Gebäudeschadstoffe – erkennen, bewerten, beseitigen

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BAUSCHÄDEN
Gebäudeschadstoffe –
erkennen, bewerten,
beseitigen
Die Autorinnen
Dipl.-Ing. Petra Pohling, Dresden
TEIL 1
Dipl.-Ing. (FH) Sabrina Wurm,
Gelsenkirchen
Müller-BBM GmbH
1 Einleitung
Als Schadstoffe werden im Allgemeinen
chemische Stoffe bezeichnet, die den
Menschen und die ihn umgebende Umwelt wie Wasser, Boden, Luft und alle darin lebenden Organismen, schädigen
können. Typische Gebäudeschadstoffe
sind Asbest und künstliche Mineralfasern, polychlorierte Biphenyle (PCB),
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), schwerflüchtige Schadstoffe
wie Holzschutzmittel sowie leichtflüchtige Schadstoffe wie beispielsweise Formaldehyd und nach neuerer Lesart auch
biologische Gefährdungen, die u. a. aus
der Anwesenheit von Schimmelpilzen,
Bakterien und Taubenkot resultieren. In
der Vergangenheit wurden Stoffe, die
heute gemeinhin als Schadstoffe bezeichnet werden, aufgrund ihrer Materialeigenschaften in großem Umfang bei der
Errichtung von baulichen Anlagen eingesetzt. Im Laufe der Zeit wurden die gesundheitlichen Auswirkungen für Verarbeiter und Nutzer deutlich, so dass es
nach und nach zu Herstellungs- und Verwendungsverboten kam. So wurden in
der BRD die Verbindung PCB in offenen
Systemen im Jahr 1978 und die Verwen-
dung von Spritzasbest 1979 verboten.
1986 hat der Gesetzgeber den Einsatz
von pentachlorphenolhaltigen Holzschutzmitteln in Innenräumen verboten
und 1988 einen Emissionsgrenzwert für
Holzplatten und Holzwerkstoffe, bezogen auf Formaldehyd, festgelegt. 1997
trat die Teerölverordnung in Kraft, die die
Verwendung PAK-haltiger Holzschutzmittel untersagte. Viele dieser Produkte sind
jedoch in Bestandsgebäuden nach wie
vor zu finden. Durch steigende Sensibilität der Nutzer und aufgrund gesetzlicher
Anforderungen, zum Beispiel in den Landesbauordnungen, werden Sanierungsmaßnahmen immer häufiger erforderlich.
2 Sanierungsnotwendigkeit
Aufgrund ihrer Verbreitung sind Gebäudeschadstoffe nahezu immer ein Thema,
wenn in die Bausubstanz von Bestandsgebäuden eingegriffen werden soll. Sinnvollerweise wird im Vorfeld aller weiteren
Planungen ein Schadstoffkataster erstellt.
Nur so ist gewährleistet, dass alle folgenden Maßnahmen nicht durch das »plötzliche« Auftreten von Schadstoffen verzögert und die Bauarbeiten dadurch unkalkulierbar verteuert werden.
Abb. 1:
Gefahr der Schadstoff­
freisetzung beim Abbruch
20
Als Gründe für Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden seien erwähnt:
ƒƒ Energetische Ertüchtigung von Fassade, Dach oder Fenstern
ƒƒ Umbau
ƒƒ Erweiterung/Anbau
ƒƒ Barrierefreies Ausrüsten
ƒƒ Umwandlung von Gewerbe- und Betriebsstätten in Wohnbebauung oder
Büros
ƒƒ Brand-, Wasser- oder Sturmschäden
3 Erkundung und Bewertung
Die Erfassung der Schadstoffbelastung
einer baulichen Anlage erfordert umfassende Kenntnisse und intensive Untersuchungen. Das Gebäude ist von außen
und von innen zu begutachten, wobei
zuerst alle zugänglichen Bereiche überprüft werden sollten. Nach diesem ersten
Überblick wird ein Probenahmeplan erstellt, der auch Bauteilöffnungen und
Materialprobenahmen beinhaltet. Möglicherweise kann es auch erforderlich werden, Kontakt-, Abklatsch-, oder Hausstaubproben zu entnehmen bzw. Raumluftmessungen durchzuführen. Als Grund­
lage dienen alle vorhandenen Informationen über das Gebäude und die Nutzung
seit der Errichtung. Eine sehr umfangreiche Auflistung möglicher SchadstoffQuellen ist in der Indikativliste in [1] veröffentlicht. Die entnommenen Proben
werden auf Schadstoffe analysiert, wobei
der Analysenumfang sachverständig vorgegeben wird. Die Ergebnisse werden bewertet, um auf dieser Grundlage ein
Schadstoff-Kataster zu erstellen. Hierin
sind Schadstoffart und -menge den jeweiligen Fundstellen und den vergleichbaren Baustoffen sowie daraus möglicherweise resultierende Sekundärkontaminationen zugeordnet. Damit ist das
Gebäude und die vorhandenen Schad-
Der Bausachverständige 2 · 2012
BAUSCHÄDEN
stoffe erfasst, die Sanierungsarbeiten
können geplant werden. Maßgeblich sind
unter anderem die Technischen Regeln
Gefahrstoffe wie die TRGS 519 »Asbest:
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten«, die TRGS 521 »Abbruch-,
Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
mit alter Mineralwolle«, die TRGS 524
»Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in
kontaminierten Bereichen« sowie die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 128
»Kontaminierte Bereiche«. Die Zuordnung der Gebäudeschadstoff-kontaminierten Abfälle erfolgt gemäß der
Abfallverzeichnis-Ver­ordnung
gegebenenfalls in Absprache mit dem Entsorger.
Im Folgenden werden einzelne Schadstoffe, die bei umfassenden Gebäudebegehungen mindestens zu beachten sind,
kurz vorgestellt. Die genannten Abfallschlüsselnummern sind dabei als Beispiel
gedacht und erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit.
Grundsätzlich wird bei der Bewertung
der Schadstoffbelastung von Gebäuden
unterschieden zwischen:
ƒƒ primären Belastungen ⇒ Eintrag über
verwendete (Bau-)Produkte
ƒƒ sekundären Belastungen ⇒ ursprünglich unbelastetes Material wird kontaminiert
ƒƒ nutzungsbedingten Belastungen ⇒
gewerblich, produktionsbedingt
ƒƒ Gebäudeunterhalt ⇒ Reinigungsmittel, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
ƒƒ biologischen Belastungen ⇒ Schimmelpilze, Bakterien, Taubenkot
[2,3,4,5,6 und 8]
3.1 Asbest
Als Asbest werden natürlich vorkommende Silikate mit spezifischer Faserstruktur
bezeichnet. Sie wurden entweder in
schwachgebundenen Produkten, wie
z. B. Spritzasbest, oder in festgebundenen Produkten, wie z. B. Asbestzement,
eingesetzt. Asbest ist hitze- und weitestgehend chemikalienbeständig sowie
wasserabweisend. Diese erwünschten
Materialeigenschaften führten zu einer
Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten für asbesthaltige Produkte. Sie wurden beispielsweise als Dach- bzw. Fassadeneindeckung, Fensterbänke, Asbestzementrohre, Bodenbeläge, Brandschutzverkleidungen sowie in Putzen, Farben und
Spachtelmassen verwendet. Bereits 1924
wurde durch einen britischen Mediziner
ein Zusammenhang zwischen der Arbeit
mit Asbestfasern und dem vermehrten
2 · 2012 Der Bausachverständige
Abb. 2: Asbestfaser unter dem Rasterelektronenmikroskop (© Müller-BBM GmbH)
Abb. 3: Asbesthaltige Brandschutzdecke in einer
Tischlerei
Auftreten einer spezifischen Lungenerkrankung, daraufhin Asbestose genannt, festgestellt. Bis zum EU-weiten
Verbot der Verwendung von Asbestfasern dauerte es jedoch bis zum Jahr 2005.
In Ländern außerhalb der EU wird Asbest
weiterhin abgebaut und verwendet. Die
Gefährlichkeit der Asbestfasern resultiert
aus ihren spezifischen Eigenschaften. Sie
sind hinreichend lang und dünn, um z. B.
in die Lunge vorzudringen, und werden
im Organismus nicht abgebaut (biopersistent). Als typische Asbesterkrankungen
gelten neben der Asbestose, das Mesotheliom, ein Rippenfell-Tumor, sowie Lungen- bzw. Kehlkopfkrebs. Eingebaute
Asbestprodukte müssen unter bestimmten Umständen saniert werden. Hierfür
sollte eine sachverständige Begutachtung
erfolgen, bei der Kriterien z. B. nach der
Asbestrichtlinie überprüft und bewertet
werden. Relevant sind dabei die Art der
Asbestverwendung, die Asbestart, die
Struktur und der Zustand der Oberfläche
des Asbestproduktes, die Beeinträchtigung des Asbestproduktes von außen,
die Raumnutzung und die Lage des Produktes. Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) werden asbesthaltige Abfälle als gefährliche Abfälle eingestuft,
beispielsweise mit den Abfallschlüsselnummern 17 06 01* (Dämmmaterial, das
Asbest enthält) bzw. 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe). [7]
sche Stabilität als Dämm- und Isoliermaterial eingesetzt. Man findet sie in der
Wärme- und Schalldämmung von Decken und Wänden, als Dämmmaterialien
an Rohrleitungen oder in Brandschutzprodukten. Glas- und Steinwolle geben
bei der Bearbeitung und auch während
der späteren Nutzung Fasern ab. Diese
stehen je nach Länge, Breite und möglicher Biopersistenz im Verdacht, krebserzeugend zu wirken. Dies betrifft jedoch
vor allem Mineralwolle, die vor dem Jahr
2000 hergestellt und eingebaut wurde.
Bei diesen Produkten ist im Einzelfall zu
prüfen, ob es sich um »alte« KMF mit
möglicherweise krebserzeugenden Eigenschaften handelt. Eine Richtlinie zur Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung beim Vorliegen von »alten« KMF
existiert nicht. Auch Grenzwerte für die
Bewertung der Innenraumluft sind nicht
veröffentlicht. Beim Umgang mit KMF
der »alten« Generation zum Beispiel im
Rahmen von Umbau- und Sanierungsarbeiten ist die TRGS 521 zu beachten.
Sie beschreibt die erforderlichen Schritte
zu Informationsermittlung, Gefährdungs-
3.2 Künstliche Mineralfasern
Als künstliche Mineralfasern (KMF) werden im Baubereich glasartige Fasern aus
Glas- oder Steinwolle bezeichnet. Sie
unterscheiden sich vor allem in der Zusammensetzung ihrer Rohstoffe. Für
Glaswolle wird als Hauptbestandteil bis
zu 80 % Altglas eingesetzt, während
Steinwolle zum überwiegenden Teil aus
Gesteinsarten wie Basalt besteht. KMF
werden aufgrund ihrer günstigen Eigenschaften wie Unbrennbarkeit und thermi-
Abb. 4: Steinwolle an einer alten Steigleitung
21
BAURECHT
Probleme der
Schadstofflasten
in Gebäuden
Der Beitrag behandelt aus bautechnischer und aus juristischer Sicht die höchst
praxisrelevante Frage, wie mit gesundheitsgefährdenden Baustoffen umzugehen ist.
I. Einleitung
Immer mal wieder liest man in der Zeitung oder hört in den Nachrichten von
der zeitweisen Schließung öffentlicher
Gebäude, weil bei Instandsetzungs- oder
Sanierungsarbeiten vollkommen überraschend Schadstoffe – zumeist Asbest –
gefunden wurden.
In der Folge verzögern sich die Sanierungsarbeiten zumeist über Wochen und
Monate. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber, und damit bei öffentlichen
Gebäuden i.d.R. der Steuerzahler.
Solange die aus Brandschutzgründen
mit Spritzasbest ausgerüstete Decke der
Inaugenscheinnahme durch darunter angeordnete sichtbare Deckenkonstruktionen entzogen war und kein Sanierungsbedarf bestand, war das Material Asbest,
das aus heutiger Sicht einen gesundheitsgefährdenden Schadstoff darstellt, vergessen. Erst mit Durchführung der Sanierungsarbeiten ergibt sich die Frage nach
dem seltsamen Material an der Deckenunterseite. Mit der Erkenntnis »Das ist ja
Asbest!« folgt das Erschrecken ob dieser
Tatsache bei den Baubeteiligten. Denn
jetzt kostet es Zeit und Geld. Der Spritzasbest wird im Sinne des Wortes zur Last
– zur Schadstofflast. Nun ja, es war ja
vorher auch schon da, nur wusste keiner
mehr was davon, und in der Vorbereitung der Maßnahme hatten alle Beteiligten diese Tatsache ignoriert, und so hing
die Schadstofflast wie ein Damoklesschwert über der Baumaßnahme.
Bei manchen Baustoffen ist es so, dass
sich erst nach einigen Jahren herausstellt,
dass diese gesundheitsgefährdend sind.
Wie ist damit umzugehen? Hat dies eine
Auswirkung auf die Veräußerbarkeit einer
Immobilie oder auf deren Vermietbarkeit?
Der nachfolgende Artikel versucht diese Frage zu beantworten und möchte da-
72
bei eine Darstellung der Sachverhalte aus
bautechnischer und der Bewertung aus
juristischer Sicht geben.
Maßgebend sind dabei die Fragestellungen: Was sind Schadstoffe? Woher
kommen die Schadstofflasten in Gebäuden? Was bedeutet ihr Vorhandensein in
juristischer Hinsicht?
II. Schadstoffe
1. Was sind Schadstoffe?
Umgangssprachlich verstehen wir Schadstoffe als Substanzen, die allein durch ihr
Vorhandensein im Umfeld die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden oder
nachweislich schädigen, oder die die Umwelt gefährden, weil sie Ökosysteme
schwer bis irreparabel schädigen können.1 Die Schadstoffeigenschaft eines
Stoffes ist je nach Substanz von ihrer
Konzentration abhängig. Zur Bewertung
von Schadstoffbelastungen werden an
Arbeitsstätten die MAK-Werte (Mittlere
Arbeitsplatz Konzentration) und für das
Wohnumfeld die NIK-Werte (niedrigste
(toxikologisch) interessierende Konzentration für Innenräume im privaten und
öffentlichen Bereich) herangezogen. Dabei wird die Belastung in Innenräumen
differenziert nach dem Umfeld – Wohnung, Kindergarten, Schule, Krankenhaus, Altenheim oder Arbeitsplatz.
Grenzwerte haben den Vorteil, dass sie
messbar sind (MAK-Werte) bzw. sich
leicht umrechnen lassen (NIK-Werte) und
damit einen Bewertungsmaßstab liefern.
Über das Risiko für den einzelnen Menschen sagen sie jedoch nichts aus. Es genügt das Einatmen einer einzigen Asbestfaser, um an Asbestose zu erkranken und
mit hoher Wahrscheinlichkeit daran zu
sterben. Je nach Lebens- und Gesund1 www.umweltlexiko-online.de
Die Autoren
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für
Bau- und Architektenrecht
Birgit Schaarschmidt,
Mediatorin,
Frankfurt a.M.
Dipl.-Ing.(FH)
Marc Ellinger,
Bausachversrändige
für Schäden an
Gebäuden
Bernau im
Schwarzwald
heitssituation reagiert der menschliche
Organismus auf die Belastung durch
Schadstoffe verändert. Kranke, alte, immungeschwächte Personen oder Säuglinge und Kleinkinder prägen frühzeitiger
Reaktionen auf Schadstoffbelastungen,
als Normalgesunde.
Juristisch betrachtet gibt es hierfür keine eindeutige bzw. einheitliche Definition. Der Jurist benutzt die Wörter anders
oder nutzt andere Wörter, um diese Fragestellungen zu beschreiben. So kann
durchaus ein Anspruch auf Beseitigung
oder Schadenersatz bestehen, wenn eine
Gefahr für Leib und/oder Leben besteht.
Dies kann bei einem Schadstoff in Gebäuden der Fall sein. Oder das Gesetz
spricht von Immissionen, die in zumutbarer oder nicht zumutbarer Weise von
einem Grundstück ausgehen. Das sind zivilrechtliche Fragestellungen. Ergänzt
werden diese Betrachtungen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften. Im Bereich der so genannten Gefahrenabwehr
hat die zuständige Behörde, z.B. die Polizei oder das Ordnungsamt, die Pflicht
einzuschreiten; gleich ob irgendjemand
einen Anspruch geltend macht. Wird das
Verhalten allgemein als gegen die Werte
verstoßend betrachtet, so kann auch
noch ein strafrechtlicher Aspekt hinzukommen. In dieser Ausarbeitung soll die
Betrachtung auf zivilrechtliche Aspekte
beschränkt werden.
Das Thema »Schadstoffe in Gebäuden« gab es in unterschiedlicher Ausprägung schon immer. Früher waren es der
Rauch des Schutz- und Herdfeuers, der
sich als Ruß auf Bauteiloberflächen niederschlug und verkrustete, der Schimmel,
der sich auf den Rauminnenflächen ausbreitete, die Stoffwechselprodukte von
Nagetieren und die radioaktiven Einschlüsse in den Natursteinen aus denen
Der Bausachverständige 2 · 2012
BAURECHT
die Gebäude errichtet wurden. Später kamen Stoffgemische dazu, die bei der Fertigung von Lederwaren, Farben, Kosmetika verwendet wurden oder daraus resultierten.
gendes Potenzial aufweisen. Sie werden daher als biologische Schadstoffe
klassifiziert.
2. Woher kommen Schadstoffe
in Gebäuden?
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die
nachfolgend erläutert werden sollen.
ƒƒ Die Schadstoffe wurden und werden
im Zuge von Bauarbeiten – Errichtung
des Gebäudes, Umbau- und Modernisierungsarbeiten – ins Gebäude eingebracht. Die Spanne reicht von der natürlichen Radioaktivität des Natursteinmauerwerks
über
Asbest,
Schwermetalle bis hin zu kampagneartig eingebrachten Holzschutzmitteln.
Sie kommen eingekapselt in Bauteilaufbauten oder auch oberflächennah
– Spritzasbest und Holzschutzmittel,
nanopartikelveredelte Oberflächen –
vor. Vielfach wurden bis in die jüngere
Vergangenheit Baustoffe verwendet,
die heute als Schadstoffe klassifiziert
sind. Heutzutage finden durch die
breite Anwendung der Nanotechnologie in der Oberflächenveredelung Stoffe und Partikelgrößen Eingang ins
Wohn- und Arbeitsumfeld, die das
Potenzial zu einer Bewertung als
Schadstoff latent in sich tragen.
ƒƒ Sie wurden und werden im Zuge der
Nutzung eingetragen und reichern
sich im oberflächennahen Bereich der
Raumhüllflächen, oder gar unmittelbar an den Oberflächen an. Typische
Quellen
sind:
Putzmittelzusätze,
Raumluftsprays, Tabakrauch, Rußpartikel, Kosmetika, Holzschutzmittel aus
Möblierung, Rückstände aus gewerblicher Tätigkeit.
ƒƒ Sie werden über die natürliche Fensterlüftung oder über lüftungstechnische
Anlagen aus dem Außenbereich oder
aus anderen Teilen des Gebäudes eingetragen. Dieser als Sekundärkontamination bezeichnete Sachverhalt ergibt
sich für Gebäude mit natürlicher Fensterlüftung zwangsläufig, bei Kontamination über raumlufttechnische Anlagen aufgrund der Anlagenkonzeption.
Typische Quellen sind: Straßenverkehr,
Brandereignisse in der unmittelbaren
und mittelbaren Umgebung, Emissionen von Fertigungsbetrieben.
ƒƒ Die Stoffwechselprodukte der menschlichen Kulturfolger, in erster Linie Nagetiere und Schimmelpilze (je nach
Art) können ebenfalls krankheitserre-
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Der Bausachverständige
Mögliche Schadstoffe in Gebäuden
ƒƒ Formaldehyd
ƒƒ Blei
ƒƒ Blei-Isotope
ƒƒ PCP
ƒƒ Dioxin
ƒƒ Quecksilber
ƒƒ PAK
ƒƒ PCB
ƒƒ Asbest
ƒƒ Phlatate
ƒƒ Kohlenwasserstoffe
ƒƒ KMF
ƒƒ Phosphorsäureester
ƒƒ Schwermetalle
ƒƒ Mykotoxine
ƒƒ Anthrax
ƒƒ Radon
ƒƒ Chromate
3. Inwieweit betreffen vorhandene Schadstofflasten den
wohnenden und arbeitenden
Menschen?
Solange Schadstoffe abgekapselt in
Bauteilaufbauten eingeschlossen sind,
stellen sie keine Gefahr für den wohnenden Menschen dar. Für den arbeitenden Menschen auch nicht, es sein
denn, die Arbeitstätigkeit besteht im Eröffnen dieser Bauteilaufbauten, z.B. im
Zuge von Reparatur-, Abbruch- oder
Umbauarbeiten. Dann werden feine
und feinste Schadstoffpartikel freigesetzt. Es kommt zur Aufnahme in den
Körper über die Haut, die Atemwege
oder den Mund.
Oberflächlich anhaftende oder oberflächennah eingelagerte Schadstoffpartikel stellen für den wohnenden Menschen
ein akutes Problem dar. Für Kinder im
Krabbelalter stellen diese Schadstofflasten sogar ein erhebliches Risiko dar. Zum
einen nehmen sie ihre Umgebung mit al-
len Sinnen, somit auch durch Riechen,
Schmecken und Fühlen war, zum anderen stehen sie mit einem großen Teil ihre
Körperoberfläche in unmittelbarem Oberflächenkontakt. Bezogen auf Körpergröße und Gewicht kommt es in kurzer Zeit
zu hoher Schadstoffkonzentration im
kindlichen Körper.
Organische Stoffwechsel- und Zersetzungsprodukte (tote Biomasse nach bloßer Desinfektion), die auf Wasserschäden
in Gebäuden zurückzuführen sind und
die in Bauteilaufbauten belassen wurden,
stellen ein latent vorhandenes Risiko dar,
da ein späterer Kontakt nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Mit Nanopartikeln veredelte schmutzabweisende Oberflächen stellen aus Sicht
der Verfasser ein noch nicht einschätzbares Risikopotenzial dar. Die Auswirkungen von Nanopartikeln auf den tierischen
und auch den menschlichen Organismus
sind derzeit noch weitgehend unbekannt. Erste Untersuchungen haben gezeigt, dass es zu Anreicherungen von Nanopartikeln im Organismus und zu Veränderungen von Organfunktionen kommen
kann.
4. Mit welchen Schadstofflasten
in Gebäuden ist derzeit im
Allgemeinen zu rechnen?
Um diese Frage zu beantworten ist es
notwendig, die Zeiträume der Herstellung und Verwendung der schadstoffhaltigen Baustoffkomponenten zu betrachten (siehe Tabelle 1).
III. Kauf und Verkauf von
Gebäuden
Das Thema der Schadstoffe erlangt bei
dem Kauf und Verkauf von Gebäuden
an Bedeutung. Denn Schadstoffe in Gebäuden können den Wert eines solchen
durchaus mindern. Denn unter Umständen muss der Käufer eines Gebäudes
das Gebäude sanieren oder kann es
nicht umbauen, weil sonst die Schadstoffe freigesetzt würden. Aber nicht
nur bei Altbauten, sondern auch bei
Neubauten kann die Schadstofffreiheit
ein Thema sein. Denn um den Wert
eines Gebäudes hochzuhalten, ist derzeit die Schadstofffreiheit sicherlich von
Bedeutung.
1. Neubauten
Es ist heute möglich Neubauten schadstoffarm – nach dem derzeitigen Kenntnisstand – zu errichten. Entsprechende
Konzepte gibt es z.B. vom Sentinel Haus
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