Medizinische Behandlung mit Cannabis

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8. Medizinische Behandlung mit Cannabis
Michael Karus, nova-Institut Hürth/Rheinland
Viele der therapeutisch erwünschten Wirkungen des Hanfes (Cannabis sativa L.) sind an die
psychisch aktiven Cannabinoide, vor allem das Delta-9-Tetrahydrocannabinol, kurz THC,
gebunden.
Die Einnahme von Cannabis führt zu Stimmungsveränderungen und intensivierter
Wahrnehmung von Sinneseindrücken, zu Veränderung von Aufmerksamkeit, Denkabläufen
und Zeitwahrnehmung. Der Rausch wird in der Regel als angenehm entspannter, euphorischer
Zustand beschrieben.
Medizinisch erwünschte Wirkungen von Cannabis sind die Lösung von muskulären
Verspannungen, antiepileptische Effekte, Schmerzhemmung, Sedierung, Hemmung von
Brechreiz und Übelkeit, Appetitanregung, Weitung der Bronchien, Senkung eines erhöhten
Augeninnendrucks,
Gemütsaufhellung.
Darüber
hinaus
sind
schlaffördernde,
juckreizstillende,
entzündungshemmende,
antibiotische,
gefäßerweiternde
gerinnungshemmende, leicht verstopfende und fiebersenkende Eigenschaften bekannt.
8.1
Therapeutisch gewünschte Wirkungen
1.1
Spastik
Bei muskulären Verspannungen und Krämpfen unterschiedlichster Ursache (Spastik bei
Multipler Sklerose oder Querschnittserkrankungen, Menstruationsbeschwerden etc.) wirkt
Cannabis entspannend und schmerzhemmend. Bei Bewegungsstörungen, die mit
unkontrollierten Bewegungen einher gehen, kann der Bewegungsablauf harmonisiert werden.
Die Wirkung ist von einigen Patienten bereits unterhalb der psychoaktiven Wirkkonzentration
spürbar, anderer benötigen höhere Dosierungen. MS-Patienten berichten auch gelegentlich
von einer Verbesserung anderer Symptome wie Tremor (Zittern) und eingeschränkte Blasenund Darmfunktion.
1.2
Schmerzzustände
Bei Schmerzzuständen (z. B. Gelenkschmerzen, Migräne, Neuralgien) sind seit Jahrhunderten
die positiven Wirkungen von Cannabis bekannt. Bei starken Schmerzen kann die Dosis von
Opiaten oder anderen Schmerzmitteln bei gleichzeitiger Gabe von Cannabis reduziert werden.
Günstig wirken oft weitere Effekte von Cannabis, wie etwa der muskelentspannende Effekt
oder der brechreizhemmende Effekt. Opiate verursachen nämlich oft Übelkeit, die mit
Cannabis bekämpft werden kann.
Cannabis wirkt gut auf den Tiefenschmerz, während die Oberflächensensibilität gesteigert
wird. Der schmerzhemmende Effekt von Cannabis ist mit dem Opiat-Effekt vergleichbar.
Beide wirken auf das zentrale Nervensystem und die Schmerzbahnen im Rückenmark. Sie
führen zudem über eine Stimmungsveränderung zu einer Distanzierung vom Schmerz, der
dann nicht mehr als so dominierend und bedrohlich empfunden wird. Die Forschung befaßt
sich zur Zeit intensiv mit den schmerzhemmenden Eigenschaften von Cannabinoiden.
1.3
Aids
Aids-Patienten verlieren wegen Appetitlosigkeit und Unwohlsein oft in kurzer Zeit stark an
Gewicht. Patienten berichten, daß sie nach Cannabiseinnahme zum ersten mal wieder richtig
Appetit verspüren. Auch in der Aids-Behandlung eingesetzte antivirale Medikamente
verursachen nicht selten schwere Übelkeit und Erbrechen, was die Gesundheit von
Schwerkranken weiter beeinträchtigt. Gewichtszunahme bei abgemagerten Patienten kann
Lebensverlängerung bedeuten.
Durch die Einführung sehr wirksamer Kombinationstherapien mit antiviralen Medikamenten
in den letzten Jahren konnten die Behandlungserfolge wesentlich verbessert werden. Oft
konnte die Viruslast bis unter die Nachweisgrenze gebracht werden, so daß das HI-Virus
faktisch nicht mehr im Körper nachweisbar war. Hier ist es wichtig, daß die Einnahme der
vielen Medikamente gewährleistet ist und der Behandlungserfolg nicht durch
Nebenwirkungen, die zum Therapieabbruch führen können, beeinträchtigt wird. Hier behält
Cannabis eine wichtige Funktion.
1.4
Krebsbehandlung
Eine Chemotherapie kann heute einige früher unheilbare Krebsarten in einem hohen
Prozentsatz heilen. Die dabei verwendeten starken Zellgifte verursachen bei einem großen
Teil der Patienten unter der Behandlung starke Übelkeit und Erbrechen. Einem Teil dieser
Patienten kann durch die konventionellen, oft sehr teuren und mit potentiell schweren
Nebenwirkungen behafteten brechreizhemmenden Medikamente nicht befriedigend geholfen
werden. Übelkeit und Erbrechen können so stark sein, daß sie den Therapieerfolg gefährden
können. Wiederholt wurde die Wirksamkeit von THC und auch von Cannabis in dieser
Situation nachgewiesen.
Die Bedeutung von Cannabis bzw. THC bei der Krebschemotherapie hat jedoch in den letzten
Jahren mit der Einführung anderer wirksamer Medikamente, den Serotonin (5HT3 )Antagonisten, deutlich nachgelassen.
Auch bei anderen Ursachen für Übelkeit und Erbrechen wie unstillbarem
Schwangerschaftserbrechen (Hyperemesis gravidarum) kann Cannabis eine günstige Wirkung
zeigen.
1.5
Glaukom
Cannabis senkt einen erhöhten Augeninnendruck um bis zu mehr als 50 %, im Durchschnitt
um 20-30 %. Konventionelle Mittel gegen das Glaukom (grüner Star), das zur Erblindung
führen kann, werden von den Patienten oft schlecht vertragen. Operationen zum Erhalt der
Sehfähigkeit sind nicht immer möglich bzw. erfolgreich. Der erste Patient, der vor ca. 20
Jahren in den USA aus medizinischen Gründen legales Marihuana erhielt, war ein Mann, der
am grünen Star litt. Nach einem langwierigen Kampf und mehreren fachärztlichen
Untersuchungen und Tests erhielt er diese Ausnahmegenehmigung, da ihm kein Präparat
besser vor der drohenden Erblindung schützen konnte als Marihuana. Auch einige deutsche
Glaukom-Patienten verwenden Cannabis und sind damit sehr zufrieden.
1.6
Asthma
Cannabis hat einen bronchienerweiternden Effekt. In Untersuchungen konnte gezeigt werden,
daß THC bei Gesunden und Asthma-Kranken die Bronchien so gut erweitert wie bekannte
Asthmamittel. Die Wirkung setzt etwas später ein als bei Beta-Sympathomimetika, wie etwas
Salbutamol, hält dafür aber länger an. Die schleimhautschädigende Wirkung schränkt den
Gebrauch durch das Rauchen allerdings ein. THC-haltige Aerosole sind hier besser geeignet
und wurden bereits in wissenschaftlichen Untersuchungen erfolgreich erprobt.
1.7
Weitere Anwendungsgebiete
Weitere Anwendungsgebiete für den medizinischen Cannabisgebrauch stellen leichte Schlafund Unruhestörungen und reaktiv depressive Zustände in der Folge schwerer Erkrankungen
dar. Auch bei Depressionen anderer Ursachen wurden gute Wirkungen gesehen. Cannabis
kann Entzugserscheinungen beim Absetzen anderer Drogen (Medikamente, Alkohol) bei
vorliegender Suchtkrankheit dämpfen. Sucht ist allerdings keine Erkrankung, die durch
Medikamente, sondern im wesentlichen durch psychosoziale Maßnahmen geheilt werden
kann. Medikamente wie Cannabis oder Methadon machen Sinn in einem entsprechenden
therapeutischen Gesamtkonzept.
Viele der erwünschten und unerwünschten Wirkungen sind individuell unterschiedlich stark
ausgeprägt. Auch die Schwelle für das Auftreten von psychischen Nebenwirkungen ist
individuell verschieden. Sie liegt bei den meisten Menschen zwischen 0,20 und 0,30 mg THC
pro kg Körpergewicht (dies entspricht bei einem angenommenen Körpergewicht von 50 bis
80 kg etwa 10 bis 25 mg THC) bei oraler Gabe mit Pflanzenöl. Nach dem Rauchen treten
psychische Wirkungen allerdings bereits bei niedrigerer Dosierung auf.
8.2
Unerwünschte Wirkungen
2.1
Nebenwirkungen des Cannabiskonsums
Cannabis ist im allgemeinen gut verträglich. Akute unerwünschte Wirkungen sind
Herzschlagbeschleunigung, Blutdruckabfall, Mundtrockenheit und Bindehautreizung,
eventuell Übelkeit und Erbrechen. Die Schädigung der Atemwege durch eine
Marihuanazigarette entspricht der durch zwei bis vier Tabakzigaretten. Beim Cannbiskonsum
wird im allgemeinen tiefer inhaliert und der Rauch länger einbehalten, um eine optimale
Aufnahme der Cannabinoide durch die Lungenschleimhaut zu gewährleisten. Bei
medizinischem Gebrauch werden 0,5 bis 3 Joints pro Tag geraucht - je nach gewünschter
Dosierung und Marihuana-Qualität, so daß sich bei medizinischem Marihuanakonsum eine
deutlich geringere Schädigung ergibt als bei einem mäßigen Tabakkonsum.
Von einem Teil der Patienten werden die psychischen Nebenwirkungen, die bei einer
relativen Überdosierung zu erwarten sind, als unangenehm empfunden. In seltenen Fällen
treten -- abhängig von den äußeren Umständen, der inneren Haltung und der Dosis -- Angstund Panikzustände auf. Für den geübten Anwender und in geringer Dosierung spielt diese
Nebenwirkung keine Rolle. Diese Veränderungen klingen nach wenigen Stunden von selbst
ab. Fahrtüchtigkeit, die Fähigkeit zum Bedienen von
Konzentrationsfähigkeit werden durch Cannabis herabgesetzt.
Maschinen
und
die
Bei latenten Ängsten können diese manifest werden. Bei latenter Psychose kann die Krankheit
ausbrechen.
Insbesondere vor der Pubertät kann das komplexe hormonelle Zusammenspiel - allerdings
reversibel - gestört werden. Cannabis ist plazentagängig und findet sich in der Muttermilch.
Folgende Personengruppen sollten vorsichtig sein und nur geringe Mengen oder gar kein
Cannabis konsumieren:
Schwangere. Nach der gegenwärtigen Kenntnislage besitzt Cannabis vermutlich nur eine
geringe Potenz, embryonale und fetale Schädigungen zu verursachen. Möglicherweise besteht
hier auch keinerlei Gefahr. Das Wissen ist hier noch sehr beschränkt. Schwangere sollten
grundsätzlich unnötige Drogen (Medikamente, Alkohol, etc.) meiden.
Stillende Mütter. Etwa 10-20% der Blut-THC-Konzentration findet sich in der Muttermilch.
Herzkranke. Cannabis führt zur Herzschlagbeschleunigung, so daß bei einer
Herzkranzgefäßverengung eine relative Minderversorgung des Herzmuskels mit Sauerstoff
auftreten kann. Hohe Dosierungen sollten daher beim Erstgebrauch vermieden werden. Gegen
die Herzfrequenzsteigerung entwickelt sich eine Toleranz.
Psychisch Kranke und Suchtkranke: Bei latenter Psychose können Halluzinogene den
Ausbruch der Erkrankung initialisieren. Bei manifester Psychose kann ein psychotischer
Schub provoziert werden. Cannabis besitzt ein Suchpotential.
2.2
Nebenwirkungen der Illegalität
Die wichtigsten Nebenwirkungen medizinischen Cannabisgebrauchs sind heute auf die
rechtliche Situation, die Illegalität des Cannabiskonsums zurückzuführen. Sie beziehen sich
nicht nur auf die mit der Kriminalisierung verbundene Stigmatisierung des Konsumenten,
sondern auch
• auf die Reinheit des am illegalen Markt erworbenen Produkts,
• auf die Dosierbarkeit des medizinisch gewünschten Effektes,
• auf die Entwicklung geeigneter Applikationsformen,
• auf die systematische Erforschung möglicher Anwendungsbereiche und
• auf die Pflanzenzüchtung für einen bestimmten pharmakologisch gewünschten Effekt.
Die der Erkrankung angemessene Dosisfindung und richtige Dosierung sind Voraussetzungen
für den therapeutischen Erfolg. Marihuana bzw. Haschisch, das am illegalen Markt gekauft
wird, weist unterschiedliche THC-Konzentrationen auf. So ist es für den Verbraucher bzw.
die Verbraucherin oft schwer, die Menge der aufgenommenen Droge richtig zu dosieren.
Nicht selten wird so ungewollt eine Dosis aufgenommen, die zu psychischen Effekten führt,
während der Patient bzw. die Patientin möglicherweise nur den muskelentspannenden Effekt
wünschte, der oft bereits unterhalb der zu psychischen Nebenwirkungen führenden Dosierung
spürbar ist.
8.3
Beschaffungs- und Behandlungsmöglichkeiten
Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten einer Behandlung mit Cannabis bzw.
Cannabinoiden.
- Behandlung mit Nabilon oder Dronabinol. Nabilon und Dronabinol (Delta-9-THC) sind
nach Anlage III des deutschen Betäubungsmittelgesetzes vom Arzt bzw. Ärztin
verschreibbare Cannabinoide, allerdings in Deutschland im Gegensatz etwa zu den USA,
Kanada und Großbritannien nicht in den Apotheken erhältlich. Die Präparate liegen in
Kapselform vor, Nabilon unter dem Warennamen Nabilone“, das bisher einzige DronabinolPräparat unter dem Warennamen Marinol.
In Deutschland sind diese Präparate über eine langwierige Import- und
Genehmigungsprozedur erhältlich. Der Import von Nabilon aus Großbritannien dauert 6 bis
10 Wochen. Zum Import von Dronabinol, welches aus den USA oder Kanada importiert
werden muß, liegen noch keine Erfahrungen vor, da die Einstufung von Dronabinol als
verschreibbares Medikament in Deutschland erst zum 1. Februar 1998 erfolgte.
- Beschaffung von Haschisch oder Marihuana am illegalen Markt und Selbsttherapie.
- Eigenanbau von Cannabispflanzen im Freien oder drinnen. Dieser Eigenanbau ist ebenfalls
illegal.
- Eine hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen ungefährdete Erprobung von Cannabis
ermöglicht ein Besuch in Holland. Die niederländische Regierung toleriert ca. 1.000
sogenannte Coffee-Shops, in denen Cannabisprodukte verkauft werden.
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