embryonen aus hautzell-dna geklont

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AKTUELL
HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE
Kassen übernehmen
mehr Leistungen
Foto: Caro
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt künftig
mehr Leistungen in der häuslichen
Krankenpflege. Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) in Berlin hingewiesen. Der Gesetzgeber hatte den G-BA
mit Inkrafttreten des
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes zum
1. April 2007 damit
beauftragt, die hierfür
notwendigen Regelungen zu beschließen.
Künftig können pflegebedürftige Patienten
auch außerhalb ihres Haushalts oder ihrer Familie häusliche
Krankenpflege als Leistung der
GKV in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt vor allem für Schulen, Kindergärten, betreute Wohnformen oder am Arbeitsplatz. Zudem haben Patienten mit einem sehr
hohen Versorgungsbedarf in Pflegeeinrichtungen – beispielsweise dauerbeatmete Patienten – künftig Anspruch auf Kostenübernahme der
medizinischen Behandlungspflege
durch die GKV, und zwar zusätzlich
zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Während bislang ausschließlich niedergelassene Vertragsärzte häusliche Krankenpflege
verordnen durften, steht dies künftig
auch Krankenhausärzten im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Patienten zu.
MM
ONKOLOGIE
Vereinbarung für
Leitlinien unterzeichnet
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft und die
Deutsche Krebshilfe wollen die onkologische Versorgung in Deutschland stärker auf Leitlinien aufbauen.
Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung haben die Organisationen
einen gemeinsamen Lenkungsausschuss eingerichtet, der die Voraussetzungen für die Entwicklung und
Einführung interdisziplinärer Leitlinien schaffen soll. „Dieser Lenkungsausschuss soll künftig alle Leitlinienvorhaben auf dem Gebiet der Onkologie – unter Hinzuziehung von externen wissenschaftlichen Experten –
prüfen und fachlich beurteilen“, erklärte der Präsident der Deutschen
Krebshilfe, Prof. Dr. Michael Bamberg, in Berlin. Die Deutsche Krebshilfe wird das Programm jährlich mit
1,4 Millionen Euro fördern.
Gerade in der Versorgung von
Krebspatienten mit ihren oft vielschichtigen Problemen spielten Leitlinien eine wichtige Rolle. „Sie können wesentlich dazu beitragen, mehr
Klarheit und Transparenz für Arzt
und Patient zu schaffen und im vertrauensbildenden Dialog die Arzt-Patient-Kommunikation gleichberechtigt zu gestalten“, so Bamberg weiter.
In Deutschland gebe es bislang
nur wenige Leitlinien für Krebserkrankungen, die den international etablierten methodischen Ansprüchen
hinsichtlich Evidenzbasierung genügten, bemängelte die parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk
(SPD), anlässlich der Vorstellung
des Leitlinienprogramms Onkologie.
Krebsleiden sind nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland
die zweithäufigste Todesursache.
Darum müsse die Versorgung Krebskranker verbessert werden. „Ein
wesentlicher Aspekt hierbei ist die
Diagnostik und Behandlung nach
wissenschaftlich hochwertigen Leitlinien“, so Caspers-Merk.
TB
EMBRYONEN AUS HAUTZELL-DNA GEKLONT
Kalifornische Forscher der privaten Stammzellfirma Stemagen haben erstmals menschliche
Embryonen aus Fibroblasten der Haut geklont.
Dem Bericht zufolge (2008; doi:10.1634/stem
cells.2007–0252) gelang es dem Team um
Andrew French, im Reagenzglas drei geklonte
Embryonen bis zum Blastozystenstadium zu
entwickeln. Die Versuche seien schon im Frühjahr 2007 durchgeführt worden, so StemagenChef Samuel Wood, weil man vor einer Veröffentlichung die genetische Identität der Embryonen mittels DNA-Tests prüfen wollte. Dies
habe mehrere Monate gedauert.
Grundlage des Klonens ist der somatische
Zell-Nukleus-Transfer (SCNT), also die „traditionelle“ Klonierungstechnik, mit der als Erstes
das Schaf Dolly geklont worden war. Dabei wird
aus einer Eizelle der Zellkern entfernt. Die Eizelle behält allerdings ihren Stoffwechsel, der
A 128
auf die Bildung eines Embryos programmiert
ist; in ihren Mitochondrien bleibt zudem etwas
genetisches Material der Eizelle zurück.
Entscheidende Etappe auf dem Weg
zum „therapeutische Klonen“
Im zweiten Schritt werden aus einer Körperzelle
des Organismus, der geklont werden soll, die
Chromosomen isoliert und in die „entkernte“
Eizelle eingebracht. Schließlich wird versucht,
die Eizelle zur Teilung anzuregen. Ist diese
„parthenogenetische Aktivierung“ gelungen,
bildet sich zunächst eine Blastozyste. Erst
wenn dieser Zellhaufen groß genug ist, um
daraus Stammzellen zu entnehmen, haben die
Forscher ihr Ziel erreicht. Diesen entscheidenden Schritt auf dem Weg zum „therapeutischen
Klonen“ haben die Forscher bei der jetzt vorgestellten Studie nicht unternommen .
Laut Veröffentlichung wurden 29 Eizellen
verbraucht, aus denen sich nach dem Kerntransfer fünf Embryonen entwickelten. Der
anschließende DNA-Test zeigte, dass drei der
frühen Embryonen das Erbgut aus den Körperzellen enthielten. Bei einem Embryo konnte zudem mitochondriale DNA nachgewiesen werden, die sowohl von der Eizelle als auch von
der Körperzelle stammte. Die Umsetzung der
SCNT hat sich in der Vergangenheit als schwierig erwiesen. Entsprechend kritisch werden die
Untersuchungen betrachtet.
Derweil haben britische Forscher die Erlaubnis erhalten, menschliche Zellen in tierischen Eizellen zu klonen. Die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) erteilte
jetzt zwei Gruppen in London und Newcastle
eine endgültige Genehmigung für erste Experizyl
mente.
 Jg. 105
 Heft 4
 25. Januar 2008
Deutsches Ärzteblatt
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