Kurznotiz UN

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recht
UN-Konvention
Die Bundesregierung hält an ihrer mit Wortlaut und Intention der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen unvereinbaren Auffassung fest, dass das deutsche Recht den Anforderungen dieses visionären völkerrechtlichen Vertragswerks bereits weitgehend entspreche. Das Ratifizierungsverfahren soll zum Jahresende 2008 abgeschlossen
werden. Die Verbände behinderter Menschen sind aufgerufen, die in der UN-Konvention verbrieften Rechte als »Prüfsteine«
für die politischen Parteien in den Bundestagswahlkampf 2009 einzubringen!
Persönliches Budget
Das Vorhaben der Bundesregierung, die Einführung des Persönlichen Budgets verstärkt in die Umsetzung zu bringen, hat in den
vergangenen drei Jahren in vielen politischen Bemühungen Ausdruck gefunden, die bislang aber keine wesentlichen Erfolge aufweisen. Das mit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) am 01.07.2004 eingeführte leistungsträgerübergreifende Persönliche Budget (§ 17 SGB IX) ist eine neue Leistungsform, aber keine neue Leistung. Ein Persönliches Budget kann nur
von Personen in Anspruch genommen werden, die die Anspruchsvoraussetzungen z.B. der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen erfüllen. Das Persönliche Budget soll die Leistungsberechtigten in die Lage versetzen, die benötigten Hilfen als Kunden
am Markt sozialer Dienstleistungen einzukaufen und auf diese Weise selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der
Gesellschaft teilzuhaben. Es tritt als antragsgebundene Geldleistung neben die herkömmliche Sachleistung. Nachdem es in
Modellprojekten über mehrere Jahre hinweg erprobt wurde und zunächst als Ermessensleistung der Rehabilitationsträger ausgestaltet war, besteht seit dem 01.01.2008 ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, wenn Leistungen z.B. der
Eingliederungshilfe beansprucht werden können und ein Antrag auf die Geldleistung gestellt wurde. Das Persönliche Budget soll
einerseits so bemessen werden, dass auch die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann, unterliegt andererseits
aber der Kostengrenze der Sachleistung. Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sehen nach Wahrnehmung der
Fachverbände der Behindertenhilfe insbesondere hierin Hürden zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets. Darüber hinaus sind viele Fragen ungeklärt, insbesondere in Bezug auf die Bedarfsfeststellung und die Bemessung des Budgets in Geld, aber
auch auf seinen Einsatz z.B. in LebensOrten mit Gemeinschaftskonzept oder im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben.
Reform der Sozialen Pflegeversicherung
Nach dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01.07.2008 arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit
in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld
nun mit Hochdruck an der Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den §§ 14 und 15 SGB XI und der Entwicklung eines
entsprechenden Begutachtungsverfahrens. Der Grad der Abhängigkeit von der Hilfe Dritter soll zum Maßstab der
Pflegebedürftigkeit erhoben, der Verrichtungsbezug (»Minutenpflege«) aufgegeben werden. Insbesondere die Lebenssituation
von Menschen mit erhöhtem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf aufgrund eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei
dementieller Erkrankung) soll bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit verstärkt Berücksichtigung finden. Dabei geraten auch
Elemente der sozialen Teilhabe (z.B. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, außerhäusliche Aktivitäten) in den Blick.
Dies bringt Abgrenzungsfragen mit sich, die den Anspruch pflegebedürftiger Menschen mit Behinderungen auf Leistungen der
Eingliederungshilfe empfindlich tangieren könnten. Es ist deshalb hohe Zeit, die Eingliederungshilfe als originäre, ganzheitliche
Hilfeart für Menschen mit Behinderungen wissenschaftlich fundiert zu beschreiben, insbesondere in fachlicher Abgrenzung zu
den zielgruppenorientierten und berufsspezifischen Möglichkeiten der Pflege.
IMEW
Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft, Berlin hat am 10.10.2008 den IMEW-Fördererkreis offiziell begründet. Für die
Sicherung des Fortbestandes des Instituts bedarf es auch Ihrer Unterstützung!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch: www.imew.de!
30
PUNKT
UND
KREIS
Weihnachten 2008
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