Parteienfinanzierung in Österreich 17. Dezember 2010 9. Einheit - Parteienfinanzierung 1 Parteienfinanzierung (1/3) •! Warum? –! Parteien unverzichtbares Element der parlamentarischen Demokratie •! Art. 1 § 1 Abs. 1 ParteienG: Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich (Art. 1 B-VG). •! „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“ (Artikel 21 Abs. 1 GG) –! Systemtheorie (Almond): Interessen- und Meinungsaggregation –! Initiierung von programmatischen, gesellschaftsverändernden Prozessen –! Gesellschaftliche Sozialisations- und Repräsentationsfunktionen –! Rekrutierung von politischen Personal 9. Einheit - Parteienfinanzierung 2 Parteienfinanzierung (2/3) •! Umfasst alle Einnahmen Mitgliederbeiträge priv. Spenden Öffentl. Subventionen •! Systemrelevante und notwendige Ausgaben –! Personal und Organisation (Parteiapparat) –! Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentationsaufgaben und Wahlkämpfe •! Politisches Ideal der reinen Beitragspartei –! In Österreich relativ hohe Mitgliederzahl •! Große Wahlkampfspender (fat cats) - Klientelismus –! Bevorzugung großer Parteien –! Steuerliche Abzugsfähigkeit –! Offenlegungsverpflichtungen 9. Einheit - Parteienfinanzierung 3 Exkurs: Das Problem der Korruption •! Spendenannahme durch politische Mandatare –! Unmittelbarer Einfluss eher gering –! Das Problem des Anfütterns („trading with influence“) •! Parteipolitischer Klientelismus (Parteibuchwirtschaft) •! Mangelnde Rechenschaftsverpflichtungen der Parteienfinanzierung auf Landesebene •! Praxisbeispiele: Eurofighter-Ankauf bzw. andere Waffenankäufe durch das Bundesheer; „Homepageaffaire“ •! Stark unterentwickelte Sensibilität und mangelndes Unrechtsbewusstsein der österreichischen politischen Elite gegenüber Unvereinbarkeiten 9. Einheit - Parteienfinanzierung 4 Parteienfinanzierung (3/3) •! Öffentliche Parteienförderung –! Parteien sollen Aufgaben auch zwischen den Wahlkämpfen wahrnehmen –! Reduktion von Abhängigkeiten –! Erhöhung der Chancengleichheit in der Parteienlandschaft –! Verminderung der Korruptionsaffinität –! Öffentliche Akzeptanz ist trotzdem begrenzt –! Oft intransparent (Absicht?) Insgesamt Ausdruck und Element der politischen Kultur im politischen System (2. Einheit) 9. Einheit - Parteienfinanzierung 5 Klubfinanzierung •! In Österreich seit 1963 •! Heute geregelt im Klubfinanzierungsgesetz 1985 •! Zweck: Öffentlichkeitsarbeit, Erfüllung von parlamentarischen Aufgaben, usw. durch die parlamentarischen Klubs •! Jährlicher Sockelbetrag von 1,05 Mio. Euro –! Alte Regelung bis 2008 •! Steigerungsbetrag –! Zwischen 11 – 20 Mandatare: 635.000 ! –! Zwischen 21 – 30 Mandatare: 1.006.000 !, usw. –! Neue Regelung (ab dem Jahr 2009) •! Für Abgeordneten 6-10 gibt es pro Mandatar 103.000 ! •! Für jeden weiteren Abgeordneten zusätzlich 42.000 ! •! Klubgröße (ab dem Jahr 2011) –! –! –! –! –! ÖVP 84 Mitglieder (51 NR + 27 BR + 6 EU) SPÖ 83 Mitglieder (57 NR + 22 BR + 4 EU) FPÖ 51 Mitglieder (37 NR + 9 BR + 2 EU) Grüne 25 Mitglieder (20 NR + 3 BR + 2 EU) BZÖ 21 Mitglieder (18 NR + 2 BR + 1 EU) 9. Einheit - Parteienfinanzierung 6 Parteienfinanzierung (Öffentlichkeitsarbeit) •! Etabliert durch das ParteienG 1975 •! Artikel II § 2 Abs. 2 ParteienG 1975 –! Jeder politischen Partei sind für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit auf ihr Verlangen Förderungsmittel des Bundes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zuzuwenden. –! Jede im Nationalrat vertretene politische Partei in Klubstärke erhält einen Sockelbetrag von 218 019 Euro –! Restbetrag wird auf die im Nationalrat vertretenen Parteien nach der Stimmenanzahl der letzten NR-Wahl aufgeteilt •! „Die Zuwendungen gemäß Abs. 2 betragen 16 164 960 Euro. Dieser Betrag vermindert sich im Jahr 2011 um 3,6 vH, im Jahr 2012 um 5,6 vH, im Jahr 2013 um 6,5 vH und im Jahr 2014 um 7,2 vH. Ab dem Jahr 2015 vermindert oder erhöht sich der für das Jahr 2014 zur Verfügung stehende Betrag in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert.“ 9. Einheit - Parteienfinanzierung 7 Förderungen für die pol. Akademien •! Geregelt im Publizistikförderungsgesetz •! Parteien mit mind. 5 Abgeordneten im Nationalrat –! Sockelbetrag von rund 660.000 ! –! Pro weiteren Abgeordneten rund 28.000 ! –! Auf Antrag (!) zusätzlich 40 % des Gesamtbetrages für internationale politische Bildungsarbeit •! 55% der Mittel (!) müssen nachweislich dafür verwendet werden –! Abschläge bei gerichtlichen Verurteilungen, wie z.B. Verleumdungen usw. •! Verwendung muss durch die Publikation des Jahresabschlusses in der Wiener Zeitung nachgewiesen werden •! Gesamtvolumen rund 11,5 Mio. Euro 9. Einheit - Parteienfinanzierung 8 Wahlkampfkostenrückerstattung •! Art. II § 2a Parteiengesetz spricht von Wahlwerbungskostenbeiträgen •! Pauschalbetrag zu den Wahlwerbungskosten •! Pro Stimmberechtigten rund 2 Euro •! Parteien, die den Einzug in den Vertretungskörper nicht geschafft haben, jedoch mind. 1 % der gültigen Wählerstimmen erhalten haben, haben ebenfalls Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung •! Gesamtvolumen bei der Nationalratswahl 2008 rund 13,5 Mio. Euro 9. Einheit - Parteienfinanzierung 9 Offenlegungsverpflichtungen •! Testierung der widmungsgemäßen Verwendung (extensive Interpretation) durch zwei Wirtschaftsprüfer •! Rechnungshof überprüft widmungsgemäße Verwendung –! Veröffentlichung der Bilanzen in der Wiener Zeitung •! Spenden über 7.260 ! von Unternehmen, Einzelpersonen usw. müssen dem Rechnungshof gemeldet werden –! Art. 1 § 1 Abs. 5 ParteienG: „Dem Präsidenten des Rechnungshofes kann durch Bundesgesetz die Aufgabe übertragen werden, Listen von Spenden an politische Parteien entgegenzunehmen, zu verwahren und auf Ersuchen der betreffenden Partei öffentlich festzustellen, ob Spenden in der ihm übermittelten Liste ordnungsgemäß deklariert wurden.“ •! Offenlegungsverpflichtungen in Deutschland – ein Vorbild? 9. Einheit - Parteienfinanzierung 10 Übersicht über die Kosten der Parteienfinanzierung 9. Einheit - Parteienfinanzierung 11 Index of party spending (Naßmacher) 9. Einheit Parteienfinanzierung 12 Diskussionspunkte Reformvorschläge •! Notwendigkeit staatlicher Parteienfinanzierung? •! Transparenz von Spendenlisten? •! Transparenz der Wahlkampffinanzierung? •! Überprüfung von unabhängigen Behörden mit Sanktionsmöglichkeiten? 9. Einheit - Parteienfinanzierung 13 „Ein bestimmter Zustand der Parteienfinanzierung ist eher Indikator politisch-gesellschaftlicher Verhältnisse als deren Ursache.“ (Ulf Schleth) 9. Einheit - Parteienfinanzierung 14