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EUROPÄISCHE KOMMISSION - PRESSEMITTEILUNG
Förderung von Projekten, die dem Gemeinwohl im
weiteren Sinn dienen: das Statut der Europäischen
Stiftung
Brüssel, 8. Februar 2012 – Die von Stiftungen verfolgten Ziele dienen dem
Gemeinwohl im weiteren Sinn. Sie konzentrieren sich in ihren Tätigkeiten auf für die
Bürger und die Wirtschaft in Europa wichtige Bereiche. So betätigen sie sich aktiv
im Sozial- und Gesundheitsbereich und betreiben Forschungs- und
Kulturförderung. Hierzu gewähren die Stiftungen Zuschüsse und leiten Projekte.
Ihre grenzüberschreitenden Tätigkeiten sind aufgrund unterschiedlicher
Rechtsvorschriften jedoch häufig mit hohen Kosten und großem Aufwand
verbunden. Wenn sie beispielsweise ihre Tätigkeit auf andere Mitgliedstaaten
ausweiten wollen, müssen sie einen Teil ihrer Einnahmen für Rechtsberatung und
die Beachtung der diversen rechtlichen und administrativen Anforderungen in den
einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufwenden. Damit steht den Stiftungen weniger Geld
für ihre gemeinnützigen Tätigkeiten insgesamt zur Verfügung, was sich
abschreckend auswirken kann.
Die Kommission hat heute einen Vorschlag für das Statut einer Europäischen
Stiftung vorgelegt, mit dem es Stiftungen leichter gemacht werden soll, unionsweit
gemeinnützige Tätigkeiten zu fördern.
Binnenmarktkommissar Michel Barnier hierzu: „Wir müssen die wertvolle Arbeit, die
Stiftungen für europäische Bürger leisten, unterstützen und fördern. Insbesondere
gilt es, die Hindernisse zu beseitigen, die ihre grenzüberschreitende Arbeit
beispielsweise in der Forschung, im Gesundheits- oder Kulturbereich behindern.
Die Einführung eines europäischen Statuts wird Kosten und Unsicherheit
verringern. Auch wird das Statut den Stiftungen helfen, ihre Tätigkeit besser
bekannt zu machen und dank des europäischen Gütesiegels mehr Zuwendungen
zu erhalten.“
Ziel des Vorschlags ist die Schaffung einer einheitlichen europäischen Rechtsform
– einer „Europäischen Stiftung“ – die in allen Mitgliedstaaten grundsätzlich gleich
wäre. Sie würde neben inländischen Stiftungen bestehen. Die Erlangung des
Status als Europäische Stiftung wäre ganz und gar freiwillig.
Geltungsbereich: Das Statut ist auf gemeinnützige Stiftungen ausgerichtet, die die
große Mehrheit im Stiftungssektor darstellen, die es in allen Mitgliedstaaten gibt
und die von allen Mitgliedstaaten anerkannt sind.
Wesentliche Anforderungen an die Europäische Stiftung: Die wesentlichen
Anforderungen an die Europäische Stiftung sind im Statut festgelegt. So müsste
jede Europäische Stiftung ihre Gemeinnützigkeit und ihre grenzüberschreitende
Tätigkeit nachweisen und über ein Stiftungskapital von mindestens 25 000 EUR
verfügen.
IP/12/112
Einrichtung einer Europäischen Stiftung: Die Europäische Stiftung kann ex
nihilo durch Umwandlung einer nationalen Stiftung in eine Europäische Stiftung
oder durch die Verschmelzung nationaler Stiftungen gegründet werden. Die
Europäische Stiftung erlangt Rechtspersönlichkeit mit der Registrierung in einem
Mitgliedstaat.
Vorteile einer Europäischen Stiftung:
Weniger Kosten und größere Sicherheit: Europäische Stiftungen werden in allen
Mitgliedstaaten Rechtspersönlichkeit haben und handlungsfähig sein. Auf der
Grundlage des neuen Status, der sicherstellt, dass unionsweit für sie die gleichen
Regeln gelten, haben sie die Möglichkeit, innerhalb der EU leichter und
kostengünstiger ihrer Tätigkeit nachzukommen und Gelder zu transferieren.
Europäisches Gütesiegel: Mit dem Statut erhalten die Europäischen Stiftungen
ein Europäisches Gütesiegel, das ihnen Ansehen verleiht und Zeichen ihrer
Glaubwürdigkeit ist, was die grenzüberschreitende Tätigkeit von Stiftungen
erleichtert und es ihnen auch ermöglicht, grenzüberschreitend Zuwendungen
entgegenzunehmen.
Steuerliche Behandlung: Europäische Stiftungen unterliegen dem gleichen
Steuerrecht wie rein inländische Stiftungen. Spender, die Europäische Stiftungen
unterstützen, haben Anspruch auf dieselben Steuervorteile wie bei einer Spende an
eine Stiftung mit Sitz in ihrem eigenen Mitgliedstaat. In beiden Fällen gilt die
Europäische Stiftung als einer nach nationalem Recht gegründeten gemeinnützigen
Stiftung gleichwertig und ist als solche von den Mitgliedstaaten anzuerkennen.
Hintergrund
Das Statut der Europäischen Stiftung wurde bereits in der Binnenmarktakte
angekündigt (IP/11/469). Die Binnenmarktakte unterstrich die Bedeutung von
Stiftungen für die Finanzierung innovativer Initiativen im öffentlichen Interesse und
forderte Maßnahmen zur Überwindung der Schwierigkeiten, mit denen Stiftungen
bei ihrer unionsweiten Tätigkeit konfrontiert sind.
Der Vorschlag stützt sich auf die Erkenntnisse, die die Kommission im Rahmen
einer Durchführbarkeitsstudie1 und zweier öffentlichen Konsultationen2 (IP/09/270;
IP/10/1390) gewonnen hat.
Siehe auch MEMO/12/79
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/eufoundation/index_de.htm
Kontakt :
Chantal Hughes (+32 2 296 44 50)
Carmel Dunne (+32 2 299 88 94)
1
http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/eufoundation/feasibilitystudy_en.pdf
2
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/docs/2009/foundation/summary_report_en.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=SEC:2011:0467:FIN:EN:PDF.
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