BZ - Materialien - Bildungszentrum Nürnberg

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BZ - Materialien
Band 1
Gabi Müller-Ballin
Die Nürnberger Prozesse
1945 - 1949
Vorgeschichte - Verlauf - Ergebnisse Dokumente
2
„Nürnberger Prinzipien
im Völkerrecht“
(H.Frommer in: Nürnberg heute,
Sonderheft zum Gedenkjahr 1995, S.69)
(1)
Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.
(2)
Auch wenn das Völkerrecht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine
Strafe androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.
(3)
Auch Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen
begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.
(4)
Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.
(5)
Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat
Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
(6)
Folgende Verbrechen sind als vökerrechtliche Verbrechen strafbar:
a) Verbrechen gegen den Frieden,
b) Kriegsverbrechen,
c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(7)
Verschwörung zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls
ein völkerrechtliches Verbrechen dar.
BZ-Materialien, Band 1
© 1995 by Bildungszentrum Stadt Nürnberg
Alle Rechte vorbehalten
Umschlag: Herbert Kulzer
DTP-Umsetzung: Jochen Ott
Druck: Druckerei W. Tümmels
Bildnachweis: Ray D'Addario, Stadtarchiv Nürnberg, Bildstelle
ISBN 3-87191-210-7
Auslieferung an den Buchhandel:
Edelmann, Nürnberg
3
Einführung
Am 20.11.1945 begann im Nürnberger Justizpalast in der Fürther-Straße 110 im Saal
600 der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher. 21 ehemals führende Vertreter des
„1000-jährigen Reiches“ saßen auf der Anklagebank. Auch gegen sechs Gruppen und
Organisationen - das Reichskabinett, das Führerkorps der NSDAP, SS und SD, SA und
Gestapo, Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht - wurde Anklage erhoben. Sie
lautete auf Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach 9 Monaten wurde am 1.10.1946 das Urteil
verlesen: 12 mal die Todesstrafe (Bormann in Abwesenheit), 3 mal lebenslänglich, 4
Zeitstrafen zwischen 10 und 20 Jahren, 3 Freisprüche. Im Anschluß an den
internationalen
Hauptkriegsverbrecherprozeß
fanden
die
12
Nürnberger
Nachfolgeprozesse statt. Mit dem letzten Urteil am 11. April 1949 waren die Nürnberger
Kriegsverbrecherprozesse zu Ende. Sie wurden zu einer umfassenden Darstellung des
nationalsozialistischen Regimes. Anläßlich des 50. Jahrestages des Beginns der
Nürnberger Prozesse bietet das Bildungszentrum, die Volkshochschule der Stadt
Nürnberg, interessierten Laien eine Zusammenstellung wichtiger Inhalte der Prozesse.
Den roten Faden bildet dabei die zeitliche Abfolge der Ereignisse: von den ersten
Schritten seit 1940 über die Entstehung der Anklageschrift bis zur Eröffnung des
Hauptkriegsverbrecherprozesses. Daran schließen sich Auszüge aus den Beweisvorträgen
der amerikanischen, britischen, französischen und sowjetischen Anklagebehörde an. Es
folgt eine kurze Darstellung der Argumente der Verteidigung und ein Überblick über das
Urteil. Exemplarisch werden die Schuldsprüche einschließlich Begründung durch das
Gericht für vier der einundzwanzig angeklagten Einzelpersonen im Wortlaut zitiert. Den
Abschluß bildet eine Übersicht über die Nürnberger Nachfolgeprozesse.
Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß stellte schon allein in organisatorischer
Sicht alles bisher Dagewesene in den Schatten. An 218 Tagen wurde verhandelt. Das
Sitzungsprotokoll umfaßt 4 Millionen Wörter und füllte 16 000 Seiten. Von der Anklage
wurden 2360 Beweisdokumente vorgelegt, von der Verteidigung 2700. Das Gericht hörte
240 Zeugen und prüfte 300 000 eidesstattliche Erklärungen. Der Prozeß wurde in vier
Sprachen geführt: englisch, französisch, russisch und deutsch.
Die vorliegende Zusammenstellung kann nur eine grobe Skizze sein. Es werden eine
Reihe wichtiger Aspekte angesprochen, andere jedoch, die in der zeitgeschichtlichen
Forschung und in der politischen Diskussion nach 1949 bis heute eine wichtige Rolle
spielen, konnten - schon aus
Platzgründen - nicht berücksichtigt werden.
Nürnberg, Juni 1995
Gabi Müller-Ballin
4
INHALT
Einführung
4
Stationen auf dem Weg nach Nürnberg
7
Zur Vorgeschichte des Hauptkriegsverbrecherprozesses
7
-
Die Erklärung von St. James
UNWCC und Moskauer Konferenz
Robert Jackson wird Chef der Anklagebehörde
Das Londoner Abkommen
Die Anklage
-
7
7
8
8
10
Anklagevertretung
Anklageschrift
Anklagepunkt 1: Verschwörung
Anklagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden
Anklagepunkt 3: Kriegsverbrechen
Anklagepunkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Die Angeklagten
Reaktionen der Angeklagten auf die Anklageschrift
10
10
11
11
12
14
14
17
Die Prozeßeröffnung
18
Aus den Beweisvorträgen der Anklagebehörde
20
-
Das Hoßbach-Protokoll
KZ-Filme als Beweismaterial
Die Schmundt-Notizen
"Zwangsarbeit - wirtschaftliche Ausplünderung Verbrechen gegen die menschlichen Lebensgrundlagen“
- Zeugin Madame Vaillant-Couturier
- Oradour-sur-Glane
- Zeuge der Anklage:
Generalfeldmarschall Friedrich Paulus
- “Das Verpflegen von Kriegsgefangenen
ist eine mißverstandene Menschlichkeit“
- “Technik der Entvölkerung“
- “12 Gebote für das Verhalten der Deutschen
im Ostraum und die Behandlung der Russen“
- Lidice und andere
- Jüdische Babys in Auschwitz
Die Verteidigung
20
21
21
22
23
23
24
25
26
26
28
28
29
- Die Zuständigkeit des Gerichts wird in Frage gestellt
- Das „tu quoque“ Argument
- Zeuge der Verteidigung:
Rudolf Höß, Kommandant von Auschwitz
29
29
30
Die Schlußplädoyers der Verteidigung und der Anklagebehörde
31
Die angeklagten Organisationen
33
5
Schlußworte der Angeklagten
33
Die Nürnberger „Prozeß-Gemeinde“
34
Die Presse in Nürnberg
34
Das Urteil
35
-
Die Richter
Die Urteilsverkündung
Zu den grundsätzlichen Rechtsfragen des Verfahrens
Zum Begriff der Verschwörung
Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten
Tabelle der Strafausspüche
Die Vollstreckung des Urteils
35
35
36
36
37
38
38
Zur Bedeutung von „Nürnberg“
39
Die Nürnberger Nachfolgeprozesse
40
-
Ärzte und Juristen
SS und Polizei
Industrielle und Bankiers
Militärische Führer
Minister und hohe Regierungsbeamte
Tabelle der Strafaussprüche
40
41
42
44
45
48
Zeittafel
52
Anmerkungen und Literaturnachweis
53
Dokumente im Wortlaut:
54
A) Das Hoßbach-Protokoll, in: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher, Urkunden und anderes Beweismaterial,
Nachdruck München 1989, Bd. 1,S. 402 ff, Dokument 386-PS,
55
B) Fritz Sauckel, Das Programm des Arbeitseinsatzes (20.4.1942),
in: Der Prozeß ..., Urkunden ...,Bd. 1, S. 55-71, Dokument 016-PS
61
C) Entwurf einer Rede Krupps,“Gedanken über den großindustriellen
Unternehmer“.., in:Der Prozeß gegen ..., Urkunden ..., Bd. 11,
S. 67 ff., Dokument 317-D
69
D) Schuldsprüche gegen Keitel, Streicher, Funk und Schacht
im Wortlaut, in: Der Prozeß gegen ..., Protokoll, Bd. 1,
S. 324 ff (Keitel), S. 340 ff (Streicher), S. 243 ff (Funk),
S. 346 ff (Schacht).
71
6
Stationen auf dem Weg nach
Nürnberg
Zur Vorgeschichte des
Hauptkriegsverbrecherprozesses
Bereits 1940 erhoben die britische, tschechische, französische und polnische
Regierung offizielle Proteste gegen die Verbrechen, die von den Deutschen während
der Besetzung in Polen und der Tschechoslowakei begangen wurden. Im Oktober
1941 verdammte Franklin D. Roosevelt öffentlich „ die Hinrichtung ganzer Reihen
unschuldiger Geiseln“ durch die Deutschen. Winston Churchill, der englische
Premierminister, schloß sich diesem Schritt des amerikanischen Präsidenten an. Die
Sowjetunion sandte im November 1941 und im Januar 1942 diplomatische Noten aus,
in denen die deutsche Regierung der „systematischen und bewußten verbrecherischen
Verletzung des Völkerrechts“, die durch Brutalitäten und Gewalttaten gegen
russische Kriegsgefangene, durch Plünderungen und Zerstörungen sowie durch
Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung begangen worden sei, beschuldigt wurde.
Die Erklärung von St. James
Im Januar 1942 wurde in einer Konferenz in London der erste Schritt zur
Formulierung eines Programms für die Behandlung von Kriegsverbrechern
unternommen. An dieser Konferenz nahmen Repräsentanten folgender von den
Deutschen besetzten Länder teil: Belgien, Tschechoslowakei, Frankreich,
Griechenland, Holland, Jugoslawien, Luxemburg, Norwegen und Polen . In der
Erklärung von St. James vom 13.1.1942 bezeichneten die Konferenzteilnehmer „als
eines ihrer wichtigsten Kriegsziele die Bestrafung der für die Verbrechen
Verantwortlichen, und zwar im Wege der Rechtsprechung, gleichgültig, ob die
Betreffenden alleinschuldig oder mitverantwortlich für diese Verbrechen waren“. (1)
Die Unterzeichnermächte verlangten ferner, „daß im Geiste internationaler
Solidarität a) die Schuldigen oder Verantwortlichen ohne Ansehen der Nationalität
gesucht und vor Gericht gestellt und abgeurteilt würden, b) daß die verkündeten
Urteile vollstreckt würden“(2). In der Anerkennung der Erklärung von St. James
durch die Vereingten Staaten von Nordamerika, Großbritannien und die Sowjetunion
wurde die Ansicht bekräftigt, daß über die Kriegsverbrechen in Gerichtsverfahren
verhandelt werden sollte.
UNWCC und Moskauer Konferenz
Im Oktober 1942 trat die von 17 Nationen - Australien, Belgien, Kanada, China,
Frankreich, Griechenland, Holland, Indien, Jugoslawien, Luxemburg, Neuseeland,
Norwegen, Polen, Südafrika, Tschechoslowakei, das Vereinigte Königreich von
Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika - gebildete
„Kriegsverbrechenskommission der Vereinigten Nationen“ erstmals zusammen. Die
UNWCC (United Nations War Crimes Commission) wurde eine wichtige
Zentralstelle für Kriegsverbrecher-Angelegenheiten. Sie empfing und registrierte
Anzeigen, die von den Mitgliedsstaaten eingereicht wurden und veröffentlichte
Listen von Personen, die der Kriegsverbrechen verdächtig waren.
7
Anläßlich der Moskauer Konferenz wurde am 1. November 1943 die „Erklärung
über deutsche Grausamkeiten im besetzten Europa“ von Großbritannien, der
Sowjetunion und den USA veröffentlicht. Ihrzufolge sollten Kriegsverbrecher an das
Land, in dem sie die Verbrechen verübt hatten, ausgeliefert, und nach dem dort
geltenden Recht verurteilt werden. Die Hauptkriegsverbrecher, deren Taten nicht
mehr geographisch lokalisiert werden können, weil sie in mehreren Ländern
Verbrechen begingen, sollten nach einer gemeinsamen Entscheidung der Regierungen
der Alliierten bestraft werden. Das war die Basis für die späteren Übereinkommen,
auf Grund deren die Nürnberger und andere internationale Prozesse (Tokio)
abgehalten wurden.
Robert Jackson wird Chef der Anklagebehörde
Als der Krieg in Europa sich seinem Ende näherte, stellte die Behandlung der
Kriegsverbrecher eine der wichtigsten Aufgaben für die Gestaltung des Friedens dar.
Während der Konferenz in San Francisco , Anfang Mai 1945, führten diplomatische
Vertreter der vier Alliierten Besprechungen über die Errichtung eines Internationalen
Militärgerichts zur Aburteilung der europäischen Hauptkriegsverbrecher durch. In
den USA wurde der Richter am Obersten Bundesgericht, Robert H. Jackson am 2.
Mai von Präsident Truman beauftragt, verbindliche Verhandlungen über die in
Aussicht genommenen Verfahren zu führen. Gleichzeitig wurde er zum Chef der
Anklagebehörde bestellt. Richter Jackson sammelte zunächst einen Stab von
Mitarbeitern um sich und überreichte am 6. Juni 1945 nach einer Reihe von
Besprechungen im besetzten Deutschland, in Frankreich und in England einen
vorläufigen Bericht an Präsident Truman. In diesem Bericht, der die öffentliche
Aufmerksamkeit in weitem Umfang auf sich zog und Anlaß zu vielen Debatten
zwischen Juristen und Vertretern der öffentlichen Meinung bot, wurden die
grundsätzlichen Rechtsbegriffe und der Plan der Nürnberger Prozesse
entwickelt.Sinn und Zweck der Strafverfolgung sei es, so Jackson, „eine gut
dokumentierte historische Darstellung dessen zu erarbeiten, was nach unserer
Überzeugung ein großangelegter, konzentrierter Plan war, die Aggressionen und
Barbareien anzuzetteln und zu verüben, die die Welt schockiert haben ...Wir müssen
unglaubliche Ereignisse durch glaubwürdige Beweise festhalten.“ (3)
Das Londoner Abkommen
Bald nach der Veröffentlichung des Jackson-Berichtes kamen die Vertreter der vier
Alliierten in London zusammen. Die Konferenz wurde am 26.6.1945 eröffnet und
erarbeitete in den folgenden Wochen ein „Abkommen über die Verfolgung und
Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse“ sowie eine
„Verfassung
der
Internationalen
Militärgerichte“.
Trotz
ernster
Meinungsverschiedenheiten zwischen den vier Delegationen, u.a. bezüglich der
Definition der zur Verhandlung anstehenden Verbrechen, des Gerichtsortes, der
voraussichtlichen Dauer der Verfahren, kam es am 8.8.45 nach insgesamt 15
Sitzungen zur Unterzeichnung des „Londoner Abkommens“, dem sich im folgenden
19 weitere Nationen anschlossen. Das Londoner Abkommen basierte im allgemeinen
auf den Vorschlägen des Jackson-Berichts und regelte die Zusammensetzung, die
Zuständigkeit und das Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs. Berlin
wurde Dauersitz des Tribunals und Nürnberg als Verhandlungsort für den ersten
Prozeß ausgewählt. Die Signatarmächte bestimmten sodann die Mitglieder des
Tribunals und die Hauptankläger. Letztere erhoben in Berlin am 18. Oktober 1945
die Anklage gegen 24 Einzelpersonen und sechs „Gruppen oder Organisationen“.
Mit der Unterzeichnung des Londoner Statuts stand auch der Gang des Prozesses
selbst fest, denn Artikel 24 bestimmte folgenden Verlauf:
8
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
j.
k.
Die Anklage wird vorgelesen.
Der Gerichtshof fragt jeden Angeklagten, ob er sich schuldig bekennt oder nicht.
Die Anklagebehörde gibt eine einleitende Erklärung ab.
Der Gerichtshof fragt die Anklagebehörde und die Verteidigung, ob und welche
Beweismittel sie dem Gericht anzubieten wünschen, und entscheidet über die
Zulässigkeit jedes Beweismittels.
Die Zeugen der Anklagebehörde werden vernommen. Nach ihnen die der
Verteidigung. Danach wird der vom Gericht als zulässig erachtete Gegenbeweis
seitens der Anklagebehörde oder Verteidigung erhoben.
Der Gerichtshof kann jederzeit Fragen an Zeugen oder Angeklagte richten.
Anklagebehörde und Verteidiger sollen jeden Zeugen und Angeklagten, der
Zeugnis ablegt, verhören und sind befugt, sie im Kreuzverhör zu vernehmen.
Sodann hat die Verteidigung das Wort.
Nach ihr erhält die Anklagebehörde das Wort.
Der Angeklagte hat das letzte Wort
Der Gerichtshof verkündet Urteil und Strafe.(4)
9
Die Anklage
Anklagevertreter vor Gericht waren
jeweils als Hauptankläger
- für die USA: Justice Robert H. Jackson
- für Großbritannien: S.M. Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross, K.C., .M.P.
- für Frankreich: Francois de Menthon, Auguste Champetier de Ribes
- für die UdSSR: General R.A. Rudenko
Die Anklageschrift
Kernpunkt des Londoner Statuts war Artikel 6, der die Zuständigkeit des
Internationalen Militärgerichtshofes regelte.
„Die folgenden Handlungen, oder jede einzelne von ihnen, stellen Verbrechen dar,
für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist. Der Täter solcher Verbrechen ist
persönlich verantwortlich:
a) Verbrechen gegen den Frieden: nämlich Planung, Vorbereitung, Einleitung oder
Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler
Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen oder Teilnahme an einem
gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung einer der
vorgenannten Handlungen;
b)
Kriegsverbrechen: nämlich Verletzungen der Kriegsgesetze und der
Kriegsgebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt
zu sein, Ermordung, Mißhandlung oder Verschleppung der entweder aus einem
besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur
Sklavenarbeit oder zu irgendeinem anderen Zweck, Ermordung oder Mißhandlung
von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See, Tötung von Geiseln, Raub
öffentlichen oder privaten Eigentums, mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten
und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte
Verwüstung;
c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit: nämlich Ermordung, Ausrottung,
Versklavung, Verschleppung oder andere an der Zivilbevölkerung vor Beginn oder
während des Krieges begangene unmenschliche Handlungen; oder Verfolgung aus
politischen, rassischen oder religiösen Gründen in Ausführung eines Verbrechens
oder in Verbindung mit einem Verbrechen, für das der Gerichtshof zuständig ist,
unabhängig davon, ob die Handlung gegen das Recht des Landes , in dem sie
begangen wurde, verstieß oder nicht. Anführer, Organisatoren, Anstifter und
Teilnehmer, die an der Fassung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder
einer Verschwörung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen
teilgenommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von
irgendwelchen Personen in Ausführung eines solchen Planes begangen worden
sind.“(5)
In der 25.000 Wörter umfassenden Anklageschrift, die auf dem eben zitierten
Artikel 6 beruhte, wurde aus a) Verbrechen gegen den Frieden zwei Anklagepunkte,
nämlich Anklagepunkt 1 Verschwörung und Anklagepunkt 2 Verbrechen gegen den
Frieden.
Worum ging es der Anklagevertretung im einzelnen? Nachfolgend zentrale
Ausschnitte aus der Anklageschrift, die die vier Anklagepunkte näher beschreiben
und erläutern.
10
Anklagepunkt 1: Verschwörung
Dieser Anklagepunkt bezieht sich auf die Teilnahme als Führer, Organisatoren,
Anstifter und Mittäter an der Ausarbeitung oder Ausführung eines gemeinsamen
Planes oder einer Verschwörung, die darauf zielte oder mit sich brachte die
Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen das Kriegsrecht und gegen die
Humanität. Mit allen Mitteln, gesetzlichen und ungesetzlichen, wobei die
Verschwörer auch Drohung, Gewalt und Angriffskriege erwogen, wollten sie
erreichen: den Versailler Vertrag und seine Beschränkungen der militärischen
Rüstungen zu vernichten sowie sich die 1918 verlorenen Gebiete und noch weitere
anzueignen. Als ihre Ziele immer ungeheuerlicher wurden, planten sie ihre
Angriffskriege unter Verletzung internationaler Verträge und Vereinbarungen. Um
andere Personen für die Teilnahme zu gewinnen und sich ein Höchstmaß an
Kontrolle über das deutsche Volk zu sichern, wurden unter anderem folgende
Grundsätze aufgestellt und ausgenutzt: die Lehre vom „deutschen Blut“ und von der
„Herrenrasse“, von der sie das Recht ableiteten, andere Rassen und Völker zu
unterjochen und auszurotten; das „Führerprinzip“ mit unbegrenzter Macht der
Führerschaft und bedingungslosem Gehorsam der anderen; die Lehre, daß Krieg eine
edle und notwendige Beschäftigung für die Deutschen sei.
Die Verschwörer zielten darauf ab, durch Terror und mit dem gewalttätigen Heer
der SA die deutsche Regierung zu untergraben und zu stürzen. Sie setzten, nachdem
Hitler Reichskanzler geworden war, die freiheitlichen Artikel der Weimarer
Verfassung außer Kraft und verboten alle anderen Parteien. Sie festigten ihre Macht
durch Gleichschaltung, militärische Erziehung der Jugend, Konzentrationslager,
Mord, Zerstörung der Gewerkschaften, Kampf gegen die Kirchen und pazifistischen
Vereinigungen, wobei sie Organisationen wie die SS, die Gestapo und andere
einsetzten. Zur Verwirklichung ihrer Herrenvolklehre erhoben sie die unbarmherzige
Verfolgung und Ausrottung der Juden zum Programm. Von den 9.600.000 Juden, die
in Europa unter ihrer Herrschaft lebten, sind nach vorsichtiger Schätzung 5.700.000
verschwunden.
Anklagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden
Die meisten Angeklagten wirkten dabei mit, die deutsche Wirtschaft zur
Ausrüstung der Militärmaschine umzustellen. Bis März 1935 betrieben sie eine
geheime Aufrüstung . Sie verließen die Abrüstungskonferenz und den Völkerbund,
verkündeten die allgemeine Wehrpflicht und besetzten die entmilitarisierte Zone des
Rheinlandes. Sie verleibten sich Österreich und die Tschechoslowakei ein und
begannen schließlich den Angriffskrieg gegen Polen, obwohl sie wußten, daß sie
damit auch mit Frankreich und Großbritannien in Krieg geraten würden. Sodann
überfielen sie Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg,
Jugoslawien und Griechenland. Sie marschierten in die Sowjetunion ein und
arbeiteten mit Italien und Japan bei dem Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten
zusammen.
Insgesamt wurden von ihnen dabei 36 internationale Verträge und Abmachungen
64 mal verletzt oder gebrochen; sie sind im Anhang C der Anklageschrift aufgeführt.
Dazu gehören unter anderem die Haager Konvention zur friedlichen Regelung von
internationalen Streitfragen von 1899 und 1907; die Haager Konvention V über die
Respektierung der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle
eines Landkrieges von 1907; der Garantievertrag von Locarno zwischen Deutschland,
Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien von 1925; zahlreiche Schieds- und
Schlichtungsverträge Deutschlands mit benachbarten Ländern; der Pariser BriandKellog-Pakt zur Verdammung des Krieges als eines Instruments der nationalen
Politik
von
1928;
eine
Reihe
von
Zusicherungen,
Erklärungen
und
Nichtangriffsverträgen Deutschlands; und die Verletzung des Münchner Abkommens
von 1938.
11
Anklagepunkt 3: Kriegsverbrechen
Abschnitt A dieses Anklagepunktes behandelt die Ermordung und Mißhandlung
der Bevölkerung von besetzten Gebieten, wobei Erschießen, Erhängen, Vergasen,
Aushungern,
übermäßiges
Zusammenpferchen,
planmäßige
Unterernährung,
systematische Überarbeitung, unzureichende Hygiene, Prügel, Folter und
Experimente hervorgehoben werden. Hinzu kommen Massenmorde an Gruppen
bestimmter Rasse oder Nationalität, Verhaftung und Freiheitsentzug ohne
Gerichtsverfahren sowie unmenschliche Haft in Konzentrationslagern. Die
nachfolgenden Einzelheiten sind nur Beispiele aus der Fülle des Materials: In
Frankreich kam es zu Massenverhaftungen, denen Martern folgten wie Eintauchen in
kaltes Wasser, Erstickung, Ausrenken von Gliedern und Benutzung von
Folterwerkzeugen wie des eisernen Helms und elektrischen Stroms. In Nizza wurden
im Juli 1944 die Gefolterten zur Schau gestellt. Von 228.000 Franzosen, die in
Konzentrationslager gebracht wurden, gab es nur 28.000 Überlebende. In Oradoursur-Glane wurde die gesamte Ortsbevölkerung erschossen oder lebendig in der
Kirche verbrannt. Unzählige Morde und Grausamkeiten wurden in Italien,
Griechenland, Jugoslawien und in den nördlichen und östlichen Gebieten begangen.
In Polen und in der Sowjetunion gehen die Zahlen in die Millionen. Etwa 1.500.000
Menschen wurden in Majdanek, ungefähr 4.000.000 in Auschwitz umgebracht. Im
Lager von Ganow, wo 200.000 Menschen ermordet wurden, kam es zu ausgeklügelten
Grausamkeiten wie Bauchaufschlitzen und Erfrierenlassen in Wasserfässern.
Massenerschießungen fanden unter Musikbegleitung statt. Im Gebiet von Smolensk
wurden mehr als 135.000 Menschen ermordet, im Gebiet von Leningrad 172.000, im
Gebiet von Stalingrad 40.000. In Stalingrad selbst wurden nach der Vertreibung der
Deutschen über tausend verstümmelte Leichen von Ortsbewohnern gefunden, die
Foltermerkmale aufwiesen, darunter 139 Frauen, denen die Arme in schmerzhafter
Weise nach hinten gebogen und mit Draht zusammengeschnürt waren; einigen waren
die Brüste abgeschnitten worden, auf den Leichen der Männer war der fünfzackige
Judenstern mit einem Eisen eingebrannt oder mit einem Messer ausgeschnitten,
einigen war der Bauch aufgeschlitzt. In der Krim wurden 144.000 Menschen auf
Lastkähne getrieben, aufs Meer gefahren und ertränkt. In Babi Jar bei Kiew wurden
über 100.000 Männer, Frauen und Kinder und Greise ermordet, in Kiew selbst
195.000, im Gebiet Rowno über 100.000, im Gebiet von Odessa 200.000, in Charkow
etwa 195.000 erschossen, zu Tode gefoltert oder vergast. In Dnjepropetrowk wurden
11.000 Frauen, Greise und Kinder erschossen oder lebendig in eine Schlucht
geworfen. Mit den Erwachsenen rotteten die Nazis unbarmherzig auch die Kinder
aus. Sie töteten sie in Kinderheimen und Krankenhäusern, begruben sie bei
lebendigem Leibe, warfen sie ins Feuer, erstachen sie mit Bajonetten, vergifteten sie,
führten Experimente an ihnen aus, zapften ihnen Blut zum Gebrauch in der deutschen
Armee ab und warfen sie ins Konzentrationslager, wo sie durch Hunger, Folter und
Seuchen ums Leben kamen. Im Lager Janow in Lemberg töteten die Deutschen 8.000
Kinder in zwei Monaten.
Abschnitt B des dritten Anklagepunktes befaßt sich mit der Deportation von
Millionen Menschen aus den besetzten Gebieten zur Sklavenarbeit und für andere
Zwecke, wobei viele wegen der schrecklichen Verhältnisse schon auf den
Transporten starben. Als Beispiele werden unter anderen Belgien angegeben, von wo
190.000 Menschen nach Deutschland verschleppt wurden, die Sowjetunion mit
4.978.000 und die Tschechoslowakei mit 750.000 Deportierten.
Abschnitt C gilt Mord und Mißhandlung an Kriegsgefangenen, wobei ebenfalls
wieder viele Beispiele aufgeführt werden, zu denen unmenschliche Märsche, Prügel,
Hunger, Vergasungen, Foltern, Fesselungen und Erschießungen gehören.
12
Abschnitt D stellt fest, daß die Angeklagten im Laufe ihrer Angriffskriege in den
von den deutschen Streitkräften besetzten Ländern dazu übergingen, in weitem Maße
Geiseln aus der Zivilbevölkerung herauszugreifen und zu töten, besonders in
Frankreich, Holland und Belgien. In Krajlevo, Jugoslawien wurden einmal 5.000
Geiseln erschossen.
Abschnitt E betrifft die Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums. Dazu
gehörte es, den Lebensstandard in den besetzten Gebieten durch Abtransport von
Nahrungsmitteln herabzusetzen und Hungersnöte hervorzurufen, Rohstoffe und
Maschinen fortzuschaffen, Geschäftsunternehmungen und industrielle Anlagen zu
beschlagnahmen sowie Eigentümer zu zwingen, ihren Besitz „freiwillig“ abzutreten.
Ferner wurden der Wert der Landeswährungen herabgesetzt, hohe Besatzungssteuern
auferlegt, Ländereien für deutsche Siedlungszwecke enteignet, ganze Industriestädte
zerstört, Kulturstätten und wissenschaftliche Institute vernichtet, Museen und
Galerien geplündert. Frankreich wurden dabei Werte in Höhe von 1.337 Milliarden
Francs entzogen. Die Sowjetunion nennt ebenfalls enorme Zerstörungen und
Ausbeutungen, darunter 1.710 Städte und 70.000 Dörfer, die von den Deutschen
zerstört oder schwer beschädigt wurden, was 25 Millionen Menschen obdachlos
machte. Ferner hebt die Sowjetunion hervor, daß die Deutschen Gut und Museum Leo
Tolstois zerstörten, das Grab des großen Schriftstellers entweihten und ebenso das
Tschaikowskij-Museum in Klin vernichteten. Der Gesamtbetrag der der Sowjetunion
zugefügten Schäden wird mit 679 Milliarden Rubel angegeben. Die der
Tschechoslowakei entzogenen Werte beliefen sich auf 200 Milliarden Kronen.
Abschnitt F behandelt die Eintreibung von finanziellen Kollektivstrafen. Die
Gesamtsumme der Bußen zum Beispiel, die allein französischen Gemeinden auferlegt
wurden, beläuft sich auf 1.157.179.484 Francs.
Abschnitt G betrifft die frevelhafte Zerstörung von großen und kleinen Städten
und Dörfern sowie Verwüstungen ohne militärisch begründete Notwendigkeit. In
Norwegen wurde ein Teil der Lofoten zerstört, ebenso die Stadt Telerag. In
Frankreich fielen außer Oradour-sur-Glane zahlreiche andere Orte willkürlicher
Zerstörung zum Opfer, die Stadt Saint-Die wurde niedergebrannt, der Hafenbezirk
von Marseille in die Luft gesprengt, Kurorte wurden in Trümmer gelegt. In Holland
wurden Häfen, Schleusen, Deiche und Brücken zerstört und ungeheuere
Verwüstungen durch Überflutungen angerichtet. Griechenland und Jugoslawien
werden mit vielen sinnlos zerstörten Ortschaften erwähnt, so zum Beispiel das Dorf
Skela in Jugoslawien, das durch Feuer dem Erdboden gleichgemacht wurde, wobei
die Deutschen alle Einwohner töteten. Das gleiche Schicksal erlitten Lidice und
seine Bewohner in der Tschechoslowakei.
Abschnitt H ist der zwangsweisen Rekrutierung von Zivilarbeitern gewidmet,
wobei viele Parallelen zu Abschnitt B bestehen. Für Frankreich werden 936.813
Personen genannt, die gezwungen wurden, in Deutschland zu arbeiten.
Abschnitt I trägt die Überschrift „Zwang für Zivilbewohner besetzter Gebiete,
einer feindlichen Macht den Treueid zu leisten“, womit hauptsächlich die Bewohner
von Lothringen und dem Elsaß gemeint sind.
Abschnitt J behandelt die Germanisierung besetzter Gebiete . Auch in diesem
Abschnitt werden ausschließlich Beispiele aus Frankreich angeführt, wie zum
Beispiel die Ansiedlung von 80.000 Deutschen aus dem Saargebiet und Westfalen in
Lothringen, wobei 2.000 französische Bauernhöfe Deutschen übertragen wurden,
oder die zwangsweise Germanisierung aller französischen Vor- und Familiennamen
im Departement Moselle.
13
Für alle im Anklagepunkt 3 genannten Taten werden die Bestimmungen, Verträge
und Konventionen genannt, die dadurch verletzt wurden.
Anklagepunkt 4:
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Dieser Anklagepunkt ist eine Erweiterung des Anklagepunktes 3 und umfaßt
folgende zwei Titel: „Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere
unmenschliche Handlungen gegen Zivilbevölkerungen vor oder während des Krieges“
sowie „Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. Neben
Judenausrottungen werden in diesem Punkt auch Verbrechen an einzelnen
Persönlichkeiten aufgeführt, wie die Ermordung des österreichischen Bundeskanzlers
Dollfuß, des Sozialdemokraten Breitscheid und des Kommunisten Thälmann. (6)
Teil 1 und 2 der Anklageschrift , die Verschwörung und Verbrechen gegen den
Frieden betreffend, wurden in erster Linie von den Engländern und Amerikanern
verfasst. Für Robert Jackson bestand der Kern der ganzen Klage darin,daß
Verbrechen gegen den Frieden zum anerkannten Bestandteil des Völkerrechts erklärt
wurden. Die Briten setzten sich gleichfalls für dieses Ziel ein. Die Anklagepunkte
„Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ stützten sich
hauptsächlich auf das Beweismaterial über spezifische Grausamkeiten, das von den
Sowjets, Franzosen oder den von Deutschen besetzt gewesenen Ländern vorgelegt
worden war.
Die Angeklagten
Angeklagt waren 24 Einzelpersonen und 6 Gruppen und Organisationen. Die
einzelnen Personen waren (mit Funktionsangaben):
Hermann Göring
Göring war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsführer der
SA, General der SS, Mitglied und Präsident des Reichstags, Preußischer
Innenminister, Präsident der Preußischen Polizei und Chef der Preußischen
Geheimen Staatspolizei, Präsident des Preußischen Staatsrates, Treuhänder des
Vierjahresplans, Reichsluftfahrtminister, Präsident des Ministerrates für die
Reichsverteidigung, Oberhaupt des Hermann-Göring-Konzerns und designierter
Nachfolger Hitlers: Anklagepunkte: 1,2,3,4.
Rudolf Hess
Heß war in der Zeit von 1921 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Stellvertreter des
Führers, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Mitglied des Reichstags, Mitglied
des Ministerrates für die Reichsverteidigung, designierter Nachfolger des „Führers“
nach dem Angeklagten Göring, General der SS und General der SA. Anklagepunkte:
1,2,3,4
Joachim von Ribbentrop
Ribbentrop war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des
Reichstags, Außenpolitischer Berater Hitlers, Vertreter der NSDAP in auswärtigen
Angelegenheiten, Botschafter in London, Organisator und Leiter der Dienststelle
Ribbentrop, Reichsminister für auswärtige Angelegenheiten, Mitglied des politischen
Stabes des „Führers“ im Hauptquartier und General der SS. Anklagepunkte: 1,2,3,4
Robert Ley
14
Ley war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Organisationsleiter
der NSDAP, Reichstagsmitglied, Führer der Deutschen Arbeitsfront, General der SA
und Mitorganisator des „Zentralaufsichtsamtes für die Wohlfahrt der Fremdarbeiter“.
Anklagepunkte: 1,3,4
Wilhelm Keitel
Keitel war von 1938 bis 1945: Chef des Oberkommandos der deutschen
Wehrmacht, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung und
Feldmarschall. Anklagepunkte: 1,2,3,4
Ernst Kaltenbrunner
Kaltenbrunner war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General
der SS, Mitglied des Reichstags, General der Polizei, Staatssekretär für Sicherheit in
Österreich und Chef der Polizei, Polizeipräsident von Wien, Nieder- und
Oberösterreich,
Leiter
des
Reichssicherheitshauptamtes
und
Chef
der
Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Anklagepunkte: 1,3,4
Alfred Rosenberg
Rosenberg war in den Jahren 1920 bis 1945: Mitglied der NSDAP,
Reichstagsmitglied, Reichsleiter der NSDAP für Weltanschauung und Außenpolitik,
Herausgeber der nationalsozialistischen Zeitung „Völkischer Beobachter“ und der
„NS-Monatshefte“,
Leiter
des
außenpolitischen
Amtes
der
NSDAP,
Sonderbeauftragter für die gesamte geistige und weltanschauliche Schulung der
NSDAP, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Organisator des „Einsatzstabes
Rosenberg“, General der SS und der SA. Anklagepunkte: 1, 2,3,4
Hans Frank
Frank war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS,
Reichstagsmitglied, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Reichskommissar für die
Gleichschaltung der Justiz, Präsident der Internationalen Rechtskammer und der
Akademie für deutsches Recht, Chef der Zivilverwaltung von Lodz, Oberster
Verwaltungschef der Militärbezirke von Westpreußen, Posen, Lodz und Krakau und
Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete. Anklagepunkte: 1,3,4
Wilhelm Frick
Frick war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, General der SS,
Reichstagsmitglied, Reichsinnenminister, Preußischer Minister des Inneren,
Reichswahlleiter, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung, Leiter des
Zentralbüros für die Einverleibung des Sudetenlandes, Memel, Danzig, der
einverleibten Ostgebiete, Eupen, Malmedy und Moresnet, Leiter des Zentralbüros für
das Protektorat Böhmen und Mähren, Generalgouverneur für Unter-Steiermark, OberKärnten, Norwegen, Elsaß-Lothringen und für alle anderen besetzten Gebiete, und
Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Anklagepunkte: 1,2,3,4
Julius Streicher
Streicher war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags,
General in der SA, Gauleiter von Franken, Hauptschriftleiter des antisemitischen
Hetzblattes „Der Stürmer“. Anklagepunkte: 1,4
Walther Funk
Funk war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Hitlers
Wirtschaftsberater,
Reichstagsmitglied,
Pressechef
der
Reichsregierung,
Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda,
Reichswirtschaftsminister, Preußischer Wirtschaftsminister, Präsident der Deutschen
15
Reichsbank, Wirtschaftsbevollmächtigter und Mitglied des Ministerrates für die
Reichsverteidigung. Anklagepunkte: 1,2,3,4
Hjalmar Schacht
Schacht war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des
Reichstags, Reichswirtschaftsminister, Reichsminister ohne Geschäftsbereich und
Präsident der Deutschen Reichsbank. Anklagepunkte: 1,2
Karl Dönitz
Dönitz war von 1932 bis 1945: Befehlshaber der U-Boot-Flottille Weddingen,
Befehlshaber der U-Boot-Waffe, Vizeadmiral, Großadmiral und oberster
Befehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Hitlers Ratgeber und dessen Nachfolger
als Haupt der deutschen Regierung. Anklagepunkte: 1,2,3
Erich Raeder
Raeder war von 1928 bis 1945: Oberster Befehlshaber der deutschen Kriegsmarine,
Generaladmiral, Großadmiral und Admiralinspekteur der deutschen Kriegsmarine. Anklagepunkte
1,2,3
Baldur von Schirach
Schirach war von 1924 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags,
Reichsjugendführer beim Stab der Obersten SA-Führung, Reichsleiter in der NSDAP
für Jugenderziehung, Leiter der Hitler-Jugend, Reichsverteidigungskommissar,
Reichsstatthalter und Gauleiter von Wien. Anklagepunkte: 1,4
Fritz Sauckel
Sauckel war in den Jahren 1921 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Gauleiter und
Reichsstatthalter von Thüringen, Mitglied des Reichstags, Generalbevollmächtigter
für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, zusammen mit dem
Angeklagten Ley Leiter der „Reichsdienststelle für die Fürsorge der Fremdarbeiter“,
General der SS und General der SA. Anklagepunkte: 1,2,3,4
Alfred Jodl
Jodl war von 1932 bis 1945: Oberstleutnant in der Operationsabteilung der
Wehrmacht, Oberst, Chef der
Operationsabteilung des Oberkommandos der
Wehrmacht, Generalmajor, Chef des Wehrmachtführungsstabes und Generalleutnant.
Anklagepunkte: 1,2,3,4
Martin Bormann
Bormann war in der Zeit von 1925 bis 1945: Mitglied der NSDAP,
Reichstagsmitglied, Mitglied des Stabes der Obersten Leitung der SA, Gründer und
Leiter der Hilfskasse der NSDAP, Stabsleiter des „Führer“-Stellvertreters Heß,
Leiter des Parteigerichts, Sekretär des „Führers“, Mitglied des Ministerrats für die
Reichsverteidigung, Organisator und Leiter des Volkssturms, General der SS und
General der SA, Anklagepunkte: 1,3,4
Franz von Papen
Papen war in den Jahren zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied
des Reichstags, Reichskanzler, Vizekanzler, Spezial-Bevollmächtigter für die Saar,
Unterhändler für das Konkordat mit dem Vatikan, Botschafter in Wien und
Botschafter in der Türkei. Anklagepunkte: 1,2
Arthur Seyß-Inquart
Seyß-Inquart war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS,
Staatsrat in Österreich, Innenminister und Minister für Sicherheit in Österreich,
16
Bundeskanzler von Österreich, Mitglied des Reichstags, Reichsminister ohne
Portefeuille,
Chef
der
Zivilverwaltung
in
Südpolen,
stellvertretender
Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete und Reichskommissar für die
besetzten Niederlande. Anklagepunkte: 1,2,3,4
Abert Speer
Speer war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter,
Mitglied des Reichstags, Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Leiter der
„Organisation Todt“, Generalbevollmächtigter für Bewaffnung in der Reichsstelle für den
Vierjahresplan und Vorsitzender des Rüstungsrates. Anklagepunkte: 1,2,3,4
Konstantin Freiherr von Neurath
Neurath war zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS,
Mitglied des Reichstags, Reichsminister, Reichsaußenminister, Reichsprotektor für
Böhmen und Mähren. Anklagepunkte:1,2,3,4
Hans Fritzsche
Fritzsche war von 1933 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Hauptschriftleiter des
offiziellen deutschen Nachrichtenbüros, Chef des Rundfunksystems und der
Presseabteilung des Reichsministers für Propaganda; Ministerialdirektor im
Reichspropagandaministerium, Chef der Rundfunkabteilung der Propagandaabteilung
der Nazi-Partei und Bevollmächtigter für die politische Organisation des
Großdeutschen Rundfunks. Anklagepunkte: 1,3,4
Gustav Krupp von Bohlen und Halbach
Krupp war zwischen 1932 und 1945: Leiter der Friedrich-Krupp-AG, Mitglied des
Generalwirtschaftsrates, Präsident der Reichsvereinigung der Deutschen Industrie,
Leiter der Gruppe für Kohle, Eisen und Metallprodukte unter dem
Reichswirtschaftsministerium. Anklagepunkte: 1,2,3,4 (7)
Im Anhang A der Anklageschrift wurden unter dem Namen eines jeden
Angeklagten die Tatbestände konkretisiert, auf die die Anklagevertretung sich bei
der Feststellung der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen stützte.
Neben den einzelnen Angeklagten umfaßte die Anklageschrift sechs „Gruppen und
Organisationen“: die SS, SA, den „Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht“, das
„Reichskabinett“, das „Führerkorps“ der NSDAP und „Gestapo und SD“, gegen die Erklärungen
ihrer verbrecherischen Betätigung gerichtet werden sollten.
Im Rückblich erscheint es, so Telford Taylor, Mitglied der amerikanischen
Anklagebehörde und später Hauptankläger bei den Nürnberger Nachfolgeprozessen,
als überaus bemerkenswert, daß vier große Nationen mit unterschiedlichen
Rechtstraditionen und politischen Einstellungen in der Lage waren, sich auf ein
Dokument zu einigen,das eine brauchbare Basis für die gemeinsame Anklage bot.(8)
Reaktionen der Angeklagten auf die
Anklageschrift
Wie nahmen die Gefangenen das furchtbare Dokument auf? Der amerikanische
Gerichtspsychologe Gustave M. Gilbert hat die Angeklagten in ihren Zellen
beobachtet, mit ihnen gesprochen und ein genaues Tagebuch darüber geführt. Er
bittet die Gefangenen, ihre Stellungnahme zu der Anklageschrift mit ein paar Worten
an den Rand des Dokuments zu schreiben. Diese Bemerkungen spiegeln nach Ansicht
des Psychologen die Charaktere am deutlichsten wider.
Hans Fritzsche: „Es ist die schrecklichste Anklage aller Zeiten. Nur eines ist noch
schrecklicher: die Anklage, die das deutsche Volk gegen den Mißbrauch seines
Idealismus erheben wird.“
17
Franz v. Papen: „ Die Anklage hat mich entsetzt, und zwar wegen 1. der
Unverantwortlichkeit, mit der Deutschland in diesen Krieg und die weltweite
Katastrophe geworfen wurde, 2. der Anhäufung von Verbrechen, die einige
Angehörige meines Volkes begangen haben. Das letztere ist psychologisch
unerklärlich. Ich glaube, daß Heidentum und die Jahre der totalitären Herrschaft die
Hauptschuld tragen. Durch beides wurde Hitler im Laufe der Jahre ein
pathologischer Lügner.“
Hjalmar Schacht: „Ich verstehe überhaupt nicht, warum ich angeklagt bin.“
Frank: „Ich erwarte den Prozeß als ein gottgewolltes Weltgericht, das berufen ist,
die furchtbare Zeit der Leiden unter Adolf Hitler zu prüfen und zum Abschluß zu
bringen.“
Kaltenbrunner: „ Ich fühle mich nicht schuldig an irgendwelchen
Kriegsverbrechen, ich habe nur meine Pflicht als Sicherheitsorgan getan und weigere
mich, als Ersatz für Himmler zu dienen.“
Dönitz: „Keiner dieser Anklagepunkte betrifft mich letzten Endes. Typischer
amerikanischer Humor.“
Keitel: „Für einen Soldaten sind Befehle Befehle.“
Ribbentrop: „ Die Anklage richtet sich gegen die verkehrten Leute.“
Speer: „Der Prozess ist notwendig. Es gibt eine gemeinsame Verantwortung für so
schreckliche Verbrechen - auch unter einem autoritären System.“
Heß: „Ich kann mich nicht erinnern.“
Göring läßt einen Geistesblitz los: „Der Sieger wird immer der Richter und der
Besiegte stets der Angeklagte sein!“ (9)
Es gab nur einen, der unter der Wucht der Anklageschrift zusammenbrach: Dr.
Robert Ley, einst mächtiger Führer der Deutschen Arbeitsfront und als Antisemit
höchstens noch von Streicher übertroffen. Ley erhängte sich am 25.10.1945 in seiner
Zelle.
Leys Platz auf der Anklagebank war allerdings nicht der einzige, der leer blieb.
Zwei weitere Männer blieben dem Gericht fern. Gustav Krupp von Bohlen und
Halbach und Martin Bormann. Mit Krupp wollte die Anklagebehörde symbolisch die
deutsche Rüstungsindustrie erfassen. Die Anklageschrift warf dem Industriellen
vor:“... daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer förderte und ihre Kontrolle
über Deutschland stärkte und festigte; er förderte die Vorbereitung für den Krieg. Er
nahm teil an den militärischen und wirtschaftlichen Plänen und Vorbereitungen der
Nazi-Verschwörer für Angriffskriege; er genehmigte und leitete Kiegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Humanität, besonders Ausbeutung und Mißbrauch von
Menschen für Arbeit in der Führung von Angriffskriegen, und nahm an diesen
Verbrechen teil“. (10) Gustav Krupp war jedoch nicht verhandlungsfähig. Anträge
der Anklagevertretung, gegen ihn in Abwesenheit zu verhandeln oder an seine Stelle
Sohn Alfried zu setzen, wurden von den Richtern abgewiesen. Krupps Platz auf der
Anklagebank blieb leer. Leer blieb auch der Platz des Angeklagten Martin Bormann,
Hitlers Privatsekretär. Gegen ihn wurde in Abwesenheit verhandelt.
Die Prozeßeröffnung
Der Prozeß wurde am 20.11.1945 mit dem Verlesen der Anklageschrift durch
Lordrichter
Geoffrey
Lawrence,
dem
Vorsitzenden
des
Internationalen
Militärgerichtshofes in Nürnberg eröffnet. Nach dem die Anklageschrift im vollen
Wortlaut vorgetragen worden war, wurden die Angeklagten aufgefordert, sich für
„schuldig oder nicht schuldig“ zu erklären. Alle Angeklagten mit Ausnahme des
abwesenden Bormann erklärten sich für „nicht schuldig“. Darauf folgte Robert
Jacksons Eröffnungsrede für die Anklagebehörde. Diese Rede wurde weithin
gerühmt, häufig abgedruckt und wird oft zitiert. Hier ein kurzer Auszug:
„ ...Die Untaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so
ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, daß die menschliche
18
Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine
Wiederholung solchen Unheils nicht überleben. Daß vier große Nationen, erfüllt von
ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache
üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richterspruch des Gesetzes
übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der
Vernunft eingeräumt hat.“ Wenig später stellte sich Jackson offen der Frage der
„Siegerjustiz“:“ Bevor ich auf die Einzelheiten des Tatbestandes eingehe, müssen
noch einige allgemeine Überlegungen freimütig erwogen werden, die das Ansehen
des Prozesses in der Meinung der Welt beinflussen könnten. Ankläger und
Angeklagte sind in einer sichtlich ungleichen Lage zueinander. Das könnte unsere
Arbeit herabsetzen, wenn wir nicht bereit wären, selbst in unbedeutenden Dingen
gerecht und gemäßigt zu sein. Leider bedingt die Art der hier verhandelten
Verbrechen, daß in Anklage und Urteil siegreiche Nationen über geschlagene Feinde
zu Gericht sitzen. Die von diesen Männern verübten Angriffe, die eine ganze Welt
umfaßten, haben nur wenige wirklich Neutrale hinterlassen. ... Wir dürfen niemals
vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen,
auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten einen
vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen. Wir
müssen an unsere Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und geistiger
Unbestechlichkeit herantreten, daß dieser Prozeß einmal der Nachwelt als die
Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge.“ (11) Und an
anderer Stelle: „Die Gefahr, die wir im Angesicht des sittlichen Urteils der Welt zu
gewärtigen haben, besteht darin, daß die Welt diese Verhandlungen als politischen
Prozeß betrachtet, den der Sieger dazu benutzt, sich an den Besiegten zu rächen. ...
Wir müssen allen Deutschen klar machen, daß das Übel, für das ihre geschlagenen
Führer vor Gericht stehen, nicht die Tatsache ist, daß sie den Krieg verloren haben,
sondern daß sie ihn begonnen haben.“
Einen Großteil seiner Rede widmete Jackson anschließend einem Überblick über
das Beweismaterial, auf das sich der Vorwurf der Verschwörung zur Einleitung und
Durchführung eines Angriffskrieges stützte.
19
Aus den Beweisvorträgen
der
Anklagebehörde
Das Hoßbach-Protokoll
In den nächsten Sitzungstagen wurde dazu eine Fülle von Beweisdokumenten
zitiert. Eines der Schlüsseldokumente in diesem Zusammenhang ist das „HoßbachProtokoll“ vom 5. November 1937. Was geschah an diesem Tag? An diesem Tag,
noch fast ein Jahr vor dem Anschluß Österreichs, fast zwei Jahre vor Kriegsbeginn,
enthüllte Hitler die ganze Reichweite seiner Pläne. Während das deutsche Volk und
die Welt noch immer mit Friedensbeteuerungen beschwichtigt wurden, fand in Berlin
eine geheime Sitzung statt. Die Teilnehmer, die sich um Hitler versammelten, waren
Reichskriegsminister Werner von Blomberg, Generaloberst Werner von Fritsch als
Oberbefehlshaber des Heeres, Generaladmiral Erich Raeder als Oberbefehlshaber der
Kriegsmarine, Generaloberst Hermann Göring als Oberbefehlshaber der Luftwaffe,
Reichsaußenminister Constantin von Neurath und der persönliche Adjutant Hitlers,
Oberst Friedrich Hoßbach. Hoßbach fertigte über den Inhalt dieser Sitzung ein
Protokoll an. Es überdauerte den Krieg, wurde von den alliierten Truppen gefunden
und lag nun auf dem Tisch der Anklagevertretung in Nürnberg.
„Das Schriftstück“, sagte der amerikanische Ankläger Aldermann, „zerstört jeden
nur möglichen Zweifel an den wohlüberlegten Plänen der Nazis bezüglich ihrer
Verbrechen gegen den Frieden. Dieses Schriftstück ist von so ungeheurer Bedeutung,
daß ich mich verpflichtet fühle, es in seinem vollen Wortlaut vorzulesen.“ Das
Hoßbach-Protokoll ist eines der wichtigsten Beweisdokumente im ganzen Nürnberger
Hauptkriegsverbrecherprozeß. Es zeigt fünf Dinge mit aller Deutlichkeit:
1. Hitlers Aufrüstung war nicht, wie er immer wieder betonte, eine Frage von
nationaler Würde und Gleichberechtigung, sondern die erste Stufe seiner
Angriffsabsichten.
2. Seit jener Besprechung vom 5. November 1937 wußten Wehrmachtsführung und
Auswärtiges Amt, wußten die Angeklagten Göring, Keitel, Raeder und von
Neurath,daß Hitler den „unabänderlichen Entschluß“ gefaßt hatte, spätestens
1943/45 Gewalt anzuwenden und Krieg zu führen.
3. Hitler ist entschlossen, auch seine Gesinnungsfreunde Mussolini und Franco zu
verkaufen. Es geht ihm nicht um seine Blutsverwandten, Österreicher und
Sudetendeutsche, sondern um Rohstoffe und Menschenmaterial für neue
Divisionen.
4. Alle Beteuerungen Hitlers gegenüber dem deutschen Volk und gegenüber der Welt
sind bewußte Täuschungen: „Wir haben keine territorialen Forderungen in
Europa“, „Wir wollen nur den Frieden“, „Wir wissen, daß Spannungen in Europa
nicht durch Krieg gelöst werden können.“
5. Hitler, der von seinem Propagandaminister Goebbels als „der größte Feldherr aller
Zeiten“ gepriesen worden ist, hat die militärische Lage vollkommen falsch
eingeschätzt. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika hat er überhaupt nicht
gerechnet. (12)
(Das Protokoll ist im vollen Wortlaut im Anhang abgedruckt)
20
KZ-Filme als Beweismaterial
Dann folgten im Gerichtssaal Filme über die Konzentrationslager Buchenwald,
Bergen-Belsen und Dachau. Sie wurden in dem Zustand gezeigt, in dem
amerikanische und britische Truppen sie vorgefunden hatten. Selbst für jene, die wie
Telford Taylor schon eine frühere Besichtigung mitgemacht hatten, waren diese
Bilder kaum zu ertragen. Der furchtbare Zustand der Lebenden und die Berge nackter
Leichen, die von Bulldozern in ein gewaltiges Massengrab geschoben wurden, boten
einen erschütternden Anblick.
Die Schmundt-Notizen
Nach der amerikanischen Anklagevertretung, für die ungefähr 50 Personen vor
Gericht auftraten, erhielt die britische Anklagevertretung das Wort. Ihr Vorsitzender,
Kronanwalt Sir Hartley Shawcross schilderte unter Anklagepunkt 2 „Verbrechen
gegen den Frieden“ die Besetzung von Polen, Dänemark, Norwegen, Belgien,
Holland, Luxemburg, Griechenland, Jugoslawien und der Sowjetunion. Die britische
Präsentation des Beweismaterials beanspruchte knapp 4 Tage und belastete
Ribbentrop, Keitel, Rosenberg, Raeder und Jodl schwer. Zu den Beweisdokumenten
gehörte eine Zusammenstellung und Auslegung der von den Nazis verletzten
zwischenstaatlichen Nichtangriffspakte. Ferner befaßte sich Shawcross mit der
Planung und Ausführung der tatsächlichen Angriffe gegen einzelne Länder: Neben
dem schon zitierten Hoßbach-Protokoll berief er sich auf die sogenannten
„Schmundt-Notizen“, die bereits von den Amerikanern in den Prozeß eingeführt
worden waren und die ein weiteres Schlüsseldokument im Nürnberger Verfahren
waren. Es handelte sich um das Protokoll einer Konferenz, die am 23.5.1939 im
Arbeitszimmer des „Führers“ in der neuen Reichskanzlei stattfand. Hitlers Adjudant
Schmundt (Nachfolger von Hoßbach) hat die Aufzeichnungen angefertigt. Von den
Angeklagten waren anwesend: Göring, Raeder und Keitel. Letzterer hat die Echtheit
des Dokuments bestätigt. Entscheidend ist das Datum: der 23. Mai 1939. Zwei
Monate nach Hitlers Einmarsch in Prag, zwei Monate nach Beendigung des
spanischen Geheimkrieges der Legion Condor, und nicht viel mehr als drei Monate
vor Beginn des 2. Weltkrieges fiel die Entscheidung über das Leben von Millionen
Menschen. „Es heißt, die Umstände den Forderungen anzupassen“, erklärte Hitler
den Teilnehmern der Berliner Geheimkonferenz. „Ohne Einbruch in fremde Staaten
oder Angreifen fremden Eigentums ist dies nicht möglich. Die zurückliegende Zeit
ist wohl ausgenützt worden. Alle Schritte waren folgerichtig auf das Ziel
ausgerichtet. Nationalpolitische Einigung der Deutschen ist erfolgt. Weitere Erfolge
können ohne Bluteinsatz nicht mehr errungen werden“. Dann entwickelt Hitler seine
Pläne: „Danzig ist nicht das Objekt, um das es geht. Es handelt sich für uns um die
Arrondierung des Lebensraumes im Osten und Sicherstellung der Ernährung. In
Europa ist keine andere Möglichkeit zu sehen. Zwingt uns das Schicksal zur
Auseinandersetzung mit dem Westen, ist es gut, einen größeren Ostraum zu besitzen.
Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen, und bleibt der Entschluß, bei erster
passender Gelegenheit Polen anzugreifen...“. (13)
Gleichsam als Resümee zu Anklagepunkt 1 und 2 wurde am 11.12. ein
Dokumentarfilm über den Nationalsozialismus in den Jahren von 1921 bis 1944 im
Gerichtssaal vorgeführt.
21
"Zwangsarbeit - wirtschaftliche Ausplünderung Verbrechen gegen die menschlichen
Lebensgrundlagen“
Nach der Weihnachtspause eröffnete der französische Hauptankläger Francis de
Menthon am 17.1.1946 die französische Klage. Er warf den Angeklagten
hauptsächlich und in erster Linie Kriegsverbrechen vor und wandte sich nun den
Beweisen für die Begehung derartiger Verbrechen in den besetzten westeuropäischen
Ländern zu. (Es gab eine Arbeitsteilung: Rudenko, der sowjet. Hauptankläger
konzentrierte sich auf die osteuropäischen Länder). De Menthon teilte die den
Angeklagten zu Last gelegten Kriegsverbrechen in 3 Hauptkategorien ein: „die
Zwangsarbeit, die wirtschaftliche Ausplünderung und die Verbrechen gegen die
menschlichen Lebensgrundlagen“. (14) Sauckel, der „in Verbindung“ mit Göring und
Speer handelte, trug laut Anklage die schwerste Last der Schuld für das
Zwangsarbeitsprogramm. (Sauckels Programm ist im Anhang abgedruckt). Unter
„wirtschaftlicher Plünderung“ verstand de Menthon „sowohl die Wegnahme von
Gütern aller Art wie die Ausbeutung der nationalen Reichtümer an Ort und Stelle
zugunsten des deutschen Krieges“. Im Zusammenhang mit den „Verbrechen gegen
physische Personen“ behandelte de Menthon die „Exekutionen von Geiseln, die
Verbrechen der Polizei, die Deportationen, die Verbrechen gegen Kriegsgefangene
sowie die Terroraktionen gegen die Widerstandsbewegung und die Massaker an der
Zivilbevölkerung“. (15) In seinem Resümee hielt de Menthon fest: „ .. der Krieg war
von langer Hand vorbereitet und geplant, und bis zum letzten Tag wäre es ein
leichtes gewesen, ihn zu vermeiden, ohne auch nur im geringsten etwas von den
berechtigten Interessen des deutschen Volkes zu opfern. Und die Greueltaten sind im
Laufe des Krieges nicht unter dem Einfluß einer wilden Leidenschaft oder eines
kriegerischen Zornes oder aus einem Gefühl der Rache begangen worden, sondern
aus kalter Berechnung, in bewußter Anwendung von Methoden und einer schon früh
vorhandenen Lehre.“ (16)
Nach de Menthons Eröffnungsrede begann der stellvertretende französische
Hauptankläger Edgar Faure mit der Präsentation des Beweismaterials.
Beweismaterial bezüglich der „Arbeitspflicht“ und der „Ausplünderung der
Wirtschaft“ wurde für die Länder Dänemark, Norwegen, Holland, Belgien,
Luxemburg und Frankreich vorgelegt. Allein die Zahlen waren niederschmetternd.
Über 150.000 Belgier, 430.000 Holländer und 2,6 Millionen Franzosen waren
gezwungen worden, „für die Kriegsanstrengungen des nationalsozialistischen
Deutschlands zu arbeiten“. (17) .Über 875.000 französische Arbeiter waren nach
Deutschland deportiert und fast eine Million Kriegsgefangene zur Unterstützung
militärischer Zwecke herangezogen worden.
In der Beweisführung über die „Ausplünderung der Wirtschaft“ stellten die
Franzosen dar, wie Fabriken, Maschinen und andere Produktionsgüter beschlagnahmt
und nach Deutschland geschafft wurden. Noch schädlicher aber wirkte sich die
Beschlagnahme von Lebensmitteln sowie von Holz und anderen Brennstoffen aus. Im
Laufe des Krieges gingen die französischen Lebensmittelrationen auf 1.800 bis 1.300
oder weniger Kalorien pro Tag zurück, ein Niveau, das sogar nach Ansicht der
deutschen Regierung „eine Aushungerung bedeutet, die langsam zum Tode führt“. Im
nächsten Schritt präsentierte die französische Anklagevertretung Beweismaterialien
über die deutschen Konzentrationslager und über die Tötung von Geiseln. Allein in
Frankreich wurden fast 30.000 Geiseln umgebracht. In den Niederlanden waren es
insgesamt 3.000 und auch in den anderen westeuropäischen Ländern verhielt es sich
ähnlich. Viele Tausende wurden eingesperrt oder in Konzentrationslager deportiert.
40.000 Franzosen starben in französischen Gefängnissen unter deutscher Kontrolle.
Dubost legte Beweise für viele Einzelfälle vor, bei denen es vor der Tötung zu
unaussprechlichen Folterungen gekommen war. (18)
22
Die Zeugin Madame Vaillant-Couturier
Eine der Zeuginnen, die die französische Anklagevertretung aufrief, war Madame
Vaillant- Couturier. Sie war eine mehrfach ausgezeichnete Abgeordnete der
Konstituierenden Versammlung von Frankreich. Als Mitglied der Resistance war sie
von den Deutschen Anfang 1942 in Paris verhaftet worden und hatte fast ein Jahr in
deutschem Gewahrsam verbracht. Im März 1943 war sie dann mit einem Konvoi von
230 Französinnen nach Auschwitz gebracht und hier sowie im Lager Ravensbrück bis
Kriegsende festgehalten worden. In Auschwitz waren die Französinnen unter derart
entsetzlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen worden, daß nur 49 dieses eine
Jahr überlebten. Madame Vaillant-Couturier beschrieb nun vor dem Internationalen
Militärgerichtshof das Selektionsverfahren für diejenigen, die in die Gaskammern
von Auschwitz geschickt wurden. Auch beschrieb sie die mit den Häftlingen
veranstalteten medizinischen Experimente. Bei beiden Tätigkeiten tauchte der Name
von Dr. Josef Mengele zum erstenmal im Prozeßprotokoll auf. (19)
Oradour-sur Glane
Nach dieser Zeugenvernehmung folgten Beweisdokumente für Kriegsverbrechen
gegen Kriegsgefangene und Zivilisten. Darunter befindet sich ein amtlicher Bericht
des französischen Generals Bridoux über das Massaker von Oradour-sur-Glane.
Charles Dubost verlaß ihn im Gerichtssaal:
„Am Samstag, den 10. Juni (1944) , brach eine Abteilung SS, die wahrscheinlich
der in der Gegend anwesenden Division „Das Reich“ angehörte, in den vorher
gänzlich umstellten Ort ein und befahl der Bevölkerung, sich auf dem Marktplatz zu
versammeln. Die Männer wurden aufgefordert, sich in vier oder fünf Gruppen
aufzustellen, von denen alsdann jede in eine Scheune eingesperrt wurde. Die Frauen
und Kinder wurden in die Kirche geführt und dort eingeschlossen. Bald darauf
krachten MG-Salven, und das ganze Dorf sowie die umliegenden Bauernhöfe wurden
in Brand gesteckt. Die Häuser wurden eines nach dem anderen angezündet. Während
dieser Zeit lebten die Frauen und Kinder, welche den Lärm der Feuersbrunst und der
MG-Salven hörten, in höchster Angst. Um 17.00 Uhr drangen deutsche Soldaten in
die Kirche ein und stellten auf der Kommunionbank ein Erstickungsgerät auf, das aus
einer Art Kiste bestand, aus der brennende Zündschnüre hervorragten. In kurzer Zeit
wurde die Luft nicht mehr atembar; jemandem gelang es jedoch, die Sakristeitür
aufzureißen, wodurch es möglich wurde, die von der Erstickung betroffenen Frauen
und Kinder wieder zu beleben. Die deutschen Soldaten begannen dann durch die
Kirchenfenster zu schießen, sie drangen in die Kirche ein, um die letzten
Überlebenden durch Maschinenpistolenschüsse zu erledigen, und schütteten einen
leicht entzündbaren Stoff auf den Boden. Eine einzige Frau konnte sich retten. Sie
war an einem Kirchenfenster emporgeklettert, um zu fliehen, als die Rufe einer
Mutter, die dieser Frau ihr Kind anvertrauen wollte, die Aufmerksamkeit eines
Postens auf sie lenkte. Er gab Feuer und verletzte sie schwer. Sie konnte ihr Leben
nur dadurch retten, daß sie sich totstellte. Gegen 18.00 Uhr hielten die deutschen
Soldaten die in der Nähe vorbeifahrende Lokalbahn an und ließen die nach Oradour
fahrenden Reisenden aussteigen. Sie streckten sie durch Maschinenpistolen nieder
und warfen die Leichen in die Feuersbrunst.“
Als nach dem Massaker wieder Menschen den eingeäscherten Ort betraten, bot sich
ihnen ein grauenvolles Bild: „ In der teilweise eingestürzten Kirche befanden sich
noch verkohlte, von Kinderleichen stammende menschliche Überreste. Gebeine
waren mit der Asche des Holzgetäfels vermengt. Ein Zeuge konnte am Eingang der
Kirche den Leichnam einer Mutter sehen, die ihr Kind in den Armen hielt, sowie vor
dem Altar die Leiche eines knienden Kindeleins und bei dem Beichtstuhl die zweier
Kinder, die sich noch umschlungen hielten.“ Dieser Bericht stammte keineswegs von
der französischen Regierung des ersten Nachkriegsjahres. Er wurde vielmehr von
23
Bridoux im Auftrag der Vichy-Regierung abgefaßt und dem deutschen
Oberbefehlshaber West übergeben. (20)
Oradour war nur eine Begebenheit unter vielen hundert. Tagelang wurden im
Nürnberger Gerichtssaal die Namen von Städten und Dörfern aufgezählt, die das
gleiche und oft ein noch schlimmers Schicksal hatten. Stunde um Stunde der
Verhandlung war angefüllt mit den Zeugnissen vom Leid von tausend, zehntausend,
hunderttausend namenlosen Menschen. Die Franzosen beendeten ihren Klagevortrag
mit Beweisen hinsichtlich der „Germanisierung.der besetzten Gebiete“ (Elsaß und
Lothringen) und bezüglich der „Verfolgung aus politischen, rassischen und
religiösen Gründen“.
Zeuge der Anklage: Generalfeldmarschall
Friedrich Paulus
Nach den Franzosen hielt als letzter der vier Anklagevertreter am 8.2.1946 Roman
Rudenko, Hauptankläger für die Sowjetunion, seine Eröffnungsrede. Der
Gerichtssaal war zum erstenmal seit Wochen wieder voll besetzt. Die Pressevertreter
waren vollzählig anwesend. Rudenko schilderte noch einmal die Eroberung der
Tschechoslowakei, Polens, Jugoslawiens und der Sowjetunion.
Für große Aufregung sorgte der sowjetische Hauptankläger als er
Generalfeldmarschall Friedrich Paulus in den Zeugenstand rief. Paulus hatte im
September 1940 den Auftrag erhalten, den Operationsplan für den Angriff auf die
Sowjetunion durch eine deutsche Armee von etwa 130 bis 140 Divisionen
auszuarbeiten, mit dem Ziel, die in Westrußland befindlichen Teile der sowjetischen
Streitkräfte zu vernichten und eine Linie zu erreichen, die von Archangelsk entlang
der Wolga bis zum Kaspischen Meer verlief. Paulus arbeitete einen derartigen Plan
aus und übernahm in der Folge noch zahlreiche weitere ähnliche Aufgaben. Über
diese Tätigkeiten sollte er in Nürnberg aussagen. Sensationell war sein Erscheinen
im Zeugenstand aber vor allem aus folgendem Grund: Ende 1941 hatte Paulus den
Oberbefehl über die Sechste Armee erhalten, die zu dieser Zeit gerade in Südrußland
kämpfte. Es kam zur berühmten Schlacht von Stalingrad, in deren Verlauf die
Sechste Armee eingekesselt wurde. Hitler befahl Paulus, bis zum letzten Mann
auszuhalten, und beförderte ihn zum Generalfeldmarschall. Aber zur tiefsten
Empörung von Hitler ergab sich Paulus schließlich mit den Überresten seiner Truppe
den sowjetischen Streitkräften. In der Gefangenschaft bildete Paulus‘ Untergebener
General Walther von Seydlitz-Kurzbach eine Gruppe, die sich „Nationalkomitee
Freies Deutschland“ nannte, und die aus emigrierten deutschen Kommunisten sowie
aus einer großen Zahl deutscher Kriegsgefangener in der Sowjetunion bestand.
Paulus selbst schwor öffentlich dem Hitler-Regime ab. Die angeklagten Militärs
sahen der Aussage von Paulus neugierig, angespannt und feindselig entgegen. Paulus
selbst gab nichts sensationell neues von sich. Aus Aldermanns Dokumenten und
Erklärungen war bereits unstrittig hervorgegangen, daß der deutsche Überfall auf die
Sowjetunion vorsätzlich erfolgt war, und keinesfalls als Verteidigungsreaktion auf
sowjetische Initiativen. Paulus Zeugenaussage lieferte nun das „Fleisch zu den
dokumentarischen Knochen“ (21). Nachfolgend ein kurzer Auszug aus Rudenkos
Verhör von Paulus:
Rudenko: „Unter welchen Umständen wurde der bewaffnete Überfall auf die
UdSSR durchgeführt?“
Paulus: „ Der Angriff auf die Sowjetunion erfolgte, wie ich ausgeführt habe, nach
einem von langer Hand vorbereiteten und sorgsam getarnten Plan. Ein großes
Täuschungsunternehmen, das von Norwegen und von der französischen Küste
organisiert wurde, sollte die Absicht einer Landung in England im Juni 1941
vortäuschen und die Aufmerksamkeit vom Osten ablenken.“
Rudenko: „Wie würden Sie die Ziele bezeichnen, die Deutschland mit dem
Überfall auf die Sowjetunion verfolgte?“
24
Paulus: „Die Zielsetzung Wolga-Archangelsk, die weit über die deutsche Kraft
ging, charakterisiert an sich schon die Maßlosigkeit der Eroberungspolitik Hitlers
und der nationalsozialistischen Staatsführung. Strategisch hätte das Erreichen dieser
Ziele die Zerschlagung der Streitkräfte der Sowjetunion bedeutet. Wie sehr es Hitler
auf die Gewinnung wirtschaftlicher Ziele in diesem Krieg ankam, dafür kann ich ein
Beispiel anführen, das ich persönlich erlebt habe. Am 1. Juni 1942, gelegentlich
einer Oberbefehlshaber-Besprechung im Bereich der Heeresgruppe Süd in Poltawa,
erklärte Hitler: „Wenn ich das Öl von Maikop und Grozny nicht bekomme, dann muß
ich diesen Krieg liquidieren.“ Zusammenfassend möchte ich sagen: Die gesamte
Zielsetzung bedeutete die Eroberung zwecks Kolonisierung der russischen Gebiete,
unter deren Ausnutzung und Ausbeutung und mit deren Hilfsmitteln der Krieg im
Westen zu Ende geführt werden sollte, mit dem Ziele der endgültigen Aufrichtung
der Herrschaft über Europa.“ ...
Rudenko:“ Wer von den Angeklagten war aktiver Teilnehmer an der Entwicklung
des Angriffskrieges gegen die Sowjetunion?“
Paulus: „Von den Angeklagten, soweit sie in meinem Blickfeld lagen, die ersten
militärischen Berater Hitlers. Das ist der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht,
Keitel, der Chef des Wehrmachtsführungsstabes, Jodl, und Göring in seiner
Eigenschaft als Reichsmarschall, als Oberbefehlshaber der Luftwaffe und als
Bevollmächtigter auf dem rüstungswirtschaftlichen Gebiet.“ (22)
„Das Verpflegen von Kriegsgefangenen
ist eine mißverstandene Menschlichkeit“
Die anschließend von der sowjetischen Anklagevertretung vorgelegten Dokumente
über Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen berichteten von entsetzlichen
Vorfällen. General Kurt von Oesterreich, der Kommandant der Kriegsgefangenen des
Danziger Wehrkreises, bestätigte in seiner eidesstattlichen Versicherung, er habe den
Befehl bekommen, daß „Kriegsgefangenenlager ... einfach unter freiem Himmel
durch Absperrung mit Stacheldrahtzäunen errichtet werden müßten“, und daß es
keine Barackenlager für die russischen Gefangenen gegeben habe. In diesen
ungeschützten Internierungslagern verhungerten und erfroren Millionen sowjetischer
Gefangener. In Generalfeldmarschall von Reichenaus Befehl über das „Verhalten der
Truppe im Ostraum“ hieß es: „Das Verpflegen von ... Kriegsgefangenen ist eine ...
mißverstandene
Menschlichkeit.“
Tausende
von
Gefangenen
wurden
in
Sachsenhausen, Majdanek und anderen Konzentrationslagern umgebracht. Gefangene
deutsche Soldaten sagten aus, daß die Generäle Walter Model und Walther Nehring,
beides Kommandeure von Panzerdivisionen, den Befehl erteilt hätten, daß keine
Gefangenen gemacht werden sollten - vermutlich um das Vordringen ihrer Truppen
zu beschleunigen. Besonders abscheulich waren die von den Deutschen errichteten
Großlazarette für Gefangene, in denen infolge von vorsätzlicher Überfüllung,
Schmutz, Infektionskrankheiten und Hunger täglich Hunderte von „Patienten“
starben. (23)
25
„Technik der Entvölkerung“
Zum Beweismaterial, das der sowjetische Hauptankläger Roman Rudenko dem
Gericht
vorlegte,
gehörten
auch
die
Erinnerungen
des
ehemaligen
nationalsozialistischen Senatspräsidenten von Danzig, Hermann Rauschning. Dieser
berichtete, was Adolf Hitler einmal zu ihm sagte, und Rudenko las die
ungeheuerliche Stelle im Gerichtssaal vor: „“Wir müssen eine Technik der
Entvölkerung schaffen. Wenn Sie mich fragen, was ich unter Entvölkerung verstehe,
so werde ich ihnen sagen, daß ich die Vernichtung ganzer rassischer Einheiten im
Auge habe, und dies werde ich tun, ich sehe darin, grob ausgedrückt, meine Aufgabe.
Die Natur ist grausam, daher dürfen auch wir grausam sein. Wenn ich die Blüte des
deutschen Volkes ohne jedes Bedauern über das Vergießen kostbaren deutschen
Blutes in die Hölle des Krieges schicken kann, so habe ich natürlich das Recht,
Millionen von Menschen niederer Rasse zu vernichten, die sich wie Ungeziefer
vermehren.“ (24)
„12 Gebote für das Verhalten der Deutschen im
Ostraum und die Behandlung der Russen“
Im weiteren Verlauf legte Oberjustizrat Smirnow Beweismaterial für deutsche
Greueltaten gegen die Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete der UdSSR,
Jugoslawiens, Polens und der Tschechoslowakei vor. Dieses Beweismaterial basierte
auf eidesstattlichen Aussagen von Augenzeugen deutscher Greueltaten, die der
„Außerordentlichen Staatlichen Kommission der Sowjetunion“ vorgelegt worden
waren. Wenn man an den Charakter und an die große Zahl der Dokumente dachte, die
zuvor von den amerikanischen und französischen Anwälten vorgelegt worden waren,
dann konnte es scheinbar gar nichts Schlimmeres mehr geben; aber tatsächlich
verblaßten diese früheren Präsentationen im Vergleich zu dem, was Smirnow aufbot.
Es stellte sich heraus, warum dies so war: Den Naziführern war es durch Befehle,
Einschüchterungen und die Vorführung von Beispielen gelungen, ihre Gefolgsleute
davon zu überzeugen, daß Slawen tatsächlich „Untermenschen“ seien und daß sie abgesehen von denen, die einer nützlichen Sklavenarbeit zugeführt werden könnten auf derartig bestialische Weise umgebracht werden sollten, daß im ganzen Land nur
noch Angst und Schrecken regierten. Dazu war eine entsprechende Indoktrinierung
und Ausbildung erforderlich, wie Smirnow erläuterte: „Es ist selbstverständlich, daß
es nicht genügte, chemische Rezepte für „Zyklon A“ (ein Giftgas) auszuarbeiten,
Gaskammern und Krematoriumsöfen zu konstruieren oder Spezialverfahren der
Massenerschießung in allen Einzelheiten festzulegen, um Millionen unschuldiger und
hilfloser Menschen zu vernichten, sondern man mußte zu diesem Zwecke viele
Tausende von Befehlsvollstreckern ausbilden, die diese Politik nicht „ihrer Form,
sondern ihrem Geiste nach“, wie sich Himmler einst ausdrückte, ausführten. Man
mußte Menschen ohne Herz und Gewissen, mit perversen Neigungen, solche die mit
den Grundsätzen der Moral und des Rechts bewußt gebrochen hatten, erziehen.“ (25)
Als Beleg dafür legte Smirnow ein Dokument vor, das den Titel trug „12 Gebote
für das Verhalten der Deutschen im Osten und die Behandlung der Russen“,
unterzeichnet von Herbert Backe, dem ehemaligen Ernährungsminister, der seine
Leser ermahnte: „ Ihr müßt Euch bewußt sein, daß Ihr Repräsentanten
Großdeutschlands und Bannerträger der nationalsozialistischen Revolution und des
neuen Europa für Jahrhunderte seid. Ihr müßt daher auch die härtesten und
rücksichtslosesten Maßnahmen, die aus Staatsnotwendigkeiten gefordert werden, mit
Würde durchführen. Charaktermängel des Einzelnen werden grundsätzlich zu seiner
Abberufung führen.“ (26)
26
Anschließend veranschaulichte Smirnow die Ergebnisse derartiger Anweisungen
durch eine lange Abfolge von Augenzeugenbeschreibungen, die teils von
Gefangenen, teils von deutschen Soldaten oder Zivilisten stammten. Beispielsweise
sagte ein Gefangener aus, der Leichen verbrennen mußte:
„ Um das Janovskylager herum war ein Stacheldraht angebracht ... Dahin brachte
man Menschen, die dort vor Kälte und Hunger umkamen, da sie sich von dort nicht
retten konnten ... Ein Mensch wurde am Hals, an den Händen oder Füßen aufgehängt,
dann wurden die Hunde auf ihn gehetzt und rissen ihn in Stücke. Der Mensch wurde
als Zielwand bei Schießübungen verwendet. Mit diesen Dingen beschäftigten sich am
meisten die Gestapoleute Heine, Müller, Blum, der Chef des Lagers, Willhaus, und
andere, an deren Namen ich mich nicht erinnere. ... Die Menschen wurden an den
Beinen angefaßt und auseinandergerissen; Kinder im Alter von einem Monat bis zu
drei Jahren wurden in Fässern, die mit Wasser gefüllt waren ertränkt. ... Die Frauen
wurden an den Haaren aufgehängt, dabei wurden sie ausgezogen, hin und her
geschaukelt, und so hingen sie, bis sie starben.“
27
Lidice und andere
Vier Tage lang erklangen im Gerichtssaal Berichte von unvorstellbaren und
zahllosen Tötungen in allen von den Deutschen besetzten Gebieten in der
Sowjetunion, Polen, Jugoslawien und der Tschechoslowakei. Als sich Smirnow mit
der Tschechoslowakei befaßte, berichtete er von der Vernichtung von Lidice, einem
Dorf in der Nähe von Prag , einer Greueltat, die damals überall in Europa und den
USA bekannt war. Viele Sowjetdörfer, so Smirnow, hätten dasselbe Schicksal wie
Lidice erlitten. Er nannte die Zahlen der Toten in mehreren Städten.
Waren diese Zahlen überzogen? Waren die Greueltaten erfunden oder übertrieben?
Abgesehen vielleicht von Göring ist keiner der Richter, Verteidiger oder sonstigen
Beobachter zu der Schlußfolgerung gelangt, daß man der sowjetischen
Beweisführung im Grunde nicht trauen könne. Aber selbst Göring mußte gegenüber
Dr. Gilbert zugeben, daß „es genügt, wenn nur 5 Prozent all dieser Greuelgeschichten
wahr sind“. (27) Am 19. Februar wandte sich Smirnow den Massenhinrichtungen in
Auschwitz, Majdanek, Chelmno, Treblinka, Sobibor und Belsec zu. Die
Glaubwürdigkeit der Beweisführung wurde durch sichergestellte deutsche
Fotografien erhöht. Die abgelichteten Szenen stimmten mit dem Inhalt der
Beweisdokumente überein. Smirnow schloß diesen Teil der sowjetischen Anklage mit
einem Dokumentarfilm über „Die Grausamkeiten der deutsch-faschistischen
Eindringlinge“ ab. Ausgenommen von Göring, für den dieser Film kein Beweis war,
stellten die anderen Angeklagten die Glaubwürdigkeit des Films nicht in Frage.
Daran anschließend wurden die Naziplünderungen und die Zerstörung von Eigentum
geschildert.
Jüdische Babys in Auschwitz
Am 25. Februar präsentierte Smirnow das Beweismaterial für den Anklagepunkt
„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Diese Verbrechen unterschieden sich kaum
von den Kriegsverbrechen gegen militärische und zivile Opfer. Als
Unterscheidungsmerkmal wurde angegeben, daß sie sich gegen bestimmte nationale
oder religiöse Gruppen richteten. Beim Beweismaterial über die Judenverfolgung
stützte sich Smirnow weitgehend auf die von den Amerikanern sichergestellten
Dokumente über die Einsatzgruppen sowie auf Berichte der sowjetischen und
polnischen Regierungen über die Todeslager.
Severina Schmaglewskaja, eine Frau die in Auschwitz gewesen war, sagte aus:
Neugeborene Babys jüdischer Mütter wurden sofort umgebracht, und bei ihrer
Ankunft zur Vernichtung bestimmte Kinder wurden oft in die Verbrennungsöfen
geworfen, ohne daß man sie vorher in den Gaskammern erstickte. Andere Kinder
wurden mit unbekanntem Ziel weggebracht. „Im Namen aller Frauen, die im
Konzentrationslager zu Müttern geworden sind“, sagte die Zeugin, „möchte ich heute
die Deutschen fragen: „Wo sind diese Kinder?“ Dr. Gilbert sah, wie einige
Angeklagte und ihre Anwälte den Kopf senkten oder sich auf die Lippen bissen. Dr.
Kranzbühler, der Anwalt von Dönitz, fragte seinen Klienten: „Hat denn niemand
irgend etwas von diesen Dingen gewußt?“ Dönitz schüttelte den Kopf und zuckte die
Achseln. “Natürlich, jemand wußte davon“, sagte Jodl ruhig. Der Angeklagte Jodl
hatte selbstverständlich recht. Wenn niemand von „diesen Dingen“ gewußt hätte,
dann wären sie auch nicht passiert. (28)
28
Die Verteidigung
Am 4.3.1946 kamen die Verteidiger der Angeklagten an die Reihe. In aller Form
wurde ihre Seite des Verfahrens vor dem Internationalen Militärgerichtshof eröffnet.
Gemäß Artikel 16 und 23 des Londoner Statuts wurden die Verteidiger entweder von
den in Haft befindlichen Angeklagten selbst gewählt oder auf deren Verlangen vom
Gerichtshof ernannt. In Abwesenheit des Angeklagten Bormann ernannte der
Gerichtshof für ihn einen Verteidiger und bestimmte auch Verteidiger zur Vertretung
der angeklagten Gruppen und Organisationen. Das Generalsekretariat des Tribunals
hatte seit Anfang November 1945 Dokumente und Zeugen, die die Verteidigung
haben wollte, ausfindig gemacht und beschafft. Insgesamt legte die Verteidigung dem
Gerichtshof 2.700 Dokumente vor.
Die Zuständigkeit des Gerichts wird in Frage
gestellt
Gleich zu Prozeßbeginn legten alle Verteidiger eine gemeinsame Petition vor, die
die juristischen Grundlagen des Prozesses in Frage stellten. Insbesondere ging es um
die Strafbarkeit „der Entfesselung des ungerechten Krieges“. Die Verteidigung
machte geltend, daß „soweit es sich um Verbrechen gegen den Frieden handelt, ...
der gegenwärtige Prozeß keine gesetzliche Grundlage im internationalen Recht (hat),
sondern ein Verfahren (ist), das auf einem neuen Strafrecht basiert, einem Strafrecht,
das erst nach der Tat geschaffen wurde“. (29) Der Vorsitzende Richter des
Internationalen Militärgerichtshofs, Sir Geoffrey Lawrence lehnte diesen Antrag mit
der Begründung ab, im Kellog-Briand-Pakt von 1928 hätten sich 15 Staaten, darunter
auch Deutschland, dafür ausgesprochen, den Krieg als „Werkzeug nationaler Politik“
zu ächten und zwischenstaatliche Konflikte nur „durch friedliche Mittel“ beizulegen.
Allerdings waren zur Einhaltung dieses Paktes keine Zwangsmittel vorgesehen.
Das „tu quoque“ Argument
Mehrfach versuchte die Verteidigung in Nürnberg vom „tu quoque“ Argument (
d.h. gleiches Maß für gleichen Tatbestand; der Feind habe sich genauso verhalten)
Gebrauch zu machen. Die Richter reagierten darauf mit dem Hinweis, daß das
Londoner Statut die Zuständigkeit des Gerichts darauf beschränke, über deutsche
Kriegsverbrechen zu urteilen, nicht aber über völkerrechtswidrige Handlungen der
Siegermächte.
Die Reihenfolge der Verteidigung entsprach der Anklageschrift. Als erster war
Görings Verteidiger an der Reihe . Während die Verteidigung Görings 12 Tage in
Anspruch nahm, dauerte die der übrigen 20 Angeklagten etwa 4 Tage pro
Angeklagter. Insgesamt vergingen darüber 78 Prozeßtage. Außer Heß betraten alle
Angeklagten den Zeugenstand. Die Mehrzahl von ihnen gab zu, daß grauenhafte
Verbrechen begangen worden waren, behauptete aber, daß sie persönlich in gutem
Glauben gehandelt hätten. Die Generale hatten nur Befehle befolgt; die Admirale
hatten nichts anderes als andere Admirale getan; die Politiker hatten nur für das
Vaterland gearbeitet, und die Finanzleute hatten sich nur mit Geschäften befaßt. (30)
Die Fülle der Beweisanträge der Verteidiger richtete sich kaum gegen das der
Anklage
zugrundeliegende
Tatgeschehen.
Den
Beweisdokumenten
der
Anklagevertretung wurde
nicht
widersprochen. Ebensowenig wurde die
Prozeßführung angegriffen. Sie wurde als sachlich, korrekt und fair bewertet.
Vielmehr wurde immer wieder die Zuständigkeit des Gerichts generell in Frage
gestellt.
29
Zeuge der Verteidigung: Rudolf Höß,
Kommandant von Auschwitz
Ein Zeuge, der unverständlicherweise von der Verteidigung und nicht von der
Anklagevertretung
aufgerufen
wurde,
war
Rudolf
Höß,
von
1940-43
Lagerkommandant von Auschwitz. Wie kein anderer verbreitete er lähmendes
Entsetzen im Gerichtssaal. Hier berichtete ein Massenmörder aus erster Hand. Unter
anderem sagte Höß aus: „Im Sommer 1941 wurde ich zum persönlichen
Befehlsempfang zum Reichsführer SS, Himmler, nach Berlin befohlen. Dieser sagte
mir dem Sinne nach, ich kann das nicht mehr wörtlich wiederholen, der Führer habe
die Endlösung der Judenfrage befohlen, wir, die SS, haben diesen Befehl
durchzuführen. Wenn jetzt zu diesem Zeitpunkt dies nicht durchgeführt wird, so wird
später das jüdische Volk das deutsche vernichten. Er habe Auschwitz deswegen
gewählt, weil es bahntechnisch am günstigsten liegt und auch das ausgedehnte
Gelände für Absperrmaßnahmen Raum bietet.“ (31) Höß sprach so ruhig und
gefühllos als handelte es sich um ganz selbstverständliche Dinge und nicht darum,
Hunderttausende von Menschen in den Tod zu schicken. Höß versuchte Dr. Gilbert
seine Sicht der Dinge zu erklären: „Verstehen Sie nicht, wir SS-Leute sollten nicht
über diese Dinge nachdenken; es kam uns nie in den Sinn. Und außerdem war es
gewissermaßen eine Selbstverständlichkeit geworden, daß die Juden an allem Schuld
hatten. ... Es stand nicht nur in den Zeitungen wie dem „Stürmer“, sondern wir
hörten es überall. Selbst bei unserer militärischen und ideologischen Ausbildung
wurde als selbstverständlich vorausgesetzt, daß wir Deutschland vor den Juden zu
schützen hätten. ... Wir waren alle darauf gedrillt, Befehle auszuführen, ohne darüber
nachzudenken. Der Gedanke, einen Befehl nicht auszuführen, kam einfach
niemandem.“ (32) Höß Aussage war für die Angeklagten und ihre Verteidiger
niederschmetternd.
30
Die Schlußplädoyers der
Verteidigung und der
Anklagebehörde
Fast der ganze Juli 1946 verging über den Schlußplädoyers der Verteidigung (16
Prozeßtage) und der Anklagebehörde (3 Tage). Inhaltlich kam nichts mehr neues zu
Tage. Die Verteidiger bestritten erneut die Rechtsgültigkeit der in der Londoner
Charta aufgeführten „Verbrechen gegen den Frieden“. Gegen die ersten sieben
Angeklagten - Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg und Frank
- lag so vernichtendes Beweismaterial vor, daß eine Verurteilung und schwere
Strafen zu erwarten waren. Bei den restlichen sei der Ausgang, so Telford Taylor,
ungewiss gewesen. Die Verteidiger von Streicher, Funk und Schacht forderten denn
auch jeweils Freispruch für ihre Mandanten.
Robert Jackson, der am 26.7.1946 das Schlußplädoyer für die amerikanische
Anklagevertretung hielt, sagte :“Wenn wir nur die Erzählungen der vorderen Reihe
der Angeklagten zusammenstellen, so bekommen wir folgendes lächerliche
Gesamtbild von Hitlers Regierung; sie setzte sich zusammen aus:
Einem Mann Nummer 2, der nichts von den Ausschreitungen der von ihm selbst
eingerichteten
Gestapo
wußte,
und
nie
etwas
vermutete
von
dem
Ausrottungsprogramm gegen die Juden, obwohl er der Unterzeichner von über 20
Erlassen war, die die Verfolgung dieser Rasse ins Werk setzten.
Einen Mann Nummer 3, der nur ein unschuldiger Mittelsmann war, der Hitlers
Befehle weitergab, ohne sie überhaupt zu lesen, wie ein Briefträger oder ein
Botenjunge.
Einem Außenminister, der von auswärtigen Angelegenheiten wenig und von der
auswärtigen Politik gar nichts wußte.
Einem Feldmarschall, der der Wehrmacht Befehle erteilte, jedoch keine Ahnung
hatte, zu welchen praktischen Ergebnissen diese führen würden.
Einem Chef des Sicherheitswesens, der unter dem Eindruck war, daß die
polizeiliche Tätigkeit seiner Gestapo und seines SD im wesentlichen derjenigen der
Verkehrspolizei gleichkam.
Einem Parteiphilosophen, der an historischen Forschungen interessiert war und
keinerlei Vorstellung von den Gewalttaten hatte, zu denen im 20. Jahrhundert seine
Philosophie anspornte.
Einem Generalgouverneur von Polen, der regierte, aber nicht herrschte.
Einem Gauleiter von Franken, der sich damit beschäftigte, unflätige Schriften über
die Juden herauszugeben, der jedoch keine Ahnung hatte, daß sie irgend jemand
jemals lesen würde.
Einem Innenminister, der nicht wußte, was im Innern seines eigenen Amtes vor
sich ging, noch viel weniger etwas wußte von seinem eigenen Ressort und nichts von
den Zuständen im Innern Deutschlands.
Einem Reichsbankpräsidenten, der nicht wußte, was in den Stahlkammern seiner
Bank hinterlegt und was aus ihnen herausgeschafft wurde.
Und einem Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft, der geheim die ganze
Wirtschaft für Rüstungszwecke leitete, jedoch keine Ahnung hatte, daß dies irgend
etwas mit Krieg zu tun hätte. ...
Angesichts dieses Hintergrundes verlangen diese Angeklagten heute von diesem
Gerichtshof, sie für nichtschuldig zu erklären an der Planung, Ausführung oder
Verschwörung zur Begehung dieser langen Liste von Verbrechen und Unrecht. ...
Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, daß sie nicht schuldig seien, so wäre es
31
ebenso wahr zu sagen, daß es keinen Krieg gegeben habe, daß niemand erschlagen und kein
Verbrechen begangen worden sei.“ (33)
Auf Jacksons Plädoyer folgte das Plädoyer des britischen Hauptanklägers, der in
seiner Rede unmißverständlich zu verstehen gab, daß jeder der Angeklagten ein
Mörder sei. Die französische und die sowjetische Anklage forderte ausdrücklich die
Todesstrafe für alle Angeklagten. Shawcross, der Brite, betonte wiederholt die
Legitimität einer solchen Entscheidung, hoffte aber, daß unterschiedliche Urteile gefällt
würden. Jackson gab keine klare Empfehlung ab.
32
Die angeklagten Gruppen
und Organisationen
Am 30. Juli 1946 begann der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg das
Beweismaterial gegen die nach Artikel 9 der Londoner Charta angeklagten Gruppen
und Organisationen anzuhören und entgegenzunehmen. Angeklagt waren das
Reichskabinett, das Führerkorps der NSDAP, SS und SD, SA, Gestapo und
Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht. Diese Art der Anklage ( auf
Gruppen und Organisationen bezogen) war etwas ganz neues, und ging auf einen
Vorschlag des amerikanischen Obersten Murray Bernays aus dem Jahre 1944 zurück.
(34)
In den vergangenen Monaten waren beim Gericht eine Unmenge von Briefen,
eidesstattlichen Versicherungen und Anträgen zugunsten der Organisationen
eingegangn. Allein die SS Angehörigen schickten 136 000 Affidavits (eidesstattliche
Versicherungen). Vom Gericht bevollmächtigte Untersuchungsrichter vernahmen 101
Zeugen, aus denen dann diejenigen ausgewählt wurden, die vor dem Gerichtshof
aussagen sollten.
Im Hinblick auf das Führerkorps der NSDAP machte die Verteidigung geltend, daß
die meisten der Politischen Leiter, rund 600 000 Parteimitglieder, nichts von den
Verbrechen der Partei gewußt hätten oder nicht in sie verwickelt gewesen waren.
(35)
Aus dem Beweismaterial gegen SS, SD und Gestapo ging klar hervor, daß viele
Tausende ihrer Mitglieder von grauenvollen Kriegsverbrechen gewußt hatten und
darin verstrickt gewesen waren. Die Verteidigung bestritt jedoch, daß dies pauschal
für alle Angehörigen dieser Gruppen galt.
Hinsichtlich des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht
konzentrierte sich die Verteidigung darauf, daß dieses keine einheitlichen Gruppen
gewesen waren und deshalb die Anklage als solche nicht gerechtfertigt sei. Das
gleiche Argument wurde in Bezug auf das Reichskabinett angeführt. Die SA, die
Sturmabteilung der NSDAP, habe nach dem „Röhm-Putsch“ von 1934 an Prestige und
Bedeutung verloren.
Nachdem die Schlußplädoyers der Verteidiger der angeklagten Gruppen und
Organisationen am 28. August 1946 abgeschlossen waren, kamen die
Anklagevertreter mit ihren Schlußplädoyers an die Reihe. Tom Dodd, der das
Plädoyer für die amerikanische Seite hielt, hob die Bedeutung der Klage gegen die
Organisationen vor:
„Dadurch, daß diese Organisationen für verbrecherisch erklärt werden, wird dieser
Gerichtshof nicht nur an das deutsche Volk, sondern an die Völker der ganzen Welt
eine Warnung aussprechen. Die Menschheit soll wissen: Verbrechen bleiben nicht
straflos, weil sie im Namen einer politischen Partei oder eines Staates begangen
worden sind, über Verbrechen wird nicht hinweggesehen, weil sie zu umfangreich
sind; Verbrecher werden nicht straflos davonkommen, weil ihrer zu viele sind.“ (36).
Schlußworte der Angeklagten
Das letzte Wort hatten die Angeklagten. So bestimmte es das Statut des
Internationalen Militärgerichtshofs. Am 31. August erhalten deshalb alle 21
Angeklagten im Gerichtssaal noch einmal Gelegenheit, ans Mikrophon zu treten und
in eigener Sache zu sprechen. Fast fünfzig Druckseiten des Gerichtsprotokolls
nehmen diese Schlußworte ein. (37) Damit war die Beweisaufnahme im Nürnberger
Hauptkriegsverbrecherprozeß beendet. Der Gerichtshof vertagte sich bis zur
Urteilsverkündung.
33
Die Nürnberger
„Prozeß-Gemeinde“
Die Nürnberger „Prozeß-Gemeinde“ war sehr heterogen. Sie war von der
einheimischen Bevölkerung getrennt. Da Nürnberg in der amerikanischen
Besatzungszone lag, war die amerikanische Militärregierung für die nötige
Infrastruktur verantwortlich. Sie beseitigte die Kriegsschäden am Prozeßgebäude,
hatte die Angeklagten und die Zeugen nach Nürnberg gebracht und stellte das
Wachpersonal im Gefängnis und im Gerichtssaal zur Verfügung. Ihr oblag die
Ausstattung der Prozeßmitarbeiter und der Pressevertreter mit den notwendigen
Vervielfältigungs-, Aufzeichnungs- und Telefongeräten und -einrichtungen. Aus
ihren Reihen kam ein Großteil des Verwaltungs- und Büropersonals. Sie beschaffte
und verteilte Nahrung und Getränke, Heizmaterial und sonstige Dienstleistungen für
die Gemeinde. Sie unterhielt einen PX-Laden und stellte den Wagenpark und die
Fahrer zur Verfügung. Ferner oblag ihr die Bereitstellung der Unterkünfte. Die
Mitglieder der französischen und der englischen Delegation wohnten vor allem in
Zirndorf. Die US-Quartiere lagen schon wegen der Größe der Delegation - sie war
um ein Vielfaches größer als die der anderen Nationen - über ganz Nürnberg
verstreut. Robert Jackson und seine engsten Mitarbeiter waren in Dambach
untergebracht. Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens war das Grand Hotel am
Nürnberger Hauptbahnhof.
Während die sowjetische, englische und französische Delegation in sich homogen
waren, gehörten zur amerikanischen auch Nichtamerikaner, z.B. Deutsche wie Robert
Kempner. Das internationale Spektrum der Prozeß-Gemeinde wurde noch verstärkt
durch kleine Delegationen aus den ehemals von den Nationalsozialisten besetzten
Ländern Polen, Jugoslawien, Tschechoslowakei, Dänemark, Norwegen, Niederlande
und Griechenland. Die ersten drei arbeiteten eng mit der sowjetischen, die anderen
mit der britischen Delegation zusammen. Sie fungierten als Beobachter und als
Quelle für zusätzliches Beweismaterial.(38)
Die Presse in Nürnberg
Die Pressevertreter, die über den Nürnberger Prozeß berichteten waren südwestlich
von Nürnberg , in Stein, in der Faber-Castellschen Bleistiftfabrik untergebracht. Die
Reporter und Kommentatoren kamen aus über zwanzig Nationen: rund achtzig aus
den USA, fünfzig aus England, vierzig aus Frankreich, fünfunddreißig aus der
Sowjetunion, zwanzig aus Polen und ein Dutzend aus der Tschechoslowakei.
Im Gerichtssaal waren 240 Plätze für die Presse reserviert und in einem großen
Presseraum konnte das Verfahren auch über Lautsprecher verfolgt werden. Im
Justizpalast waren die Nachrichtenagenturen RCA, Mackey, press Wireless und Tass
untergebracht, und Fernschreiber wurden zur Nachrichtenübermittlung nach London
und Paris installiert. Das Pressekorps behielt natürlich im Laufe des Prozesses nicht
seine anfängliche Stärke bei. Sobald sich immer deutlicher herausstellte, daß die
Verhandlungen noch mindestens mehrere Monate weitergehen würden, reisten viele
Reporter ab. Wenn es aber etwas besonders Berichtenswertes gab, war der Andrang
wieder groß. Das war der Fall bei den Eröffnungsreden der Ankläger, bei der
Zeugenvernehmung von General Paulus, bei den Schlußworten der Angeklagten.(39)
34
Das Urteil
In völliger Abgeschiedenheit arbeiteten die Richter der vier Nationen am Urteil
und seiner Begründung. Selbst die Telefonleitungen zu den Beratungszimmern waren
für diese Wochen abgeschaltet. Sicherheitsoffiziere überwachten die Zugänge,
durchsuchten die Papierkörbe, beseitigten jede Spur, aus der ein Außenstehender
vorzeitige Schlüsse auf den Ausgang der Beratung ziehen konnte. Während die
Briten, Franzosen und Sowjets selbständig arbeiteten, hatten sich die amerikanischen
Richter qualifizierte Juristen aus den USA als Berater kommen lassen.
Die Richter
Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg setzte sich aus je zwei
Vertretern der vier alliierten Mächte zusammen:
Für Großbritannien waren das Lordrichter Geoffrey Lawrence (Vorsitzender) und
sein Stellvertreter Richter Birkett.
Für die USA: Francis Biddle und als Stellvertreter Richter John J. Parker.
Für
Frankreich:
Professor
Donnedieu
de
Vabres,
als
Stellvertreter
Appelationsgerichtsrat R. Falco.
Für die Sowjetunion: Generalmajor I.T. Nikitchenko, als Stellvertreter
Oberstleutnant A.F. Wolchkow.
Gestützt auf die Aufzeichnungen des amerikanischen Richters Francis A. Biddle
und seines englischen Kollegen Sir Norman Birkett hat der amerikanische Historiker
Bradley F. Smith in seinem 1977 erschienenen Buch „Der Jahrhundert-Prozeß“ die
Legende zerstört, das Gericht sei in allen wesentlichen Punkten den Vorstellungen
der Anklage gefolgt.
Bevor es zu den Urteilssprüchen kam , konnten alle acht Richter in zwei
Beratungsperioden ihre Meinung äußern. In der abschließenden Beratung zählten nur
die Stimmen der vier ordentlichen Mitglieder des Gerichts. Für eine Verurteilung
war eine Mehrheit von drei Stimmen erforderlich. Die Richter verhandelten die
Urteile in der Reihenfolge der Anklageschrift; nur die Fälle ,die sich als schwer zu
entscheiden erwiesen hatten, wurden für zuletzt aufgespart. Das waren einmal die
möglichen Freisprüche (Papen, Schacht und Fritzsche), zum anderen die strittigen
Fälle Schirach, Bormann, Raeder, Dönitz, Speer und von Neurath.
Der französische Vertreter Donnedieu de Vabres formulierte fast immer das
mildeste Urteil, wollte aber keine Freisprüche. Nikitschenko forderte für alle die
Todesstrafe. (40)
Die Urteilsverkündung
Am 30.September und 1.Oktober 1946 fand im vollbesetzten Saal 600 die
Urteilsverkündung statt.
Am Anfang erklärten die Richter über ihre Zuständigkeit, die von der Verteidigung
immer wieder bestritten wurde und über die die Meinungen der Völkerrechtler bis
heute auseinandergehen: „Dem Gerichtshof ist die Vollmacht verliehen worden, alle
Personen abzuurteilen, die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach den im Statut festgelegten
Begriffsbestimmungen begangen haben“. Die Täter solcher Verbrechen waren
persönlich verantwortlich. Ferner wurde die Zuständigkeit aus der „bedingungslosen
Kapitulation Deutschlands“ hergeleitet.
35
Der Hauptteil des Urteils - es umfaßt insgesamt 197 Seiten im Gerichtsprotokoll bezog sich auf Punkt 1 der Anklage: Verschwörung zur Planung und Führung von
Angriffskriegen. Es wurde die Geschichte der Machtergreifung durch die
Nationalsozialisten, die Konsolidierung ihrer Macht im „Dritten Reich“ und die
Vorbereitungen für die deutschen Eroberungen durch Waffengewalt geschildert. Das
Urteil folgte in seiner Darstellung den Eroberungszügen, stützte sich dabei auf
erbeutete deutsche diplomatische und militärische Dokumente und kam zu dem
Resultat, daß „einige der Angeklagten Angriffskriege gegen 12 Nationen geplant
hatten und durchführten und daher dieses Verbrechens schuldig zu erachten seien“.
(41). Der Gerichtshof bezeichnete das Beweismaterial zu Teil 3 und 4 der Anklage Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - im Hinblick auf die
Grausamkeiten als „überwältigend in seinen Ausmaßen und seinen Einzelheiten“. Die
Richter erklärten die Grausamkeiten als „das Ergebnis von kalten und
verbrecherischen Überlegungen“, die unter den „Begriff des totalen Krieges“ fielen.
(42)
Zu den grundsätzlichen Rechtsfragen
des Verfahrens
Anschließend behandelte der Gerichtshof die grundsätzlichen Rechtsfragen des
Verfahrens. Unter anderem ging es um den Antrag der Verteidigung , den
Anklagepunkt des Angriffskrieges fallen zu lassen, weil „zur Zeit, als die
angeblichen verbrecherischen Handlungen begangen wurden, keine souveräne Macht
Angriffskriege als Verbrechen ansah“ und „daß kein Verbrechen ohne ein bereits
vorher in Kraft befindliches Strafgesetz bestraft werden kann“, nulla poena sine lege.
Dieser Einwand wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, daß
Angriffskriege mindestens seit dem Abkommen von Paris im Jahre 1928, dem KellogBriand-Pakt, als Verbrechen im Sinne des Völkerrechts anzusehen seien. (43)
Außerdem wies das Gericht den Einwand der Verteidigung, daß sich Völkerrecht nur
mit den Handlungen souveräner Staaten befasse und keine Bestrafung von
Einzelpersonen vorsehe, zurück. „Verbrechen gegen das Völkerrecht“, sagt das
Urteil, „werden von Personen begangen, nicht von abstrakten Einheiten, und nur
durch Bestrafung von Einzelpersonen ... kann ... internationales Recht durchgesetzt
werden.“ Ferner wies das Urteil das Vorbringen der Verteidigung zurück, daß die
Angeklagten unter Hitlers Befehlsgewalt gehandelt hätten und daher nicht für ihre
Handlungen verantwortlich seien:
„Daß ein Soldat den Befehl erhalten hat, unter Verletzung des Völkerrechts zu
töten oder zu martern, ist niemals als ein Entschuldigungsgrund für solche brutalen
Handlungen anerkannt worden, wenn auch ... der Befehl als mildender Umstand bei
der Bestrafung berücksichtigt werden kann. Der wirkliche Prüfstein ... ist nicht das
Bestehen eines solchen Befehls, sondern die Frage, ob eine den Sittengesetzen
entsprechende Wahl tatsächlich möglich war“. (44)
Zum Begriff der Verschwörung
Den Begriff der Verschwörung, der der Kernpunkt der amerikanischen Anklage
war, ließ das Gericht nur in einem eng umgrenzten Rahmen gelten, ein
Gesichtspunkt, der besonders bei der Entscheidung über die Schuld oder Unschuld
der einzelnen Angeklagten wichtig wurde. Die Verschwörung müßte mit ihrem
verbrecherischen Zweck klar ersichtlich sein. Sie dürfe nicht zu weit vom Zeitpunkt
der Entscheidung und Handlung entfernt sein.“ Das Gericht entschied jedoch, daß
„das Beweismaterial den gemeinsamen Plan einzelner Angeklagter erwiesen habe“
und wies das Argument der Verteidigung zurück, daß „ein gemeinsamer Plan in einer
totalen Diktatur nicht bestehen könne“. Es erklärte: „Hitler konnte keinen
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Angriffskrieg allein führen. Er benötigte die Mitarbeit von Staatsmännern,
militärischen Führern, Diplomaten und Geschäftsleuten. Wenn diese seine Ziele
kannten und ihre Mitarbeit zur Verfügung stellten, machten sie sich zu Teilnehmern
an dem von ihm ins Leben gerufenen Plan. Wenn sie wußten, was sie taten, so
können sie nicht als unschuldig erachtet werden, weil Hitler sie benutzte.“ (45)
Greueltaten, die vor dem Kriege von den Nationalsozialisten begangen wurden,
wie furchtbar sie auch sein mochten - die Verfolgung der Juden, der Zigeuner und
anderer - wurden nach der Sprache des Londoner Statuts als außerhalb der
juristischen Zuständigkeit des Internationalen Militärgerichtshofes erklärt und
deshalb nicht geahndet.
Das Führerkorps der NSDAP, SS, SD und Gestapo wurden als verbrecherische
Organisationen für diejenigen erklärt, die nach dem 1. September 1939
(Kriegsbeginn) Mitglieder geworden waren oder blieben. Niemand sollte wegen
Mitgliedschaft verurteilt werden, wenn er nicht entweder „Kenntnis von den
verbrecherischen Zwecken oder Handlungen der Organisation“ hatte oder „persönlich
in die Ausführung verbrecherischer Akte verwickelt war. Mitgliedschaft allein ist
nicht ausreichend, um in den Rahmen dieser Feststellungen zu fallen.“ (46). Das
Gericht lehnte es ab, die SA, das Reichskabinett sowie Generalstab und
Oberkommando der Wehrmacht zu verbrecherischen Gruppen oder Organisationen zu
erklären.
Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten
Der Schlußabschnitt des Urteils befaßte sich mit der Schuld oder Unschuld der
einzelnen Angeklagten. Zuerst wurden die Schuldsprüche mit der Begründung
verlesen. Jeder der Angeklagten erfuhr, nach welchen Punkten der Anklageschrift er
schuldig oder nicht schuldig befunden wurde. Danach, am Nachmittag des 1. Oktober
1946 wurden die Verurteilten noch einmal, und diesmal jeder für sich allein, in den
Saal geführt, um die Bekanntgabe des Strafmaßes zu hören. Die meisten Angeklagten
nahmen die Schuldsprüche mit äußerer Unbeweglichkeit entgegen. Fritzsche, Papen
und Schacht, die Freigesprochenen und schon Freigelassenen zeigten die beste
Laune, lachten und rauchten genießerisch. Von allen Seiten prasselten die Fragen der
Journalisten der ganzen Welt auf sie nieder.
Zwölf Angeklagte wurden zum Tode durch den Strang verurteilt:
Göring, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frick, Frank, Streicher,
Sauckel, Jodl, Seyss-Inquart, und Martin Bormann in Abwesenheit.
Heß, Funk und Raeder wurden zu lebenslänglichem Gefängnis, Schirach und Speer
zu zwanzig Jahren, Neurath zu fünfzehn und Dönitz zu zehn Jahren Gefängnis
verurteilt. Nach Dr. Gilbert, dem Gerichtspsychologen konnte sich Sauckel am
schlechtesten mit dem Todesurteil abfinden. Er bestürmte Friseur, Gefängnisarzt und
Psychologen mit dem Hinweis, daß alles zweifellos nur einem Übersetzungsfehler
zuzuschreiben sei. Er war fest überzeugt, daß man den Irrtum noch entdecken und das
Urteil revidieren würde.
Das sowjetische Mitglied des Gerichtshofes, General Nikitschenko, war mit dem
Freispruch von Schacht, Papen und Fritzsche und mit der Entscheidung, das
Reichskabinett und den Generalstab als nicht verbrecherische Organisationen zu
erklären, nicht einverstanden. Außerdem war Nikitschenko der Meinung, daß Heß
zum Tode hätte verurteilt werden müssen. Die „Abweichende Meinung des
Sowjetischen Mitglieds des Internationalen Militätgerichtshofes“ wurde im
Prozeßprotokoll anschließend an das Urteil abgedruckt. (Tabelle der Urteilssprüche
siehe umseitig (47)).
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Es können aus Platzgründen nicht alle Schuldsprüche und Urteilsbegründungen für
die 21 Angeklagten zitiert werden. Exemplarisch wurden Keitel (48), Streicher(49),
Funk (50) und Schacht(51) ausgewählt (siehe Dokument D im Anhang).
Tabelle der Strafaussprüche
30. September 1946 *
Angeklagter
Punkte nach denen die Strafausspruch
Verurteilung erfolgt ist
Hermann Wilhelm Göring
Rudolf Heß
Joachim von Ribbentrop
Wilhelm Keitel
Ernst Kaltenbrunner
Alfred Rosenberg
Hans Frank
Wilhelm Frick
Julius Streicher
Walter Funk
Hjalmar Schacht
Karl Dönitz
Erich Raeder
Baldur von Schirach
Fritz Sauckel
Alfred Jodl
Franz von Papen
Arthur Seyß-Inquart
Albert Speer
Constantin von Neurath
Hans Fritzsche
Martin Bormann
Unterschrift:
Unterschrift:
Unterschrift:
Unterschrift:
*
1, 2, 3, 4
1,2
1, 2, 3, 4
1, 2, 3, 4
3, 4
1, 2, 3, 4
3, 4
2, 3, 4
4
2, 3, 4
nicht schuldig
2,3
1,2,3
4
3, 4
1, 2, 3, 4
nicht schuldig
2, 3, 4
3, 4
1, 2, 3, 4
nicht schuldig
3, 4
Geoffry Lawrence
Vorsitzender
Francis Biddle
H. Donnedieu de Vabres
Nikitchenko
Tod durch den Strang
Lebenslängliches Gefängnis
Tod durch den Strang
Tod durch den Strang
Tod durch den Strang
Tod durch den Strang
Tod durch den Strang
Tod durch den Strang
Tod durch den Strang
Lebenslängliches Gefängnis
10 Jahre Gefängnis
Lebenslängliches Gefängnis
20 Jahre Gefängnis
Tod durch den Strang
Tod durch den Strang
Tod durch den Strang
20 Jahre Gefängnis
15 Jahre Gefängnis
Tod durch den Strang
Für die Richtigkeit der Abschrift:
Unterschrift:
JOHN E. RAY
Oberst, FA
Dieser Urteilsspruch wurde in öffentlicher Gerichtssitzung durch den Vorsitzenden
am 1. Oktober 1946 verlesen.
(Punkt 1: Verschwörung zur Planung und Führung von Angriffskriegen;
Punkt 2: Verbrechen gegen den Frieden; Punkt 3: Kriegsverbrechen;
Punkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit)
Die Vollstreckung des Urteils
Die von den Verurteilten oder von ihren Angehörigen an den alliierten Kontrollrat,
der gemäß Artikel 29 des Londoner Abkommens die Urteile zu bestätigen hatte,
gerichteten Gnadengesuche wurden abgelehnt.
Die Hinrichtung der zum Tode Verurteilten erfolgte in den ersten Stunden des 16.
Oktober 1946 in einer Halle im Hof des Nürnberger Justitzgebäudes in der FürtherStraße. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident , Wilhelm Hoegner und
der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner
anwesend. Hermann Göring entzog sich der Hinrichtung durch Selbstmord, den er
zwei Stunden vor dem festgesetzten Termin beging. Die Hinrichtung erfolgte an zwei
38
Galgen. Die Leichname wurden im Krematorium des Münchner Ostfriedhofes
verbrannt; die Asche in einem lange Zeit geheimgehaltenen Fluß bzw. Bach gestreut.
Die zu Freiheitsstrafen Verurteilten wurden in das unter Vier-Mächte-Verwaltung
gestellte Gefängnis in Berlin-Spandau überführt.
Zur Bedeutung von
„Nürnberg“
Der historisch gewordene Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem
Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg hatte zunächst den Zweck, die
Hauptschuldigen einer gerechten Bestrafung zuzuführen. Erstmals in der Geschichte
wurden
Staatsmänner
persönlich
für
Angriffskriege
und
organisierte
Massenvernichtung zur Rechenschaft gezogen und bestraft. „Nürnberg“ enthüllte
durch Tausende amtliche Dokumente das „düstere Panorama des Dritten Reiches“
(Kempner): Die Befehle zum Überfall auf fremde Nationen, zur Ermordung
Kriegsgefangener, abgesprungener Flieger, Juden, katholischer Priester, slawischer
„Untermenschen“, „nutzloser Esser“, „Minderrassiger“ konnten Deutschland und der
Welt präsentiert werden.
Der Nürnberger Prozeß sollte zur Grundlage eines neuen Völkerrechts werden.(52)
Der amerikanische Chefankläger Robert Jackson hatte unermüdlich betont, daß sich
die Nürnberger Prinzipien nicht nur auf Deutschland und auf die Nationalsozialisten beziehen
sollten:
„ Die moderne Zivilisation gibt der Menschheit unbegrenzte Waffen der
Zerstörung in die Hand. ... Jede Zuflucht zu einem Krieg, zu jeder Art von Krieg, ist
eine Zuflucht zu Mitteln, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind. Der Krieg ist
unvermeidlich eine Kette von Tötung, Überfall, Freiheitsberaubung und Zerstörung
von Eigentum. ... Die Vernunft der Menschheit verlangt, daß das Gesetz sich nicht
genug sein läßt, geringfügige Verbrechen zu bestrafen, die sich kleine Leute
zuschulden kommen lassen. Das Gesetz muß auch die Männer erreichen, die eine
große Macht an sich reißen und sich ihrer mit Vorsatz und in gemeinsamem
Ratschlag bedienen, um ein Unheil hervorzurufen, das kein Heim in der Welt
unberührt läßt. ... Der letzte Schritt, periodisch wiederkehrende Kriege zu verhüten,
die bei internationaler Gesetzlosigkeit unvermeidlich sind, ist, die Staatsmänner vor
dem Gesetz verantwortlich zu machen. ... Lassen Sie es mich deutlich aussprechen:
Dieses Gesetz wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt
aber ein und muß, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation
verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen“. (53)
Das Urteil von Nürnberg hat Aggressionskriege und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit nicht verhindern können. Aber sie wurden klarer definiert und damit
leichter erkennbar. Seit „Nürnberg“ will niemand mehr ein Aggressor sein. Die
strafrechtlichen Konsequenzen für Verletzungen des Völkerrechts und der
Nürnberger Prinzipien sind allerdings selten eingetreten, da eine Instanz zur
Verfolgung, ein ständiger Internationaler Strafgerichtshof, fehlte.
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Die Nürnberger
Nachfolgeprozesse
Die ursprüngliche Absicht der Alliierten, weitere Prozesse vor dem Internationalen
Militärgerichtshof in Nürnberg durchzuführen, wurde nicht weiterverfolgt. Durch
Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 ermächtigten die Gouverneure der
vier
Besatzungszonen
die
Besatzungsbehörden,
zur
Aburteilung
von
Kriegsverbrechern „geeignete Gerichtshöfe“ zu schaffen. In der amerikanischen Zone
wurden in Nürnberg zwölf weitere Verfahren durchgeführt, die auch als Nürnberger
Nachfolgeprozesse bekannt wurden.
Anklage war gegen insgesamt 185 Personen erhoben worden, verhandelt wurde
gegen 177: Vier Angeklagte hatten Selbstmord verübt, vier waren für
verhandlungsunfähig erklärt worden. Die Vorbereitungen für die Nachfolgeprozesse
hatten im Mai 1946 begonnen, während der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher
noch im Gange war. Bald nach dessen Beendigung wurde das Amt der USAnklagebehörde eingerichtet und Telford Taylor zu seinem Leiter ernannt. Die erste
Anklageschrift -Vereinigte Staaten gegen Karl Brandt (Der „Ärzteprozeß“)- wurde
am 25. Oktober 1946 eingereicht, am 9.12. begann das Verfahren. Das letzte Urteil in
den Nachfolgeprozessen erging am 11. April 1949.
Die 12 Nachfolgeprozesse lassen sich in fünf Gruppen untergliedern:
Ärzte und Juristen: 39 Angeklagte
SS und Polizei: 56 Angeklagte
Industrielle und Bankiers: 42 Angeklagte
Militärische Führer: 26 Angeklagte
Minister und hohe Regierungsbeamte: 22 Angeklagte.
24 Angeklagte wurden zum Tod verurteilt, 20 zu lebenslänglicher Haft und 98 zu
Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren. Freispruch erging in 35 Fällen.
Von den zum Tod Verurteilten wurden 12 hingerichtet, einer an Belgien ausgeliefert
(dort verstorben), 11 zu lebenslanger Haft begnadigt. Mit Gnadenerlaß vom 31.
Januar 1951 setzte US-Hochkommissar McCloy zahlreiche Strafen herab.(54)
Auf der Grundlage einer von Telford Taylor, Chefankläger in den Nürnberger
Nachfolgeprozessen, erstellten Übersicht (55), folgt eine knappe Skizze der 12
Verfahren.
Ärzte und Juristen
Der Ärzteprozeß
Im Ärzteprozeß ging es vor allem um die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die
Ausführung von grausamen und häufig mörderischen medizinischen Experimenten,
die ohne Zustimmung der betreffenden Opfer an Konzentrationslagerinsassen,
Kriegsgefangenen und anderen Personen (einschließlich Juden und sog. Asozialen)
vorgenommen worden waren. Die am 25. Oktober 1946 eingereichte Anklageschrift
enthielt die Namen von 23 Angeklagten. Karl Brandt war eine Zeitlang einer von
Hitlers privaten Ärzten gewesen und war im Alter von vierzig Jahren zur höchsten
militärischen Stellung im Deutschen Reich als Reichskommissar für das Sanitär- und
40
Gesundheitswesen aufgestiegen, wobei er direkt Hitler unterstellt war; er war
gleichzeitig Generalleutnant der Waffen-SS. Seine Behörde hatte die Aufsicht über
alle militärischen und zivilen medizinischen Einrichtungen. Nach der Anklage
wurden diese Experimente in Dachau im Interesse der Luftwaffe ausgeführt, um die
Grenzen menschlicher Ausdauer und Lebensfähigkeit in großen Höhenlagen zu
erforschen und um die wirksamste Behandlung für Piloten mit schweren
Erfrierungserscheinungen festzustellen. In Dachau, Buchenwald und anderswo
wurden Konzentrationslagerhäftlinge mit Malaria, epidemischer Gelbsucht, Typhus
oder anderen Krankheiten infiziert, um Impfstoffe und Medikamente zu prüfen. Unter
den verschiedenen Versuchen, bei denen die Insassen der Lager als
Versuchskaninchem mißbraucht wurden, waren Methoden für Sterilisierung und
Techniken, um Seewasser trinkbar zu machen.
Karl Brandt und drei weitere Angeklagte wurden außer der Teilnahme an diesen
„Experimenten“ auch der Täterschaft am sogenannten „Sterbehilfe“-Programm
angeklagt, das die systematische und geheime Ermordung von Alten, Geisteskranken,
unheilbar Kranken, von Kindern mit Mißbildungen und anderen Personen durch
Vergasung, tödliche Einspritzungen und auf anderem Wege in Altersheimen,
Hospitälern und Anstalten vorsah. Diese Personen wurden als „nutzlose Esser“, und
als Belastung für die deutsche Kriegsmaschinerie betrachtet. Den Verwandten dieser
Opfer wurde mitgeteilt, daß sie auf natürliche Weise, zum Beispiel an Herzschlag,
gestorben seien. (56)
Eine Tabelle mit den Urteilen finden sie auf Seite 43 ff.
Der Juristenprozeß
Der Hauptpunkt der Anklage im Juristenprozeß gegen Richter, Staatsanwälte und
hohe Ministerialbeamte war die Anschuldigung des „Justizmordes und anderer
Greueltaten, die sie dadurch begingen, daß sie Recht und Gerechtigkeit in
Deutschland zerstörten und dann die leeren Hüllen von Rechtsformen zur
Verfolgung, Versklavung und Ausrottung von Menschen in einem Riesenausmaß
benützten.“ (57)
„Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewußten Teilnahme an einem über
das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der
Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der
Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des
Justizministeriums und mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der
Robe des Juristen verborgen.“ (58)
SS (Schutzstaffel der NSDAP) und Polizei
1943 wurde die Zentrale der SS unter der Führung von Heinrich Himmler in
ungefähr ein Dutzend „Hauptämter“ eingeteilt. Jeder der drei Nürnberger „SSProzesse“ befaßte sich mit einem oder mehreren dieser Hauptämter.
Der Prozeß gegen die Leiter des SS-Wirtschaftsund Verwaltungshauptamtes (WVHA)
Das WVHA unter der Leitung von Oswald Pohl war in 5 Amtsgruppen eingeteilt,
von denen drei finanzielle und rechtliche Fragen der SS bearbeiteten, die SS mit
Uniformen, Quartieren und anderen Ausrüstungen versorgten und mit der Errichtung
und Pflege der SS-Gebäude, Baracken, Befestigungen und Lager einschließlich der
Konzentrationslager betraut waren. Eine vierte Amtsgruppe hatte die direkte
Verantwortung für die Verwaltung der Konzentrationslager, und die fünfte leitete die
41
Wirtschaftsbetriebe, wie Bergwerke, Steinbrüche, Ziegeleien, die die SS in der Nähe
der Konzentrationslager besaß. Das hervorstechendste Merkmal des Urteils hier war
nach Telford Taylor die uneingeschränkte Verurteilung der Zwangsarbeit durch das
Gericht.
Der RUSHA-Fall
Der zweite „SS-Fall“ ist als der RUSHA-(Rassen-und Siedlungshauptamt)-FALL
bekannt. Die Angeklagten waren 14 hohe Beamte von verschiedenen SSOrganisationen, deren gemeinsames Ziel es nach der Anklageschrift war, die
angebliche Überlegenheit der „nordischen Rasse“ zu fördern und zu beschützen und
all diejenigen Kräfte zu unterdrücken und auszurotten, die sie „verwässern“ oder
„vergiften“ könnten.(59)
Der Einsatzgruppenprozeß
Die insgesamt vier Einsatzgruppen (A,B,C,D) waren besondere Einheiten der SS,
die die deutsche Armee während des Überfalls und der Besetzung der Sowjetunion
mit dem allgemeinen Auftrag begleiteten, die „politische Sicherheit“ in den besetzten
Gebieten zu gewährleisten. Die SS verstand unter der Ausführung dieses Auftrages
die sofortige und völlige Abschlachtung aller Juden in den besetzten Gebieten und
ebenso anderer Gruppen, wie kommunistischer Parteifunktionäre und Zigeuner. Es ist
bewiesen worden, daß ungefähr eine Million Juden und andere Personen in der
Sowjetunion von den Einsatzgruppen „liquidiert“ wurden. Die 24 Angeklagten waren
Befehlshaber oder Offiziere dieser Einheiten, und die Verhandlung gegen sie wurde
nicht zu Unrecht in der Presse als der größte Mordprozeß der Geschichte bezeichnet.
(60)
„Die Angeklagten waren keine unzivilisierten Wilden, die nicht die Feinheiten des
Lebens zu schätzen wußten. Jeder dieser vor Gericht stehenden Männer hat den
Vorzug einer guten Erziehung gehabt. Acht waren Juristen, einer ein
Universitätsprofessor, ein anderer ein Zahnarzt und wieder ein anderer
Kunstsachverständiger. Einer der Angeklagten gab als Opernsänger Konzerte in ganz
Deutschland, bevor er seine Tour mit den Einsatzgruppen in Rußland begann. Unter
diesen gebildeten Männern von guter Herkunft befand sich sogar ein früherer
Geistlicher, der sich selbst seiner geistlichen Würde entkleidet hatte“. (61)
SS-Generäle im Prozeß gegen die Wilhelmstraße
Zwei weitere prominente SS-Führer wurden im Prozeß gegen die Wilhelmstraße
(siehe auch S. 41 ) verurteilt. Zwar wurden sie von der Anklage der Verbrechen
gegen den Frieden freigesprochen, jedoch wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit verurteilt.
Industrielle und Bankiers
Der Flick-Prozeß
Der Flick-Prozeß war der zweite Prozeß gegen Angeklagte aus der Privatindustrie
im Rahmen des Kriegsrechts und der erste, in dem ein rechtskräftiges Urteil gefällt
wurde. Friedrich Flick und fünf seiner Hauptmitarbeiter wurden beschuldigt, viele
Tausende von ausländischen Staatsangehörigen, und zwar KonzentrationslagerInsassen und Kriegsgefangene, unter unmenschlichen Bedingungen in die FlickBergwerke und -Fabriken deportiert zu haben. Der zweite Anklagepunkt beschuldigte
alle außer einem Angeklagten der Ausraubung von Fabriken und anderem Eigentum
42
in Frankreich und Rußland. Im dritten Anklagepunkt ging es unter dem Punkt
„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ um die Teilnahme an der Judenverfolgung
und zwar durch Fortnahme (Arisierung) von begehrenswertem jüdischen
Industriebesitz und von Bergwerken. In Punkt vier wurden Flick und sein
Hauptmitarbeiter Otto Steinbrick beschuldigt, an den Verfolgungen und an anderen
Greueltaten durch Zahlung umfangreicher Summen an die SS mitgewirkt zu haben.
Die Hauptargumente der Verteidigung waren, daß alle Industriellen im "Dritten
Reich" in Furcht vor der Nazi-Tyrannei lebten und daß sie gezwungen waren,
Zwangsarbeiter zu beschäftigen. Die Beziehungen der Angeklagten zu Himmler und
ihre scheinbare Übereinstimmung mit der Rassenideologie wurden als Tarnung
hingestellt, von Flick beschrieben als „mit den Wölfen heulen“ und nur darauf
abgestellt, ihre Stellung zu erhalten. Im Flick-Prozeß hörte man zum erstenmal ganz
deutlich in den Schlußworten der Verteidigung ein Thema, das immer mehr bei der
Verteidung in Nürnberg tonangebend wurde: das deutsche Verhalten während des
Zweiten Weltkrieges sei nicht tadelnswerter als das der alliierten Nationen;
Zwangsarbeit und wirtschaftlicher Diebstahl sei nicht strafwürdiger als die
Bombardierung von deutschen Städten durch die Alliierten; deutsche Übergriffe
sowie die Greueltaten gegen die Juden könnten mit denen auf alliierter Seite
verglichen werden; als Beispiel wurden die Bombardierungen der letzten Kriegstage
angeführt.
Das Urteil wurde am 22. Dezember 1947 verkündet und war äußerst milde und
versöhnlich. Das Gericht erkannte die Argumente der Verteigung und der
Angeklagten an.(62)
Der Krupp-Prozeß
Alfried Krupp war zusammen mit 11 seiner Beamten angeklagt. Die Anklageschrift
legte u.a. dar, daß die Firma Krupp eine führende Rolle in dem geheimen und
illegalen Wiederaufrüstungsprogramm unter der Weimarer Republik gespielt, Hitlers
Machtergreifung unterstützt, die deutsche Industrie nach Naziprinzipien organisiert
und bewußt und gewollt an der Wiederaufrüstung Deutschlands zum Zwecke
ausländischer Eroberungen mitgearbeitet habe; ferner „als ein integrierender Teil der
Angriffshandlungen“, „Eigentum und Hilfsquellen von besetzten Ländern gestohlen
und ausgebeutet sowie Staatsangehörige dieser Gebiete versklavt habe“. (63) ( Siehe
dazu das Dokument zu Krupp im Anhang)
Der IG-Farben-Prozeß
Der IG-Farben-Prozeß war der größte der industriellen Prozesse. Alle Angeklagten
wurden wegen der gleichen Verbrechen wie die Krupp-Angeklagten vor Gericht
gestellt: Planung und Durchführung von Angriffskriegen, Verschwörung zu diesem
Zwecke, wirtschaftliche Ausraubung und Zwangsarbeit und Versklavung von
Kriegsgefangenen, Deportierten und Konzentrationslagerhäftlingen. Außerdem
wurden drei Angeklagte noch wegen Mitgliedschaft in der SS angeklagt.
Nach Auffassung der Anklagebehörde wog das Beweismaterial gegen die IGFarben-Angeklagten am schwersten soweit Industrielle auf der Anklagebank saßen.
Dies galt besonders für die Anklagepunkte Angriffskrieg und Verschwörung dazu;
die Staatsanwaltschaft war überzeugt, ihr Material beweise, daß die Leiter von IGFarben lange vor Hitlers Machtergreifung eine Diktatur wünschten, die „handeln
konnte, ohne Rücksicht auf die Launen der Massen nehmen zu müssen“ und, daß sie
die Beherrschung der gesamten europäischen chemischen Industrie anstrebten, wenn
möglich auch außerhalb Europas. Noch bevor Hitler die Macht an sich riß, hatte IGFarben mit ihm Abmachungen für eine Regierungsunterstützung zur Ausdehnung
ihrer Anlagen für synthetisches Gasolin abgeschlossen. IG-Farben unterstützte
43
Hitlers Machtübernahme und die Festigung seiner Gewalt durch weitgehende
finanzielle Zuwendungen und durch systematische Propaganda. IG-Farben arbeitete
aufs engste mit Hitler und den deutschen militärischen Führern zusammen und nahm
bereitwillig an der Planung für den Aufbau einer gigantischen deutschen Armee und
Luftwaffe teil. Im Kampf zwischen Hjalmar Schacht, der fürchtete, daß die
unbegrenzte Wiederaufrüstung Deutschlands finanzielle Stabilität gefährden könne,
und Göring, dem Vorkämpfer einer Wiederaufrüstung, die alle finanziellen
Erwägungen beiseite ließ, stellte sich IG-Farben mit dem ganzen Gewicht hinter
Göring. IG-Farbens Hauptangeklagter, Carl Krauch, war Görings direkter Berater und
der führende Mann der gesamten chemischen Industrie. Görings Vier-Jahres-Plan war
zu 75 Prozent ein Farben-Projekt. Die Leiter der IG-Farben wußten infolge ihrer
strategischen Position auf dem Gebiet der Produktion von Gummi, Benzin, Giftgas,
daß die Wiederaufrüstung bei weitem jeden vorstellbaren Verteidigungszweck
überstieg. IG-Farben entwickelte seine eigenen Pläne für die Aufsaugung der
chemischen Industrie in den von Deutschland zu überfallenden Ländern, und zwar
gleichzeitig mit den militärischen Plänen, und setzte sie sofort in Aktion, nachdem
die einzelnen Eroberungen abgeschlossen waren. IG-Farbens Beratungen mit den
militärischen und politischen Führern überstiegen bei weitem das Gebiet der
technischen Angelegenheiten und waren äußerst aggressiv und in jeder Beziehung
auf Krieg gerichtet. (64)
All diese Beweise machten jedoch auf zwei der drei Richter wenig Eindruck. Das
Urteil des Gerichts vom Juli 1948 sprach alle Angeklagten vom Vorwurf der
Verschwörung, der Planung und Durchführung von Angriffskriegen frei.
Generalfeldmarschälle und Generale
Zwei der Nürnberger Nachfolgeprozesse beinhalteten Anklagen gegen 25 hohe
militärische Führer.
Der Prozeß gegen die Südost-Generale
Im sogenannten „Geisel-Prozeß“ oder Prozeß gegen die Südost-Generale waren
zwölf Armeeführer wegen Kriegsverbrechen angeklagt, die sie während der
deutschen Besetzung von Jugoslawien, Albanien und Griechenland begangen hatten.
Der wichtigste Anklagepunkt gegen alle Angeklagten war ihre Verantwortlichkeit für
die Tötung von vielen Tausenden von jugoslawischen und griechischen Zivilisten.
Viele dieser Menschen wurden auf Grund eines Befehls von Generalfeldmarschall
Weichs umgebracht, nach dem für einen von Partisanen getöteten deutschen Soldaten
einhundert Zivilisten als „Geiseln“ hingerichtet werden sollten. Bei anderer
Gelegenheit wurden alle Einwohner von bestimmten Dörfern, in deren Nähe eine
Partisanenaktion vorgekommen war, ermordet und ihre Dörfer niedergebrannt.
Das Urteil im „Geisel-Prozeß“ ist in den vorher von Deutschland besetzten
Ländern stark kritisiert worden. (65)
Der OKW-Prozeß
Alle Angeklagten im Prozeß gegen das Oberkommando der Wehrmacht (OKW), an
der Spitze Generalfeldmarschall Wilhelm von Leeb, waren beschuldigt,
Angriffskriege geplant und geführt zu haben. Das Beweismaterial zeigte auch, daß
viele von ihnen den Hauptkonferenzen beigewohnt hatten, in denen Hitler seine
Absichten erklärt hatte, Polen, Holland, die Sowjetunion und andere Länder zu
überfallen. Auf die Teilnahme an diesen Konferenzen hatten die Richter des
Internationalen Militärgerichtshofes ihre Verurteilung von Keitel, Raeder und von
Neurath wegen Verbrechens gegen den Frieden entscheidend gestützt. Einige der
44
Angeklagten, die nicht selbst Teilnehmer der Konferenzen mit Hitler gewesen waren,
hatten an den Entwürfen für die Invasionspläne mitgearbeitet. Trotz dieser Umstände
hat das Gericht es abgelehnt, das entsprechende Beweismaterial zu benutzen. Nach
dem Urteil des Gerichts waren die Kenntnis von Hitlers Angriffsabsichten und die
Teilnahme an der Planung und Einleitung von Angriffskriegen „nicht genügend, um
die Teilnahme am Kriege selbst bei Militärführern von hohem Rang zu einem
Verbrechen zu stempeln“. (66) Ohne jede Erörterung über die Funktion oder Taten
der einzelnen Angeklagten schloß das Gericht, daß „die Angeklagten sich nicht auf
der Stufe der leitenden Politiker befunden hätten und deshalb in diesem
Anklagepunkt nicht schuldig seien.“ (67) Die Beschuldigungen gegen die
Angeklagten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
waren sehr schwer. Es waren in der Wehrmacht Befehle erteilt worden, die die
Hinrichtung aller Kommandos und politischer Kommissare anordneten, selbst wenn
sie in Uniform auf dem Schlachtfeld gefangen genommen wurden. Trotz einigem
Widerstand gegen diese Befehle wurden sie in vielen Fällen ausgeführt, der
Kommandobefehl meistens an der Westfront und der Kommissarbefehl an der
Ostfront. Das Verhalten der deutschen Armee gegenüber Zivilisten in den besetzten
Gebieten war nicht besser. Die Armeen hatten an der Deportierung von Hunderten
und Tausenden von Zivilisten aus ihren Heimatländern zur Zwangsarbeit
teilgenommen; die berüchtigten SS-Einsatzgruppen, die über eine Million Juden an
der Ostfront ermordet hatten, hatten diese Mordtaten in Zusammenarbeit mit der
deutschen Armee ausgeführt, die sie ernährte, transportierte und unterbrachte.
Mindestens drei der Angeklagten hatten persönlich an den Entwürfen solcher
verbrecherischen Befehle wie des Kommissarbefehls und des Kommandobefehls
teilgenommen; die meisten anderen Angeklagten hatten direkt mit deren Ausführung
zu tun.
Wilhelm Leeb wurde nur unter einem Punkt schuldig gesprochen, erhielt drei Jahre
und wurde unter Anrechnung der Untersuchungshaft entlassen.
Minister und hohe Beamte
Der Prozeß gegen Erhard Milch
Milch hatte den Rang eines Generalfeldmarschalls der Luftwaffe und war Görings
Vertreter im Luftfahrtministerium. Der Hauptanklagepunkt beruhte jedoch auf seiner
Tätigkeit als Mitglied des „Amtes Zentrale Planung“, das durch eine Verordnung
Hitlers vom 29. Oktober 1943 errichtet worden war. Das führende Mitglied der
„Zentralen Planung“ war Albert Speer, der vom Internationalen Militärgerichtshof
(IMG) verurteilt worden war. Letzterer hatte festgestellt, daß besagtes Amt „die
oberste Autorität für die Aufstellung der deutschen Produktionspläne und für die
Zuteilung und Fertigstellung von Rohmaterialien hatte“, ferner daß dieses Amt
Anweisungen an den vom IMG verurteilten Sauckel zur Beschaffung von
Arbeitskräften für solche Industrien geben konnte, die unter der Aufsicht des Amtes
standen. Sauckel und Speer wurden beide hauptsächlich deshalb verurteilt, weil sie
am „Zwangsarbeitsprogramm“ teilgenommen hatten, und dies war auch der
Hauptanklagepunkt gegen Milch. Er wurde ferner wegen Mittäterschaft an
medizinischen Experimenten angeklagt, zum Beispiel Höhen- und Kühlversuchen, die
im Konzentrationslager Dachau für die deutsche Luftwaffe durchgeführt worden
waren. (68) Das Gericht war der Auffassung, daß Milchs Beteiligung an den
medizinischen Experimenten nicht über jeden vernünftigen Zweifel hinaus erwiesen
war, und sprach ihn von diesem Anklagepunkt frei. Seine Mitverantwortlichkeit für
das Zwangsarbeitsprogramm zusammen mit Speer und Sauckel wurde als hinreichend
erwiesen angesehen. Er wurde daher für schuldig befunden und zu lebenslänglichem
Gefängnis verurteilt (69).
45
Der Prozeß gegen die Wilhelmstraße
Der größte und letzte der Nürnberger Nachfolgeprozesse betraf fast ausschließlich
höchste Regierungsbeamte und wurde daher als der „Ministerien“ - oder Prozeß
gegen die „Wilhelmstraße“ bekannt; amtlich war es der „Prozeß der Vereinigten
Staaten gegen Ernst von Weizsäcker und Genossen“. Von den 21 Angeklagten waren
18 Minister und hohe Beamte in der Zivilverwaltung des „Dritten Reiches“. Die drei
weiteren Angeklagten waren die SS-Generale Gottlob Berger und Walter
Schellenberg sowie der Bankier Karl Rasche. Die Zusammensetzung der
Anklagebank war der des Hauptkriegsverbrecherprozesses ähnlich, nur daß im Prozeß
gegen die Wilhelmstraße der Anteil der Diplomaten und Wirtschaftsbeamten größer
war, jedoch keine Militärs mitangeklagt waren. Die Anklageschrift beschuldigte 16
Angeklagte der Begehung von Verbrechen gegen den Frieden. Sieben Angeklagte
waren wegen Kriegsverbrechen, einschließlich der Mitschuld am Lynchen von
abgesprungenen
Fliegern
und
der
Mißhandlung
und
Ermordung
von
Kriegsgefangenen angeklagt. Sämtliche Angeklagten waren wegen Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, begangen gegen die
Zivilbevölkerung nach Ausbruch des Krieges, einschließlich der Verfolgung und
Ausrottung von rassischen und religiösen Gruppen, wirtschaftliche Ausraubung und
Plünderung in besetzten Ländern und Deportierung zur Zwangsarbeit. 15 Angeklagte
waren auch als Mitglieder verbrecherischer Organisationen, wie der SS oder des
Führerkorps der NSDAP, angeklagt.
Der Chef der Auslandsorganisation der NSDAP wurde nur wegen Mitgliedschaft in
der SS und dem Führerkorps der NSDAP verurteilt. Er selbst hatte sich der
Mitgliedschaft in der SS und dem Führerkorps unter Kenntnis ihrer kriminellen
Handlungen für schuldig erklärt. Dies war die einzige Schuldigerklärung, die jemals
in einem der Nürnberger Prozesse abgegeben worden ist. Alle anderen Angeklagten
im Wilhelmstraßen-Prozeß wurden auf Grund von einem oder mehreren
Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen den Frieden, wegen Kriegsverbrechen oder
Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
Im Hinblick auf die Schwere der Verbrechen waren, so Telford Taylor, die Strafen zu milde.
(70)
Vom Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg vom 1.10.1946 bis
zum Urteil im Wilhelmstraßenprozeß am 11.4.1949 war eine lange Zeit vergangen. Es
gab nicht mehr die „alliance“ mit der Sowjetunion, die im ersten Urteil mitgewirkt
hatte. Die amerikanische Politik ging inzwischen dahin, die Deutschen zu ihren
Verbündeten zu machen. Je weiter weg von den Untaten und dem Mai 1945, um so
milder wurden die Anschauungen - insbesondere über die Strafhöhe. „Die Klarheit
über die Taten und das Beweismaterial war unerhört angewachsen - und sagen wir
ruhig - der Mut zur Bestrafung war gesunken.“ (71)
Übersicht über die Nürnberger Nachfolgeprozesse- zusammengestellt von Robert
Kempner (72) (Stand vom 31. Januar 1951)
Die nachstehende Tabelle gibt die Namen der Angeklagten und in der zweiten
Spalte die Kategorie der Straftaten an, deretwegen sie verurteilt wurden.
A
V
K
bedeutet Angriffskrieg
bedeutet Verschwörung zur Planung eines Angriffskrieges
bedeutet Kriegsverbrechen im engeren Sinne, insbesondere gegen
Kriegsgefangene und
Kombattanten
M
bedeutet Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere Massenmorde
wie die
Ausrottung von Minderheiten.
46
S
P
S
P
O
bedeutet Sklavenarbeit
bedeutet Plünderung;
und
sind spezielle Verbrechen gegen die Menschlichkeit
bedeutet Organisationsverbrechen, d.h. die Mitgliedschaft in einer der
vom
Internationalen Militärgerichtshof für verbrecherisch erklärten
Organisationen, vor allem
der SS
47
Tabelle der Strafaussprüche
Fall 1: Ärzte
Urteil vom 20. August 1947
Brandt Karl
Handloser Siegfried
Rostock Pau
Schröder Oskar
Genzken Karle
Gebhardt Karl
Blome Kurt
Mrugowsky Joachim
Brandt Rudolf
Poppendick Helmut
Sievers Wolfram
Rose Gerhard
Ruff Siegfried
Brack Viktor
Romberg Hans-Wolfgang
Becker-Freysing Hermann
Weltz August
Schäfer Konrad
Hoven Waldemar
Beigelböck Wilhelm
Pokorny Adolf
Oberhauser Herta
Fischer Fritz
K,M,O
K,M
K,M
K,M,O
K,M,O
K,M,O
K,M,O
O
K,M,O
K,M
K,M,O
K,M
K,M,O
K,M
K,M
K,M,O
Todesstrafe, hingerichtet
Lebenslänglich
Freispruch
Lebenslänglich
Lebenslänglich
Todesstrafe, hingerichtet
Freispruch
Todesstrafe, hingerichtet
Todesstrafe, hingerichtet
10 Jahre
Todesstrafe, hingerichtet
Lebenslänglich
Freispruch
Todesstrafe, hingerichtet
Freispruch
20 Jahre
Freispruch
Freispruch
Todesstrafe, hingerichtet
15 Jahre
Freispruch
20 Jahre
Lebenslänglich
S,M
Lebenslänglich
O
K,M
K,M,O
K,M
K,M
K,M
M,O
M
K,M
K,M
5 Jahre (verbüßt)
10 Jahre
Freispruch
Freispruch
10 Jahre
Lebenslänglich
10 Jahre
10 Jahre (†)
Freispruch
Lebenslänglich
Freispruch
Lebenslänglich
7 Jahre (verbüßt)
Lebenslänglich
( wegen Krankheit entlassen)
(20)
(15)
(20)
(5 3/4)
(15)
(10)
(10)
(10)
(15)
Fall 2: Milch
Urteil vom 17. April 1947
Milch Erhard
(15)
Fall 3: Juristen
Urteil vom 4. Dezember 1947
Altstötter Josef
von Ammon Wilhelm
Barnickel Paul
Cuhorst Hermann
Joel Günther
Klemm Herbert
Lautz Ernst
Mettgenberg Wolfgang
Nebelung Günther
Öschey Rudolf
Petersen Hans
Rothaug Oswald
Rothenberger Curt
Schlegelberger Franz
(5 3/4)
(5 3/4)
(20)
(5 3/4)
(20)
(20)
Fall 4: Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS
Urteil vom 3. November 1947
Baier Hans
Bobermin Hans
Eirenschmalz Franz
Fanslau Heinz
Frank August
Hohberg Hans
Kiefer Max
Klein Horst
Lörner Georg
K,M,O
K,M,O
K,M,O
K,M,O
K,M,O
K,M
K,M,O
K,M,O
10 Jahre
15 Jahre
Todesstrafe
20 Jahre
Lebenslänglich
10 Jahre
15 Jahre
Freispruch
Lebenslänglich
48
(5 3/4)
(5 3/4)
(9)
(15)
(15)
(5 3/4)
(5 3/4)
(15)
Lörner Hans
Mummenthey Karl
Pohl Oswald
Pook Hermann
Scheide Rudolf
Sommer Karl
Tschentscher Erwin
Vogt Joseph
Volk Leo
K,M,O
K,M,O
K,M,O
K,M,O
K,M,O
K,M,O
K,M
10 Jahre
Lebenslänglich
Todesstrafe
10 Jahre
Freispruch
Todesstrafe
10 Jahre
Freispruch
10 Jahre
S,P,O
O
S
-
7 Jahre
5 Jahre
Freispruch
2 ½ Jahre
Freispruch
Freispruch
S
P
P
P,S
S
P
S
P
P
P
P
S
-
6 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
Freispruch
Freispruch
Freispruch
7 Jahre
Freispruch
8 Jahre
2 Jahre
6 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
1 ½ Jahre
Freispruch
Freispruch
Freispruch
2 Jahre
Freispruch
8 Jahre
Freispruch
Freispruch
1 ½ Jahre
M
M,P
M,K,S
M,K
K,S
M,K
M,K,S
M
7 Jahre
15 Jahre
Freispruch
Freispruch
Lebenslänglich
12 Jahre
10 Jahre
Lebenslänglich
20 Jahre
20 Jahre
(5 3/4)
(20)
(5 3/4)
(20)
(5 3/4)
(8)
Fall 5: Flick
Urteil vom 22. Dezember 1947
Flick Friedrich
Steinbrink Otto
Kaletsch Konrad
Weiß Bernhard
Terberger Hermann
Burkhard Odilio
Fall 6: IG-Farben
Urteil vom 30. Juli 1948
Krauch Carl
Schmitz Hermann
von Schnitzler Georg
Gajewski Fritz
Hörlein Heinrich
von Knieriem August
ter Meer Fritz
Schneider Christian
Ambros Otto
Bürgin Ernst
Bütefisch Heinrich
Häflinger Paul
Ilgner Max
Jähne Friedrich
Kühne Hans
Lautenschläger Carl
Mann Wilhelm
Oster Heinrich
Wurster Karl
Dürrfeld Walter
Gattineau Heinrich
von der Heyde Erich
Kugler Hans
>
sämtlich verbüßt
oder wegen guter
Führung vorzeitig
entlassen
Fall 7: Südost-Generale
Urteil vom 19. Februar 1948
Dehner Ernst
Felmy Helmuth
Förtsch Hermann
von Geitner Kurt
Kuntze Walter
Lanz Hubert
von Leyser Ernst
List Wilhelm
Rendulic Lothar
Speidel Wilhelm
Fall 8: Rasse- und Siedlungshauptamt der SS
Urteil vom 10. März 1948
Greifelt Ulrich
M,K,O
Lebenslänglich (†)
49
(5 3/4)
(10)
(5 3/4)
(5 3/4)
(10)
(5 3/4)
Creutz Rudolf
Meyer-Hetling Konrad
Schwarzenberger Otto
Hübner Herbert
Lorenz Werner
Brückner Heinz
Hofmann Otto
Hildebrandt Richard
Schwalm Fritz
Sollmann Max
Ebner Georg
Tesch Günther
Viermetz Inge
M,K,O
O
O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
O
O
O
-
15 Jahre
(10)
2 Jahre, 10 Monate
ver2 Jahre, 10 Monate
büßt
15 Jahre
(5 3/4)
20 Jahre
(15)
15 Jahre
(5 3/4)
25 Jahre
(15)
25 Jahre (an Polen rücküberstellt)
10 Jahre
(5 3/4)
2 Jahre, 8 Monate
ver2 Jahre, 8 Monate
>
büßt
2 Jahre, 10 Monate
Freispruch
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
M,K,O
O
M,K,O
O
M,K,O
Todesstrafe
Todesstrafe
20 Jahre
(15)
20 Jahre
(10)
Todesstrafe
Todesstrafe
(25)
Todesstrafe
(lebensl.)
Todesstrafe
(15)
Todesstrafe
(20)
Todesstrafe
(lebensl.)
Todesstrafe
Todesstrafe
(15)
Lebenslänglich
(10)
Todesstrafe
(lebensl.)
Todesstrafe (an Belgien ausgel.)
Todesstrafe
(lebensl.)
10 Jahre
(8)
20 Jahre
(5 3/4)
10 Jahre
(5 3/4)
Todesstrafe
(10)
3 Jahre
(verbüßt)
Lebenslänglich
(10)
Krupp von Bohlen
und Halbach Alfried
Löser Ewald
Houdremont Eduard
Müller Erich
Janssen Friedrich
Pfirsch Karl
Ihn Max
Eberhardt Karl
Korschan Heinrich
von Bülow Friedrich
Lehmann Heinrich
Kupke Hans
Fall 11: Wilhelmstraße
Urteil vom 11. April 1949
P,S
P,S
P,S
P,S
P,S
S
P,S
S
S
S
S
12 Jahre und Einziehung
des Vermögens
7 Jahre
10 Jahre
12 Jahre
10 Jahre
>
Freispruch
9 Jahre
9 Jahre
6 Jahre
12 Jahre
6 Jahre
2 Jahre, 10 Mon.
Diejenigen,
die nicht be
reits verbüßt,
durch Entscheid vom
31. Januar
1951 begnadigt.
Vermögenseinziehung
aufgehoben.
von Weizsäcker Ernst
Steengracht von Moyland
Adolf
Keppler Wilhelm
Bohle Ernst Wilhelm
Wörmann Ernst
Ritter Karl
von Erdmannsdorff Otto
M
5 Jahre *
teilweise
verbüßt
Fall 9: Einsatzgruppen
Urteil vom 10. April 1948
Ohlendorf Otto
Naumann Erich
Schulz Erwin
Six Franz
Blobel Paul
Blume Walter
Sandberger Martin
Seibert Willy
Steimle Eugen
Biberstein Ernst
Braune Werner
Hänsch Walter
Noßke Gustav
Ott Adolf
Strauch Edward
Klingelhöfer Waldemar
Fendler Lothar
von Radetzky Waldemar
Rühl Felix
Schubert Heinz
Graf Mathias
Jost Heinz
Fall 10: Krupp
Urteil vom 31. Juli 1948
>
M
A,M,P,O
O
M
K
-
5 Jahre*
10 Jahre
5 Jahre
5 Jahre*
4 Jahre
Freispruch
50
(5 3/4)
teilweise
verbüßt
Veesenmayer Edmund
Lammers Hans Heinrich
Stuckart Wilhelm
Darré Richard Walther
Meißner Otto
Dietrich Otto
Berger Gottlob
Schellenberg Walter
Schwerin von Krosigk Lutz
Puhl Emil
Körner Paul
Pleiger Paul
Kehrl Hans
Rasche Karl
M,S,O
A,K,M,S,O
M,P,O
M,P,O
M,O
K,M,S,O
M,O
M,P
M
A,P,S,O
P,S
M,P,S,O
P,O
20 Jahre
20 Jahre
3 Jahre, 10 M.
7 Jahre
Freispruch
7 Jahre
25 Jahre
6 Jahre
10 Jahre
5 Jahre
15 Jahre
15 Jahre
15 Jahre
7 Jahre
>
(10)
(10)
teilweise
verbüßt
(teilw. verbüßt)
(10)
(teilw. verbüßt)
(5 3/4)
(teilw. verbüßt)
(10)
(9)
(5 3/4)
(teilw. verbüßt)
Fall 12: Oberkommando der Wehrmacht
Urteil vom 27. Oktober 1948
von Leeb Wilhelm
Sperrle Hugo
von Küchler Georg
Hoth Hermann
Reinhardt Hans Georg
von Salmuth Hans
Hollidt Karl
Schniewind Otto
von Roques Karl
Reinecke Hermann
Warlimont Walter
Wöhler Otto
Lehmann Rudolf
M
K,M
K,M
K,M
K,M
K,M
K,M
K,M
K,M
K,M
K,M
3 Jahre
Freispruch
20 Jahre
15 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
5 Jahre
Freispruch
20 Jahre (†)
Lebenslänglich
Lebenslänglich
8 Jahre
7 Jahre
(verbüßt)
(12)
(12)
(teilw. verbüßt)
>
(18)
teilweise
verbüßt
Die mehrfach in Klammer erscheinende Zahl 5 ¾ bringt zum Ausdruck, daß die Verurteilten am 1.
Februar 1951 entlassen wurden, nachdem sie durchschnittlich 5 ¾ Jahre verbüßt hatten und durch den
Gnadenerweis des Hochkommissars die Strafe “auf die verbüßte Zeit herabgesetzt” war.
* Ursprünglich sieben Jahre. Durch Berichtigungsbeschluß vom 12. Dezember 1949 wurden jedoch
die Strafen auf fünf Jahre herabgesetzt, nachdem die Verurteilung von Weizsäcker und Wörmann
wegen Verbrechen gegen den Frieden und von Steengracht wegen Kriegsverbrechen durch den
Beschluß weggefallen war.
51
ZEITTAFEL
8.8.1920
8.11.1923
9.11.1923
1.4.1924
9.11 1925
27.8.1928
1.6.1932
3.12.1932
28.1.1933
30.1.1933
1.2.1933
27.2.1933
28.2.1933
13.3.1933
16.3.1933
20.3.1933
24.3.1933
1.4.1933
27.4.1933
2.5.1933
10.5.1933
22.6.1933
20.1.1934
20.4.1934
24.10.1934
16.3.1935
15.9.1935
7.3.1936
18.10.1936
1.12.1936
5.11.1937
4.2.1938
13.3.1938
9.11.1938
20.1.1939
15.3.1939
1.9.1939
12.10.1939
9.4.1940
10.5.1940
18.12.1940
6.4.1941
14.5.1941
4.6.1941
22.6. 1941
17.7.1941
31.7.1941
23.9.1941
28.9.1941
20.10.1941
Gründung der NSDAP
Hitler proklamiert „deutsche Nationalregierung“ in München unter seiner Führung
Zusammenbruch des Hitler-Putsches
Hitler zu 5 Jahren Festungshaft verurteilt, vorzeitige Entlassung bereits am 20.12
1924; in der Haft entstand Bd. 1 von „Mein Kampf“, der im Juli 1925 in München
erschien
Gründung der SS (Schutzstaffel)
Unterzeichnung des Briand-Kellog Paktes in Paris durch 15 Nationen, denen sich
später 45 weitere, darunter die UdSSR, anschließen. Demnach sollte künftig der
Angriffskrieg geächtet sein. Streitigkeiten sollten intern im Wege der Schiedsgerichtsbarkeit beigelegt werden. Beitritt Deutschlands am 25.7.29
Ernennung von Papens zum Reichskanzler
General Schleicher wird Reichskanzler
Rücktritt Schleichers
Hindenburg beruft Hitler zum Reichskanzler
Auflösung des Reichstages
Brand des Reichstagsgebäudes
„Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“, Aufhebung der Freiheits- und Grundrechte
Goebbels wird Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Schacht wird Reichsbankpräsident
Himmler läßt in Dachau das erste Konzentrationslager errichten
Ermächtigungsgesetz, Ende der parlamentarischen Demokratie
Boykott jüdischer Geschäfte
Heß wird stellv. Vorsitzender der NSDAP
Auflösung der Gewerkschaften, Besetzung der Gewerkschaftshäuser, zahlreiche Verhaftungen von Gewerkschaftern und Internierung in Kzs
Bücherverbrennung
Verbot der SPD, die KPD war schon vorher verboten worden
Gesetz „Zur Ordnung der nationalen Arbeit“
Himmler wird Chef der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in Preußen
Verordnung über die „Deutsche Arbeitsfront“ als „Organisation der schaffenden Deutschen der Stirn und der Faust“, R. Ley wird ihr Vorsitzender
Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht
Verkündung der antisemitischen „Nürnberger Gesetze“
Hitler läßt die Wehrmacht in das entmilitarisierte Rheinland einmarschieren
Göring wird mit der Durchführung des Vierjahresplans betraut:
1. Die deutsche Armee muß in 4 Jahren einsatzfähig sein.
2. Die deutsche Wirtschaft muß in 4 Jahren kriegsfähig sein
Gesetz über die Hitlerjugend, Reichsjugendführer wird Baldur v. Schirach
Hitler enthüllt vor den Oberbefehlshabern und dem Reichsaußenminister seine
Kriegspläne (Hoßbach-Dokument)
Bildung des Oberkommandos der Wehrmacht, Hitler ist oberster Führer, Ribbentrop
löst von Neurath als Reichsaußenminister ab
Besetzung und Anschluß Österreichs
Reichspogromnacht
Funk wird Reichsbankpräsident
Einmarsch deutscher Truppen in Böhmen und Mähren; Bildung des Protektorats
Beginn des deutschen Angriffs auf Polen, der 2. Weltkrieg beginnt
Frank wird Generalgouverneur des besetzten Polen
Deutscher Überfall auf Dänemark und Norwegen
Deutscher Angriff auf Holland, Belgien, Luxemburg und Frankreich
Hitler erteilt die Weisung Nr. 21 („Fall Barbarossa“) betreffend den Angriff auf die
Sowjetunion
Deutscher Angriff auf Jugoslawien und Griechenland
Bormann wird Nachfolger von Heß
Das Oberkommando der Wehrmacht erläßt den „Kommissarbefehl“, nach dem die
politischen Kommissare der Roten Armee als Trägerin der bolschewistischen Weltanschauung im demnächst beginnenden Rußlandfeldzug „grundsätzlich sofort mit
der Waffe zu erledigen“ sind
Beginn des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion
Rosenberg wird Reichsminister für die besetzten Ostgbiete
Göring beauftragt Heydrich mit der völligen „Evakuierung“ der europäischen Juden
erste Versuchsvergasungen im KZ Auschwitz
Judenmassaker in Kiew (ca. 34.000 Tote)
erste Deportierungen von Juden aus dem deutschen Reich
52
11.12.1941 Deutschland erklärt den Krieg an die USA
13.1.1942
Londoner Konferenz ( zur Behandlung der Kriegsverbrecher)
20.1.1942
Wannsee-Konferenz über die „Endlösung der Judenfrage“
9.2.1942
Speer wird Rüstungsminister
28.3.1942 Sauckel wird „Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz“
10.6.1942
Vernichtung von Lidice
24.1.1943
Roosevelt bezeichnet in Casablanca als Kriegsziel die „bedingungslose Kapitulation
Deutschlands“
30.1.1943
Kaltenbrunner wird Chef des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA); Dönitz wird Oberbefehlshaber der Kriegsmarine
31.1.1943
Ende der Schlacht um Stalingrad
22.2.1943
Hinrichtung der Geschwister Scholl („ Weiße Rose“)
11.6.1943
Himmler ordnet die Liquidierung der polnischen Ghettos an
10.7.1943
Landung der Alliierten auf Sizilien
6.6.1944
Invasion der Alliierten in Frankreich
20.7.1944
Hiler-Attentat
4.-11.2.1945 Konferenz von Jalta. Roosevelt, Churchill und Stalin legen das endgültige militärische Vorgehen fest, sowie die Bedingungen für Besetzung, Kontrolle und Reparationen des besiegten Deutschland
8.3.1945
Die Alliierten setzen bei Dormagen über den Rhein
25.4.1945
Westalliierte und Rote Armee treffen sich bei Torgau
30.4.1945
Selbstmord Hitlers in Berlin. Dönitz wird neues Staatsoberhaupt
8.5.1945
bedingungslose Kapitulation Deutschlands
5.6.1945
Deutschland wird in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Die Besatzungsmächte übernehmen die oberste Regierungsgewalt
17.7.-2.8.1945 Potsdamer Konferenz
6.8.1945
Abwurf der ersten Atombombe auf Hiroshima, am 9.8. folgt Nagasaki
20.11.1945 Beginn des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen
Militärgerichtshof in Nürnberg
Anmerkungen
1) zit. nach Taylor 1, S.12; 2) ebd.; 3) Taylor 2, S. 74 f.; 4) Heydecker/Leeb, S. 99; 5) Taylor 2,
S.746; 6) Anklageschrift im Wortlaut gekürzt, nach Heydecker/Leeb, S.530-33; 7) zusammengestellt
nach Münning, S. 49 ff., 8) Taylor 2, S.149; 9) zit. nach Heydecker/Leeb, S.101-103; 10) ebd. S.106;
11) zit. nach Taylor 2, S.206; 12) Heydecker/Leeb, S.167/68; 13) ebd. S.229; 14) Taylor 2, S.349;
15) ebd.; 16) Taylor 2 S. 351; 17) ebd. S.353; 18) ebd., S.354; 19) ebd., S.355; 20) Heydecker/Leeb,
S. 387; 21) Taylor 2, S. 367; 22) Heydecker/Leeb, S. 282/83; 23) ebd., S. 367/68; 24) ebd., S.293;
25) Taylor 2, S.369; 26) ebd.; 27) Taylor 2, S.371; 28) ebd., S. 374; 29) Zentner, S.18; 30) Gilbert,
S.424; 31) Heydecker/Leeb, S.413; 32) Taylor 2, S.425; 33) ebd., S.570/71; 34) ebd., S.580; 35)
ebd., S.587; 36) ebd., S.609; 37) eine Zusammenfassung findet sich bei Heydecker/Leeb, S.454; 38)
Taylor 2, S.250 f.; 39) ebd., S.263; 40) Heydecker/Leeb, S.476; 41) Taylor 1, S.32; 42) ebd.; 43)
Taylor 1, S.34; 44) ebd.; 45) Taylor 1, S.35; 46) ebd., S.38; 47) Der Nürnberger Prozeß ..., Protokoll
Bd.1, S.414; 48) ebd., S.324-28; 49) ebd, S.340-43; 50) ebd., S.343-46); 51) ebd., S.346-50; 52)
Kempner, Vorwort zu Heydecker/Leeb, S.11; 53) aus Jacksons Eröffnungsrede, zit. nach
Heydecker/Leeb S.15; 54) Zentner, S.12; 55) nach Taylor 1, S.50-116; 56) Taylor 1, S.54-56; 57)
ebd., S.57; 58) ebd., S.58; 59) ebd., S.71, 60) ebd., S.73; 61) aus der Verhandlungsniederschrift, zit.
nach Taylor 1, S.75; 62) Taylor 1, S.80; 63) ebd., S.85; 64) ebd., S.92; 65) ebd., S.99; 66) ebd.,
S.106; 67) ebd.; 68) Taylor 1, S.108; 69) ebd., S.109; 70) ebd.,S.114; 71) Kempner; S.346; 72)
abgedruckt in: Taylor 1, S.160-66.
Literaturnachweis
Gustave M. Gilbert, Nürnberger Tagebuch, Gespräche der Angeklagten mit dem Gerichtspsychologen,
Frankfurt/Main 1993
Joe J. Heydecker/Johannes Leeb, Der Nürnberger Prozeß, Köln 1979
Robert M.W. Kempner, Ankläger einer Epoche, Frankfurt/Main, Berlin, 1986
Kamilla Münning, Der Nürnberger Prozeß, Materialien zu einem Film von Tore Sjöberg, Duisburg
1989
Telford Taylor, Die Nürnberger Prozesse, Zürich 1951 (Taylor 1)
Telford Taylor, Die Nürnberger Prozesse, Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger
Sicht, München 1994 (Taylor 2)
Christian Zentner, Der Nürnberger Prozeß, Stuttgart 1994
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg
1947, Protokolle, Nachdruck Reichenbach Verlag Stuttgart 1994, Bd.1 (Anklageschrift und Urteil)
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Urkunden
und anderes Beweismaterial, Nürnberg 1947, Nachdruck Delphin Verlag München 1989, Bd. 1, Bd.11
Umfangreiches Bildmaterial enthält Ray D'Addario, Klaus Kastner, Der Nürnberger Prozeß, 1994
53
Dokumente im Wortlaut
(Abschrift ohne Fehlerkorrektur)
A) Das Hoßbach-Protokoll
B) Fritz Sauckel, Das Programm des Arbeitseinsatzes
C) Entwurf einer Rede Krupps
D) Schuldsprüche gegen Keitel, Streicher, Funk und Schacht
54
A) Das Hoßbach-Protokoll
DOKUMENT 386-PS
NIEDERSCHRIFT DES OBERSTEN HOSSBACH VOM 10. NOVEMBER 1937 ÜBER DIE
BESPRECHUNG VOM 5. NOVEMBER 1937 IN DER REICHSKANZLEI, AN DER HITLER, VON
BLOMBERG, VON FRITSCH, RAEDER, GÖRING UND VON NEURATH TEILNAHMEN, MIT
WIEDERGABE VON HITLERS REDE ÜBER DIE ZIELE DER DEUTSCHEN POLITIK, DIE HITLER
ALS SEINE „TESTAMENTARISCHE HINTERLASSENSCHAFT“ BEZEICHNET UND IN DER ER
ERKLÄRT, DASS ES „ZUR LÖSUNG DER DEUTSCHEN FRAGE NUR DEN WEG DER GEWALT
GEBEN KÖNNE“ (BEWEISSTÜCK US-25)
BESCHREIBUNG DER HIER ZUGRUNDEGELEGTEN URK:
Phot bgl durch Schreiben des Department of State (Washington D.C.) vom 17. Oktober 1945 U (Ti)
James J Byrnes
Berlin, den 10. November 1937
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über die Besprechung in der Reichskanzlei
am 5. 11. 37 von 16,15 - 20,30 Uhr.
Anwesend:
Der Führer und Reichskanzler,
der Reichskriegsminister Generalfeldmarschall v. Blomberg,
der Oberbefehlshaber des Heeres Generaloberst Freiherr von Fritsch,
der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Generaladmiral Dr.h.c. Raeder,
der Oberbefehlshaber der Luftwaffe Generaloberst Göring,
der Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath,
Oberst Hoßbach.
Der Führer stellte einleitend fest, daß der Gegenstand der heutigen Besprechung von derartiger
Bedeutung sei, daß dessen Erörterung in anderen Staaten wohl vor das Forum des
Regierungskabinetts gehörte, er - der Führer - sähe aber gerade im Hinblick auf die Bedeutung der
Materie davon ab, diese in dem großen Kreise des Reichskabinetts zum Gegenstand der Besprechung
zu machen. Seine nachfolgenden Ausführungen seien das Ergebnis eingehender Überlegungen und der
Erfahrungen seiner 4 1/2 jährigen Regierungszeit; er wolle den anwesenden Herren seine
grundlegenden Gedanken über die Entwicklungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten unserer
außenpolitischen Lage auseinandersetzen, wobei er im Interesse einer auf weite Sicht eingestellten
deutschen Politik seine Ausführungen als seine testamentarische Hinterlassenschaft für den Fall
seines Ablebens anzusehen bitte.
Der Führer führte sodann aus:
Das Ziel der deutschen Politik sei die Sicherung und die Erhaltung der Volksmasse und deren
Vermehrung. Somit handele es sich um das Problem des Raumes.
Die deutsche Volksmasse verfüge über 85 Millionen Menschen, die nach der Anzahl der Menschen
und der Geschlossenheit des Siedlungsraumes in Europa einen in sich so fest geschlossenen
Rassekern darstelle, wie er in keinem anderen Land wiederanzutreffen sei
- S e it e 2 -
wie er andererseits das Anrecht auf größeren Lebensraum mehr als bei anderen Völkern in sich
schlösse. Wenn kein dem deutschen Rassekern entsprechendes politisches Ergebnis auf dem Gebiet
des Raumes vorläge, so sei das eine Folge mehrhundertjähriger historischer Entwicklung und bei
Fortdauer dieses politischen Zustandes die größte Gefahr für die Erhaltung des deutschen Volkstums
auf seiner jetzigen Höhe. Ein Aufhalten des Rückganges des Deutschtums in Österreich und in der
Tschechoslowakei sei ebenso wenig möglich als die Erhaltung des augenblicklichen Standes in
Deutschland selbst. Statt Wachstum setze Sterilisation ein, in deren Folge Spannungen sozialer Art
nach einer Reihe von Jahren einsetzen müßten, weil politische und weltanschauliche Ideen nur
solange von Bestand seien, als sie die Grundlage zur Verwirklichung der realen Lebensansprüche
eines Volkes abzugeben vermöchten. Die deutsche Zukunft sei daher ausschließlich durch die Lösung
der Raumnot bedingt, eine solche Lösung könne naturgemäß nur für eine absehbare, etwa 1 - 3
Generationen umfassende Zeit gesucht werden.
Bevor er sich der Frage der Behebung der Raumnot zuwende, sei die Überlegung anzustellen, ob
im Wege der Autarkie oder einer gesteigerten Beteiligung an der Weltwirtschaft eine zukunftsreiche
Lösung der deutschen Lage zu erreichen sei.
55
Autarkie: Durchführung nur möglich bei straffer nationalsozialistischer Staatsführung, welche die
Voraussetzung sei, als Resultat der Verwirklichungsmöglichkeit sei festzustellen:
A. Auf dem Gebiet der Rohstoffe nur bedingte, nicht aber totale Autarkie.
l.) soweit Kohle zur Gewinnung von Rohprodukten in Betracht komme, sei Autarkie durchführbar.
2.) Schon auf dem Gebiet der Erze Lage viel schwieriger.
Eisenbedarf = Selbstdeckung möglich und Leichtmetall, bei anderen Rohstoffen
- Kupfer, Zinn dagegen nicht.
3.) Faserstoffe - Selbstdeckung, soweit Holzvorkommen reicht.
Eine Dauerlösung nicht möglich.
4.) Ernährungsfette möglich.
B. Auf dem Gebiet der Lebensmittel sei die Frage der Autarkie mit einem glatten „Nein“ zu
beantworten.
- S e it e 3 -
Mit der allgemeinen Steigerung des Lebensstandartes sei gegenüber den Zeiten vor 30-40 Jahren
eine Steigerung des Bedarfs und ein gesteigerter Eigenkonsum auch der Produzenten, der Bauern,
Hand in Hand gegangen. Die Erlöse der landwirtschaftlichen Produktionssteigerung seien in die
Deckung der Bedarfssteigerung übergegangen, stellten daher keine absolute Erzeugungssteigerung
dar. Eine weitere Steigerung der Produktion unter Anspannung des Bodens, der infolge der
Kunstdüngung bereits Ermüdungserscheinungen aufweise, sei kaum noch möglich und daher sicher,
daß selbst bei höchster Produktionssteigerung eine Beteiligung am Weltmarkt nicht zu umgehen sei.
Der schon bei guten Ernten nicht unerhebliche Ansatz von Devisen zur Sicherstellung der Ernährung
durch Einfuhr steigere sich bei Mißernten zu katastrophalem Ausmaß. Die Möglichkeit der
Katastrophe wachse in dem Maße der Bevölkerungszunahme, wobei der Geburtenüberschuß von
jährlich 560 000 auch insofern einen erhöhten Brotkonsum im Gefolge habe, da das Kind ein
stärkerer Brotesser als der Erwachsene sei.
Den Ernährungsschwierigkeiten durch Senkung des Lebensstandartes und durch Rationalisierung
auf die Dauer zu begegnen, sei in einem Erdteil annähernd gleicher Lebenshaltung unmöglich.
Seitdem mit Lösung des Arbeitslosenproblems die volle Konsumkraft in Wirkung getreten sei, wären
wohl noch kleine Korrekturen unserer landwirtschaftlichen Eigenproduktion, nicht aber eine
tatsächliche Änderung der Ernährungsgrundlage möglich. Damit sei die Autarkie sowohl auf dem
Ernährungsgebiet als auch in der Totalität hinfällig.
Beteiligung an der Weltwirtschaft: Ihr seien Grenzen gezogen, die wir nicht zu beheben vermöchten.
Einer sicheren Fundierung der deutschen Lage ständen die Konjunkturschwankungen entgegen, die
Handelsverträge böten keine Gewähr für die praktische Durchführung. Insbesondere sei grundsätzlich
zu
bedenken,
daß
seit
dem
Weltkriege
eine
Industrialisierung
gerade
früherer
Ernährungsausfuhrländer stattgefunden habe. Wir lebten im Zeitalter wirtschaftlicher Imperien, in
welchem der Trieb zur Kolonisierung sich wieder dem Urzustand nähere; bei Japan und Italien lägen
dem Ausdehnungsdrang wirtschaftliche Motive zu Grunde ebenso wie auch für Deutschland die
wirtschaftliche Not den Antrieb bilden würde. Für Länder außerhalb der großen Wirtschaftsreiche sei
die Möglichkeit wirtschaftlicher Expansion besonders erschwert.
Der durch die Rüstungskonjunkturen verursachte Auftrieb in
- S e it e 4 -
der Weltwirtschaft könne niemals die Grundlage zu einer wirtschaftlichen Regelung für einen
längeren Zeitraum bilden, welch letzterer vor allem auch die vom Bolschewismus ausgehenden
Wirtschaftszerstörungen im Wege stünden. Es sei eine ausgesprochene militärische Schwäche
derjenigen Staaten, die ihre Existenz auf dem Außenhandel aufbauten. Da unser Außenhandel über
die durch England beherrschten Seegebiete führe, sei es mehr eine Frage der Sicherheit des
Transportes als eine solche der Devisen, woraus die große Schwäche unserer Ernährungssituation im
Kriege erhelle. Die einzige, uns vielleicht traumhaft erscheinende Abhilfe läge in der Gewinnung
eines größeren Lebensraumes, ein Streben, das zu allen Zeiten die Ursache der Staatenbildungen und
Völkerbewegungen gewesen sei. Daß dieses Streben in Genf und bei den gesättigten Staaten keinem
Interesse begegne, sei erklärlich. Wenn die Sicherheit unserer Ernährungslage im Vordergrunde
stände, so könne der hierfür notwendige Raum nur in Europa gesucht werden, nicht aber ausgehend
von liberalistisch-kapitalistischen Auffassungen in der Ausbeutung von Kolonien. Es handele sich
nicht um die Gewinnung von Menschen, sondern von landwirtschaftlich nutzbarem Raum. Auch die
Rohstoffgebiete seien zweckmäßiger im unmittelbaren Anschluß an das Reich in Europa und nicht in
Übersee zu suchen, wobei die Lösung sich für ein bis zwei Generationen auswirken müsse. Was
darüber hinaus in späteren Zeiten notwendig werden sollte, müsse nachfolgenden Geschlechtern
überlassen bleiben. Die Entwicklung großer Weltgebilde gehe nun einmal langsam vor sich, das
deutsche Volk mit seinem starken Rassekern finde hierfür die günstigsten Voraussetzungen inmitten
des europäischen Kontinents. Daß jede Raumerweiterung nur durch Brechen von Widerstand und
unter Risiko vor sich gehen könne, habe die Geschichte aller Zeiten - Römisches Weltreich,
Englisches Empire - bewiesen. Auch Rückschläge seien unvermeidbar. Weder früher noch heute habe
es herrenlosen Raum gegeben, der Angreifer stoße stets auf den Besitzer.
Für Deutschland laute die Frage, wo größter Gewinn unter geringstem Einsatz zu erreichen sei.
56
Die deutsche Politik habe mit den beiden Haßgegnern England und Frankreich zu rechnen, denen
ein starker deutscher Koloß inmitten Europas ein Dorn im Auge sei, wobei beide Staaten eine weitere
deutsche Erstarkung sowohl in Europa als auch in Übersee ablehnten und sich in dieser Ablehnung
auf die Zustimmung aller Parteien stützen könnten. In der Errichtung deutscher militärischer
Stützpunkte
- S e it e 5 -
in Übersee sähen beide Länder eine Bedrohung ihrer Überseeverbindungen, eine Sicherung des
deutschen Handels und rückwirkend eine Stärkung der deutschen Position in Europa.
England könne aus seinem Kolonialbesitz infolge des Widerstandes der Dominien keine
Abtretungen an uns vornehmen. Nach dem durch Übergang Abessiniens in italienischen Besitz
eingetretenen Prestigeverlusts Englands sei mit einer Rückgabe Ostafrikas nicht zu rechnen. Das
Entgegenkommen Englands werde sich bestenfalls in dem Anheimstellen äußern, unsere kolonialen
Wünsche durch Wegnahme solcher Kolonien zu befriedigen, die sich z.Zt. in nicht englischem Besitz
befänden - z.B. Angola - . In der gleichen Linie werde sich das französische Entgegenkommen
bewegen.
Eine ernsthafte Diskussion wegen der Rückgabe von Kolonien an uns käme nur zu einem Zeitpunkt
in Betracht, in dem England sich in einer Notlage befände und das deutsche Reich stark und gerüstet
sei. Die Auffassung, daß das Empire unerschütterlich sei, teile der Führer nicht. Die Widerstände
gegen das Empire lägen weniger in den eroberten Ländern als bei den Konkurrenten. Das Empire und
das Römische Weltreich seien hinsichtlich der Dauerhaftigkeit nicht vergleichbar; dem letzteren habe
seit den punischen Kriegen kein machtpolitischer Gegner ernsthafteren Charakters gegenüber
gestanden. Erst die vom Christentum ausgehende auflösende Wirkung und die sich bei jedem Staat
einstellenden Alterserscheinungen hätten das alte Rom dem Ansturm der Germanen erliegen lassen.
Neben dem englischen Empire ständen schon heute eine Anzahl ihm überlegener Staaten. Das
englische Mutterland sei nur im Bunde mit anderen Staaten, nicht aus eigener Kraft in der Lage,
seinen Kolonialbesitz zu verteidigen. Wie solle England allein z.B. Kanada gegen einen Angriff
Amerikas, seine ostasiatischen Interessen gegen einen solchen Japans verteidigen!
Das Herausstellen der englischen Krone als Träger des Zusammenhaltes des Empire sei bereits das
Eingeständnis, daß das Weltreich machtpolitisch auf die Dauer nicht zu halten sei. Bedeutungsvolle
Hinweise in dieser Richtung seien:
a) Das Streben Irlands nach Selbständigkeit.
b) Die Verfassungskämpfe in Indien, wo England durch seine halben Maßnahmen den Indern die
Möglichkeit
eröffnet
habe,
späterhin
die
Nichterfüllung
der
verfassungsrechtlichen
Versprechungen als Kampfmittel gegen England zu benutzen
- S e it e 6 -
c) Die Schwächung der englischen Position in Ostasien durch Japan.
d) Der Gegensatz im Mittelmeer zu Italien, welches - unter Berufung auf seine Geschichte, getrieben
aus Not und geführt durch ein Genie - seine Machtstellung ausbaue und sich hierdurch in
zunehmendem Maße gegen englische Interessen wenden müsse. Der Ausgang des abessinischen
Krieges sei ein Prestigeverlust Englands, den Italien durch Schüren in der mohammedanischen
Welt zu vergrößern bestrebt sei.
In summa sei festzustellen, daß trotz aller ideeller Festigkeit das Empire machtpolitisch auf die
Dauer nicht mit 45 Millionen Engländern zu halten sei. Das Verhältnis der Bevölkerungszahl des
Empire’s zu der des Mutterlandes von 9 : 1 sei eine Warnung für uns, bei Raumerweiterungen
nicht die in der eigenen Volkszahl liegende Plattform zu gering werden zu lassen.
Die Stellung Frankreichs sei günstiger als die Englands. Das französische Reich sei territorial
besser gelagert, die Einwohner seines Kolonialbesitzes stellten einen militärischen Mitzuwachs dar.
Aber Frankreich gehe innenpolitischen Schwierigkeiten entgegen.
Im Leben der Völker nehmen die parlamentarische Regierungsform etwa 10 %, die autoritäre etwa
90 % der Zeit ein. Immerhin seien heute in unsere politischen Berechnungen als Machtfaktoren
einzusetzen : England, Frankreich, Rußland und die angrenzenden kleineren Staaten.
Zur Lösung der deutschen Frage könne es nur den Weg der Gewalt geben, dieser niemals risikolos
sein. Die Kämpfe Friedrichs d.Gr. um Schlesien und die Kriege Bismarcks gegen Österreich und
Frankreich seien von unerhörtem Risiko gewesen und die Schnelligkeit des preußischen Handelns
1870 habe Österreich vom Eintritt in den Krieg ferngehalten. Stelle man an die Spitze der
nachfolgenden Ausführungen den Entschluß zur Anwendung von Gewalt unter Risiko, dann bleibt
noch die Beantwortung der Fragen „wann“ und „wie“. Hierbei seien drei Fälle zu entscheiden:
Fall l: Zeitpunkt 1943 - 1945.
Nach dieser Zeit sei nur noch eine Veränderung zu unseren Ungunsten zu erwarten.
Die Aufrüstung der Armee, Kriegsmarine, Luftwaffe sowie die Bildung des Offizierskorps seien
annähernd beendet. Die materielle Ausstattung und Bewaffnung seien modern, bei weiterem Zuwarten
läge die Gefahr ihrer Veraltung vor. Besonders der Geheimhaltungsschutz der „Sonderwaffen“ ließe
sich nicht immer aufrecht erhalten.
- S e it e 7 Die Gewinnung von Reserven beschränke sich auf die laufenden Rekrutenjahrgänge, ein Zusatz aus
älteren unausgebildeten Jahrgängen sei nicht mehr verfügbar.
Im Verhältnis zu der bis dahin durchgeführten Aufrüstung der Umwelt nähmen wir an relativer
Stärke ab. Wenn wir bis 1943/45 nicht handelten, könne infolge des Fehlens von Reserven jedes Jahr
die Ernährungskrise bringen, zu deren Behebung ausreichende Devisen nicht verfügbar seien. Hierin
57
sei ein „Schwächungsmoment des Regimes“ zu erblicken. Zudem erwarte die Welt unseren Schlag
und treffe ihre Gegenmaßnahmen von Jahr zu Jahr mehr. Während die Umwelt sich abriegele, seien
wir zur Offensive gezwungen.
Wie die Lage in den Jahren 1943/45 tatsächlich sein würde, wisse heute niemand. Sicher sei nur,
daß wir nicht länger warten können.
Auf der einen Seite die große Wehrmacht mit der Notwendigkeit der Sicherstellung ihrer
Unterhaltung, das Älterwerden der Bewegung und ihrer Führer, auf der anderen Seite die Aussicht
auf Senkung des Lebensstandartes und auf Geburteneinschränkung ließen keine andere Wahl als zu
handeln. Sollte der Führer noch am Leben sein, so sei es sein unabänderlicher Entschluß, spätestens
1943/45 die deutsche Raumfrage zu lösen. Die Notwendigkeit zum Handeln vor 1943/45 käme im
Fall 2 und 3 in Betracht.
Fall 2:
Wenn die sozialen Spannungen in Frankreich sich zu einer derartigen innenpolitischen Krise
auswachsen sollten, daß durch letztere die französische Armee absorbiert und für eine
Kriegsverwendung gegen Deutschland ausgeschaltet würde, sei der Zeitpunkt zum Handeln gegen die
Tschechei gekommen.
Fall 3 :
Wenn Frankreich durch einen Krieg mit einem anderen Staat so gefesselt ist, daß es gegen
Deutschland nicht „vorgehen“ kann.
Zur Verbesserung unserer militär-politischen Lage müsse in jedem Fall einer kriegerischen
Verwicklung unser l. Ziel sein, die Tschechei und gleichzeitig Osterreich niederzuwerfen, um die
Flankenbedrohung eines etwaigen Vorgehens nach Westen auszuschalten. Bei einem Konflikt mit
Frankreich sei wohl nicht damit zu rechnen, daß die Tschechei am gleichen Tage wie Frankreich uns
den Krieg erklären würde. In dem Maße unserer Schwächung würde jedoch der Wille zur Beteiligung
am Kriege in der Tschechei zunehmen, wobei ihr Ein- S e it e 8 -
greifen sich durch einen Angriff nach Schlesien, nach Norden oder nach Westen bemerkbar machen
könne.
Sei die Tschechei niedergeworfen, eine gemeinsame Grenze Deutschland - Ungarn gewonnen, so
könne eher mit einem neutralen Verhalten Polens in einem deutsch-französischen Konflikt gerechnet
werden. Unsere Abmachungen mit Polen behielten nur solange Geltung als Deutschlands Stärke
unerschüttert sei, bei deutschen Rückschlägen müsse ein Vorgehen Polens gegen Ostpreußen,
vielleicht auch gegen Pommern und Schlesien in Rechnung gestellt werden.
Bei Annahme einer Entwicklung der Situation, die zu einem planmäßigen Vorgehen unsererseits in
den Jahren 1943/45 führe, sei das Verhalten Frankreichs, Englands, Italiens, Polens, Rußlands
voraussichtlich folgendermaßen zu beurteilen:
An sich glaube der Führer, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit England, voraussichtlich aber auch
Frankreich die Tschechei bereits im Stillen abgeschrieben und sich damit abgefunden hätten, daß
diese Frage eines Tages durch Deutschland bereinigt würde. Die Schwierigkeiten des Empire und die
Aussicht in einen lang währenden europäischen Krieg erneut verwickelt zu werden, seien bestimmend
für eine Nichtbeteiligung Englands an einem Kriege gegen Deutschland. Die englische Haltung werde
gewiß nicht ohne Einfluß auf die Frankreichs sein. Ein Vorgehen Frankreichs ohne die englische
Unterstützung und in der Voraussicht, daß seine Offensive an unseren Westbefestigungen sich
festlaufe, sei wenig wahrscheinlich. Ohne die Hilfe Englands sei auch nicht mit einem Durchmarsch
Frankreichs durch Belgien und Holland zu rechnen, der auch bei einem Konflikt mit Frankreich für
uns außer Betracht bleiben müsse, da es in jedem Fall die Feindschaft Englands zur Folge haben
müßte. Naturgemäß sei eine Abriegelung im Westen in jedem Fall während der Durchführung unseres
Angriffs gegen die Tschechei und Österreich notwendig. Hierbei sei zu berücksichtigen, daß die
Verteidigungsmaßnahmen der Tschechei von Jahr zu Jahr an Stärke zunähmen und daß auch eine
Konsolidierung der inneren Werte der österreichischen Armee im Laufe der Jahre stattfände. Wenn
auch die Besiedlung insbesondere der Tschechei keine dünne sei, so könne die Einverleibung der
Tschechei und Österreichs den Gewinn von Nahrungsmitteln für 5 - 6 Millionen Menschen bedeuten
unter Zugrundelegung, daß eine zwangsweise Emigration aus der Tschechei von zwei, aus Österreich
von einer Million Menschen zur Durchführung gelange. Die Angliederung der beiden Staaten an
Deutschland bedeute militär-politisch eine wesentliche
- S e it e 9 -
Entlastung infolge kürzerer, besserer Grenzziehung, Freiwerdens von Streitkräften für andere Zwecke
und der Möglichkeit der Neuaufstellung von Truppen bis in Höhe von etwa 12 Divisionen, wobei auf
1 Million Einwohner eine neue Division entfalle.
Von der Seite Italiens sei gegen die Beseitigung der Tschechei keine Einwendungen zu erwarten,
wie dagegen seine Haltung in der österreichischen Frage zu bewerten sei, entziehe sich der heutigen
Beurteilung und sei wesentlich davon abhängig, ob der Duce noch am Leben sei.
Das Maß der Überraschung und der Schnelligkeit unseres Handelns sei für die Stellungnahme
Polens entscheidend. Gegen ein siegreiches Deutschland wird Polen - mit Rußland im Rücken - wenig
Neigung haben, in den Krieg einzutreten.
58
Einem militärischen Eingreifen Rußlands müsse durch die Schnelligkeit unserer Operationen
begegnet werden; ob ein solches überhaupt in Betracht kommen werde, sei angesichts der Haltung
Japans mehr als fraglich.
Trete der Fall 2 - Lahmlegung Frankreichs durch einen Bürgerkrieg - ein, so sei infolge Ausfall
des gefährlichsten Gegners die Lage jederzeit zum Schlag gegen die Tschechei auszunutzen.
In gewissere Nähe sähe der Führer den Fall 3 gerückt, der sich aus den derzeitigen Spannungen im
Mittelmeer entwickeln könne und den er eintretendenfalls zu jedem Zeitpunkt, auch bereits im Jahre
1938, auszunutzen entschlossen sei.
Nach den bisherigen Erfahrungen beim Verlauf der kriegerischen Ereignisse in Spanien sähe der
Führer deren baldige Beendigung noch nicht bevorstehend. Berücksichtige man den Zeitaufwand der
bisherigen Offensiven Franco’s, so könne eine Kriegsdauer von etwa noch drei Jahren im Bereich der
Möglichkeit liegen. Andererseits sei vom deutschen Standpunkt ein 100 %iger Sieg Francos auch
nicht erwünscht; wir seien vielmehr an einer Fortdauer des Krieges und der Erhaltung der
Spannungen im Mittelmeer interessiert. Franco im ungeteilten Besitz der spanischen Halbinsel,
schalte die Möglichkeit weiterer italienischer Einmischung und den Verbleib Italiens auf den
Balearen aus. Da unser Interesse auf die Fortdauer des Krieges in Spanien gerichtet sei, müsse es
Aufgabe unserer Politik in nächster Zeit sein, Italien den Rücken für weiteren Verbleib auf den
Balearen zu stärken. Ein Festsetzen der Italiener auf den Balearen sei aber weder für Frankreich noch
für England tragbar und könne zu einem Krieg Frankreichs und Englands gegen
- S e it e 1 0 -
Italien führen, wobei Spanien - falls völlig in weißer Hand - an der Seite der Gegner Italiens auf den
Plan treten könne. In einem solchen Krieg sei ein Unterliegen Italiens wenig wahrscheinlich. Zur
Ergänzung seiner Rohstoffe stehe der Weg über Deutschland offen. Die militärische Kriegführung
seitens Italiens stelle der Führer sich derart vor, daß es an seiner Westgrenze gegen Frankreich
defensiv bleibe und den Kampf gegen Frankreich aus Lybien heraus gegen die nordafrikanischen
französischen Kolonialbesitzungen führe. Da eine Landung französisch-englischer Truppen an den
Küsten Italiens ausscheide und eine französische Offensive über die Alpen nach Oberitalien sehr
schwierig sein dürfte und sich voraussichtlich an den starken italienischen Befestigungen festlaufen
würde, läge der Schwerpunkt der Handlungen in Nordafrika. Die Bedrohung der französischen
Transportwege durch die italienische Flotte werde in starkem Umfang den Transport von Streitkräften
aus Nordafrika nach Frankreich lahm legen, so daß Frankreich an den Grenzen gegen Italien und
Deutschland nur über die Streitkräfte des Heimatlandes verfüge.
Wenn Deutschland diesen Krieg zur Erledigung der tschechischen und österreichischen Frage
ausnutze, so sei mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß England - im Kriege mit Italien liegend sich nicht zu einem Vorgehen gegen Deutschland entschließen würde. Ohne die englische
Unterstützung sei eine kriegerische Handlung Frankreichs gegen Deutschland nicht zu erwarten.
Der Zeitpunkt unseres Angriffs auf die Tschechei und Österreich müsse abhängig von dem Verlauf
des italienisch-englisch-französischen Krieges gemacht werden und läge nicht etwa gleichzeitig mit
der Eröffnung der kriegerischen Handlungen dieser drei Staaten. Der Führer denke auch nicht an
militärische Abmachungen mit Italien, sondern wolle in eigener Selbständigkeit und unter
Ausnutzung dieser sich nur einmal bietenden günstigen Gelegenheit den Feldzug gegen die Tschechei
beginnen und durchführen, wobei der Überfall auf die Tschechei „blitzartig schnell“ erfolgen müsse.
Feldmarschall von Blomberg und Generaloberst von Fritsch wiesen bei der Beurteilung der Lage
wiederholt auf die Notwendigkeit hin, daß England und Frankreich nicht als unsere Gegner auftreten
dürften, und stellten fest, daß durch den Krieg gegen Italien das französische Heer nicht in dem
Umfange gebunden sei, daß es nicht noch mit Überlegenheit an unserer Westgrenze auf den Plan
treten könne. Die mutmaßlich an der Alpengrenze gegenüber Italien zum
- S e ile 1 1 -
Einsatz gelangenden französischen Kräfte veranschlagte Generaloberst von Fritsch auf etwa 20
Divisionen, so daß immer noch eine starke französische Überlegenheit an unserer Westgrenze bliebe,
der als Aufgabe nach deutschem Denken der Einmarsch in das Rheinland zu unterstellen sei, wobei
noch besonders der Vorsprung Frankreichs in der Mobilmachung in Rechnung zu stellen und zu
berücksichtigen sei, daß abgesehen von dem ganz geringen Wert unseres derzeitigen Standes der
Befestigungsanlagen - worauf Feldmarschall von Blomberg besonders hinwies - die für den Westen
vorgesehenen vier mot.Divisionen mehr oder weniger bewegungsunfähig seien. Hinsichtlich unserer
Offensive nach Südosten machte Feldmarschall von Blomberg nachdrücklich auf die Stärke der
tschechischen Befestigungen aufmerksam, deren Ausbau den Charakter einer Maginot-Linie
angenommen hätte und unseren Angriff aufs Äußerste erschwere.
Generaloberst von Fritsch erwähnte, daß es gerade Zweck einer durch ihn angeordneten Studie
dieses Winters sei, die Möglichkeiten der Führung der Operationen gegen die Tschechei unter
besonderer Berücksichtigung der Überwindung des tschechischen Festungssystems zu untersuchen;
der Generaloberst brachte ferner zum Ausdruck, daß er unter den obwaltenden Verhältnissen davon
absehen müsse, seinen am 10.11. beginnenden Auslandsurlaub durchzuführen. Diese Absicht lehnte
der Führer mit der Begründung ab, daß die Möglichkeit des Konfliktes noch nicht als so nahe
bevorstehend anzusehen sei. Gegenüber dem Einwand des Außenministers, daß ein italienischenglisch-französischer Konflikt noch nicht in so greifbarer Nähe sei, als es der Führer anzunehmen
schiene, stellte der Führer als den ihm hierfür möglich erscheinenden Zeitpunkt den Sommer 1938
hin. Zu den seitens des Feldmarschalls von Blomberg und des Generalobersten von Fritsch
hinsichtlich des Verhaltens Englands und Frankreichs angestellten Überlegungen äußerte der Führer
in Wiederholung seiner bisherigen Ausführungen, daß er von der Nichtbeteiligung Englands
59
überzeugt sei und daher an eine kriegerische Aktion Frankreichs gegen Deutschland nicht glaube.
Sollte der in Rede stehende Mittelmeerkonflikt zu einer allgemeinen Mobilmachung in Europa
führen, so sei unsererseits sofort gegen die Tschechei anzutreten, sollten dagegen die am Kriege
nicht beteiligten Mächte ihr Desinteressement erklären, so habe sich Deutschland diesem Verhalten
zunächst anzuschließen.
Generaloberst Göring hielt angesichts der Ausführungen des Führers es für geboten, an einen
Abbau unseres militärischen Spanienunternehmens zu denken. Der Führer stimmt dem insoweit zu,
als
- S e it e 1 2 -
er den Entschluß einem geeigneten Zeitpunkt vorbehalten zu glauben solle.
Der zweite Teil der Besprechungen befaßte sich mit materiellen Rüstungsfragen.
Für die Richtigkeit:
gez. Hoßbach.
Oberst d.G.
.
60
B) Fritz Sauckel, Das Programm des
Arbeitseinsatzes
Dokument 016-PS
SAUCKELS PROGRAMM VOM 20. APRIL 1942 FÜR DEN EINSATZ AUSLÄNDISCHER
ARBEITER UND KRIEGSGEFANGENER IN DIE DEUTSCHE KRIEGSINDUSTRIE; ERKLÄRUNG
SEINER ABSICHT, EINE HALBE MILLION GESUNDER MÄDCHEN GEMÄSS HITLERS
ANORDNUNG AUS DEM AUSLAND NACH DEUTSCHLAND EINZUFÜHREN (BEWEISSTÜCK US
-168)
B E S C H R E I B U N G D E R H I E R Z U G R U N D E G E L E G T E N U R K:
z w e it e ilig
E r s t e s S : U T i I u nt e r D a t u m E ing S t p r o t : M inis t e r bü r o E ing . Am 2 7 . Ap r il 1 9 4 2
N r . 0 8 8 1 ( T i) M in 2 8 V vo r g . P u nl ( Ko p )
( T i) I u nt e r S t p : D r . Kp ha t Ke nnt nis ( Ko p ) I u r S t p lila : Ka nz le i 0 1 . M a i 1 9 4 2 H e r r / F r .
M is c hk e . ( B le i) G e f. . . . . . . . . G e l H fl/ Ks . 4 . 5 . 4 2 ( B le i) Abg e s . 5 . 5 . ( d u r c hs t r ic he n) 4 ( T i) 1 - 5 5 / 5 . 4 2 P g ( ?) ( Ko p ) 1 ü be r d ie s e m Ka nz le i- S t p :
Abs c hr . f. H . Wit t e nbe r g e r ( B le i) Wa c hs ( B le i) 7 0 x ( Ko p ) | r ü be r Ad r ( B le i) : Abd r u c k a n B ü r o 1 . ) H a u p t a bt e ilu ng e n 2 . ) C he fg r u p p e n 3 . )
Abt e ilu ng e n 4 . ) B ü r o M inis t e r
5.) Büro Vert.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz
GBA . . . . ..
Berlin W 8, den . . 24. April .. 1942
Mohrenstraße 65
(Thüringenhaus)
Fernruf: 12 65 71
Sehr verehrter und lieber Parteigenosse Rosenberg!
In der Anlage erlaube ich mir, Ihnen mein Programm für den Arbeitseinsatz zu überreichen. Ich
bitte zu entschuldigen, daß in diesem Exemplar noch einige Korrekturen enthalten sind.
Heil Hitler!
Ihr
Fritz Sauckel.
An
den Herrn Reichsminister für die besetzten Ostgebiete,
Pg. Rosenberg
Berlin.
Z w e it e s S : B k S t p g r a u bla u | D a t u m S t p t ie fvio le t t | V e r v. ( lila ) mit hs - Ko r r e k t u r e n T i a u f S e it e n 2 , 9 , 1 0 , 1 8 , d ie in d e r d a nn a u s g e g e be ne n
V e r v ( s c hw a r z ) , d ie d e m I M T a u c h vo r g e le g e n ha t , ms d u r c hg e fü hr t s ind ; d ie s e z w e it e V e r v is t fü r d ie W d e s T hie r ve r w e nd e t , w ä hr e nd Ko p f
u nd U d e r e r s t e n e nt no mme n s ind | l n U S t p : D e r B e a u ft r a g t e fü r d e n V ie r ja hr e s p la n D e r G e ne r a lbe vo llmä c ht ig t e fü r d e n Ar be it s e ins a t z
Der Beauftragte für den Vierjahresplan
- Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Sckl./We.
20.4.42
Das Programm des Arbeitseinsatzes.
Am Heldengedenktag 1942 hat der Führer dem deutschen Volk den in der Geschichte gewaltigsten
und härtesten Einsatz deutschen Soldatentums offenbart. Neben der heldenhaften und siegreichen
Bewährung gegenüber einem an Zahl und Material unerhört überlegenen und mit dem Mute der
höchsten Verzweiflung und bestialischer Brutalität kämpfenden Gegner steht das Ertragen von in der
Geschichte beispiellosen Härten eines seit 140 Jahren nicht mehr dagewesenen, an Kälte, Eis, Schnee
und Sturm unübertroffenen schweren Winters. Das Überwinden der mit einem solchen Klima und so
außergewöhnlich schlechten Wetterbedingungen verbundenen unerhörten Schwierigkeiten erhob
unsere Soldaten an der Ostfront, gemessen an den bisherigen menschlichen und soldatischen
Leistungen aller Zeiten - man darf es ohne Übertreibung sagen - zu Übermenschen.
Diese Soldaten haben es nun verdient, daß die Heimat sich zu einer ähnlichen gewaltigen
Konzentration ihrer Kräfte emporreißt, um den endgültigen, vollständigen und schnellsten Sieg zu
ermöglichen.
Alle damit verbundenen Belastungen und nötigen weiteren Einschränkungen, selbst in der
Ernährung, müssen gerade in Berücksichtigung des Vorbildes der Soldaten mit stolzer
Entschlossenheit ertragen werden.
Unsere Großdeutsche Wehrmacht hat ein Übermaß an Heldentum, Durchhalten und Überwinden an
der Ostfront, in Afrika, in der Luft und auf den Meeren
- S e it e 2 -
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bewiesen. Um ihren Sieg auf alle Fälle zu gewährleisten, gilt es nun, ihr noch immer mehr und
bessere Waffen, Material und Munition durch eine nochmals gesteigerte Anstrengung und Leistung
des ganzen deutschen Volkes, d.h. aller schaffenden Arbeiter der Stirn und der Faust, der Frauen und
der ganzen deutschen Jugend, sicherzustellen.
Auf diese Weise wird die deutsche Heimat entscheidend dazu beitragen, damit alle Hoffnungen
unserer Gegner, ihre vollkommene und endgültige Niederlage noch einmal abzuwenden, zuschanden
gemacht werden.
Der Zweck des gigantischen neuen Arbeitseinsatzes ist nun, alle jene reichen und gewaltigen
Hilfsquellen, die uns das kämpfende Heer unter der Führung Adolf Hitlers in so überwältigend
reichem Ausmaß errungen und gesichert hat, für die Rüstung der Wehrmacht und ebenso für die
Ernährung der Heimat auszuwerten. Die Rohstoffe wie die Fruchtbarkeit der eroberten Gebiete und
ebenso deren menschliche Arbeitskraft sollen durch den Arbeitseinsatz vollkommen und gewissenhaft
zum Segen Deutschlands und seiner Verbündeten ausgenutzt werden.
Trotz der Tatsache, daß die meisten deutschen arbeitsfähigen Menschen in der
anerkennenswertesten Weise ihre Kräfte für die Kriegswirtschaft bereits eingesetzt haben, müssen
unter allen Umständen noch erhebliche Reserven gefunden und freigemacht werden.
Die entscheidende Maßnahme, dies zu verwirklichen, ist der einheitlich geregelte und gesteuerte
Arbeitseinsatz der Nation im Kriege.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen folgende Grundsätze aufgestellt und durchgeführt werden:
A. Alle zur Zeit laufenden wichtigen Fertigungsprogramme dürfen durch neue Maßnahmen unter
keinen Umständen gestört, sondern sollen vielmehr noch gesteigert werden.
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B. Alle Forderungen des Führers, des Herrn Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches und des
Ministers für Munition und Bewaffnung sind schnellstens zu erfüllen. Die hierfür fehlenden
Arbeitskräfte müssen in Deutschland selbst und in den besetzten Gebieten freigemacht und zur
Verfügung gestellt werden.
C. Ebenso unaufschiebbar ist die Aufgabe, Saat und Ernte des deutschen Bauerntums und aller unter
deutscher Kontrolle stehender europäischen Gebiete mit dem Ziel höchster Erträge zu sichern. Die
fehlenden Landarbeiter müssen schnellstens bereitgestellt werden.
D. Ein Versorgungsprogramm für die lebensnotwendigsten Bedarfsgüter für das deutsche Volk soll
gewährleistet bleiben.
Die Verwirklichung dieser Grundsätze für den Arbeitseinsatz erfordert :
l. das Zusammenspiel aller Kräfte der Partei, der Wirtschaft und des Staates unter einheitlicher
Lenkung;
2. den besten Willen aller deutschen Menschen;
3. die umfassendsten Maßnahmen, um allen eingesetzten deutschen Arbeitern und Arbeiterinnen das
höchste Vertrauen zur Gerechtigkeit in der Behandlung ihres persönlichen Schicksals und ihrer
Entlohnung, ebenso wie die im Kriege bestmögliche Fürsorge für ihre Gesundheit und
Unterbringung zu geben;
4. die schnellste und bestmögliche Lösung der Frage des Frauen- und Jugendeinsatzes.
Soll das vom Führer gesteckte Ziel erreicht werden, so ist dies nur möglich durch die gleichzeitige
und schnellste Anwendung zahlreicher verschiedener, aber dem gleichen Zweck anstrebender
Maßnahmen. Da aber jede derselben die andere nicht stören, sondern sie sinnvoll ergänzen muß, ist
es unumgänglich notwendig,
- S e it e 4 -
daß alle irgendwie an dieser entscheidenden Aufgabe beteiligten Dienststellen im Reich, seinen
Gebieten und Gemeinden, in Partei, Staat und Wirtschaft nach einheitlichen Richtlinien verfahren.
So trägt der Arbeitseinsatz der Nation zur schnellsten und siegreichen Beendigung des Krieges
außerordentlich bei. Er erfordert die letzte Kraft auch des deutschen Menschen in der Heimat. Für
diesen deutschen Menschen, seine Erhaltung, seine Freiheit, sein Glück und die Verbesserung seiner
Ernährung und Lebenshaltung wird dieser Krieg geführt.
Grundsätzliches.
I. In den Gauen ist die Propaganda und Aufklärung des deutschen Volkes über die Notwendigkeit des
Arbeitseinsatzes und die Durchführung wichtiger Maßnahmen zur Betreuung der eingesetzten
Jugend und Frauen, ebenso die Obsorge für den Zustand von Lagern und Unterkünften, Aufgabe
der Gauleiter der NSDAP.
Sie sichern ferner die engste und kameradschaftlichste Zusammenarbeit aller beteiligten
Institutionen.
II. Vornehmste Pflicht des Generalbevollmächtigten, ja die einzige Voraussetzung für das Gelingen
seines Auftrages ist, daß er sich der vorbehaltlosen Mitarbeit und des Einvernehmens aller
obersten Reichsstellen - besonders auch der Dienststellen der Wehrmacht - deren Aufgabengebiete
in diesen Auftrag hineinreichen, versichert.
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III. Ebenso unerläßlich ist das Einverständnis aller Reichsleiter der Partei und ihrer Organisationen,
besonders auch die Mitarbeit der Deutschen Arbeitsfront und der Einrichtungen der Wirtschaft
- S e it e 5 -
IV. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz wird daher mit einem allerkleinsten
persönlichen Mitarbeiterkreis seiner Auswahl sich ausschließlich der vorhandenen Partei-, Staatsund Wirtschaftseinrichtungen bedienen und durch den guten Willen und die Mitarbeit aller den
schnellsten Erfolg seiner Maßnahmen gewährleisten.
V. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat daher mit Zustimmung des Führers und im
Einvernehmen mit dem Herrn Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches und dem Leiter der
Partei-Kanzlei alle Gauleiter des Großdeutschen Reiches als seine Bevollmächtigten in den
deutschen Gauen der NSDAP. eingesetzt.
VI. Die Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz bedienen sich in ihren Gauen ihrer zuständigen
Dienststellen der Partei. Die Leiter der höchsten für ihren Gau zuständigen Dienststellen des
Staates und der Wirtschaft beraten und unterrichten die Gauleiter hinsichtlich aller wichtigen
Fragen des Arbeitseinsatzes.
Als besonders wichtig hierfür kommen in Frage:
der Präsident des Landesarbeitsamtes,
der Treuhänder der Arbeit,
der Landesbauernführer,
der Gauwirtschaftsberater,
der Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront,
die Gaufrauenschaftsleiterin,
der Gebietsführer der Hitler-Jugend,
der höchste Vertreter der Inneren und Allgemeinen Verwaltung bezw. des
Landeswirtschaftsamtes.
(Umfaßt der Bezirk eines Landesarbeitsamtes mehrere Gaue, dann ist es zweckmäßig, daß der
Präsident des betreffenden Landesarbeitsamtes den Gauleitern, in deren Gauhauptstadt kein
Landesarbeitsamt vorhanden ist, seine nächsten und tüchtigsten Mitarbeiter so zur Verfügung stellt,
daß die ständige Unterrichtung der Gauleiter über alle Maßnahmen der Arbeitseinsatzverwaltung auch
dort gewährleistet bleibt.)
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VII. Die vornehmste und wichtigste Aufgabe der Gauleiter der NSDAP in ihrer Eigenschaft als
Bevollmächtigte in ihren Gauen ist also die Sicherstellung des besten Einvernehmens aller am
Arbeitseinsatz beteiligten Dienststellen ihres Gaues. Es muß jedoch auf das strengste darauf
geachtet werden, daß Hoheitsträger der Partei bezw. die Dienststellen der NSDAP, ihrer
Organisationen, Gliederungen und angeschlossenen Verbände weder Funktionen übernehmen, für
die nur Behörden des Staates, der Wehrmacht oder Institutionen der Wirtschaft zuständig sein und
die Verantwortung übernehmen können, noch daß sie willkürlich sich in den Ablauf von
Dienstgeschäften einmischen, für die sie nach dem Willen des Führers nicht zuständig sind.
Gelingt es aber durch die Mithilfe der Partei, in allen Gauen, Kreisen und Gemeinden alle
deutschen Arbeiter der Stirn und der Faust von der hohen Bedeutung des Arbeitseinsatzes für die
Kriegsentscheidung zu überzeugen, alle Männer, Frauen und die deutsche Jugend, die sich unter
äußergewöhnlich schwierigen Verhältnissen im Arbeitseinsatz befinden, auf das allerbeste
hinsichtlich ihres leiblichen und seelischen Durchhaltevermögens zu betreuen und zu stärken, und
gelingt es ferner durch die Mithilfe der Partei, den Einsatz der Kriegsgefangenen und der
Zivilarbeiter und -arbeiterinnen fremden Blutes ohne Schaden für unser eigenes Volk, ja sogar
zum größten Nutzen für unsere Kriegs- und Ernährungswirtschaft durchzuführen, dann ist der
schwerste Teil der Aufgabe des Arbeitseinsatzes gelöst.
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Die Aufgabe und ihre Lösung.
(um den Bedingungen der Geheimhaltung zu entsprechen, werden nachfolgend keine Zahlen
genannt. Ich bitte trotzdem, überzeugt zu sein, daß es sich besonders zahlenmäßig um das größte
Arbeiterproblem aller Zeiten handelt.)
A. Die Aufgabe:
l. Die Kriegslage hat die Einziehung neuer Soldaten zu allen Wehrmachtsteilen in gewaltigem
Ausmaß notwendig gemacht.
Das bedeutet
a) die Herausnahme von Arbeitern aus allen gewerblichen Betrieben, vor allem auch von
einer sehr großen Anzahl von Fachkräften aus kriegswichtigsten Rüstungswerken,
b) ebenso die Herausnahme gerade jetzt unentbehrlicher Kräfte aus der Kriegsernährungswirtschaft
2. Die Kriegslage erfordert aber auch die Durchführung des vom Führer über den bisherigen Stand
hinaus gewaltig vergrößerten und verbesserten Rüstungsprogramms.
3. Die notwendigsten Bedarfsgüter des deutschen Volkes müssen im allernotwendigsten Umfang
auch weiter produziert werden.
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4. Die deutsche Hausfrau, insbesondere die Landfrau, darf besonders als Mutter durch den Krieg in
ihrer Gesundheit nicht geschädigt, sie muß daher, wenn irgend möglich, sogar entlastet werden.
B. Die Lösung:
l. Alle Facharbeiter, die aus kriegswichtigen Betrieben zu den Fahnen einberufen werden, müssen
sofort und unbedingt so ersetzt werden, daß in der Erzeugung kriegswichtigen Gerätes weder eine
Stockung noch eine Minderung eintritt.
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Alle Arbeitseinsatzbehörden sind dafür verantwortlich, daß dieser Bedingung in jedem Falle
Rechnung getragen wird. Aus den Reserven stillgelegter weniger kriegswichtiger Betriebe und aus
der stillgelegten Bauwirtschaft müssen daher die geeignetsten Kräfte herausgefunden und den
Betrieben, aus denen Fachkräfte zur Fahne einberufen werden, acht Wochen vor der Einberufung
in der Weise zugeteilt werden, daß ein jeder einberufene Facharbeiter seinen Ersatzmann gründlich
einzuweisen und anzulernen vermag.
Ebenso müssen alle übrigen, durch Stillegungsaktionen freigewordenen Arbeiter, die nicht zum
Ersatz von Fachkräften dienen, den Rüstungsbetrieben, insbesondere zur Auffüllung
der
Nachtschichten, ohne Zeitverlust zur Verfügung gestellt werden.
2. Arbeiter und Arbeiterinnen, die etwa durch Zerstörung oder Beschädigung ihrer Betriebe durch
feindliche Luftangriffe frei werden, müssen genau so schnell der Rüstungsindustrie wieder
zugeführt und eingesetzt werden.
3. Die Rüstungs- und Ernährungsaufgaben machen nun aber neben der totalen Erfassung aller
deutschen Arbeitskräfte die Hereinnahme fremder Arbeitskräfte zur dringendsten Notwendigkeit.
Ich habe daher das Transportprogramm, das ich bei der Übernahme meines Auftrags vorgefunden
habe, sofort verdreifacht.
Der Schwerpunkt dieses Transportes wurde zeitlich in die Monate Mai/Juni vorverlegt, so daß die
Hereinnahme fremder Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten für eine vermehrte Produktion im
Hinblick auf kommende Operationen des Heeres, wie
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auch für die landwirtschaftlichen Arbeiten im Sektor der deutschen Ernährungswirtschaft noch
unter allen Umständen wirksam werden kann
Alle schon in Deutschland befindlichen Kriegsgefangenen sowohl aus den West- wie den
Ostgebieten müssen, soweit dies noch nicht geschehen ist, ebenfalls restlos der deutschen
Rüstungs- und Ernährungswirtschaft zugeführt, ihre Leistung muß auf den denkbar höchsten Stand
gebracht werden.
Es ist zu betonen, daß trotzdem noch eine gewaltige Zahl fremder Arbeitskräfte ins Reich
hereingenommen werden muß. Das größte Reservoir hierfür sind die besetzten Gebiete des Ostens.
Es ist daher unumgänglich notwendig, die in den eroberten sowjetischen Gebieten vorhandenen
Menschenreserven voll auszuschöpfen. Gelingt es nicht, die benötigten Arbeitskräfte auf
freiwilliger Grundlage zu gewinnen, so muß unverzüglich zur Aushebung derselben bezw. zur
Zwangsverpflichtung geschritten werden.
Neben den schon vorhandenen, noch in den besetzten Gebieten befindlichen Kriegsgefangenen gilt
es also vor allem, Zivil- und Facharbeiter und -arbeiterinnen aus den Sowjetgebieten vom 15.
Lebensjahr ab für den deutschen Arbeitseinsatz zu mobilisieren.
Nach den vorhandenen Möglichkeiten kann dagegen aus den im Westen von Deutschland besetzten
Gebieten Europas ein Viertel des Gesamtbedarfs an fremdländischen Arbeitskräften
hereingenommen werden.
Die Hereinnahme von Arbeitskräften aus befreundeten oder auch neutralen Ländern läßt sich nur
zu einem Bruchteil des Gesamtbedarfs ermöglichen. Hier kommen in erster Linie Fach- und
Spezialarbeiter in Frage.
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4. Um der deutschen Hausfrau, vor allem der kinderreichen Mutter sowie der aufs höchste in
Anspruch genommenen deutschen Bauersfrau eine fühlbare Entlastung zuteil werden zu lassen und
ihre Gesundheit nicht weiter zu gefährden, hat mich der Führer auch beauftragt, aus den östlichen
Gebieten etwa 4 - 500 000 ausgesuchte gesunde und kräftige Mädchen ins Reich hereinzunehmen.
5. Für die Sicherung der Frühjahrsbestellung ist auf Grund einer Vereinbarung mit dem
Reichsjugendführer und den zuständigen Obersten Reichsbehörden der Einsatz der deutschen
Jugend schulklassenweise gemeinsam mit Lehrern und Lehrerinnen vorgesehen. Die notwendigen
Erlasse und Ausführungsbestimmungen sind bereits ergangen.
6. Von sehr großer Bedeutung ist der Arbeitseinsatz der deutschen Frau.
Nachdem ich die grundsätzliche Meinung sowohl des Führers als auch des Herrn Reichsmarschalls
des Großdeutschen Reiches gründlich kennengelernt und durch eigene sorgfältigste Erkundigungen
und Feststellungen dieses sehr schwere Problem gewissenhaft überprüft habe, muß ich
grundsätzlich auf eine von staatswegen vorgenommene Dienstverpflichtung aller deutschen Frauen
und Mädchen für die deutsche Kriegs- und Ernährungswirtschaft verzichten.
Wenn ich auch selbst anfänglich und mit mir wohl der größte Teil der führenden Männer der Partei
und der Frauenschaft aus bestimmten Gründen glaubte, eine Dienstverpflichtung der Frauen
durchführen zu müssen, so sollten sich hier doch alle verantwortlichen Männer und Frauen aus
Partei, Staat und Wirtschaft mit der größten Ehrfurcht, aber auch in tiefster Dankbarkeit der
Einsicht unseres Führers
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Adolf Hitler beugen, dessen größte Sorge der Gesundheit der deutschen Frauen und Mädchen und
damit der jetzigen und zukünftigen Mütter unseres Volkes gilt.
Alle die Gründe, die für meinen Entschluß ausschlaggebend gewesen sind, vermag ich hier nicht
anzuführen. Ich bitte aber, mir als altem und fanatischem nationalsozialistischen Gauleiter zu
vertrauen, daß eben letzten Endes die Entscheidung nicht anders ausfallen konnte.
Darüber, daß diese Entscheidung aber gegenüber den Millionen Frauen, die täglich unter sehr
schweren Bedingungen sich im Kriegseinsatz in der Rüstungs- und Ernährungswirtschaft befinden,
eine scheinbar sehr große Ungerechtigkeit und Härte bedeutet, sind wir uns alle vollkommen einig,
wohl aber auch darüber, daß man ein Übel nicht dadurch verbessert, daß man es bis zur letzten
Konsequenz verallgemeinert und über alle heraufbeschwört.
Die einzige Möglichkeit, die derzeitigen Härten und Ungerechtigkeiten zu beseitigen, besteht
darin, daß wir den Krieg gewinnen und daß wir alsdann in die Lage kommen, alle deutschen
Frauen und Mädchen aus allen Berufen, die wir dann als unfraulich und für unsere Frauen
gesundheitsschädlich, die Geburtenzahl unseres Volkes gefährdend, das Familien- und Volksleben
schädigend, betrachten müssen, herausnehmen.
Es gilt weiter zu überlegen, daß es eben ein ungeheurer Unterschied ist, ob eine Frau oder ein
Mädchen schon frühzeitig an bestimmte Arbeiten in der Fabrik oder in der Landwirtschaft gewöhnt
war und ob sie diese Arbeiten auch schon durchgehalten hat oder nicht.
Neben körperlichen Schädigungen müssen aber deutsche Frauen und Mädchen auch vor
Schädigungen ihres
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Seelen- und Gemütslebens nach dem Willen des Führers unter allen Umständen bewahrt bleiben.
Insbesondere bei Massenverpflichtungen und -einsätzen könnte diese Bedingung des Führers wohl
kaum erfüllt werden. Hier ist die deutsche Frau nicht ohne weiteres mit dem deutschen Soldaten
vergleichbar. Hier ergeben sich innere Unterschiede zwischen Mann und Frau, die natur- und
rassebedingt sind.
Im Hinblick auf unzählige Männer unseres Volkes, die als tapfere Soldaten an der Front stehen,
und insbesondere auf die Gefallenen könnte eine solche Schädigung unseres gesamten Volkslebens
durch hier drohende Gefahren auf dem Gebiet des Fraueneinsatzes nicht verantwortet werden.
Alle die vielen Millionen Frauen aber, die treu und fleißig innerhalb der deutschen
Volkswirtschaft und besonders jetzt im Kriege eine wertvolle Arbeit leisten, verdienen die beste
Fürsorge und Betreuung, die überhaupt denkbar ist. Ihnen gebührt ebenso wie unseren Soldaten
und Arbeitern der größte Dank unserer Nation. Sie müssen durch die Arbeitsämter und Behörden
bestens behandelt und ihre wirtschaftlichen und gesundheitlichen Belange möglichst großzügig
berücksichtigt werden. Darauf legen sowohl der Führer als auch der Herr Reichsmarschall des
Großdeutschen Reiches den größten Wert. Es wäre vollkommen falsch, Frauen, d. z.B. einer
Niederkunft entgegensehen, mit Strafen oder gar dem Gericht zu drohen - wie es leider schon
geschehen ist -, wenn sie aus Beschwerden hieraus vor der üblichen Schonungsperiode einmal der
Arbeit fernbleiben müssen. Trotzdem muß und wird es möglich sein, die unentbehrliche
Arbeitsdisziplin aufrecht zu erhalten.
7. Eine letzte, aber nicht unerhebliche Reserve ergibt sich aus der Möglichkeit der persönlichen
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Leistungssteigerung eines jeden deutschen Arbeiters. Es wird die vornehmste Aufgabe der Partei
und der Deutschen Arbeitsfront mit sein, diese Leistungssteigerung zu erreichen. Es besteht kein
Zweifel darüber, daß der deutsche Arbeiter der Stirn und der Faust, wo er nur immer schaffen mag,
unter den schwierigen Verhältnissen unserer heutigen Ernährung sich trotzdem dazu emporreißen
wird.
Darin wird am überwältigendsten der Dank der deutschen Arbeiter in der Heimat gegenüber dem
Soldaten an der Front zum Ausdruck kommen können, der in diesem harten Winter die allergrößten
Strapazen und die furchtbarsten Entbehrungen und Härten auf sich genommen hat und über den
Gegner deshalb siegreich geblieben ist.
In diesem Zusammenhang bleibt es auch dem Zusammenwirken von Partei, Staat und Wirtschaft
vorbehalten, dafür zu sorgen, daß die gesundheitliche Betreuung in den Betrieben und das
verständnisvolle Zusammenwirken von Krankenkassen und Vertrauensärzten es ermöglicht, den
Krankheitsstand um 1 % zu verbessern. Es ist dies im Gau Thüringen möglich gewesen. Für das
ganze Reich würde eine solche allgemeine Verbesserung des Krankheitsstandes 200 000 neue
Arbeitskräfte bedeuten.
Gegen das Bummelanten-Unwesen muß an und für sich mit scharfen Mitteln eingeschritten werden,
denn es kann nicht geduldet werden, daß sich Faulenzer auf Kosten der Anständigen und Fleißigen
ihren Pflichten in diesem Schicksalskampf unseres Volkes entziehen.
Unter Punkt B, 1 - 7, habe ich versucht, die äußere Lösung der Aufgabe des deutschen
Arbeitseinsatzes gemäß der derzeitigen Kriegslage festzulegen.
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Es ist selbstverständlich, daß die in diesen Punkten aufgezeigten Möglichkeiten alle vollkommen
ausgeschöpft werden. Der Verzicht auf eine generelle Dienstverpflichtung aller Frauen und Mädchen
bedeutet daher keinesfalls, daß ich überhaupt davon absehe, Frauen und Mädchen, die sich für einen
geeigneten Einsatz zur Verfügung zu stellen in der Lage sind, überall dort einzusetzen, wo sie, ohne
daß es gegen die Grundsätze des Führers verstößt, zum Nutzen unserer Kriegswirtschaft eingesetzt
werden können. Es wird dies in engster Zusammenarbeit mit den hierfür in Frage kommenden
Dienststellen der Partei, des Staates, der Wehrmacht und der Wirtschaft gestehen.
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Das in Punkt 1 - 7 festgelegte Arbeitseinsatzprogramm bedeutet wohl den gewaltigsten
Arbeitseinsatz, der je in einem Volk und überhaupt in der Geschichte durchgeführt worden ist.
Gerade Adolf Hitler aber hat durch die Idee des Nationalsozialismus uns offenbart, daß im
Völkerleben die Zahl nicht das Entscheidende ist. Neben die ungeheure Zahl der eingesetzten
Arbeitskräfte tritt deren Leistungsvermögen. Dieses Leistungsvermögen ist wiederum abhängig nicht
allein von den Kalorien, die ich in Form von Nahrung ihnen zur Verfügung stelle, sondern auch von
der inneren Verfassung, dem Willen als auch dem Gemüts- und Seelenleben der eingesetzten
Menschen.
Zu den gewaltigen organisatorischen Fragen, die beim Arbeitseinsatz in diesem Kriege gelöst
werden müssen, kommen daher ferner die Fragen der Ernährung, der Unterbringung, der Aufklärung,
Propaganda und auch der seelischen Betreuung.
Die Betreuung der deutschen Arbeiter und Arbeiterinnen.
Für keinen deutschen Menschen und Nationalsozialisten darf ein Zweifel darüber bestehen, daß
der schaf- S e it e 1 5 -
fende deutsche Mensch, wenn er politisch richtig geführt und weltanschaulich betreut wird, in seiner
Gewissenhaftigkeit bei der Arbeit, in seiner Bereitschaft die größten Anstrengungen auf sich zu
nehmen, in seinem Können und in seiner Leistung turmhoch über allen anderen Arbeitern dieser Erde
steht.
Die Gauleiter Adolf Hitlers bieten in den ihnen anvertrauten deutschen Gauen der NSDAP. dafür
die Gewähr, daß sie mit Hilfe aller Einrichtungen und Organisationen der Partei in dem jetzt
entscheidenden Stadium des Krieges dem deutschen schaffenden Menschen die größte politische und
weltanschauliche Fürsorge angedeihen lassen, die es je in der Arbeitsgeschichte der Menschheit und
in Kriegszeiten gegeben hat.
Als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz habe ich die Gewißheit, daß in dieser Hinsicht
durch die Partei außerhalb und innerhalb der Betriebe, durch den Einsatz aller Propaganda- und
Aufklärungsmittel, durch die Versammlungswellen und durch die Betriebsappelle alles geschehen
wird, um die Haltung und Stimmung der deutschen Arbeiterschaft auf der Höhe zu halten, wie sie
allein in dieser schicksalsentscheidenden Zeit der Würde der Heimat gegenüber der Front entspricht,
und aber auch die alleinige Voraussetzung dafür ist, daß die gigantische Aufgabe gelöst und der
Krieg gewonnen werden kann. Es wird meine ständige Sorge sein, daß die Arbeitseinsatzbehörden
ebenso wie alle Betriebsführer die Partei und vor allem die Deutsche Arbeitsfront, der hier eine
entscheidende und große Aufgabe zukommt, in jeder Weise unterstützen.
Auch wenn die Arbeiter und die Arbeiterinnen in den Rüstungsbetrieben im Heimatort angesetzt
sind und in der eigenen Wohnung bei der Familie schlafen und essen können, müssen sie auf das
sorgfältigste betreut werden. Ich nenne nur: Sicherung der Kohlen- und Kartoffelversorgung,
Berücksichtigung der Anmarsch- und Anfahrtswege.
- S e it e 1 8 -
Mangel an Frühgemüse und sonstige Beschwernisse der Kriegszeit, die an den Nerven und an der
Gesundheit unserer Menschen zehren, müssen dadurch ausgeglichen werden, daß alle anständigen
Männer und Frauen desto mehr Kraft aus der Verwirklichung der nationalsozialistischen Grundsätze
der Volksgemeinschaft, der sozialen Gerechtigkeit und der Notwendigkeit des gemeinsamen
Durchhaltens, des Glaubens und des Vertrauens auf den Führer zu schöpfen vermögen.
Viel schwerer aber wird diese Aufgabe, wenn es sich um die Betreuung von jenen Millionen
Arbeitern und Arbeiterinnen handelt, die fern von ihrem Heimatort dienstverpflichtet ungewohnte
Arbeiten verrichten müssen. Es ist dies kriegsnotwendig.
Ein solcher Einsatz kann weder eingeschränkt, noch können ihm die ihm anhaftenden Härten
genommen werden.
Hier gilt es, alles zu tun, um diesen Volksgenossen und Volksgenossinnen ihr Leben nach
Möglichkeit zu verschönern und den Einsatz zu erleichtern. Alle diese deutschen Menschen muß man
unterstützen, daß sie, soweit möglich, in anständigen möblierten Zimmern unter ebenso anständigen
Bedingungen untergebracht werden, daß sie in ihrer Freizeit durch die Partei und durch die
Arbeitsfront Anschluß finden, daß sie ihre Marken und dergleichen rechtzeitig erhalten.
Hier wird insbesondere die Aktion „Höflichkeit“ des Reichsleiters Pg. Dr. Goebbels für alle
Arbeitsämter, für alle Wirtschafts- und Ernährungsämter aufs höchste verpflichtend sein.
Dort, wo deutsche schaffende Menschen, Männer oder Frauen, in Lagern untergebracht werden,
müssen diese Lager vollendete Beispiele deutscher Sauberkeit, Ordnung und Gesundheitspflege
darstellen. Die deutschen Betriebe und die deutsche Wirtschaft darf hier kein Opfer scheuen, um
allen auf Grund
- S e it e 1 7 -
von Dienstverpflichtungen in Lagern unterzubringenden Volksgenossen und Volksgenossinnen das
Leben fern vom eigenen Heim und der Familie erträglich zu machen. So wie in der deutschen
Wehrmacht der deutsche Soldat in seiner Kompanie eine vollkommene Ordnung sowohl für seine
äußeren Bedürfnisse als auch für seinen Charakter als deutscher Soldat in einer Weise garantiert
erhält, die ihn in seinem Soldatentum über die Soldaten aller anderen Völker hinaushebt, so muß dies
auch in zweckentsprechend übertragener Form beim Arbeitseinsatz für den schaffenden deutschen
Menschen möglich sein
66
Die Betreuung des schaffenden deutschen Menschen im Rüstungs- und Kriegswirtschaftsbetrieb
und in den Lagern soll daher grundsätzlich von der Deutschen Arbeitsfront im vollendetsten Maße
wahrgenommen werden.
Bei größeren Einsätzen von Frauen und Mädchen außerhalb ihrer Heimatorte und Familien muß
grundsätzlich nach dem Vorbild des weiblichen Arbeitsdienstes für Unterbringung und Betreuung
verfahren werden.
Kriegsgefangene und fremdländische Arbeiter
Die restlose Beschäftigung aller Kriegsgefangenen sowie die Hereinnahme einer Riesenzahl neuer
ausländischer Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen ist zur undiskutierbaren Notwendigkeit für die
Lösung der Aufgaben des Arbeitseinsatzes in diesem Kriege geworden.
Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, daß sie bei denkbar
sparsamstem Einsatz die größtmöglichste Leistung hervorbringen.
Es ist für uns Deutsche von jeher selbstverständlich, daß wir gegenüber dem besiegten Feind,
selbst wenn er unser grausamster und unversöhnlichster Gegner gewesen ist, uns jeder Grausamkeit
und jeder kleinlichen Schikane enthalten, ihn korrekt und menschlich behandeln, auch dann, wenn
wir eine nützliche Leistung von ihm erwarten.
- S e it e 1 8 -
Solange die deutsche Rüstungswirtschaft es nicht unbedingt erforderlich machte, war unter allen
Umständen auf die Hereinnahme sowohl von sowjetischen Kriegsgefangenen, als auch von
Zivilarbeitern und -arbeiterinnen aus den Sowjetgebieten zu verzichten. Allein, dies ist jetzt nicht
mehr möglich. Die Arbeitskraft dieser Leute muß in größtem Maße ausgenutzt werden.
Ich habe daher als meine ersten Maßnahmen die Ernährung, Unterbringung und Behandlung dieser
eingesetzten fremden Menschen mit den zuständigen Obersten Reichsbehörden und im Einverständnis
mit dem Führer und dem Herrn Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches so geregelt, daß auch von
ihnen eine optimale Arbeitsleistung verlangt werden kann und auch herausgeholt werden wird.
Ich bitte, dabei zu bedenken, daß auch eine Maschine nur das zu leisten vermag, was ich ihr an
Treibstoff, Schmieröl und Pflege zur Verfügung stelle. Wieviel Voraussetzungen mehr aber muß ich
beim Menschen, auch wenn er primitiver Art und Rasse ist, gegenüber einer Maschine
berücksichtigen.
Ich könnte es gegenüber dem deutschen Volke nicht verantworten, nach Deutschland eine
ungeheure Anzahl solcher Menschen hereinzubringen, wenn diese anstatt einer sehr notwendigen und
nützlichen Leistung eines Tages wegen Fehlern in der Ernährung, Unterbringung und Behandlung das
deutsche Volk auf das schwerste belasten oder gar gesundheitlich gefährden würden.
Auch für die Russenlager müssen daher auf das allersorgfältigste die Grundsätze deutscher
Sauberkeit, Ordnung und Hygiene Geltung haben.
Nur so wird es möglich sein, ohne alle falsche Sentimentalität auch aus diesem Einsatz den
höchsten Nutzen für die Rüstung der kämpfenden Front und für die Kriegsernährungswirtschaft zu
gewährleisten.
- S e lt e 1 9 -
Die notwendigen Anweisungen für Ernährung, Unterbringung und Behandlung der Leute aus dem
Osten sind an die zuständigen Behörden der Polizei, Kriegswirtschafts- und Ernährungsämter
ergangen; darüber hinaus ergeht hiermit meine Bitte an die Gaue der NSDAP., mich auch auf diesem
Gebiet weitgehendst darin zu unterstützen, daß alles vermieden wird, wodurch dem deutschen Volk
aus diesem Einsatz ein Schaden entstehen könnte.
Die in Deutschland arbeitenden Angehörigen von Völkern artverwandten Blutes und von
verbündeten und befreundeten Völkern sollen ganz besonders sorgfältig behandelt und betreut
werden.
Es ist alles zu vermeiden, was über die kriegsbedingten Einschränkungen und Härten hinaus
fremden Arbeitern und Arbeiterinnen den Aufenthalt und die Arbeit in Deutschland erschweren oder
gar unnötig verleiden könnte. Wir sind in starkem Maße auf ihren guten Willen und ihre Arbeitskraft
angewiesen.
Es entspricht daher dem Gebot der Vernunft, ihnen Aufenthalt und Arbeit in Deutschland, ohne
uns selbst etwas zu vergeben, so erträglich wie möglich zu machen.
Dies ist z.B. dadurch zu verwirklichen, daß man ihnen hinsichtlich ihrer nationalen oder
volkstumsmäßigen Gewohnheiten in der Ernährung, Unterbringung, Ausgestaltung ihres Feierabends
usw., soweit es die Verhältnisse unter Berücksichtigung der Lage unseres eigenen Volkes zulassen,
entgegenkommt.
Es ist durchaus möglich, daß wenn die Arbeitseinsatzbehörden, die Allgemeine und Innere
Verwaltung, Partei und Arbeitsfront beim Einsatz fremder Arbeiter und Arbeiterinnen verständnisvoll
und eng zusammenarbeiten, außer dem gewaltigen Nutzen, den dieser Masseneinsatz von Millionen
von Kriegsgefangenen und fremden Zivilarbeitern und -arbeiterinnen für die deutsche Kriegsindustrie
und Ernährungswirtschaft einbringt, ein ebenso
- S e it e 2 0 -
großer Vorteil für die Propaganda für das nationalsozialistische Großdeutsche Reich und für sein
Ansehen in der Welt erwachsen kann.
Umgekehrt kann selbstverständlich, ist die Zusammenarbeit aller Kräfte nicht gewährleistet und
werden alle diese Probleme nicht von allen Instanzen auf das peinlichste geklärt, für unsere
Kriegswirtschaft der größte Schaden entstehen.
67
Ich bitte daher zum Schluß, folgende Grundsätze genau beachten zu wollen:
l.) Alle technischen und verwaltungsmäßigen Vorgänge des Arbeitseinsatzes obliegen
ausschließlich der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Generalbevollmächtigten für den
Arbeitseinsatz, den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern.
2.) Alle Fragen und Aufgaben der Propaganda, der Aufklärung, der Beobachtung der politischen
Auswirkungen, der Betreuung obliegen der Zuständigkeit
a) außerhalb der Betriebe der Partei,
b) innerhalb aller gewerblichen Betriebe der Deutschen Arbeitsfront,
der landwirtschaftlichen Betriebe dem Amt für Agrarpolitik.
3.) Die Versorgung mit Lebensmittelmarken, Kleiderkarten, der finanziellen Ausgleichs- und
Unterstützungszahlung sind ausschließlich Aufgaben der hierfür zuständigen Behörden oder
Institutionen der Wirtschaft.
Die Gauleiter der NSDAP. als meine Bevollmächtigten bitte ich, zwischen diesen Stellen einen
reibungslosen Geschäftsgang, das denkbar beste gegenseitige Einvernehmen und die lückenlose
gegenseitige Information zu gewährleisten.
4.) Die Lösung der Aufgaben für den Kriegseinsatz ist von so kriegsentscheidender Bedeutung,
daß auch auf wichtigste orts- oder gebietsbedingte Interessen und
- S e it e 2 1 -
auf hervorragendste Friedensaufgaben keine Rücksicht genommen werden kann. Wer dagegen
verstoßen würde, müßte die Verantwortung dafür übernehmen, wenn deutschen Soldaten beim Kampf
um die Entscheidung des Lebensschicksals unseres Volkes es an Waffen oder Munition, an
synthetischem Benzin oder Gummi, an Fahrzeugen oder Flugzeugen fehlen sollte.
Ich möchte daher alle deutschen Männer und Frauen, die beim Arbeitseinsatz im Kriege
entscheidend mitzuwirken haben, aufs herzlichste aber auch auf das nachdrücklichste verpflichten,
allen diesen Notwendigkeiten, Entscheidungen und Maßnahmen Rechnung zu tragen, und zwar nach
dem alten nationalsozialistischen Grundsatz :
Nichts für uns, alles für den Führer und sein Werk, d.h. für die Zukunft unseres Volkes !
Fritz Sauckel.
68
C) Entwurf einer Rede Krupps
DOKUMENT 317-D
ENTWURF EINER REDE KRUPPS, „GEDANKEN ÜBER DEN GROSSINDUSTRIELLEN
UNTERNEHMER“, DIE ER ENDE 1943 ODER JANUAR 1944 VOR DER DEUTSCHEN AKADEMIE
HALTEN WOLLTE; U. A. LOB DER RÜSTUNGSINDUSTRIE; HINWEIS AUF DIE
VERSCHWIEGENE TÄTIGKEIT DEUTSCHER UNTERNEHMER IN DEN JAHREN 1919 BIS 1933,
UM ZU GEGEBENER STUNDE WIEDER FÜR DIE RÜSTUNG BEREIT ZU STEHEN;
BEGEISTERTE DANKBARKEIT GEGEN HITLER FÜR DIE BESTELLUNG DES UNTERNEHMERS
ZUM FÜHRER SEINER GEFOLGSCHAFT SEIT 1933 (BEWEISSTÜCK US-770)
BESCHREIBUNG:
V e r v ( O ffs e t d r u c k ) , 2 0 S e it e n“, nu r t e ilw w d g b l a u f d e r e r s t e n S e it e ü be r Ü b:
„D ie s e r V o r t r a g d e s H e r r n D r . Kr u p p vo n B o hle n u nd H a lba c h s o 1 1 t e in d e r U nive r s it ä t - B e r lin g e ha lt e n w e r d e n, k a m a be r nic ht
z u s t a nd e . “; u nt e r d e r Ü b: , , ( O r ig ina l im p e r s ö nlic he n V e r w a hr vo n H e r r n K. B . H . ) “; l d a vo n a m R d : „l E x. a n D r . F u s s , 1 E x. a n D r . Wins c hu h.
1 4 / I . 4 4 Kr a ft . “ ( a lle s T i)
- S e it e 1 1 -
.......
Ich sehe also nicht ein - dieser Gedanke spukt noch gelegentlich in einigen Köpfen -, wieso die
Fabrikation von Kriegsmaterial ein finsteres Gewerbe sein soll! Nein: Kriegsmaterial ist
lebensparend für das eigene Volk, und s t o1 z darf sein, wer auch immer in dieser Sphäre werkt und
wirkt; das Unternehmertum zumal findet hier seine höchste Bewährung. Diese Bewährung - ich darf
das hier einflechten - erhärtete sich besonders auch in jener Zeit des „Interregnums“, in den Jahren
zwischen 1919 und 1933, als Deutschland entwaffnet darniederlag. Ich habe es schon oft mündlich
und schriftlich wiederholt und möchte auch heute in diesem Kreise daran erinnern, daß nach den
Bestimmungen des Versailler Diktates allein auf der Kruppschen Fabrik Maschinen und Geräte aller
Art in größtem Umfange vernichtet und zerstört werden mußten. Es ist ein einmaliges Verdienst der
gesamten deutschen Wehrwirtschaft, daß sie in diesen bösen Jahren nicht untätig gewesen ist, mochte
ihre Wirksamkeit auch aus erklärlichen Gründen dem Lichte der Öffentlichkeit entzogen sein. In
jahrelanger stiller Arbeit wurden die wissenschaftlichen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen,
um zu gegebener Stunde ohne Zeit- und Erfahrungsverlust wieder zur Arbeit für des Reiches
Wehrmacht bereitzustehen. Das bedingte
- S e it e 1 2 -
Vielerlei und Mancherlei, das verlangte auch die Aufnahme ganz bestimmter Fabrikationen, die die
Fertigkeiten der alten Konstrukteure und Rüstungsarbeiter aufrechtzuerhalten geeignet waren, diesen
ungeheuren Fundus an Wissen und Erfahrung; das erforderte weiterhin die Einrichtung und
Unterhaltung wissenschaftlicher Laboratorien und Versuchsanstalten usw. usw. So wie damals ein
100 000-Mann-Heer die Tradition der alten ruhmreichen Armee wahrte, so gab es, bildlich
gesprochen, auch ein 100 000-Mann-Heer der Wirtschaft, das die Überlieferung der
Rüstungsindustrie aufrechterhielt. Die Umstände lagen umso schwieriger, als ja die durch den
militärischen
Zusammenbruch
gebotene
Umstellung
der
alten
Rüstungsbetriebe
auf
Friedensproduktion in politisch so verworrener Zeit schon an und für sich Sorgen über Sorgen
bereitete. Es kam beispielsweise darauf an, die Kruppwerke zu einem lebens- und wettbewerbsfähigen
Gebilde auszubauen, sie aber gleichzeitig auch als Wehrbetrieb für kommende Zeiten bereit zu
halten. Nur durch diese verschwiegene Tätigkeit deutschen Unternehmertums, aber auch auf Grund
der mit dem Friedensmaterial inzwischen gewonnenen Erfahrungen, konnte nach 1933 unmittelbar der
Anschluß an die neuen Aufgaben der Wiederwehrhaftmachung erreicht, konnten dann auch die ganz
neuen vielfältigen Probleme gemeistert werden, die durch die Vierjahrespläne des Führers für die
deutsche Unternehmerschaft aufgeworfen wurden. Da galt es, neue Rohstoffe zu erschliessen, zu
forschen und zu experimentieren, Kapitalien zu investieren, um die deutsche Wirtschaft unabhängig
und stark, kurz gesagt: kriegsstark zu machen. Und das darf ich auf Grund vielfacher Äusserungen
von Aussenstehenden, die von hoher Warte aus die
- S e it e 1 3 -
Gesamtlage zu übersehen vermögen, wohl hier sagen, wiederum bewährte sich hier deutsches
Unternehmertum, das die neuen Probleme mit jenem Schwung, jener - ich möchte sagen:
Begeisterung aufgriff und bewältigte, mit der es je und je an geschichtliche Aufgaben herangetreten
war.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf eines aufmerksam machen, was wohl bisher noch kaum
in weiteren Kreisen Beachtung gefunden hat: das ist die Tatsache, daß der äussere Erfolg des
Vierjahresplans, die Schaffung neuer Rohstoffe zum Austausch knapp gewordener, die anfänglich nur
still und bescheiden erhoffte weitere Folgewirkung gezeigt hat, daß nunmehr nicht nur die
altbekannten Stoffe in ihrem bisherigen Verbrauchsbereich voll ersetzt wurden, sondern daß diese
neuen Rohstoffe vielfach weit über das Ziel eines Ersatzes hinaus für neue Verwendungszwecke, fast
möchte ich sagen, ganz nach Wunsch geformt werden konnten. Das trifft auf den künstlichen Gummi,
auf synthetischen Brennstoff und mancherlei dergleichen zu und eröffnet für die Zukunft noch
weitere heute noch unübersehbare Aussichten.
69
Solche historischen Aufgaben größten Umfangs und größter Bedeutung hatte der deutsche
Unternehmer nach 1933 aber nicht nur in organisatorischer, technischer und kaufmännischer
Beziehung übernommen. Die nationalsozialistische Umwälzung stellte kaum einen anderen
Berufsstand vor eine so vielfach neue, mitunter glückhaft bestürzend neue Lage, wie den
Unternehmer. Er wurde nun der F ü h r e r seiner Gefolgschaft.
- S e it e 1 4 -
Es wäre natürlich höchst ungerecht zu behaupten, vor 1933 hätten die Unternehmer keinen Sinn
gehabt auch für diese Seite ihres Berufes, die Menschenführung und -Betreuung - wie hätten sie denn
sonst auch überhaupt wirtschaftliche Erfolge auf die Dauer erzielen können? Ist es doch gerade der
Stolz vieler grosser Unternehmungen, daß sie auf eine reiche und alte sozialpolitische Tradition
zurückblicken können. Aber man hat es weiß Gott doch manches Mal vor 1933 dem Unternehmer
recht schwer gemacht, sich als tief innerlich verantwortlich bewußten Leiter seines Betriebs zu
zeigen und zu geben. Diese seit 1933 geradezu mit elementarer Plötzlichkeit eingetretene Wandlung
in der Auffassung über die innerlich begründete Gemeinschaft zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer - ich benutze hier noch einmal bewußt diese alte Formel - ist nur dem einzigartigen
Genie des Führers und seiner revolutionären Bewegung zu danken, des Führers, der durch die Wucht
seiner Persönlichkeit und seiner Lehre die Gesamtheit des deutschen Volkes für die von ihm
vertretenen Ideen, für die nationalsozialistische Weltanschauung gewann. Es ist klar, daß durch sie,
daß durch die gesetzliche Bestellung des Unternehmers zum Gefolgschaftsführer, diesem ein viel
breiteres und schöneres wirklich vollen Erfolg verheißenderes Wirkungsfeld, gerade auch nach der
menschlichen Seite hin, abgesteckt wurde als bisher, und ich darf wohl feststellen, daß die deutschen
Unternehmer aus vollem Herzen die neuen Wege gingen, daß sie in edlem Wettstreit und in bewußter
Dankbarkeit sich die grossen Intentionen des Führers zu eigen machten und seine treuen
- S e it e 1 5 -
Gefolgsmänner wurden. Wie hätten auch anders die Aufgaben zwischen 1933 und 1939 und erst recht
die nach 1939 bewältigt werden können?! Nicht unter Zwang, sondern nur aus gutem Willen - ja
mehr: nur aus Hingabe und Begeisterung konnten und können Aufgaben so weltgeschichtlichen
Umfangs erfüllt werden. Fragen Sie einmal unsere Arbeiter, ob sie es nicht verspürt haben: wie ihre
Gefolgschaftsführer sich ehrlich um sie und ihr Wohlergehen bemüht haben, wie man sie betreute in
ihren grossen und kleinen, ihren betrieblichen und häuslichen Sorgen, wie ihre Welt heller und
schöner wurde, wie die Betriebs- und Volksgemeinschaft auch in den Werkstätten und Siedlungen
wuchs! Der deutsche Unternehmer darf mit Stolz auch auf diese Arbeit zurückschauen.
.............
70
D) Schuldsprüche im Wortlaut
Keitel
Keitel ist nach allen 4 Punkten angeklagt. Von 1935 bis zum 4. Februar 1938 war er Stabschef des
damaligen Kriegsministers von Blomberg; am genannten Tage übernahm Hitler den Oberbefehl über
die Wehrmacht und ernannte Keitel zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Keitel besaß
jedoch keine Befehlsgewalt über die drei Wehrmachtsteile, diese waren dem Obersten Befehlshaber
direkt unterstellt. Das OKW war in Wirklichkeit militärischer Stab.
Verbrechen gegen den Frieden
Keitel und zwei andere Generale nahmen an der Besprechung mit Schuschnigg im Februar 1938
teil. Er gab zu, daß ihre Anwesenheit eine "militärische Demonstration” darstellte; da er aber erst
gerade eine Woche vorher zum Chef des OKW ernannt worden war, hätte er nicht gewußt, warum er
zur Unterredung zugezogen worden sei. Hitler und Keitel fuhren daraufhin fort, einen Druck auf
Österreich auszuüben und zwar durch falsche Gerüchte, Rundfunksendungen und Truppenübungen.
Keitel sorgte für die militärischen und anderen Maßnahmen; Jodl vermerkte hierzu in seinem
Tagebuch: “Die Wirkung ist schnell und stark.” Als Schuschnigg zur Volksabstimmung aufrief,
erstattete Keitel in jener Nacht Hitler und seinen Generalen Bericht, und Hitler gab den von Keitel
abgezeichneten Befehl für den “Fall Otto” heraus.
Am 21. April 1938 erwogen Hitler und Keitel die Ausnutzung eines etwaigen “Zwischenfalles”,
wie z.B. die Ermordung des deutschen Gesandten in Prag, zur Einleitung des Angriffs auf die
Tschechoslowakei. Keitel unterzeichnete viele Anordnungen und Denkschriften über den “Fall Grün”,
einschließlich der Anordnung vom 30. Mai, Die Hitlers Erklärung enthielt: “Es ist mein
unabänderlicher Entschluß, die Tschechoslowakei in naher Zukunft durch eine militärische Aktion zu
zerschlagen.” - Nach München zeichnete Keitel Hitlers Befehl zum Angriff auf die Tschechoslowakei
und gab zwei Ergänzungen dazu.
Die zweite Ergänzung besagte, daß der Angriff nach außen als “eine reine Befreiungsaktion und
nicht als eine kriegerische Unternehmung erscheinen solle”. Der Chef des OKW war bei den
Unterhandlungen zwischen Hitler und Hacha zugegen, die mit Hachas Unterwerfung endete.
Keitel war am 23. Mai 1939 dabei, als Hitler seinen Entschluß, “Polen bei der ersten geeigneten
Gelegenheit anzugreifen”, bekanntgab. Damals hatte er bereits die Weisung an die Wehrmacht
unterzeichnet, die Aufmarschtabelle für den “Fall Weiß” dem OKW bis zum 1. Mai zu unterbreiten.
Am 12. Dezember 1939 besprach er mit Hitler, Jodl und Raeder die Invasion Norwegens und
Dänemarks. Durch Befehl vom 27. Januar 1940 wurden die Pläne über Norwegen unter Keitels
„unmittelbare und persönliche Leitung“ gestellt. Hitler hatte am 23. Mai 1939 erklärt, die Neutralität
Belgiens und der Niederlande nicht zu achten; Keitel unterzeichnete die Befehle für die
entsprechenden Angriffe am 15. Oktober, 20. und 28. November 1939. Befehle, die den Angriff 17
mal, bis zum Frühjahr 1940, verschoben, waren alle von Keitel oder von Jodl unterzeichnet.
Die greifbare Planung für einen Angriff auf Griechenland und Jugoslawien war im November 1940
begonnen worden. Am 18. März 1941 war Keitel anwesend, als Hitler zu Raeder sagte, die
vollständige Besetzung Griechenlands sei Vorbedingung für eine militärische Endlösung, und ebenso
hörte er am 27. März, wie Hitler die Vernichtung Jugoslawiens „mit unbarmherziger Härte“ befahl.
Keitel hat ausgesagt, daß er sich der Invasion der Sowjetunion aus militärischen Gründen, und
auch weil dies eine Verletzung des Nichtangriffspaktes darstellte, widersetzt hätte. Trotzdem
signierte er den von Hitler am 18. Dezember 1940 unterzeichneten „Fall Barbarossa“ und wohnte der
Besprechung im OKW mit Hitler am 3. Februar 1941 bei. Keitels Ergänzungen vom 13. März regelten
das Verhältnis zwischen den militärischen und politischen Funktionären.
Am 6. Juni 1941 gab er seine Aufmarschtabelle für die Invasion heraus und war bei der
Besprechung vom 14. Juni, bei der die Generale ihre endgültigen Berichte vor dem Angriff
erstatteten, anwesend. Er ernannte Jodl und Warlimont zu Vertretern des OKW bei Rosenberg für alle
Ostgebiete betreffenden Angelegenheiten. Am 16. Juni befahl er allen Einheiten des Heeres, die von
Göring in der sogenannten „Grünen Mappe“ herausgegebenen wirtschaftlichen Richtlinien für die
Ausbeutung von russischen Gebieten, Nahrungsmitteln und Rohprodukten durchzuführen.
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Am 4. August 1942 erließ Keitel einen Befehl, daß Fallschirmspringer dem SD überantwortet
werden sollten. Am 18. Oktober erließ Hitler den in mehreren Fällen ausgeführten Kommandobefehl.
Nach der alliierten Landung in der Normandie bestätigte Keitel diesen Befehl und dehnte ihn
späterhin auf die mit den Partisanen kämpfenden alliierten Verbände aus. Er gibt zu, nicht an die
71
Rechtmäßigkeit des Befehls geglaubt zu haben, behauptet jedoch, er hätte Hitler von der Herausgabe
nicht zurückhalten können.
Als das OKW am 8. September 1941 seine unbarmherzigen Richtlinien für sowjetische
Kriegsgefangene erließ, schrieb Canaris an Keitel, daß auf Grund des Völkerrechts der SD nichts
damit zu tun haben dürfe. Auf dieser Denkschrift findet sich - in Keitels Handschrift mit dem Datum
des 23. September und von ihm signiert - folgende Anmerkung: „Die Bedenken entspringen den
soldatischen Auffassungen von ritterlichem Krieg. Hier handelt es sich um die Vernichtung einer
Weltanschauung. Deshalb billige ich die Maßnahme und decke sie.“ Keitel hat ausgesagt, daß er in
Wirklichkeit Canaris’ Auffassung teilte, mit Hitler jedoch erfolglos gestritten habe. Der Chef des
OKW befahl den Militärbehörden, mit dem Einsatzstab Rosenberg zwecks Plünderung von
Kulturgütern in den besetzten Gebieten zusammenzuarbeiten.
Lahousen hat bekundet, Keitel habe ihm am 12. September 1939 in Hitlers Hauptquartier Führerzug - erklärt, die polnische Intelligenz, der polnische Adel und die Juden sollten ausgerottet
werden. Am 20. Oktober sagte Hitler zu Keitel, die polnische Intelligenz müsse daran gehindert
werden, eine beherrschende Klasse zu bilden, der Lebensstandard müsse niedrig bleiben und Polen
könne nur als Quelle für Arbeitskräfte gebraucht werden. Keitel erinnert sich nicht an dieses
Gespräch mit Lahousen, gibt jedoch zu, daß eine solche Politik tatsächlich getrieben worden sei und
er habe in dieser Hinsicht ohne Erfolg bei Hitler protestiert.
Am 16. September 1941 befahl Keitel, um Überfällen auf Soldaten im Osten zu begegnen, daß für
einen deutschen Soldaten 50 bis 100 Kommunisten umzubringen seien, er fügte hinzu, im Osten gelte
ein Menschenleben nichts. Am 1. Oktober befahl er den militärischen Kommandeuren, stets Geiseln
in Bereitschaft zu halten, damit sie bei Überfällen auf Soldaten hingerichtet werden könnten. Als
Terboven, der Reichskommisar für Norwegen, an Hitler schrieb, Keitels Vorschlag, die Angehörigen
von Arbeitern für Sabotagehandlungen verantwortlich zu machen, könne nur dann Erfolg haben, wenn
Erschießungskommandos zugelassen würden, schrieb Keitel auf dieses Schreiben: „ Ja, das ist das
beste.“
Am 12. Mai 1941, fünf Wochen vor der Invasion der Sowjetunion, drängte das OKW bei Hitler
darauf, einen Befehl an das OKH zu geben, wonach politische Kommissare durch das Heer zu
erledigen seien. Keitel gab zu, diesen Befehl an die Befehlshaber im Felde weitergeleitet zu haben.
Am 13. Mai unterzeichnete Keitel einen Befehl, daß Zivilpersonen, welche Vergehen gegenüber der
Truppe verdächtig seien, ohne Gerichtsverfahren erschossen werden sollten, und eine Strafverfolgung
deutscher Soldaten wegen gegen Zivilisten begangener Vergehen unnötig sei. Am 27. Juli wurden
alle Exemplare dieser Anordnung auf Befehl vernichtet, ohne daß die Anordnung ihre Gültigkeit
verlor. Vier Tage zuvor hatte er einen Befehl unterzeichnet, eine gesetzliche Bestrafung sei
unzulänglich und die Truppe habe Terrormethoden anzuwenden.
Am 7. Dezember 1941 bestimmte - wie bereits in diesem Urteil besprochen - der sogenannte
„Nacht- und Nebel-Erlaß“, der Keitels Unterschrift trug, daß in besetzten Gebieten gegen
Zivilpersonen, die eines Verbrechens des Widerstands gegen die Besatzungsmacht beschuldigt waren,
nur dann verhandelt werden sollte, falls ein Todesurteil zu erwarten sei; im anderen Falle sollten sie
der Gestapo zur Verschickung nach Deutschland ausgeliefert werden.
Keitel hat angeordnet, russische Kriegsgefangene in der deutschen Kriegsindustrie einzusetzen.
Am 8. September 1942 befahl er, daß französische, niederländische und belgische Staatsbürger beim
Bau des Atlantikwalls zu arbeiten hätten. Als Hitler am 4. Januar 1944 Sauckel befahl, aus den
besetzten Gebieten 4 Millionen neue Arbeitskräfte herauszupressen, war Keitel anwesend.
Angesichts dieser Urkunden leugnet Keitel seine Beziehungen zu diesen Handlungen nicht. Seine
Verteidigung stützt sich vielmehr auf die Tatsache, er sei Soldat, und auf den Grundsatz des „Befehls
von oben“, welcher aber auf Grund von Artikel 8 des Statuts nicht als Entschuldigung zugelassen ist.
Mildernde Umstände liegen nicht vor. Befehle von oben, auch wenn einer Militärperson erteilt,
können nicht als mildernder Umstand betrachtet werden, wenn derart empörende und weitverbreitete
Verbrechen bewußt, rücksichtslos und ohne militärische Notwendigkeit oder Rechtfertigung
begangen worden sind.
Schlußfolgerung
Der Gerichtshof findet Keitel nach allen 4 Anklagepunkten schuldig.
Streicher
Streicher ist unter Punkt 1 und 4 angeklagt. Als eines der frühesten Mitglieder trat er im Jahre
1921 der Nazi-Partei bei und nahm am Münchner Putsch teil. Er war Gauleiter von Franken von 1925
bis 1940. 1933 wurde er in den Reichstag gewählt; er hatte den Ehrenrang eines Generals der SA. Er
war berüchtigt für seine Verfolgung der Juden. Von 1923 bis 1945 war er der Herausgeber einer
judenfeindlichen Wochenschrift „ Der Stürmer“, dessen Schriftleiter er bis 1933 war.
Verbrechen gegen den Frieden
72
Streicher war ein unerschütterlicher Nazi und Anhänger Hitlers und seiner wesentlichen
politischen Ziele. Es liegt kein Beweis dafür vor, daß er je zum inneren Kreis der Ratgeber Hitlers
gehört hat. Auch war er während seiner Laufbahn nicht eng mit der Planung der Politik verbunden,
die zum Krieg geführt hatte. Zum Beispiel war er niemals bei einer der wichtigen Besprechungen
zugegen, wenn Hitler seinen Führen seine Entschlüsse erklärte. Obwohl er Gauleiter war, liegen
keine Beweise dafür vor, daß er von diesen politischen Plänen Kenntnis hatte. Nach Ansicht des
Gerichtshofs wird die Verbindung mit der Verschwörung, so wie diese Verschwörung an einer
anderen Stelle des Urteils umrissen ist, oder mit dem gemeinsamen Plan zum Betreiben des
Angriffskrieges, durch das Beweismaterial nicht belegt.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Auf Grund der 25 Jahre des Redens, Schreibens und Predigens des Judenhasses war Streicher als
„Judenhetzer Nummer Eins“ weithin bekannt. In seinen Woche um Woche, Monat um Monat
erscheinenden Reden und Artikeln verseuchte er die Gedankengänge der Deutschen mit dem Giftstoff
des Antisemitismus, und hetzte das deutsche Volk zur aktiven Verfolgung auf. Jede Ausgabe des
Stürmers, der 1935 eine Auflage von 600 000 erreichte, war mit solchen oft pornographischen und
widerlichen Artikeln angefüllt.
Streicher war der Leiter des Judenboykotts vom 1. April 1933. Er befürwortete die Nürnberger
Gesetze des Jahres 1935. Er war für die Zerstörung der Synagoge in Nürnberg am 10. August 1938
verantwortlich, und am 10. November setzte er sich öffentlich für den Judenpogrom, der zu diesem
Zeitpunkt stattfand, ein.
Jedoch nicht nur in Deutschland allein vertrat dieser Angeklagte seine Lehren. Schon 1938 begann
er, die Ausrottung der jüdischen Rasse zu fordern. 23 verschiedene Artikel aus Ausgaben des
„Stürmers“ aus den Jahren 1938 bis 1941, die die Ausrottung „mit Stumpf und Stiel“ predigen, sind
als Beweismittel vorgelegt worden. Ein Leitartikel im September 1938 war typisch für seine Lehren,
in denen der Jude als Bazillus und Pest bezeichnet wird, und nicht als menschliches Wesen, sondern
als "ein Schmarotzer, ein Feind, ein Übeltäter, ein Krankheitsverbreiter, der im Interesse der
Menschheit vernichtet werden muß“. Andere Artikel heben hervor, daß erst nach Vernichtung des
Weltjudentums das jüdische Problem als gelöst zu betrachten sei und sagten voraus, daß in 50 Jahren
die Judengräber „beweisen werden, daß endlich dieses Volk der Mörder und Verbrecher sein
verdientes Schicksal erfahren hat“. Im Februar 1940 veröffentlichte Streicher einen Brief eines
Lesers des „Stürmers“, der Juden mit Heuschreckenschwärmen verglich, die völlig ausgerottet werden
müßten. Das war die Art, wie Streicher die Gedankengänge Tausender von Deutschen vergiftete, und
dies war der Anlaß dafür, daß die Deutschen der nationalsozialistischen Politik der Verfolgung und
Vernichtung der Juden Folge leisteten. Ein Leitartikel der Zeitung „Stürmer“ vom Mai 1939 beweist
klar sein Ziel:
„Ein Strafgericht muß über die Juden in Rußland kommen, ein Strafgericht, das ihnen das gleiche
Schicksal bereitet, das jeder Mörder und Verbrecher erwarten muß: Todesstrafe und Hinrichtung. Die
Juden in Rußland müssen getötet werden. Sie müssen mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden.“
Als der Krieg in seinen erfolgreichen Anfangsphasen dem Reich immer mehr und mehr Gebiete
zuführte, verstärkte Streicher noch seine Anstrengungen, das deutsche Volk zum Hass gegen die
Juden aufzureizen. Die Akten enthalten 26 Artikel aus dem „Stürmer“ aus der Zeit vom August 1941
bis September 1944; 12 von diesen sind von Streicher selbst verfaßt und verlangen in
unmißverständlichen Ausdrücken die Vernichtung und Ausrottung. Am 25. Dezember 1941 schrieb
und veröffentlichte er folgendes:
„Wenn die Gefahr der Fortpflanzung dieses Fluches Gottes im jüdischen Blut endlich zu einem
Ende kommen soll, dann gibt es nur einen Weg: die Ausrottung dieses Volkes, dessen Vater der
Teufel ist.“
Und im Februar 1944 erklärte sein eigener Artikel:
„Wer immer tut, was ein Jude tut, ist ein Lump, ein Verbrecher. Und der, der ihm nachspricht oder
ihm nachmachen will, verdient das gleiche Schicksal, Vernichtung, Tod.“
In Kenntnis der Ausrottung der Juden in den besetzten Ostgebieten fuhr der Angeklagte fort, seine
Mordpropaganda zu schreiben und zu veröffentlichen. In seiner Aussage in diesem Prozeß leugnete er
aufs energischste jegliche Kenntnis von den Massenhinrichtungen der Juden ab. Das Beweismaterial
ergibt jedoch klar, daß er unausgesetzt laufend Kenntnis von den Fortschritten der „Endlösung“
erhielt. Sein Photograph wurde im Frühjahr 1943, dem Zeitpunkt der Zerstörung des Warschauer
Ghettos, zum Besuch der Ghettos nach Osten geschickt. Die jüdische Zeitung „Israelitisches
Wochenblatt“, die Streicher erhielt und las, brachte in jeder ihrer Ausgaben Berichte über die
Greueltaten gegen die Juden im Osten und Angaben über die Zahl der Juden, die deportiert und
getötet wurden. Zum Beispiel berichteten die im Sommer und Herbst 1942 erschienenen Ausgaben
über den Tod von 72 729 Juden in Warschau, 17 542 in Lodz, 18 000 in Kroatien, 125 000 in
Rumänien, 14 000 in Litauen, 85 000 in Jugoslawien, 700 000 in ganz Polen. Im November 1943
zitierte Streicher wörtlich einen Artikel aus dem „Israelitischen Wochenblatt“, in dem es hieß, daß
die Juden tatsächlich aus Europa verschwunden seien, und bemerkte hierzu: „Das ist keine jüdische
Lüge“. Im Dezember 1942 sagte Streicher mit Bezug auf einen Artikel in der Londoner „Times“ über
die die Ausrottung bezweckenden Greueltaten, daß Hitler davor gewarnt hätte, daß der zweite
Weltkrieg zur Vernichtung des Judentums führen werde. Im Januar 1943 schrieb und veröffentlichte
er einen Artikel, in dem es hieß, daß Hitlers Prophezeiung nun in Erfüllung gegangen sei und daß das
73
Judentum der Welt nun ausgerottet würde und daß es herrlich sei, zu wissen, daß Hitler die Welt von
ihren jüdischen Quälern befreie.
Angesichts der dem Gerichtshof vorliegenden Beweise ist es für Streicher nutzlos zu behaupten,
daß die von ihm begünstigte Lösung des jüdischen Problems strengstens auf die Kennzeichnung der
Juden als Fremde und den Erlaß einer Ausnahmegesetzgebung, wie die Nürnberger Gesetze,
beschränkt gewesen sei, wenn möglich ergänzt durch die im Wege internationaler Abkommen
erreichte Schaffung eines jüdischen Staates irgendwo in der Welt, wohin alle Juden auswandern
sollten.
Streichers Aufreizung zum Mord und zur Ausrottung, die zu einem Zeitpunkt erging, als die Juden
im Osten unter den fürchterlichsten Bedingungen umgebracht wurden, stellt eine klare Verfolgung
aus politischen und rassischen Gründen in Verbindung mit solchen Kriegsverbrechen, wie sie im
Statut festgelegt sind und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
Schlußfolgerung
Der Gerichtshof stellt daher fest, daß Streicher unter Anklagepunkt 1 nicht schuldig, jedoch unter
Punkt 4 schuldig ist.
Funk
Funk ist unter allen 4 Punkten angeklagt. Funk, der früher Wirtschaftsjournalist gewesen war, trat
1931 in die Nazi-Partei ein, und wurde bald darauf einer von Hitlers persönlichen
Wirtschaftsberatern. Am 30. Januar 1933 wurde er Pressechef der Reichsregierung, am 11. März 1933
Unterstaatssekretär im Propagandaministerium und bald darauf eine führende Persönlichkeit in den
verschiedenen Nazi-Organisationen, die zur Kontrolle der Presse, des Films, der Musik und der
Verlage benutzt wurden. Zu Beginn des Jahres 1938 übernahm er die Ämter des
Reichswirtschaftsministers und Generalbevollmächtigten für Kriegswirtschaft und im Januar 1939 das
des Reichsbankpräsidenten. In diesen drei Stellungen war er Schachts Nachfolger. Er wurde zum
Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung im August 1939 und im September 1943 zum
Mitglied des zentralen Planungsrates ernannt.
Verbrechen gegen den Frieden
Nachdem der Nazi-Plan, Angriffskriege zu führen, klar festgelegt worden war, wurde Funk auf dem
Gebiete der Wirtschaft aktiv. Einer seiner Vertreter wohnte in einer Sitzung am 14. Oktober 1938
bei. Auf dieser Sitzung kündigte Göring eine ungeheure Rüstungssteigerung an und wies den
Wirtschaftsminister an, die Ausfuhr zu steigern, um die notwendigen Devisen zu erlangen. Am 28.
Januar 1939 sandte einer der Untergebenen Funks an das OKW ein Memorandum über die
Verwendung von Kriegsgefangenen zum Ausgleich des Arbeitermangels, der im Falle einer
Mobilisierung entstehen würde. Am 30. Mai 1939 war der Unterstaatssekretär des
Wirtschaftsministeriums bei einer Sitzung anwesend, auf der genaue Pläne für die Finanzierung des
Krieges entworfen wurden.
Funk schrieb am 25. August 1939 einen Brief an Hitler, in welchem er seine Dankbarkeit dafür
zum Ausdruck brachte, daß er an solch welterschütternden Ereignissen teilnehmen dürfe, und worin
er berichtete, daß seine Pläne zur „Kriegsfinanzierung“, für die Lohn- und Preiskontrolle und für die
Stärkung der Reichsbank fertiggestellt seien und daß er unauffällig alle in Deutschland verfügbaren
Devisenguthaben in Gold verwandelt habe. Nach Kriegsbeginn, am 14. Oktober 1939, hielt er eine
Rede, in welcher er feststellte, daß diejenigen deutschen Wirtschafts- und Finanzbehörden, die dem
Vierjahresplan unterstanden, schon über ein Jahr geheime wirtschaftliche Vorbereitungen für den
Krieg getroffen hätten.
Funk nahm an der dem Angriff auf die Sowjetunion vorausgehenden wirtschaftlichen Planung teil.
Sein Stellvertreter hielt täglich Besprechungen mit Rosenberg über die wirtschaftlichen Probleme ab,
die sich aus der Besetzung sowjetrussischen Gebietes ergeben würden. Funk selbst nahm an dem Plan
des Druckens von Rubelscheinen in Deutschland vor dem Angriff teil, die als Besatzungswährung in
der Sowjetunion dienen sollten. Nach dem Angriff hielt er eine Rede, in welcher er die Pläne
darlegte, die er für die wirtschaftliche Ausnutzung der „riesigen Gebiete der Sowjetunion“ gemacht
hatte, welche als Rohmaterialquellen für Europa dienen sollten.
Funk war keine der Hauptpersonen bei der Nazi-Planung des Angriffskrieges. Seine Tätigkeit im
Wirtschaftsleben unterstand Göring in dessen Eigenschaft als Generalbevollmächtigter für den
Vierjahresplan. Er wirkte jedoch an den wirtschaftlichen Vorbereitungen gewisser Angriffskriege
mit, vor allem an jenen gegen Polen und die Sowjetunion. Aber seine Schuld kann in ausreichender
Weise unter Punkt 2 der Anklage dargetan werden.
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
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In seiner Eigenschaft als Unterstaatssekretär im Propagandaministerium und als zweiter
Vorsitzender der Reichskulturkammer spielte Funk eine Rolle in dem frühen Nazi-Programm der
wirtschaftlichen Entrechtung der Juden. Am 12. November 1938, nach den Novemberpogromen, war
er bei einer Besprechung zugegen, die unter dem Vorsitz Görings die Lösung der Judenfrage zu
erörtern hatte, und er schlug eine Verordnung vor, welche alle Juden aus dem gesamten
Geschäftsleben entfernen sollte, eine Verordnung, die am gleichen Tag von Göring als
Bevollmächtigten des Vierjahresplanes erlassen wurde. Zwar hat Funk ausgesagt, daß er von den
Ausbrüchen des 10. November erschüttert gewesen sei. Aber am 15. November hat er eine Ansprache
gehalten, in welcher er diese Ausbrüche als eine „Gewaltige Explosion des Abscheus des deutschen
Volkes über den verbrecherischen jüdischen Anschlag auf das deutsche Volk“ erklärte. Er
behauptete, daß die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben logisch ihrer Ausschaltung aus
dem politischen Leben folge.
Im Jahre 1942 traf Funk mit Himmler ein Abkommen, auf Grund dessen die Reichsbank gewisses
Geld, Juwelen und Barmittel von der SS erhalten sollte, und gab seinen Untergebenen, die die
Einzelheiten auszuarbeiten hatten, Anweisung, keine unnötigen Fragen zu stellen. Als Ergebnis
dieses Abkommens lieferte die SS an die Reichsbank die persönliche Habe und Wertgegenstände, die
den Opfern, welche in Konzentrationslagern umgebracht worden waren, abgenommen ware, ab. Die
Reichsbank behielt die Münzen und Banknoten zurück und schickte die Juwelen, Uhren und
persönlichen Gegenstände an die städtischen Pfandleihämter in Berlin. Das von Brillen stammende
Gold, sowie Goldzähne und Plomben wurden in den Gewölben der Reichsbank aufbewahrt. Funk hat
den Einwand gemacht, daß er nicht gewußt habe, daß die Reichsbank Gegenstände dieser Art erhalten
habe. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß er entweder wußte, welche Gegenstände eingingen, oder
daß er
bewußt
seine
Augen
demgegenüber verschloß. Als Wirtschaftsminister und
Reichstagspräsident nahm Funk an der wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten Gebiete teil. Er war
für die Beschlagnahme der Goldreserven der Tschechoslowakischen National-Bank und für die
Liquidierung der Jugoslawischen National-Bank verantwortlich. Sein Stellvertreter sandte am 6. Juni
1942 ein Schreiben an das OKW mit der Bitte, Gelder des französischen Besatzungskosten-Fonds für
Schwarz-Markt-Käufe zur Verfügung zu stellen. Durch seine Anwesenheit bei einer Sitzung am 8.
August 1942 ist bewiesen, daß er mit den deutschen Besatzungsmethoden vertraut war; Göring
wandte sich damals an eine Anzahl deutscher Besatzungsbeamten, gab ihnen zu verstehen, welche
Erzeugnisse aus ihren Gebieten benötigt würden und fügte hinzu: „Es ist mir völlig gleichgültig, ob
sie mir daraufhin sagen, daß ihre Leute hungern werden.“
Im Herbst 1943 war Funk Mitglied des Ministerrats für Zentrale Planung, der über die Gesamtzahl
der von der deutschen Industrie benötigten Arbeiter entschied und von Sauckel verlangte, sie zu
liefern, meist mittels Deportation aus besetzten Gebieten. Funk schien sich nicht besonders für
diesen Teil des Zwangsarbeiterprogramms zu interessieren, und schickte meistens einen Stellvertreter
zu diesen Besprechungen, oft den SS-General Ohlendorf, den früheren Chef des SD innerhalb
Deutschlands und früheren Befehlshaber der Einsatzgruppe D. Aber Funk war sich doch der Tatsache
bewußt, daß der Ministerrat, dessen Mitglied er war, die Einfuhr von Sklavenarbeitern verlangte und
dieselben verschiedenen seiner Kontrolle unterstehenden Industrien zuwies.
Als Präsident der Reichsbank war Funk auch mittelbar verantwortlich für die Verwendung von KZArbeitern. Unter seiner Führung hat die Reichsbank ein Bankkonto von 12 Millionen Reichsmark
eröffnet für die SS, zur Erstellung von Fabriken, die KZ-Arbeiter verwenden sollten. Trotz der
Tatsache, daß Funk hohe Posten innehatte, war er doch nie eine dominierende Figur in den
verschiedenen Programmen, an denen er mitwirkte. Dies ist ein Milderungsgrund, den der
Gerichtshof in Erwägung zieht.
Schlußfolgerung
Der Gerichtshof erkennt, daß Funk nicht schuldig ist unter Anklagepunkt 1, daß er aber unter
Punkten 2, 3 und 4 schuldig ist.
Schacht
Schacht ist angeklagt nach Punkt ,1 und Punkt 2 der Anklage. Schacht diente in den Jahren 1923
bis 1930 als Währungskommissar und Präsident der Reichsbank; am 17. März 1933 wurde er von
neuem zum Präsidenten der Reichsbank ernannt, im August 1934 zum Wirtschaftsminister und im
Mai 1935 zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft. Im November 1937 trat er von
diesen zwei Ämtern zurück und wurde zum Minister ohne Geschäftsbereich gemacht. Am 16. März
1937 wurde er wiederum zum Reichsbankpräsidenten auf ein Jahr bestellt, und am 9. März 1938 für
einen Zeitraum von vier Jahren; er ist jedoch am 20. Januar 1939 entlassen worden. Als Minister
ohne Geschäftsbereich wurde er am 22. Januar 1943 entlassen.
Verbrechen gegen den Frieden
Schacht hat die Nazi-Partei, bevor sie am 30. Januar 1933 zur Macht gelangte, aktiv unterstützt
und befürwortete die Ernennung Hitlers zum Kanzler. Danach spielte er eine wichtige Rolle bei dem
energisch durchgeführten Aufrüstungsprogramm, das aufgestellt wurde, wobei er die Hilfsquellen der
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Reichsbank für die deutschen Aufrüstungsanstrengungen weitestgehend einsetzte. Die Reichsbank, in
ihrer traditionellen Eigenschaft als Finanzvertretung der deutschen Regierung, legte langfristige
Regierungsanleihen auf, deren Ertrag für die Aufrüstung benutzt wurde. Er erfand ein System, bei
dem fünfjährige Schuldverschreibungen, bekannt als MEFO-Wechsel, die von der Reichsbank
garantiert, aber in Wahrheit durch nichts weiter gedeckt waren, als deren Stellung als Ausgabebank,
und die dazu benutzt wurden, um vom kurzfristigen Geldmarkt große Summen für die Aufrüstung zu
erhalten. Als Wirtschaftsminister und Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft war er bei der
Organisierung der deutschen Wirtschaft für den Krieg tätig. Er entwarf ins einzelne gehende Pläne
zur industriellen Mobilisierung und für das Zusammenwirken der Wehrmacht mit der Industrie im
Kriegsfalle. Er hat sich besonders mit der Knappheit an Rohstoffen befaßt und leitete einen Plan zur
Ansammlung von Vorräten ein, sowie ein System der Devisenkontrolle, um zu verhüten, daß
Deutschlands schwache Devisenlage den Erwerb von ausländischen für die Aufrüstung benötigten
Rohmaterialien verhindere. Am 3. Mai 1935 sandte er an Hitler eine Denkschrift des Inhaltes: „Daß
die Durchführung des Aufrüstungsprogrammes mit Schnelligkeit und in großem Umfange das Ziel der
deutschen Politik sei, dem alles andere untergeordnet werden sollte“.
Im April 1936 begann Schacht, seinen Einfluß als Zentralfigur bei den deutschen
Aufrüstungsanstrengungen zu verlieren, nachdem Göring die Kontrolle der Rohstoffe und Devisen
übertragen worden war. Göring befürwortete ein stark erweitertes Programm zur Produktion von
synthetischen Rohstoffen, dem sich Schacht mit der Begründung widersetzte, daß die daraus
erwachsende finanzielle Überspannung eine Inflation zur Folge haben könnte. Schachts Einfluß
verminderte sich weiter, als Göring am 16. Oktober 1936 zum Generalbevollmächtigten für den
Vierjahresplan ernannt wurde mit der Aufgabe, „die Gesamtwirtschaft innerhalb vier Jahren in einen
Zustand der Kriegsbereitschaft zu versetzen“. Schacht hatte sich der Ankündigung dieses Planes und
der Ernennung Görings zum Leiter desselben widersetzt, und offensichtlich bedeutete Hitlers
Vorgehen die Entscheidung, daß Schachts Wirtschaftspolitik für die drastische Aufrüstungspolitik,
die Hitler einschlagen wollte, zu konservativ war.
Nach Görings Ernennung wurden Schacht und Göring bald in eine Reihe von
Auseinandersetzungen verwickelt. Obgleich eine gewisse persönliche Gegnerschaft bei diesen
Zwistigkeiten mit im Spiel war, so wich doch Schacht auch in seiner Auffassung von gewissen,
grundsätzlichen politischen Fragen von Göring ab. Aus finanziellen Gründen befürwortete Schacht
eine Ausdehnung des Aufrüstungsprogrammes und widersetzte sich einem großen Teil der
vorgeschlagenen Ausdehnung der Produktionsmöglichkeiten, besonders in Bezug auf synthetische
Stoffe, weil sie unwirtschaftlich seien und drängte auf eine drastische Einschränkung des
Regierungskredites und eine zurückhaltende Politik hinsichtlich der deutschen Devisenreserven. Als
Folge dieser Auseinandersetzungen und eines bitteren Streites, bei dem Hitler Schacht beschuldigte,
daß er mit seinen finanziellen Methoden seine Pläne störe, nahm Schacht am 5. September 1937
Urlaub vom Wirtschaftsministerium und trat am 16. November 1937 von seinem Posten als
Wirtschaftsminister und Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft zurück.
Als Reichsbankpräsident wurde Schacht noch in Streitigkeiten verwickelt. Während des Jahres
1938 fuhr die Reichsbank fort, bei der Auflegung von langfristigen Regierungsanleihen zur
Finanzierung der Aufrüstung als Finanzvertretung der deutschen Regierung zu wirken. Aber am 31.
März 1938 hörte Schacht auf, kurzfristige, von der Reichsbank garantierte Wechsel für die
Rüstungsaufgaben aufzulegen. In einem Versuch durch die Reichsbank, die Kontrolle über die
Finanzpolitik wieder zu gewinnen, verweigerte Schacht Ende 1938 die Gewährung eines vom
Reichsfinanzminister dringend geforderten Sonderkredites zur Bezahlung von Beamtengehältern, die
aus den vorhandenen Mitteln nicht gedeckt werden konnten. Am 2. Januar 1939 hatte Schacht eine
Konferenz mit Hitler, in der er ihn dringend bat, die Ausgaben für Rüstungen herabzusetzen. Am 7.
Januar 1939 legte Schacht Hitler einen von den Direktoren der Reichsbank unterzeichneten Bericht
vor, der eine drastische Beschränkung der Rüstungsausgaben und ein ausgeglichenes Budget als das
einzige Mittel zur Verhütung einer Inflation forderte. Am 19 Januar entließ Hitler Schacht als
Präsidenten der Reichsbank und am 22. Januar 1943 als Reichsminister ohne Geschäftsbereich wegen
seiner „ganzen Einstellung während des augenblicklichen Schicksalskampfes des deutschen Volkes“.
Am 23. Juli 1944 wurde Schacht von der Gestapo verhaftet und bis zum Ende des Krieges in einem
Konzentrationslager eingesperrt.
Es ist klar, daß Schacht eine Zentralfigur bei Deutschlands Wiederaufrüstungsprogramm darstellte
und die Maßnahmen, die er ergriff, besonders in den ersten Tagen des Nazi-Regimes, waren für NaziDeutschlands schnellen Aufstieg als Militärmacht verantwortlich.
Aber die Aufrüstung an sich ist nach dem Statut nicht verbrecherisch. Wenn sie ein Verbrechen
gegen den Frieden laut Artikel 6 des Statuts darstellen sollte, so müßte gezeigt werden, daß Schacht
diese Aufrüstung als einen Teil des Nazi-Plans zur Führung von Angriffskriegen durchführte.
Schacht hat behauptet, daß er nur deshalb an dem Aufrüstungsprogramm teilnahm, weil er ein
starkes und unabhängiges Deutschland aufbauen wollte, das eine Außenpolitik führen würde, die auf
der Basis der Gleichberechtigung mit anderen europäischen Ländern Achtung genießen würde; daß er,
als er entdeckte, daß die Nazis für Angriffszwecke aufrüsteten, versuchte, das Tempo der Aufrüstung
herabzusetzen, und daß er nach der Verabschiedung von von Fritsch und von Blomberg an Plänen zur
Entfernung Hitlers, zuerst durch seine Absetzung und später durch Ermordung, teilnahm.
Schon im Jahre 1936 begann Schacht eine Begrenzung des Aufrüstungsprogramms aus finanziellen
Gründen zu befürworten. Wenn die von ihm befürwortete Politik in die Tat umgesetzt worden wäre,
so wäre Deutschland auf einen allgemeinen europäischen Krieg nicht vorbereitet gewesen. Das
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beharren auf seiner Politik führte schließlich zu seiner Entlassung aus allen Stellen von
wirtschaftlicher Bedeutung in Deutschland. Auf der anderen Seite war Schacht mit seiner gründlichen
Kenntnis der deutschen Finanzen in einer besonders günstigen Lage, um die wahre Bedeutung Hitlers
wahnsinniger Aufrüstung zu verstehen, und um zu erkennen, daß die Wirtschaftspolitik, wie sie
verfolgt wurde, nur mit dem Krieg als Ziel vereinbar war.
Außerdem fuhr Schacht fort, am deutschen Wirtschaftsleben teilzunehmen und selbst, wenn auch
in geringerem Maße, an einigen der anfänglichen Nazi-Angriffe. Vor der Besetzung Österreichs legte
er einen Wechselkurs für die Mark und den Schilling fest. Nach der Besetzung Österreichs hat er die
Einverleibung der österreichischen Nationalbank in die Reichsbank durchgeführt und eine stark
nazifreundliche Rede gehalten, in der er ausführte, daß die Reichsbank, solange er mit ihr
zusammenhänge, immer nazistisch sein würde, Hitler rühmte, die Besetzung Österreichs verteidigte,
die Einwände gegen die Art und Weise ihrer Durchführung verspottete und die dann mit „unserem
Führer ein dreifaches Sieg-Heil“ endete. Er hat nicht behauptet, daß diese Rede seine damalige
Meinung nicht wiedergebe. Nach der Besetzung des Sudetenlandes hat er die Währungsumwandlung
durchgeführt und für die Einverleibung der örtlichen tschechischen Notenbanken in die Reichsbank
gesorgt. Am 29. November 1938 hielt er eine Rede, in der er mit Stolz auf seine Wirtschaftspolitik
hinwies, die den hohen Grad der deutschen Rüstung ermöglicht habe und fügte hinzu, daß diese
Aufrüstung die deutsche Außenpolitik ermöglicht habe.
Schacht war bei der Planung der nach Anklagepunkt 2 besonders aufgeführten Angriffskriege nicht
beteiligt. Seine Beteiligung an der Besetzung Österreichs und des Sudetenlandes (die nicht in der
Anklage als Angriffskriege aufgeführt werden) war derartig beschränkt, daß sie nicht als Teilnahme
an dem unter Anklagepunkt 1 genannten gemeinsamen Plan zu bezeichnen ist. Es ist klar geworden,
daß er nicht zu dem inneren Kreis um Hitler gehörte, der am engsten an diesem gemeinsamen Plan
beteiligt war. Er wurde von dieser Gruppe sogar mit unverhüllter Feindseligkeit betrachtet. Die
Aussage Speers zeigt, daß Schachts Verhaftung am 23. Juli 1944 ebenso sehr auf Hitlers
Feindseligkeit gegenüber Schacht beruhte, die auf dessen Haltung vor dem Kriege zurückzuführen
war, wie auf dem Verdacht seiner Teilnahme an dem Bombenattentat. Der Tatbestand gegen Schacht
hängt demnach von der Annahme ab, daß Schacht tatsächlich von den Angriffsplänen wußte.
Mit Bezug auf diese außerordentlich wichtige Frage ist Beweismaterial für die Anklagebehörde
vorgelegt worden, sowie eine beträchtliche Menge von Beweismaterial für die Verteidigung. Der
Gerichtshof hat die Gesamtheit dieses Beweismaterials aufs sorgfältigste erwogen und kommt zu dem
Schluß, daß diese oben erwähnte Annahme nicht über einen vernünftigen Zweifel hinaus erwiesen
worden ist.
Schlußfolgerung
Der Gerichtshof entscheidet, daß Schacht nach dieser Anklage nicht schuldig ist und ordnet an, ihn
durch den Gerichtsmarschall zu entlassen, sobald der Gerichtshof sich jetzt vertagt.
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