recht UN-Konvention Die Bundesregierung hält an ihrer mit Wortlaut und Intention der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unvereinbaren Auffassung fest, dass das deutsche Recht den Anforderungen dieses visionären völkerrechtlichen Vertragswerks bereits weitgehend entspreche. Das Ratifizierungsverfahren soll zum Jahresende 2008 abgeschlossen werden. Die Verbände behinderter Menschen sind aufgerufen, die in der UN-Konvention verbrieften Rechte als »Prüfsteine« für die politischen Parteien in den Bundestagswahlkampf 2009 einzubringen! Persönliches Budget Das Vorhaben der Bundesregierung, die Einführung des Persönlichen Budgets verstärkt in die Umsetzung zu bringen, hat in den vergangenen drei Jahren in vielen politischen Bemühungen Ausdruck gefunden, die bislang aber keine wesentlichen Erfolge aufweisen. Das mit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) am 01.07.2004 eingeführte leistungsträgerübergreifende Persönliche Budget (§ 17 SGB IX) ist eine neue Leistungsform, aber keine neue Leistung. Ein Persönliches Budget kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, die die Anspruchsvoraussetzungen z.B. der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erfüllen. Das Persönliche Budget soll die Leistungsberechtigten in die Lage versetzen, die benötigten Hilfen als Kunden am Markt sozialer Dienstleistungen einzukaufen und auf diese Weise selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Es tritt als antragsgebundene Geldleistung neben die herkömmliche Sachleistung. Nachdem es in Modellprojekten über mehrere Jahre hinweg erprobt wurde und zunächst als Ermessensleistung der Rehabilitationsträger ausgestaltet war, besteht seit dem 01.01.2008 ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, wenn Leistungen z.B. der Eingliederungshilfe beansprucht werden können und ein Antrag auf die Geldleistung gestellt wurde. Das Persönliche Budget soll einerseits so bemessen werden, dass auch die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann, unterliegt andererseits aber der Kostengrenze der Sachleistung. Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sehen nach Wahrnehmung der Fachverbände der Behindertenhilfe insbesondere hierin Hürden zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets. Darüber hinaus sind viele Fragen ungeklärt, insbesondere in Bezug auf die Bedarfsfeststellung und die Bemessung des Budgets in Geld, aber auch auf seinen Einsatz z.B. in LebensOrten mit Gemeinschaftskonzept oder im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben. Reform der Sozialen Pflegeversicherung Nach dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01.07.2008 arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld nun mit Hochdruck an der Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den §§ 14 und 15 SGB XI und der Entwicklung eines entsprechenden Begutachtungsverfahrens. Der Grad der Abhängigkeit von der Hilfe Dritter soll zum Maßstab der Pflegebedürftigkeit erhoben, der Verrichtungsbezug (»Minutenpflege«) aufgegeben werden. Insbesondere die Lebenssituation von Menschen mit erhöhtem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf aufgrund eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei dementieller Erkrankung) soll bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit verstärkt Berücksichtigung finden. Dabei geraten auch Elemente der sozialen Teilhabe (z.B. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, außerhäusliche Aktivitäten) in den Blick. Dies bringt Abgrenzungsfragen mit sich, die den Anspruch pflegebedürftiger Menschen mit Behinderungen auf Leistungen der Eingliederungshilfe empfindlich tangieren könnten. Es ist deshalb hohe Zeit, die Eingliederungshilfe als originäre, ganzheitliche Hilfeart für Menschen mit Behinderungen wissenschaftlich fundiert zu beschreiben, insbesondere in fachlicher Abgrenzung zu den zielgruppenorientierten und berufsspezifischen Möglichkeiten der Pflege. IMEW Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft, Berlin hat am 10.10.2008 den IMEW-Fördererkreis offiziell begründet. Für die Sicherung des Fortbestandes des Instituts bedarf es auch Ihrer Unterstützung! Wir freuen uns auf Ihren Besuch: www.imew.de! 30 PUNKT UND KREIS Weihnachten 2008