Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Tübingen Jahresbericht für 2010 Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Tübingen Jahresbericht 2010 1 Inhalt 1. Übersicht über Tätigkeiten und Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle 2010 ............... 2 2. Einzelne Tätigkeitsbereiche ........................................................................................................ 4 2.1. Betriebskontrollen ........................................................................................................................ 4 2.2 Transportkontrollen ....................................................................................................................... 5 2.3 Verbraucherbeschwerden ............................................................................................................. 7 2.4 Irreführende Werbeaussagen ....................................................................................................... 8 2.5 Lebensmittelassoziierte Erkrankungen ......................................................................................... 8 Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Tübingen Jahresbericht 2010 2 1. Übersicht über Tätigkeiten und Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle 2010 Die Lebensmittelkontrolleure und die Amtstierärzte des Landratsamtes haben im Jahr 2010 2438 amtliche Kontrollen in Lebensmittelbetrieben auf allen Stufen der Erzeugung, der Produktion und des Vertriebes der Waren bis hin zur Abgabe an den Endverbraucher, z. B. im Einzelhandel oder auch der Gastronomie, durchgeführt. Ähnlich wie in den Vorjahren wurden hierdurch etwa 38 % der zu kontrollierenden Betriebe überwacht. Die Planung und Durchführung dieser Kontrollen einschließlich der Probenahme erfolgte auf Basis risikoorientierter Überwachungsstrategien, welche die betriebsspezifischen und die produktspezifischen Besonderheiten berücksichtigt. Es werden hiernach insbesondere dort häufigere Routinekontrollen vorgenommen und Planproben erhoben, wo betriebsbedingte Risiken festgestellt wurden und empfindliche Produkte hergestellt und angeboten werden. Die Überwachungstätigkeiten folgen den Vorgaben des Qualitätsmanagementsystems der Lebensmittelüberwachung Tübingen. Verschiedenste Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sorgen für eine einheitliche Durchführung und Dokumentation und garantieren eine jederzeit nachvollziehbare und transparente Überwachung. Über die Hälfte der Betriebskontrollen wurden im Rahmen der planmäßigen Routineüberwachung auf Basis einer spezifischen Risikobewertung der einzelnen Betriebe vorgenommen. Weitere Kontrollen ergaben sich durch erforderliche Nachkontrollen zur Überprüfung der Beseitigung festgestellter Mängel, durch zu überwachende Rückrufe und Schnellwarnungen zu bestimmten Produkten sowie aufgrund von Verbraucherbeschwerden. Hinzu kamen weitere Betriebsbesuche auf Anforderungen der Betriebe selbst, z. B. im Rahmen der Eröffnung oder aber in der Vorbereitung einer EU-Zulassung. Bei etwa 45 % aller Kontrollen wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt und die Beseitigung der Mängel eingefordert und überwacht. Den allergrößten Anteil an diesen Verstößen hatten geringfügige Hygienemängel, ungenügende Eigenkontrollmaßnahmen oder auch fehlerhafte Kennzeichnungen. Nur in ca. 3 % aller Kontrollen mussten im Anschluss auch sanktionsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Es wurden 15 Verwarnungsgelder eingezogen und 50 Bußgeldverfahren sowie 8 Strafverfahren eingeleitet. Zur Gefahrenabwehr war es begleitend notwendig, in 98 Fällen Verkaufs- oder Betriebsbeschränkungen zu veranlassen. Es wurden im vergangenen Jahr 1143 amtliche Proben vorwiegend von Lebensmitteln, in geringerem Umfang auch von Bedarfsgegenständen, Tabakwaren und Kosmetika auf allen Stufen der Erzeugung, der Herstellung oder des Imports bis zum Verkauf des fertigen Produktes erhoben und untersucht. Die Auswahl der Planproben erfolgte unter Berücksichtigung von betriebsspezifischen Kriterien und produktbezogener Risiken. Knapp ein Viertel aller Proben wurde beanstandet. Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Tübingen Jahresbericht 2010 3 Insgesamt erwiesen sich 51 Lebensmittel als zum Verzehr nicht geeignet und 2 Proben als gesundheitsschädlich. Nachfolgende Tabelle liefert eine Übersicht über statistische Zahlen der letzten Jahre. Jahr Kontrollen 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2115 1907 2109 2493 2651 2693 2438 Kontrollen mit Verstößen 851 893 685 1272 1229 1263 1100 Proben 812 1150 1169 1236 1316 1094 1143 Bußgeldverfahre n 58 60 43 84 65 39 50 Strafverfahre n 13 16 9 7 9 5 8 Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Tübingen Jahresbericht 2010 4 2. Einzelne Tätigkeitsbereiche 2.1. Betriebskontrollen Bäckereibiotop: Viele Mängel in der Betriebs-, Produktionsund Lebensmittelhygiene, 13 beanstandete Lebensmittelproben von verschimmelten Pflaumen über einen stark verunreinigten Senfeimer bis hin zu einer Sauce, bei der das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits vor zweieinhalb Jahren abgelaufen war, sowie ein Schädlingsbefall von Nagern und unzähligen Fliegen vor Ort führten zur sofortigen Schließung einer Backstube. Es wurde die Entrümpelung und die sofortige Grundreinigung der Backstube und des Verkaufsraums angeordnet. Der Betriebsinhaber beseitigte die festgestellten Mängel, musste aber dennoch die Gebühren der lebensmittelrechtlichen Anordnung, die entstandenen hohen Kosten der Gutachten der untersuchten und beanstandeten Lebensmittel und ein den Verstößen entsprechendes Bußgeld bezahlen. Inwieweit dies künftig zu einem gestärkten Hygienebewusstsein des Verantwortlichen beiträgt, werden die nächsten Kontrollen in dieser kleinen Backstube zeigen. Bild oben: Schadnagers Paradies Bild links: übervolle Fliegenfalle Bild rechts: süß-klebrige Alternative Bild rechts unten: Teig mit Rosinen und Fliegen Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Tübingen Jahresbericht 2010 5 Gaststättenkontrolle: Eine Speisewirtschaft wurde auf Grund einer anonymen Verbraucherbeschwerde kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde ein sehr verunreinigter Betrieb vorgefunden. Viele Lebensmittel wurden unter unhygienischen Umständen, in nicht für den Lebensmittelkontakt geeigneten Materialien und / oder nicht bei den erforderlichen Temperaturen gelagert. Es wurde beispielsweise Götterspeise und Kuchen offen im Kühlraum neben ungewaschenem Gemüse und Meeresfrüchten gelagert. Zudem wurden gegarte Hackfleischbällchen in einer verunreinigten Kartonage aufbewahrt. Eimer und Entnahmeschüssel für Salz waren stark verunreinigt. In verschiedenen Tiefkühltruhen wurden Lebensmittel vorgefunden, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder aber wertgemindert waren. Einige Lebensmittel, wie Tiramisu, Nudeln, Rindfleisch, Meeresfrüchte, Karotten u. a. m. wurden vor Ort freiwillig entsorgt. Auf Grund der erheblichen hygienischen Mängel musste der Berieb vorübergehend geschlossen werden. Nach der Grundreinigung des Betriebes konnte das Restaurant den Betrieb wieder aufnehmen und präsentierte sich zunächst bei den dicht folgenden Nachkontrollen in einem deutlichen besseren Hygienezustand. Das folgende Bußgeldverfahren konnte jedoch bislang nicht abgeschlossen werden, da der verantwortliche Betreiber plötzlich unbekannt verzogen und der Betrieb ohne Abmeldung verlassen wurde. 2.2 Transportkontrollen Dönerspieße auf dem PKW-Rücksitz Zu Jahresbeginn wurde in einem Nachbarlandkreis durch die Polizei ein PKW überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass auf dem Rücksitz des PKW zwei „Döner-Spieße“ ungesichert und ohne Kühlung transportiert wurden. Der Fahrzeugführer gab an, er sei auf dem Weg zu einem Bekannten im Landkreis Tübingen und erweise diesem mit dem Transport einen Freundschaftsdienst. Dem Fahrer wurde durch die Polizei der sofortige und direkte Transport zum Empfänger auferlegt. Bei dessen Überprüfung stellte die Lebensmittelüberwachung fest, dass die Spieße mittlerweile ordnungsgemäß bei – 18°C in einer Tiefkühltruhe gelagert waren. Aufgrund der Unterbrechung der Kühlkette während des Transportes und dem damit verbundenen Risiko einer Keimvermehrung wurde dem Besitzer aber das Inverkehrbringen der Spieße zunächst untersagt. Ihm wurde anheim gestellt, die Spieße entweder zu entsorgen und der Lebensmittelüberwachung einen entsprechenden Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Tübingen Jahresbericht 2010 6 Nachweis vorzulegen, oder nach einer mikrobiologischen Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor die einwandfreie Beschaffenheit der Spieße nachzuweisen. Die daraufhin untersuchten Proben erbrachten in beiden Spießen den Nachweis von Salmonellen. Die für den Hersteller der Spieße örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde wurde umgehend verständigt. Die dort getätigten Ermittlungen ergaben, dass der Hersteller mit dieser Charge vier weitere Kunden belieferte hatte. Die gesamte Ware wurde daraufhin zurückgerufen und vernichtet. Transportkontrolle von kühlpflichtigen Lebensmitteln: Bei einer LKW-Kontrolle durch die Polizeidirektion Tübingen wurde eine Ladung kühlpflichtiger Lebensmittel festgestellt. Trotz spätsommerlicher Temperaturen hatte der Transporter aber weder ein Kühlaggregat noch entsprechende Isolierboxen. Die Ladung wurde von der hinzu gerufenen Lebens-mittelüberwachung überprüft. Es handelte sich hierbei um Waren, wie z.B. Edamer Käse, Salami, Salsiccia (rohe Brat-wurst), Meeresfrüchtesalat, Ricotta- und MozzarellaKäse, welche im Fahrzeug bei + 24,9 °C Umgebungstemperatur transportiert wurden. Nach amtlicher Messung wurden Produkttemperaturen zwischen + 10,4 und + 19.0 °C festgestellt. Die tiefkühlpflichtige Ware (Mozzarella und Shrimps) wurde lediglich in einer Styroporbox und einer Temperatur von -7,5°C transportiert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren die Lebensmittel bereits seit mehreren Stunden auf dem LKW unterwegs. Ein Teil der Ware wurde durch die Lebensmittelüberwachung beschlagnahmt und nach Rücksprache mit dem Betriebsinhaber kostenpflichtig entsorgt. Andere Produkte, bei denen die vorgeschriebenen Lagertemperaturen nur unwesentlich überschritten waren, wurden so gekennzeichnet, dass die Empfänger der Ware über die Unterbrechung der Kühlkette und die amtlich gemessenen Temperaturen in Kenntnis gesetzt wurden. Gegen die Verantwortlichen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Tübingen Jahresbericht 2010 7 2.3 Verbraucherbeschwerden „Frische“ Eier Eine Verbraucherin teilte der Lebensmittelüberwachung mit, dass sie eine Packung mit BioEiern in einem Lebensmittelgeschäft gekauft habe. Beim Aufschlagen der Eier stellte sie einen üblen Geruch, gelb-grünlich bis schwarze Verfärbungen und bräunliche Flecken sowohl auf der Schale als auch im Ei fest. Unmittelbar nach Eingang der Mitteilung wurden umfassende Vergleichsproben aus dem betroffenen Lebensmittelgeschäft als auch aus einer weiteren Filiale im Landkreis Tübingen erhoben. Die Beschwerdeprobe sowie Vergleichsproben der gleichen Charge und anderer Chargen wurden dem Untersuchungs-amt überbracht. Es wurde festgestellt, dass der Zustand der Eier nicht mit dem Haltbarkeitsdatum übereinstimmen kann. Viele Eier zeigten schon äußerlich wie auch im Inneren auf der Ei-Membran deutlich sichtbare hellgraue Schimmelflecken. Bei zahlreichen Eiern war der Dotter mit der Innenseite der Eischale (Ei-Membran) verklebt. Das Eiweiß war bei der überwie-genden Zahl an Eiern verlaufend. Die Eier wurden insgesamt als Ekel erregend und zum Verzehr nicht geeignet beurteilt. Vermutet wurde, dass diese Eier tatsächlich um Einiges älter waren als ausgezeichnet. Der Vorgang wurde deshalb jeweils an die für das Zentrallager des Lebensmittelgeschäfts und an die für den Eier-Lieferant zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zu weiteren Ermittlungen abgegeben. Ein ähnlicher Fall war einen Monat zuvor in einer anderen Filiale dieses Lebensmittelgeschäftes beanstandet worden, wobei in beiden Fällen der Eier-Lieferant sowie die Eier-Packstelle identisch waren. Ein „weißes Gebilde“ in einem Ei Eine Verbraucherin stellte beim Aufschlagen von Hühnereiern in einem davon ein „komisches weißes“ Gebilde fest. Sie gab an, dass Ihrer Meinung nach die Eier nicht verdorben seien, da diese frisch gerochen hätten. Die Eier mit dem „weißen“ Gebilde wurden der Lebensmittelüberwachung übergeben. Bei der Untersuchung im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen wurde festgestellt, dass es sich bei dem „weißen Gebilde“ um eine ganz besondere biologische Rarität handelte, nämlich um ein kleines, allerdings komplettes, Ei mit Schale, welches durch eine Störung des Eibildungsprozesses in dem Größeren eingeschlossen wurde. Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Tübingen Jahresbericht 2010 8 2.4 Irreführende Werbeaussagen Regionalität: Ein Lebensmittelunternehmer warb ausdrücklich mit seinen „regionalen Produkten“. Bei Überprüfung dieser Aussagen wurde jedoch festgestellt, dass weder die verwendeten Rohstoffe aus der tierischen Erzeugung noch der Produktionsbetrieb selbst einen regionalen Bezug zum Standort des Inverkehrbringers hatte. Zum Schutz des Verbrauchers vor Täuschung wurde die Entfernung der irreführenden Angaben auf den Produkten angeordnet und ein Bußgeld erhoben. Zum Erfolg führten diese lebensmittelrechtlichen Maßnahmen allerdings zunächst nicht. Erst nach Abgabe des Vorgangs zur strafrechtlichen Prüfung wurde auch die irreführende Kennzeichnung geändert. Verkehrsbezeichnung: In einem anderen Fall wurde bereits im Jahr 2009 in einer Gaststätte eine Probe eines selbst hergestellten weinähnlichen Getränkes (Gemisch aus Wein und Apfelwein) erhoben, welches mit Gutachten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart beanstandet wurde, da dieses Produkt fälschlich als Prosecco bezeichnet wurde. Diese Verkehrsbezeichnung ist jedoch ausschließlich für ein Erzeugnis einer bestimmten Herkunft zulässig. Dem Hersteller des Getränkes/Betreiber der Gaststätte wurde das Untersuchungsergebnis eröffnet. Er wurde hinsichtlich der irreführenden Bezeichnung belehrt und verwarnt. Da aber auch nach wiederholter Aufforderung die Bezeichnung nicht geändert wurde, erfolgte eine Nachprobe des beanstandeten Produktes. Der erneuten Beanstandung folgte die Abgabe des Vorgangs über die Polizei an die Staatsanwaltschaft, da eine vorsätzliche Irreführung des Verbrauchers nicht ausgeschlossen werden konnte. 2.5 Lebensmittelassoziierte Erkrankungen Histamin im Thunfischsalat: Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Tübingen berichtete über zwei Erkrankungsfälle nach Verzehr von Speisen in einer Gaststätte. Es wurde ermittelt, dass die beiden Erkrankten am Vorabend jeweils einen Salat mit Thunfisch verzehrten. Unmittelbar nach dem Verzehr seien Symptome wie Hitzegefühl, Kurzatmigkeit und Hautrötungen aufgetreten. Eine der beiden erkrankten Gäste erlitt einen anaphylaktischen Schock, was zur Notaufnahme im Klinikum führte. Der Verdacht einer Histaminvergiftung lag nahe. Kurz nachdem diese Mitteilung bei der Lebensmittelüberwachung einging wurde die Gaststätte überprüft. Dort wurden erhebliche Hygienemängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Neben nicht nutzbaren Handwaschgelegenheiten und offenen Hoftüren war die mangelhafte Kühllagerung von leicht verderblichen Lebensmitteln - zu denen auch Konserven-Thunfisch zählt – augenfällig. In einer Kühleinrichtung wurde eine (Kühl-) Temperatur von + 16 °C ermittelt. Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Tübingen Jahresbericht 2010 9 Außerdem war zu bemängeln, dass die Behälter in der offenen Kühleinrichtung während der Mittagspause mit Küchentüchern abgedeckt waren, welche nicht unerheblich verschmutzt waren. Es wurden zahlreiche Lebensmittel, insbesondere einzelne Komponenten für den Salat mit Thunfisch und diese Küchentücher als Verdachtsproben erhoben. Bei der Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) wurde festgestellt, dass die Lebensmittel zum größten Teil hohe Gesamtkeimzahlen aufwiesen. Die Küchentücher waren erwartungsgemäß erheblich mit Verderbniserregern belastet. In den Thunfischproben wurden ebenfalls ein hoher Keimgehalt und ein sehr hoher Histamingehalt ermittelt, womit die Untersuchung den Verdacht der Histaminvergiftung bestätigte. Der Thunfisch wurde als gesundheitsschädlich beurteilt und der Vorgang wurde über die Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Hohe Histamingehalte entstehen aus der Aminosäure Histidin durch den Stoffwechsel verschiedener Bakterienarten. In diesem Fall wurden sie zahlreich durch die verschmutzten Küchentücher übertragen und konnten sich bei Raumtemperatur bestens vermehren. Das einmal entstandene Histamin ist zudem sehr hitzestabil und wird bei üblichen Garverfahren wie Kochen oder Backen nicht zerstört, so dass ein einmal vorhandener Histamingehalt nicht mehr abgebaut wird. Die Verwendung kleinerer Dosen, welche erst bei Speisen-Bestellung durch den Gast - also à la minute - geöffnet und sofort verarbeitet werden sowie eine sachgerechte Lagerung hätte die Erkrankung vermutlich verhindern können. Noroviren in Knoblauchwasser: 3 Personen erlitten etwa 29 Stunden nach Verzehr verschiedener Gerichte in einer Gaststätte Brechdurchfall. Unverzüglich nach Eingang der Erkrankungsmeldung am Folgetage erfolgte eine Betriebskontrolle. Da es in Erkrankungsfällen mit einer längeren Inkubationszeit häufig nicht mehr möglich ist, Reste der zubereiteten und verdächtigen Speisen oder einzelne Komponenten davon zu erhalten, wird bei einer solchen Kontrolle insbesondere auch der hygienische Umgang mit Lebensmitteln, das Arbeitsumfeld und das Personal überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Teil des Betriebspersonals ebenfalls erkrankt war. Hinweise darauf ergaben sich durch die Feststellung, dass in der Küche ein Medikament vorgefunden wurde, welches bei Symptomen einer Magen-Darm-Erkrankung eingesetzt wird. Es wurden verschiedene Lebensmittelund Tupferproben erhoben und an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) zur Beurteilung übergeben. Parallel erhielt das Landesgesundheitsamt Stuhlproben vom Personal und den Erkrankten. Sowohl in einem Lebensmittel (in Wasser eingelegter, kleingehackter Knoblauch, welcher mit einem „Maler-Pinsel“ bei der Zubereitung von Speisen aufgestrichen wurde) als auch in Stuhluntersuchungen von 3 Beschäftigten und 2 erkrankten Gästen waren Noroviren nachweisbar. Ein Sequenzabgleich der im Lebensmittel nachgewiesenen Noroviren mit dem Patientenmaterial ergab eine Übereinstimmung der Virusstämme. Ein kausaler Zusammenhang der Erkrankung mit dem Lebensmittel war somit naheliegend und daher wurde der Vorgang über die Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben.