Vereinbarung über den Ankauf von Grünen Zertifikaten Präambel Der Verkäufer verfügt über eine Photovolkaikanlage zur Elektrizitätserzeugung aus Sonnenlicht. Der Käufer ist bereit, die Grünen Zertifikate, die der Verkäufer von der CWaPE für die durch vorstehende Anlage produzierte Elektrizität erhält, zu erwerben. Der Verkäufer verpflichtet sich durch vorliegende Vereinbarung, dem Käufer die abgemachte Menge der Grünen Zertifikate, die er während der Laufzeit des Vertrages erhält, zu liefern und nicht zu übertreffen. Der Käufer garantiert seinerseits während der gesamten Vertragslaufzeit den vertraglich fixierten Preis und den Ankauf der abgemachten Menge der Produktion der Grünen Zertifikate. In der vorliegenden Vereinbarung legen die Parteien die Vertragsbedingungen dieser Transaktion im Einzelnen fest. Da die administrative Abwicklung zum Erhalt der Grünen Zertifikate gegenüber der CWaPE über deren Webseite erfolgt, kann es zu Verzögerungen beim Erhalt der Grünen Zertifikate kommen. Der Verkäufer kümmert sich um die Abwicklung und achtet darauf, dass die abgemachte Menge spätestens zu den festgelegten Daten auf das Konto des Käufers transferiert wird. Seite 2 von 4 1. Produkt Grünes Zertifikat Das Grüne Zertifikat ist definiert als Energiezertifikat im Sinne des Artikels 38 des Erlasses vom 12.04.2001 betreffend die Organisation des regionalen Elektrizitätsmarktes (Belgisches Staatsblatt vom 01.05.2001, Seite 14118). Diese müssen noch mindestens eine Gültigkeitsdauer von 36 Monate am Tag der Transaktion haben. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------2. Liefermenge Die Gesamtmenge der vom Verkäufer zu liefernden Grünen Zertifikate entspricht der Menge der Grünen Zertifikate, die die CWaPE dem Verkäufer für die während der Vertragslaufzeit mittels der Photovoltaikanlage des Verkäufers eingespeiste Elektrizität ausstellt. Das Volumen wird auf genau …………….. Grüne Zertifikate festgelegt. Die Verpflichtung des Verkäufers nach Maßgabe dieses Vertrages beschränkt sich auf die Übertragung von mindestens 90 % und höchstens 100 % der festgelegten Menge der ihm durch die CWaPE ausgestellten Grünen Zertifikate. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------3. Lieferung Der Verkäufer liefert die Grünen Zertifikate bis zu vier Mal pro Jahr. Diese Lieferungen erfolgen wie folgt bis spätestens: 30. Juni 2012 30. September 2012 15. Dezember 2012 Minimum 10 GZ pro Transaktion außer im Dezember ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------4. Zahlungen Die Zahlungen des Käufers an den Verkäufer für die gelieferten Grünen Zertifikate erfolgen spätestens 45 Tage nach Quartalsende für die Zertifikate, die innerhalb des Quartals vom Käufer erlangt worden sind. Soweit vorstehender Fälligkeitstermin nicht auf einen Werktag fällt, ist die Zahlung zum folgenden Werktag fällig. Der Käufer wird den Kaufpreis zum Zeitpunkt der Fälligkeit auf das in dem Vertrag angegebenem europäischem Bankkonto des Verkäufers ohne Abzug von Kosten überweisen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 5. Vertragsverstöße Außer in dem Fall des Vorliegens höherer Gewalt schuldet der Verkäufer dem Käufer für den Fall einer ausbleibenden oder nicht vollständigen Lieferung zum Fälligkeitsdatum eine Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 € pro fehlendem Grünen Zertifikat multipliziert mit der Anzahl der fehlenden Zertifikate. Für den Fall unvollständiger Lieferung und Zahlung der Vertragsstrafe sind weitergehende Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Mit Zahlung der Vertragsstrafe geht der Erfüllungsanspruch hinsichtlich der zum Fälligkeitszeitpunkt nicht gelieferten Grünen Zertifikate unter. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------6. Indexanpassung der vertraglich vorgesehenen Preise: Seite 3 von 4 Sollten im Rahmen der gegenwärtigen Vereinbarung die Zahlung von Beträgen vorgesehen werden, so vereinbaren die Parteien, dass diese Beträge während der gesamten Laufzeit des Vertrages nicht indexgebunden angepasst werden können. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------7. Abänderung des Vertrages: Der Vertrag, bzw. Bestandteile des Vertrages, können nur aufgrund von Absprachen und neuen Vereinbarungen, erzielt durch die Vertragsparteien, abgeändert werden. Die Abänderungen des Vertrages, welche integraler Bestandteil des Vertrages werden, müssen schriftlich, bzw. in Addendum-Form des Vertrages festgehalten und diesem beigefügt werden. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------8.Vertragsende Der vorliegende Vertrag tritt in Kraft ab dem Datum der Gegen-Unterzeichnung des Käufers. Er endet von Rechtswegen und ohne Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung am 31. Dezember 2012 oder früher sollte der Kunde frühzeitig die festgelegte Anzahl an Zertifikate überwiesen haben. Der Vertrag bleibt vorbehaltlich entgegenstehender vertraglicher Absprachen solange wirksam, bis die innerhalb des Vertragszeitraums produzierten Grünen Zertifikate dem Käufer übermittelt und dieser nach Maßgabe der Fälligkeitsbestimmungen den hierfür zu entrichtenden Kaufpreis bezahlt hat. Der gegenwärtige Vertrag endet von Rechts wegen und ohne die Notwendigkeit der Erfüllung einer Formalität - im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz einer Vertragspartei; - im Falle der gütlichen oder erzwungenen Veräußerung der Immobilie, auf der die Photovoltaikanlage, auf Grundlage derer die grünen Zertifikate generiert werden, installiert ist; -im Falle der Zerstörung, durch einen Fall höherer Gewalt oder durch einen willentlichen Akt, der Immobilie, auf der die Photovoltaikanlage, auf Grundlage derer die grünen Zertifikate generiert werden, installiert ist; - Sollte die CWAPE oder das entsprechende substituierende Organ keine grünen Zertifikate, bzw. nicht mehr die bei Installierung der Anlage vorherrschenden Bedingungen bez. der grünen Zertifikate gewähren. Bei Beendigung des Vertrages durch Eintreten eines in den vorangeführten Abschnitten vorgesehenen Falles hat keine Partei Anrecht auf Erlangung einer Entschädigung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------9. Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung nichtig sein, so kann die gesamte Vereinbarung nicht nichtig erklärt werden, sondern bleibt fortbestehen. Die Parteien verpflichten sich, den als nichtig anerkannten Punkt der Vereinbarung innerhalb einer Frist von 1 Woche neu zu verhandeln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------10. Gerichtsstand und anwendbares Recht Der vorliegende Vertrag unterfällt dem belgischen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Eupen. Die vertragsgegenständlichen Transaktionen zwischen den Parteien erfolgen zu folgenden Bednigungen: Seite 4 von 4 1. Datum des Vertrages ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------2. Vertragsnummer ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------3. Erwerber Gesellschaft: Wel-Com SPRL Adresse: Rue des Wallons 39 4840 Welkenraedt gesetzlicher Vertreter: Lucien Semaille, Geschäftsführer Unternehmensnummer/ MwSt-Nr.: BE 0478 671 640 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------4. Veräußerer Name: Adresse: TVA wenn nötig Tel Händy Bankverbindung: Email Adresse: Leistung der Photovoltaikanlage in KWp: Anzahl der bis ende 2012 gelieferten Grüne Zertifikate: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------7. Preis 2012 : 70 € pro Grünem Zertifikat ausschließlich Mehrwertsteuer. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Verkäufer bestätigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und diese anzunehmen. Getätigt zu Welkenraedt, den ……………, wobei jede Partei anerkennt, ein Original erhalten zu haben. Der Käufer Der Verkäufer ----------------------------------- ------------------------------------