BWS Rahmenbedingungen - zdi-MINT Netzwerk Rhein-Berg

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Rahmenbedingungen für die Förderung der Umweltprojekte
Bei den Projekten möchte die BWS einen weiten Gestaltungsspielraum einräumen. Es
müssen aber auf jeden Fall Maßnahmen aus dem Bereich der Umwelt / des Umweltschutzes,
d.h. Boden, Wasser, Luft, Abfall, Lebewesen, Naturschutz usw. und somit aus dem gesamten
MINT-Bereich sein, die eine entsprechende Nachhaltigkeit aufweisen.
Folgende Rahmenbedingungen gelten:
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Gefördert wird jeweils die Schule mit einem Betrag (bis zum max. Höchstbetrag);
angesprochen sind die Klassen 7-10, wobei auch mehrere Projektvorschläge von
einer Schule eingereicht werden können, die sich dann u.U. den Förderbetrag
aufteilen;
Bei dem Projekt muss „aktives Tun“ an oder in der Schule erfolgen;
Das Projekt sollte eine gewisse Nachhaltigkeit entfalten;
Es können keine reinen „Ausflüge“ finanziert werden;
Es können keine Finanzmittel für die ausschließliche Beschaffung von z.B. Geräten
oder Werkzeugen zur Verfügung gestellt werden, sehr wohl aber im Zusammenhang
mit dem Projekt
Sollten Sie bei Ihren Ideen vorab Fragen zur Förderfähigkeit haben, rufen Sie uns bitte an
oder schicken Sie eine mail an [email protected].
Mit den einzureichenden Vorschlägen ist eine möglichst genaue Beschreibung der
Maßnahme, des Hintergrundes für die Idee, dem Arbeitsumfang, der daraus
abzuleitenden Nachhaltigkeit sowie der benötigten Mittel / Materialien einzureichen. Es
muss auch bereits mit dem Vorschlag eine möglichst genaue Aufstellung über die
voraussichtlichen Kosten beigefügt werden. Ein verantwortlicher Ansprechpartner muss
der BWS gegenüber benannt werden (siehe Antrag).
Über die eingereichten Vorschläge berät eine Jury bei der BWS, die ihr Ergebnis dann der
Schule mitteilt. Sofern eine Förderung erfolgen kann, ist von der Schule ein Zeitplan
vorzulegen, wann mit dem Projekt begonnen werden soll und wann es voraussichtlich
beendet sein wird.
Die Verantwortlichen der BWS behalten sich vor, die Projekte vor Ort während der
Erarbeitung und auch nach dem Abschluss in Augenschein zu nehmen.
Mit Beginn der Maßnahme kann nach Vorlage der ersten Rechnungen/Bestellungen usw.
ein Abschlag über die Schule/den Förderverein der Schule bei der BWS abgerufen
werden. Mit Beendigung der Realisierung ist der BWS eine Gesamtabrechnung
vorzulegen einschl. eines kurzen Berichts über die Realisierung und einige Fotos.
Anschließend wird eine gemeinsame Begutachtung von Vertretern der BWS und der
Schule stattfinden.
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