Vereinbarung über den Ankauf von Grünen Zertifikaten - Wel-Com

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Vereinbarung über den Ankauf von Grünen Zertifikaten
Präambel
Der Verkäufer verfügt über eine Photovolkaikanlage zur Elektrizitätserzeugung aus Sonnenlicht.
Der Käufer ist bereit, die Grünen Zertifikate, die der Verkäufer von der CWaPE für die durch
vorstehende Anlage produzierte Elektrizität erhält, zu erwerben.
Der Verkäufer verpflichtet sich durch vorliegende Vereinbarung, dem Käufer die abgemachte
Menge der Grünen Zertifikate, die er während der Laufzeit des Vertrages erhält, zu liefern und
nicht zu übertreffen. Der Käufer garantiert seinerseits während der gesamten Vertragslaufzeit
den vertraglich fixierten Preis und den Ankauf der abgemachten Menge der Produktion der
Grünen Zertifikate.
In der vorliegenden Vereinbarung legen die Parteien die Vertragsbedingungen dieser
Transaktion im Einzelnen fest.
Da die administrative Abwicklung zum Erhalt der Grünen Zertifikate gegenüber der CWaPE
über deren Webseite erfolgt, kann es zu Verzögerungen beim Erhalt der Grünen Zertifikate
kommen. Der Verkäufer kümmert sich um die Abwicklung und achtet darauf, dass die
abgemachte Menge spätestens zu den festgelegten Daten auf das Konto des Käufers
transferiert wird.
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1. Produkt
Grünes Zertifikat
Das Grüne Zertifikat ist definiert als Energiezertifikat im Sinne des Artikels 38 des Erlasses vom
12.04.2001 betreffend die Organisation des regionalen Elektrizitätsmarktes (Belgisches
Staatsblatt vom 01.05.2001, Seite 14118). Diese müssen noch mindestens eine
Gültigkeitsdauer von 36 Monate am Tag der Transaktion haben.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------2. Liefermenge
Die Gesamtmenge der vom Verkäufer zu liefernden Grünen Zertifikate entspricht der Menge der
Grünen Zertifikate, die die CWaPE dem Verkäufer für die während der Vertragslaufzeit mittels
der Photovoltaikanlage des Verkäufers eingespeiste Elektrizität ausstellt.
Das Volumen wird auf genau …………….. Grüne Zertifikate festgelegt. Die Verpflichtung des
Verkäufers nach Maßgabe dieses Vertrages beschränkt sich auf die Übertragung von
mindestens 90 % und höchstens 100 % der festgelegten Menge der ihm durch die CWaPE
ausgestellten Grünen Zertifikate.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------3. Lieferung
Der Verkäufer liefert die Grünen Zertifikate bis zu vier Mal pro Jahr.
Diese Lieferungen erfolgen wie folgt bis spätestens:
30. Juni 2012
30. September 2012
15. Dezember 2012
Minimum 10 GZ pro Transaktion außer im Dezember
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------4. Zahlungen
Die Zahlungen des Käufers an den Verkäufer für die gelieferten Grünen Zertifikate erfolgen
spätestens 45 Tage nach Quartalsende für die Zertifikate, die innerhalb des Quartals vom
Käufer erlangt worden sind.
Soweit vorstehender Fälligkeitstermin nicht auf einen Werktag fällt, ist die Zahlung zum
folgenden Werktag fällig.
Der Käufer wird den Kaufpreis zum Zeitpunkt der Fälligkeit auf das in dem Vertrag
angegebenem europäischem Bankkonto des Verkäufers ohne Abzug von Kosten überweisen.
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5. Vertragsverstöße
Außer in dem Fall des Vorliegens höherer Gewalt schuldet der Verkäufer dem Käufer für den
Fall einer ausbleibenden oder nicht vollständigen Lieferung zum Fälligkeitsdatum eine
Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 € pro fehlendem Grünen Zertifikat multipliziert mit der Anzahl
der fehlenden Zertifikate.
Für den Fall unvollständiger Lieferung und Zahlung der Vertragsstrafe sind weitergehende
Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Mit Zahlung der Vertragsstrafe geht der
Erfüllungsanspruch hinsichtlich der zum Fälligkeitszeitpunkt nicht gelieferten Grünen Zertifikate
unter.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------6. Indexanpassung der vertraglich vorgesehenen Preise:
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Sollten im Rahmen der gegenwärtigen Vereinbarung die Zahlung von Beträgen vorgesehen
werden, so vereinbaren die Parteien, dass diese Beträge während der gesamten Laufzeit des
Vertrages nicht indexgebunden angepasst werden können.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------7. Abänderung des Vertrages:
Der Vertrag, bzw. Bestandteile des Vertrages, können nur aufgrund von Absprachen und neuen
Vereinbarungen, erzielt durch die Vertragsparteien, abgeändert werden.
Die Abänderungen des Vertrages, welche integraler Bestandteil des Vertrages werden, müssen
schriftlich, bzw. in Addendum-Form des Vertrages festgehalten und diesem beigefügt werden.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------8.Vertragsende
Der vorliegende Vertrag tritt in Kraft ab dem Datum der Gegen-Unterzeichnung des Käufers. Er
endet von Rechtswegen und ohne Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung am 31.
Dezember 2012 oder früher sollte der Kunde frühzeitig die festgelegte Anzahl an Zertifikate
überwiesen haben. Der Vertrag bleibt vorbehaltlich entgegenstehender vertraglicher
Absprachen solange wirksam, bis die innerhalb des Vertragszeitraums produzierten Grünen
Zertifikate dem Käufer übermittelt und dieser nach Maßgabe der Fälligkeitsbestimmungen den
hierfür zu entrichtenden Kaufpreis bezahlt hat.
Der gegenwärtige Vertrag endet von Rechts wegen und ohne die Notwendigkeit der Erfüllung
einer Formalität
- im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz einer Vertragspartei;
- im Falle der gütlichen oder erzwungenen Veräußerung der Immobilie, auf der die
Photovoltaikanlage, auf Grundlage derer die grünen Zertifikate generiert werden, installiert ist;
-im Falle der Zerstörung, durch einen Fall höherer Gewalt oder durch einen willentlichen Akt,
der Immobilie, auf der die Photovoltaikanlage, auf Grundlage derer die grünen Zertifikate
generiert werden, installiert ist;
- Sollte die CWAPE oder das entsprechende substituierende Organ keine grünen Zertifikate, bzw. nicht
mehr die bei Installierung der Anlage vorherrschenden Bedingungen bez. der grünen Zertifikate
gewähren.
Bei Beendigung des Vertrages durch Eintreten eines in den vorangeführten Abschnitten
vorgesehenen Falles hat keine Partei Anrecht auf Erlangung einer Entschädigung.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung nichtig sein, so kann die
gesamte Vereinbarung nicht nichtig erklärt werden, sondern bleibt fortbestehen.
Die Parteien verpflichten sich, den als nichtig anerkannten Punkt der Vereinbarung innerhalb
einer Frist von 1 Woche neu zu verhandeln.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der vorliegende Vertrag unterfällt dem belgischen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist
Eupen.
Die vertragsgegenständlichen Transaktionen zwischen den Parteien erfolgen zu folgenden
Bednigungen:
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1. Datum des Vertrages
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------2. Vertragsnummer
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------3. Erwerber
Gesellschaft:
Wel-Com SPRL
Adresse:
Rue des Wallons 39
4840 Welkenraedt
gesetzlicher Vertreter:
Lucien Semaille,
Geschäftsführer
Unternehmensnummer/
MwSt-Nr.:
BE 0478 671 640
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Name:
Adresse:
TVA wenn nötig
Tel
Händy
Bankverbindung:
Email Adresse:
Leistung der Photovoltaikanlage in KWp:
Anzahl der bis ende 2012 gelieferten Grüne Zertifikate:
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2012 : 70 € pro Grünem Zertifikat ausschließlich Mehrwertsteuer.
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Der Verkäufer bestätigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und diese
anzunehmen.
Getätigt zu Welkenraedt, den ……………, wobei jede Partei anerkennt, ein Original erhalten zu
haben.
Der Käufer
Der Verkäufer
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