Power-Point-Präsentation zum Vortrag zum Herunterladen

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Zugänglich für alle?
Das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft
Vortrag am 05. Mai 2009 Europäischer Protesttag, Fulda
von Marianne Hirschberg (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft)
Informationen zum IMEW
• Das IMEW wurde 2001
als gemeinnützige
GmbH gegründet
• Finanziert wird das
IMEW vor allem durch
die Stiftung Deutsche
Behindertenhilfe –
Aktion Mensch
• www.imew.de
Die Gesellschafter
Die 9 Gesellschafter des IMEW aus dem Kreis
der Behindertenhilfe und –selbsthilfe:
ISL
Gliederung
• Allgemeine Menschenrechte
• Die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
• Ziele der Konvention
• Schwerpunkt: Barrierefreiheit
• Umsetzungsprozess
• Ausblick
MenschenrechtsKonventionen
1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
1979: Konvention der Rechte von Frauen
1990: Konvention der Rechte von Kindern
2003: Konvention der Rechte von Wanderarbeitern
Dezember 2006: Vereinte Nationen verabschieden die
Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen
26.03.2009: UN-Behindertenrechts-Konvention ist
geltendes Recht in Deutschland
Ziel der UNKonventionen:
• Leitprinzip: Würde des Menschen
• Menschen stärken (engl.
„Empowerment“) durch:
– Formulierung ihrer Ansprüche auf
Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
– Rechtsverbindliche Verankerung dieser Ansprüche
– Verknüpfung mit möglichst wirksamen
Instrumenten zu ihrer Durchsetzung
Freiheits- und soziale
Rechte
• Als Abwehrrecht
• Einschränkung von
Freiheit abwehren
• Gegen staatliche und
andere Eingriffe in die
persönliche Freiheit,
z.B.: Ausschluss aus
dem Schulsystem,
Gemeinschaften
• Als Anspruchsrecht
• Anspruch auf soziale
Dienste und
Leistungen
• Anspruch auf ein
selbstbestimmtes und
unabhängiges Leben
• Bsp.: barrierefrei
zugängliche
Wahllokale
UN-BehindertenRechts-Konvention
(UN-BRK)
• Keine Sonderrechte, sondern Konkretisierung des
allgemeinen Menschenrechtsschutzes
– aufgrund der besonderen Gefährdung behinderter Menschen
• Perspektive von Menschen mit Behinderung sichtbar
machen
• Menschen mit Behinderungen haben an der
Entwicklung der UN-BRK mitgearbeitet
– Perspektive ändert sich, wenn behinderte Menschen mitwirken
(z.B.: Th. Degener, S. Arnade für Deutschland)
– Beispiel für Beteiligung der Zivilgesellschaft
Paradigmenwechsel
von der Wohltätigkeit für
Menschen mit Behinderung
zu den Rechten von Menschen mit
Behinderung
Nicht mehr:
• Ausgrenzende
Fürsorge
• Abwertendes Mitleid
• Wohlmeinende
Bevormundung
• Patient/innen
Sondern:
• Uneingeschränkte
Teilhabe
• Völlige Gleichstellung
• Recht auf
Selbstbestimmung
• Bürger/innen
(BMGS 2003)
Definition von
Behinderung
Eine Behinderung entsteht
in der Wechselwirkung
zwischen Menschen mit
langfristigen
Beeinträchtigungen
und Barrieren (Umwelt
oder Einstellungen,
Vorurteilen) (UN-BRK
Artikel 2)
Bewusstseinswandel
• Beachtung von Behinderung als
einem Bestandteil menschlichen
Lebens und der menschlichen Gesellschaft
– Als Merkmal kultureller Vielfalt wertschätzen
– Nicht generell negativ bewertet
– Einschränkungen beeinträchtigen das Leben von
Menschen mit Behinderungen
• Förderung des Bewusstsein für die Rechte und
die Würde behinderter Menschen und ihre soziale
Wertschätzung (Art. 8)
– Achtung und Selbstachtung behinderter Menschen
– Gesellschaftliche Aufklärung
Barrierefreiheit
(Art. 9)
Staaten müssen gewährleisten, dass
Menschen mit Behinderungen an allen
Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben
können.
Wenn es Hindernisse gibt, muss der Staat
Maßnahmen treffen, sie abzubauen.
Barrierefrei müssen sein:
– Gebäude, Straßen, Transportmittel, Schulen,
Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und der
Arbeitsplatz
– Information und Kommunikation
Barrierefreiheit
bedeutet:
Überall: Design für alle
– Rampen, leicht zu öffnende
Türen für Menschen im Rollstuhl
– Assistenz durch Menschen oder Tiere
– Texte und Beschilderungen in Brailleschrift
– Einsatz von Gebärdensprache und Bereitstellen
von Dolmetscher/innen
– Vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten
– Einfache Sprache
Wie kann unsere
Gesellschaft
barrierefrei werden?
• Über die Umsetzung von:
– UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderung
– Behindertengleichstellungsgesetz
– Sozialgesetzbuch IX
• Durch die Verinnerlichung des
Menschenrechts-Ansatzes
– In der Wahrnehmung
– Im eigenen Handeln
– In politischen Forderungen
Umsetzungsprozess
• Mechanismen:
– Rechenschaftspflicht gegenüber UN
– Bundes- & Landesgesetzgebung
überprüfen
– Gesetze mit Sanktionsmöglichkeiten versehen
– Schulgesetze ändern
– Erstellung von Aktionsplänen mit Behindertenverbänden
– Jede Förderung an Barrierefreiheit knüpfen
• Wer ist zuständig?
– Gesetzgeber von Bund und Ländern
– Interministerielle Koordinierung durch unabhängiges
„Monitoring“
• Perspektiven für Betroffene und Verbände:
– Umsetzung der BRK einfordern
– Aktiv werden, Informieren, Klagen
Schlussfolgerungen
• Vertragsstaaten müssen:
– Menschenrechte sicher stellen
– Benachteiligungen verhindern
– Eigene Gesetzgebung anpassen
• Deutschland hat erheblichen Nachholbedarf:
– Fehlende Umsetzung von SGB IX, BGG und AGG
• Bewusstsein der UN-BRK: Gewinn für alle
– Behinderte Menschen nicht als defizitär
wahrnehmen, sondern als Bestandteil der
menschlichen Vielfalt
– Für alle: Keine Fixierung auf Gesundheit und
Leistungsfähigkeit, Jugendlichkeit und Fitness
Ich bedanke mich
für Ihre
Aufmerksamkeit!
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