UN – Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung Verpflichtungen der Länder Franz Wolfmayr Dachverband Die Steirische Behindertenhilfe • Setzt sich für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung durch die Schaffung von Rahmenbedingungen und hochwertige Dienstleistungen ein • 55 Mitgliedsverbände • 2 Interessengemeinschaften: – IG Selbstvertretung – IG Dienstleistung Inhalt • Generelle Vorbemerkungen • Botschaften von drei ausgewählten VertreterInnen aus dem Sektor der “Behindertenarbeit” • Verpflichtungen der Bundesländer und Vorschläge für die Umsetzung in den Bundesländern Generelle Vorbemerkungen • Internationale Dokumente werden – In Österreich oft nicht aktiv verbreitet – oft nicht gelesen, – oft nicht verstanden • Die formelle Kommunikation der Internationalen Institutionen richtet sich an die Bundesregierung, nicht an die Bundesländer Botschaften von ausgewählten VertreterInnen des Sektors • Gary Boolay (England) – People First Für ein besseres Leben benötigen Menschen mit Behinderung – – – – – eine Wohnung einen Beruf und Karrieremöglichkeiten benutzbare Verkehrsmittel Beziehungen Bildung und Ausbildung Botschaften von ausgewählten VertreterInnen des Sektors • Gary Boolay (England) – People First Behörden können Menschen mit Behinderung unterstützen durch – die strukturierte Zusammenarbeit mit ihren Selbstvertretungsorganisationen – die verpflichtende Einbindung von Menschen mit Behinderung in die Planung und Evaluierung – die Einbindung in die Zusammenarbeit mit Arbeitgeberorganisationen und Verkehrsbetrieben – die Unterstützung sozialer Netzwerke Botschaften von ausgewählten VertreterInnen des Sektors • Philippa Russel (England) – Auch Familien von Kindern mit Behinderung stehen oft am Rand der Gesellschaft. Ihre Bürgerrechte werden nicht anerkannt. Daher ist es wichtig, dass ihre Organisationen gemeinsam mit denen der Personen mit Behinderung in die Entwicklung und Evaluierung der Behindertenpolitik eingebunden werden. Botschaften von ausgewählten VertreterInnen des Sektors • Philippa Russel (England) – Disability Rights Commissioner Behörden sollten – zuhören, um zu erfahren, was Angehörige und Menschen mit Behinderung brauchen und entsprechende Anpassungen und Veränderungen vornehmen, um die Lebenschancen der Menschen mit Behinderung zu verbessern – Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung, Belästigung und negativen Einstellungen schützen und sicherstellen, dass Vorbeugemaßnahmen getroffen werden, um Missbrauch und Ungleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zu Dienstleistungen und anderer Unterstützung zu vermeiden. – Allianzen bilden, um sicherzugehen, dass ausreichend Ressourcen zur Gewährleistung einer optimalen Teilnahme und sozialen Eingliederung zur Verfügung stehen. – Zusammenarbeiten, um die breite Öffentlichkeit über die wirklichen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu informieren. Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” • Wallis Goelen (Belgien) (Ehemalige) Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die Inklusion von Menschen mit Behinderung – Sowohl die Europäische Gemeinschaft, die durch die Europäische Kommission vertreten wird, als auch ihre Mitgliedstaaten haben definitiv festgelegt, dass die Behinderungsthematik eine Menschenrechts- und rechtliche Frage ist und nicht mehr länger eine diskret zu behandelnde soziale Angelegenheit. Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” • Wallis Goelen (Belgien) (Ehemalige) Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die Inklusion von Menschen mit Behinderung – Die UN-Konvention schützt die individuellen Rechte und enthält in Bezug auf den Rechtsstatus von Menschen mit Behinderungen eindeutige Bestimmungen: • Es wird freier Zugang zu ihren Rechten gewährleistet und • nichts, was Menschen mit Behinderungen betrifft, kann ohne Menschen mit Behinderungen beschlossen werden. • Das Fakultativprotokoll räumt jedem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit ein, selbst Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist eine sehr wichtige Entwicklung, was den Schutz der individuellen Rechte betrifft. Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” Wallis Goelen (Belgien) (Ehemalige) Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die Inklusion von Menschen mit Behinderung – Die UN-Konvention verstärkt die Maßnahmen zur Förderung einer eigenständigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen. Nach Ansicht der Dienstleistungsanbieter wird damit ein Übergang zu gemeindenahen Diensten stattfinden. • Drei Punkte sind dabei ganz wesentlich: – der Zugang zu Dienstleistungen, – die Qualität der Dienstleistungen, und – drittens – ein Punkt, den sie ganz besonders hervorhebt: Qualität ohne Individualisierung ist unmöglich. – Durch die Konvention wird auch die Beziehung zwischen spezialisierten Dienstleistungsanbietern und allgemeinen Dienstleistungsanbietern besonders betrachtet werden. Verpflichtungen der Länder und Vorschläge zur Umsetzung Die UN Konvention ist gültiges Recht und daher vom Bund und von den Ländern umzusetzen Die Länder in Österreich sind für wesentliche Rahmenbedingungen zuständig (für Dienstleistungen in allen Lebensbereichen; subsidiär für alles, wofür sonst keine Zuständigkeit in österreichischen Gesetzen definiert ist) Verpflichtungen der Länder und Vorschläge zur Umsetzung Bewusstseinsbildende Maßnahmen auf allen Ebenen (Menschen mit Behinderung, Angehörige, Abgeordnete, Verwaltung, Dienstleister, generelle Öffentlichkeit, …) mit hilfreichen Anweisungen zur Umsetzung der UN Konvention planen und durchführen das Handbuch für ParlamentarierInnen über die UN Konvention und das Optionale Protokoll nutzen und umsetzen (Sekretariat OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights) die Zuständigkeit festlegen (auf höchstmöglicher Ebene) Aktionspläne für jedes Bundesland erstellen mit einer Strategie und ausreichenden Ressourcen in allen Regierungsressorts Abstimmung mit dem Nationalen Aktionsplan in allen Regierungsressorts Regelmäßig über die Umsetzung der Regionalen Aktionspläne in den Landtagen Bericht erstatten Was können Sie als Abgeordnete tun, um das Bewusstsein über die Konvention zu steigern Sprechen Sie im Landtag immer dann die UN Konvention an, wenn es einen Bezug gibt Überarbeiten Sie die Landesgesetze, damit sie mit der UN Konvention übereinstimmen Diskutieren Sie die Konvention in Arbeitstreffen und Arbeitsbesuchen Diskutieren Sie die Konvention in Ihren Reden vor Publikum (u.a. zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung) Organisieren Sie Interviews in TV und Radio Schreiben Sie Artikel zur Konvention Sorgen Sie dafür dass die Konvention in Einfacher Sprache verteilt wird Sorgen Sie dafür, dass jedes Landtagsmitglied eine Kopie der Konvention und des Optionalen Protokolls hat Halten Sie parlamentarische Anhörungen über die Rechte der Menschen mit Behinderung ab Setzen Sie sich dafür ein, dass die Beteiligung von Vertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderung in Angelegenheiten, die sie betreffen, gesichert wird. Franz Wolfmayr Die Steirische Behindertenhilfe Franz Josef Straße 3 8200 Gleisdorf +43 (0)3112 4911 www.behindertenhilfe.or.at [email protected]