Name: Vorname: Universität Duisburg-Essen Ingenieurwissenschaften / Informatik Dozentin: Prof. Dr. B. König Matr.Nr: WS 2011/12 23. Februar 2012 Klausur Semestralklausur zur Vorlesung Logik“ ” Hinweise: • Es gibt 6 (sechs) Aufgaben, für die insgesamt 40 Punkte zu vergeben sind. • Zur Bearbeitung der Aufgaben stehen Ihnen 120 Minuten zur Verfügung. • Die Klausur ist bestanden, wenn 50% der Punkte (also 20 Punkte) erreicht werden. • Verwenden Sie für jede Aufgabe ein neues Blatt. • Schreiben Sie weder in roter noch in grüner Farbe noch mit Bleistift. Aufgabe 1 Kurze Behauptungen (8 Punkte) Nehmen Sie Stellung zu den folgenden Behauptungen zur Aussagen- und Prädikatenlogik. Geben Sie jeweils eine kurze Begründung an. Antworten ohne Begründung erhalten keine Punkte! (a) Eine Wahrheitstafel mit n atomaren Formeln hat genau n2 verschiedene Zeilen, d.h. n2 mögliche Belegungen. (b) Eine aussagenlogische Formel F ist genau dann gültig, wenn 1 → F gültig ist. (Dabei steht 1 für eine beliebige gültige Formel.) (c) Sei F eine aussagenlogische Formel in KNF mit n atomaren Formeln. Dann ist die Anzahl der Resolventen von F durch 4n beschränkt, d.h. es gilt | Res∗ (F )| ≤ 4n . (d) Mittels der (aussagenlogischen) Resolution kann von einer beliebigen aussagenlogischen Formel in KNF gezeigt werden, ob diese unerfüllbar ist. (e) Eine Hornformel ist eine Formel in KNF, in der jede Klausel höchstens ein negatives Literal enthält. (f) Es gibt keine prädikatenlogische Formel, für die das Herbrand-Universum endlich viele Elemente enthält. Aufgabe 2 Logische Äquivalenzen (7 Punkte) Gegeben seien die folgenden Formelpaare Fi und Gi (i = 1, 2, 3). Stellen Sie für die beiden Formeln jeweils Wahrheitstafeln auf und überprüfen Sie, ob die Formeln Fi und Gi äquivalent sind, d.h. ob Fi ≡ Gi gilt (i = 1, 2, 3). Begründen Sie Ihre Antworten und nehmen Sie dabei Bezug auf die Wahrheitstafeln. F1 = (¬A ∧ B) → (A ∨ B), F2 = (A ∨ B) ∧ (¬A ∨ ¬B), F3 = ¬(A ∧ C), Aufgabe 3 G1 = ¬A ∨ (A ∧ B) ∨ ¬B G2 = A ↔ B G3 = (A ∨ ¬B) ∧ C → (¬A ∧ C) Normalformen (4 Punkte) Gegeben sei die folgende Formel F = (A ∨ ¬B) ∧ C → (¬A ∧ C). Wandeln Sie mit Hilfe der Gesetze aus der Vorlesung die Formel F in zwei äquivalente Formeln F 0 und F 00 um, so dass die Formel F 0 in konjunktiver und die Formel F 00 in disjunktiver Normalform ist. Geben Sie bei der Umwandlung jeweils ausreichend Zwischenschritte und – nach Möglichkeit – das verwendete Äquivalenzgesetz an. Aufgabe 4 Strukturen (6 Punkte) Bei den folgenden Formeln Fi (i = 1, 2) handelt es sich um erfüllbare Formeln. Geben Sie für die Formeln je eine passende Struktur Ai an, so dass Ai ein Modell für die Formel Fi ist (i = 1, 2). Begründen Sie Ihre Antworten. (a) F1 = ∀x∀y (P (x) ∧ P (y)) → P (f (x, y)) (b) F2 = ∀x∃y P (x) ∨ Q(g(x), y) (Hinweis: Überlegen Sie sich geeignete Universen und Interpretationen für die vorkommenden Prädikat- und Funktionssymbole.) Aufgabe 5 Unifikation (6 Punkte) Verwenden Sie den Unifikationsalgorithmus, um von den folgenden Literalmengen zu entscheiden, ob sie unifizierbar sind oder nicht. Geben Sie ausreichend viele Zwischenschritte des Algorithmus an, so dass Ihr Vorgehen nachvollzogen werden kann. Falls die Literalmenge unifizierbar ist, so geben Sie außerdem einen allgemeinsten Unifikator an. (a) L1 = P (x, f (y), b), P (g(a, b), z, z), P (x, z, b) (b) L2 = Q(f (x), h(y)), Q(z, h(a)), Q(f (x), y) Bei x, y, z handelt es sich um Variablen und bei a sowie b um Konstantensymbole. Aufgabe 6 Normalformen und prädikatenlogische Resolution (9 Punkte) (a) Gegeben sei die folgende Formel F = ∀x P (x) ∧ ∀y¬Q(y, f (x)) → ∀x∃yR(f (x), y) . Wandeln Sie die Formel F in eine erfüllbarkeitsäquivalente Formel F 0 in Klauselform um. Geben Sie dabei außerdem die folgenden Formeln als Zwischenschritte an: 1) die zu F äquivalente, bereinigte Formel, 2) die zu F äquivalente Formel in Pränexform, 3) die zu F erfüllbarkeitsäquivalente Formel in Skolemform. (b) Zeigen Sie mit Hilfe der prädikatenlogischen Resolution, dass die Formel G = ∀x P (x, f (x)) ∧ ¬P (a, x) ∨ Q(x) ∧ ¬Q(x) ∨ ¬Q(f (x)) ∧ P (x, f (f (x))) . unerfüllbar ist.