Anfahrt Die Entwicklungsbiologie versteht Totipotenz als die Fähigkeit einer Zelle, sich aus sich selbst heraus zu einem Organismus zu entwickeln. In dieser biologischen Perspektive wird Totipotenz als eine Entwicklungsfähigkeit von Zellen, jedoch nicht als spezifische Bestimmung menschlicher Zellen verstanden. Erstaunlich ist es daher, dass diese Fähigkeit in Ethik und Recht als normatives Kriterium für die Statusbestimmung des menschlichen Embryos verwendet wird, vermag sie doch in einer rein biologischen Perspektive diese spezifische Bestimmung gar nicht zu leisten. Möchte man einen Embryo als menschlichen Embryo bestimmen, d.h. einen Organismus als möglichen Träger von Schutzrechten verstehen, greift eine biologische Charakterisierung zu kurz, da das spezifisch „Menschliche“ nur sehr eingeschränkt Gegenstand der Biologie sein kann. Welche Möglichkeiten einer angemessenen Bestimmung menschlicher Embryonen bieten sich, in die einerseits die notwendigen biologischen Fakten Eingang finden, andererseits aber auch etwa philosophische, religiöse und lebensweltliche Verständnisse berücksichtigt werden, um damit den Blick von einem Organismus einer bestimmten Spezies hin zum Menschen als Träger von Würde zu weiten? In diesem Schnittfeld von Natur- und Geisteswissenschaften kann man mit Georg Henrik von Wright kausale und teleologische Erklärungen unterscheiden und fragen, welchem Bereich der Begriff der Totipotenz am ehesten zuzuordnen sei bzw. ob eine solche Zuordnung überhaupt gerechtfertigt ist. Die Fähigkeit, sich „zu etwas“ zu entwickeln, scheint eine teleologische Erklärung nahezulegen. Entspricht dies jedoch dem Selbstverständnis der Biologie? Zu fragen ist einerseits, in welcher Weise die Biologie den Begriff der Totipotenz verwendet, und andererseits, ob – und wenn ja, wie – er durch Ethik und Recht aufgenommen werden kann, um als normatives Kriterium des menschlichen Embryos fungieren zu können. Vor diesem Hintergrund fragt der Workshop, welche Vermittlungen unternommen werden müssen, um biologische Begriffe, wie den der Totipotenz, für die normativen Wissenschaften nutzbar zu machen. B 42 A 61 A3 Rhein Bendorf A 48 HöhrGrenzhausen Dernbacher Dreieck Koblenzer Kreuz Theologische Hoschschule B9 biologie und norm Vallendar l Mose Koblenz A 61 B 42 Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar Pallottistraße 3 56179 Vallendar Der biologische Begriff der Totipotenz und die Frage nach dem Status des menschlichen Embryos Leitung Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann Lehrstuhl Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin, PTHV Kontakt und Anmeldung Dr. Heike Baranzke Tel. 0261 6402-513 [email protected] Barbara Advena-Regnery Tel. 0261 6402-512 [email protected] Bei Übernachtungswunsch im Hause Ursula Keller Tel. 0261 6402-700 [email protected] Interdisziplinärer Workshop Donnerstag, 21. März 2013 Im Rahmen des BMBF-Forschungsprojekts „Entwicklungsbiologische Totipotenz: Bestimmung als ein normatives Kriterium in Ethik und Recht unter Berücksichtigung neuer entwicklungs- biologischer Erkenntnisse“ geförderT durch: Programm 14:00 – 14:30 Uhr Begrüßung und Einführung 14:30 – 15:30 Uhr Marianne Schark (Berlin) Biologie und Bio-Philosophie: Wie kann biologische Totipotenz ein notwendiges und hinreichendes Kriterium für die Definition des menschlichen Embryos sein? 15:30 – 16:30 Uhr Martin F. Meyer (Koblenz) Potentialitäten: Welche Zweckbegriffe verwendet Aristoteles in der menschlichen Embryologie und in der Ethik? 16:30 – 17:00 Uhr Kaffeepause Programm Referentin und Referenten 17:00 – 18:00 Uhr Ludger Honnefelder (Bonn) Normalität und Normativität: Wie können normale Naturprozesse in die Gewinnung von ethischen Normen eingehen? Dr. phil. Dipl. Biol. Marianne Schark 18:00 – 19:00 Uhr Josef Franz Lindner (Augsburg) Biologie im Recht: Wie können biologische Begriffe angemessen in Legaldefinitionen eingehen? – Überlegungen am Beispiel der biologischen Totipotenz als Definitionskriterium für den menschlichen Embryo im Recht 19:00 – 19:30 Uhr Abschlussdiskussion Forschungsbereich „Mind and Brain“ Charité, Berlin Dr. phil. Martin F. Meyer Institut für Kulturwissenschaft Universität Koblenz-Landau Prof. em. Dr. phil. Ludger Honnefelder Institut für Wissenschaft und Ethik Institut für Philosophie, Universität Bonn Prof. Dr. Josef Franz Lindner Lehrstuhl für Öffentliches Recht Universität Augsburg