AKTUELL HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE Kassen übernehmen mehr Leistungen Foto: Caro Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt künftig mehr Leistungen in der häuslichen Krankenpflege. Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin hingewiesen. Der Gesetzgeber hatte den G-BA mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes zum 1. April 2007 damit beauftragt, die hierfür notwendigen Regelungen zu beschließen. Künftig können pflegebedürftige Patienten auch außerhalb ihres Haushalts oder ihrer Familie häusliche Krankenpflege als Leistung der GKV in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt vor allem für Schulen, Kindergärten, betreute Wohnformen oder am Arbeitsplatz. Zudem haben Patienten mit einem sehr hohen Versorgungsbedarf in Pflegeeinrichtungen – beispielsweise dauerbeatmete Patienten – künftig Anspruch auf Kostenübernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die GKV, und zwar zusätzlich zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Während bislang ausschließlich niedergelassene Vertragsärzte häusliche Krankenpflege verordnen durften, steht dies künftig auch Krankenhausärzten im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Patienten zu. MM ONKOLOGIE Vereinbarung für Leitlinien unterzeichnet Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft und die Deutsche Krebshilfe wollen die onkologische Versorgung in Deutschland stärker auf Leitlinien aufbauen. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung haben die Organisationen einen gemeinsamen Lenkungsausschuss eingerichtet, der die Voraussetzungen für die Entwicklung und Einführung interdisziplinärer Leitlinien schaffen soll. „Dieser Lenkungsausschuss soll künftig alle Leitlinienvorhaben auf dem Gebiet der Onkologie – unter Hinzuziehung von externen wissenschaftlichen Experten – prüfen und fachlich beurteilen“, erklärte der Präsident der Deutschen Krebshilfe, Prof. Dr. Michael Bamberg, in Berlin. Die Deutsche Krebshilfe wird das Programm jährlich mit 1,4 Millionen Euro fördern. Gerade in der Versorgung von Krebspatienten mit ihren oft vielschichtigen Problemen spielten Leitlinien eine wichtige Rolle. „Sie können wesentlich dazu beitragen, mehr Klarheit und Transparenz für Arzt und Patient zu schaffen und im vertrauensbildenden Dialog die Arzt-Patient-Kommunikation gleichberechtigt zu gestalten“, so Bamberg weiter. In Deutschland gebe es bislang nur wenige Leitlinien für Krebserkrankungen, die den international etablierten methodischen Ansprüchen hinsichtlich Evidenzbasierung genügten, bemängelte die parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), anlässlich der Vorstellung des Leitlinienprogramms Onkologie. Krebsleiden sind nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland die zweithäufigste Todesursache. Darum müsse die Versorgung Krebskranker verbessert werden. „Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist die Diagnostik und Behandlung nach wissenschaftlich hochwertigen Leitlinien“, so Caspers-Merk. TB EMBRYONEN AUS HAUTZELL-DNA GEKLONT Kalifornische Forscher der privaten Stammzellfirma Stemagen haben erstmals menschliche Embryonen aus Fibroblasten der Haut geklont. Dem Bericht zufolge (2008; doi:10.1634/stem cells.2007–0252) gelang es dem Team um Andrew French, im Reagenzglas drei geklonte Embryonen bis zum Blastozystenstadium zu entwickeln. Die Versuche seien schon im Frühjahr 2007 durchgeführt worden, so StemagenChef Samuel Wood, weil man vor einer Veröffentlichung die genetische Identität der Embryonen mittels DNA-Tests prüfen wollte. Dies habe mehrere Monate gedauert. Grundlage des Klonens ist der somatische Zell-Nukleus-Transfer (SCNT), also die „traditionelle“ Klonierungstechnik, mit der als Erstes das Schaf Dolly geklont worden war. Dabei wird aus einer Eizelle der Zellkern entfernt. Die Eizelle behält allerdings ihren Stoffwechsel, der A 128 auf die Bildung eines Embryos programmiert ist; in ihren Mitochondrien bleibt zudem etwas genetisches Material der Eizelle zurück. Entscheidende Etappe auf dem Weg zum „therapeutische Klonen“ Im zweiten Schritt werden aus einer Körperzelle des Organismus, der geklont werden soll, die Chromosomen isoliert und in die „entkernte“ Eizelle eingebracht. Schließlich wird versucht, die Eizelle zur Teilung anzuregen. Ist diese „parthenogenetische Aktivierung“ gelungen, bildet sich zunächst eine Blastozyste. Erst wenn dieser Zellhaufen groß genug ist, um daraus Stammzellen zu entnehmen, haben die Forscher ihr Ziel erreicht. Diesen entscheidenden Schritt auf dem Weg zum „therapeutischen Klonen“ haben die Forscher bei der jetzt vorgestellten Studie nicht unternommen . Laut Veröffentlichung wurden 29 Eizellen verbraucht, aus denen sich nach dem Kerntransfer fünf Embryonen entwickelten. Der anschließende DNA-Test zeigte, dass drei der frühen Embryonen das Erbgut aus den Körperzellen enthielten. Bei einem Embryo konnte zudem mitochondriale DNA nachgewiesen werden, die sowohl von der Eizelle als auch von der Körperzelle stammte. Die Umsetzung der SCNT hat sich in der Vergangenheit als schwierig erwiesen. Entsprechend kritisch werden die Untersuchungen betrachtet. Derweil haben britische Forscher die Erlaubnis erhalten, menschliche Zellen in tierischen Eizellen zu klonen. Die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) erteilte jetzt zwei Gruppen in London und Newcastle eine endgültige Genehmigung für erste Experizyl mente. Jg. 105 Heft 4 25. Januar 2008 Deutsches Ärzteblatt