Brüssel, den 12. September 2012 Fragen und Antworten: Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen Welches Ziel wird mit diesem Vorschlag verfolgt? Die Kommission will die Organisations- und Finanzregeln für europäische politische Parteien und ihnen angeschlossene politische Stiftungen verbessern, um deren Sichtbarkeit, Anerkennung, Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stärken. Der Vorschlag hat weder Auswirkungen auf den EU-Haushalt noch beeinflusst er in irgendeiner Weise künftige Entscheidungen über die Höhe der Finanzierung, die politische Parteien und Stiftungen aus dem EU-Haushalt erhalten können. Welche Bedeutung haben europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen politischen Stiftungen? Politischen Parteien kommt auf Ebene der Union insofern grundlegende Bedeutung zu, als sie laut Unionsvertrag und Grundrechte-Charta zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des politischen Willens der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger beitragen (Artikel 10 EUV und Artikel 12 der Grundrechte-Charta). Mitglieder der politischen Parteien auf europäischer Ebene sind die nationalen und regionalen Parteien aus den Mitgliedstaaten. In den meisten Fällen sind aber auch Bürger als Mitglieder zugelassen. Sie tragen aufgrund ihrer privilegierten Position als Bindeglied zwischen Politik und Bürger einerseits und zwischen nationaler und europäischer politischer Ebene andererseits maßgeblich zur Stärkung der europäischen Demokratie bei und wirken durch die Förderung des politischen Dialogs über die Landesgrenzen hinaus auf die Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit hin. Gibt es Regelungen für europäische politische Parteien? Die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 regelt seit 2003 hauptsächlich die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und nach ihrer Änderung 2007 auch die Finanzierung der ihnen angeschlossenen politischen Stiftungen. Derzeit gibt es auf europäischer Ebene 13 politische Parteien und 12 politische Stiftungen, die sich aus dem EU-Haushalt insgesamt 31 Mio. EUR teilen. Obwohl sie auf europäischer Ebene anerkannt sind und Mittel aus dem Unionshaushalt erhalten, sind sie von ihrer Rechtsform her nach wie vor nationale Einrichtungen. Europäische politische Parteien sind nicht mit den Fraktionen im Europäischen Parlament gleichzusetzen, obwohl sich in Bezug auf Namen und Mitglieder mitunter gleichen. MEMO/12/660 Warum brauchen europäische politische Parteien ein europäisches Statut? Das Parlament fordert ein solches Statut schon seit langem. In einer von Marietta Giannakou (MEP) verfassten Entschließung hatte das Parlament im April 2011 seiner Forderung erneut Ausdruck verliehen. Europäische politische Parteien sind zu entscheidenden Akteuren im politischen Leben der Union geworden. Bislang waren sie jedoch aus diversen Gründen – nicht zuletzt auch aufgrund ihrer Rechtsstellung als NRO im Rechtssystem der Mitgliedstaaten – nicht in der Lage, die ihnen von den Europäischen Verträgen übertragenen Aufgaben umfassend wahrzunehmen. Das europäische Statut wird den europäischen politischen Parteien die nötige Anerkennung verschaffen und ihre Arbeit in Europa und darüber hinaus sichtbarer und effizienter machen. Das Statut ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung der Demokratie in der Europäischen Union. Die Kommission ist zuversichtlich, dass die Mitgesetzgeber die neue Regelung rechtzeitig zum Europawahlkampf 2014 auf den Weg bringen werden. Das Parlament fordert seit langem ein Statut für europäische politische Parteien. Warum hat die Kommission erst jetzt einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet? Die Erarbeitung eines Statuts für europäische politische Parteien ist ein ambitioniertes Vorhaben mit weitreichenden Auswirkungen, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Als die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 im Jahr 2007 geändert wurde, stand die Kommission unter beträchtlichem Zeitdruck, weshalb sie sich damals entschied, nur begrenzte Änderungen vorzunehmen. Heute sind alle Voraussetzungen für die Vorlage einer zukunftsweisenden Regelung gegeben, die europäischen politischen Parteien und Stiftungen einen völlig neuen Rahmen vorgibt, in dem sie sich weiterentwickeln und wachsen können und der ihnen die Bewältigung der aktuellen und künftigen Herausforderungen erleichtert. Gibt es einen Zusammenhang zwischen diesem Vorschlag zu den europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen und dem Kommissionsvorschlag vom Februar 2012 zu dem Statut der Europäischen Stiftung? Die Kommission hat im Februar einen Legislativvorschlag für ein europäisches Stiftungsstatut angenommen. Dieser Vorschlag soll gemeinnützigen Stiftungen, die im Gesundheitswesen, Bildungswesen, in der Wissenschaft oder im Bereich der Grundrechte tätig sind, die Arbeit über die Landesgrenzen hinaus in Europa erleichtern. Das Europäische Parlament und Interessengruppen hatten einen solchen Vorschlag schon seit langem für den Bereich Sozialwirtschaft und soziale Innovation gefordert. Der Vorschlag für europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen enthält spezifische Rechts-, Finanz- und Verwaltungsvorschriften, die auf die Bedürfnisse dieser Einrichtungen zugeschnitten sind. 2 Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen sollen beide ein europäisches Statut erhalten. Warum enthält das Statut unterschiedliche Finanzvorschriften für Parteien und Stiftungen? Bei politischen Parteien und politischen Stiftungen fallen unterschiedliche Kosten an. Politische Parteien müssen flexibel auf unvorhergesehene politische Entwicklungen oder drängende Fragen reagieren können und brauchen deshalb besondere Finanzierungsregeln. Europäische politische Stiftungen hingegen arbeiten ähnlich wie andere nicht-politische Stiftungen oder Organisationen, die Mittel aus EU-Programmen erhalten, und haben ähnliche Ausgaben. Es besteht daher kein Grund, sie aus der derzeit geltenden Finanzhilferegelung herauszunehmen. Welche Voraussetzungen gelten für die Erlangung des europäischen Rechtsstatus und für die Inanspruchnahme einer EUFinanzierung? Politische Parteien und Stiftungen, die durch Eintragung in ein EU-Register eine europäische Rechtspersönlichkeit erlangen wollen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen unter anderem in einer ausreichenden Zahl von EU-Mitgliedstaaten vertreten sein sowie das Gewinnverbot und die Grundwerte der EU beachten. Darüber hinaus müssen sie dem Vorschlag der Kommission zufolge hohen Anforderungen in Bezug auf die interne Parteidemokratie und Verfassung sowie auf Transparenz und Rechenschaftspflicht genügen. Engagierte, gut organisierte länderübergreifende Bündnisse aus politischen Parteien und Einzelpersonen können diese Anforderungen ohne Weiteres erfüllen. Wir sind zuversichtlich, dass wir damit die Bildung neuer politischer Parteien auf europäischer Ebene unterstützen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem EU-Haushalt ist die Eintragung als europäische politische Partei oder Stiftung. Da jedoch nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, muss eine Partei nach Dafürhalten der Kommission außerdem ein ausreichendes Maß an europäischem Engagement und Rückhalt bei den EU-Bürgern nachweisen, d.h. die Ansichten und Meinungen eines hinreichenden Anteils der Unionsbevölkerung vertreten. In Anerkennung der Rolle des Europäischen Parlaments als unmittelbare Vertretung der Unionsbürger wird die Inanspruchnahme von EU-Mitteln deshalb an die Bedingung geknüpft, dass eine europäische politische Partei bei den Europawahlen mindestens einen Sitz im Parlament gewinnt. Das Wahlergebnis ist ein objektiver Maßstab sowohl für das europäische Engagement als auch für den Rückhalt einer europäischen politischen Partei bei den Wählern. Diese zusätzliche Anforderung sollte als Ansporn gesehen werden, sich in vollem Umfang auf der höchsten möglichen Ebene am demokratischen Leben in Europa zu beteiligen. 3 Was bedeutet die Forderung nach Achtung der Grundwerte der EU? Müssen euroskeptische politische Parteien mit Strafen rechnen? Alle europäischen politischen Parteien und Stiftungen müssen die Grundrechte und grundlegenden Prinzipien achten. Hierzu zählen Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, die Wahrung der Menschenrechte und die Achtung von Minderheiten. Weder mit den derzeitigen noch mit künftigen Regelungen ist beabsichtigt, eine offene, demokratische Auseinandersetzung über die Zukunft der EU zu unterbinden. Dürfen europäische politische Parteien in einem Mitgliedstaat an einem Referendum teilnehmen, wenn es darin um Belange der Europäischen Union geht? Nein. Die Finanzierung von Referenden in den Mitgliedstaaten ist nach wie vor eine Frage des einzelstaatlichen Rechts, auch wenn ein Referendum Belange der Europäischen Union zum Gegenstand hat. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit die Bürger sicher sein können, dass EU-Gelder und private Finanzmittel rechtmäßig verwendet werden? Die Kommission hat eine deutliche Verschärfung der Transparenz-, Rechnungslegungsund Kontrollvorschriften vorgeschlagen. Nach der neuen Regelung wäre das Europäische Parlament beispielsweise verpflichtet, detaillierte Angaben über die Anerkennungs- und Finanzierungsverfahren zu veröffentlichen, einschließlich Jahresabschlüsse, Spender- und Mitgliederlisten sowie Satzungen und sonstiger Unterlagen, die bei der Eintragung vorzulegen sind. Darüber hinaus enthält der Vorschlag umfassende Kontrollvorschriften für die Vergabe und Verwendung sowohl von EU-Geldern als auch privaten Zuwendungen. Dies erfordert Abstimmung und Informationsaustausch zwischen den zuständigen EU-Stellen und nationalen Behörden. Des Weiteren schlägt die Kommission eine solide Sanktionsregelung vor, die je nach Art des Verstoßes von Geldbußen bis hin zum Entzug des europäischen Rechtsstatus reicht. Um einem Missbrauch der Finanzvorschriften vorzubeugen, wird die Anzahl der im Europäischen Parlament vertretenen Parteimitglieder nur dann zur Bestimmung der Höhe des Betrags herangezogen, der einer Partei aus dem EU-Haushalt gewährt wird, wenn diese Abgeordneten auch bei der europäischen politischen Partei bleiben, der ihre nationale oder regionale Partei angeschlossen ist. Damit dürfte eine größere Transparenz und Verantwortung gegenüber den Unionsbürgern und –wählern gewährleistet sein. 4 Ändert das europäische Statut etwas an den Beschäftigungsbedingungen der Mitarbeiter politischer Parteien? Nein. Artikel 224 AEUV erstreckt sich weder auf das Arbeits- noch auf das Steuerrecht. Die Kommission schlägt allerdings zur Förderung der Eigenfinanzierung der europäischen politischen Parteien und Stiftungen vor, dass Spenden aus dem Ausland steuerlich genauso behandelt werden wie Spenden aus dem Inland. Warum hat die Kommission ihren Statutsvorschlag mit einem Arbeitspapier zur Haushaltsordnung ergänzt? Warum gibt es nicht zwei förmliche Rechtsetzungsvorschläge? Die Haushaltsordnung wird zurzeit überarbeitet. Die Mitgesetzgeber haben sich bereits förmlich über eine geänderte Fassung der Verordnung geeinigt, so dass diese nicht mehr geändert werden kann, obwohl sie noch nicht in Kraft getreten ist. Die dem Vorschlag beigefügte Arbeitsunterlage wurde jedoch von der Kommission angenommen. Sie wird in einen Legislativvorschlag umgewandelt, sobald die geänderte Haushaltsordnung förmlich erlassen ist. Beide Vorlagen sind daher als Paket anzusehen. 5