Mark Kremer 22.11.09 Ökosteuer: Plan: - Besteuert wird der in Joule gemessene Energiegehalt von Strom, Benzin, Heizöl, Diesel und Erdgas - Für die Unternehmer sinken die Beiträge zur Rentenversicherung - Verbraucher bekommen einen Ökobonus überwiesen - CO2 Emissionen sinken um ca. 21% - Zahl der Arbeitsplätze steigt um ca. 610 000 - Strukturwandel der Wirtschaft (Energieintensive Sektoren verlieren an Gewicht, Maschinenbau, Elektrotechnik und Feinmechanik profitieren) - Haushalte mit einem monatlichen Netto - Einkommen von mehr als 4000 Mark werden per Saldo belastet, der Rest entlastet. - Steht dem EU – Recht nicht im Wege => Es soll für „ökologisch ehrliche Preise“ sorgen => Die Verbraucher sparen Energie (Anreizpolitik) Bei der ökologischen Steuerreform (1998), wurde durchgesetzt, dass: - Der Faktor Umwelt besteuert wird (Internalisierung der sozialen und ökologischen Folgekosten => Echter Preis) - Entlastung des Faktors Arbeit (Senkung der Lohnnebenkosten, Aufkommensneutralität, Ökobonus an Haushalte) =>Doppelte Dividende (Umweltschutz und Schaffung von Arbeitsplätzen) Liberalisierung des Strommarktes - Stufenweise Marktöffnung der Märkte für Strom und Gas in der EU in den 1990er Jahren 1998 EnWG wird der Gasmarkt vollständig geöffnet. - 2003 zweite Richtlinienpaket der EU (Beschleunigungsrichtlinien) Die Stromversorgung gliedert sich in 1) Erzeugung, 2) Großhandel, 3) Transportnetze, 4) Vertrieb und 5) Verteilnetze. Durch die Liberalisierung der Stromnetze wurde bei 1), 2), 4) freier Wettbewerb eingeführt. 3) und 5) bilden natürliche Monopole. Die Monopole müssen reguliert werden: durch die Bundesnetzagentur auf Bundesebene oder die Landesregulierungsbehörden auf Landesebene (weniger als 100 000 Kunden an einem Netz). Achten auf: 1. die Genehmigung und Festlegung der Netzentgelte für Strom und Gas 2. die Überwachung der Entflechtung (unternehmensinterne Trennung von Erzeugung, Verteilung und Verkauf) 3. Verbesserung der Netzanschlussbedingungen 4. Missbrauchsaufsicht Regulierung auch durch die Erlösobergrenze. (Durch die Festsetzung einer Erlösobergrenze, wird erreicht, dass die Unternehmen effizienter sind) Allerdings muss die Qualität kontrolliert und gewährleistet sein Mark Kremer 22.11.09 Ordnungsrechtliche und Marktwirtschaftliche Instrumente des Staates Ordnungsrechtlich - Ge- und Verbote - Direkte Lenkung durch rechtl. Vorschriften - Auflagen setzen quantitative Normen (Grenzwerte etc.) - Keine Anreize - Wenn an gegenwärtigen Stand der Technik gebunden, können Innovationen verhindert werden - Bei akuten Gefahren sehr effektiv (wie Notbremse) Marktwirtschaftlich - Steuern und Abgabe (Zertifikate) - Indirekte Lenkung durch Anreize - „echter Preis“ für die Nutzung der Umwelt - Kompensationsfunktion ( Internalisierung der sozialen und ökologischen Folgekosten) - Lenkungsfunktion (steuert die Verwendung von knappen Ressourcen) - Um Marktversagen zu verhindern - Anreiz zur Einführung von Innovationen Emissionshandel „cap and trade“ Konzept Begrenzung (cap) der Emissionen pro Zeiteinheit Die Teilnehmer können mit Zertifikaten handeln, die je nach Ausstoß verteilt werden (trade) Der Faktor Umwelt erhält einen Preis. Die Volkswirtschaftlichen Gesamtkosten bleiben gering. Wenn weniger verbraucht wird kann man Zertifikate verkaufen, wenn man zuviel ausstößt, kann man Zertifikate kaufen oder Strafe zahlen.