TR Nachführung (PDF, 15 Seiten, 178 KB)

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TR Nachführung
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März 2013
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Autodesk Topobase
Technische Richtlinie
Nachführung
von
numerischen Vermessungswerken
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
3.1
3.2
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
4.11
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
6
6.1
6.2
6.3
7
8
8.1
8.2
8.3
9
9.1
9.2
10
Allgemeines .......................................................................................... 2
Protokollierung der Feldaufnahmen ..................................................... 2
Datenauswertung.................................................................................. 3
Allgemeines .......................................................................................... 3
Detailpunktauswertung ......................................................................... 3
Mutationsverfahren ............................................................................... 5
Allgemeines .......................................................................................... 5
Topologien ............................................................................................ 5
Mutationsnummer ................................................................................. 5
Mutationstypen...................................................................................... 6
Mutationsperimeter ............................................................................... 7
Mutationsstatus ..................................................................................... 7
Mutationskontrolle................................................................................. 7
Pendent setzen ..................................................................................... 8
Nachführung GemLIS ........................................................................... 8
Rechtskräftig setzen ............................................................................. 8
Annullation ............................................................................................ 9
Erstellen der Mutationsurkunde .......................................................... 10
Allgemeines ........................................................................................ 10
Mutationsurkunde ............................................................................... 10
Titelinformationen ............................................................................... 10
Mutationstabelle (Kreuztabelle) .......................................................... 10
Mutationsplan ..................................................................................... 10
Nachführung der Pläne für das Grundbuch (Katasterplan) ................ 11
Allgemeines ........................................................................................ 11
Plannachführung mittels Ergänzung ................................................... 11
Plannachführung durch Neuzeichnung............................................... 11
Nachführung der Annexpläne ............................................................. 12
Aktenablage ........................................................................................ 13
Operatsakten ...................................................................................... 13
Mutationsakten ................................................................................... 13
Auftragsakten...................................................................................... 13
Datensicherung................................................................................... 14
Periodische Datensicherungen ........................................................... 14
Kantonskopien .................................................................................... 14
Datenkontrollen................................................................................... 15
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Verein Aargauer Geometer
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1
Allgemeines
Die vorliegende Technische Richtlinie für die Nachführung gilt für die Bearbeitung von Mutationen in AV93-Operaten im System Topobaseä.
Die folgenden Vorgaben sind Bestandteil der TR Nachführung:
Technische Richtlinie für die NV / 2V / KE mit den technischen Datenblättern,
Topobase Vorlage-CD der PL-VNET,
Autodesk Handbücher für die Programmanwendungen,
ergänzende Weisungen in den Bulletins der PL-VNET.
Die Registerdaten werden in der Datenbank GemLIS der GEOAargau verwaltet. Der Datentransfer von Topobaseä nach GemLIS® erfolgt mit den Programmen Terris und GemLISMutation.
Die Kontrolle über die einzelnen Arbeitsschritte erfolgt mit Hilfe der Checkliste für numerische Mutationen (siehe Anhang) und dem Mutationsverzeichnis.
Die Nachführung der projektierten Gebäude ist in der TR Gebäudeinformationen beschrieben.
2
Protokollierung der Feldaufnahmen
Die Grundlage für den Mutationshandriss bildet ein Punktnummernplan im Zustand vorgängig der Mutation. Er umfasst sämtliche rechtlich beteiligten Grundstücke.
Alle Veränderungen werden im Mutationshandriss protokolliert. Das Dokument ist nach
Möglichkeit direkt im Feld zu erstellen.
Der Mutationshandriss muss die folgenden Daten und Informationen enthalten:
Neuer Grenzverlauf in rot,
neue Situation in rot oder Bleistift,
Polarstrahlsignaturen für die aufgenommenen GP und HE,
Kennzeichnung der Punkte mit GNSS-Aufnahmen
(unterschiedliche Markierung der einfachen und doppelten GNSS-Aufnahmen,
siehe Beispiel im Anhang)
Kontrollmasse,
Einmessungen,
geometrische Bedingungen (vorgegebene Abstände, Sollflächenmasse u.ä.),
Markierung der rekonstruierten Grenzpunkte.
Die Polaraufnahmen können in folgender Form protokolliert werden:
Ausdruck der Messprotokolle (REIN-Files),
Automatisch erstellte Stationsblätter,
Manuelle Protokollierung im Formular TNET-1 (A5).
Die Feldaufnahmen können temporäre Punktnummern enthalten. Die Stationsblätter der
Neuvermessung müssen nicht nachgeführt werden.
Die GNSS-Aufnahmen müssen mit automatisch erstellten Messprotokollen beziehungsweise
Messberichten aufgezeichnet werden.
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3
Datenauswertung
3.1
Allgemeines
Die Datenauswertung innerhalb von Mutationen erfolgt analog zur Datenauswertung in Neuund Zweitvermessungen (TR NV / 2V / KE).
Die Bestimmung von neuen LFP3-Punkten ist in der TR Strenger Ausgleich beschrieben.
BK für Freie Stationen
Innerhalb der Berechnung einer Freien Station werden weder die Messanordnung
noch die Qualität der Anschlusspunkte beurteilt, deshalb erhält sie im Normalfall die
BK 3.
Falls von dieser Station Hauptaufnahmen für Grenzpunkte ausgeführt werden, wird für
die Bestimmung der Freien Station eine akzeptable Messanordnung verlangt und die
Anschlusspunkte müssen die BK2 aufweisen. Nach der Überprüfung wird die Freie
Station manuell auf die BK2 aufklassiert.
Die Protokollierungen der Datenauswertungen sind mit einem passenden Titel zu versehen
und werden mit den Auftragsakten abgelegt.
Vor den Datenauswertungen sind die folgenden Vorgaben zu überprüfen:
TBVerm Einstellungen
(Mutationseigenschaften)
Abriss
Doppelaufnahmen
Kontrollmasse
Punktnummerierung
NBTAB
Speicherroutine für Punkte
3.2
Toleranzstufe 2
Toleranzstufe 3
INTOL 19
INTOL 18
TS2
TS3
programminterne Steuerung
operatsweise
projektbezogen
Standard / Projektberechnung / Projektkontrolle
Detailpunktauswertung
Die Grenzpunkte werden immer innerhalb der Liegenschaftsmutation ausgewertet. Damit
wird die Entstehung korrekt beschrieben und die Grenzpunkte im Mutationsplan richtig dargestellt.
Die Situationspunkte werden im Normalfall ebenfalls innerhalb der Liegenschaftsmutation
ausgewertet (Ausnahmen siehe unten).
Falls vorhersehbar ist, dass eine Liegenschaftsmutation eventuell annulliert oder verändert
werden wird, wird empfohlen, die Feldaufnahmen zu trennen in die Aufnahmen für die Liegenschaftsmutation und die übrigen Aufnahmen. Dazu werden die ROH-Files dupliziert und
manuell editiert.
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TOPIC
Mutationsperimeter in
Topobase definiert
Mutationsperimeter nach
INTERLIS exportiert
nein
nein
ja
nein
nein
nein
ja
nein
Einzelobjekte
nein
nein
Nomenklatur
ja
nein
Rohrleitungen
nein
nein
Planeinteilung
ja
nein
nein
nein
Fixpunkte
Liegenschaften
sdR
Bodenbedeckung
Diverse technische
Hinweis:
Falls eine Mutation rückgängig gemacht werden muss, werden nicht nur die neuen Grenzzeichen, sondern auch die gleichzeitig ausgewerteten Situations- und MZK Punkte gelöscht.
Die Situations- und MZK Punkte sind anschliessend wieder neu zu berechnen und in den
Datensatz zu integrieren.
Falls ein Grenzpunkt zu einem Situationspunkt umnummeriert wird, ist die Bestimmungsklasse des Grenzpunktes zu übernehmen.
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Mutationsverfahren
4.1
Allgemeines
Fast jede Veränderung des Datenbestandes erfolgt mittels einer Mutation. Zu allen neuen,
veränderten und gelöschten Elementen wird automatisch die Mutationsnummer gespeichert.
Die folgenden Anpassungen können ohne Mutation ausgeführt werden:
VA-Anpassungen
Linientyp ändern
Textwerte ändern (AssNr, PolizeiNr, etc.)
4.2
Topologien
Innerhalb einer Mutation kann nur eine Topologie verändert werden. Die Features werden
wie folgt in Topologie-Featuers und Nicht-Topologie-Featuers aufgeteilt:
(AREA) Topologie Features
Nicht-Topologie Features
Liegenschaften
Bodenbedeckung
Nomenklatur
Planeinteilung
TS-Einteilung
Rutschgebiete (Surface)
(Hoheitsgrenzen)
Fixpunkte
Einzelobjekte
Rohrleitungen
Detailpunkte
4.3
Mutationsnummer
Die Mutationsnummer besteht aus einer Laufnummer und einer Ergänzung. Die folgenden
Ergänzungen sind vorgesehen:
Ergänzung
Beschrieb
Beispiel
LS
Liegenschaftsmutation
123LS
BB
Bodenbedeckungsmutation
123BB
EO
Mutation von Einzelobjekten
123EO
FP
Fixpunkte bestimmen und löschen
123FP
PL
Planeinteilung verändern
123PL
NO
Nomenklaturabgrenzungen mutieren
123NO
REK
Punktversicherungen verändern
123REK
TECH
BAU
TS-Einteilung ändern
Rutschgebiete ändern,
Texte verschieben, etc.
123TECH
Höhenaufnahmen, Schnurgerüste,
projektierte Gebäude etc.
auswerten und berechnen
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123BAU oder
BAU<jahr><Index>
Bsp: Bau2011001
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4.4
Mutationstypen
Falls innerhalb einer Mutation mehrere Topologien verändert werden (z.B. Liegenschaften
und Bodenbedeckung), muss für jede Toplogie-Mutation eine separate Mutationsnummer
vergeben werden. Die Mutationsnummern unterscheiden sich jedoch nur in der Zusatzbezeichnung (zB. 123LS, 123BB). Eine Topologie-Mutation kann kombiniert werden mit der
Mutation von Nicht-Topologie-Features.
Eine sehr grossflächige Bodenbedeckungsmutation kann in einzelne geografisch zusammenhängende Perimeter aufgeteilt werden. Dabei sind die Mutationsnummern zu indexieren
(122.1BB, 122.2BB, etc.).
l
Allgemeine Mutation
mit Topologie Bodenbedeckung
l
l
l
Allgemeine Mutation
mit Topologie Nomenklatur
l
l
l
Allgemeine Mutation
mit Topologie Planeinteilung
l
l
l
Allgemeine Mutation
mit Topologie TS-Einteilung
l
l
l
Allgemeine Mutation + Liegenschaften +
Perimeteränderung
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
(Operatsperimeter)
l
BAU
l
TECH
Allgemeine Mutation + Liegenschaften
Rohrleitungen
l
TS-Einteilung
l
Planeinteilung
Einzelobjekte
l
Nomenklatur
Detailpunkte
Allgemeine Mutation ohne Topologie
Mutationstyp
êêê
Bodenbedeckung
LFP3
Features die verändert werden können
èèè
Liegenschaften
Die folgende Liste zeigt die theoretisch möglichen Kombinationen.
l
Topologiebereinigung
(Variante für NV vorgesehen)
Falls eine Mutation nicht zu Stande kommt und gelöscht werden muss, werden alle Elemente der Mutation gelöscht (inklusive eventuelle Fixpunkte, Detailpunkte, tatsächlich vorhandene Bodenbedeckungen und Einzelobjekte, etc.).
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4.5
Mutationsperimeter
Ein Mutationsperimeter besteht aus einer einzigen geschlossenen Fläche (Surface). Innerhalb des Perimeters sind Inseln (Löcher) erlaubt. Ein Mutationsperimeter, der aus 2 unabhängigen Perimetern besteht, ist nicht zulässig.
Mutationsart
Definition des Perimeters
Liegenschaften
Grundstücksnummern und Grundstücksflächen
übrige Topologien
Feature-Fläche (Area)
übrige Elemente (Fixpunkte, EO, etc.)
kein Perimeter erforderlich
4.6
Mutationsstatus
Status der Mutation
Beschrieb
in Bearbeitung
Die selektierten Objekte können beliebig verändert werden.
Die selektierten Objekte (inklusive die Kanten und Knoten des
Perimeters) sind aber für weitere Mutationen gesperrt.
Pendent
Innerhalb der Überführung einer Mutation vom Status in
Bearbeitung in den Status pendent werden sämtliche Verschnitte und Flächen berechnet und gespeichert.
Die betreffenden Objekte werden wieder freigegeben für eine
Nachfolgemutation.
Im Mutationsstatus pendent stehen 3 Möglichkeiten offen:
Zurück in den Status in Bearbeitung.
Vorwärts in den Status rechtsgültig.
Gesamte Mutation löschen.
Rechtsgültig
Eine Mutation im Status rechtsgültig kann nicht mehr verändert werden. Allfällige Anpassungen müssen innerhalb einer
Nachfolgemutation ausgeführt werden.
annulliert
Wird nicht verwendet.
Gelöscht
Sämtliche Elemente einer Mutation werden komplett aus der
DB gelöscht. Die Mutationsnummer wird wieder freigegeben.
4.7
Mutationskontrolle
Als Abschlusskontrolle einer Mutation ist das INTERLIS File zu erstellen und mit dem Programm iGCheck zu überprüfen. Anstelle des iGCheck empfiehlt das Vermessungsamt die
Datenprüfung mittels CheckCH vorzunehmen.
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4.8
Pendent setzen
Falls sich 3 pendente Mutationen geografisch überlagern und die chronologisch mittlere
Mutation verändert werden muss, muss die letzte Mutation vorgängig gelöscht werden.
Wird im Perimeter einer Bodenbedeckungsmutation gleichzeitig auch eine Liegenschaftsmutation ausgeführt, so muss als Erstes die Bodenbedeckungsmutation bearbeitet und pendet
gesetzt werden.
Bei kombinierten Mutationen muss die Liegenschaftsmutation als letzte Mutation pendent
gesetzt werden.
Die Gebäudeidentifikatoren EGID1 und EDID2 und der Grundstücksidentifikator E-GRID3
sind nachzuführen.
4.9
Nachführung GemLIS
Mit dem Terris Export werden die benötigten Informationen aus dem Topobase in ein Textfile exportiert. Danach erfolgt ein Import dieses Files mit dem Programm „Mutation importieren“ (siehe Anleitung GemLIS Mutation).
Im GemLIS Basis, im Feld Bezeichnung, besteht die Möglichkeit die Mutationsart mit dem
Kürzel zu vermerken. Der Eintrag der Vermerke ist fakultativ.
Der E-GRID ist im GemLIS nachzutragen.
4.10 Rechtskräftig setzen
Topobase und GemLIS sind 2 unabhängige Datenbanken. Die Daten werden nach den
folgenden Regeln transferiert und rechtskräftig gesetzt:
Art der Mutation
Code
Topobase
Export
GemLIS
Fixpunkte
FP
sofort
nein
---
Liegenschaften
LS
nach Grundbucheintrag
ja
nach Grundbucheintrag
sdR
LS
nach Grundbucheintrag
nein
manuell eintragen
Bodenbedeckung
BB
sofort
ja
sofort )
Einzelobjekte
EO
sofort
nein
---
Nomenklatur
NO
nach Grundbucheintrag
nein
(mit Liegenschafts-Mut.)
Rohrleitungen
RO
sofort
nein
---
Planeinteilung
PL
nach Grundbucheintrag
nein
(mit Liegenschafts-Mut.)
TECH
sofort
nein
---
2
nein
---
Diverse technische
Bauvermessung
1
)
BAU
nicht )
1
Bei einer kombinierten Mutation (Liegenschafts- und Bodenbedeckungsmutation) kann in
GemLIS die Bodenbedeckungsmutation erst mit dem Eintrag der Liegenschaftsmutation im
Grundbuch rechtskräftig gesetzt.
2
) Nach dem Abschluss des Projektes sind die Daten zu löschen.
Eine reine Bodenbedeckungsmutation wird in Topobase und GemLIS sofort rechtskräftig gesetzt.
1
EGID = Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
EDID = Eidgenössischer Eingangsidentifikator
3
E-GRID = Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
2
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4.11 Annullation
Falls eine pendente Liegenschaftsmutation annulliert wird, muss sie in Topobase und in
GemLIS gelöscht werden.
In der Topobase werden nur die Topics Liegenschaften und Planeinteilung in den rechtskräftigen Zustand zurückversetzt.
In GemLIS wird zusätzlich zu den Liegenschaften auch die Bodenbedeckung der an der
Liegenschaftsmutation beteiligten Liegenschaften in den vorherigen Zustand zurückversetzt.
Das bedeutet, dass in der Topobase, für die betreffenden Liegenschaften, eine neue Bodenbedeckungsmutation erstellt und nach GemLIS exportiert werden muss.
Falls bei kombinierten Mutationen die Detailaufnahmen nicht nach Mutationstyp getrennt und
ausgewertet wurden, müssen die Situationspunkte nochmals berechnet werden.
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5
Erstellen der Mutationsurkunde
5.1
Allgemeines
Die Mutationsurkunde setzt sich zusammen aus den Titelinformationen, der Mutationstabelle
und dem Mutationsplan.
5.2
Mutationsurkunde
Pro Büro ist ein einheitliches Erscheinungsbild der Mutationsurkunden anzustreben.
Die Standard Mutationsurkunde wird mit Vorteil im Format A3 erstellt und auf das Format A4
gefaltet. Damit liegen im geöffneten Zustand der Mutationsplan und die Mutationstabelle
einander gegenüber.
Für grosse Mutationen (Parzellierungen, Strassenkorrekturen, etc.) sind die Titelinformationen und die Kreuztabelle in den Mutationsplan zu integrieren und auf das Format A4 zu
falten.
Die Verwendung von Klebband, Leim und Bostich ist nicht gestattet, weil sie nicht alterungsbeständig sind.
5.3
Titelinformationen
Die Titelinformationen werden gemäss den bürointernen Vorlagen platziert.
Die Titelinformationen bestehen aus den folgenden Angaben:
Bezirksname
Gemeindename
Mutationsnummer und eventuell Mutationstabellennummer
Datum- und Unterschriftsfelder für Geometer, Notar und Eigentümer
Angaben zum Eintrag im Grundbuch
und weitere technische Angaben.
5.4
Mutationstabelle (Kreuztabelle)
Die Standard-Mutationstabelle wird automatisch generiert. Die Tabelle kann entweder in ein
Tabellenkalkulationsprogramm übernommen und ergänzt oder die Informationen können
manuell in eine vorgedruckte Mutationstabelle übertragen werden.
Nach der Datenlieferung für den Erstdatenimport an GRUNAG1 und bis zur Einführung der
AVGBS2 sind bei LS und BB Mutationen neue Güterbogen zu erstellen und dem Grundbuchamt abzugeben.
5.5
Mutationsplan
Der Mutationsplan kann automatisch oder manuell erstellt werden. Er zeigt die bestehende
Situation in schwarz und die neuen Elemente in rot. Der Planmassstab entspricht in der
Regel dem Massstab des Planes für das Grundbuch.
1
2
Informatisiertes Grundbuch des Kantons Aargau
Schnittstelle amtliche Vermessung <> Grundbuch
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Nachführung der Pläne für das Grundbuch (Katasterplan)
6.1
Allgemeines
Die Gebrauchs- bzw. Auskunftspläne im Nachführungsgeometerbüro werden als Pläne für
das Grundbuch und dem Zusatz „Katasterplan“ bezeichnet. Sie enthalten den vollständigen
Inhalt der Pläne für das Grundbuch und zusätzlich weitere Informationen (z.B. projektiere
Grundstücke, projektierte Gebäude, etc.).
Bei einer Vergrösserung oder Verkleinerung des Planperimeters muss die Abdeckungsfläche nur dann neu generiert werden, wenn die Veränderung im Plan mehr als 1 cm betragen.
Siehe TR Planwerke, Kapitel 6.1.
6.2
Plannachführung mittels Ergänzung
Die manuelle Nachführung der Katasterpläne kann mit einfachen Hilfsmitteln ausgeführt
werden. Die neuen Grundstücksgrenzen sind mit rotem Kugelschreiber oder mit Bleistift
darzustellen. Die gewohnte Zeichengenauigkeit ist anzustreben. Die Nummern der pendenten Grundstücke sind zu unterstreichen. Der Vollzug einer Grundstücksmutation ist zu vermerken. Eine Überzeichnung in schwarz ist nicht erforderlich.
Von den übrigen Objekten (Bodenbedeckung, Einzelobjekte, etc.) müssen lediglich die
Gebäudehauptgrundrisse manuell eingezeichnet werden.
Der manuelle Eintrag einer Nachfolgemutation auf einer bereits manuell ergänzten Liegenschaft ist nicht zulässig. Der Katasterplan ist vorgängig neu zu zeichnen.
Trotz den geringeren Qualitätsanforderungen an die Zeichenqualität, muss der Katasterplan
immer einen professionellen Eindruck hinterlassen.
Katasterpläne, mit manuell eingetragenen Mutationen, müssen mindestens einmal pro Jahr
erneuert werden.
6.3
Plannachführung durch Neuzeichnung
Bei grösseren Veränderungen (Parzellierungen, Strassenausbauten, Überbauungen, etc.)
erfolgt die Plannachführung immer durch eine Neuzeichnung.
Vorgängig der Neuzeichnung eines Katasterplanes muss im Titel das Datum der Neuzeichnung auf das aktuelle Datum korrigiert werden.
Die abgelösten Katasterpläne sind zu entsorgen.
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Nachführung der Annexpläne
Art des Planes
Beschrieb der Nachführung
LFP3 Punktnummernplan
Die Nachführung ist in der TR Strenger Ausgleich beschrieben.
Der LFP3 Punktnummernplan wird im Hauptprojekt verwaltet.
HFP3 Punktnummernplan
Die Nachführung ist in der TR Strenger Ausgleich beschrieben.
Der HFP3 Punktnummernplan wird im Hauptprojekt verwaltet.
Punktnummernpläne
Die Nachführung besteht in der Freistellung der Punktnummern.
Die Punktnummernpläne werden in der Regel nicht produziert. Sie
bilden aber die Grundlage für den Mutationshandriss.
Planeinteilung
Die Nachführung erfolgt manuell anlässlich der technischen Bearbeitung der Mutation. Die Planeinteilung kann bei Bedarf neu erstellt
werden.
Nomenklaturplan
Die Nachführung erfolgt bei der Veränderung einer Liegenschaftsgrenze, die gleichzeitig eine Flurnamenabgrenzung bildet.
Der Nomenklaturplan ist nur auf Verlangen des Vermessungsamtes
neu zu erstellen.
Lokalisationsplan
Die Nachführung erfolgt manuell anlässlich der technischen Bearbeitung der Mutation. Der Lokalisationsplan kann bei Bedarf neu erstellt
werden.
Pläne für die Gemeinde
Die Art der Nachführung oder Erneuerung und der Erneuerungsrhythmus erfolgen in Absprache mit der Gemeinde.
TS-Einteilung
Die TS-Einteilungen wird nur auf Anordnung des Vermessungsamtes
verändert.
Gebiete mit dauernden
Bodenverschiebungen
Die Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen werden nur auf
Anordnung des Vermessungsamtes ausgeschieden und mutiert.
Hoheitsgrenzen
Die Veränderung einer Hoheitsgrenze erfolgt innerhalb einer Liegenschaftsmutation.
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Aktenablage
Die gesamte Aktenablage muss im Detail durch den Nachführungsgeometer schriftlich
festgelegt werden. Sie kann in die Checkliste für numerische Mutationen integriert werden.
Ein allgemeiner Vorschlag ist bereits enthalten (kursiv).
Es wird unterschieden zwischen Operats-, Mutations- und Auftragsakten.
8.1
Operatsakten
Die Vermessungsakten werden gemeindeweise abgelegt.
Dokument
Ablage
Fixpunktberechnung
Ablage mit der Originalberechnung oder gemeindeweise in einer
separaten Ablage.
Feldaufnahmen
In den Ordnern der Stationsblätter, falls die Originale nachgeführt
werden. Andernfalls zusammen mit den Mutationshandrissen.
Flächenberechnung
Die Flächenberechnung der neuen oder veränderten Parzellen wird
mit der Originalberechnung abgelegt.
Der Titel im Berechnungsprotokoll muss den Hinweis auf deren
Entstehung geben.
Die Flächenberechnung von Grundstücken, die durch die Mutation
ungültig werden, müssen durchgestrichen, mit der Mutationsnummer
beschriftet und separat abgelegt werden.
Flächenverzeichnis „kurz“
Die GemLIS Datenbank wird mit jeder Mutation nachgeführt.
Falls das gedruckte Flächenverzeichnis „kurz“ nur periodisch bzw.
1 Mal jährlich nachgeführt wird, muss die Auskunftserteilung aus
GemLIS erfolgen.
8.2
Mutationsakten
Die Mutationsakten werden mit Vorteil mutationsweise aufbewahrt.
Dokument
Ablage
Mutationshandriss
Mutationsdossier
Feldaufnahmen (falls sie mutationsweise angelegt werden)
Mutationsdossier
Protokolle aus dem Mutationsprogramm
Mutationsdossier
Kopie der Mutationsurkunde
Mutationsdossier
Original der Mutationsurkunde
GBA
Checkliste
Mutationsdossier
8.3
Auftragsakten
Die Auftragsakten werden gemäss den bürointernen Weisungen archiviert.
Dokument
Ablage
Auftrag, Akten des Auftraggebers und technische Vorgaben
Auftragsakten
Detailpunkt-, Hilfs- und Kontrollberechnungen
Auftragsakten
Eventuelle Kontrollpläne werden nicht aufbewahrt
Vermerk auf der Checkliste
Abrechnung
Auftragsakten
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9
9.1
Datensicherung
Periodische Datensicherungen
Siehe TR Datensicherung.
9.2
Kantonskopien
Zur Sicherung und Aufbewahrung der Daten verlangt das Vermessungsamt halbjährlich mit
den Semesterrechnungen eine vollständige Kopie aller Vermessungswerke in der Nachführung (Kreisschreiben Nr. 2008 / 02).
Die Lieferungen beinhalten pro Gemeinde folgende Dateien:
Topobase bzw. Oracle-DUMP (Client Oracle Version vermerken)
AVS-Daten im DM.01-AV-AG (itf-File)
Register- bzw. GemLIS-Daten (register.mdb)
Organisation der Daten auf dem Speichermedium
Verzeichnis
Inhalt
Nomenklatur/Benennung
GdeNr + "_" + Name
der Gemeinde
(z.B. CD:\4021_Baden)
Name.dmp
Name des Dumps identisch mit
Projektname im Oracle des
Nachführungsgeometers
4021_baden.itf
Nomenklatur identisch mit Vorgabe für Lieferung an kantonale
Datenbank
4021_register.mdb
GdeNr + "_" + register.mdb
Die Daten sind unkomprimiert (kein *.zip / *.rar) auf CD oder DVD zu brennen. Gegebenenfalls sind die Daten auf mehrere Datenträger zu verteilen.
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10
Datenkontrollen
Alle Vermessungsoperate in der Nachführung im Standard AV93 sind 2 Mal pro Jahr mit den
folgenden Tests zu überprüfen:
Datenkontrolle mit dem Programm TBChecker-AG
Datenkontrolle mit CheckCH
Flächenvergleich Topobase–GemLIS
Allfällige Unstimmigkeiten sind zu bereinigen. In Ausnahmefällen ist auch ein Vermerk „Bereinigung in Arbeit“ zulässig. Die Protokolle zu den Tests werden nicht verlangt. Die ausgeführten Kontrollen sind gemäss dem folgenden Muster zu protokollieren und dem Vermessungsamt mit den Kantonskopien bzw. der Semesterrechnung abzuliefern.
Periodische Datenkontrollen im Nachführungskreis [Name] vom [Datum]
Operat, Los
CheckCH
TBChecker-AG
Flächenvergleich
TB - GemLIS
Operat 1, Los X
fehlerfrei
fehlerfrei
fehlerfrei
Operat 2, Los X
fehlerfrei
fehlerfrei
Bereinigung in Arbeit
etc.
Datum und Unterschrift des Nachführungsgeometers
M:\Instruktion\TOPOBASE\Handbuch\#AV93HB_Aktuell\17_Nachführung.doc
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