1 Psychiatrische Rehabilitation Ullrich Meise und Hartmann Hinterhuber Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausmaß des Bedarfs Entwicklungen Die ICF - International Classification of Functioning, Disability and Health Funktionale Gesundheit Konzept der Kontextfaktoren Konzept der Aktivitäten und Teilhabe Zielgruppe für die psychiatrische Rehabilitation Psychische Behinderung Ziele der psychiatrischen Rehabilitation Normalisierung der Lebensbezüge Erhalt sozialer Beziehungen Verbesserung von Alltagsaktivitäten und Selbstversorgung Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - Verringerung von Stigma und Diskriminierung Förderung von Autonomie, von Bewältigungs- und Widerstandskomptenz Lebenssicherung Grundlagen der psychiatrischen Rehabilitation Medizinische Rehabilitation Soziale Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Bio-psycho-sozialer Ansatz: Das Vulnerabilitäts-Stress-Coping Modell Gemeindenähe Personenorientierter Behandlungsansatz Case-Management Hilfen für Angehörige Funktionsbereiche der psychiatrischen Rehabilitation Beratung, Betreuung und Behandlung Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung Wohnen und Selbstversorgung Arbeit und Ausbildung Einflussfaktoren auf den Rehabilitationsverlauf Soziale und gesellschaftliche Faktoren Einstellungen und Erwartungshaltungen Selbsthilfe und Mitbestimmung Literatur 2 Einleitung Psychische Erkrankungen können zu Behinderungen führen, wodurch die Betroffenen in ihrer Fähigkeit, den alltäglichen Anforderungen zu entsprechen, eingeschränkt sind. Diese sozialen Auswirkungen betreffen aber nicht nur die erkrankte Person selbst, sondern auch ihre Familie und das weitere soziale Umfeld. Rehabilitative Aspekte spielen nicht nur in der Langzeitbehandlung, sondern auch in der Akutbehandlung eine Rolle. Zwischen kurativer und rehabilitativer Medizin bestehen vielfältige Wechselwirkungen und ein Kontinuum mit unterschiedlichem Stellenwert und Überlappungen. Die klinisch-psychiatrische Behandlung und die psychiatrische Rehabilitation ergänzen sich gegenseitig. Eine entsprechende kausale oder symptomatische nebenwirkungsarme Behandlung ist eine wichtige Vorraussetzung für eine erfolgreiche Rehabilitation, die sich wiederum günstig auf den Verlauf der Erkrankung auswirkt. Deshalb ist es wichtig, dass sich psychiatrische Rehabilitation und klinische Psychiatrie in enger Kooperation entwickeln. Obwohl die Rehabilitation, was ihre Administration und Finanzierung betrifft, überwiegend dem Sozialbereich zugeordnet ist, muss sie in der Psychiatrie verankert bleiben. Der prinzipielle Rechtsanspruch auf Rehabilitation ist in Österreich gesetzlich festgelegt. Gemäß den sozialstaatlichen Prinzipien haben Menschen, die körperlich, geistig oder psychisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von den Ursachen der Behinderung, ein Recht auf Hilfen, die notwendig sind, um • eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern, ihre Verschlimmerung zu verhüten; • Pflegebedürftigkeit oder soziale Einschränkungen zu vermeiden oder ihre Folgen zu mildern; • ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen um ihnen eine möglichst selbstständige Lebensführung zu fördern; • ihnen eine ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern; • allfälligen Benachteiligungen, die aus der Behinderung erwachsen könnten, entgegenzuwirken. Die Deutschen Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (1984) beschreibt die psychiatrische Rehabilitation als "…. die Gesamtheit der Bemühungen, um einen seelisch 3 behinderten Menschen über die Akutbehandlung hinaus durch umfassende Maßnahmen auf medizinischem, schulischem, beruflichem und allgemeinsozialem Gebiet in die Lage zu versetzen, eine Lebensform und Lebensstellung, die ihm entspricht und seiner würdig ist, im Alltag, in der Gemeinschaft und im Beruf zu finden bzw. wiederzuerlangen." Die Psychiatrische Rehabilitation kann nach Einzelbereichen in eine medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation unterteilt werden. In der Praxis ist es zumeist erforderlich diese Rehabilitationsbereiche gemeinsam zu verfolgen. Die Rehabilitation soll Menschen mit anhaltenden und schwerwiegenden psychischen Erkrankungen ermöglichen, jene sozialen, emotionalen und intellektuellen Fähigkeiten zu entwickeln, die sie benötigen, um mit dem geringsten Ausmaß an professioneller Unterstützung ein möglichst normales Leben in der Gemeinschaft führen zu können. Sie soll dazu beitragen, die Lebensqualität von Betroffenen aber auch jene ihrer Angehörigen zu verbessern und sie darin zu unterstützen, für ihr Leben als selbstbestimmte und aktive Menschen (wieder) Verantwortung zu übernehmen, damit sie gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Die heutige Sichtweise von Rehabilitation hebt die positiven Entwicklungspotenziale von Menschen mit psychischer Behinderung hervor, ein Aspekt der in der Vergangenheit zu wenig beachtet wurde. Ausmaß des Bedarfs: Die psychiatrische Epidemiologie kommt zum Ergebnis, dass zumindest 25% der Bevölkerung innerhalb eines Jahres behandlungsbedürftige psychische Störungen aufweisen; In Mitteleuropa werden jährlich zwischen 0,5 bis 1 % der Gesamtbevölkerung wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt. Die höchsten Prävalenzraten weisen Angststörungen, depressive Erkrankungen, somatoforme Störungen und Substanzabhängigkeiten auf. Aber nur etwa ein Viertel der Behandlungsbedürftigen erfahren eine fachberechte Betreuung oder nehmen professionelle Hilfe in Anspruch, was auf einen erheblichen ungedeckten Versorgungsbedarf hinweist. Zu den bestehenden Defiziten in der Versorgung tragen vor allem die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bei. Die WHO führte jüngstens in ihrem "World Health Report" aus, dass weltweit Menschen mit depressiven Störungen etwa 12 % ihrer gesamten Lebenszeit durch die damit verbundene Behinderung "verlieren". (YLLs - years of life lived with diability). Unter den zehn wichtigsten Erkrankungen finden sich weiters Schizophrenien, Alkoholkrankheit und bipolare 4 Erkrankungen. Es wird erwartet, dass der Stellenwert psychischer Erkrankungen in den nächsten Dekaden weiter zunehmen wird. Ähnlich fallen die Ergebnisse von Weltbank und Harvard Universität zum "global burden of disease" aus. Im Jahr 2020 werden unter den zehn Erkrankungen, die Betroffene und die Gesellschaft am stärksten belasten, fünf psychische Krankheiten anzutreffen sein. Der Gesellschaft erwachsen durch psychische Gesundheitsprobleme nicht nur Leid, sondern auch wirtschaftliche Nachteile. Psychische Erkrankungen und vor allem ihre Krankheitsfolgen (für die neben einer unzureichenden Behandlung auch ungünstige sozialen Bedingungen verantwortlich zeichnen) sind auch aus volkswirtschaftlicher Sicht relevant. Nach einer vorsichtigen Schätzung werden ihre Kosten für die EU-Mitgliedsstaaten mit 3-4 % des BIP (Bruttoinlandsprodukt) beziffert. Dabei übertreffen die indirekten Kosten verursacht durch vorzeitigen Tod, Krankenstände und Invalidität - deutlich die direkten Kosten, die durch die Behandlung anfallen. Inzwischen sind in Österreich psychische Störungen die häufigste Ursache für eine Berentung auf Grund von Invalidität. Entwicklungen: Im Gefolge der Kritik an den psychiatrischen Großinstitutionen setzte auch in Österreich und Deutschland vor etwa 30 Jahren ein Prozess ein, der als "Deinstitutionalisierung" bezeichnet wird. Im Zusammenhang mit den Bemühungen, psychiatrische Langzeitpatienten zu enthospitalisieren, entwickelten sich sozialpsychiatrische Rehabilitationsangebote. Patienten, die im psychiatrischen Großkrankenhaus langfristig untergebracht waren, sollten in ihrer Heimatgemeinde integriert werden. Die mit Reglementierung, Verlust der persönlichen Bezüge zur Umwelt, Entzug von Verantwortung, oder mit menschlichen Distanz und Entindividualisierung einhergehende Langzeitunterbringung in den psychiatrischen Großinstitutionen führte zu einem Phänomen, das als Hospitalismussyndrom benannt wird. Dabei kommt es zu einer Entfremdung der Patienten vom ursprünglichen Umfeld. Dieses durch den Kontext der Behandlung bedingte Artefakt führt zu Passivität, Regression, Resignation und Entwurzelung. Diese Phänomene können auch in gemeindepsychiatrischen Angeboten auftreten, wenn diese ähnliche strukturelle und organisatorische Bedingungen aufweisen, wie sie in den ehemaligen Langzeitstationen psychiatrischer Krankenhäuser üblich waren. In der Anfangsphase konzentrierten sich die Planungen der psychiatrischen Rehabilitation auf die Schaffung von unterschiedlichen Typen von Einrichtungen. Ihr Ansatz war somit 5 institutionszentriert. Rehabilitation wurde zudem als ein umfassender Prozess angesehen, in dem ein psychisch behinderter Mensch, unterstützt durch fachgerechten Anleitung, lernen sollte, seine Behinderung zu beheben oder sie durch Entfaltung verbliebener Fähigkeiten soweit als möglich auszugleichen. Ziel war es, auch bei einer allfällig fortbestehenden Beeinträchtigung, wieder einen angepassten Platz in der Gesellschaft und - wenn möglich - im Arbeitsleben einnehmen zu können. Diese Sicht forderte, dass ein Mensch mit psychischer Behinderung nach Beendigung eines zeitlich begrenzten, aber anhaltend erfolgreichen Lernprozesses, wieder in die Gesellschaft integriert wird. Dieses Konzept fand auch Eingang in die Sozialgesetzgebung: Auch heute noch bauen manche Rehabilitationsprogramme auf diesem auf. Im Unterschied zu dieser auf einen Lernprozess fokussierten Rehabilitationsansatz mit seiner Forderung nach Anpassung folgt das Konzept von Bennet (1978) einem verändertem Leitbild: Rehabilitation wird als ein Prozess des Helfens angesehen, wodurch es einer psychisch behinderten Person ermöglicht werden sollte, von seinen Fertigkeiten den besten Gebrauch zu machen, um auf dem bestmöglichen Niveau in seinem gewohnten sozialen Kontext leben zu können. Demnach sollte Rehabilitation einen offenen Prozess bieten, dessen Hilfen sich am Bedarf und den Bedürfnissen des individuell Betroffenen ausrichten. Es ist Aufgabe der Rehabilitation, den sozialen Kontext für ein Leben in der Gesellschaft zu schaffen und Hilfen so lange anzubieten, wie sie der Betroffene benötigt. Damit ist jeder Mensch mit einer psychischen Behinderung rehabilitationsfähig. Nach dem alten Konzept, das die Lernfähigkeit in den Vordergrund stellte, bestand die Gefahr, dass nur eine kleine Gruppe von Patienten, die zumeist eine gute Prognose aufweist, als rehabilitationsfähig erachtet wird. Eine auf Hilfen gründende Konzeptualisierung der rehabilitativen Praxis in der Psychiatrie findet nach Michael von Cranach (2007) in folgenden Thesen ihren Niederschlag. Psychiatrische Rehabilitation • muss gemeindenahe und gleichsam „in vivo“ d.h. im realen sozialen Umfeldes des Patienten stattfinden; • muss das soziale Umfeld an die Behinderung anpassen; dies ist ein weiteres Argument dafür, dass sie vor Ort erfolgen muss; • muss hinsichtlich ihrer Anforderungen und Angebote abgestuft sein und sollte es jedem Behinderten ermöglichen auf jeder Anforderungsstufe verweilen zu können; • ist kein zeitlich umschriebener und begrenzter Lernvorgang, sondern häufig ein langwieriger komplexer Prozess; 6 • und psychiatrische Behandlung müssen miteinander eng und flexibel verzahnt sein; • ist nicht nur dann sinnvoll, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit der Wiedereingliederung zu erwarten ist. Die ICF - International Classification of Functioning, Disability and Health Eine gute Grundlage für das Verständnis von psychiatrischer Rehabilitation bietet die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit), die 2001 von der WHO entwickelt wurde (Abbildung). In der Medizin und somit auch in der Psychiatrie gewinnen die Krankheitsfolgen für die Behandlung zunehmend an Bedeutung. Die sozialen und beruflichen Auswirkungen von Erkrankungen werden als entscheidend erachtet, wie eine Behandlung oder auch die Schwere einer Krankheit beurteilt werden. Während akute Erkrankungen in der Regel zeitlich begrenzt sind und zumeist nur zu vorübergehenden Aktivitäts- und Partizipationsstörungen führen, gehen chronische oder rezidivierende Erkrankungen mit Folgen einher, die auch nach Abklingen der akuten Symptomatik weiter bestehen bleiben können. Diese beeinträchtigen 7 das soziale Funktionsniveau, wodurch Betroffene den Anforderungen des täglichen Lebens nur mehr eingeschränkt oder nicht mehr gewachsen sind. Kurative Medizin und Rehabilitationsmedizin unterscheiden sich in ihrer Sichtweise. Die ICD 10 vermag Erkrankungen nach syndromalen und nosologischen Gesichtspunkten zu klassifizieren, jedoch nicht die Krankheitsfolgen zu erfassen. Aus diesem Grund hat die Weltgesundheitsorganisation bereits 1980 die „Internationale Klassifikation der Schädigung, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH)“ eingeführt. Diese baute auf einem dreidimensional orientierten Konzept auf, das drei Ebenen unterscheidet: • Schädigung biologischer und/oder psychischer Strukturen und Funktionen (Impairment) • Fähigkeitsstörungen(Disability) • sozialen Beeinträchtigungen (Handikap). Im Jahre 2001 wurde die ICIDH durch die ICF abgelöst. In ihr wurden die negativen Beschreibungen wie “Schädigung“, „Fähigkeitsstörung“ oder „Handikap“ durch die neutralen Begriffe „Funktionen“, „Aktivitäten“ und „Partizipation“ ersetzt. Zusätzlich beinhaltet diese Weiterentwicklung auch einen Abschnitt über die „Kontextfaktoren“ als Teil der Klassifikation. Die ICF dient somit der Beschreibung des Gesundheitszustandes eines Menschen gemäß einer um das soziale Netz erweiterten psychosomatischen Sicht (bio-psycho-soziales Konzept) und erfasst allfällige Beeinträchtigungen in den Bereichen der • Körperfunktionen und -strukturen, • Tätigkeiten (Aktivitäten) jeglicher Art • Teilhabe (Partizipation) an Lebensbereichen und • umweltbedingten und persönlichen Kontextfaktoren. In der ICIDH wurde angenommen, dass sich eine Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit unidirektional und kausal von der Schädigung zu Fähigkeitsstörungen und in der Folge zu sozialen Beeinträchtigungen entwickelt. Die ICF verfolgt hingegen, hinsichtlich der Entwicklung von psychischer Behinderung, ein komplexes Interdependenzmodell, wobei vielfältige sich im Zeitverlauf ändernde Wechselwirkungen zwischen Gesundheitsproblemen, Aktivitäten, Teilhabe und Kontextbedingungen bestehen. Sie sieht somit die „funktionale 8 Gesundheit“ als Ergebnis der Interaktion von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen und positiven Ressourcen des Betroffenen sowie fördernden oder hemmenden Faktoren der sozialen Umwelt. Als Grundlage für die psychiatrische Rehabilitation führt sie vom medizinischen Krankheitsmodell, das seinen Fokus auf die Symptomatologie richtet, hin zu einem Krankheitsmodell, das die funktionellen Einschränkungen von Erkrankten in den Mittelpunkt stellt. In Ergänzung zur Beschreibung von Erkrankungen auf Symptomebene (ICD) ermöglicht die ICF systematisch eine Beschreibung auf dem Niveau von Aktivitätsund Partizipationsstörungen. Es ist somit manifest, dass sich ICF und ICD durch unterschiedliche Schwerpunktsetzung bestens ergänzen. Funktionale Gesundheit: Ein wesentliches Element der ICF ist der Begriff der "Funktionalen Gesundheit". Ihre Wiederherstellung ist Gegenstand der Rehabilitations- und Sozialmedizin: Im Falle von psychischen Erkrankungen ist dies das zentrale Anliegen der Sozialpsychiatrie. Eine Person gilt dann als „funktional gesund“ wenn unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebenshintergrundes • ihre körperlichen und psychischen Funktionen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen (Konzept der Körperfunktionen und strukturen); • sie das leisten und tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet wird (Konzept der Aktivitäten) und • sie zu allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, Zugang hat und sie sich in der Art und Weise entfalten kann, die einem Menschen ohne Beeinträchtigung ermöglicht wird (Konzept der Partizipation). Die WHO spricht in diesem Zusammenhang auch von Funktionsfähigkeit eines Menschen („functioning“). Es ist jedoch zu bedenken, dass dieses Modell von Gesundheit auf einem Normalitätskonzept basiert. Wird dieses als normative Forderung rigoros oder unkritisch übernommen, könnten daraus den von einer Störung betroffenen Personen auch Nachteile erwachsen. Grundsätzlich erfährt jedoch durch diese Definition die bio-medizinische Betrachtungsweise eine Erweiterung ihres Blickfeldes. 9 Konzept der Kontextfaktoren: In der ICF werden alle jene Gegebenheiten, welche den Lebenshintergrund einer Person kennzeichnen, als Kontextfaktoren bezeichnet. Sie setzen sich aus den Umfeldfaktoren und den personenbezogenen (oder persönlichen) Faktoren zusammen. Letztere dürfen jedoch nicht Teil des bestehenden Gesundheitsproblems sein, wie beispielsweise der mangelnde Handlungswille auf Grund einer Depression. Durch die Berücksichtigung des Kontextes kann beurteilt werden, welche dieser Bedingungen sich als Förderfaktoren positiv und welche sich als Barrieren negativ auf die soziale Teilhabe auswirken. Die persönlichen Faktoren, die sich auf die funktionelle Gesundheit einer Person positiv auswirken, werden auch als Ressourcen bezeichnet. Rehabilitationsziele sind folgedessen: • Die Förderung von Motivation; • die Veränderung des Lebensstiles; • die Vermeidung von Risikofaktoren; • die Anleitung zur Stressbewältigung oder • die Planung von Veränderungen im häuslichen oder beruflichen Umfeld. Konzept der Aktivitäten und Teilhabe: Das "Konzept der Aktivitäten und Teilhabe" bezieht sich auf den Einzelnen als handelndes Subjekt und berücksichtigt seine Entfaltung in Gesellschaft und Umwelt. Nach der Handlungstheorie von Nordfelt müssen drei Bedingungen vorliegen, damit dieser aus freien Stücken Aktivitäten durchführen kann: • Die Leistungsfähigkeit, die im entsprechenden Ausmaß vorhanden sein muss, um entsprechende Handlungen setzen zu können; • die Gelegenheit, worunter die äußeren Umstände zu verstehen sind, die es einer Person ermöglichen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend handeln zu können und • der Wille der betroffenen Person, bei entsprechender Leistungsfähigkeit diese auch erbringen zu wollen. Rehabilitationsziele bezogen auf die Aktivitäten können sein: Die Verbesserung der sozialen Wahrnehmung sowie der kommunikativen Fertigkeiten, der Aufbau von sozialen Kompetenzen, die Verbesserung von Beziehungsfähigkeit und Beziehungsgestaltung, der 10 Erwerb von Strategien, Probleme zu lösen, die Förderung kognitiver Fertigkeiten, die Aktivierung sowie die Krankheits- und Stressbewältigung. Mit dem Konzept der Teilhabe werden zwei Gesichtspunkte berücksichtigt: Der erste bezieht sich auf die Menschenrechte (Antidiskriminierungsgebot), wodurch sicher zustellen ist, dass ein gleichberechtigter Zugang zu den üblichen Lebensbereichen sowie eine unabhängige und selbstgewählte Lebensführung möglich sind. Der zweite Aspekt beurteilt die subjektive Wahrnehmung und geht Fragen wie der Zufriedenheit mit den jeweiligen Lebensbereichen oder der Beurteilung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität nach. Auch versucht er zu erheben, welches Ausmaß an Anerkennung und Wertschätzung die Betroffenen erfahren. Diesbezügliche Rehabilitationsziele sind u.a. der Erhalt und die Verbesserung der sozialen Integration, die wirtschaftliche Unabhängigkeit oder die Verbesserung der Mobilität. Mit der vorliegenden Form der ICF können keine funktionalen Diagnosen gestellt werden, obwohl sie auf mehreren Ebenen funktionale Befunde und Symptome erhebt. Sie kann jedoch zur Entwicklung entsprechender Beurteilungsinstrumente führen. Die ICF hat den Vorteil, dass sie das rehabilitationsorientierte Denken systematisiert und dem therapeutischen Handeln neue Perspektiven eröffnet. Sie dient heute schon als informeller Leitfaden für die Rehabilitationsplanung und fand bereits Eingang in die deutsche Sozialgesetzgebung für die psychiatrische Rehabilitation Im Sinne einer optimalen Rehabilitationsplanung können mit der ICF Beeinträchtigungen und Ressourcen erfasst, Behandlungsziele definiert sowie Interventionen formuliert werden. Die ICF leitete bereits einen Paradigmenwechsel im Verständnis von Krankheit und Gesundheit ein: Statt sich auf die Beschreibung von Symptomen oder Defiziten zu beschränken, beschreibt sie Erkrankungszustände im Hinblick auf die konkrete Person mit all ihren Ressourcen und psychosozialen Bezügen. Sie erweitert somit den Rehabilitationsbegriff um den Aspekt der „funktionalen Gesundheit“. Zielgruppe für die psychiatrische Rehabilitation Zielgruppe für eine psychiatrische Rehabilitation sind Menschen, die eine schwere oder anhaltende psychische Störung aufweisen, welche mit längerfristigen sozialen Einschränkungen und somit einer Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit einhergeht. 11 In der Altersgruppe der 15 bis 44 Jährigen scheinen bei jenen Erkrankungen, die zu einer Behinderung führen, an den ersten drei Positionen schizophrene und depressive Störungen sowie die Alkoholerkrankung auf. Diese Erkrankungen machen in der genannten Lebensspanne etwa ein Viertel der durch Behinderung verlorenen Lebensjahre (YLLs) aus. Psychische Behinderung: Die ICF verdeutlicht, dass die Entwicklung von psychischen Behinderungen ein komplexes Geschehen ist, in dem stabilisierende und/oder belastende Situationen aus unterschiedlichen Lebensbereichen durch Effekte der Rückkoppelung miteinander verbunden sind. Krankheit und Behinderung sind niemals zwei unterschiedliche Zustände, die in einer bestimmten zeitlichen Abfolge auftreten, sondern sie sind Ausdruck eines dynamischen Prozesses. Die Entwicklung einer Behinderung als Krankheitsfolge ist bei psychischen Erkrankungen immer stark kontextabhängig. In die Rehabilitationspläne werden somit nicht nur die Einflüsse der Umwelt, die Einstellungen der Gesellschaft mit ihren Normen und Werten, oder die Rahmenbedingungen sowie die Qualität der sozialen und psychiatrischen Unterstützungssysteme berücksichtigt, sondern auch die jeweils Betroffenen mit ihrer Bewältigungsfähigkeit und ihrem Lebensstil, ihrer Motivation und ihren Zielen sowie ihrem demografischen Hintergrund in der Beurteilung einbezogen. Mit einer psychiatrischen Rehabilitation sollte begonnen werden, wenn auf Grund einer anhaltenden psychischen Störung und sozialer Bedingungen eine ausgeprägte psychische Instabilität und eine soziale Fehlanpassung vorliegen, die erwarten lassen, dass die soziale Teilhabe länger als 6 Monate beeinträchtigt sein wird. Im Unterschied zu körperlich Behinderten • sind psychisch Kranke vor allem in ihrer Fähigkeit eingeschränkt, die erwarteten sozialen Rollen zu übernehmen. Ein vermindertes soziales Funktionsniveau darf jedoch nicht Folge einer freien Wahl des jeweils Betroffenen sein; • sind die Entstehung, der Verlauf und die Ausprägung von psychischer Behinderung wesentlich durch Umwelteinflüsse mitbestimmt. Sie weisen eine starke Abhängigkeit von belastenden und/oder stabilisierenden Umfeldbedingungen auf; • sind psychische Behinderungen nicht statisch, sondern oft schwer vorhersehbaren Schwankungen unterworfen, wozu auch krankheitsimmanente Faktoren beitragen können; 12 • sind psychisch Kranke in ihrer Fähigkeit, die eigene Hilfebedürftigkeit zu erkennen und angebotene Hilfen zu nutzen, mitunter eingeschränkt. Es darf jedoch nicht jede Ablehnung von angebotenen Hilfen als mangelnde Krankheitseinsicht bewertet werden; • sind die Probleme psychisch Kranker in der Bevölkerung oft wenig bekannt. Sie werden häufig nicht erkannt oder als organische Beeinträchtigung verkannt. Da die Störung oft auch nicht akzeptiert wird, ist das Potenzial an spontaner Hilfeleistung eingeschränkt. Die Betroffenen sind in hohem Maße mit Stigmatisierung und mit sozialer Isolation konfrontiert; • sind Rehabilitationserfolge bei Vorliegen einer psychischen Behinderung schwer prognostizierbar. Der Zeitraum für Rehabilitationsmaßnahmen ist entsprechend lange anzusetzen; • sind die Chancen sozial und/oder beruflich wieder Fuß fassen zu können auch für Menschen mit ausgeprägter psychischer Behinderung gut; Die Ziele einer Rehabilitation sind nicht immer erreichbar; nach einem Erkrankungsrezidiv muss mit der Rehabilitation wieder neu begonnen werden. Im Behandlungsmanagement einer psychischen Störung ist eine wichtige Forderung, dass mit der Rehabilitation rechtzeitig begonnen wird. Schon während der Akutbehandlung wird häufig ersichtlich, dass die Erkrankung potenziell zur Chronifizierung neigt. Selbst bei Betroffenen, die Gefahr laufen, psychische Behinderungen zu entwickeln, vergehen oft viele Jahre bis eine Rehabilitation in Anspruch genommen wird oder sie von ihnen akzeptiert werden kann. Die sich einstellenden Beeinträchtigungen wirken sich wiederum auf den Krankheitsverlauf negativ aus. Ziele der psychiatrischen Rehabilitation Die psychiatrische Rehabilitation hat andere Aufgaben als die kurative Psychiatrie, die dem klassischen medizinischen Modell folgt. In der Akutbehandlung zielen Diagnostik und Therapie vorwiegend auf die Verbesserung der Psychopathologie. Die Rehabilitation fokussiert auf Beeinträchtigungen in den Bereichen "Aktivität" und "Teilhabe". Sie strebt in erster Linie nicht eine maximale Symptomreduktion an, sondern ist auf die Verbesserung der sozialen Partizipation ausgerichtet und bemüht sich, die Lebensqualität der Betroffenen zu 13 verbessern. Auch wenn geringfügig ausgeprägte Krankheitssymptome fortbestehen, ermöglichen die Rehabilitationsbemühungen den Betroffenen oft eine weitgehende Überwindung der Krankheit. Die Rehabilitation folgt vorrangig den in Tabelle 1 aufgelisteten Zielen. Tabelle 1: Ziele der psychiatrischer Rehabilitation In erster Linie Förderung von • Erhalt sozialer Beziehungen • Alltagsaktivitäten und Selbstversorgung • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben • Autonomie und Selbsthilfe (Empowerment) • Genesung, Wiedergesundung (Recovery) • Bewältigungs- und Widerstandskompetenz (Resilienz) • Selbsthilfe • Lebenssicherung • Normalisierung der Versorgung Darüber hinaus soll die Rehabilitation beitragen • Klinische Symptomatik zu verbessern • Erkrankungsrückfällen und Suiziden vorzubeugen • Stigma und Diskriminierung zu begegnen • subjektive Lebensqualität und Lebensstandard zu erhöhen • Wohlbefinden von Angehörigen zu verbessern Normalisierung der Lebensbezüge: Ein Grundprinzip der psychiatrischen Versorgung fordert, dass die rehabilitativen Angebote den Betroffenen ein weitestgehend normales Leben mit möglichst wenigen Einschränkungen ermöglichen. Die Herauslösung der Erkrankten aus den gewohnten Lebensbezügen stellt für diese ein einschneidendes Ereignis dar, das zu Entwurzelung führen kann. Verantwortlich dafür ist die Unterbringung in einer Langzeiteinrichtung oder ein wohnortfernes Rehabilitationsangebot. Bei akuter Erkrankung ist die Integration in normale Lebensbezüge 14 so rasch wie möglich anzustreben: Eine längere stationäre Unterbringung stört die Beziehungen zum sozialen Kontext und lindert die Partizipationsmöglichkeiten. Erhalt sozialer Beziehungen: Bei vielen schweren psychischen Erkrankungen treten Störungen der sozialen Kommunikation auf. Dies führt zu einer geringeren sozialen Unterstützung, zu Rückzug und Verringerung des sozialen Netzwerkes sowie zu Isolation. In kontrollierten Studien wurde belegt, dass durch ein strukturiertes Training die sozialkommunikativen Kompetenzen (wieder) verbessert werden konnten. Als Folge der Deinstitutionalisierung mit der Verlagerung der längerfristigen Betreuung von chronisch Kranken in die Gemeinde, beschränken sich bei vielen Betroffenen die stabilen Kontakte auf die Herkunftsfamilie, auf professionelle Bezugspersonen oder das sozialpsychiatrische Versorgungssystem. Besonders die Eltern leisten heute einen beträchtlichen Anteil der Betreuung und beklagen oft zu Recht, dass sie mit ihrer emotional und finanziell belastenden Aufgabe häufig alleine gelassen und darüber hinaus oft als Sündenböcke angesehen werden. Die Einbeziehung der Familie in die Rehabilitation ist deshalb besonders wichtig: Oft bietet sie als einzig verbliebenes natürliches Unterstützungssystem den Rahmen für die Genesung. Für die Arbeit mit Angehörigen wurden eine Reihe von Familieninterventionsprogrammen entwickelt. Die therapeutische Einbeziehung der Angehörigen ist auch deshalb notwendig, da ein entsprechender emotionaler Umgang der nahen Bezugspersonen mit dem Patienten den Krankheitsverlauf mitbestimmt. Untersuchungen bei an Schizophrenie Erkrankten konnten zeigen, dass es in einem Umfeld, das von emotionalem Überengagement geprägt ist und das dem Betroffenen ein hohes Ausmaß an Kritik und Feindseligkeit entgegenbringt, gehäuft zu Erkrankungsrezidiven kommt. Diese Form der sozialen Interaktion wird als „High Expressed Emotions“ bezeichnet. Ergebnisse von Interventionsstudien belegen, dass durch eine Familientherapie Erkrankungsrückfälle gesenkt und die psychosozialen Fertigkeiten von Betroffenen verbessert werden konnten. Verbesserung von Alltagsaktivitäten und Selbstversorgung: Krankheitsbedingte funktionelle Einschränkungen fördern Erkrankungsrezidive, Chronifizierung oder die Entwicklung psychosozialer Behinderungen. Deshalb ist bei Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung eine längerfristige milieutherapeutisch 15 ausgerichtete „strukturierende“ Behandlung erforderlich, die möglichst alltagsnahe erfolgen soll. Durch diese Bemühungen wird einerseits die verbliebene klinische Symptomatik weiter stabilisiert, andererseits wird dadurch die Tagesstrukturierung und die Alltagsbewältigung sowie die zwischenmenschliche Kommunikation verbessert und die subjektive Krankheitsverarbeitung und Copingfähigkeit gefördert. Im Setting eines „Tageszentrums“ können ergotherapeutische, pharmakologische, psychologische und psychotherapeutische Maßnahmen koordiniert eingesetzt und weitere Rehabilitationsschritte geplant werden. Positive, realistische Ziele sollen gemeinsam mit den Betroffenen und gegebenenfalls unter Einbeziehung der Angehörigen erarbeitet werden. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - Verringerung von Stigma und Diskriminierung: Rehabilitative Maßnahmen zielen ab, die soziale Integration und Teilhabe der Betroffenen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Die Förderung und Verbesserungen der beeinträchtigten sozialkommunikativen Kompetenzen der Betroffenen erweist sich als besonders wichtig. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stellen an das Leben dieselben Wünsche und Hoffnungen, wie sie Menschen ohne Behinderung haben, sie möchten respektiert werden und ein Leben so normal wie möglich führen. Sie wünschen selbstständig zu wohnen, einer ihnen entsprechenden Beschäftigung nachzugehen, befriedigende Partnerschaften und ein Leben in der Gemeinschaft mit den gleichen Rechten und Chancen zu führen. Häufig wird jedoch diese Forderung nach Chancengleichheit durch Stigmatisierung und Diskriminierung, denen Menschen mit psychischen Erkrankungen in hohem Maße ausgesetzt sind, behindert. Die von Vorurteilen belasteten Einstellungen der Öffentlichkeit erschwert - wie in zahlreichen Studien belegt werden konnte - die Wiedereingliederung der Betroffenen in das soziale Leben. Psychiatrischen Patienten wird in unserer Gesellschaft nach wie vor mit Unsicherheit und Misstrauen begegnet. Psychisch Erkrankten werden negative Eigenschaften wie Gefährlichkeit oder Unberechenbarkeit zugeschrieben. Ihre Erkrankung wird häufig fälschlicherweise als unheilbar erachtet. Angst und Ablehnung führen zu Diskriminierung und verursachen somit Rückzug und Isolation und beeinträchtigen das Selbstwertgefühl der Betroffenen. Das Stigma behindert auch ihr Hilfesuchverhalten, die rechtzeitige Behandlung und ihre Compliance. Neben der in den sozialen Beziehungen erlebten Stigmatisierung, der von Vorurteilen geprägten Darstellungen psychischer Erkrankungen in Medien sowie einem aus Misstrauen erschwerten Zugang zu sozialen Rollen, haben zwei bislang vernachlässigte Aspekte ein 16 besonderes Gewicht. Der eine kann als „iatrogenes Stigma“ bezeichnet werden: Es konnte belegt werden, dass in allen medizinischen Bereichen, auch innerhalb der Psychiatrie selbst, eine Stigmatisierung psychisch Kranker anzutreffen ist, die jener in der Allgemeinbevölkerung ähnlich ist. Als Beispiel für iatrogene Stigmatisierung gilt, dass körperliche Erkrankungen bei Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose häufig weniger ernst genommen werden. Der zweite Aspekt, der sich negativ auf die Behandlung und Rehabilitation auswirkt, ist die „Selbststigmatisierung“. Dabei internalisieren Betroffene die ihnen zugeschriebenen Vorurteile und identifizieren sich mit ihnen. Dies hat ein negatives Selbstbild oder die Übernahme der Krankenrolle zur Folge. Asmus Finzen hat das Stigma psychischer Erkrankung treffend als „zweite Erkrankung“ bezeichnet, die von der Grunderkrankung unabhängig ist. Die Stigmatisierung verschlechtert den Krankheitsverlauf und die Partizipation der Betroffenen und trägt zu ihrer Vereinsamung, zu Resignation und vermindertem Selbstwert bei. Menschen mit psychischen Erkrankungen, die mehr soziale Unterstützung erfahren haben und somit besser sozial integrier sind, zeigen eine höhere Stigmaresistenz, einen günstigeren Verlauf ihrer Erkrankung und eine höher Lebensqualität. Förderung von Autonomie, von Bewältigungs- und Widerstandskompetenz: Die psychiatrische Rehabilitation folgt heute einem geändertes Menschenbild und veränderten Sichtweisen: Der Begriff Rehabilitation beinhaltet auch die Wiederherstellung des „öffentlichen Ansehens“ von Betroffenen. Viele psychisch Kranke erfahren in vielfältiger Weise Ausgrenzung. Sie haben den Wunsch, trotz ihrer Erkrankung anerkannt zu werden und auch sozial akzeptable Rollen einnehmen zu können. Durch soziale Einflüsse aber auch durch die Selbststigmatisierung Rehabilitationsbemühungen droht ist ihre es das Identität verloren beschädigt werden. Ziel moderner gegangene Selbstbewusstsein, das Selbstvertrauen und die Selbstachtung wieder zu entwickeln. Mit Konzepten, die als „Empowerment“ oder „Recovery“ in die Sozialpsychiatrie eingegangen sind, zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab, der geeignet ist, die genannten Aspekte zu fördern. Demnach richtet sich der Blick nicht wie bisher vorwiegend auf die Defizite einer Person, sondern auf deren erhaltenen vielfältigen Fähigkeiten (Ressourcenorientierung). Im Zentrum stehen nun Aspekte wie Mitbestimmung und Verantwortungsübernahme sowie aktive Mitgestaltung der Betroffenen auch bei bestehender Behinderung (Empowerment), die Förderung des ihnen 17 innewohnenden Potenziales zur Wiedergesundung oder zur Genesung („Recovery“) sowie die Förderung ihrer Widerstands- und Bewältigungskompetenz (Resilienz). Durch diesen Paradigmenwechsel soll ein persönlicher Prozess in Gang gesetzt werden, der die Förderung menschlicher Beziehungen, die Selbstbestimmung und die Übernahme von Verantwortung, die soziale Teilhabe sowie die Fähigkeit, Probleme zu lösen unterstützt und somit das Erlangen von Hoffnung und eines neuen, positiven Lebenssinnes fördert. Soziotherapeutische Aktivitäten sollen Betroffenen ermöglichen und sie ermuntern, sich Wissen über ihre Erkrankung und deren Behandlung anzueignen, ihre Symptome kontrollieren zu lernen, wieder Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen und an seiner Gestaltung aktiv mitzuwirken sowie ein positives Selbstbild zu entwickeln. Die Bemühungen der erkrankten Menschen, sich die verloren gegangenen Fertigkeiten und Fähigkeiten wieder anzueignen und Macht und Einfluss bezüglich der Lebensgestaltung zu gewinnen, rücken somit immer stärker in das Blickfeld der Rehabilitation. In einigen Ländern wie Neuseeland oder Großbritannien wurde das Recovery-Konzept zum Leitprinzip für die staatliche psychiatrische Gesundheitsversorgung. Das Programm der Weltvereinigung für Psychiatrie (WPA) „Psychiatry with the person“ folgt der Entwicklung, die von einer krankheitsdominierten Sichtweise zu einer personenzentrierten Perspektive führt. Dabei werden sowohl Krankheits- als auch Gesundheitsaspekte entsprechend dem Leitsatz „psychiatry of the person, by the person, for the person and with the person“ berücksichtigt. Insgesamt ändert sich dadurch auch das Rolleverständnis der Behandler. Der paternalistisch orientierte Ansatz in Behandlung und Rehabilitation wird zunehmend durch ein partizipatives und interaktives Prinzip abgelöst. Mit dem Schlagwort „verhandeln statt behandeln“ wird dieser Wandel verdeutlicht Lebenssicherung: In der sozialpsychiatrischen Arbeit ist die materielle Grundsicherung des Lebens ein wichtiger Aspekt. Das gleiche gilt für die Sicherung der rechtlichen Lage sowie der körperlichen Gesundheit der Betroffenen. Viele chronisch Kranke müssen ihr Leben aus Einkünften bestreiten, die unterhalb des Existenzminimums liegen. Materielle Not wirkt sich als „Stressor“ negativ auf den Krankheitsverlauf aus und behindert ein eigenständiges Leben und die soziale Partizipation. Es ist Aufgabe der Soziotherapie die rechtliche und materielle Situation der Patienten abzuklären und sie in Fragen ihrer Grundsicherung zu beraten und aktiv zu unterstützen. 18 Chronisch Kranke tragen auch aufgrund ihres Lebensstiles, der pharmakologischen Behandlung oder der ungünstigen Lebensbedingungen ein erhöhtes Risiko, eine somatische Komorbidität zu entwickeln. Dabei stehen Herz- Kreislauf-, Atemwegs- und Stoffwechselerkrankungen im Vordergrund. Es ist somit erforderlich, für eine regelmäßige medizinische Betreuung zu sorgen und das Gesundheitsverhalten (z.B. Rauchen, Ernährung, Hygiene) der Patienten zu beeinflussen. Schwerkranke Patienten mit mangelnder Behandlungsmotivation und -bereitschaft können nicht nur von sozialer Desintegration, von Obdachlosigkeit und somatischen Erkrankungen sowie von Sucherkrankungen bedroht sein, sondern auch zu Delikten und kriminellen Verhaltensweisen tendieren. Letzteres führt zu einer „Forensifizierung“, d.h. der gerichtlich angeordneten Unterbringung im Maßnahmenvollzug. Diese „schwierigen“ Patienten benötigen in besonderem Umfang ambulante sozialpsychiatrische Dienste, die aktiv „aufsuchend“ tätig werden. Bei diesen Kranken geht es in erster Linie um Ziele wie Förderung der Behandlungsmotivation, Lebenssicherung und Schadensbegrenzung sowie auch um Entlastung der Familie. Grundlagen der psychiatrischen Rehabilitation Die psychiatrische Rehabilitation gründet in psychosozialen Theorien, in denen für die psychische Gesundheit soziale Rollen in den Bereichen zwischenmenschliche Beziehungen, Familie und Arbeit sowie soziale Teilhabe für die psychische Gesundheit als zentral angesehen werden. Psychiatrische Rehabilitationsangebote folgen der Erkenntnis, dass die Kontextbedingungen, also das soziokulturelle Umfeld, sowie die psychosozialen Ressourcen einer Person die Entwicklung und den Verlauf psychischer Erkrankung erheblich beeinflussen. Ihre Wirksamkeit beruht auf den Ansätzen des sozialen Lernens, der Selbstregulation und des Selbstmanagements. Eine Symptomremission ist zwar sehr erwünscht und für die Rehabilitation förderlich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Einige Aussagen zur psychiatrischen Rehabilitation, die von namhaften Vertretern der Sozialpsychiatrie formuliert wurden, sollen das heute gültige Leitbild veranschaulichen. Bernd Eikelmann (1997) äußert dazu: • Auch nach lange andauernden Erkrankungen findet sich bei jedem psychisch Kranken ein Rehabilitationspotential, das es zu entfalten gilt. 19 • Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht Objekt der Behandlung sondern im Rehabilitationsgeschehen Handelnde und Wählende. Durch die aktive und zustimmende Beteiligung der Betroffenen und ihrer Familie sind die besten Interventionsresultate erzielbar. • Jede Behandlung und Betreuung in einer Einrichtung soll den Betroffenen ein möglichst großes Maß an Selbstbestimmung überlassen. Leona Bachrach (2000) hält in ihren Leitsätzen für die Rehabilitation folgendes fest: • Die Existenz psychischer Störungen wird nicht geleugnet. • Die Bedeutung der Umgebungsfaktoren wird anerkannt. • Die psychosoziale Rehabilitation muss sich an den Stärken der Betroffenen orientieren und lässt diese aktiv mitbestimmen. • Sie hilft ihnen, ihr Potenzial in Hinblick auf die Lebensgestaltung und die berufliche Integration auszuschöpfen. • Rehabilitation ist ein fortdauernder Prozess und basiert auf einer therapeutischen Beziehung zwischen den professionellen Helfern und den Betroffenen. • Rehabilitation vernetzt die Betroffenen mit den Ressourcen der Umgebung. • Sie vermittelt Hoffnung. Wulf Rössler (2004) sieht im Ressourcenmodell den wesentlichen rehabilitativen Aspekt: Therapeutische Allianz, Empowerment, Personenorientierung oder die Einbeziehung von Betroffenen und ihren Angehörigen sind im Rehabilitationsprozess von grundlegender Bedeutung. Diese Forderungen werden auch von der WHO im „World Health Report 2001 „Mental Health: New Understanding, New Hope“ vertreten. Rössler betont, dass wichtige Entwicklungen der Psychiatrie durch die psychiatrische Rehabilitation in Gang gesetzt wurden. Sie ist der für Laien sichtbarste Teil der Psychiatrie und wirkt als solcher auch als Verbindungsglied zur Gesellschaft. Die psychiatrische Rehabilitation kann wesentliche zur Verminderung von Stigma und Diskriminierung psychisch kranker Menschen beitragen. Ullrich Meise und Hartmann Hinterhuber betonen im Rahmen der Rehabilitation die Genesung, Wiedergesundung und die Rückkehr in ein subjektiv erfülltes Leben. Durch die Förderung des persönlichen Prozesses der Auseinandersetzung von Betroffenen mit ihrer Erkrankung sollen sie in der Lage sein, trotz ihrer psychischen Probleme ein aktives, sinnerfülltes und hoffnungsvolles Leben zu führen. Dieser auch als Recovery bezeichnete Prozess bedeutet nicht unbedingt vollständige Heilung. Dabei geht es vielmehr um die 20 Bewältigung der Krankheit und ihrer Symptome, da in vielen Fällen diese bzw. die Vulnerabilität weiter fortbesteht. Ziel ist es, dass Betroffene trotz bestehender Beeinträchtigungen ein zufriedenes Leben führen können. In all diesen Stellungsnahmen finden sich Forderungen wie das Anknüpfen an den Stärken des Betroffenen, seine Miteinbeziehung in den Behandlungs- und Rehabilitationsprozess, die Verbesserung seiner sozialkommunikativen Kompetenzen, die Einflussnahme auf das Lebensumfeld und auch die Vermittlung einer optimistischen Haltung. Die Psychiatrische Rehabilitation kann in drei Teilbereiche gegliedert werden: Medizinische Rehabilitation: Die Medizinische Rehabilitation dient der Symptom- und Krankheitsbewältigung und beinhaltet jene psychiatrischen, kreativtherapeutischen Verfahren. psychologischen, Dazu wurden psycho-, ergo-, störungsspezifisch physio- oder ausdifferenzierte Methoden zur Modifikation und Kompensation entwickelt. Für die Rehabilitation von an Schizophrenie Erkrankten haben sich beispielsweise zusätzlich zur pharmakologischen Rezidivprophylaxe • problemorientierte Familientherapeutische Verfahren; • kognitiv verhaltenstherapeutische Techniken zur Optimierung von Bewältigungsstrategien und Förderung der Selbstwirksamkeitswahrnehmung; • Interventionen zur Bewältigung von maladaptiven Emotionen, von Wahn oder Halluzinationen und dem Wahrnehmen von „Frühwarnsymptomen“; • psychotherapeutische Hilfen zur Stressvermeidung und Stressbewältigung; • Entspannungsverfahren; • auf neuropsychologischen Konzepten beruhende Verfahren wie das IPT (Intergriertes Psychologisches Therapieprogramm) und anderer Programme zur Kompensation und Verbesserung von kognitiven Störungen oder der sozialen Funktionsfähigkeit; • Psychoseseminare oder Psychoedukation Folgt man der Systematik der ICF, fördert die medizinische Rehabilitation alle Zielsetzungen, die im Konzept der „Aktivitäten und Teilhabe“ formuliert werden. 21 Soziale Rehabilitation: Unter sozialer Rehabilitation werden alle jene Aspekte der Rehabilitation subsummiert, die sich dem Wohnen, der Selbstversorgung und Tagesgestaltung, den sozialen Beziehungen, der Freizeitgestaltung sowie den finanziellen Angelegenheiten widmen. Die soziale Rehabilitation zielt auf die Bewältigung von Alltagsanforderungen und auf soziale Integration und Partizipation ab. Im Gegensatz zu der auf die einzelne Person gerichteten Behandlung folgt die Sozio- und Milieutherapie in erster Linie einem umgebungsorientierten oder ökologischen Ansatz: Sie soll so weit als möglichst in den gewohnten Lebenskontext der Betroffenen eingebettet werden. Die Kernaufgabe der „direkten Soziotherapie“ liegt in der Strukturierung der rehabilitativen Settings; die „indirekten Soziotherapie“ setzt ,gemäß der ICF, an den Kontextfaktoren, am Umfeld und dem sozialen Netz des Patienten, die seinem Bedarf angepasst und die auch unterstützt werden sollten. Ziel der sozialen Rehabilitation ist es, dass Betroffene (wieder) am Leben in der Gemeinschaft weitestgehend selbstständig und selbstbestimmt teilhaben können. Die Soziotherapie muss neben jenen Betroffenen, bei denen eine ausreichende Motivation für die Rehabilitation vorliegt, auch jene berücksichtigen, die Behandlung und Rehabilitation ablehnen. Berufliche Rehabilitation: Arbeits- bzw. Beschäftigungslosigkeit stellen Risikofaktoren für den Erhalt der psychischen Gesundheit dar. Beim Vorliegen einer psychischen Störung wirken sie sich negativ auf den Verlauf der Erkrankung sowie die soziale Teilhabe und Integration aus. Die Zielsetzung der beruflichen Rehabilitation ist die (Wieder)eingliederung in den allgemeinen oder ersatzweise - in den so genannten zweiten oder den beschützten Arbeitsmarkt. Arbeit und Beschäftigung sind für die Rehabilitation von zentraler Bedeutung. Die positiven Auswirkungen der beruflichen Rehabilitation sind auch empirisch sehr gut belegt. Arbeit und Beschäftigung fördern nicht nur die Autonomie und die persönliche Leistungsfähigkeit, sondern sie verbessern auch die Krankheitssymptomatik, senken Erkrankungsrückfälle und wirken sich positiv auf zwischenmenschliche Beziehungen, Selbstwert, Selbstbewusstsein, Selbstvertrauen und subjektive Lebensqualität sowie auf den Lebensstandart aus. Insgesamt tragen Arbeit und Beschäftigung zu einer Normalisierung der Lebensverhältnisse bei und 22 werden von Betroffenen auch überwiegend positiv beurteilt. Beschäftigungs- und Arbeitstherapie gehören zu den traditionellen Therapieangeboten der stationären Psychiatrie. Die Rehabilitation psychisch Erkrankter orientiert sich - zusammenfassend - an einem mehrdimensionalen Konzept von Gesundheit und Krankheit und folgt den in Tabelle 2 aufgelisteten Grundlagen. Tabelle 2: Grundlagen der psychiatrischen Rehabilitation • bio-psycho-sozialer Ansatz („Komplexleistungsprogramm“) • Lebensfeld- / Alltagsnähe („Gemeindenähe") • personenorientierter Ansatz („skill developement“) • umgebungsbezogener/ökologischer Ansatz („environmental ressource intervention“) • therapeutische Allianz und therapeutisches Milieu • Betreuungs- und Beziehungskontinuität („Case Management") • Bedarfs- / Bedürfnis-/ Ressourcenorientierung • Hilfen für Angehörige • Wissenschaftlich gesicherte Fundierung des therapeutischen Handelns • Behandlungs- / Rehabilitationsplanung • Multidisziplinarität, interdisziplinäre und/interinstitutionelle Kooperation sowie Koordination („Gemeindepsychiatrischer Verbund“) Bio-psycho-sozialer Ansatz: Das Vulnerabilitäts-Stress-Coping Modell Psychische Erkrankung entwickelt sich in Wechselwirkung von biologischen, psychischen und sozialen Faktoren (biopsychosoziales Modell). Diese Sichtweise ist heute weithin anerkannt und findet im Vulnerabilitäts-Stress-Coping Modell ihren Niederschlag. Dieses geht davon aus, dass sich Erkrankungen auf Grundlage einer „Vulnerabilität“ d.h. Verletzlichkeit oder Empfänglichkeit entwickeln. Die Natur dieser Anfälligkeit ist nicht geklärt. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel von genetischen, biologischen, psychologischen und sozialen Faktoren, die jeweils für den einzelnen Kranken individuell gewichtet sind. Die Erkrankung wird letztlich durch Stressoren ausgelöst. Dazu zählen länger andauernde Belastungen beispielsweise durch zwischenmenschliche Konflikte oder Überforderung am Arbeitsplatz. Auch kritische Lebenssituationen wie Scheidung, Verlust einer nahe stehenden 23 Person aber auch positive Ereignisse wie Verliebtheit oder die Geburt eines Kindes können als Stressor wirksam sein. Dieses Konzept bietet eine gute Arbeitshypothese, um das heute fragmentarische Wissen über die Ursachen psychischer Störungen in eine Gesamtsicht zu integrieren. Eine erhöhte Vulnerabilität kann durch protektive Faktoren wie z. B. ein tragfähiges soziales Netz, soziale Unterstützung, individuelle Bewältigungsstrategien im Umgang mit Belastungen aber auch durch die Psychopharmakotherapie abgesenkt werden. Um die Vulnerabilität zu beeinflussen ist es besonders wichtig, dass Erkrankte ihre Copingund Bewältigungsfähigkeit verbessern: Unter Coping wird die Kompetenz des Betroffenen verstanden, Belastungen, die durch innere oder äußere Stressoren in der Beziehung zwischen Person und Umwelt entstehen, besser zu bewältigen. Gemeindenähe: Die Krankheitsfolgen müssen im eigenen Lebensraum bewältigt werden und Betroffene sollen an den ihnen wichtigen Lebensbereichen teilhaben können. Heute wird gefordert, dass die psychiatrische Behandlung sowie die sozialpsychiatrische Rehabilitation gemeindenahe angeboten werden, mit dem Ziel, dass auch Menschen mit schwerwiegenden und chronisch verlaufenden psychischen Erkrankungen auf verschiedenen Ebenen in ihrem Wohnbereich behandelt und unterstützt werden können. Der Begriff "gemeindepsychiatrische Behandlung" („community care“) bezeichnet jene Leitlinie bzw. jenen organisatorischen Rahmen, in dem Behandlung und Rehabilitation wirksam koordiniert und menschenwürdig vorgehalten wird. Durch dieses Konzept wurde die Humanisierung der Psychiatrie gemeinsam mit besseren materiellen Voraussetzungen, erweiterten Therapiemöglichkeiten sowie durch die psychopharmakologische Wende gefördert. Personenorientierter Behandlungsansatz: Die psychiatrische Rehabilitation ruht auf zwei Säulen: Sie setzt am individuell Betroffenen und an der Umgebung an. Der individuelle Unterstützungsbedarf eines Patienten ist die Basis jeglicher Rehabilitation und deren Planung. Sind mehrere therapeutische Interventionen gleichzeitig erforderlich („Komplexleistungsprogramm“) müssen sie in einem Gesamtbehandlungsplan integriert sein. Eine wirksame psychiatrische Rehabilitation beruht stets auf einer individualisierten und spezialisierten Behandlung, die in einem mehrgliedrigen, jedoch koordinierten System rehabilitativ ausgerichteter Einrichtungen und Dienste eingebettet ist. Im Rahmen der ersten gemeindepsychiatrischen Reform wurde bald erkannt, dass die auf die Psychiatrischen Institutionen gerichtete Betrachtungsweise durch eine Sicht 24 abgelöst werden muss, die den einzelnen Menschen mit seinem individuellen Unterstützungsbedarf in den Mittelpunkt stellt. Die institutionsorientierte Planung führte zur Fragmentierung der Versorgung mit Unter- Über oder Fehlbetreuung. Diese Zersplitterung entstand auch dadurch, da unterschiedliche Trägerorganisationen ihre Einrichtungen oft in Konkurrenz oder wenig geplant nebeneinander aufgebaut hatten. Die neue Linie in der Rehabilitationsplanung verfolgt die Koordination und Integration der verschiedenen Angebote und ihre gemeinsame Ausrichtung auf den individuellen Unterstützungsbedarf von Patienten. Aus der Notwendigkeit, verschiedene Hilfsangebote und Versorgungseinrichtungen für psychisch erkrankte Menschen, die einen komplexen Hilfebedarf aufweisen, zu koordinieren, entstand ein Organisationsmodell, das als „Gemeindepsychiatrischer Verbund“ bezeichnet wird. Dieser dient in erster Linie der funktionalen Organisation rehabilitativer Dienste und ermöglicht • die Kontinuität therapeutischer Bezugspersonen • eine Einrichtungs- und Trägergrenzen sprengende institutions- und berufsgruppenübergreifende Abstimmung • ein ganzheitliches Konzept hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen • die flexible Anpassung an den Bedarf und die angestrebte Lebensform des einzelnen Patienten, sowie • die Verpflichtung der „Gemeinde“, für ihre psychisch Kranken zu sorgen Case- Management: Patienten, die für ihre Rehabilitation ein vielfältiges Angebot von unterschiedlichen therapeutischen Verfahren, von verschiedenen Therapeuten, Hilfsdiensten und Einrichtungen benötigen, werden im Laufe ihrer Behandlung mit einer Vielzahl wechselnder therapeutischen Bezugspersonen konfrontiert. Deren mangelhafte Vernetzung kann sich auf den Rehabilitationsverlauf negativ auswirken. Zudem ist dadurch eine zielorientierte und flexible Behandlung, die sich am Bedarf für die Betroffenen orientiert, erschwert. Für die Koordination komplexer Hilfen wird deshalb die beziehungsorientierte Begleitung durch einen „Case Manager“ gefordert. Neben der längerfristigen, vertrauensvollen therapeutisch geleiteten Beziehung, gehört es zu den Aufgaben dieser professionellen Bezugsperson, das Befinden und die Bedürfnisse des Patienten zu erfassen, die Behandlung und Rehabilitation in Abstimmung mit allen Beteiligten zu planen, diese zu koordinieren, die erforderlichen 25 professionellen und nicht-professionellen Hilfen zu vernetzen und insgesamt als Fürsprecher des Betroffenen tätig zu sein. Hilfen für Angehörige: Da eine erhebliche Zahl von Kranken mit rezidivierenden oder chronischen psychischen Erkrankungen in der Familie lebt, trägt diese die Hauptlast der Betreuung und der materiellen Lebenssicherung. Neben diesen Belastungen finden sich oft Schuldgefühle auf Grund von ungerechtfertigten Schuldzuweisungen. Es finden sich aber auch berechtigte Sorgen um die Zukunft ihrer erkrankten Angehörigen und eigene psychische Probleme, die aus der Belastung durch die Betreuung erwachsen. Neben der Vermittlung von Information über Aspekte der Erkrankung und ihrer Behandlung, soll das Schwergewicht familientherapeutischer Interventionen auf konkrete Unterstützung in lebenspraktischen und emotionalen Bereichen liegen. Dazu zählen die Vermittlung individueller Strategien zur Problemlösung, zu Krisenmanagement und zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Patient und Angehörigen. Ein weiteres Ziel der Angehörigenarbeit ist die Selbsthilfe, die gefördert werden soll. Diese ermöglicht es den Angehörigen Erfahrungen und Hilfsangebote auszutauschen und beugt somit auch der Isolation vor, zu welcher viele betroffene Familienmitglieder neigen. Funktionsbereiche der psychiatrischen Rehabilitation Psychiatrische Rehabilitation findet heute überwiegend ambulant und regionalisiert, d.h. gemeindenahe im Lebensraum der Betroffenen statt. Sie benötigt ausreichend Zeit, unter Umständen müssen die Bemühungen Jahre hindurch aufrecht erhalten bleiben, damit Kranke genesen und sich alltagspraktische und sozial erforderliche Fertigkeiten (wieder) aneignen können. Die unterschiedlichen Rehabilitationsverfahren und der Kontext, in dem diese angewandt werden, sollen auf den Bedarf der individuellen Person zugeschnitten werden und flexibel variierbar sein. Die Leistungen, die im regionalen Hilfesystem des „Gemeindepsychiatrischen Verbundes“ erbracht werden, können vier Funktionsbereichen zugeordnet werden (Tabelle 3). Diese Strukturierung hat auch den Vorteil, dass viele bislang stationär erbrachte Leistungen ambulant und gemeindenahe erfolgen könnten. Das Krankenhausbett verliert damit seine 26 traditionell zentrale Stellung: Der stationäre Bereich wird somit zu einem Glied in einer "Kette" von gleichrangigen Institutionen. Tabelle 3: Funktionsbereiche der psychiatrischen Rehabilitation Sozialpsychiatrische Leistungen für: • Beratung, Betreuung, Behandlung (sozialpsychiatrischer Dienst) • Tagesstrukturierung, Alltagsgestaltung (Tageszentren,Tagesstätten, Clubs) • Wohnen, Selbstversorgung (unterschiedliche Wohnformen) • Arbeit, Ausbildung (Arbeitstrainingszentren, Supported Employment, Selbsthilfefirmen) Beratung, Betreuung und Behandlung: Der "Sozialpsychiatrische Dienst" mit seinen ambulanten Angeboten dient in erster Linie jenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die in mehreren Bereichen (siehe auch ICF) einen hohen Unterstützungsbedarf aufweisen. Die Behandlung und Betreuung ist nachgehend, vorbeugend und aufsuchend. Sie beinhalten nicht-ärztliche und ärztliche Hilfen. Bei den meisten Patienten spielen Kontinuität und Koordination von Behandlung und Rehabilitation eine große Rolle. Dabei werden folgende Ziele verfolgt: • barrierefreier Zugang für Patienten und ihre Angehörigen • Abklärung durch Analyse der Ist-Situation, Information und Motivationsaufbau • Beratung, Behandlung und Betreuung unter Einbeziehung der Bezugspersonen • Einleitung einer Rehabilitationsplanung mit gemeinsamer Zielbestimmung • Nachsorgende Betreuung durch Hausbesuche • Case-Management • Krisenintervention Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung: Schwere oder lange andauernde psychische Störung können zu erheblichen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen in Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe 27 führen. Auf Grund der Erkrankung aber auch durch die Reaktionen der Umwelt können die Beziehungen zu Mitmenschen gestört werden, was Rückzug und Isolierung zur Folge hat. Darüber hinaus können die Fertigkeiten oder die Möglichkeiten der Betroffenen, einen sinnvollen und sinnstiftende Lebens- und Tagesrhythmus zu finden oder die Freizeit zu gestalten, zeitweise oder längerfristig verloren gehen. Sozialer Rückzug, Resignation und Vereinsamung beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität von Betroffenen und ihren Familien sondern verstärken psychische Beeinträchtigungen, verhindern Genesung und Heilung und tragen erheblich zum Auftreten von Erkrankungsrezidiven bei. Tagesgestaltende Rehabilitationsangebote dienen der Stabilisierung der klinischen Symptomatik, der Verbesserung der Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung sowie der Kommunikation. Für die Betroffenen ist ein therapeutisch gestaltetes Milieu erforderlich: Ihnen muss ausreichend Zeit in einem geschützten und beziehungsorientierten Rahmen gewährt werden. Das „Milieu“ sollte so gestaltet sein, dass es strukturiert, transparent und übersichtlich ist und genügend Raum für Kommunikation bietet. Für diesen Baustein der "sozialen Rehabilitation" haben sich unterschiedliche Einrichtungstypen wie Tageszentren, Beschäftigungsinitiativen und Clubs zur Freizeitgestaltung entwickelt. Ein Tageszentrum bietet durch unterschiedliche Gruppenangebote (z.B. Küche, Werkstatt, Gruppe für Außenaktivitäten, Kreativgruppe, etc.) eine umfassende soziotherapeutische Rehabilitation an. Da bei vielen psychischen Erkrankungen ausgeprägte Defizite in der sozialen Kommunikation bestehen, konnte belegt werden, dass mit Hilfe von „Social Skill Trainings-Programmen“ beeinträchtigte Personen sich (wieder) verschiedene soziale Fertigkeiten aneignen können. Einrichtungen zur Tagesstrukturierung dienen in erster Linie der Stabilisierung der psychischen und sozialen Situation, der Neuorientierung und der Förderung sozialer Kompetenzen. Dadurch soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert und verbessert werden. Dabei werden folgende Ziele verfolgt: • Stabilisierung der klinischen Symptomatik • Verbesserung von sozial-kommunikativen Fertigkeiten • Vermittlung alltagsnaher Aktivitäten • Strukturierung des Tages und Förderung von zwischenmenschlichen Kontakten • Anregung zu sinnstiftender Beschäftigung und Gestaltung der Freizeit • Vorbereitungen für eine allfällig weiterführenden berufliche Rehabilitation 28 Wohnen und Selbstversorgung: Ein Hauptanliegen der sozialpsychiatrischen Rehabilitation ist es, Menschen mit psychischer Behinderung die Integration in normale Wohn- und Lebensverhältnissen zu ermöglichen, wobei grundsätzlich ein Leben in der gewohnten Umgebung angestrebt werden sollte. Große Langzeiteinrichtungen oder Pflegeheime bieten keinen geeigneten Lebensraum, sie fördern im Gegenteil durch Hospitalismus die Entwicklung sozialer Behinderungen. Das Ziel, in einer eigenen Wohnung zu leben, hat Vorrang vor allen anderen rehabilitativen Maßnahmen. Die Wohnrehabilitation setzt ein gewisses Ausmaß an Stabilität der klinischen Symptomatik, psychische Belastbarkeit und basale Fähigkeiten und die Motivation voraus, den Alltag gestalten und bewältigen zu können. Die Möglichkeit ein weitgehend eigenständiges Leben führen zu können, ist für das Selbstbild von Betroffenen von entscheidender Bedeutung. Die meisten früheren Langzeitpatienten konnten erfolgreich in solche kleine gemeindepsychiatrischen Wohneinrichtungen integriert werden. Die Fähigkeit (wieder) ein weitgehend eigenständiges Leben führen zu können besitzt für Betroffene einen hohen Stellenwert, ihre Stellung in der Gesellschaft wird dadurch verbessert. Das Ziel der Rehabilitation ist immer, dass Betroffene mit geringstnötiger Unterstützung (wieder) außerhalb von Institutionen möglichst selbstbestimmt ihr Leben gestalten können. Die Wohnbetreuung sollte von den Orten, an denen andere Hilfen (z.B. Tagesgestaltung oder berufliche Rehabilitation) angeboten werden, abgekoppelt sein. Auf Grundlage der bestehenden sozialen und psychischen Situation, der individuellen Belastbarkeit und Stabilität sowie entsprechend dem Bedarf der Patienten haben sich abgestufte Wohnoptionen mit unterschiedlicher Intensität der Betreuung entwickelt. Diese reichen vom wenig intensiv betreuten Einzelwohnen, zu intensiver betreuten kleinen Wohngemeinschaften. Falls autonomes Wohnen (noch) nicht möglich ist, bieten sich Übergangs- und Dauerwohnheime an, die auch eine 24-stündige Betreuung gewähren können. Diese Heime sollten über nicht mehr als maximal 10-14 Plätze verfügen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt: • Förderung von Selbstversorgung und der Aktivitäten des täglichen Lebens • Verbesserung der sozial-kommunikativen Fertigkeiten • weitere psychische Stabilisierung und Förderung von Bewältigung und Genesung 29 Arbeit und Ausbildung: Arbeitslosigkeit stellt für sich einen „Stressor“ dar und wirkt sich negativ auf den Krankheitsverlauf und die soziale Integration von Patienten aus. Zudem sind arbeitslose Patienten mit dem Doppelstigma „psychisch krank“ und „arbeitslos“ belastet. In der Arbeitsrehabilitation, die heute überwiegend ambulant stattfindet, werden arbeitsplatzrelevante Fertigkeiten erprobt, die die Betroffenen für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten soll. Sie sind von anderen therapeutisch notwendigen Maßnahmen räumlich getrennt anzubieten. Ist die Kluft zwischen einem Rehabilitationsarbeitsplatz und einem Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu groß, oder stehen dort keine Arbeitsplätze zur Verfügung, sollte ein zweiter Arbeitsmarkt mit "beschützten Werkstätten" und "Selbsthilfefirmen" oder "sozioökonomischen Betrieben" vorhanden sein. Für die berufliche Rehabilitation wurden unterschiedliche Strategien und Rahmenbedingungen entwickelt. Neben der Rehabilitation in eigens dafür geschaffenen "Berufs- oder Arbeitstrainingszentren" bestehen erfolgreiche Bemühungen im Sinne eines "Supported Employment". Während die Arbeitstrainingzentren das Prinzip "first train than place" verfolgen, folgt das Modell "Supported Employment" dem Motto "first place than train". Dies bedeutet, dass Betroffene sofort in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden und dort "in vivo" während ihrer Tätigkeit von einem Job-Coach längerfristig betreut und begleitet werden. Dabei werden folgende Ziele verfolgt: • Aufbau von Motivation, Klärung von realistischen beruflichen Zielen und Zukunftsperspektiven • Herstellung einer arbeitsplatznahen, dem individuellen Leistungsvermögen angepassten Rehabilitationssituation • Training von arbeitsplatzrelevanten sozialen und kommunikativen Fähigkeiten • Integration in einem Betrieb des 1. oder 2. Arbeitsmarktes • ambulante Integrations- und Berufsbegleitung 30 Einflussfaktoren auf den Rehabilitationsverlauf Der Behandlungs- und Rehabilitationserfolg kann auch von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden, die unabhängig von der Grunderkrankung (gemäß der ICF) als förderlich oder als barrierenwirksam sein können. Soziale und gesellschaftliche Faktoren: Dazu zählen das im sozialen Nahbereich anzutreffende emotionale Klima, das Ausmaß der sozialen Unterstützung, die materielle Situation der Betroffenen, sowie vor allem das Stigma, dem psychisch Erkrankte häufig ausgesetzt sind. Die Qualität des sozialen Kontaktes innerhalb der Familie aber auch jene innerhalb einer Rehabilitationseinrichtung, kann stabilisierend sein oder auch - dem „Vulnerabilitäts- StressCoping Modell“ entsprechend - als emotionaler und kognitiver Stressor destabilisierend wirken. Ein haltgebendes und unterstützendes soziales Netzwerk hat positive Auswirkungen; Die Integration der Betroffenen kann aber durch Armut stark behindert werden. Besonders das Stigma, dem Menschen mit psychischen Erkrankungen oft ausgesetzt sind, zeigt negative Auswirkungen auf ihre gesellschaftliche Teilhabe und Lebensqualität. Einstellungen und Erwartungshaltungen: Eine Festlegung von Betroffenen auf die Kranken- oder Behindertenrolle wirkt sich ebenso ungünstig aus, wie pessimistische Zukunftserwartungen hinsichtlich des Erfolges von Behandlung und Rehabilitation. Wenn bei Betroffenen, ihren Angehörigen oder bei Therapeuten pessimistische Erwartungshaltungen hinsichtlich des Behandlungserfolges anzutreffen sind, haben diese einen hohen prognostischen Einfluss auf das Scheitern einer Rehabilitation. Für die Bewältigung hat sich auch eine angemessene „Kontrollüberzeugung“ als wichtig herausgestellt: Der Erkrankte muss davon überzeugt sein, dass er den Symptomen und Folgen der Erkrankung nicht passiv ausgeliefert ist, sondern sie durch eigenes Handeln, durch Veränderungen seiner Beziehungen zur Umwelt und seiner Einstellungen beeinflussen und verändern kann. Diesen Aspekten widmet sich das „Recovery Konzept“. 31 Selbsthilfe und Mitbestimmung: Die Bedeutung von Informiertheit, Mitbestimmung und Verantwortungsübernahme wird besonders vom "Empowerment Konzept" vertreten. Wichtig ist, dass alle Beteiligten, die Betroffenen wie deren Angehörige hinsichtlich des Verlaufes und der Behandlung der Erkrankung gleichermaßen aufgeklärt sind. Rehabilitation soll die betroffene Person in den Behandlungsprozess einbeziehen und ihre Selbstbestimmung fördern und respektieren. Betroffene haben häufig ein eigenes Krankheitskonzept und individuelle Lösungsansätze. Ihre Sicht ist in die Rehabilitationsplanung einzubeziehen. Sollten Patienten nicht mit den empfohlenen Zielen und Maßnahmen einverstanden sein, darf dies nicht als "mangelnde Krankheitseinsicht" bezeichnet werden. Zum Gelingen der Rehabilitation ist es wichtig, die subjektive Sicht der Betroffenen zu berücksichtigen: Rehabilitation kann nicht erzwungen werden. 32 Literatur: Becker T., Bäuml J., Pitschel-Walz G., Weig W.(Hrsg): Rehabilitation bei schizophrenen Erkrankungen: Konzepte- Interventionen- Perspektiven. Deutscher Ärzte-Verlag Köln, 2007. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie: Behandlungsleitlinien psychosoziale Therapien. Becker T., Reker T., Weig W. (Hrsg) Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie Band 7. Steinkopf Verlag, Darmstadt 2005 Eikelmann B.: Sozialpsychiatrisches Basiswissen. Enke-Verlag Stuttgart, 1997. Frieboes R.M., Zaudig M., Nosper M.: Rehabilitation bei psychischen Störungen. Elsevier Urban & Fischer München, Jena, 2005. Hinterhuber H.: Zum Stellenwert der medizinisch-psychiatrischen Rehabilitation. Editorial. Neuropsychiatrie: 21, 1: 1-4, 2007. Hinterhuber H.: Hoffnung und Empowerment. In: P. van Heyster, H. Hinterhuber, S. Kasper: Das Prinzip Hoffnung. Von der Klage zur Hoffnung. Provinz Verlag Brixen 166-182, 2008. Katschnig H., Donat H., Fleischhacker W.W., Meise U.: 4 mal 8 Empfehlungen zur Behandlung von Schizophrenie. edition pro mente Linz, 2002. Kemmler G., Holzner B., Meise U., Hinterhuber H.: Lebensqualität - vernachlässigte Dimension in der Bewertung von Therapie und Rehabilitation Schizophrener? In: Die Behandlung der Schizophrenien. State of the Art. H. Hinterhuber, W. W. Fleischhacker, U. 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