UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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UN – Konvention über die Rechte der
Menschen mit Behinderung Verpflichtungen der Länder
Franz Wolfmayr
Dachverband Die Steirische
Behindertenhilfe
• Setzt sich für die Gleichstellung der
Menschen mit Behinderung durch die
Schaffung von Rahmenbedingungen
und hochwertige Dienstleistungen ein
• 55 Mitgliedsverbände
• 2 Interessengemeinschaften:
– IG Selbstvertretung
– IG Dienstleistung
Inhalt
• Generelle Vorbemerkungen
• Botschaften von drei ausgewählten
VertreterInnen aus dem Sektor der
“Behindertenarbeit”
• Verpflichtungen der Bundesländer und
Vorschläge für die Umsetzung in den
Bundesländern
Generelle Vorbemerkungen
• Internationale Dokumente werden
– In Österreich oft nicht aktiv verbreitet
– oft nicht gelesen,
– oft nicht verstanden
• Die formelle Kommunikation der
Internationalen Institutionen richtet sich an
die Bundesregierung, nicht an die
Bundesländer
Botschaften von ausgewählten
VertreterInnen des Sektors
• Gary Boolay (England) – People First
Für ein besseres Leben benötigen
Menschen mit Behinderung
–
–
–
–
–
eine Wohnung
einen Beruf und Karrieremöglichkeiten
benutzbare Verkehrsmittel
Beziehungen
Bildung und Ausbildung
Botschaften von ausgewählten
VertreterInnen des Sektors
• Gary Boolay (England) – People First
Behörden können Menschen mit Behinderung
unterstützen durch
– die strukturierte Zusammenarbeit mit ihren
Selbstvertretungsorganisationen
– die verpflichtende Einbindung von Menschen mit
Behinderung in die Planung und Evaluierung
– die Einbindung in die Zusammenarbeit mit
Arbeitgeberorganisationen und Verkehrsbetrieben
– die Unterstützung sozialer Netzwerke
Botschaften von ausgewählten
VertreterInnen des Sektors
• Philippa Russel (England) –
Auch Familien von Kindern mit Behinderung
stehen oft am Rand der Gesellschaft. Ihre
Bürgerrechte werden nicht anerkannt. Daher ist
es wichtig, dass ihre Organisationen
gemeinsam mit denen der Personen mit
Behinderung in die Entwicklung und Evaluierung
der Behindertenpolitik eingebunden werden.
Botschaften von ausgewählten
VertreterInnen des Sektors
• Philippa Russel (England) – Disability Rights
Commissioner
Behörden sollten
–
zuhören, um zu erfahren, was Angehörige und Menschen mit Behinderung
brauchen und entsprechende Anpassungen und Veränderungen vornehmen,
um die Lebenschancen der Menschen mit Behinderung zu verbessern
– Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung, Belästigung und
negativen Einstellungen schützen und sicherstellen, dass
Vorbeugemaßnahmen getroffen werden, um Missbrauch und
Ungleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zu Dienstleistungen
und anderer Unterstützung zu vermeiden.
– Allianzen bilden, um sicherzugehen, dass ausreichend Ressourcen
zur Gewährleistung einer optimalen Teilnahme und sozialen
Eingliederung zur Verfügung stehen.
– Zusammenarbeiten, um die breite Öffentlichkeit über die wirklichen
Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu
informieren.
Botschaften von ausgewählten
VertreterInnen der “Behindertenarbeit”
• Wallis Goelen (Belgien)
(Ehemalige) Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission
für die Inklusion von Menschen mit Behinderung
– Sowohl die Europäische Gemeinschaft, die durch die
Europäische Kommission vertreten wird, als auch
ihre Mitgliedstaaten haben definitiv festgelegt, dass
die Behinderungsthematik eine Menschenrechts- und
rechtliche Frage ist und nicht mehr länger eine
diskret zu behandelnde soziale Angelegenheit.
Botschaften von ausgewählten
VertreterInnen der “Behindertenarbeit”
• Wallis Goelen (Belgien)
(Ehemalige) Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die
Inklusion von Menschen mit Behinderung
– Die UN-Konvention schützt die individuellen Rechte
und enthält in Bezug auf den Rechtsstatus von
Menschen mit Behinderungen eindeutige
Bestimmungen:
• Es wird freier Zugang zu ihren Rechten gewährleistet
und
• nichts, was Menschen mit Behinderungen betrifft, kann
ohne Menschen mit Behinderungen beschlossen
werden.
• Das Fakultativprotokoll räumt jedem Menschen mit
Behinderung die Möglichkeit ein, selbst Maßnahmen zu
ergreifen. Dies ist eine sehr wichtige Entwicklung, was
den Schutz der individuellen Rechte betrifft.
Botschaften von ausgewählten
VertreterInnen der “Behindertenarbeit”
Wallis Goelen (Belgien)
(Ehemalige) Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die
Inklusion von Menschen mit Behinderung
– Die UN-Konvention verstärkt die Maßnahmen zur Förderung
einer eigenständigen Lebensführung von Menschen mit
Behinderungen. Nach Ansicht der Dienstleistungsanbieter
wird damit ein Übergang zu gemeindenahen Diensten
stattfinden.
• Drei Punkte sind dabei ganz wesentlich:
– der Zugang zu Dienstleistungen,
– die Qualität der Dienstleistungen, und
– drittens – ein Punkt, den sie ganz besonders hervorhebt: Qualität
ohne Individualisierung ist unmöglich.
– Durch die Konvention wird auch die Beziehung zwischen
spezialisierten Dienstleistungsanbietern und allgemeinen
Dienstleistungsanbietern besonders betrachtet werden.
Verpflichtungen der Länder und
Vorschläge zur Umsetzung
 Die UN Konvention ist gültiges Recht und daher
vom Bund und von den Ländern umzusetzen
 Die Länder in Österreich sind für wesentliche
Rahmenbedingungen zuständig (für
Dienstleistungen in allen Lebensbereichen;
subsidiär für alles, wofür sonst keine
Zuständigkeit in österreichischen Gesetzen
definiert ist)
Verpflichtungen der Länder und
Vorschläge zur Umsetzung
 Bewusstseinsbildende Maßnahmen auf allen Ebenen (Menschen mit
Behinderung, Angehörige, Abgeordnete, Verwaltung, Dienstleister,
generelle Öffentlichkeit, …) mit hilfreichen Anweisungen zur
Umsetzung der UN Konvention planen und durchführen
 das Handbuch für ParlamentarierInnen über die UN Konvention und
das Optionale Protokoll nutzen und umsetzen
(Sekretariat OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights)
 die Zuständigkeit festlegen (auf höchstmöglicher Ebene)
 Aktionspläne für jedes Bundesland erstellen mit einer Strategie und
ausreichenden Ressourcen in allen Regierungsressorts
 Abstimmung mit dem Nationalen Aktionsplan in allen
Regierungsressorts
 Regelmäßig über die Umsetzung der Regionalen Aktionspläne in den
Landtagen Bericht erstatten
Was können Sie als Abgeordnete tun, um das
Bewusstsein über die Konvention zu steigern
 Sprechen Sie im Landtag immer dann die UN Konvention an, wenn es einen Bezug
gibt
 Überarbeiten Sie die Landesgesetze, damit sie mit der UN Konvention
übereinstimmen
 Diskutieren Sie die Konvention in Arbeitstreffen und Arbeitsbesuchen
 Diskutieren Sie die Konvention in Ihren Reden vor Publikum (u.a. zum Internationalen
Tag der Menschen mit Behinderung)
 Organisieren Sie Interviews in TV und Radio
 Schreiben Sie Artikel zur Konvention
 Sorgen Sie dafür dass die Konvention in Einfacher Sprache verteilt wird
 Sorgen Sie dafür, dass jedes Landtagsmitglied eine Kopie der Konvention und des
Optionalen Protokolls hat
 Halten Sie parlamentarische Anhörungen über die Rechte der Menschen mit
Behinderung ab
 Setzen Sie sich dafür ein, dass die Beteiligung von Vertretungsorganisationen der
Menschen mit Behinderung in Angelegenheiten, die sie betreffen, gesichert wird.
Franz Wolfmayr
Die Steirische Behindertenhilfe
Franz Josef Straße 3
8200 Gleisdorf
+43 (0)3112 4911
www.behindertenhilfe.or.at
[email protected]
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