Informationsschreiben für klassische Stiftungen

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Volkswirtschaftsdepartement
Amt für Berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht
Amthaus 2
Postfach 157
4502 Solothurn
Telefon 032 627 27 08
Telefax 032 627 27 21
[email protected]
www.so.ch
An die unserer Aufsicht unterstehenden
klassischen Stiftungen
An die uns bekannten Kontrollstellen
Im März 2006 mcr/lg
Informationsschreiben für klassische Stiftungen
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Neues Stiftungsrecht per 1. Januar 2006
Berichterstattung 2005
Regionalgruppe BS, BL und SO
Homepage ABVS
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir möchten Sie mit dem vorliegenden Schreiben über wichtige Neuerungen bei den
klassischen Stiftungen orientieren und Ihnen gleichzeitig einige weitere Hinweise geben.
Dieses Schreiben erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden der Kantone
Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Regionalgruppe).
v Neues Stiftungsrecht per 1. Januar 2006
Am 1. Januar 2006 trat das geänderte Stiftungsrecht in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen
sind aus aufsichtsrechtlicher Sicht
-
das Revisionsstellenobligatorium (Art. 83a Abs. 1 ZGB) die Revisionsstelle hat den Vorschriften der Unabhängigkeit zu entsprechen (Art. 83a Abs. 2 ZGB)
-
die Pflicht zur Eintragung aller – nicht nur der zeichnungsberechtigten – Mitglieder des
obersten Stiftungsorgans im Handelsregister sowie die Mutationen (Art. 102 lit g
HRegVO)
-
die Eintragung der Revisionsstelle im Handelsregister, ggf. die Verfügung der Aufsichtsbehörde, wonach die Stiftung von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit
ist (Art. 1 VO über die Revisionsstelle von Stiftungen, Art. 102 lit. h HRegVO)
-
die Buchführungspflicht (Art. 84b ZGB)
-
die Zweckänderung auf Antrag des Stifters (Art. 86a ZGB, muss in der Urkunde enthalten
sein).
Wir ersuchen Sie höflich, die notwendigen Vorkehrungen und Eintragungen vorzunehmen.
C:\Inetpub\wwwroot\pdfconvert\beforeconversion\Klass01-2006.doc
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Die aktuellen Gesetzestexte (ZGB, VO über die Revisionsstelle von Stiftungen vom 24.
August 2005, Handelsregisterverordnung, Änderung vom 24. August 2005, Musterformular
für die Anmeldung der Revisionsstelle finden Sie auf unserer Homepage ("Aktuell" sowie
"Aktuelle Gesetzgebung" und "Formulare").
Zu den neuen Buchführungspflichten ab Jahresrechnung 2006 hält Art. 84b Abs. 1 ZGB
fest, dass die Stiftung zur Buchführung verpflichtet ist und die Bestimmungen des OR über
die kaufmännische Buchführung (Art. 958 ff OR) sinngemäss anwendbar sind.
Betreibt die Stiftung ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, sind für die Rechnungslegung und die Offenlegung der Jahresrechnung die Bestimmungen des Aktienrechts
(Art. 662 ff OR) sinngemäss anwendbar.
v Berichterstattung 2005
Die Berichterstattungsunterlagen umfassen
-
Jahresrechnung mit Bilanz und Betriebsrechung mit Vorjahreszahlen
-
Verzeichnis der Vermögensanlagen
-
ggf. Bericht der Revisionsstelle (ab Rechnungsjahr 2006 obligatorisch)
-
Verzeichnis über die personelle Zusammensetzung der Organe mit Hinweis auf die
Zeichnungsberechtigung
-
Tätigkeitsbericht des Stiftungsrates
-
Protokoll des Stiftungsrates über die Genehmigung der Jahresrechnung.
Frist zur Einreichung der Jahresberichterstattung 2005: 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres, i.d.R. 30. Juni 2006. Für im Jahr 2005 neu errichtete Stiftungen ergibt sich das
Einreichungsdatum aus der Aufsichtsübernahmeverfügung.
Fristerstreckungen sind möglich, das entsprechende Gesuch ist schriftlich einzureichen.
Ø Stiftungsreglemente und Mutationen im Stiftungsrat und anderen Organen
Stiftungsreglemente und weitere Dokumente der Stiftung (z. B. Organisations- oder
Anlagereglemente etc) sind der Aufsichtsbehörde einzureichen, ebenfalls allfällige
Änderungen dieser Dokumente.
Mutationen im Stiftungsrat oder anderen Organen der Stiftung (z.B. Revisionsstelle) sind
der Aufsichtsbehörde spätestens mit der Berichterstattung mitzuteilen und dem Handelsregister anzumelden (vgl. die vorstehenden Ausführungen unter "Neues
Stiftungsrecht").
v Regionalgruppe BS, BL und SO
Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn haben im letzten Jahr den Verein
"Regionalgruppe der Nordwestschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden" gegründet
mit dem Zweck der Behandlung von Fragen auf dem Gebiet der Beruflichen Vorsorge und
des Stiftungsrechts, namentlich der Förderung einer möglichst einheitlichen Anwendung
dieser Rechtsgebiete in der Region und der Durchführung von Informationsanlässen.
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v Auf unserer Homepage www.so.ch / Departemente / Volkswirtschaft / Amt für Berufliche
Vorsorge und Stiftungsaufsicht / finden Sie Aktuelles, Aktuelle Gesetzestexte, Merkblätter, Kreisschreiben, Formulare und Musterdokumente sowie wichtige Links.
Für Auskünfte und Besprechungen sind wir selbstverständlich gerne bereit, kontaktieren Sie
uns.
Wir danken Ihnen für die Beachtung der vorliegenden Informationen und freuen uns auf eine
weiterhin gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüssen
Amt für Berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht
Maria Carla Rüefli
032 627 27 05
Kurt Flüeli
032 627 27 04
Lilo Günter
032 627 27 07
Dominik Fluri
032 627 27 06
Rosmarie Hess
032 627 27 08
Homepage:
www.so.ch / Departemente / Volkswirtschaft / Amt für Berufliche Vorsorge und
Stiftungsaufsicht
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