BIOLOGIE UND NORM

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Die Entwicklungsbiologie versteht Totipotenz als die Fähigkeit
einer Zelle, sich aus sich selbst heraus zu einem Organismus
zu entwickeln. In dieser biologischen Perspektive wird Totipotenz als eine Entwicklungsfähigkeit von Zellen, jedoch nicht
als spezifische Bestimmung menschlicher Zellen verstanden.
Erstaunlich ist es daher, dass diese Fähigkeit in Ethik und
Recht als normatives Kriterium für die Statusbestimmung
des menschlichen Embryos verwendet wird, vermag sie doch
in einer rein biologischen Perspektive diese spezifische Bestimmung gar nicht zu leisten. Möchte man einen Embryo
als menschlichen Embryo bestimmen, d.h. einen Organismus
als möglichen Träger von Schutzrechten verstehen, greift
eine biologische Charakterisierung zu kurz, da das spezifisch
„Menschliche“ nur sehr eingeschränkt Gegenstand der Biologie sein kann. Welche Möglichkeiten einer angemessenen
Bestimmung menschlicher Embryonen bieten sich, in die einerseits die notwendigen biologischen Fakten Eingang finden, andererseits aber auch etwa philosophische, religiöse
und lebensweltliche Verständnisse berücksichtigt werden,
um damit den Blick von einem Organismus einer bestimmten
Spezies hin zum Menschen als Träger von Würde zu weiten?
In diesem Schnittfeld von Natur- und Geisteswissenschaften
kann man mit Georg Henrik von Wright kausale und teleologische Erklärungen unterscheiden und fragen, welchem
Bereich der Begriff der Totipotenz am ehesten zuzuordnen
sei bzw. ob eine solche Zuordnung überhaupt gerechtfertigt
ist. Die Fähigkeit, sich „zu etwas“ zu entwickeln, scheint eine
teleologische Erklärung nahezulegen. Entspricht dies jedoch
dem Selbstverständnis der Biologie? Zu fragen ist einerseits,
in welcher Weise die Biologie den Begriff der Totipotenz verwendet, und andererseits, ob – und wenn ja, wie – er durch
Ethik und Recht aufgenommen werden kann, um als normatives Kriterium des menschlichen Embryos fungieren zu können. Vor diesem Hintergrund fragt der Workshop, welche Vermittlungen unternommen werden müssen, um biologische
Begriffe, wie den der Totipotenz, für die normativen Wissenschaften nutzbar zu machen.
B 42
A 61
A3
Rhein
Bendorf
A 48
HöhrGrenzhausen
Dernbacher
Dreieck
Koblenzer
Kreuz
Theologische
Hoschschule
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biologie
und norm
Vallendar
l
Mose
Koblenz
A 61
B 42
Philosophisch-Theologische
Hochschule Vallendar
Pallottistraße 3
56179 Vallendar
Der biologische Begriff der
Totipotenz und die Frage nach dem
Status des menschlichen Embryos
Leitung
Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann
Lehrstuhl Ethik,
Theorie und Geschichte der Medizin, PTHV
Kontakt und Anmeldung
Dr. Heike Baranzke
Tel. 0261 6402-513
[email protected]
Barbara Advena-Regnery
Tel. 0261 6402-512
[email protected]
Bei Übernachtungswunsch im Hause
Ursula Keller
Tel. 0261 6402-700
[email protected]
Interdisziplinärer Workshop
Donnerstag, 21. März 2013
Im Rahmen des BMBF-Forschungsprojekts „Entwicklungsbiologische Totipotenz: Bestimmung als ein normatives
Kriterium in Ethik und Recht unter Berücksichtigung neuer
entwicklungs- biologischer Erkenntnisse“
geförderT durch:
Programm
14:00 – 14:30 Uhr
Begrüßung und Einführung
14:30 – 15:30 Uhr Marianne Schark
(Berlin)
Biologie und Bio-Philosophie:
Wie kann biologische Totipotenz ein
notwendiges und hinreichendes Kriterium für die Definition des menschlichen Embryos sein?
15:30 – 16:30 Uhr Martin F. Meyer
(Koblenz)
Potentialitäten:
Welche Zweckbegriffe verwendet Aristoteles in der menschlichen Embryologie und in der Ethik?
16:30 – 17:00 Uhr
Kaffeepause
Programm
Referentin und Referenten
17:00 – 18:00 Uhr Ludger Honnefelder
(Bonn)
Normalität und Normativität:
Wie können normale Naturprozesse in die Gewinnung von ethischen Normen eingehen?
Dr. phil. Dipl. Biol. Marianne Schark
18:00 – 19:00 Uhr
Josef Franz Lindner
(Augsburg)
Biologie im Recht:
Wie können biologische Begriffe
angemessen in Legaldefinitionen eingehen? – Überlegungen am
Beispiel der biologischen Totipotenz
als Definitionskriterium für den menschlichen Embryo im Recht
19:00 – 19:30 Uhr Abschlussdiskussion
Forschungsbereich „Mind and Brain“
Charité, Berlin
Dr. phil. Martin F. Meyer
Institut für Kulturwissenschaft
Universität Koblenz-Landau
Prof. em. Dr. phil. Ludger Honnefelder
Institut für Wissenschaft und Ethik
Institut für Philosophie, Universität Bonn
Prof. Dr. Josef Franz Lindner
Lehrstuhl für Öffentliches Recht
Universität Augsburg
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