Das große Tafelwerk Mathematik Mediencode interaktiv 2.0 067-1 Definition des Integrals mit Ober- und Untersummen Es sei f eine auf a, b definierte beschränkte Funktion. Das Intervall a, b werde durch reelle Zahlen xi, i = 0, 1, …, n mit a = x0 < x1 < x2 < … < xn-1 < xn = b in n Teilintervalle zerlegt. Es sei Mi die kleinste obere Schranke und mi die größte untere Schranke der Funktionswerte von f im Teilintervall xi-1, xi. Sn = n M i ( xi xi 1) heißt Obersumme, sn = n m (x x i i i 1 ) heißt Untersumme der Funktion f für die i 1 i 1 © 2011 Cornelsen Verlag, Berlin. Alle Rechte vorbehalten. vorgenommene Zerlegung. Die Funktion f heißt integrierbar auf a, b genau dann, wenn gilt: (1) Für jede Folge von Zerlegungen des Intervalls a, b mit der Eigenschaft, dass die Längen der längsten Teilintervalle von Zerlegung zu Zerlegung eine Nullfolge bilden, konvergieren die Folgen (Sn) und (sn) der Ober- und der Untersummen der Funktion f zur n-ten Zerlegung gegen denselben Grenzwert. (2) Der gemeinsame Grenzwert der Folgen (Sn) und (sn) hängt nicht von der speziellen Zerlegungsfolge ab, solange diese die Eigenschaft (1) hat. Definition des bestimmten Integrals Ist eine Funktion f auf dem Intervall a, b integrierbar, so heißt der gemeinsame Grenzwert der Folgen (Sn) und (sn) der Ober- und Untersummen das bestimmte Integral der Funktion f auf dem Intervall a, b. Man schreibt dann: b f ( x) dx lim S a n n lim sn n Für a = b und a > b setzt man fest: b a a f ( x)dx 0 und a a f ( x)dx f ( x)dx , falls a > b ist. b Bemerkung: Aus dieser Definition ergibt sich recht anschaulich, dass das bestimmte Integral als Flächeninhalt, genauer als Flächenbilanz, d. h., als gewichtete Summe von Flächenstücken gedeutet werden kann, denn die Bildung der Unter- und Obersummen ist ja nichts anderes als eine immer genauere Ausschöpfung bzw. Überdeckung der Fläche zwischen einem Funktionsgraphen und der x-Achse durch Rechtecksflächen. Manchmal wird das bestimmte Integral deshalb von vornherein als Flächenbilanz definiert. Das ist zunächst viel einfacher, weil man sich nicht mit Zerlegungsfolgen und Eindeutigkeits- und Konvergenzfragen befassen muss. Dieses Vorgehen ist aber von einem streng mathematischen Standpunkt aus nicht ausreichend, weil dabei zunächst ungeklärt ist, ob und auf welche Weise einer teilweise von einem Funktionsgraphen begrenzten Fläche stets ein wohldefinierter Flächeninhalt zugeordnet werden kann. Die Definition mit Ober- und Untersummen liefert gerade darauf die Antwort: Der fragliche Flächeninhalt kann definiert werden als der Wert des bestimmten Integrals (falls dieses existiert). Seite 1 von 1