Wie Humusdünger ins Düngerecht integriert werden Die Düngemitteltypenliste in der Düngemittelverordnung (= Anlage 1 DüMV) soll um den nachfolgend dargestellten neuen Abschnitt 6 mit der Bezeichnung „Humusdünger“ erweitert werden (Tabelle 1). Für den neuen vorgeschlagenen Düngemitteltyp „Humusdünger“ ist neben einem weiten C:NVerhältnis eine hohe mikrobiologische Abbaustabilität wesentlich. Die Anforderungen an die Abbaustabilität erfolgen in Anlehnung an den VDLUFA-Standpunkt „Humusbilanzierung“. Die Abbaustabilität bezeichnet das spezifische Abbauverhalten eines organischen Materials im Boden und wird aus Langzeituntersuchungen von organischem Kohlenstoff in Dauerdüngungsfeldversuchen oder aus Inkubationsversuchen abgeleitet. Als Bezugsgröße für die Abbaustabilität eines organischen Materials dient Rotterindermist. Diesem wird der Stabilitätsfaktor 1 zugeordnet. Für Humusdünger gilt, dass ihr mikrobiologischer Abbau nicht schneller als der von Rottemist erfolgen darf. Für verschiedene organische Düngemittel sind bereits Stabilitätsfaktoren bekannt (Tabelle 2). Die mit einem Humusaufbau im Boden einhergehende N-Stabilisierung wird in ihrer Höhe sowohl vom Stablitätsfaktor als auch vom C/N-Verhältnis der eingesetzten Materialien beeinflusst. Anhand der Kombination der beiden Kriterien Stabilisierungsfaktor (Anforderung ≥ 1) und C/N-Verhältnis (Anforderung ≥ 12:1) können diejenigen organischen Dünger charakterisiert werden, die in ihrer Wirkungsdynamik in hohem Maße humusreproduktionswirksam und zugleich N-stabilisierend sind. Diese Düngemittel werden als 'Humusdünger bezeichnet. Da die Ergebnisse langjähriger Feldversuche nicht zur Beurteilung der Verkehrsfähigkeit jeweiliger Partien geeignet sind, wurde nach kurzzeitigen und weniger aufwändigen Alternativen in Form von Laborschnellmethoden gesucht. Als geeignet haben sich sowohl kurzfristige Inkubationsversuche (Bestimmung der Kohlendioxidfreisetzung als Ausdruck des mikrobiologischen Abbaus) als auch die Bestimmung von Stoffgruppen (kaltwasseröslicher Kohlenstoff, Lignin, Zellulose und Hemizellulose etc.) herausgestellt. Auch hier erfolgt die Bewertung jeweils unter Bezug auf und im Verhältnis zu Rotterindermist. Für den Düngemitteltyp „Humusdünger“ sind als typbestimmende Bestandteile Stickstoff und organische Substanz vorgesehen. Als Nebenbestandteile können weitere Nährstoffe, wie Phosphor, Kalium etc. enthalten sein. Als mögliche Ausgangsstoffe sind derzeit sowohl bestimmte Wirtschaftsdünger als auch Bioabfälle vorgesehen. In jedem Fall ist eine aerobe Stabilisierung (= Kompostierung) verpflichtend. Im Rahmen der aeroben Stabilisierung erfolgt eine Umwandlung der organischen Stoffe, die durch eine Materialansprache (Bonitur) erfasst und bewertet werden kann. Die Kompostierung wird dann als ausreichend und abgeschlossen angesehen, wenn eine deutliche Umwandlung aller Ausgangsstoffe erfolgt ist. Dies bedeutet, dass die ursprüngliche Form und Beschaffenheit nicht mehr erkennbar sein darf, also z. B. Tierkot, Einstreu oder einzelne Bioabfälle nicht mehr ohne wesentliche mikrobiologische Veränderungen enthalten sind. Tabelle 1: Einbindung von Humusdüngern in die Düngemittelverordnung (DüMV) Anlage 1 (zu § 1 Nummer 11, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 3, § 8 Absatz 3 und 4) Abschnitt 6 Humusdünger Typenbezeichnung Mindestgehalte (bezogen auf TM) 1 Humusdünger aus [Stoff nach Spalte 5] 2 1%N 15 % organische Substanz Typenbestimmende Bestandteile; Nährstoffformen und Nährstofflöslichkeiten 3 Gesamtstickstoff , organische Substanz Angaben zur Nährstoffbewertung; weitere Erfordernisse 4 Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff; organische Substanz über den Glühverlust ermittelte organische Kohlenstoffverbindungen tierischer und pflanzlicher Herkunft mit hoher Abbaustabilität Stabilitätsfaktor: ≥ 1 C/N-Verhältnis : ≥12:1 Toleranzen: für Stickstoff: 50 % des angegebenen Gehaltes, jedoch nicht mehr als 1 %Punkt, für die organische Substanz: 5 %-Punkte Wesentliche Zusammensetzung; Art der Herstellung 5 a) Festmist überwiegend von Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen, mit Einstreu b) Stoffe nach Anlage 2 Tabelle 7.1, 7.2 sowie organische Stoffe nach Anlage 2 Tabelle 7.4; jeweils nach aerober Behandlung Besondere Bestimmungen, Hinweise 6 In der Typenbezeichnung ist der Klammerausdruck durch die Angabe der Ausgangsstoffe und die Art der Herstellung zu ersetzen Weitere Änderungen in der Düngemittelverordnung (Folgeänderungen) Änderung in § 6 Absatz 1 In § 6 Absatz 1 wird die Nummer 4a eingefügt: „4a. bei Düngemitteln nach Anlage 1 Abschnitt 6 zusätzlich ein Gehalt an verfügbarem Stickstoff gekennzeichnet ist,“ Änderung Anlage 2 der DüMV Tabelle 10 In Zeile 10.1.1 wird in der Spalte 2 bei der Nummer 1 der dritte Spiegelstrich wie folgt gefasst: „- für organische und organisch-mineralische Düngemittel und Humusdünger mit bis zu zwei Dezimalstellen,“ In Zeile 10.1.8 wird in Spalte 2 der einleitende Text bei der Ziffer 3 wie folgt formuliert: „3. Für organische und organisch-mineralische Düngemittel und Humusdünger:“ Tabelle 2: Stabilitätsfaktoren und C/N-Verhältnis für unterschiedliche organische Stoffe (nach VDLUFA Standpunkt Humusbilanzierung, um mittlere C/N-Verhältnisse ergänzt Stabilitätsfaktor 1) C/NVerhältnis Rottemist mit Einstreu (von Huf- und Klauentieren) 1,00 16,1 Gülle (Rind) 0,74 10,3 Gülle (Schwein) 0,60 5,8 NawaRo-Gärprodukt flüssig 0,85 5,4 Gärprodukt flüssig aus Kofermentation 0,90 3,1 Fertigkompost 1,45 15,7 Frischkompost 1,25 16,3 Klärschlamm flüssig 0,70 6,4 Klärschlamm entwässert 1,00 6,9 Klärschlamm kalkstabilisiert 1,15 8,4 1) Quelle: Humusbilanzierung - Eine Methode zur Analyse und Bewertung der Humusversorgung von Ackerland. Ebertseder, Engels, Heyn, Reinhold, Brock, Fürstenfeld, Hülsbergen, Isermann, Kolbe, Leithold, Schmid, Schweitzer, Willms, Zimmer. Herausgeber: Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA), März 2014