2.2 Marktlösungen!? • Ist Wettbewerbspolitik überhaupt nötig? • Oft wird argumentiert, dass in bestimmten Situationen die ‚Selbstheilungskräfte‘ des Marktes einen Monopolisten davon abhalten, seine Monopolmacht auszunutzen. • Zwei Beispiele: – Freier Marktzugang: Der Monopolist wird diszipliniert, da hohe Gewinne Konkurrenten anziehen würden („Bestreitbare Märkte“). – Produktion von „dauerhaften“ Gütern: Ein Monopolist kann heute keine hohen Preise setzen, da die Konsumenten voraussehen, dass die Preise morgen sinken werden. • Wieweit tragen diese Argumente? 1 2.2.1 Bestreitbare Märkte • Idee: Monopolistische Marktmacht ist nur ein vorübergehendes Phänomen. Die Gewinne, die der Monopolist erzielt, locken neue Konkurrenten an, die in den Markt eintreten wollen. • Durch die ‚echte‘ (siehe Kapitel 2.1.2) oder potenzielle Konkurrenz (siehe unten) werden die Preise auf dem Markt sinken und damit die Gewinne der Unternehmen wegschmelzen. • In einer solchen Welt gibt es nur wenig Raum für Wettbewerbspolitik. • Theorie der bestreitbaren Märkte: Baumol, Panzar und Willig (1982). 2 2.2.1 Bestreitbare Märkte Beispiel für die Wirkungsweise eines bestreitbaren Marktes • In einem monopolistischen Markt wird ein homogenes Gut produziert. • Die Produktionstechnologie ist sowohl dem Monopolisten als auch potenziellen Newcomern zugänglich. • Die Firmen konkurrieren in Preisen (keine kritische Annahme). • Wir beschränken uns hier auf natürliche Monopole mit positiven Fixkosten F und konstanten Grenzkosten c. • Der Markt ist groß genug, dass der Monopolist seine Fixkosten decken kann. 3 2.2.1 Bestreitbare Märkte • Im Gleichgewicht mit freiem Markteintritt und bei potenzieller Konkurrenz wählt der Monopolist einen Preis, der seinen Durchschnittskosten entspricht: p M = AC = c + F qM • Bei diesem Preis macht der Monopolist Nullgewinne. Beweis: • Setzt der Monopolist einen Preis > AC, wird der Konkurrent in den Markt eintreten und einen Preis setzen, der marginal unter dem Preis des Monopolisten liegt. 4 2.2.1 Bestreitbare Märkte • Das neue Unternehmen könnte so die gesamte Marktnachfrage auf sich vereinen und Gewinne machen, während der ehemalige Monopolist leer ausgeht. → Preis > AC ist kein Gleichgewichtspreis. • Bei einem Preis < AC kann der Monopolist seine Fixkosten nicht decken und erzielt Verluste. → Ein Preis, der den Durchschnittskosten entspricht, ist aus dieser Sicht das einzige Gleichgewicht (gibt es mehrere Preise p mit p = AC muss für den Gleichgewichtspreis gelten, dass der Eindringling nicht profitabel in den Markt drängen kann). • Die bloße Existenz potenzieller Konkurrenten wirkt disziplinierend auf den Monopolisten. 5 2.2.1 Bestreitbare Märkte • Das klassische Monopolmodell in Kapitel 1.4.2 betrachtet weder potenzielle noch echte Konkurrenz und geht von exogener (oder geschützter) Monopolmacht aus. • In Kapitel 2.1.2 haben wir ein Modell mit endogenem Markteintritt betrachtet, aber den Einfluss potenzieller Konkurrenz vernachlässigt. • In diesem Modell erzielen die Firmen auch Nullgewinne, aber sie verursachen durch die Replizierung der Fixkosten gesamtwirtschaftlich produktive Ineffizienz. • Die Theorie bestreitbarer Märkte thematisiert potenzielle Konkurrenz, und kommt so zu dem Schluss, dass AC-Preise mit gesamtwirtschaftlich produktiver Effizienz vereinbar sind. 6 2.2.1 Bestreitbare Märkte Folge der Bestreitbarkeit von Märkten: • Jeder frei zugängliche Markt erreicht die sozial effiziente Ausbringungsmenge. • Da im vorliegenden Beispiel nur eine einzige Firma in dem Markt tätig ist, wird gleichzeitig eine ineffiziente Verdopplung der Fixkosten verhindert. Technologische Effizienz ist somit gewährleistet. • Es existiert keine Notwendigkeit regulierender Eingriffe. Denn sogar in einem Markt mit einem dauerhaften Monopol ohne Markteintritte neuer Firmen wird das soziale Optimum erreicht. 7 2.2.1 Bestreitbare Märkte Illustration p pM p(Q) = a – bQ Monopolist ohne Markteintritt Monopolist bei potenziellem Markteintritt MR First-best pA pc AC(Q) = c + F/Q > c MC(Q) = c QM QA Qc Q 8 2.2.1 Bestreitbare Märkte Aber • Die Theorie bestreitbarer Märkte berücksichtigt nicht mögliche Reaktionen des Monopolisten auf Markteintritt. • (Oder sie unterstellt lange Anpassungszeiten auf Seiten des Monopolisten). • Ist z.B. die Drohung glaubwürdig, einen Markteindringling mit einem Preiskampf zu konfrontieren? Ist dann die Drohung des Markteintritts noch glaubwürdig? 9 2.2.1 Bestreitbare Märkte • Angenommen, durch die Aufnahme der Produktion ‚versinken‘ Fixkosten (sunk costs). • Dann kann der Monopolist glaubwürdig drohen, bei Markteintritt die Preise auf ein Niveau unter AC (bis maximal MC) zu senken, so dass der Eindringling Verluste macht. • In diesem Fall würde zwar auch der Monopolist keine Gewinne, machen, • doch ohne Preiskampf würde er die Nachfrage vollständig verlieren und dennoch die für ihn versunkenen Fixkosten tragen müssen, • und mit Preiskampf könnte er bei einem Preis > MC zumindest einen Teil der Fixkosten decken. 10 2.2.1 Bestreitbare Märkte • Der Hintergrund ist, dass bei Preiswettbewerb im Gleichgewicht Grenzkostenpreise resultieren – auch bei positiven Fixkosten! • Die Firmen machen in der kurzfristigen Betrachtung Verluste. • Das bedeutet jedoch, dass langfristig, wenn die Entscheidung über Markteintritt endogen ist, es nur für einen Anbieter profitabel sein kann, in den Markt einzutreten. • Konkurrenz wird durch den drohenden Preiskampf abgeschreckt, so dass ein Monopolist in seiner Preissetzung nicht beschränkt ist. • Preiswettbewerb führt zwar kurzfristig zu wohlfahrtsoptimalen Allokationen, ist aber auf lange Sicht in unserem Modell problematisch. 11 2.2.1 Bestreitbare Märkte – Modell: Marktkonzentration bei freiem Marktzutritt Fazit • Potenzielle Konkurrenz kann Monopolisten disziplinieren und das Problem gesamtwirtschaftlich produktiver Ineffizienz prinzipiell lösen. • Versinken beim Markteintritt Fixkosten, wird die Monopolstellung jedoch nicht bestritten, denn Markteintritt kann glaubwürdig durch die Drohung eines Preiskriegs abgeschreckt werden. • Eine Marktlösung des Problems natürlicher Monopole erscheint daher lediglich dann möglich, wenn irreversible Kosten unwahrscheinlich sind, oder Preisanpassungen des Monopolisten lange dauern. 12 2.2.1 Bestreitbare Märkte – Modell: Marktkonzentration bei freiem Marktzutritt • Andere Markteintrittsbarrieren: • Wechselkosten und Netzwerkeffekte auf Nachfrageseite (QWERTY-Keyboard, ...) • Markennamen und Reputation • Beschränkter Zugang zu Zulieferern und Inputfaktoren • Steile Lernkurve (Kostenreduktion durch Erfahrung) • Austrittsbarrieren (Umweltbestimmungen, Pensionsansprüche, ...) • Regulierung (Taxilizenzen ...) • Patente • .... 13 2.2.2 Dauerhafte Güter • Die Coase-Vermutung (1972) Ein Unternehmen, das dauerhafte Güter produziert, d.h. Güter, die über mehrere Perioden haltbar sind (Autos, Computer, Fotokopierer, Waschmaschinen etc.), wird Preise in Höhe der Grenzkosten setzen, selbst wenn dieses Unternehmen ein alleiniger Anbieter ist. • Idee Ein Monopolist kann sich nicht glaubwürdig verpflichten, den Monopolpreis auch zukünftig zu fordern: sobald alle das Gut gekauft haben, die höhere Zahlungsbereitschaften als den Monopolpreis haben, ist es profitabel, den Preis zu senken, um weitere Nachfragergruppen anzuziehen. 14 2.2.2 Dauerhafte Güter • Aus diesem Grunde wird sich der Monopolist die Nachfragekurve ‚herunter‘ arbeiten, bis er an den Grenzkosten angelangt ist. • Wenn Markträumung und Preisanpassungen hinreichend schnell stattfinden, verliert der Monopolist praktisch alle Marktmacht, denn die Konsumenten werden die fallenden Preise antizipieren. • Im Limit werden alle Transaktionen zu Grenzkostenpreisen stattfinden (Beweis z.B. Gul et al. 1986). • Im Endeffekt konkurriert der Monopolist mit sich selbst! • Folgendes vereinfachtes Modell zeigt den Wirkungsmechanismus. 15 2.2.2 Dauerhafte Güter Modell: Monopolist und dauerhafte Güter Annahmen • Ein Monopolist produziert ein dauerhaftes Gut, das zwei Perioden (t = 1,2) hält, zu normierten Grenzkosten von Null. • Die Konsumenten leben zwei Perioden. Ein Gut heute gekauft stiftet zwei Perioden Nutzen. Ein Gut morgen gekauft, lediglich eine Periode. Kein Konsument kauft mehr als eine Einheit. • Der Monopolist sieht sich der linearen inversen Nachfragefunktion p(q) = 1 – q gegenüber, die als Zahlungsbereitschaften der einzelnen Nachfrager pro Periode interpretiert wird. 16 2.2.2 Modell – Monopolist und dauerhafte Güter Periode 1: • Der Monopolist bestimmt einen Preis p1 und eine Menge q1 (wobei nicht p1 = 1 – q1 gelten muss, da das Gut ja zwei Perioden Nutzen stiftet). • Die Konsumenten treffen eine Kaufentscheidung aufgrund des Preises p1 und des erwarteten Preises in Periode 2. Periode 2: • Der Monopolist setzt einen Preis p2 in Abhängigkeit davon, wie viele Konsumenten das Gut in Periode 1 gekauft haben. • Die Konsumenten entscheiden über den Kauf des Gutes, falls sie es in Periode 1 noch nicht erworben haben, und orientieren sich dabei an p2 . 17 2.2.2 Modell – Monopolist und dauerhafte Güter Lösung (durch Rückwärtsinduktion) in Periode 2: • In Periode 1 wurde die Menge q1 verkauft. Damit verbleibt eine (inverse) Restnachfrage von p2 = 1 − q1 − q2 • Mit Grenzkosten von Null ist der Gewinn in Periode 2 folglich: π 2 = p2 q2 = (1 − q1 − q2 )q2 • Die Gewinnmaximierungsbedingung erster Ordnung für den Monopolisten ist: 1 − q1 − 2q2 = 0 18 2.2.2 Modell – Monopolist und dauerhafte Güter • Daraus ergeben sich die optimalen Werte für Menge und Preis q2* 1 − q1 = 2 und p2* 1 − q1 1 − q1 = 1 − q1 − = 2 2 • Der Monopolist erzielt damit in Periode 2 einen Gewinn von 2 1 − q1 1 − q1 (1 − q1 ) π 2 = p2* ⋅ q2* − 0 = ⋅ = 2 2 4 19 2.2.2 Modell – Monopolist und dauerhafte Güter Lösung Periode 1: • Welchen Preis p1 und welche Menge q1 soll der Monopolist in Periode 1 setzen? • Im Gleichgewicht macht der Monopolist durch seine Wahl der Preise und Mengen den (letzten) Konsumenten, der das q1–te Gut erwirbt, gerade indifferent zwischen dem Kauf des Gutes in t = 1 und dem Kauf des Gutes in t = 2. • Dieser Konsument hat unter allen Käufern von q1 die geringste Zahlungsbereitschaft, die somit (pro Periode) 1 – q1 beträgt. 20 2.2.2 Modell – Monopolist und dauerhafte Güter • Der indifferente Konsument erzielt also eine KR von KR1 = 2(1 − q1 ) − p1 wenn er das Gut in Periode 1 kauft, das er dann für zwei Perioden nutzen kann. • Kauft er das Produkt in Periode 2, erzielt er KR2 = 1 − q1 − p2 • Setzt man KR1 und KR2 gleich und beachtet, dass p2 = p2* ist, ergibt sich 3(1 − q1 ) p1 = 2 21 2.2.2 Modell – Monopolist und dauerhafte Güter • Der Monopolist wählt nun die Menge q1, die den Gesamtgewinn in beiden Perioden maximiert: (1 − q1 )2 3(1 − q1 ) (1 − q1 )2 π m = π 1 + π 2 = p1q1 + = q1 + 4 2 4 Die Bedingung erster Ordnung lautet: ! ∂π m 3(1 − q1 ) 3q1 1 − q1 (− 1) = 0 = − + ∂q1 2 2 2 • Löst man dies nach q1 auf, erhält man die optimalen Werte: q1* 2 = , 5 p1* 9 3 * = , q2 = , 10 10 p2* 3 = 10 • Der Gesamtgewinn des Monopolisten beträgt damit 9 π m = π1 + π 2 = 20 22 2.2.2 Modell – Monopolist und dauerhafte Güter Beachte • Die Preise fallen; d.h. der Monopolist hangelt sich die Nachfragekurve herunter! • Könnte der Monopolist sich glaubwürdig verpflichten, denselben Preis in beiden Perioden zu wählen, so würde er sich in der ersten Periode der Nachfragefunktion p(q) = 2(1 – q) gegenübersehen. • (Niemand würde erst in der zweiten Periode kaufen wollen.) • In diesem Fall wäre die Bedingung erster Ordnung für das Gewinnmaximum : 2 – 4q = 0 . • Die optimalen Entscheidungen sind: q* = 1/2 und p* = 1. 23 2.2.2 Modell – Monopolist und dauerhafte Güter • Der Gesamtgewinn wäre: 1 1 9 π1 + π 2 = + 0 = > 2 2 20 • D.h., könnte sich der Monopolist auf eine Einpreispolitik verpflichten, könnte er seinen Gewinn erhöhen – zum Schaden für die Wohlfahrt. • Für die Wettbewerbspolitik ist es daher wichtig zu wissen, wie solche Selbstverpflichtungspolitiken aussehen können. • Im Folgenden sind drei Beispiele aufgeführt: 24 2.2.2 Dauerhafte Güter • Meistbegünstigungsklauseln: Es wird vertraglich festlegt, dass, sollte der Monopolist einmal seine Preise senken, alle Konsumenten, die das Gut zu einem höheren Preis gekauft haben, ebenfalls in den Genuss der Preissenkung kommen. • Vermietung oder Leasing: Sollte der Monopolist die Preise in Zukunft senken, vermindert er damit gleichzeitig den Wert des Gutes, das ihm selbst gehört. • Reputation: Der Monopolist baut einen Ruf auf, dass er die Kapazitäten nicht ausweitet und den Markt mit seinen Produkten überschwemmt. 25 2.2.2 Dauerhafte Güter Fazit • Die Vermutung von Coase, dass der Monopolpreis bis zu den Grenzkosten sinken wird, hängt vor allen Dingen von der Selbstbindungskraft des Monopolisten ab. • Letztlich führt der Wunsch nach Preisdiskriminierung zu dem obigen Problem intertemporaler Selbstverpflichtung des Monopolisten. • Was passiert, wenn der Monopolist Preise (statisch) diskriminieren darf und kann, sehen wir nun ... 26 2.2.3 Preisdiskriminierung • Preisdiskriminierung liegt noch nicht notwendigerweise vor, wenn dasselbe Gut zu unterschiedlichen Preisen verkauft wird. • Dies könnte auch etwa unterschiedliche Transportkosten oder unterschiedliche Grenzkosten reflektieren. • Preisdiskriminierung liegt vor, wenn der Monopolist versucht, unterschiedlichen Käufern unterschiedliche Preise abzuverlangen, die nicht mit Kostenargumenten erklärt werden können. • Stigler definiert Preisdiskriminierung als eine Situation, in der zwei oder mehrere gleiche oder ähnliche Güter zu Preisen verkauft werden, die in einem unterschiedlichen Verhältnis zu den Grenzkosten stehen. 27 2.2.3 Preisdiskriminierung • Für Preisdiskriminierung gibt es zahllose Beispiele: • • • • • • • • Preise für Flugtickets der Business- und Economy-Klasse ... .... sowie zu unterschiedlichen Zeiten (American Airlines ändert seine Preise etwa eine halbe Millionen mal am Tag in Abhängigkeit von komplexen Auslastungsprognosen), Hard- und Softcoverausgaben für Bücher, Preisunterschiede für private und gewerbliche Käufer, Studentenrabatte, Internet-Preispolitik (etwa über Opportunitätskosten der Zeit oder Informationen über vergangene Transaktionen) ... Man unterscheidet drei Grade der Preisdiskriminierung. 28 2.2.3 Preisdiskriminierung Preisdiskriminierung ersten Grades • Ein Monopolist verlangt von jedem Konsumenten einen anderen Preis. • Kennt der Monopolist die maximalen Zahlungsbereitschaft der Konsumenten, so verlangt er diese von jedem („perfekte“ Preisdiskriminierung). • Perfekte Preisdiskriminierung maximiert die Wohlfahrt! 29 2.2.3 Preisdiskriminierung Wohlfahrtseffekte der perfekten Preisdiskriminierung p O U pM pc S T c O´ qM qc q 30 2.2.3 Preisdiskriminierung • Der Monopolist produziert zu Grenzkosten von c und sieht sich der Nachfragefunktion OO´ gegenüber. • Diese Nachfragefunktion kann interpretiert werden als Aggregation der Einzelnachfragen sehr vieler Käufer. Jeder Punkt auf der Gerade stellt die maximale Zahlungsbereitschaft eines bestimmten Konsumenten dar. • Ist der Monopolist in der Lage, für jeden Kunden einen eigenen Preis zu verlangen, wird er diesen Preis in Höhe der individuellen Zahlungsbereitschaft festsetzen. • Dadurch schöpft er die gesamte Konsumentenrente ab; sein Gewinn entspricht der Fläche OpcS. 31 2.2.3 Preisdiskriminierung • Die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt beträgt ebenfalls OpcS und erreicht damit ihren höchstmöglichen Wert! • Grund: Selbst wenn der Monopolist seine Produkte zu Grenzkosten verkaufen würde, könnte die Wohlfahrt nicht größer sein. • Die Fläche OpcS würde dann anstatt dem Anbieter den Kunden als Konsumentenrente zufließen. • Bei Durchsetzung des Monopolpreises pM stimmt die Summe aus Produzenten- und Konsumentenrente mit der Fläche OUTpc überein und ist damit geringer. 32 2.2.3 Preisdiskriminierung Preisdiskriminierung zweiten Grades • Hier darf z.B. der Stückpreis mit der Menge variieren (‚Mengenrabatt‘). Beispiele: Gas- und Elektrizitätspreise, Festnetztelefonie, Cornflakes-Packungen etc. • Durch solche Mengenrabatte können Firmen Preisdiskriminierungsverbote umgehen. • Man kann theoretisch zeigen, dass Preisdiskriminierung zweiten Grades die optimale Preispolitik eines Monopolisten ist, der nur ‚ungenaue‘ Informationen über die Zahlungsbereitschaft seiner Nachfrager hat (z.B. Wolfstetter). • Die Idee ist, dass sich die Nachfrager gemäß ihren Zahlungsbereitschaften in den nachgefragten Mengen selbst selektieren. 33 2.2.3 Preisdiskriminierung Beispiel • Kundengruppe A besitzt relativ preiselastische Nachfrage DA. • Kundengruppe B besitzt preisunelastische Nachfrage DB. • Ein preisdiskriminierender Monopolist würde also von A einen niedrigeren Preis verlangen als von B: pA < pB. • Gehen wir davon aus, dass ein Kunde aus A bei dem Preis pA mehr nachfragt als ein Kunde aus B: DA(pA) > DB(pA). • Bei einem Preisdiskriminierungsverbot könnte nun der Monopolist folgenden Mengenrabatt anbieten: 34 2.2.3 Preisdiskriminierung • Jede Einheit bis DB(pA) kostet pB, jede weitere Einheit pA. • Bei diesem Vorschlag würde sich am Kaufverhalten von B im Vergleich zur Preisdiskriminierung nichts ändern, da auch bei dem günstigeren Preis pA nicht mehr nachgefragt wird. • Und A fragt ebenso exakt soviel nach wie beim Preis pA. Allerdings zahlen sie für die ersten Einheiten DB(pA) mehr, so dass sie sich schlechter stellen. • Es gibt also keinen Unterschied in der Effizienz, nur die Verteilung ändert sich zugunsten des Monopolisten. 35 2.2.3 Preisdiskriminierung Anmerkungen • Anders als bei Preisdiskriminierung dritten Grades (siehe unten) braucht der Monopolist hier die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Gruppe nicht zu kennen. • Durch die Nachfrageentscheidung selektieren sich die Konsumenten selbst in die verschiedenen Gruppen. • Das einfache Beispiel hängt davon ab, dass DA(pA) > DB(pA). Allgemeinere (aber auch komplexe) Modelle schwächen diese Annahme ab und leiten gewinnmaximale Rabattsysteme ab. 36 2.2.3 Preisdiskriminierung Preisdiskriminierung dritten Grades • Es werden unterschiedliche Preise von Kundengruppen verlangt, die sich in bestimmten (mehr oder weniger) beobachtbaren Eigenschaften unterscheiden. • Diese Eigenschaften können sein: • Alter (Senioren- und Studententarife) • Zeit (Happy-hours in Bars und Restaurants) • Standort und Beschäftigung (Kantinenessen) • Zeitopportunitätskosten (Supermarkt-Coupons) • Nationalität (Autos) • ... • Die nächste Tabelle zeigt ein Beispiel der Preisdiskriminierung nach Nationalität mit recht starken Unterschieden in Grenzkosten-Aufschlägen: 37 2.2.3 Preisdiskriminierung Kosten-Aufschläge für ausgesuchte Autos im Jahr 1990 Markup (%) Model Belgium France Germany Italy U.K. Nissan Micra 8.1 23.1 8.9 36.1 12.5 Fiat Tipo 8.4 9.2 9.0 20.8 9.1 Toyota Corolla 9.7 19.6 13.0 24.2 13.6 VW Golf 9.3 10.3 12.2 11.0 10.0 Mercedes 190 14.3 14.4 17.2 15.6 12.3 BMW 7 series 15.7 15.7 14.7 19.0 21.5 Quelle: Verboven (1996). 38 2.2.3 Preisdiskriminierung Probleme eines diskriminierenden Monopolisten 1. Der diskriminierende Monopolist muss Informationen über die Zahlungsbereitschaften der Konsumenten haben. • Der perfekt diskriminierende Monopolist muss exakt die Zahlungsbereitschaft von jedem Konsumenten kennen. • Wenn die statistischen Eigenschaften der Nachfrage bekannt sind, kann man Diskriminierung zweiten und dritten Grades anwenden. • Aber auch dann ist es schwierig zu erkennen, von welchem Typ der Kunde ist, der den Laden betritt ... 39 2.2.3 Preisdiskriminierung 2. Der Monopolist muss vollständige Verhandlungsmacht besitzen. • Dann kann die Abschöpfung der Zahlungsbereitschaften durch ein „take it or leave it“-Preisangebot geschehen. Der Kunde wird ein Angebot nicht ablehnen, das seine Zahlungsbereitschaft (fast) abschöpft. • Was aber, wenn der Konsument das Angebot ausschlägt, und seinerseits beginnt, Gegenangebote zu machen (etwa in Höhe der Grenzkosten plus kleinem Aufschlag)? • In diesem Fall hätte der Monopolist Anreize, weiter zu verhandeln. • Das Problem des Monopolisten ist es, sich glaubwürdig zu verpflichten, dass die Verhandlung bei einer Ablehnung des Angebotes sofort abbricht. Dies ist jedoch nicht einfach (siehe auch Kapitel 2.2.2). 40 2.2.3 Preisdiskriminierung 3. Es darf keine Arbitragemöglichkeiten für die Nachfrager geben. • Preisdifferenzierung ist nicht erfolgreich, wenn die Kunden die Produkte untereinander weiterverkaufen können. • Ansonsten könnten Kunden mit niedrigen Zahlungsbereitschaften an Kunden mit höheren Zahlungsbereitschaften weiter verkaufen (z.B. „Parallelimporte“). • Oder sie könnten bei Mengenrabatten einen Intermediär einschalten, der in großen Mengen einkauft und in kleinen Mengen weiter verkauft. 41 2.2.3 Preisdiskriminierung 4. Höhere Monopolgewinne werden auch höhere Rentseeking Ausgaben nach sich ziehen. • Ein perfekt diskriminierender Monopolist maximiert zwar die Wohlfahrt, aber die Wohlfahrt könnte vorher bereits durch unproduktive Ausgaben im Wettbewerb um das Monopol aufgefressen worden sein. • Wenn dem so ist, dann ist der perfekt diskriminierende Monopolist nicht wohlfahrtsmaximierend, sondern ganz im Gegenteil die am wenigsten effiziente Marktform von allen! 42 2.2.3 Preisdiskriminierung Wettbewerbspolitik • Aus ökonomischer Sicht ist Preisdiskriminierung per se zunächst einmal nichts Schlechtes. • Wir haben gesehen, dass durch Preisdiskriminierung die (statische) Effizienz steigen kann. • Die Möglichkeit zur Preisdifferenzierung kann es zudem Firmen erst erlauben, Fixkosten zu decken und somit die Produktion überhaupt aufzunehmen. • Doch Preisdiskriminierung wird von Wettbewerbsbehörden typischerweise problematisch gesehen. • Ein Grund ist, dass Preisdiskriminierung ein klares Signal für Marktmacht ist (was aber nicht impliziert, dass 43 Preisdiskriminierung ceteris paribus wohlfahrtsschädlich ist). 2.2.3 Preisdiskriminierung • Ein anderer Grund ist, dass bei erfolgreicher Preisdiskriminierung Arbitragemöglichkeiten vermieden werden müssen. • Dies kann aber zu Ineffizienzen führen. Ein Konsument, der einen geringen Preis angeboten bekommt, könnte das Gut kaufen und an einen Konsumenten weiter verkaufen, der von der Firma einen Preis angeboten bekommt, der über seiner Zahlungsbereitschaft liegt. • Eine Arbitragemöglichkeit kann den Konsumenten erlauben, sich besser zu stellen, so dass ein Wiederverkaufsverbot ceteris paribus wohlfahrtsschädigend ist. • Ist Wiederverkauf nicht möglich, kann Preisdiskriminierung also zu einer ineffizienten Verteilung der Güter führen. 44 2.2.3 Preisdiskriminierung • Doch durch Preisdiskriminierung kann, wie wir gesehen haben, die Gesamtversorgung auch steigen, so dass es zu Effizienzgewinnen kommt. • Insbesondere kann die Monopollösung mit Preisdiskriminierung durchaus besser sein als die Monopollösung ohne Preisdiskriminierung. • Anmerkung: Der Wunsch, Preise zu diskriminieren, kann sich auch auf die Qualitätspolitik niederschlagen. • • IBM hat 1990 die Schnelligkeit ihres populären Laserdruckers LaserPrinter E bewusst gedrosselt, um diesen dann um etwa 60% billiger verkaufen zu können, ohne die Preise für die anspruchsvollen Kunden reduzieren zu müssen. Sony hat für seine MiniDiscs 60- und 74-Minutenversionen produziert, wobei ein großer technischer Aufwand betrieben wurde, um die schlechtere Version aus der besseren Version zu kreieren, so dass dafür 45 geringere Preise gefordert werden konnten. 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten • Wechsel- und Suchkosten („Switching costs) können zu wohlfahrtsschädlichen Preisen führen. • Ein Wechsel zu einem neuen Produkt kann z.B. Transaktionskosten (Auflösen eines Kontos bei einer Bank) oder Lernkosten (Erlernen eines neuen Computerprogramms) verursachen. • Es existieren auch künstliche oder vertraglich vereinbarte Switching costs, die es dem Kunden schwieriger machen, zu einem neuen Produkt zu wechseln (z.B. das Sammeln von Flugmeilen, Kontoauflösungsgebühren, intransparente Preisgestaltung etc). • Allerdings wird zuweilen argumentiert, dass der Wettbewerb um Konsumenten das Problem heilen könne. • In diesem Abschnitt werden wir uns mit beiden Argumenten beschäftigen. 46 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten – Modell: Monopolpreise bei Suchkosten • Dass Suchosten Marktmacht erzeugen, sei an einem einfachen Beispiel gezeigt: Beispiel: Monopolpreise bei Suchkosten • Angenommen, alle Nachfrager auf einem Bertrand-Markt mit vielen Anbietern besitzen eine identische Zahlungsbereitschaft v und die Anbieter produzieren bei Null-Grenzkosten. • Zudem sei angenommen, dass jeder Nachfrager einen Anbieter zu Nullkosten besuchen kann, dass aber das Herausfinden des Preises eines weiteren Anbieters Suchkosten in Höhe von s erzeugt. 47 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten – Modell: Monopolpreise bei Suchkosten • Bei s = 0 gilt für den Gleichgewichtspreis p* = 0. • Behauptung: Für s > 0 und einer großen Anbieterzahl gilt p* = pM = v. • (pM ist der Monopolpreis, also gleich der Zahlungsbereitschaft der Konsumenten.) • Beweis: Angenommen, alle Anbieter wählen p = 0. Dann besuchen die Nachfrager zufällig einen der Anbieter und erwarten Nullpreise. • Wenn aber Anbieter 1 seinen Preis erhöht und p1 = s verlangt, wird er aufgrund der Suchkosten keine Nachfrage verlieren, obwohl die anderen Anbieter einen Preis p = 0 verlangen. 48 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten – Modell: Monopolpreise bei Suchkosten • Dasselbe Argument gilt natürlich auch für den Anbieter 2, etc. • Aber eine Situation, in der alle Anbieter p = s fordern ist auch kein Gleichgewicht. • Wenn in dieser Situation Anbieter 1 anstelle von s einen Preis 2s verlangen würde, würde er wiederum keine Nachfrage verlieren. (…) • Nur wenn pi = pM für alle i gilt, lohnt es sich nicht, weiter den Preis zu erhöhen. • Auch eine unilaterale Preissenkung ist für eine hinreichend große Anzahl von Anbietern nicht profitabel, denn in diesem Fall lohnt sich das Suchen der günstigen Firma für die Nachfrager nicht. 49 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten – Modell: Monopolpreise bei Suchkosten • p* = pM ist der einzige Gleichgewichtspreis. • Paradoxerweise funktioniert das Resultat nur bei hinreichend starker Konkurrenz (bei zwei Anbietern existiert kein Gleichgewicht in reinen Strategien). • Dies ist ein Beispiel dafür, dass ‚zuviel‘ Wettbewerb zu einem Rückgang der Konsumentenrente zugunsten der Produzentenrente führen kann (Vorsicht: Wohlfahrtskosten kämen nur vor, wenn es Nachfrager mit einer Zahlungsbereitschaft kleiner v gäbe); die Fusion einiger Anbieter könnte es für die Nachfrager profitabel machen, weiter zu suchen … 50 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten Wechselkosten und Marktlösungen • Auch bei Friktionen beim Anbieterwechsel (Such- und Wechselkosten) gibt es Selbstheilungskräfte des Marktes. • Kommt es nämlich z.B. bei Wechselkosten zu „Lock-inEffekten“ bei dem bestehenden Kundenstamm, die über hohe Preise ‚ausgebeutet‘ werden können, ist der Wettbewerb um die Kunden besonders stark: • Die Unternehmen möchten einerseits den Preis hoch halten, um mit dem gegebenen Kundenstamm einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. • Aber die Unternehmen können nur über kleine Preise eine größere Anzahl von Kunden anziehen. 51 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten Preissetzung in einem Markt mit Wechselkosten Statische Betrachtung • In einem Markt agieren zwei Firmen, 1 und 2, die homogene Güter produzieren. Die Firmen produzieren mit identischen Grenzkosten c. • Es gibt n Konsumenten, die die gleiche Zahlungsbereitschaft v (< 2c) für jeweils eine Einheit von Firma 1 oder Firma 2 haben. • Der Anteil α der Konsumenten hat vorher bei Firma 1 gekauft, der Anteil 1 – α bei Firma 2. 52 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten– Preissetzung in einem Markt mit Switching Costs • Wollen die Konsumenten von einem zum anderem Anbieter wechseln, so entstehen ihnen Wechsel- und Suchkosten in Höhe von s. Für s gilt: s ≥ v−c > 0 • Die Firmen wählen simultan ihre Preise. → Es existiert ein eindeutiges Nash-Gleichgewicht, in dem beide Firmen den Monopolpreis in Höhe von v setzen. Es gilt also: p1 = p2 = v Der Gewinn für die beiden Unternehmen beträgt: π 1 = αn(v − c ) und π 2 = (1 − α )n(v − c ) 53 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten– Preissetzung in einem Markt mit Switching Costs Beweis • Keine Firma wird einen Preis wählen, der unterhalb ihrer Grenzkosten oder oberhalb der Zahlungsbereitschaft der Konsumenten liegt. • Da die Wechselkosten größer oder gleich sind als der maximale Nutzen, der bei Wechsel entstehen kann, s ≥ v − c, gibt es niemals einen Anreiz für die Konsumenten zu wechseln. • Also können die Firmen Monopolpreise wählen, und die gesamte Zahlungsbereitschaft abschöpfen. 54 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten Dynamische Betrachtung • Nehmen Sie nun an, die beiden Firmen konkurrieren über zwei Runden. • Zahlungen werden nicht diskontiert. • Ansonsten ist alles analog wie in der statischen Betrachtung. • Da Such- und Wechselkosten Lock-in-Effekte erzeugen, ist es entscheidend für die Firmen, einen möglichst hohen Marktanteil in der ersten Periode zu gewinnen. 55 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten– Preissetzung über zwei Perioden • Es gilt: Im Gleichgewicht verlangen beide Firmen einen Preis von p11 = p12 = c − (v − c ) in Periode 1 und p12 = p22 = v in Periode 2. • Es werden über beide Perioden zusammen Nullgewinne erzielt: • der Stückgewinn in der ersten Periode ist c – (v – c) – c = – (v – c); • der Stückgewinn in der zweiten Periode ist v – c. 56 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten– Preissetzung über zwei Perioden Beweis • Die Gewinne in Periode 2 sind (siehe Beispiel 1): π 1 = αn(v − c ) und π 2 = (1 − α )n(v − c ) • In Periode 1 konkurrieren die Firmen um die Marktanteile α bzw. 1 –α, die sie in Periode 2 ausbeuten können. • Bei einem Preis von c – ( v – c ) wird der gesamte Stückgewinn, der in Periode 2 erzielt wird, von den Grenzkosten abgezogen. Dieser Preis ist aus der Sicht der Unternehmen die Preisuntergrenze für Periode 1. • Angenommen, Firma 2 setzt einen Preis, für den gilt: p12 > c − (v − c ) = 2c − v 57 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten– Preissetzung über zwei Perioden Firma 1 hat dann einen Anreiz, diesen Preis marginal zu unterbieten und alle Konsumenten zu einem Preis > 2c – v in Periode 1 zu bedienen. In diesem Fall könnte sie positive Gewinne erzielen. • D.h. wie im Bertrandwettbewerb (und auch z.B. im Rent seeking Modell von Posner) werden beim Wettbewerb um Marktanteile alle zukünftigen Gewinne wegkonkurriert. • In der ersten Periode entstehen Preise, die unter den Grenzkosten liegen. • Im Ergebnis erzielen die Firmen Nullgewinne – und das obwohl sich ein Wechsel niemals lohnen kann. 58 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten– Preissetzung über zwei Perioden Beispiele für geringe (Kampf-) Preise in einer ‚ersten Periode‘, um den Markt über hohe Preise in der ‚zweiten Periode‘ auszubeuten: • Gebührenfreie Girokonten für Studenten. • Neue Kontentypen bringen oft höhere Zinsen. • Kostengünstige Computerausrüstungen für Bildungseinrichtungen in der Hoffnung auf zukünftige Käufe durch Studenten. • Private Fernsehsender zeigen häufig gegen Ende eines Films mehr Werbung als am Anfang. • Basis-Automodelle bringen oft geringere Gewinne als größere, luxuriösere Varianten. • Autoversicherungen erzielen typischerweise einen geringeren Gewinn pro Kopf für jüngere als für ältere Fahrer. • ... 59 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten Implikationen für die Wettbewerbspolitik • Der Wettbewerb um Kunden reduziert das Problem von Wechsel- und Suchkosten. • Aber wie zuvor ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Selbstheilungskräfte vollständig wirken. • Die Wettbewerbspolitik sollte also Aktivitäten, die die Wechsel- und Suchkosten für Konsumenten erhöhen, entgegenwirken und dafür solche Aktivitäten fördern, die die Kosten verringern (z.B. Kompatibilität von Produkten, Einführung von Qualitäts-Standards, etc.). • (Neuere theoretische und empirische Arbeiten zeigen allerdings, dass Transparenz Kollusion erleichtern kann, wie noch zu sehen sein wird.) • Ein Einschreiten wird etwa erforderlich sein, wenn Kunden künstlich an einen bestimmten Anbieter gebunden werden, wenn z.B. die Konsumenten bei Wechsel des Telefonanbieters ihre Nummern ändern müssten. 60 2.2.4 Wechsel- und Suchkosten • Das Problem der Wechselkosten stellt sich besonders in Netzwerkindustrien (Telefon, Fax, Email, Ebay, Kreditkarten). • Dort ist monopolistische Marktmacht üblich, aber oft auch effizient, denn Nutzer der Netzwerke verursachen positive externe Effekte auf andere Nutzer. • Zugleich kann das Koordinationsproblem der Nutzer aber auch dazu führen, dass Marktmacht leicht ausgebeutet werden kann ... • Wie sieht es etwa mit Microsoft oder eBay aus (natürliches Monopol, Netzwerkeffekte, Wechselkosten, bestreitbar, Marktmacht vs. Marktmissbrauch, dynamische Effizienz ...)? 61