Begutachtungs-Spezialseminar für Chefärzte/innen an VAV-Kliniken „Schmerzbegutachtung nach Arbeitsunfällen“ am 12. November 2008 in Balingen und am 20. Mai 2009 in Kirkel Heft 27 der Schriftenreihe ÄRZTE © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Titel: Begutachtungs-Spezialseminar für Chefärzte/innen an VAV-Kliniken „Schmerzbegutachtung bei Arbeitsunfällen“ Heft 27 der Schriftenreihe ÄRZTE Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Landesverband Südwest Anschrift: Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg Telefon (0 62 21) 5 23-0, Telefax (0 62 21) 5 23-3 99 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR für Chefärzte/innen an VAV-Kliniken „Schmerzbegutachtung nach Arbeitsunfällen“ am 12. November 2008 Stadthalle Balingen, Hirschbergstraße 38, 72336 Balingen und 20. Mai 2009 Bildungszentrum Kirkel, Am Tannenwald 1, 66459 Kirkel Leitung / Moderation Claudia Drechsel-Schlund © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 1 Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Programm 3. Referate Impulsreferat Leitlinien zur Begutachtung von Schmerzen – Zusammenfassung und Präsentation Prof. Dr. Kleinschmidt Impulsreferat Unfallversicherungsrechtliche Aspekte des Schmerzes – Zusammenfassung und Präsentation Feddern Impulsreferat Rechtlich-methodische Kriterien zur Begutachtung von Schmerzen – Zusammenfassung und Präsentation Drechsel-Schlund Impulsreferat Schmerzbegutachtung durch den Unfallchirurgen bzw. Orthopäden mit Fallbeispielen – Zusammenfassung und Präsentation Prof. Dr. Schiltenwolf Impulsreferat Neurologische Schmerzbegutachtung nach Traumen mit Fallbeispielen– Zusammenfassung und Präsentation Dr. Benz Impulsreferat Psychiatrische Schmerzbegutachtung nach Traumen mit Fallbeispielen – Zusammenfassung und Präsentation Dr. Schwarz 4. Rechtsprechung BSG-Urteil vom 09.04.2003 – B 5 RJ 36/02 R (Diagnosestellung bei Schmerzsyndrom) BSG-Urteil vom 09.04.2003 - B 5 RJ 80/02 B (Gutachterliche Fachkompetenz bei Schmerzen) BSG-Urteil vom 22.06.2004 – B 2 U 14/03 R (Besondere Aspekte der MdE-Einschätzung bei Schmerzen) Urteil LSG Bayern vom 05.12.2007 - L 2 U 214/07 – (Diagnosestellung beim Chronischen Regionalen Schmerz-Syndrom) Urteil LSG Berlin-Brandenburg vom 17.04.2008 – L 4 R 419/07 (Beweiswert eines „Schmerztherapeutischen“ Gutachtens) Urteil LSG Berlin-Brandenburg vom 24.09.2008 – L 31 U 477/08 (Keine Anerkennung einer Angst- und Schmerzstörung nach Bagatellvorgang) 5. Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen 6. Literaturhinweise 7. Referenten 2 1. Einleitung Im Rahmen der langjährigen Begutachtungs-Veranstaltungsreihe des Landesverbandes Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stand dieses Mal mit dem Thema Schmerzen eine sehr komplexe und aktuelle Problematik im Mittelpunkt. Anknüpfungspunkt war die jüngst überarbeitete Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften zur Begutachtung von Schmerzen (Stand 03/2007). An der Erstellung waren u. a. die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (DGOOC), die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) beteiligt. Als Referenten des Begutachtungs-Spezialseminars konnten mit Prof. Dr. Schiltenwolf (für die DGOOC) und Dr. Benz (für die DGN) zwei Mitautoren der Leitlinie und namhafte ärztliche Sachverständige gewonnen werden. Die Begutachtungsseminare bilden ein Forum für den interdisziplinären Dialog zwischen Unfallchirurgen/Orthopäden und Unfallversicherungsträgern. Gemeinsames Ziel ist die Qualitätssicherung in der sozialmedizinischen Begutachtung unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und der aktuellen sozialgerichtlichen Rechtssprechung. Der hohe Stellenwert des durchgeführten Begutachtungs-Spezialseminars wurde sowohl durch die rege Teilnahme von ärztlichen Direktoren, Chefärzten von VAVKliniken und deren Vertretern (insgesamt 50 Teilnehmer in Balingen und Kirkel) als auch durch die von der Ärztekammer ausgewiesenen zehn Fortbildungspunkte anerkannt. Ziele des Begutachtungs-Spezialseminars Vermittlung der aktuellen medizinischen, rechtlichen und begutachtungsmethodischen Anforderungen für Schmerzgutachten Sicherung der Qualitätsstandards für die Schmerzbegutachtung für belastbare Entscheidungen über sozialrechtliche Leistungsansprüche Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den in unterschiedlichen „Betriebssystemen“ arbeitenden Sachverständigen und Rechtsanwendern Seite 1 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 3 Die Dokumentation erhält die Zusammenfassungen der Referate und die PowerPointPräsentationen. Hinzu kommen ausgewählte Entscheidungen der Sozialgerichte zu Begutachtungsfragen des Schmerzes. Dem ärztlichen Moderator, PD Dr. Grützner, und den Referenten sind für ihre Beiträge und die intensive und gut strukturierte Besprechung der Begutachtungsfälle zu danken. Die gemeinsame Diskussion und Lösung praktischer Beispielsfälle zur Begutachtung von Schmerzen mit den Problemfeldern geeignetes Ereignis Befunderhebung und Diagnosestellung fachgebietliche Begutachtungskompetenz Einteilung von Schmerzen als (1.) Begleitsyndrom einer Gewebeschädigung oder –erkrankung (2.) bei Gewebeschädigung/-erkrankung mit psychischer Comorbilität und (3.) als Leitsyndrom einer psychischen Erkrankung Nebenwirkung von Schmerzmedikamenten als mittelbare Unfallfolge und MdE-Einschätzung bei Schmerzen sind wie immer von besonderem Erkenntniswert für die Teilnehmer gewesen. Trauma und Schmerzen „ …jetzt lebe ich in einem schmerzvollen Planeten“ Seite 2 Abb. Frida Kahlo, mexikanische Malerin (*06.07.1907 - 13.07.1954) Die Malerin erlitt am 17.09.1925 einen Busunfall, der schwere Becken-/Wirbelsäulenverletzungen zur Folge hatte. In ihren Selbstbildnissen werden wiederholt Schmerzen dargestellt. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 4 2. Programm Begrüßung/Einführung Leitlinien zur Begutachtung von Schmerzen Unfallversicherungsrechtliche Aspekte des Schmerzes Diskussion Rechtlich-methodische Kriterien zur Begutachtung von Schmerzen Schmerzbegutachtung durch den Unfallchirurgen bzw. Orthopäden mit Fallbeispielen Diskussion Neurologische Schmerzbegutachtung nach Traumen mit Fallbeispielen Psychiatrische Schmerzbegutachtung nach Traumen mit Fallbeispielen Diskussion Darstellung und Diskussion praktischer Begutachtungsfälle, insbesondere der Seminarteilnehmer Zusammenfassung des Seminars © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 5 3. Referate © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 6 Impulsreferat Leitlinien zur Begutachtung von Schmerzen - Zusammenfassung und Präsentation Professor Dr. med. Stefan Kleinschmidt © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 7 Leitlinien zur Begutachtung von Schmerzen Im Jahre 2003 wurden erstmals von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertretern der Fachgebiete Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie, Psychotherapie) mit Unterstützung von Seiten der Rechtsprechung Leitlinien zur Begutachtung von Schmerzen erarbeitet. Diese Leitlinien sollen den Ablauf und den Inhalt der Begutachtung von Patienten mit dem Leitsymptom „chronischer Schmerz“ vereinheitlichen und damit für alle Beteiligten transparenter gestalten. Diese Leitlinie wurde inzwischen unter Mitwirkung weiterer Fachgesellschaften (u. a. Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes) aktualisiert und im AWMF Leitlinienregister in der Entwicklungsstufe S2 publiziert. Obwohl Leitlinien für den Anwender weder eine haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung haben, ist jedoch mit der vorliegenden Leitlinie ein äußerst wertvolles Instrument entstanden, welches dem „Anwender“ (dem Begutachter gleich welchen Fachgebietes) und auch dem Auftraggeber gerade in der manchmal sehr komplexen interdisziplinären Beurteilung von Schmerzen als „Steuerungsinstrument“ dienen kann. Auch sind hierdurch qualitätssichernde Maßnahmen möglich geworden. Die Leitlinie ist folgendermaßen gegliedert: Präambel und Inhalt Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen, u. a. die adäquate Kenntnis der Krankheitsbilder oder die Wahrung der Unparteilichkeit des Gutachters Einteilung von Schmerzen aus gutachterlicher Sicht Ablauf und Inhalt der Begutachtung, u. a. Anamnese, klinische Befunde und Zusammenführung der Befunde und Beobachtungen zu einer Beurteilung im sinne des „Vollbeweises“ Beurteilung von Kausalitätsfragen Bewertung der Funktionsstörungen in den verschiedenen Rechtsbereichen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 8 Auf der Basis dieser Leitlinien werden im Workshop exemplarische Begutachtungsfälle durch einige Referenten moderiert und im Forum diskutiert. Diese Diskussion dient auch zur besseren Verständigung zwischen der (juristischen) Verwaltungsebene und den Gutachtern. Literatur: Widder B (2008) Überarbeitete Leitlinie der AWMF zur Begutachtung von Schmerzen. Z Orthop Unfall 146: 151 - 161 Autor: Prof. Dr. Stefan Kleinschmidt Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Ludwig- Guttmann- Straße 13 67071 Ludwigshafen Tel. (06 21) 68 10 23 22 Fax. (06 21) 68 10 26 11 E-Mail: [email protected] © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 9 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Leitlinien zur Begutachtung von Schmerzen Stefan Kleinschmidt Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Gliederung der S2k- Leitlinie Präambel: Urheberschaft Ziele, Inhalte Implementierung, Entwicklungsstufe Überprüfung und Aktualisierung Einteilung von Schmerzen Spezielle Begutachtungsaspekte Begutachtung: Ablauf und Inhalt Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 10 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Leitlinie: Beteiligte Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft Für Neurologie (DGN) für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (DGOOC) für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (DGPM) für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zum Studium des Schmerzes (DGSS) Deutsches Kollegium für psychosomatische Medizin (DKPM) Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Leitlinie zur Begutachtung von Schmerzen AWMF Leitlinienregister Nr. 030/102 Entwicklungsstufe 2k: In Konsensuskonferenz verabschiedet Neben den Fachgesellschaften sozialrechtliche Unterstützung Letzte Überarbeitung 03/2007 Nächste Überarbeitung geplant 12/2010 Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 11 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Inhalt der Leitlinie Grundlagenwissen Schmerzentstehung Schmerzverarbeitung Schmerzchronifizierung „Formales Wissen“ Kenntnisse der Begutachtungsgrundlagen Kenntnisse der Rechtsbereiche Interdisziplinarität der Leitlinie Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 12 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Was wird begutachtet? Es gilt NICHT „Schmerzen hat wer Schmerzen klagt“ Die objektivierbaren Konsequenzen der Schmerzen sind zu eruieren im Sinne einer Indizienbeweisführung Chronifizierte Schmerzen Nicht monokausal erklärbar Dadurch Funktionsbeeinträchtigungen Prognostische Bewertung: z.B. durch Therapien (teilweise) verbesserbar Nicht mehr verbesserbar Differenzialdiagnostische Bewertungen Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Inhalte der Begutachtung Teil I Exploration der Beeinträchtigungen: Berufsleben Alltagsleben Erfassung aller Schmerzlokalisationen: Körperlich Psychopathologisch (bei > 3 Schmerzloci) Einsatz von Fragebögen und Skalen Von Sozialgerichten teilweise gefordert Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 13 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Inhalte der Begutachtung Teil II Differenzialdiagnostische Bewertung: Somatischer Kontext Psychosozialer Kontext Prüfung der Beschwerden und Beeinträchtigungen auf Konsistenz: „im Beruf“ und „in der Freizeit/Sozialstruktur“ Sehr hoher zeitlicher Aufwand (mehrere Stunden)! Aktenstudium Patientenvorstellung/Untersuchung Diktat/Korrektur [Es sollten durchaus stationäre Aufenthalte erwogen werden, um die geklagten Funktionseinschränkungen sinnvoll prüfen zu können] Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Quantifizierung von Schmerzen Numerische oder visuelle Analogskala Schmerzen bei vorliegender Gewebeschädigung „Übliche Schmerzen“ in der GdB/MdE-Bewertung bereits enthalten Über das übliche Maß hinaus, eine spezielle Behandlung erfordernde Beschwerden Schmerzen bei primär psychischen Erkrankungen Schmerzen, die nicht oder nur in untergeordnetem Umfang durch Gewebschäden erklärbar sind Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 14 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Problem der Selbsteinschätzungsskalen „Pro Skala“ Dienen mit der Standardisierung von Befunden Ergänzen die Eigenschilderung der Beschwerden Forderung der Anwendung von Sozialgerichten „Con Skala“ Keine Bedeutung als objektivierbares Kriterium Unkritische Übernahme in die Befundung Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Pharmakologie: Pharmaka- Konzentrationen Pharmakogenetische Unterschiede (CYP 450)!! Lässt nur eingeschränkt einen Rückschluss auf die Dosierung („Compliance“) zu Beispiele (Auswahl): Nicht-Opioide: ASS, Metamizol, Diclofenac Opioide: Tilidin, Tramadol, Morphin, Methadon Antidepressiva: Amitryptilin, Mirtazapin Sonstige: Carbamazepin, Gabapentin Bestimmung mittels HPLC Kooperation mit rechtsmedizinischen Instituten manchmal notwendig Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 15 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Probleme bei der Begutachtung V Ve erdeutlichung Aggravation Simulation mehr oder weniger bebewusste verschlimbewusstes und ausmernde bzw. überwusster Versuch, den schließliches VorGutachter vom Vorhan- höhende Darstellung ei- täuschen einer krankdensein der Schmerzen ner krankhaften Störung haften Störung zu bezu überzeugen zu erkennbaren Zwek- stimmten, klar erkennbaken ren Zwecken „normal“ häufig selten Zusammenhang mit einem desinteressierten, oberflächlichen Untersucher gutachterlich relevant gutachterlich relevant Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Einteilung von Schmerzen „im Gutachten“ Schmerz Begleitsymptom einer Schä Schädigung des (Nerven)Gewebes * Gewebeschä Gewebeschädigung mit psychischer Komorbiditä Komorbidität Leitsymptom einer psychischen Erkrankung „Übliche“ Schmerzen Begleitsymptom einer Gewebeschädigung (z.B. Nervenläsion) z.B. Lumboischialgie mit Nervenwurzelläsion, verschlimmert durch Komorbidität mit z.B. inadäquater Krankheitsbewältigung, Angststörung, depressiver Störung oder Suchterkrankung Schmerz bei primär psychischen Erkrankungen (z.B. depressive Störungen, Angststörungen, Anpassungsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen) Außergewöhnliche Schmerzen z.B. CRPS, Thalamusschmerz, Stumpfund Phantomschmerz, Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie (Abb. B. Widder, Günzburg) © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 16 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Spezielle Aspekte des Begutachters Kenntnis der Krankheitsbilder: Aktueller Wissensstand Leitsymptom „Chronischer Schmerz“ Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ nach der WBO erforderlich 80 h Kurs psychosomatische Grundversorgung erwünscht Kenntnis der juristischen Grundlagen: Fragestellung = Grenzen des Auftrags Unterschiedliche Rechtsgebiete Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Terminologie der Begutachtung Korrekt: „Begutachtung von Schmerzen“ Fachgebiet, z.B. Neurologie Orthopädie Psychiatrie/Psychotherapie Anästhesie... Bitte vermeiden: „Schmerztherapeutisches Gutachten“ „Schmerztherapeutische Aspekte“ Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 17 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen „Therapeuten“- und „Gutachter“- Perspektive „Gutachter“ „Therapeut“ Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Ablauf der Begutachtung: Vorbereitung Eingang Gutachtenauftrag Klärung Ob fachliche Kompetenz für Fragestellung gegeben ist Ob eine Erstellung in adäquater Zeit möglich Ob Zusatzinformationen notwendig sind Ggf. Hinzuziehung von Zusatzgutachtern Eingehende Prüfung der Aktenlage vor dem Untersuchungstermin Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 18 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Ablauf der Begutachtung: Anamnese Allgemeine Anamnese Arbeits- und Sozialanamnese Spezielle Schmerzanamnese Behandlungsanamnese Einschränkungen in den täglichen Aktivitäten und Lebensbereichen Selbsteinschätzung Fremdanamnese (mit Zustimmung) Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Ablauf der Begutachtung: Körperliche Untersuchung Komplette körperliche Untersuchung Besondere Aufmerksamkeit auf den/die Schmerzloci Sekundäre Merkmale wie Beschwielung Muskelrelief/ Muskelumfang (Seitendifferenz!) Hautpigmentveränderungen (z.B. durch das Tragen einer Manschette) Fingernagellänge Schmutz in Beschwielungen Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 19 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Ablauf der Begutachtung: Beobachtungen/Befunde Beobachtungen während der Begutachtung Klinisches Bild beim An- und Auskleiden Längeres ruhiges Sitzen möglich? Körperlicher Untersuchungsbefund Apparative Befunde z.B. QST beim CRPS EMG...... Fachgebietsbezogener Befund Überprüfung der Selbsteinschätzungsskalen Laborchemische Befunde, sofern vorhanden Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 20 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Schmerzbegutachtung: Prognosefaktoren I Chronifizierungsfaktoren: Arbeitsplatzfaktoren (z.B. monotone Schwerarbeit, niedriges Einkommen) Soziodemografische Faktoren: Alter, Geschlecht, Sozialstatus, Bildung Somatische Faktoren: Degenerative Veränderungen Genetische Disposition Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Schmerzbegutachtung: Prognosefaktoren II Psychosoziale Faktoren: Depressionen Kognitiv-affektive Störungen (Vermeidung) Iatrogene Faktoren: Förderung passiver Therapiekonzepte Lange Arbeitsunfähigkeit Übertriebene Diagnostik Inadäquate Therapie (z.B. nur monomodal) Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 21 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Zusammenfassende Beurteilung Welche Störungen sind ohne vernünftigen Zweifel nachweisbar? Auf welche Ursachen sind die chronischen Schmerzen „mit Wahrscheinlichkeit“ zurückzuführen? Welche Auswirkungen haben diese Gesundheitsstörungen? Welche Prognose haben diese? Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Beobachtungen und Befunde Befunde Beobachtungen Funktions einschränkungen Anamnese Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 22 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Diagnosestellung des Gutachters Diagnosen nach ICD-10 Kriterien angeben Bitte vermeiden: „Lumbalsyndrom“ „Z.n.Hüftgelenksersatz“ „Verdacht auf vegetative Dysfunktion“ Funktionsbeeinträchtigungen durch Schmerz sind explizit zu nennen Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen ICD-10: Beispiele: Schmerzsyndrome Extremitätenschmerzen M79.x Kopfschmerzen G43.x, G44.x, G50.x Rückenschmerzen M43.x, M47.x,M48.x, M50.x, M51.x, M53.x, M54.x Neuralgien G54.x, T87.x, M89.0x, G56.x-G59.x, G62.x, G63.x Häufig mit sonstiger chronischer Schmerz R52.2 Beispiel CRPS Obere Extremität re Chronische Lumbago Kopfschmerz, medikamenteninduziert Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest M89.04 M54.5 G44.4 23 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Bewertung der Funktionsstörungen Überzeugung des Gutachters, dass die Funktionsstörungen bestehen? Keine Diskrepanz zwischen subjektiven und objektiven Befunden Bewertung u.a.: Berufliche vs. Freizeitaktivitäten Eigenaktivitäten zur Verbesserung des bestehenden Zustandes Fremdanamnese Der Untersuchungssituation Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Ausschluss „sekundärer Krankheitsgewinn“ Ist die „Schmerzkrankheit“ dominant? Kann man die Schmerzen lindern? Wird Linderung nicht „gewünscht“ oder eine vernünftige Therapie nicht oder nur halbherzig durchgeführt? „Compliance“ des Patienten („zumutbare Willensanstrengung“) Werden nur unangenehme Tätigkeiten eingeschränkt ? Übt der zu Begutachtende „Leitungsfunktionen“ aus? Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 24 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Der „Vollbeweis“ Grundlage ist § 286 ZPO Definitionsmöglichkeit: „Für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen“ (BGH NJW 89, 2948) Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen „Kausalitäten“ im Gutachten Haftungsbegründende Kausalität: Verknüpfung zwischen Handlung und „Erfolg“ „Ein fallender Hammer führt zu einer Handverletzung“ Haftungsausfüllende Kausalität: Verknüpfung zwischen „Erfolg“ und Schaden Die Handverletzung führt zu medizinischen Aufwendungen „Die Handverletzung führt zum CRPS“ Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 25 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Begutachtung: Kernaussagen Der Gutachter ist..... ... davon überzeugt, dass die geklagten Funktionsstörungen bestehen und willentlich oder durch Therapie nicht (m ehr) überwunden werden können i.d.R. Anerkennung durch den Auftraggeber ... zwar davon überzeugt, dass die geklagten Funktionsstörungen bestehen, diese aber willentlich und/oder durch Therapie (zum Teil) überwunden werden könnten i.d.R. keine Anerkennung durch den Auftraggeber (keine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung) ... nicht davon überzeugt, dass die Funktionsstörungen in der geklagten Form bestehen i.d.R. keine Anerkennung durch den Auftraggeber (Beweislast des Antragstellers) Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie (www.AWMF-online.de) Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Bewertung schmerzbedingter Funktionsstörungen Gesetzliche Unfallversicherung: MdE Umfang der verminderten Arbeits- Möglichkeiten des gesamten Erwerbslebens Bewertungstabellen: „Übliche Schmerzen“ = keine höhere MdB „Außergewöhnliche Schmerzen“ = höhere MdB möglich (ca. 10 – 20%) Kann aber im sehr seltenen Extremfall bis MdE 100 % gehen Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 26 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Eingeschränktes Leistungsvermögen ?! : Nicht nützliche Argumente Fehlende Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt Alter („die Rente am Horizont“) Private Belastungen (z.B. Trennung) Arbeitslosigkeit Hohe Fehlzeiten wegen Erkrankungen Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Schmerzbegutachtung ist...... Sehr zeitintensiv Eine verantwortungsvolle Aufgabe Anspruchsvoll auch durch erforderliche Kenntnisse auf dem somatischen und psychischen Sektor der Schmerzentstehung Schwierig durch den Versuch der Objektivierung Subjektiver Beeinträchtigungen („Indizien“) Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 27 Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Vielen Dank! „Wer nicht genau weiß, wo er hin will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt“ Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 28 Impulsreferat Unfallversicherungsrechtliche Aspekte von Schmerzen - Zusammenfassung und Präsentation Klaus Feddern © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 29 Unfallversicherungsrechtliche Aspekte des Schmerzes Schmerz und Recht Schmerz ist ein rechtlicher Topos. Bereits Rechtsquellen der Antike kodifizieren Schadensersatzansprüche wegen zugefügter Schmerzen. Auch das geltende Zivilrecht kennt einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Nach § 253 Abs. 2 BGB kann "auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden". Die Frage, wie ein Schmerzensgeld zu bemessen ist, hat eine rechtliche, aber auch eine ethische Komponente. Schmerz in der gesetzlichen Unfallversicherung Allgemeines Der Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) sieht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vor. Weil insofern auch keine Haftungsablösung nach dem SGB VII erfolgt, kann dem Verletzen ein Schmerzengeldanspruch gegen einen betriebsfremden Schädiger zustehen. Nach geltendem Recht (§ 56 GB VII) gleicht die Verletztenrente der Gesetzlichen Unfallversicherung GUV eine abstrakte Einbuße - orientiert am allgemeinen Arbeitsmarkt aus. Die Verletztenrente kompensiert (je nach Höhe der MdE) abstrakt/pauschal eine Einkommenseinbuße und enthält auch einen "Schmerzensgeldanteil". In der GUV ist Schmerz bei der Kausalitätsbewertung sowie bei der MdE-Bemessung zu berücksichtigen. Dabei gelten die allgemeinen Bewertungskriterien nach der Rechtsprechung des BSG. Kausalität Während für den Schmerztherapeuten (zunächst) gilt „Schmerzen hat, wer Schmerzen klagt“, sind für die Feststellung von Schmerzen objektive Befunde, insbesondere ein Korrelat zwischen geklagten Beschwerden und Aktenlage zu berücksichtigen. Besondere Problem bei der Schmerzbegutachtung sind Aggravation oder Simulation. Auch die Möglichkeit eines sekundären Krankheitsgewinns sowie ethnische Besonderheiten sind zu beachten. Die Hinweise zur Einteilung von Schmerzen nach Ziffer 3. der AWMF-Leitlinie "Begutachtung von Schmerzen" (Stand 3/07; www.leitlinien.net) geben eine systematische Orientierung. MdE Der bei einem Unfall erlittene Schmerz ist nicht relevant für eine unfallbedingte MdE. Schmerz als Unfallfolge kann zu beurteilen sein als Schmerz bei vorliegender Gewebeschädigung oder als Schmerz im Zusammenhang mit primär psychischen Erkrankungen. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 30 In der ersten Fallgruppe sind "Begleitschmerzen" regelmäßig von der MdE für den organischen Schaden umfasst, es sei denn, eine außergewöhnliche Schmerzsymptomatik rechtfertigt einen MdE-Zuschlag. Hinweise hierzu (jeweils bei den betroffenen Organen) in: Schönberger/Mehrtens/Valentin Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl. 2003. In der zweiten Fallgruppe ist die MdE für den Schmerz gesondert zu beurteilen. Insofern sind die Vorschläge bei Schönberger et al, aaO, kritisch zu beurteilen. Ausdrücklich hinzuweisen ist dagegen auf die Vorschläge bei Kaiser in: Mehrhoff/Meindl/Muhr, Unfallbegutachtung, 11. Aufl. 2005, S. 251 ff., bei Foerster et al, MedSach 2007, S. 52 ff. oder in der AWMF-Leitlinie aaO. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 31 Balingen, 12.11.2008 / Kirkel, 20. Mai 2009 Unfallversicherungsrechtliche Aspekte des Schmerzes [email protected] www.bgf.de BG für Fahrzeughaltungen Klaus Feddern Geschäftsführer Bezirksverwaltung Wiesbaden [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 32 Überblick Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Schmerz und Recht Allgemeines Recht Gesetzliche Unfallversicherung - Kausalität - MdE Zusammenfassung/Thesen [email protected] www.bgf.de Schmerz und Recht Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Haben Schmerzen rechtliche Bedeutung ? Aspekt: MdE Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 33 Schmerz und Recht Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Haben Schmerzen rechtliche Bedeutung ? Ja ! juris-Datenbank: 13.647 Fundstellen (nur Rechtsprechung) für „Schmerz“ [email protected] www.bgf.de Rechtsgeschichte Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Talmud Wer seinen Nächsten verletzt, kann ihm gegenüber wegen fünferlei verpflichtet werden: für Wertminderung, für Schmerz, für Kur, für Zeitverlust, für Beschämung [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 34 Rechtsgeschichte Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR 1794) § 112 Wegen erlittener Schmerzen können Personen vom Bauer- oder allgemeinen Bürgerstande, denen dergleichen Verletzung aus Vorsatz oder grobem (!) Versehen zugefügt worden, ein billiges Schmerzensgeld fordern. [email protected] www.bgf.de Rechtsgeschichte Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR 1794) § 113 Der Betrag dieses Schmerzensgeldes ist nach dem Grade der ausgestandenen Schmerzen, jedoch nicht unter der Hälfte, und nicht über den doppelten Betrag der erforderlichen Kurkosten, richterlich zu bestimmen. [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 35 Geltendes Recht Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 253 Immaterieller Schaden (1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. [email protected] www.bgf.de Geltendes Recht Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 253 Immaterieller Schaden (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit … Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden. [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 36 Schmerz und Schaden Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Schmerz = Nichtvermögensschaden Ist Schmerz messbar ? Wie ist Schmerz zu bewerten ? Rechtsfrage oder ethisches Problem ? [email protected] www.bgf.de Höhe des Schmerzensgelde Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Aktuelles Zusammenfassung Schmerz = Nichtvermögensschaden Ermessen des Gerichtes Keine Gliedertaxe Deutschland: Bis 500.000,-- € USA: 3.000.000,-- $ (?) („McDonald´s Kaffeebecher“) [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 37 Haftungsablösung und Schmerzensgeld Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitnehmer Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Schmerzensgeld Zusammenfassung Arbeitgeber BG Regress Schädiger [email protected] www.bgf.de „Objektivierung“ des Schmerzes Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Schmerztherapie „Schmerzen hat, wer Schmerzen klagt“ Kausalitätsbewertung im Gutachten objektive Befunde Korrelat zwischen geklagten Beschwerden und Aktenlage - „subjektiver Längsschnitt“ aus Anamnese und Biografie - „objektiver Längsschnitt“ aus den medizinischen Vorbefunden [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 38 „Objektivierung“ des Schmerzes Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Besondere Probleme bei der Schmerzbegutachtung Aggravation Simulation Sekundärer Krankheitsgewinn / Rentenbegehren Ethnische Besonderheiten [email protected] www.bgf.de Systematische Einteilung von Schmerzen Einführung Schmerz Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Schmerz als Begleitsymptom einer Gewebeschädigung oder -erkrankung Schmerz bei Gewebeschädigung/ -erkrankung mit psychischer Komorbidität Zusammenfassung [email protected] www.bgf.de Einteilung nach: Widder et al MedSach 2007, 132 ff. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Schmerz als Leitsymptom einer psychischen Erkrankung 39 Systematische Einteilung von Schmerzen Schmerz Schmerz als Begleitsymptom einer Gewebeschädigung oder -erkrankung Schmerz bei Gewebeschädigung/ -erkrankung mit psychischer Komorbidität Schmerz als Leitsymptom einer psychischen Erkrankung Übliche Schmerzen (z.B. Nervenläsion) Außergewöhnliche Schmerzen (z.B. CPRS) Einteilung nach: Widder et al MedSach 2007, 132 ff. Systematische Einteilung von Schmerzen Einführung Schmerz Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Schmerz als Begleitsymptom einer Gewebeschädigung oder -erkrankung Schmerz bei Gewebeschädigung/ -erkrankung mit psychischer Komorbidität Schmerz als Leitsymptom einer psychischen Erkrankung Zusammenfassung z.B. Lumboischialgie wird durch Komorbidität verschlimmert (inadäquate Krankheitsbewältigung, depressive Störung) [email protected] www.bgf.de Einteilung nach: Widder et al MedSach 2007, 132 ff. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 40 Systematische Einteilung von Schmerzen Einführung Schmerz Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Schmerz als Begleitsymptom einer Gewebeschädigung oder -erkrankung Schmerz bei Gewebeschädigung/ -erkrankung mit psychischer Komorbidität Schmerz als Leitsymptom einer psychischen Erkrankung Zusammenfassung Schmerz bei primär psychischen Erkrankungen (z.B. depressive oder somatoforme Störungen, PTBS) [email protected] www.bgf.de Einteilung nach: Widder et al MedSach 2007, 132 ff. Algorithmus der Kausalität Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Gesundheitsschaden haftungsausfüllende Kausalität (länger andauernde) Unfallfolge rechtlich wesentliche Ursache Abgrenzung endogener Gesundheitsstörungen sekundärer Krankheitsgewinn/Rentenbegehren [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 41 Algorithmus der Kausalität Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Gesundheitsschaden haftungsausfüllende Kausalität (spätere) mittelbare Unfallfolge rechtlich wesentliche Ursache Abgrenzung endogener Gesundheitsstörungen sekundärer Krankheitsgewinn/Rentenbegehren [email protected] www.bgf.de Voraussetzungen der Verletztenrente Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung § 56 SGB VII – Rentenanspruch (1) Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 42 Voraussetzungen der Verletztenrente Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung § 56 SGB VII – Rentenanspruch Kein Schmerzensgeld nach dem SGB VII (1) Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. [email protected] www.bgf.de MdE-Maßstab Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Abstrakte MdE-Einschätzung gilt auch für unfallbedingte Schmerzen Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Beeinträchtigung der verminderten Zusammenfassung Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens Keine „Gliedertaxe“ Keine Anwendung der „Anhaltspunkte“ [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 43 MdE-Maßstab Einführung Gesetzliche Unfallversicherung MdE-Einschätzung ist stets Funktionsbeurteilung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Verletzungsschmerz ist nicht maßgeblich entschädigt werden nur Unfallfolgen Kein Schmerzensgeld nach dem SGB VII Gesamtvergütung / zeitlich begrenzte MdE berücksichtigen [email protected] www.bgf.de MdE-Maßstab Einführung Gesetzliche Unfallversicherung MdE-Einschätzung ist stets Funktionsbeurteilung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Funktionsausfälle, die sich auf das Gesamtgebiet des allgemeinen Erwerbslebens beziehen kein MdE-Zuschlag für „übliche Begleitschmerzen“ Erhöhung des MdE-Wertes aus den Erfahrungssätzen bei besonderem Energieaufwand und Hinnahme außergewöhnlicher Schmerzen [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 44 MdE-Bemessung Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Fallgruppen Schmerzen bei vorliegender Gewebeschädigung Schmerzen bei primär psychischen Erkrankungen [email protected] www.bgf.de MdE-Bemessung Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Standards Schönberger/Mehrtens/Valentin Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl. 2003 Aspekt: MdE Zusammenfassung AWMF-Leitlinie Schmerz Stand 3/07 www.leitlinien.net Mehrhoff/Meindl/Muhr Unfallbegutachtung, 11. Aufl., 2005 [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 45 Zusammenfassung Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Können wir Schmerzen messen ? Können wir Schmerzen bewerten ? Für die Antwort auf diese Fragen sind rechtliche und ethische Aspekte zu beachten. [email protected] www.bgf.de Zusammenfassung Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Zwischen Therapie und Begutachtung ist zu unterscheiden. Deshalb ist der Begriff „schmerztherapeutisches Gutachten“ zu vermeiden. Wer ist Schmerzgutachter ? (Unfallchirurg/Orthopäde - Neurologe – Psychiater - Anästhesist - … ?) [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 46 Zusammenfassung Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Schmerzen haben in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedliche Bedeutung und verschiedene rechtliche Auswirkungen. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die hier maßgeblichen Aspekte zu beachten. [email protected] www.bgf.de Zusammenfassung Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Nur Schmerz als Unfallfolge kann MdE-relevant sein. Schmerz als Unfallschaden hat keinen Einfluss auf die MdE. [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 47 Zusammenfassung Einführung Gesetzliche Unfallversicherung Bei der Kausalitätsbeurteilung gelten die allgemeinen Grundsätze. Aspekt: Kausalität Aspekt: MdE Zusammenfassung Besonders zu beachten sind: Korrelat Befund/Beschwerden Schmerz und sekundärer Krankheitsgewinn Abstrakte MdE-Bemessung [email protected] www.bgf.de [email protected] Danke für Ihre Aufmerksamkeit ! [email protected] www.bgf.de © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 48 Impulsreferat Rechtlich-methodische Kriterien zur Begutachtung von Schmerzen - Zusammenfassung und Präsentation Claudia Drechsel-Schlund © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 49 Rechtlich-methodische Kriterien zur Begutachtung von Schmerzen Die Schmerzbegutachtung wirft besondere rechtlich-methodischen Probleme auf. Die Komplexität des Themas zeigt sich bereits bei den verschiedenen Begutachtungskonstellationen, die gutachterlich zu beurteilen sind. Vom Unfallversicherungsträger bzw. vom Auftraggeber ist nach der Art des Schmerzes entsprechend der Einteilung der Leitlinie Schmerzbegutachtung zu unterscheiden, ob es sich um (1) einen organischen Schmerz als Begleitsyndrom einer Gewebeschädigung oder um (2) eine Gewebeschädigung mit psychischer Komorbidität oder um (3) Schmerzen als eine psychische Erkrankung handelt. Bei unklarer Fallkonstellation ist die Einordnung des Schmerzes ggf. durch mehrere Gutachten bzw. Sachverständige zu klären. Regelmäßig ist auch die Kausalität eine typische Fragestellung der Schmerzbegutachtung und im Falle eines Unfallzusammenhangs auch das Ausmaß der schmerzbedingten Funktionseinschränkungen und die daraus resultierende MdE-Einschätzung. Zur notwendigen Fachkompetenz des Sachverständigen für die Schmerzbegutachtung werden von der Rechtssprechung und von der medizinischen Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten. Das Bundessozialgericht verlangt fachübergreifende Erfahrungen hinsichtlich Diagnostik und Beurteilung von Schmerzstörungen. In der medizinischen Literatur wird zum Teil von einer fachgebietlichen Zuständigkeit ausgegangen, wobei zwischen Befunden mit morphologischem Substrat und strukturell nicht erklärbarem Schmerz zu differenzieren sein soll. Nach der AWMF-Leitlinie zur Schmerzbegutachtung handelt es sich um eine interdisziplinäre Aufgabe, wobei die Kompetenz zur Beurteilung körperlicher als auch psychischer Störungen an erster Stelle beim Neurologen und darüber hinaus bei dem psychiatrisch geschulten Facharzt mit Kenntnissen über chronische Schmerzen gesehen wird. Im Hinblick auf die häufig schwierige Beurteilung von Art und Genese des Schmerzes ist eine umfassende Recherche des Unfallversicherungsträgers zu den Begutachtungsgrundlagen (Anknüpfungstatsachen) geboten, insbesondere zur Krankheitsanamnese vor und nach dem Unfallereignis, zu den maßgeblichen Begleitumständen des Unfallereignisses, zur beruflichen Situation und ggf. zu den psychosozialen Verhältnissen. Vom Sachverständigen verlangt das Schmerzgutachten bereits eine umfassende Vorbereitung - in Bezug auf den Einsatz von Hilfspersonen bei der Befunderhebung und der Abfassung des Gutachtens, bei der Planung des Untersuchungszeitraums (ggf. initiierte mehrtägige Untersuchung?) und bei der Organisation von Fremdbefundungen, ggf. auch wegen einer (in Abstimmung mit dem Unfallversicherungsträger!) zu veranlassenden Zusatzbegutachtung. Als Qualitätskriterien für ein Schmerzgutachten gelten aus rechtlich-methodischer Sicht: die Trennung von subjektiven Beschwerden und objektiven Befunden eine nachvollziehbare Begründung der Diagnose (Verdachtsdiagnosen sind nicht statthaft!) die nachvollziehbare Darlegung der Konsistenz, Kontinuität und Plausibilität der Schmerzangaben © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 50 Speziell in Bezug auf die Zusammenhangsfrage sind Qualitätskriterien die zutreffende Einordnung der rechtlichen Begriffe Vorschaden, Schadensanlage und Verschlimmerung, die getrennte Betrachtung einzelner Schmerzstörungen bei der Unfallkausalität, die richtige Einordnung von mittelbaren Unfallfolgen, beispielsweise bei Schmerzmittelmissbrauch, die begründete Diskussion der Kausalitätswürdigung, insbesondere bei Vorschaden, Schadensanlage und Verschlimmerung. Die Rechtssprechung prüft zunehmend die o. g. Qualitätskriterien bei der Beweiswürdigung eines Gutachtens. Gutachten von Sachverständigen werden dabei an den Anforderungen der Leitlinie der AWF-Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen gemessen. Dies gilt nicht nur in Bezug auf die Zusammenhangsfrage, sondern auch in Bezug auf die Plausibilität der Diagnosestellung. Claudia Drechsel-Schlund Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Würzburg © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 51 Begutachtungs-Spezialseminar für VAV-Chefärzte - Schmerzbegutachtung nach Arbeitsunfällen Balingen, 12.11.2008; Kirkel, 20. Mai 2009 Claudia Drechsel-Schlund Geschäftsführerin der Bezirksverwaltung Würzburg Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 1 Rechtlich-methodische Kriterien zur Begutachtung von Schmerzen BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Fallbeispiel Sieglinde G. * 07.09.1952 PD Dr. N. beobachtet Sieglind G. als diese in der Klinik ankommt und bezieht diese Beobachtungen in seine gutachterliche Beurteilung ein. In den dem Gutachtenauftrag beigefügten Aktenauszügen fehlen Behandlungs- und Befundberichte zu offenbar bereits vor dem Arbeitsunfall vorliegenden Schmerzkomplexen. PD Dr. N. befragt Sieglinde G. hierzu ausführlich und stellt persönlich Erkundigungen bei den vorbehandelnden Ärzten an. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 2 Die Berufsgenossenschaft beauftragt Prof. Dr. R (Universitätsklinik W., Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie) am 13.09.2006 mit der Erstattung eines „schmerztherapeutischen“ Gutachtens wegen verbliebener Folgen eines Arbeitsunfalles vom 24.10.2002. Der Oberarzt von Prof. Dr. G, PD Dr. N, führt die Untersuchungen durch und schreibt das Gutachten, sowohl Prof. Dr. G als auch PD Dr. N unterzeichnen das Gutachten. PD Dr. N. holt ein „psychologisches Zusatzgutachten“ ein. 52 BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Agenda Sachkunde für die Schmerzbegutachtung Beurteilungsgrundlagen Gutachtensauftrag Begutachtungsmanagement Qualitätskriterien der Gutachtenserstattung Typische Problemfälle Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 3 Typische Fragestellungen der Schmerzbegutachtung BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Typische Fragestellungen der Schmerzbegutachtung - organisch als Begleitsymptom einer Gewebeschädigung? - Gewebeschädigung mit psychischer Komordibität? - als psychische Erkrankung? Regelmäßig: Kausalität des Schmerzes, ggf. Verschlimmerung eines „vorbestehenden Leidens“ (Vorschaden, Schadensanlage) Umfang und Intensität des Schmerzes, Ausmaß der schmerzbedingte Funktionseinschränkungen, auch in der zeitlichen Dimension © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 4 Art des Schmerzes: 53 BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Sachkunde für die Schmerzbegutachtung - Allgemeines Fachübergreifende Erfahrungen hinsichtlich Diagnostik und Beurteilung von Schmerzstörungen (BSG 12.12.2003, Az. B 13 RJ 179/03 B) Leitlinie Schmerzbegutachtung: Interdisziplinäre Aufgabe, Kompetenz zur Beurteilung körperlicher als auch psychischer Störungen, an erster Stelle Anteil der Schädigungen durch das Nervensystem (= Neurologe), darüber hinaus psychiatrisch geschulter Facharzt mit Kenntnissen über chronische Schmerzen Ludolph (Akt. Traumatologie 2005, 293ff.): Für morphologisches Substrat zuständiges Fachgebiet (Chirurgie, …Neurologie…), für strukturell nicht erklärbaren Schmerz Fachgebiet Psychiatrie, ggf. Einbeziehung Anästhesiologie zum krankheitskonformen Verlauf der Schmerzkrankheit Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 5 Rechtsprechung: BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Sachkunde für die Schmerzbegutachtung - Nicht überzeugendes Gutachten auf neurolog./psychiatr. Fachgebiet „Nicht überzeugen konnte das Gutachten des Dr. D. (Neurologe und Psychiater), soweit er ein CRPS als Unfallfolge angenommen hat. Die von Dr. D. zur Begründung angeführten Symptome wie vermehrte Schmerzempfindlichkeit, leicht verminderte Kraft beim Faustschluss, veränderte Hautfarbe und -temperatur sowie leichte Osteopenie reichen für die Diagnose eines CRPS nicht aus. Diese Befunde sind, wie Dr. K. (Neurologe und Psychiater) und Dr. L. (Unfallchirurg) erläutert haben, nicht beweisend für ein CRPS. Zwar kann ein CRPS auch Zittern zeigen, es ist aber, wie Dr. K. betont, sehr ungewöhnlich, wenn mit deutlicher Latenz zum Unfall ein solches Symptom festgestellt wird, ohne dass sich wesentliche Gewebeveränderungen feststellen ließen. Plausibel wäre ein zeitnah zum Unfall aufgetretenes Zittern, das sich im Laufe der Zeit eher bessern sollte. Auffällig ist auch, dass der Kläger nicht regelmäßig Medikamente zur Behandlung der Beschwerden einnimmt. Dies spricht gegen einen wesentlichen Leidensdruck“ © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 6 Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 05.12.2007 - L 4 U 214/07 - (Auszüge): 54 BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Beurteilungsgrundlagen Schmerzgutachten Verwaltungsakten des UV-Trägers (wegen Kausalbeurteilung weiter Maßstab!) Insbesondere: - Unterlagen der behandelnden Ärzte und anderer Rehabilitationsträger zu dem konkreten Begutachtungsgegenstand, Unterlagen zu früheren und aktuellen (sonstigen) Erkrankungen u. Behandlungen - Unmittelbarer Ausgangssachverhalt (sog. Anknüpfungstatsachen), d.h. „angeschuldigtes“ Ereignis und maßgebliche Begleitumstände Einzelne Unterlagen: Vorerkrankungsverzeichnisse der Krankenkassen, spezielle Arzt- und Behandlungsberichte („therapeutische Biographie“), Heilverfahren (z.B. der Rentenversicherung), Berichte der Berufshelfer, sonstige Angaben zu psychosozialen Verhältnissen und der beruflichen Situation Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 7 Generell: BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Gutachtenauftrag des UV-Trägers Besonderheiten Schmerzgutachten Abstufung der Kausalitätsfrage, zu prüfen sind: (1) naturwissenschaftliche Kausalität, (2) konkurrierende Ursachen bzw. Gelegenheitsursache“ und (3) wesentliche Ursache, insbesondere bei objektivierten Vorerkrankungen und psychischen Störungen Anknüpfungstatsachen sind: bestimmtes Unfall- und Verletzungsgeschehen, konkrete medizinischgesundheitlich-funktionelle Verlaufsentwicklung - z.B. Zunahme von Schmerzen im Bereich der Verletzung Anknüpfungstatsachen sind auch Vorschäden bzw. eine Schadensanlage Anforderungen bzgl. bestimmter Untersuchungsmethoden möglich? - z.B. Selbstbeurteilungsverfahren, Schmerzskalen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 8 Differenzierung und Ausformulierung der individuellen Beweisfragen entsprechend der Relevanz für die konkrete Begutachtungssache, z.B. Unterscheidung bzgl. einzelner Schmerz-Störungen 55 BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Begutachtungsmanagement des Gutachters - Besonderheiten Schmerzgutachten Prüfung der Unterlagen und Feststellungen auf Vollständigkeit bzw. Schlüssigkeit für den Begutachtungsgegenstand, keine eigene Ermittlungen des Gutachters (direkt bei anderen Ärzten usw.) Einsatz von ausreichend erfahrenen Mitarbeitern bei der Erstellung des (Zusammenhangs-)Gutachtens (Achtung: Besonderheiten f. Psychiater) ggf. indizierte mehrtägige Untersuchung mit Auftraggeber abklären Organisation von Fremdbefundungen (z.B. neuroradiologische Zusatzdiagnostik) und Notwendigkeit bzw. zeitliche Taktung von Zusatzbegutachtungen mit Auftraggeber abklären Durchführung: - Beobachtungen außerhalb der Begutachtungssitution zulässig, ggf. für die Beurteilung notwendig (Konsistenzprüfung) - „Informatorische“ Befragung des Versicherten (in der Untersuchung) z.B. zum Unfallgeschehen und zum Krankheitsverlauf zulässig und ggf. notwendig Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 9 Vorbereitung: BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Qualitätskriterien der Gutachtenserstattung (1) Begriffliche Anforderungen Für den Gutachter wichtige Begriffe z.B. Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens, Vorschaden oder Schadensanlage Nur rechtlich relevante Begriffe sind unmittelbare oder mittelbare Unfallfolge (Fragestellung u.a. bei Schmerzmittelmissbrauch) Trennung von Beschwerden (Schmerzangaben) und objektiven Befunden Differenzierung eigener Untersuchungsergebnisse und solchen anderer Gutachter und Therapeuten Bewertung von Schmerzen als „glaubhaft“ ist nicht angebracht Beweiswürdigung ist Aufgabe des Rechtsanwenders (richtiger Weise Darlegungen zur Konsistenz, Kontinuität und Plausibilität der Schmerzangaben) © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 10 Generell: Richtige Verwendung rechtlich oder begutachtungsmethodisch definierter Begriffe, z.B. kein Vollbeweis eines bestimmten Erstschadens („Verdacht auf Hirnschädigung“) bei unklarer Aktenlage 56 BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Qualitätskriterien der Gutachtenserstattung (2) Diagnosestellung in Schmerzgutachten Nach den im November 2004 erstellten Leitlinien zur Begutachtung von Schmerzen ist als Grundlage für die Diagnostik eine klinische Untersuchung, ein ausführlicher psychopathologischer Befund, eine ausführliche Beobachtung des Probanden und eine ausführliche Anamnese zur Quantifizierung der Symptomatik erforderlich. Diesen Anforderungen wird Dr. H. (Facharzt für Anästhesiologie / Spezielle Schmerztherapie) nicht gerecht. Seine Angaben zur körperlichen Untersuchung bestehen im Wesentlichen in der Wiedergabe der subjektiven Angaben des Klägers, während sich der klinische Untersuchungsbefund als äußerst rudimentär erweist. Es fehlt in der Tat z. B. an der Angabe passiver Bewegungsausmaße, an Umfangsmessungen oder Angaben zu Muskelatrophien. Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 12 Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.04.2008 - L 4 R 419/07 - (Auszüge): BEGUTACHTUNGS-SPEZIALSEMINAR FÜR VAV-CHEFÄRZTE – Begutachtungsmethodik Qualitätskriterien der Gutachtenserstattung (3) Zusammenhangsfrage Schmerzstörung (ICD 10 Klassifizierung!) zu prüfen, ggf. unterschiedlich zu beurteilen für - Kopfschmerzen - Dissoziative Störung Unfallkausalität ggf. auch bzgl. weiterer Folgestörungen zu klären, z.B. - Somatoforme Schmerzstörung - Schmerzmittelabhängigkeit Bedeutung eines objektivierten Vorschadens (z.B. Migräne) im Verhältnis zu Schmerzstörungen nach dem Unfallereignis (z.B. zervikaler Kopfschmerz), Ursachengewichtung mit Diskussion zu führen Kriterien für Ursachenabwägung mit einzelfallbezogener Begründung © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Drechsel-Schlund\16_AK Ärztl.Begut/Beg.-Spez.Schmerzen/Wiederh.-Veran.Saarland/Begut.-methodik – Seite 13 Ereignis bzw. Unfall als „wesentliche Ursache“ für jede einzelne 57 Impulsreferat Schmerzbegutachtung durch den Unfallchirurgen bzw. Orthopäden mit Fallbeispielen - Zusammenfassung und Präsentation Professor Dr. med. Marcus Schiltenwolf © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 58 Schmerzbegutachtung durch den Unfallchirurgen bzw. Orthopäden Muskuloskelettale Schmerzen sind die häufigste Beschwerde in Rentenantragsbegehren der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch wenn weitere Rechtsgebiete (z. B. Haftpflichtrecht, private oder gesetzliche Unfallversicherung) mit berücksichtigt werden, so bleiben Schmerzen die dominierende Klage. Im Begutachtungsfall geht es i. A. um die Einschätzung chronischer Schmerzen. Chronische Schmerzen werden heute nach dem biopsychosozialen Krankheitsmodell beurteilt, das die Verschränkung biologischer Störungen der körperlichen Strukturen und Funktionen mit den Störungen der psychischen Gesundheit unter Berücksichtigung der für den Betroffenen geltenden Umweltfaktoren vorsieht. Nicht jeder chronische Schmerz erfordert jedoch in der Begutachtungssituation eine eingehende biopsychosoziale Abklärung: Solange der beklagte Schmerz lokal begrenzt ist (z. B. Leistenschmerz bei Koxarthrose), keine Tendenz zur Generalisierung aufweist und nicht von weiteren Körperbeschwerden und/oder Hinweisen auf affektive Störungen begleitet wird, genügt dem Gutachtenauftrag eine organmedizinische Abklärung. Häufig beklagen jedoch Probanden, deren Hauptklage muskuloskelettale Schmerzen sind, vielfältige bis weit verbreitete Schmerzen und zudem weitere Körperbeschwerden, wenn sie nur danach gefragt werden; die Generalisierung der Schmerzen und weitere Funktionsstörungen sind Ausdruck der Chronifizierung des Schmerzleidens und deuten auf komplexe körperliche und psychische Störungen. Generalisierung und weitere Beschwerden legen nahe, dass Schmerz dann auch Ausdruck einer psychosozialen Störung ist. Schmerz als Hauptklage ist dann nach seinen biologischen (körperlichen) und psychosozialen Ursachen zu untersuchen, diagnostisch zu fassen und nach seinen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche abzuklären. Dies gilt für Probanden mit chronischen Rückenschmerzen ebenso wie für Probanden mit weit verbreiteten Schmerzen bei Fibromyalgiesyndrom wie auch für sonstige muskuloskelettale Schmerzen, soweit die genannten Chronifizierungszeichen festzustellen sind. Leider erfüllen somatische Sachverständige häufig die Erfordernisse eines biopsychosozialen Schmerzverständnisses in der Begutachtung nicht, obwohl zu fordern ist, dass sie Chronfizierungsmechanismen von Schmerzen und psychosoziale Komorbiditäten entsprechend der relevanten Diagnosen nach DSM-IV bzw. ICD-10 kennen. Gerade weil Berentung bei möglicher psychosomatischer (Mit-)Verursachung der Beschwerden keinen wesentlichen positiven Einfluss auf die weitere Krankheitsentwicklung nimmt, kommt dem Gutachter auch die Aufgabe zu, die unangemessene Ursachenüberzeugung des Untersuchten zu erkennen, um z.B. durch psychosomatische Begutachtung neue therapeutische Aspekte zu möglichen. Probanden mit der Hauptklage chronischer muskuloskelettaler Schmerzen sollen nach dem biopsychosozialen Krankheitskonzept begutachtet werden. Eine interdisziplinär erstellte Leitlinie gibt Hinweise auf das Vorgehen. Sachverständige somatischer Fachgebiete sollen Probanden erkennen, deren Schmerzklagen durch den körperlichen Schadensbefund nicht ausreichend erklärt sind, typische Chronifizierungszeichen (Schmerzgeneralisierung, weitere Körperbeschwerden, depressive Störungssymptome) aufweisen, um dem Auftraggeber eine psychiatrische oder psychosomatische Zweitbegutachtung zu empfehlen. Keinesfalls sollen apparative Befunde überbewertet werden oder die Klagen des Probanden ohne weitere sachverständige Klärung als Täuschungsversuch abgetan werden. Das Ausmaß der Schmerzen und der zugrunde liegenden (körperlichen und psychosozialen) Störungen ist in der gesetzlichen Unfallversicherung für die MdE-Einschätzung anhand der Auswirkungen auf das Arbeitsleben zu bemessen. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 59 „Begutachtung von Schmerzen“ AWMF-Leitlinie Bedeutungen für den orthopä orthopädischen/unfallchirurgischen Sachverstä Sachverständigen M. Schiltenwolf Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Begutachtung von Schmerzen • Schmerzen der WS bis 2002 führend als Erstdiagnose • Seither: Depression führend (DRV Bund) • 38.8 % der Frauen • 29.9 % der Männer • Ev. handelt es sich (teilweise) um dieselben Probanden Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 60 Begutachtung von Schmerzen • 75% chronischer Schmerzpatienten sind innerhalb von 5 Jahren (ab Begehrensbeginn) berentet • Nach dem Erwerbsminderungsgesetz nur noch Zeitrenten (§43 SGB VI) • 97% aller Zeitrenten gehen in unbegrenzte Renten über • Nach der Rente ist vor der Rente • Patienten mit laufendem Begehren sind nahezu unbehandelbar Becker et al. Pain 1998 • Reha vor Rente ist nicht zu realisieren • Operante Konditionierung • Beziehungsstörung im Gesundheitswesen Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Prädiktoren zum Zeitpunkt T0 für Berentung zum Zeitpunkt T1 (n=100 Schmerzpatienten) • • • • • • • • Verstärkung von Krankheits- / Vermeidungsverhalten durch den Arbeitgeber** Berufliche Motivation** Ausmaß der subjektiven Leistungsbeeinträchtigung** Einschätzung der eigenen Gesundheit und Leistungsfähigkeit** Rentenwunsch des Probanden** Dauer der Leistungsbeeinträchtigung* Alter bei der Untersuchung* Genauigkeit der Beschwerdeschilderung durch den Probanden* * p < .05 ** p < .01 *** p < .001 Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 61 Begutachtung von Schmerzen • Schmerz-Probanden vor und nach Rentenbescheid zeigen deutlich niedrigere Lebenszufriedenheit (als andere chronisch kranke) 70 60 50 Mit Rente Ohne Rente Parkinson Chron. Schmerz Gesunde 40 30 20 10 0 FLZ-A Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Traditionell in Orthopädie/Unfallchirurgie • • Auftrag im Fachgebiet ? Fachtypische Befragung • Häufigste Klage: Schmerzen • Beschreibungen von Beruf, Freizeit etc. • Messen, Zählen, Wiegen… • Winkelmaße, Umfangsmaße • Befunde • Bilder (Röntgen, Schnittbilder) • Vorbefunde • Erklärung der Klage durch Messergebnisse und Befunde („im naturwissenschaftlichen Sinn“) Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 62 Traditionell in Orthopädie/Unfallchirurgie Konsequenzen • • Beschränkung auf einen Schadensbefund Gefahr der Fehl- und Überbewertung • • Ausblendung weiterer Krankheitsursachen • • • • Unspezifität apparativer Befunde bei chronischen Schmerzen „hat nichts“ Sachlich unangemessene Begutachtung Unangemessene Leistungs-/MdE-Beurteilung Keine Zweitgutachten Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Leitlinien für die Begutachtung chronischer Schmerzen DGN, DGPPN, DGPM/DKPM, DGOOC, DGSS Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 63 Leitlinien für die Begutachtung von Schmerzen Einteilung von Schmerzen 1. Präambel 2. Einteilung von Schmerzen 3. Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen 4. Ablauf und Inhalt der Begutachtung Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Einteilung von Schmerzen aus gutachtlicher Sicht Schmerz Begleitsymptom einer Schä Schädigung des Gewebes Gewebeschä Gewebeschädigung mit psychischer Komorbiditä Komorbidität Leitsymptom einer psychischen Erkrankung Übliche Schmerzen Begleitsymptom einer Gewebeschädigung (z.B. Nervenläsion) z.B. Lumboischialgie mit Nervenwurzelläsion, verschlimmert durch Komorbidität mit z.B. inadäquater Krankheitsbewältigung, Angststörung, depressiver Störung oder Suchterkrankung Schmerz bei primär psychischen Erkrankungen (z.B. depressive Störungen, Angststörungen, Anpassungsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen) Außergewöhnliche Schmerzen z.B. CRPS, Thalamusschmerz, Stumpfund Phantomschmerz, Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 64 Einteilung von Schmerzen aus gutachtlicher Sicht des Orthopä Orthopäden/Unfallchirurgen Schmerz Hüftarthrose Chronischer Rückenschmerz • Schmerz lokalisierbar • Schmerz wandert, weitere Schmerzloki • Schmerz modulierbar • Weitere Körperbeschwerden Klage, klinische Untersuchung, Bildbefund konsistent • Wenig Modulation • Anhaltend somatoforme Schmerzstö Schmerzstörung • Schmerz ist die primäre Klage, aber... • die Einschränkungen ergeben sich mehr aus den psychosozialen Störungen • Depression/Angst? • Dysfunktionales Verhalten Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Einteilung von Schmerzen aus gutachtlicher Sicht Schadensbedingter Schmerz • Chronisch ohne Modulation: nein • Chronisch rezidivierend: eventuell Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 65 Einteilung von Schmerzen aus gutachtlicher Sicht Wenn dagegen • Schmerzen durch Körperschaden nicht ausreichend erklärbar • Viele Schmerzlokalisationen • Weitere Körperbeschwerden • Chronifizierung dysfunktional • Beziehungsstörung • Krankheitsgewinn • eher psychische Gesundheitsstörungen Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Leitlinien für die Begutachtung von Schmerzen Aufbau 1. Präambel Urheberschaft, Ziel und Inhalt der Leitlinie, Zielgruppe, Evidenzgrad, Implementierung, Überprüfung und Aktualisierung der Leitlinie 2. Einteilung von Schmerzen 3. Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen 4. Ablauf und Inhalt der Begutachtung Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 66 Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (1) Grundvoraussetzungen • Kenntnis der rechtlichen Grundlagen ... dass der Sachverständige die Grundzüge der unterschiedlichen Rechtsgebiete und deren spezifische Fragestellungen kennt. • Kenntnis der Krankheitsbilder ... über den aktuellen evidenzbasierten Wissensstand der Krankheitsbilder mit Leitsymptom “chronischer Schmerz” verfügt • z.B. im Rahmen der Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (2) Terminologie Arzt als Therapeut falsch „Schmerztherapeutisches Gutachten“ „Gutachten unter Berücksichtigung schmerztherapeutischer Aspekte“ “Schmerzgutachten” richtig Arzt als Gutachter Fachgebietsbezeichnung des Sachverständigen “Begutachtung von Schmerzen” M. Fabra, Versicherungsmedizin 56:115-122 (2004) Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 67 Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (3) = ärztliche Aufgabe • Die Begutachtung von Schmerzen ist eine ärztliche Aufgabe • Psychologen und psychologische Psychotherapeuten können ggf. im Rahmen der psychiatrischen oder psychosomatischen Begutachtung ... aufgrund ihrer speziellen Kompetenz mit der Erstellung einer Zusatzuntersuchung („Zusatzgutachten“) beauftragt werden Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (4) = interdisziplinäre Aufgabe • Die Begutachtung chronischer Schmerzen ... erfordert Kompetenz sowohl zur Beurteilung körperlicher als auch psychischer Störungen. • Beurteilung des Anteils durch Schä Schädigungen des Nervensystems und anderer Gewebearten erklä erklärbarer Schmerzen Voraussetzung: Grundkenntnisse psychisch verursachter Schmerzen • Bei nicht oder nicht ausreichend durch Gewebeschä Gewebeschäden erklä erklärbaren Schmerzen ggf. Vorschlag (!) zur Heranziehung eines psychiatrisch psychiatrisch bzw. psychosomatisch geschulten Facharztes Voraussetzung: Eingehende Kenntnisse zu chronischen Schmerzen Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 68 Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (5) Einsatz von Fragebogen und Skalen ... ergänzen die Eigenschilderung der Beschwerden ... dienen der Standardisierung von Befunden BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 80/02 B ...können Selbstauskünfte ...“Selbstverständlich dürfen die überprüfbar Eigenangabenmachen des Probanden nicht überbewertet zum alleinigen Kriterium der in Beurteilung gemacht werden. Andererseits ...und werden von Sozialgerichten Gutachten ausdrücklich gefordert müssen stets Schmerzerlebnis, Schmerzverhalten und Schmerzverarbeitung des Probanden erfasst werden, wozu wissenschaftlich erarbeitete Fragebögen dienen (z.B. SF-36, von Zerssen-Skala, ADS, PDI, DSF). Diese Angaben sind dann die Grundlage für die Beurteilung ... durch den Sachverständigen, wozu es veröffentlichte „Indizienlisten“ und „Prüfkriterien“ ... gibt, die aber letztlich nicht die eigenständig zu verantwortende Leistungsbeurteilung durch einen mit der Problematik der Schmerzbegutachtung erfahrenen Sachverständigen ersetzen.“ Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (6) Quantifizierung der Funktionseinschränkungen ... subjektive Selbsteinschätzung allein nur von geringer Bedeutung ... klinische und apparative Befunde allein nur von geringer Bedeutung ... Diagnosen erklären nicht den Schweregrad einer Schmerzsymptomatik ... geringer oder ausbleibender Behandlungserfolg begründet nicht zwangsläufig hohen Leidensdruck mit schweren Funktionsbeeinträchtigungen Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 69 Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (7) Quantifizierung der Funktionseinschränkungen • Überragende Bedeutung bei der Begutachtung von Schmerzen haben ... • Beurteilung der objektivierbaren (!) Funktionsbeeinträchtigungen anhand der Beobachtung während der Exploration und Untersuchung • Nachweis (!) der Auswirkungen körperlicher und/oder psychischer Beeinträchtigungen im privaten und/oder beruflichen Alltagsleben sowie in der sozialen Partizipation Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (8) Quantifizierung der Funktionseinschränkungen Diese Fragen sind dagegen wenig hilfreich im Begutachtungskontext Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 70 Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (9) • Serumspiegelbestimmung von Pharmaka • Konsistenzprüfung von Probandenangaben • • nur mit Einverständnis der/des Probanden möglich im Serum mit Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie (HPLC) • Substanzgruppe Blutspiegel von Medikamenten (Drug Monitoring*) • • • • • Schmerzmittel Antirheumatika Opioide Opiate Antidepressiva • Antiepileptika Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Metamizol Diclofenac, Ibuprofen Tramadol, Tilidin Morphin, Buprenorphin, Oxycodon, Methadon Amitripyilin, Trimipramin, Doxepin, Mirtazapin, Venlafaxin, Citalopram Carbamazepin, Oxcarbazepin, Gabapentin, Duloxetin, Pregabalin,Diazepam und Derivate *Das Labor benötigt Eichstandards und bei der Quantifizierung und Bewertung ist die individuelle Verstoffwechselung zu berücksichtigen ! Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (10) Quantifizierung der Funktionseinschränkungen • Spezielle Schmerzanamnese • Behandlungsanamnese • Eigene Einschätzung des Leistungsbildes • Fremdanamnese •Quantifizierung Aktivitäten des täglichen Lebens subjektiv empfundener Schmerzen •= Zusammentragen Soziale Partizipation mö glichst vieler „Indizien“ möglichst Indizien“ zu einem • Indizienbeweis“ währen“ d der Begutachtung Beob„achtung Indizienbeweis • Schonungsund bei Belastungszeichen = Motto: Wer Schmerzen der Arbeit hat, hat diese auch in der Freizeit • Muskelmantel • Beweglichkeit Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 71 Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen (11) Simulation und Aggravation V Verdeutlichung Aggravation Siimulatio on mehr oder weniger bebewusste verschlimbewusstes und auswusster Versuch, den mernde bzw. berschlie§liches VorGutachter vom Vorhan- h hende Darstellung ei- t uschen einer krankdensein der Schmerzen ner krankhaften Str ung haften Stru ng zu bezu berzeugen zu erkennbaren Zwe- stimmten, klar erkennbacken ren Zwecken ćnormalŅ h ufig selten Zusammenhang mit einem desinteressierten, oberfl chlichen Untersucher gutachtlich relevant gutachtlich relevant cave Somatoform ist scheinbare Simulation cave Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Leitlinien für die Begutachtung von Schmerzen Aufbau 1. Präambel Urheberschaft, Ziel und Inhalt der Leitlinie, Zielgruppe, Evidenzgrad, Implementierung, Überprüfung und Aktualisierung der Leitlinie 2. Einteilung von Schmerzen 3. Spezielle Aspekte der Begutachtung von Schmerzen 4. Ablauf und Inhalt der Begutachtung Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 72 Auflauf und Inhalt der Begutachtung 1. Detaillierte (!) Anamnese • Arbeits- und Sozialanamnese • Allgemeine Anamnese körperlicher und psychischer Erkrankungen • Spezielle Schmerzanamnese • Behandlungsanamnese (Dauer, Intensitä Intensität, Ergebnis) • Einschrä Einschränkungen in den Aktivitä Aktivitäten des täglichen Lebens • Einschrä Einschränkungen der Partizipation im familiä familiären und sozialen Leben • Selbsteinschä Selbsteinschätzung des positiven und negativen Leistungsbildes • Fremdanamnese Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Auflauf und Inhalt der Begutachtung 2. Spezielle klinische Befunde und Beobachtung • Beobachtung wä während der Begutachtung • Allgemeine Befunde einschl. Erscheinungsbild • Fachgebietsbezogener Untersuchungsbefund • Apparative Zusatzbefunde • Kritische Wü Würdigung der Selbsteinschä Selbsteinschätzungsskalen Zu klä klärende Frage: Sind die Angaben zu den Auswirkungen der Schmerzen konsistent ? Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 73 Auflauf und Inhalt der Begutachtung 3. Diagnosestellung • Diagnosen orientieren sich an den ICD 10-Kriterien • Diagnosen müssen ohne vernünftigen Zweifel („Vollbeweis“) klassifizierbar sei • • keine Verdachtsdiagnosen • keine „Zustände nach ...“ • Keine topisch orientierten Syndrome (z.B. Lumbalsyndrom) für gutachtliche Belange sind Funktionsbeeinträchtigungen („Funktionsstö Funktionsstörungen“ rungen“) an entscheidender Stelle zu nennen Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Auflauf und Inhalt der Begutachtung Gutachtliche Bewertung der Funktionsstö Funktionsstörungen bei chronischen Schmerzen (1): Aktivitä Aktivitäten und Partizipationen Inwieweit ist der Gutachter bei kritischer W ürdigung aller Befunde davon überzeugt, dass die geklagten Funktionsstö Funktionsstörungen sich auf Aktivitä Aktivitäten und Partizipationen auswirken ? Zweifel bei Diskrepanzen zwischen subjektiver Beschwerdeschilderung und ... • der Beeinträchtigung in der Untersuchungssituation • zu eruierenden Aktivitäten im familiären und öffentlichen Leben • dem Fehlen angemessener Therapiemaßnahmen und/oder Eigenaktivitäten zur Schmerzlinderung trotz ausgeprägt beschriebener Beschwerden • fremdanamnestischen Informationen (einschl. Aktenlage) Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 74 Auflauf und Inhalt der Begutachtung Gutachtliche Bewertung der Funktionsstö Funktionsstörungen bei chronischen Schmerzen (2): Aktivitä Aktivitäten und Partizipationen • Hat die “Schmerzkrankheit” Schmerzkrankheit” den Lebensablauf übernommen ? Oder werden die geklagten Beschwerden und Beeinträchtigungen zur Durchsetzung eigener Wünsche eingesetzt (“sekundärer Krankheitsgewinn”) ? • Rückzug lediglich von unangenehmen Tätigkeiten • Beibehaltung von Führungs- und Kontrollfunktionen in der Familie Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Auflauf und Inhalt der Begutachtung Gutachtliche Bewertung der Funktionsstö Funktionsstörungen bei chronischen Schmerzen (3): Aktivitä Aktivitäten und Partizipationen mittels Aktenlage Anamnese Befunde prüft SV Übereinstimmung (Konsistenz) Diskrepanz (Inkonsistenz) Plausibilitä Plausibilität, wenn Klage und Auswirkungen konsistent sind Vorsicht mit Aussagen zur Glaubhaftigkeit und Glaubwü Glaubwürdigkeit Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 75 Auflauf und Inhalt der Begutachtung Gutachtliche Bewertung der Funktionsstö Funktionsstörungen bei chronischen Schmerzen (4): Aktivitä Aktivitäten und Partizipationen • 3 mö mögliche Antworten... • Der Gutachter ist nach kritischer Wü Würdigung der Befunde ... ... davon überzeugt, dass die geklagten Funktionsstörungen bestehen und willentlich oder durch Therapie nicht (mehr) überwunden werden können i.d.R. Anerkennung durch den Auftraggeber ... zwar davon überzeugt, dass die geklagten Funktionsstörungen bestehen, diese aber willentlich und/oder durch Therapie (zum Teil) überwunden werden könnten i.d.R. keine Anerkennung durch den Auftraggeber (keine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung) ... nicht davon überzeugt, dass die Funktionsstörungen in der geklagten Form bestehen i.d.R. keine Anerkennung durch den Auftraggeber (Beweislast des Antragstellers) Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Auflauf und Inhalt der Begutachtung Gutachtliche Bewertung der Funktionsstö Funktionsstörungen bei chronischen Schmerzen (5): Aktivitä Aktivitäten und Partizipationen Hinweise zur Leistungseinschätzung Funktions- und Vers.Leistung Leistungseinschränkung Entschädigung Klinische Kriterien Tendenz zur materieller Entschädigung vordergründig, fehlende Behandlungskonsequenz Längerer Verlauf mit Übergang in chronische Schmerzkrankheit Schwere, nicht therapierbare somatoforme Schmerzstörung unwesentlich nein gering nein deutlich ja deutlich ja Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 76 Begutachtung chronischer Schmerzzustände Gemeinsame Leitlinien „Schmerzbegutachtung“ Schmerzbegutachtung“ ... • erfordert eingehende Kenntnisse sowohl somatischer als auch psychischer Ursachen fü für die Entwicklung chronischer Schmerzen • versucht subjektiv empfundene Beinträ Beinträchtigungen durch Sammeln und kritische Wü ü rdigung mö ö glichst vieler „Indizien“ W m Indizien“ zu objektivieren • erfordert eine zeitaufwä zeitaufwändige Exploration unter Einschluss von Fragebogen • erinnert nicht selten an bayerisches Fingerhakeln Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Begutachtung chronischer Schmerzzustände Gemeinsame Leitlinien „Schmerzbegutachtung“ Schmerzbegutachtung“ ...Zusammenhang • Physische und psychische Gesundheitsstö Gesundheitsstörungen mü müssen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall aufgetreten sein • Dokumentierter Erstschaden • Erstauftreten psychischer Stö Störungen zumindest innerhalb von 12, besser von 6 Monaten • Innerer Zusammenhang mit der Unfall Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 77 Beispiel 1 Proband männlich, 55 Jahre • 55-jähriger Proband: vorgestellt durch BG Klagen: Rückenschmerzen nach Wegeunfall • • • • • • Hausarzt Auf Weg zu Patient verunfallt LWK-1-Deckplattimpression (A-Fraktur) Nach Jahren noch immer Rückenschmerzen Nervt BG wegen Bescheid Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Beispiel 1 Proband männlich, 55 Jahre • • Klage: Rückenschmerzen Befund • Rückenstrecker angespannt • Kaum Rumpfbeuge bei Anspannung • Bewegungsangst? • Rö: Deckplatteneinbruch ausgeheilt mit minimaler Impression Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 78 Beispiel 1 Proband männlich, 55 Jahre • Auf Nachfragen: Für psychische Störungen habe ich keine Zeit. Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Beispiel 1 Proband männlich, 55 Jahre • Im Laufe der weiteren Befragung Intrusionen seit Unfall SKID-I:•Posttraumatische Belastungsstörung, chronisch • Alpträume seit Unfall • Über zwei Jahre nicht mehr Pkw geführt Zusammenhang zu bejahen • Kann auch heute nicht überholen Störungssymptome • Vor dem Unfall ohne psychische • Benötigt unmittelbar einen Beifahrer • Symptome nach dem Unfall • Wehrt psychische Traumatisierung durch Schmerz ab? • Symptome auch dokumentiert • aber ohne weitere Behandlung (Abwehr) Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 79 Beispiel 2 Proband männlich, 56 Jahre • 56jähriger selbständiger Fliesenleger um BUZ • Klagen • Beklagt Rückenschmerzen • Seit 6 Monaten arbeitsunfähig „ Starke Wirbelsäulenschmerzen teilweise stechend, ziehend von• der oberen HWS über den gesamten Rücken Kann nicht mehr… bis untere LWS. Ziehende Schmerzen von der LWS bis in • heben und tragen den Knie rechts mehr als links. Ziehende Schmerzen von der Ferse bis in die Zehen mit Taubheit der Zehen. Ziehender dumpfer Schmerz in der rechten Schulter/Schultergürtel, ausstrahlend in den Oberarm bis zu den Ellenbogen, ausstrahlend in den Nacken/Hinterkopf. Einschlafen der Hände mit starken Schmerzen in den Handgelenken.“ Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Beispiel 2 Fliesenleger, 56 • Weitere Schmerzen • Eigentlich überall • Weitere Körperbeschwerden • Hitzewallungen • Herzrhythmusstörungen • Ohrensausen • Durchfall treten auf unter Stress, oft gemeinsam mit den Schmerzen Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 80 Beispiel 2 Fliesenleger, 56 • Körperbeschwerden • Schon seit dem 12.Lebensjahr • Flucht aus der DDR • Schmerzanamnese • Schon seit dem 32.Lebensjahr • Beginn einer Tätigkeit im Ausland Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Beispiel 2 Fliesenleger, 56 • Biografische Anamnese • • • • • Vater unbekannt In der DDR aufgewachsen Flucht, Stiefvater blieb zurück Man hat nie darüber gesprochen, das war nicht erlaubt Mit Eheschließung kein Kontakt mehr zur Mutter und zu den Halbgeschwistern Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 81 Beispiel 2 Fliesenleger, 56 • Befund • • • Adipositas magna (BMI 38) • Rechtshinken • Schwielen der Fußsohlen seitengleich • Rechte Hüfte nicht untersuchbar Multisomatoforme Störung • Kokontraktionen Majordepressive Episode • Lasegue positiv • Primär (ohne Therapie) chronifiziert • aber Langsitz möglich • Keine Entfaltung der LWS • aber vollständiger Fersen-Hock-Sitz • Röntgen: Spondylose BWS, Osteochondrose L5/S1, Beckenskelett unauffällig Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Beispiel 3 Lagerist, 40 • Lagerist, 40 Jahre gegen DRV Land • Klagen • Seit 3 Jahren ohne Arbeit • nach diversen Knieoperationen • Panalgie • • • • • Rollator Fritzstock Lenden-Kreuz-Mieder Karbon-Knieorthosen re und li Durogesic-Pflaster 100 µg • Sitze den ganzen Tag nur herum • Leide unter Nebenwirkungen des Morphins Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 82 Beispiel 3 Lagerist, 40 • Aktivitäten und Partizipationen • Wird zum Kartenspielen abgeholt • Versorgt sich selbst • Untersuchungsbefunde • Schwielen an den Fingerbeeren, Fußsohlen • Orthesen ungebraucht • „ziehe ich ja nicht immer an“ • Stand, Gang auch ohne möglich • Entkleiden stehend • Kein Fentanylspiegel nachweisbar Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Beispiel 3 Beispiel 3 Lagerist, 40 Lagerist, 40 • • Aktivitäten Diagnosenund Partizipationen • • Wird zum Kartenspielen abgeholt Keine somatische Diagnose • • Versorgt sich selbst Anhaltend somatoforme Schmerzstörung • Auswirkung auf alle Lebensbereiche fraglich • Untersuchungsbefunde • leicht an den Fingerbeeren, Fußsohlen • Schwielen Abgrenzung zur Simulation schwer • • Orthesen ungebraucht Nichtgebrauch derimmer Hilfsmittel, • • „ziehe ich ja nicht an“ der Medikamente • Stand, Gang auch ohne möglich • Entkleiden stehend • Kein Fentanylspiegel nachweisbar Begutachtung von Schmerzen Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg Orthopädie Heidelberg 83 Beispiel 3 : Lagerist, 40 Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Beispiel 3 : Lagerist, 40 Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 84 Beispiel 3 : Lagerist, 40 Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Beispiel 3 : Lagerist, 40 Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 85 Beispiel 3 : Lagerist, 40 Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Begutachtung von Schmerzen Schweregrad von Erkrankungen (1) Gewebeschäden (der orthopädische Part) 1. 2. Welche Erkrankungen 1. Koxarthrose oder Rhizarthrose Welcher Schweregrad 1. Einschränkungen von Funktionen 1. 2. 3. 4. 1. 2. 5. Beine: z.B. Gangstabilität, Belastbarkeit Arme: z.B. Überkopftätigkeiten, Fein- und Grobmotorik Störungen der Partizipation 1. 3. Beweglichkeit, Stabilität, Kraft Ausmaß des Schadens z.B. im Röntgenbild Welche Therapie? Versucht und erfolgreich? Störungen der Aktivitäten Mögliche Gehstrecke, Erreichbarkeit von Zielen Welche Zumutbarkeit („was ist noch möglich?“) 1. Prävention von Lockerung von Endoprothesen Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 86 Begutachtung von Schmerzen Schweregrad von Erkrankungen (2) Psychische Störungen (neue Leitlinie) 1. Art der gesicherten Diagnosen 1. Somatisierung oder somatoforme Schmerzstörung 2. Konversionsstörung des kleinen Fingers oder psychogene Querschnittlähmung 2. Komorbidität 1. Wie viele psychische Störungen 1. Somatoforme Störung plus Depression plus Angst… 2. Welche weiteren körperlichen Erkrankungen 1. Z.B. Angststörung plus KHK Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Begutachtung von Schmerzen Schweregrad von Erkrankungen (2) Psychische Störungen 1. 2. 3. Primäre Chronifizierung mit/ohne Remissionen Vorbehandlungen 1. Ausmaß der Inanspruchnahme welcher Fachgebiete über wie viele Jahre 2. Späte Diagnosestellung einer psychischen Störung 3. Angemessenheit der (psycho-) therapeutischen Behandlung Psychosoziale Auswirkungen in allen Lebensbereichen 1. Veränderung der Familienstruktur 1. 2. 2. Verlust der Familie Stabilisierung nur durch Schmerzen Teilnahme am öffentlichen Leben 1. 2. Mobilität, Urlaub Verein, Singkreis, Freundeskreis Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 87 Zusammenfassung Erwartung an den orthopädischen Sachverständigen: • Zumindest... • Abklärung des Schadensbefundes der Stütz- und Bewegungsorgane • Bewertung nach Validität • • • • Welche Schmerzen sind durch den Schaden zu erklären? Unter Berücksichtigung von Reliabilität und Spezifität der Befunde Erfassung aller Schmerzen, Körperbeschwerden, der Kranken- und Behandlungsgeschichte Einschätzung der Stimmung • Zur Veranlassung von Zweitbegutachtungen Begutachtung von Schmerzen Orthopädie Heidelberg Vielen Dank Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest Orthopädie Heidelberg 88 Impulsreferat Neurologische Schmerzbegutachtung nach Traumen mit Fallbeispielen - Zusammenfassung und Präsentation Dr. med. Christoph Benz © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 89 Neurologische Schmerz-Begutachtung nach Traumen Neurologie ist die Lehre von Krankheiten des (zentralen und peripheren) Nervensystems. Krankheiten des Nervensystems haben ein organisches Korrelat. Organmedizinisch begründete Schädigungen des Nervensystems können Schmerzen verursachen. Schmerzen können neurologisch und nicht neurologisch begründet sein. Neurologisch begründete Schmerzen haben ein organmedizinisches Korrelat. Gutachtlich ist zu prüfen: Ist eine Schädigung des Nervensystems nachweisbar? Ist diese Schädigung grundsätzlich geeignet, Schmerzen zu verursachen? Sind im konkreten Fall entsprechende Schmerzen nachweisbar? Beim Nachweis von Schmerzen sind Beschwerden beziehungsweise Klagen „nachzuweisen“ beziehungsweise zu „messen“. Dabei ist der Gutachter das entscheidende „Messinstrument“. Differenzialdiagnostisch ist zu unterscheiden zwischen Krankheit, Aggravation und Simulation. Nach einem Trauma beinhaltet die Möglichkeit wegen des Traumas. Im Einzelfall ist der Kausalzusammenhang entsprechend den zur Diskussion stehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Eine unfallbedingte Schädigung des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark) kann unmittelbar Schmerzen verursachen, falls entsprechende neuronale Strukturen geschädigt wurden. Relativ bekannt ist der so genannte Thalamus-Schmerz. Derartige unmittelbare unfallbedingte Schmerz-Störungen sind selten. Eine unfallbedingte Schädigung des zentralen Nervensystems kann auch mittelbar Schmerzen verursachen, zum Beispiel: Eine unfallbedingte intracranielle Blutung begründet eine Liquor-Zirkulationsstörung mit der Folge einer schmerzhaften Hirndruck-Symptomatik. Eine unfallbedingte Schädigung des peripheren Nervensystems kann ebenfalls Schmerzen verursachen, zum Beispiel in der Gestalt eines Neuroms oder Pseudoneuroms. Nach heutigem Kenntnisstand ist mit Wahrscheinlichkeit auch der so genannte Phantom-Schmerz in diese Kategorie einzuordnen. Auch unfallbedingte Schädigungen außerhalb des neurologischen Fachgebiets können Schmerzen verursachen, zum Beispiel eine Knochen- oder Weichteil-Narbe, die auf einen Nerven drückt beziehungsweise den Nerven chronisch reizt. Der Begriff komplexes regionales Schmerz-Syndrom wird leider auch verwendet, wenn keine organmedizinischen Veränderungen nachweisbar sind. Falls bei einem komplexen regionalen Schmerz-Syndrom organmedizinische Veränderungen (Dystrophie etc.) nachweisbar sind, können diese Veränderungen Schmerzen verursachen. Bezüglich der Frage nach dem Kausalzusammenhang ist zu bedenken, dass die Entstehungsbedingungen (Ätiopathogenese) eines komplexen regionalen Schmerz-Syndroms im Wesentlichen nicht bekannt sind. Dennoch wird im Allgemeinen der Kausalzusammenhang anerkannt, falls das komplexe regionale Schmerz-Syndrom in einem „akzeptablen“ zeitlichen Zusammenhang aufgetreten ist mit einer unfallbedingten Schädigung, bei der © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 90 nach allgemeiner ärztlicher Erfahrung nicht selten im Verlauf ein komplexes regionales Schmerz-Syndrom beobachtet wird; das heißt: Post hoc ergo propter hoc, weil man keine plausible alternative Erklärung hat. Eine Commotio cerebri (Gehirnerschütterung) ist per definitionem eine nicht-strukturelle Schädigung des Gehirns und insofern grundsätzlich nicht geeignet, länger anhaltende und neurologisch (plausibel) begründbare Schmerzen zu verursachen. Dr. med. Christoph Benz Arzt für Neurologie und Psychiatrie © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 91 Neurologische Schmerz-Begutachtung nach Traumen Dr. Christoph Benz, Heidelberg Arzt für Neurologie und Psychiatrie 1 Die gutachtliche Beurteilung von Schmerzen (nach einem Trauma) aus neurologischer Sicht. 2 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 92 Neurologie ist die Lehre von Krankheiten des (zentralen und peripheren) Nervensystems. 3 Krankheiten des Nervensystems sind organmedizinisch begründet. 4 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 93 Organmedizinisch begründete Krankheiten sind morphologisch nachweisbar. 5 Schädigungen des Nervensystems können Schmerzen verursachen. 6 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 94 Schädigungen des Nervensystems, die Schmerzen verursachen, sind morphologisch nachweisbar. 7 Das wissen wir alles schon! 8 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 95 Schmerzen können neurologisch und nicht neurologisch begründet sein. 9 Neurologisch begründete Schmerzen haben ein morphologisches Korrelat. 10 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 96 Ist doch klar! 11 Schmerzen ohne morphologisches Korrelat sind nicht neurologisch begründet. 12 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 97 Stimmt das? 13 Das weiß ich nicht, aber … 14 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 98 … es geht hier um Gutachten und nicht um Glaubensbekenntnisse. 15 sachverständig sind 4 Fragen zu beantworten: 1. Welche Gesundheitsstörung ist nachzuweisen? 2. Was sind die Ursachen? 3. Was sind die Auswirkungen? 4. Wie ist die Prognose? 16 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 99 4 Fragen 1. Welche Gesundheitsstörung ist nachzuweisen? 2. Was sind die Ursachen? 3. Was sind die Auswirkungen? 4. Wie ist die Prognose? 17 Die Gesundheitsstörung ist (im Allgemeinen) mit Sicherheit (ohne vernünftigen Zweifel) nachzuweisen. 18 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 100 Was bedeutet das? 19 kein morphologischer Nachweis eines Nerven-Schadens bedeutet: kein Nachweis einer Unfallfolge auf neurologischem Fachgebiet 20 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 101 ganz einfach! 21 wirklich ganz einfach? 22 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 102 Wie ist es mit Kopfschmerzen nach Schädel-Hirn-Trauma? komplexem regionalem Schmerz-Syndrom nach Unterarm-Fraktur? Phantom-Schmerzen nach Oberschenkel-Amputation? 23 Kopfschmerzen nach Schädel-Hirn-Trauma 24 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 103 „echte“ Kopfschmerzen nach S-H-T Kopfprellung: bis 1 Tag Wunden und Hämatome der Kopfschwarte: bis mehrere Tage Schädelbrüche: bis wenige Wochen Contusio cerebri und Subarachnoidalblutung: bis wenige Monate 25 Ausnahmen sind Komplikationen, z. B. eine Infektion eine Liquor-Zirkulationsstörung eine ungünstig verheilte Fraktur 26 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 104 Eine Commotio cerebri ist eine nicht-strukturelle Gehirn-Schädigung. 27 Was bedeutet das? Die Anerkennung von unfallbedingten Kopfschmerzen nach einer Commotio cerebri über einen Zeitraum von mehr als wenigen Wochen ist neurologisch nicht zu begründen. 28 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 105 ganz einfach! 29 oder doch nicht ganz einfach? 30 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 106 Haben Sie Fragen dazu? 31 Schädigungen peripherer Nerven können Schmerzen verursachen. 32 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 107 Neurom (Der Neurom-Schmerz ist Messerstich-artig und sehr intensiv.) 33 Pseudoneurom (Eine Nerven-Narbe drückt auf Nerven-Fasern.) 34 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 108 Kompression eines Nerven (Eine Weichteil-Narbe drückt auf den Nerven.) 35 Kein Problem oder haben Sie Fragen dazu? 36 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 109 komplexes regionales Schmerz-Syndrom 37 Es ist möglich, dass sich nach Weichteil-Schädigungen (und auch unabhängig davon) ein Schmerz-Syndrom entwickelt, das mit dystrophischen Gewebe-Veränderungen einhergeht. 38 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 110 Morbus Sudeck Kausalgie Algoneurodystrophie Reflexdystrophie komplexes regionales Schmerz-Syndrom 39 mehr oder weniger typische Angaben von Schmerzen, Dystrophie-Zeichen und Angaben zum Verlauf. 40 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 111 Der Nachweis der Gesundheitsstörung gelingt im Allgemeinen, wenn die Angaben von Schmerzen, Dystrophie-Zeichen und Angaben zum Verlauf typisch sind. 41 Der Nachweis der Gesundheitsstörung gelingt im Allgemeinen nicht, wenn die Angaben von Schmerzen, Dystrophie-Zeichen und Angaben zum Verlauf nicht typisch sind. 42 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 112 zum Beispiel: Dystrophie-Zeichen sind nicht (mehr) nachweisbar. 43 Was bedeutet das? 44 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 113 Bei fehlenden Dystrophie-Symptomen ergibt sich die beschreibende Diagnose eines Schmerz-Syndroms ohne organmedizinisch fassbares Korrelat. 45 kein morphologischer Nachweis eines Nerven-Schadens bedeutet: kein Nachweis einer Unfallfolge auf neurologischem Fachgebiet 46 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 114 ganz einfach! oder doch nicht ganz einfach? Haben Sie Fragen dazu? 47 PhantomSchmerzen 48 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 115 Nach einer Gliedmaßen-Amputation können auftreten: Phantom-Gefühle Phantom-Beschwerden/Schmerzen Stumpf-Beschwerden/Schmerzen Stumpf-Zuckungen 49 Der Nachweis der Gesundheitsstörung gelingt im Allgemeinen, wenn die Angaben der Beschwerden/Schmerzen typisch sind. 50 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 116 4 Fragen 1. Welche Gesundheitsstörung ist nachzuweisen? 2. Was sind die Ursachen? 3. Was sind die Auswirkungen? 4. Wie ist die Prognose? 51 Wie ist es bei Kopfschmerzen nach Schädel-Hirn-Trauma? komplexem regionalem Schmerz-Syndrom nach Unterarm-Fraktur? Phantom-Schmerzen nach Oberschenkel-Amputation? © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 52 117 4 Fragen 1. Welche Gesundheitsstörung ist nachzuweisen? 2. Was sind die Ursachen? 3. Was sind die Auswirkungen? 4. Wie ist die Prognose? 53 zur Quantifizierung: „Die prozentuale Einschätzung der MdE durch Schmerz-Zustände aller Art ist naturgemäß außerordentlich schwierig. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in den Richtwerten (zum Beispiel beim Bewerten von Amputationen …) die üblicherweise vorhandenen Schmerzen mit eingeschlossen sind. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 54 118 Nur dort, wo nach Sitz und Ausmaß pathologischer Veränderungen eine über das übliche Maß hinaus gehende Schmerzhaftigkeit – mit Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit – wahrscheinlich ist, muss von diesen Sätzen abgewichen werden.“ MEHRTENS 55 und das ist 56 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 119 zur Quantifizierung: „Die prozentuale Einschätzung der MdE durch Schmerz-Zustände aller Art ist naturgemäß außerordentlich schwierig. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in den Richtwerten (zum Beispiel beim Bewerten von Amputationen …) die üblicherweise vorhandenen Schmerzen mit eingeschlossen sind. 57 Zusammenfassung 58 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 120 Die Gesundheitsstörung ist mit Sicherheit nachzuweisen. Dies gilt auch für den Schweregrad der Störung. 59 Beim Nachweis von Schmerzen sind Beschwerden bzw. Klagen „nachzuweisen“ bzw. zu „messen“. Dabei ist der Gutachter das entscheidende „Messinstrument“. 60 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 121 Differentialdiagnostisch ist zu unterscheiden zwischen • Krankheit • Aggravation • Simulation61 62 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 122 63 64 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 123 Impulsreferat Psychiatrische Schmerzbegutachtung nach Traumen mit Fallbeispielen - Zusammenfassung und Präsentation Dr. med. Markus Schwarz © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 124 Psychiatrische Begutachtung von Schmerzpatienten nach Traumen Die (subjektive) Schmerzwahrnehmung wird nur teilweise durch den peripheren Schmerzreiz bestimmt und unterliegt dem modulierenden Einfluss vielfältiger weiterer somatischer und psychischer Prozesse. Experimentelle Befunde weisen die hohe Bedeutung der Aufmerksamkeitsfokussierung auf Art und Ausmaß der Schmerzwahrnehmung. Quälendes Schmerzerleben ohne bzw. ohne ausreichende organische Erklärung ist das zentrale Merkmal der anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (ICD-10:F45.4), die mit erheblicher Häufigkeit auch nach Unfalltraumen festgestellt wird. Die Ätiopathogenese dieser Störung ist multifaktoriell und umfasst Risikofaktoren (genetische Belastung; frühe emotionale Deprivation, Persönlichkeitsfaktoren) und psychosoziale Auslösefaktoren. Typischerweise resultieren somatoforme Schmerzstörungen aus einer intrapsychischen Fehlverarbeitung von Versagens- oder Misserfolgserlebnissen mit dysfunktionaler Aufmerksamkeitsausrichtung auf und Fehlinterpretation von eigentlich unbedeutenden Körperwahrnehmungen. Ein Unfalltrauma im Zusammenhang mit dem Auftreten einer somatoformen Schmerzstörung kann, muss aber nicht ursächlich von wesentlicher Bedeutung sein. Entscheidend sind in einem komplexen Abwägungsprozess die Umstande des Einzelfalls. Chronischer Schmerz führt zu physiologisch nachweisbaren Veränderungen der Hirnfunktion und ist eng assoziiert mit dem Auftreten von depressiven Störungen. Psychiatrisch-psychosomatische Schmerzbegutachtungen zeigen nicht selten typische Fehlerkonstellationen. Manchmal schwierig ist die Differenzierung unterschiedlicher symtomverstärkender Darstelllungsformen: Simulation, Aggravation und Verdeutlichungstendenzen. Für die Beuteilung der MdE In einem neuen und Ansatz zur Beurteilung der MdE psychoreaktiver Störungen (Foerster et al. 2007) werden funktionale Beeinträchtigungen zunächst dimensional getrennt in den Bereichen psychisch-emotionaler, sozial-kommunikativer und körperlich funktioneller Auswirkungen analysiert und erst dann eine strukturierte Einschätzung der MdE vorgenommen. In einem Beispielsfall wird das regelmäßig komplexe Ineinandergreifen körperlicher, psychischer und sozialer Faktoren für die Entstehung und Aufrechterhaltung posttraumatischer psychischer Störungen aufgezeigt. Dr. M. Schwarz Zitierte Literatur: AWMF online (2007): Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen, AWMF-Leitlinien-Register 030/102, Stand: 03/2007. Foerster, K., Bork, S., Grobe, Th., Tegenthoff, M., Weise, H., Badke, A., Schreinicke, G., Lübcke, J. (2007): Vorschläge zur MdE-Einschätzung bei psychoreaktiven Störungen in der gesetzlichen Unfallversicherung, in: Med Sach 103(2007), 52-56. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 125 Psychiatrische Schmerzbegutachtung nach Traumen (mit Fallbeispiel) Dr. Markus Schwarz Chefarzt Klinik für Allgemeinpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik I Psychiatrisches Zentrum Nordbaden / Wiesloch 1 Psychiatrische Schmerzbegutachtung nach Traumen (mit Fallbeispiel) 1. Konzept: Somatoforme Schmerzstörungen 2. Ätiopathogenese somatoformer Schmerzstörungen 3. Fallstricke psychiatrische Schmerzgutachten 4. Symptomverstärkende Darstellungsformen 5. MdE-Beurteilung 6. Kausalitätsbeziehung Unfall – psychische Störungen 7. Beispiel 2 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 126 Schmerzwahrnehmung und psychische Aktivität Gerard de Harderwyck: De Sensu (1496) Schmerzwahrnehmung im fMRI: aus: Bantick et al 2002 aus: Clarke et al 1973 Ablenkungsaufgabe zusätzlich zu Schmerzreiz: a)Areale vermehrter Aktivität b)Areale verminderter Aktivität 3 Untergruppen somatoformer Störungen nach ICD-10 ** nach: Rief u. Hiller 1999 4 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 127 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung (F45.4) Definition nach ICD-10: Mindestens 6 Monate anhaltender, schwerer und belastender Schmerz Schmerz kann durch einen physiologischen Prozess oder eine körperliche Erkrankung nicht oder nicht vollständig erklärt werden Schmerz bildet anhaltend den Hauptfokus für die Aufmerksamkeit des Patienten (Schmerz tritt in Verbindung mit emotionalen Konflikten oder psychosozialen Problemen auf) Epidemiologie: •Lebenszeitprävalenz 12,3% (Meyer et al. 2000) •Punktprävalenz in Allgemeinpraxis 5-10%, in interdisziplinärer Universitätsambulanz 25-30% (Egle et al. 1991) 5 Ätiopathogenese somatoformer Schmerzsyndrome(1) Multifaktorielle Ätiopathogenese: Risikofaktoren •genetisch •frühe emotionale Mangelerfahrungen •frühe Gewalterfahrungen Persönlichkeitsdisposition • leistungsorientiert • aggressionsgehemmt u.a. als Auslöser: • körperliche Erkrankung • Unfalltrauma • äußere psychosoziale Belastungen • innere Konfiktsituationen 7 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 128 Ätiopathogenese somatoformer Schmerzsyndrome (2) Narzisstischer Mechanismus der Schmerzentstehung: 1. primär leistungsorientiert, erfolgreich 2. Konfrontation mit Versagungs- und Misserfolgserlebnis 3. heftige Gefühle der Hilflosigkeit, Minderwertigkeit und Kränkung 4. (unbewusste) Funktion des Schmerzerlebens: Wiederherstellung des bedrohten existenziellen Selbsterlebens 5. Ärzte werden zunächst als idealisierte Helfer erlebt, die dann rasch enttäuschen 6. Bei Chronifizierung möglich: Ersatzidentität als „leidendes Opfer“8 Neuropsychologischer Aufschaukelungsprozess: somato-sensorische Verstärkung Nach: Rief u. Hiller 1998 Allgemeine Körperbeschwerden lösen Krankheitsängste aus oder werden katastrophisierend bewertet ↓ Aufmerksamkeitsfokussierung auf Körpermissempfindungen ↓ Verstärkte Wahrnehmung des sensorischen Signals © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 9 129 Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF online Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (DGPM), des Deutschen Kollegium für Psychosomatische Medizin (DKPM), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) AWMF-Leitlinien-Register Nr. 030/102 Entwicklungsstufe: 2k Stand der letzten Aktualisierung: 03/2007 © Deutsche Gesellschaft für Neurologie u.a. (siehe oben) Autorisiert für elektronische Publikation: AWMF online HTML-Code optimiert: 12.09.2007; 14:31:29 10 Ablauf und Struktur einer psychiatrisch-psychosomatischen Schmerzbegutachtung 1. Aktenlage 2. Exploration 3. Untersuchungsbefunde • körperlich-neurologisch • psychopathologisch • testpsychologisch 4. Verhaltensbeobachtung 5. Fremdanamnese 6. Beurteilung: • diagnostisch • der Kausalität • der Auswirkungen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 11 130 (persönliche) Hitliste der Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten psychiatrisch-psychosomatischer Schmerzgubegutachtungen 1. Aktenlage 2. Exploration……………………Beachtung schädigungsunabhängiger Belastungsmomente vor und nach Unfall 3. Untersuchungsbefunde • körperlich-neurologisch • psychopathologisch…….vollständig, begrifflich normiert (AMDP) • testpsychologisch……… Abgleich Selbst-/Fremdbeurteilung 4. Verhaltensbeobachtung……..symptomverstärkende Darstellungsformen 5. Fremdanamnese……………..(praktisch) obligat, unter vier Augen 6. Beurteilung: • diagnostisch……………..präziser Bezug auf Klassifikationssysteme • der Kausalität……………Rekonstruktion des klinischen Verlaufs nach Anamnese und Aktenlage; Bezug auf aktuellen Wissensstand; Beachtung konkurrierender Kausalfaktoren; mögl. Änderung der Wesensgrundlage • der Auswirkungen……….strukturierte Analyse, Indizienlisten, mehr12 dimensionale Analyse (Foerster u.a. 2007) Symptomverstärkende Darstellungsformen (n. AWMF 2007) Simulation ist das bewusste und ausschließliche Vortäuschen einer krankhaften Störung zu bestimmten, klar erkennbaren Zwecken. Simulation gilt als selten. Aggravation ist die bewusste verschlimmernde bzw. überhöhende Darstellung einer krankhaften Störung zu erkennbaren Zwecken. Sie ist in der Begutachtungssituation relativ häufig zu beobachten. Simulation und Aggravation sollten in Gutachten klar beschrieben werden. Verdeutlichungstendenzen sind demgegenüber der Begutachtungssituation durchaus angemessen und sollten nicht mit Simulation oder Aggravation gleichgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um den mehr oder weniger bewussten Versuch, den Gutachter vom Vorhandensein der Schmerzen zu überzeugen. Zunehmende Verdeutlichung kann auch mit einem desinteressierten, oberflächlichen Untersucher zusammenhängen. 13 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 131 Hinweise für Simulation oder Aggravation (lt. AWMF 2007) Auffallende Diskrepanz zwischen intensiver Beschwerdedarstellung … … und dem beobachtbaren Verhalten in der Untersuchungssituation. … und der unpräzise-ausweichende Schilderung der Beschwerden … und der Fremdanamnese (einschließlich Aktenlage) … und den zu eruierenden Aktivitäten des alltäglichen Lebens Fehlen angemessener Therapiemaßnahmen und/oder eigenen Aktivitäten zur Schmerzlinderung trotz ausgeprägt beschriebener Beschwerden Fehlende Modulierbarkeit der beklagten Schmerzen 14 Vorschläge zur MdE-Beurteilung (Foerster et al. 2007) •Psychoreaktive Störung sind ätiologisch nicht spezifisch, daher selten als Alleinerfolge eines äußeren Ereignisses zu sehen. •Der Beurteilung möglicher konkurrierender Bedingungen kommt besonderes Gewicht zu. •MdE: definiert durch das Ausmaß der Arbeitsmöglichkeiten (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt), die dem Versicherten trotz zumutbarem Kraftaufwand verschlossen sind. 15 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 132 Vorschläge zur MdE-Beurteilung (Foerster et al. 2007) Beurteilung der Beeinträchtigung in drei Dimensionen: •psychisch-emotionale Beeinträchtigungen •sozial-kommunikative Beeinträchtigungen •körperlich-funktionelle Beeinträchtigungen Schmerzen ohne erkennbare organische Grundlage wirken sich dann auf die MdE aus, wenn daraus körperlichfunktionelle Beeinträchtigungen resultieren. Hinweise lassen sich zum Beispiel aus der Verhaltensbeobachtung während der Untersuchung und durch Schilderung des Tagesablaufs gewinnen. 16 Vorschläge zur MdE-Beurteilung (Foerster et al. 2007) MdEGUV Schmerzzustand mit leicht- bis mäßiggradiger körperlichfunktioneller Einschränkung bis 10 v.H. Chronifizierter Schmerzzustand mit stärkergradiger körperlich-funktioneller Einschränkung und psychisch-emotionaler Beeinträchtigung bis 30 v.H. Chronifizierter Schmerzzustand mit schwerwiegender körperlich-funktioneller Einschränkung und erheblicher psychisch- emotionaler Beeinträchtigung bis 40 v.H. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 17 133 Kausalbeziehung: Unfall – psychische Störung Kernfrage: Ist der Unfall rechtlich wesentliche (Mit-)Ursache für eine nach dem Unfall manifeste psychische Strörung? Konstellationen: 1. Psychische Störung resultiert aus Unfall als wesentlicher (Mit-)Ursache. Posttraumatische Belastungsstörung 2. Psychische Störung resultiert aus unfallfremder Ursache. Bereits vorbestehende Panikstörung 3. Psychische Störung resultiert aus rechtlich nicht relevanter Unfallfolgen. Depression nach kränkendem (unfallbedingtem) Arbeitsplatzwechsel 4. Psychische Störung ist anfangs unfallbedingt, besteht dann aber auf anderer Grundlage fort (Verschiebung der Wesensgrundlage). anfangs Depression wegen unfallbedingter Verletzungen, später Depressivität wegen wirtschaftlichem Desaster 18 Herr A., 39 J., Verkehrsunfall 02/1998 LSG-Verfahren 2008 (2) 02/98 unverschuldeter Verkehrsunfall auf dem Weg zur Fortbildung vor Arbeitsplatzwechsel; Folgen: multiple Frakturen, Hirnkontusion rechts temporo-okzipital mit geringer Subarachnoidalkomponente; 3 Wochen stationär Unfallchirurgie, 2 Wochen Anschluss-Reha 10/98 Beginn der stufenweisen beruflichen Wiedereingliederung 05/99 nervenärztliches Gutachten für die BG: kontusionelle Hirnschädigung ist Ursache der seit dem Unfall bestehenden Kopfschmerzen (leicht, drückend, Stirn-Schlafenbereich) mit Verstärkung bei Belastung sowie Ursache der hirnorganischen Leistungsdefizite( pathologischer d2-Test); MdE 30 v.H. 08/99 Beginn der dauerhaften Krankschreibung 10/99 BG-Bescheid: Unfallfolgen anerkannt u.a. „leichte Merk-, Gedächtnis- und Wortfindungsstörungen, leichte Kopfschmerzen mit Verstärkung bei Belastung“; Von 12/1998 bis 03/1999:MdE 50 19 v.H., seit 04/1999 MdE 40 v.H. © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 134 Herr A., 39 J., Verkehrsunfall 02/1998 LSG-Verfahren 2008 (2) 03/02 Nervenärztliche Begutachtung für SG: hirnorganische Beeinträchtigung leichtgradigen Ausmaßes“, MdE 30% 11/03 Nervenärztliche Begutachtung für SG nach §109: chronifizierter posttraumat. Kopfschmerz vom Spannungstyp (Einzel-MdE 20); neurasthenes Syndrom einschließlich kognitiver Leistungseinbußen (Einzel-MdE 40); posttraumatische Belastungsstörung (Einzel-MdE 20); Gesamt-MdE 60v.H. 05/04 SG weist Klage gegen Widerspruchsbescheid ab es folgt Klageerhebung vor LSG 06/07 Nervenärztliches Gutachten für AG: ausgeprägtes chronischprogredientes hirnorganisches Psychosyndrom, postraumatisches Belastungssyndrom; Einrichtung einer umfassenden Betreuung erforderlich 20 Herr A., 39 J., Verkehrsunfall 02/1998 LSG-Verfahren 2008 (2) Begutachtung im Auftrag des LSG (2 Tage stationär) 01/99 erstmals Leistungsdefizite bei alleinverantwortlicher Arbeit in neuem komplexem Tätigkeitsbereich 03/99 anamnestisch erstmals massiver Kopfschmerz (VAS 10/10) im Zusammenhang mit gescheiterter Klage gegen Unfallverursacherin 05/99 erstmals dokumentierte Kopfschmerz-Angabe 08/99 Arbeitgeber droht mit Änderungskündigung 08/99 AU wg. NPP L4/5, 09/99 Beginn ehelicher Konfliktkonstellation, Trennung 4/2000, Kampf um Sorgerecht Beginn der Kopfschmerz-Behandlung mit Opioid-Analgetikum, 21 erster Entzug in Reha 2001 11/99 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 135 Herr A., 39 J., Verkehrsunfall 02/1998 LSG-Verfahren 2008 (2) Diagnostisch auszuschließen: Keine posttraumatische Belastungsstörung Kein posttraumatischer Kopfschmerz Kein progredientes hirnorganisches Psychosyndrom Diagnosen: Organisches Psychosyndrom n. Schädelhirntrauma (F07.2) seit 2/98 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung (F45.4) seit 03/99 Opioid-Abhängigkeitssyndrom (F13.2) seit 2000 Nicht-krankheitswerte Persönlichkeitsakzentuierung mit narzisstischen Zügen Kausalität: Schädigungsbedingt ist das organische Psychosyndrom (MdE: 30v.H.) Die somatoforme Schmerzstörung resultiert aus der intrapsychischen Fehlverarbeitung mehrerer (unfallunabhängiger) psychosozialer Belastungen 22 Psychiatrische Schmerzbegutachtung nach Traumen (mit Fallbeispiel) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Markus Schwarz Psychiatrisches Zentrum Nordbaden / Wiesloch [email protected] © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 23 136 Schmerzgedächtnis Wiederholte Schmerzerfahrungen führen zu Sensibilisierung für den nozizeptiven Input zu einer vermehrten Aufmerksamkeit und vermehrten kognitiven Einengung auf schmerzbezogene Informationen zu Einschränkung und Vermeidung körperlicher Aktivitäten Auswirkungen des Schmerzgedächtnisses in der Erinnerung wird die Intensität des Schmerzes zu einem bestimmten Zeitpunkt wird überschätzt zerebrale Veränderungen infolge von Lernprozessen Bei Patienten mit chronischen Rückenschmerzen weitet sich die Repräsentation des Rückens in Richtung Beinareal aus (Tölle/Flor 2006) © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 24 137 4. Rechtsprechungen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 138 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 139 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 140 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 141 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 142 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 143 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 144 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 145 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 146 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 147 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 148 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 149 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 150 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 151 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 152 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 153 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 154 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 155 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 156 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 157 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 158 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 159 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 160 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 161 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 162 5. Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 163 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 164 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 165 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 166 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 167 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 168 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 169 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 170 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 171 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 172 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 173 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 174 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 175 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 176 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 177 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 178 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 179 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 180 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 181 © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 182 6. Literaturhinweise Freudenberger U: Die Schmerzbegutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren, Forum Medizinische Begutachtung (2006), 28-36 Hanisch C: Neuropsychiatrische Aspekte der Schmerzbegutachtung, Kurs buch der ärztlichen Begutachtung (Hrsg. Ludolph, u.a.) 7. Ergänzungslieferung September 2007, VI 2.6 Hausotter W, Begutachtung somatoformer und funktioneller Störungen, 2. Auflage 2004, Urban & Fischer Verlag Kaiser V: Rechtlich-methodische Kriterien der Begutachtung von Schmerz Forum Medizinische Begutachtung (2006), 37-41 Keller F: Die Begutachtung von Schmerzen aus sozialrichterlicher Sicht, Med Sach 105 (2009) 96-99 Ludolph E: Gutachtliche Einschätzung/Bemessung von Schmerzen für die Unfallversicherung und das Haftpflichtrecht, Akt Traumatol 35 (2005) 293-297 Roller S: Chronischer Schmerz - Anforderungen an die sozialmedizinische Begutachtung, SGb 5 (2007) 271-275 Schönberger A, Mehrtens G, Valentin H (Hrsg): Arbeitsunfall und Berufskrankheit 8. Auflage, Erich Schmidt Verlag 2009, Kapitel 5.5 Stevens A u.a.: Anleitung für die Erstellung psychiatrischer Gutachten, Med Sach 105 (2009) 100-106 Widder B u.a.: Begutachtung von Patienten mit chronischen Schmerzen, Med Sach 103 (2007) 132 Widder B: Überarbeitete Leitlinie der AWMF zur Begutachtung von Schmerzen, Z Orthop Unfall (2008), 151-161 Widder W: Begutachtung von Schmerzsyndromen, in: Widder W, Gaidzik P W: Begutachtung in der Neurologie, Georg Thieme Verlag (2007) © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest 183 7. Referenten Leitung und Moderation Claudia Drechsel-Schlund Geschäftsführerin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Bezirksverwaltung Würzburg Röntgenring 2, 97070 Würzburg Priv.Doz. Dr. med. Paul A. Grützner Ärztlicher Direktor der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Katharinenhospital Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart Vortragende Dr. med. Christoph Benz Arzt für Neurologie und Psychiatrie Heidelberger Arbeitsgemeinschaft medizinischer Sachverständiger Gustaf-Kirchhoff-Straße 6, 69120 Heidelberg Klaus Feddern Geschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Bezirksverwaltung Wiesbaden Wiesbadener Straße 70, 65197 Wiesbaden Professor Dr. med. Stefan Kleinschmidt Chefarzt der Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen Ludwig-Guttmann-Straße 13, 67071 Ludwigshafen Professor Dr. med. Marcus Schiltenwolf Sektion Schmerztherapie, Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg Dr. med. Markus Schwarz Ärztlicher Direktor, Chefarzt der Klinik Allgemeinpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik I Heidelberger Straße 1 a, 69168 Wiesloch © Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Landesverband Südwest