Folien Vorlesung 7

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Gliederung der Vorlesung
Vorlesung 1 (27.Okt.):
Vorlesung 2 (10. Nov.):
Vorlesung 3 (24. Nov.):
Grundlagen
Geldpolitik und Zeitinkonsistenz
Fiskalpolitik und Staatsverschuldung
Vorlesung 4 (8. Dez.):
Regulierung und die aktuelle Finanzkrise
Vorlesung 5 (12. Jan):
Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit
Vorlesung 6 (19.Jan):
Wachstum, Humankapital und Wissen
Vorlesung 7 (heute):
Regulierungs- und Wettbewerbspolitik
Am 09.Februar ist eine Probeklausur (2h) sowie eine Übung zur
Vorlesung 7 (2h).
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Vorlesung 7 - Überblick
7.1 Marktallokation und Marktversagen
7.2 Regulierung von Märkten
7.3 Deregulierung
7.4 Marktmacht und Wettbewerbspolitik
7.5 Fallbeispiel: Regulierung und Deregulierung im
deutschen Telekomsektor
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7. 1 Marktallokation und Marktversagen
  Voraussetzungen für einen vollkommenen Markt
•  Homogenität des Gutes
•  Vollständige Information aller Marktteilnehmer
•  Keine Unteilbarkeiten in der Produktion
•  Übereinstimmung individueller und gesellschaftlicher
Nutzen und Kosten
  Bedingungen für vollständige Konkurrenz
•  Vollkommener Markt
•  Große Zahl von Anbietern und Nachfragern (keine Marktmacht)
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Wohlfahrtsanalyse kompetitiver Gleichgewichte
•  Partialanalyse: Im Konkurrenzgleichgewicht ist die Summe aus
Konsumentenrente (KR) und Produzentenrente (PR) maximal.
•  Dies gilt allgemeiner: Jedes kompetitive Marktgleichgewicht ist
Pareto-effizient (1. Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik)
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Marktallokation und Marktversagen
  Das Marktgleichgewicht bei vollständiger Konkurrenz dient als
Referenzmodell, um wirtschaftspolitische Eingriffe unter
allokativen Gesichtspunkten zu rechtfertigen
  Sie werden relevant im Fall von Marktversagen, wenn die Effizienz
der Marktallokation gestört ist
  Dies ist z.B. der Fall:
•  wenn das Marktgleichgewicht instabil ist
•  Wenn ein Marktgleichgewicht nicht existiert
•  wenn kein vollkommener Markt vorliegt
•  wenn Marktmacht auftritt
Mögliche
Marktfehler
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Abweichungen vom vollkommenen Markt:
Externalitäten
•  Aufgrund technologischer Externalitäten bestehen Interdependenzen
zwischen den individuellen Nutzen- oder Kostenfunktionen, die nicht in
der Marktpreisbildung berücksichtigt werden.
•  Die privaten Grenznutzen und -kosten stimmen im Gleichgewicht nicht
mit den gesellschaftlichen (sozialen) Grenznutzen und -kosten überein.
•  Technologische Externalitäten finden sich prinzipiell auf allen Märkten
und bieten damit eine beliebte Rechtfertigung für wirtschaftspolitische
Eingriffe zur Korrektur von Marktversagen
Aber:
–  Unklar bleibt oft, wie gesellschaftliche Nutzen und Kosten konkret zu
messen sind
–  Ökonomisch sinnvoll ist es in jedem Fall, bei einer angestrebten
Korrektur externer Effekte die Grenzkosten der Korrektur mit den
Grenzschäden bei Nicht-Korrektur zu vergleichen.
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Beispiel: Negative Externalitäten in der
Produktion durch Umweltschäden
Gesellschaftliche
Grenzkosten
Private Grenzkosten
Ergebnis: Das
private Angebot ist
größer als
gesellschaftlich
sinnvoll
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Abweichungen vom vollkommenen Markt:
Marktmacht
•  Unteilbarkeiten und zunehmende Skalenerträge können zum
Auftreten „natürlicher Monopole“ führen
-  Bei Produktionsprozessen mit hohen Fixkosten sinken in der Regel
die Durchschnittskosten der Produktion bei wachsender
Angebotsmenge.
-  Größere Anbieter können damit immer billiger anbieten als kleinere.
-  Da die Grenzkosten bei sinkenden Durchschnittskosten immer unter
den Durchschnittskosten liegen, führt eine Preisbildung nach
Grenzkosten zu Defiziten.
-  Damit besteht die Gefahr, dass große Anbieter ihre Marktmacht
nutzen, um kleine Anbieter zu verdrängen und als natürliches
Monopol zu agieren.
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Beispiel : Zunehmende Skalenerträge u. natürliche Monopole
Natürliches
Monopol: Der
größte Anbieter hat
die geringsten
Stückkosten
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7.2 Regulierung von Märkten
  Marktversagen dient zur Rechtfertigung vielfältiger
wirtschaftspolitischer Eingriffe zur Regulierung von Märkten
•  Beispiele:
-  Regulierung von Preisen und Mengen
-  Einführung spezieller Steuern oder Subventionen
-  Verstaatlichung von Anbietern und/oder Angebot öffentlicher Güter
-  Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen auf privaten Märkten
•  Probleme der Regulierung:
-  Regulierungen können neue allokative Verzerrungen und damit neue
wirtschaftspolitische Probleme verursachen
-  Kosten der Regulierung müssen mit ihren Nutzen verglichen werden
-  Bei bestimmten Fällen von Marktversagen reicht es aus, wenn der
Staat die Aktivitäten der privaten Marktteilnehmer zur Verbesserung
der allokativen Effizienz unterstützt. Damit bestehen
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Deregulierung
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1. Preisregulierung zur Marktstabilisierung
•  Staatliche festgesetzte Preise können als
Höchst- oder Mindestpreise wirken.
p
Abb.1
S
•  Höchstpreise (Abb.1) können einen dauerhaften
Nachfrageüberhang induzieren, Mindestpreise
(Abb.2) können zu einem Angebotsüberhang führen.
p
•  Häufig führt die Preisregulierung daher
zu weiteren Maßnahmen, die Angebotsund Nachfrageüberhänge verhindern sollen, z.B.
staatliche An- oder Verkäufe (Interventionen) oder
Mengenregulierungen (Rationierungen, Quotierungen)
D
q
Abb.2
S
D
q
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2. Preisregulierung bei natürlichen Monopolen
•  Wie lassen sich die Kostenvorteile zunehmender
Skalenerträge für die Verbraucher nutzbar machen, ohne
bei den Anbietern dauerhafte Defizite zu verursachen?
-  Kostenorientierte Preisregulierung
-  Renditeorientierte Preisregulierung
-  Preisobergrenzen-Regulierung
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Kostenorientierte Preisregulierung:
(a) Cost-plus regulation
•  Zur Verhinderung von Monopolpreisen werden Preise
vorgeschrieben, die sich an den Produktionskosten
orientieren
•  Probleme:
-  Fehlende Informationen der Regulierungsbehörde über
die tatstsächliche Kostenstruktur der privaten Anbieter
-  Fehlender Anreiz zur Kostensenkung durch Innovationen
-  Es entstehen neue allokative Verzerrungen, die weitere
staatliche Eingriffe notwendig machen
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Kostenorientierte Preisregulierung:
(b) Preisregulierung mit zweistufigen Tarifen
•  Grundidee:
-  Grundgebühr soll Fixkosten decken, verbrauchsabhängige Komponente
die variablen Kosten
-  Weiterverkauf zwischen den Abnehmern muss unterbunden werden
-  Grundgebühr darf nicht höher sein als maximale Zahlungsbereitschaft
eines Nachfragers
-  Regulierungsbehörde muss Kosten- und Investitionskontrollen
durchführen.
•  Problematik der Regulierung mit Grenzkostenpreisen
-  Die Ermittlung langfristiger Grenzkosten ist schwierig
-  Die Preisregulierung muss durch Investitionsvorschriften und
Qualitätsvorgaben ergänzt werden
-  Defizite müssen durch staatliche Subventionen gedeckt werden.
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Renditeorientierte Preisregulierung (rate-of-return-regulation)
•  Staatlich bewilligte Preise sollen dem Unternehmen Gewinne
sichern, die eine angemessene Verzinsung des eingesetzten
Kapitals gewährleisten.
•  Notwendig zur Berechnung der angemessenen Kapitalrendite
sind verlässliche Informationen über das eingesetzte Kapital.
•  Bei Renditeregulierung besteht ein klarer Anreiz zur
Fehlallokation von Ressourcen: Da höherer Kapitaleinsatz
die absoluten Erträge erhöht, wird die Produktion
kapitalintensiver als eigentlich notwendig (Averch-JohnsonEffekt).
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Preisobergrenzen-Regulierung (price-cap-regulation)
•  Veränderungen der bewilligten Preise orientieren sich nicht
nur an Kosten des regulierten Unternehmens, sondern auch
an
allgemeinen Entwicklungstrends (Inflationsrate,
Produktivitätsentwicklung in vergleichbaren Unternehmen
oder Branchen)
•  Stärkerer Anreiz zur Kostensenkung durch Innovationen
•  Gegebenfalls besteht die Notwendigkeit zur staatlichen
Qualitätskontrolle bei den erbrachten Leistungen
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3. Steuern oder Subventionen zur Korrektur von
Marktversagen
•  Nach Artur Cecil Pigou sollten die privaten und sozialen Grenznutzen
bzw. Grenzkosten durch korrigierende Steuern und Subventionen
angeglichen werden.
•  Ansatzpunkt der Pigou-Lösung sind im Prinzip alle Determinanten
von Angebot und Nachfrage (Bsp.: Öko-, Mineralöl-, Kfz-Steuer).
•  Die Anpassung an die veränderten Preise bleibt den Marktteilnehmern
selbst überlassen und erfolgt daher nach Effizienzgesichtspunkten.
•  Die Pigou-Lösung fördert Innovationen zur Vermeidung von
Übernutzung bzw. Unterversorgung
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Beispiel: Wirkung einer Pigou-Steuer
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Beispiel: Wirkung der Pigou-Steuer bei negativen
Externalitäten in der Produktion
-  Einführung einer Verbrauchsteuer wirkt wie die Preiserhöhung eines
„normalen“ Produktionsfaktors: der Input „Umwelt“ bekommt einen
Preis!
-  Unternehmen weichen auf umweltfreundlichere Produktion aus
-  Probleme:
o  Zur genauen Berechung der Steuer- und Subventionssätze müssen
die genaue Höhe der Externalität bekannt sein. Da dies nicht der
Fall ist, bestehen erhebliche Bewertungsspielräume
o  Der adminstrative Aufwand der Erhebung von Steuern und der
Zahlung von Subventionen ist zu berücksichtigen.
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4. Staatliches Angebot u. staatliches Ordnungsrecht
Instrumente: Nachfragezwang, Nachfrageverbot, Produktionsoder Nutzungsauflagen
•  Tätigkeit staatlicher Versicherungen und Banken soll die Versorgung
auf Märkten mit asymmetrischen Informationen sicher stellen
•  Verstaatlichung „natürlicher Monopole“ soll optimale Versorgung der
Verbraucher sicher stellen. (Energieversorgung, Eisenbahn, Telekom)
•  Staatlicher Nachfragezwang (z.B. Schulpflicht, Versicherungspflicht)
oder staatliches Nachfrageverbot (bei Drogen) soll Verbraucher vor
ihrem eigenen irrationalen Verhalten schützen
•  Produktions- oder Nutzungsauflagen sollen die Über- oder
Unterversorgung bei technologischen Externalitäten begrenzen.
•  Problem: Hoher Verwaltungs- und Kontrollaufwand, keine Anreize
für Innovationen
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5. Bereitstellung öffentlicher Güter
•  Sind die technologischen Externalitäten auf der Nachfrageseite hoch
und ist der Ausschluss einzelner Nutzer von der Nachfrage nicht oder
nur unter großen Kosten möglich, so ist ein kollektives Angebot der
betreffenden Güter sinnvoll
• 
Beispiel Landesverteidigung
• Das optimale Angebot an kollektiv genutzten Gütern ist dann
erreicht, wenn die Grenzkosten der Bereitstellung des Gutes der
Summe der individuellen Grenznutzen der Nutzer entspricht
(Regel von Samuelson):
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7.3 Deregulierung
  Grenzen staatlicher Regulierung
•  Theorie des Marktversagen bietet zu viele Rechtfertigungen für
staatliches Eingreifen
•  Unzureichende Informationen für Tätigkeit von
Regulierungsbehörden
•  Unabsehbare Folgen und hohe Folgekosten bei Eingriffen in
einzelne Märkte (Gefahr kumulativer Interventionen)
•  Umfassende Marktregulierung gefährdet die Funktionsfähigkeit
der marktwirtschaftlichen Allokation
•  Daher intensive Diskussion über Möglichkeiten der
Deregulierung: Wie können private Märkte selbst mit
möglichem Marktversagen umgehen, so dass die Effizienz der
Marktallokation erhalten bleibt.
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Deregulierung: Grundlegende Einsichten
•  Auf privaten Märkten wird nicht nur über Preise und
Mengen, sondern auch über Qualität, Vertragslänge ect.
verhandelt
•  Außer den tatsächlich vorhandenen Marktteilnehmer ist das
Verhalten potenzieller Marktteilnehmer zu berücksichtigen
•  Der Staat kann die Effizienz der Marktallokation auch
dadurch stärken, dass er die rechtlichen Rahmenbedingungen
des Markttauschs klar definiert
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1. Maßnahmen auf Märkten mit asymmetrischer
Information
  Bessere Klärung der Qualitätseigenschaften auf Märkten mit
asymmetrischer Information
•  Marktliche Reaktionen zur Beschränkung opportunistischen Verhaltens
-  Bereitstellung zusätzlicher Informationen für die weniger informierte
Marktseite (Screening) durch Selbstinformation oder durch die
Einschaltung Dritter
-  Verbesserung der Glaubwürdigkeit der besser informierten
Marktseite (Signaling) durch Garantieversprechen, Standardisierung
oder Risikoteilung
•  Staatliche Unterstützung von Screening und Signaling
-  Bereitstellung von Produktinformationen durch den Staat
-  Verpflichtung von Anbietern bzw. Nachfragern zur genauen
Produktinformation und zur Übernahme von Garantien
-  Einführung von gesetzlichen Mindeststandards und
Marktzulassungsbeschränkungen
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2. Beschränkung natürlicher Monopole durch
Bestreitbarkeit des Marktes
Sofern die fixen Kosten
keine sunk cost sind,
können neue Anbieter in
den Markt eintreten, bis
kein Gewinn mehr erzielt
wird.
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Beschränkung natürlicher Monopole durch
Bestreitbarkeit des Marktes (f.)
•  Staatliche Förderung der Bestreitbarkeit
-  Abgrenzung zwischen bestreitbaren und nicht-bestreitbaren
Märkten nach der Höhe der sunk costs (Beispiele:
Luftverkehrs- und Eisenbahnsektor)
-  Abbau von Marktzutrittsbeschränkungen auf den
contestable markets
-  Förderung von Substitutionskonkurrenz
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3. Internalisierung externer Effekte
durch Haftungsrecht
•  Umfassende und jederzeit durchsetzbare Haftungsregeln, die auf
dem Verursacherprinzip aufbauen, würden die Externalitäten
beseitigen.
•  Das Haftungsrecht soll wirkungsvolle Anreize zur frühzeitigen
Schadenverhinderung schaffen (Bsp.: Umwelthaftungsrecht
von 1991).
•  Größere Anreize schafft das Prinzip der Gefährdungshaftung mit
einer generellen Ersatzpflicht für alle Schäden.
•  Geringere Anreize schafft das Prinzip der Verschuldenshaftung,
nach dem kein Ersatz anfällt, wenn der Schaden weder vorsätzlich
noch fahrlässig herbeigeführt wurde.
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4. Internalisierung externer Effekte
durch Verhandlungen
•  Nach Ronald Coase kann es eine effiziente Internalisierung auch
allein durch rein private Verhandlungen zwischen Betroffenen geben.
•  Die Coase-Lösung ist unabhängig von der Verteilung der Haftungsrechte,
die Rechte müssen nur eindeutig zugeordnet sein.
•  Wenn keine Schadenshaftung besteht, hat der Geschädigte einen Anreiz, den
Schädiger durch Zahlung eines Transfers zu einer Verringerung der
Schädigung zu bewegen.
•  Wenn eine vollständige Schadenshaftung existiert, hat der Schädiger einen
Anreiz, dem Geschädigten durch die Zahlung eines Transfers das Recht der
Schädigung abzukaufen.
•  In beiden Varianten ist ein gesellschaftlicher Wohlfahrtsgewinn möglich, ohne
dass der Staat auf den Verlauf der Verhandlungen direkten Einfluss nimmt.
•  Innovations- und Gerechtigkeitsüberlegungen sprechen für den
Vorrang der Schadenshaftung
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Internalisierung externer Effekte
durch Verhandlungen f.
Verhandlungen ohne Haftung
des Schädigers
Verhandlungen mit Haftung
des Schädigers
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Internalisierung externer Effekte
durch Verhandlungen f.
•  Eine Konkretisierung der Coase-Lösung erfolgt durch die Zuteilung von
handelbaren Schädigungsrechten (Zertifikaten) an die Verursacher:
-  Die Schädiger erhalten handelbare Eigentumsrechte an dem Gut
„Umweltverschmutzung“
-  Durch die anfängliche Zuteilung der Schädigungsrechte können
Verteilungsaspekte berücksichtigt werden.
-  Die Preisentwicklung für die Zertifikate ist ein wirkungsvolles
Instrument zur Förderung und Lenkung von Innovationen.
-  Voraussetzung ist, dass der Markt für Zertifikate ein Konkurrenzmarkt
ist.
-  Beispiel: Handelbare Umweltzertifikate in den USA nach dem Clean Air
Act von 1990.
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Internalisierung externer Effekte
durch Verhandlungen f.
-  Die Kurve der Grenzvermeidungskosten stellt die Nachfrage nach
handelbaren Zertifikaten dar.
-  Die Angebotskurve wird durch die vom Staat festgelegte
Schadstoffmenge bestimmt.
-  Der Preis für ein Zertifikat bildet sich am Schnittpunkt von
Grenzvermeidungskosten und Lizenzangebotskurve.
Lizenzangebot
Preis
Grenzvermeidungskosten
P*
Ausmaß der Schadstoffreduktion
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Internalisierung externer Effekte
durch Verhandlungen f.
-  Es werden dort Schadstoffe vermeiden werden, wo es am
kostengünstigsten ist. Jedes Unternehmen wird solange Schadstoffe
vermeiden, bis die zuletzt vermiedenen Einheit Schadstoff genauso
viel kostet wie ein Zertifikat.
-  Unternehmen, deren Grenzvermeidungskosten über dem Preis eines
Zertifikates liegen, kaufen zum Marktpreis P* Zertifikate.
-  Die Unternehmen haben immer einen Anreiz zu Innovationen, die
ihre Grenzvermeidungskosten senken, da sie dann selbst Zertifikate
verkaufen können.
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5. Zeitlich befristete Versteigerung natürlicher
Monopole
•  Der Staat kann natürliche Monopole zur Versteigerung
ausschreiben und dabei Vorgaben zur zukünftigen
Preisgestaltung und zum zukünftigen Lieferumfang machen.
•  Auf eine nachfolgende Preisregulierung wird verzichtet.
•  Aus den Versteigerungserlösen kann der Staat gegebenfalls
die Nachfrager kompensieren.
•  Eine Disziplinierung der Monopolmacht des Anbieters
erfolgt durch die strikte zeitliche Befristung.
•  Das Problem der Versteigerung besteht darin, dass newcomer
in Sektoren mit hohen sunk costs Nachteile davon haben
können.
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7. 4 Marktmacht und Wettbewerbspolitik
  Wettbewerb aus Sicht der statischen Wettbewerbstheorie
•  Verglichen wird die
Konkurrenz- und die
Monopolsituation auf
einem vollkommenen Markt.
Wohlfahrtsverlust
•  Ein Monopol führt zu höheren
Preisen, geringer Marktversorgung und Wohlfahrtsverlusten im Vergleich zur
Konkurrenzsituation.
•  Die Wettbewerbspolitik muss
Monopole grundsätzlich verhindern.
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Marktmacht und Wettbewerb (2)
  Wettbewerb aus Sicht der dynamischen Wettbewerbstheorie
•  Nach Joseph A. Schumpeter führen Produkt- und
Verfahrensinnovationen zu einer ständigen Veränderung der
Marktbedingungen.
•  Monopolgewinne schaffen einen Anreiz für Innovatoren, neue
Produkte und Verfahren zu entwickeln.
•  Die Imitation von neuen Produkten und Verfahren dient sowohl
dem Abbau der Monopolgewinne als auch der Diffusion von
Innovationen.
•  Die Wettbewerbspolitik muss verhindern, dass dauerhafte
Monopole entstehen.
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Marktmacht und Wettbewerb (3)
  Wettbewerb aus Sicht der evolutorischen Wettbewerbstheorie
•  Nach Friedrich August von Hayek ist Wettbewerb vor allem ein
effizientes Such- und Entdeckungsverfahren.
•  Über die Preisbildung und die Veränderung von Marktpreisen
diffundiert das Wissen über neue Wege zur Überwindung von
Knappheiten.
•  Die Wettbewerbspolitik muss den Preisbildungsprozess
funktionsfähig halten.
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Marktmacht und Wettbewerb (4)
  Vollständige Konkurrenz als Leitbild?
•  Zusammenhang zwischen Innovationen und temporären
Monopolen bleibt unberücksichtigt.
•  Atomistische Konkurrenz verhindert das Ausnutzen von Skalenerträgen
in Großbetrieben.
  Funktionsfähiger Wettbewerb (workable competition) als Leitbild
•  Wettbewerb soll Allokations- und Fortschrittsfunktionen erfüllen.
•  Wettbewerbssituationen werden anhand des Marktstruktur Marktverhaltens-Marktergebnis-Ansatzes beurteilt.
•  Nach Kantzenbach (1966) herrscht optimale Wettbewerbsintensität in
„weiten Oligopolen“ mit „mäßiger Markttransparenz“ und „mäßiger
Produktdifferenzierung“.
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Marktmacht und Wettbewerb (5)
Seite 39
Marktmacht und Wettbewerb (6)
  Wettbewerbsfreiheit als Leitbild
•  Nach Hoppmann (1968) ist Wettbewerb kein Mittel zum
Erreichen von Allokations- und Fortschrittszielen, sondern ist
selbst ein Ziel.
•  Die Wettbewerbspolitik soll allgemeine Spielregeln für das
Verhalten von Marktteilnehmern festlegen und künstliche
Wettbewerbshemmnisse beseitigen.
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Marktmacht und Wettbewerb (7)
  Das wettbewerbspolitische Leitbild der Chicago School of Antitrust
Analysis:
•  Hohe Gewinne großer Unternehmen sind primär ein Zeichen von
Effizienz, weniger ein Indikator für übergroße Marktmacht.
•  Weitreichende Wettbewerbsfreiheit (ohne staatliche Eingriffe)
begünstigt Innovationen.
•  Staatliche Eingriffe behindern nur die notwendigen
Anpassungsprozesse an den Märkten.
•  Theorie der Bestreitbaren Märkt (mit starker Betonung der
potenziellen Konkurrenz) liefert wichtige theoretische Grundlagen
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Marktmacht und Wettbewerb (8)
  Instrumente der Wettbewerbspolitik
•  Schaffung wettbewerbspolitischer Spielregeln
(Bsp.: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
•  Abbau nicht-willkürlicher Wettbewerbsbeschränkungen
(Bsp.: Rabattgesetz)
•  Schaffung willkürlicher Wettbewerbsbeschränkungen
(Bsp.: Patentgesetz, Warenzeichengesetz)
•  Instrumente der Kartellpolitik
Instrumente der Missbrauchsaufsicht
Instrumente der Fusionskontrolle
(Bsp.: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung)
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Marktmacht und Wettbewerb (9)
  Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
•  Wechselnde Leitbilder des GWB
-  In der Entstehungsphase kollidierte bis 1957 das Leitbild der
vollständigen Konkurrenz mit den Interessen der deutschen
Industrie.
-  Seit der 2. Novelle von 1973 dominiert das Leitbild der
Funktionsfähigkeit.
•  Kartellverbot
-  In der ersten Fassung von 1957 wird das allgemeine Kartellverbot
nach § 1 GWB noch durch zahlreiche Ausnahmebereiche und
-tatbestände durchbrochen.
-  Spätere Novellierung reduzieren die Ausnahmebereiche erheblich.
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Marktmacht und Wettbewerb (10)
•  Missbrauchsaufsicht
-  Die Beurteilung einer möglichen Marktbeherrschung erfolgt
anhand von typischen Marktstrukturkriterien nach § 22 GWB
(Monopolvermutung, Oligopolvermutung).
-  Seit der 4. Novelle von 1980 wird Missbrauch präzisiert als
Behinderungs- oder Ausbeutungsmissbrauch.
•  Fusionskontrolle
-  Die ursprüngliche Fassung des GWB sah keine Fusionskontrolle vor.
-  Die 2. Novelle von 1973 führte die Anzeigepflicht von Großfusionen
ein und gab dem Kartellamt die Möglichkeit, Fusionen wegen der
Gefahr der Marktbeherrschung zu untersagen.
-  Bei Untersagung können die Unternehmen eine besondere
Ministererlaubnis für die Fusion beantragen.
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7.5 Fallbeispiel: Regulierung und
Deregulierung im deutschen Telekomsektor
  Gründe für die Regulierung des Telekommunikationssektors
•  Netzexternalitäten in der Aufbauphase: Der Nutzen des Netzes
nimmt für sämtliche Teilnehmer zu, wenn ein weiterer Nutzer
hinzukommt.
•  Unteilbarkeiten und sunk costs beim Aufbau der Netze: Es besteht
die Gefahr monopolistischer „Bottlenecks“.
-  Sie besteht vor allem in den Ortsnetzen.
-  Bei Fernnetzen ist die Bestreitbarkeit höher.
•  Asymmetrische Information über die Qualität neuer
Telekommunikationsdienste: Qualitätsunsicherheit könnte den
Markt zusammenbrechen lassen.
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Regulierung und
Deregulierung im Telekomsektor (2)
  Marktregulierung in Deutschland bis 1989
•  Netzmonopol der Deutschen Bundespost
•  Abnahmemonopol der Bundespost für Endgerätemarkt
•  Wenig entwickelte Märkte für Telekommunikationsdienste
•  Bundeseinheitliche Tarife der Bundespost mit Kontrahierungszwang
•  Interne Subventionierung innerhalb des Fernmeldewesens und zwischen
Fernmeldewesen und anderen Bereichen der Bundespost
  Gründe für Deregulierung
•  Höhere Bestreitbarkeit durch internationale u. Substitutionskonkurrenz
•  Besseres Screening und Signaling
•  Größeres Vertrauen in Verhandlungslösungen
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Regulierung und
Deregulierung im Telekomsektor (3)
  Ablauf der Deregulierung in Deutschland
•  Postreform I (1989): Auflösung der Bundespost in Postdienst, Postbank
und Deutsche Telekom, Aufhebung des staatlichen Monopols für den
Endgerätemarkt, Ausschreibung einer ersten Mobilfunklizenz.
•  Postreform II (1994): Überführung der drei Postunternehmen in die
Rechtsform der AG (formale Privatisierung), Beginn der materiellen
Privatisierung der Telekom AG über die Börse, Verpflichtung zur
umfassenden Liberalisierung des Telekomsektors durch Abbau hoheitlicher
Monopolrechte.
•  Postreform III (1996): Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes
(TKG), Schaffung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (1998), Liberalisierung des Marktes für Ferngespräche und Festlegung
der Instrumente sektoraler Regulierung.
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Regulierung und
Deregulierung im Telekomsektor (4)
  Regulierungsinstrumente des TKG
•  Die Ergänzung der allgemeinen Wettbewerbsnormen des GWB
durch sektorspezifische Eingriffsmöglichkeiten soll Wettbewerb
möglichst rasch herstellen und nachhaltig sichern.
•  Nach dem Ende des Monopols der Telekom im
Sprachtelefondienst können neue Anbieter jederzeit Lizenzen für
den Bau und den Betrieb von Netzen beantragen. Die Vergabe
erfolgt nach Zuverlässigkeit, Kompetenz und Leistungsfähigkeit
der Lizenznehmer. Bei begrenzten Lizenzen (insbesondere für
nicht-leitungsgebundene Dienste) kommt ein Versteigerungs- und
Ausschreibungsverfahren zur Anwendung.
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Regulierung und Deregulierung
im Telekomsektor (5)
•  Technische Regulierung: Sicherung eines diskriminierungsfreien Zugangs
zu Nummern sowie Nummernportabilität, Sicherung der freien Wahl von
Netzbetreibern (durch pre-selection oder durch call-by-call), Sicherung von
niedrigen Wechselkosten.
•  Universaldienst-Regulierung: Sicherung eines breiten Mindestangebotes an
Telekomsdienstleistungen, marktbeherrschende Unternehmen können ggf.
zu Universaldiensten verpflichtet werden, Defizite können dann aus einem
Fonds gedeckt werden, der sich aus einer allgemeinen
Universaldienstleistungsabgabe speist.
•  Marktregulierung in Bereichen mit hohen sunk costs: Anwendung der
Essential Facilities Doctrine, d. h. Wettbewerbern ist ein diskriminierungsfreier Netzzugang zu kostenorientierten Preisen zu gestatten.
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Regulierung und Deregulierung
im Telekomsektor (6)
  Auswirkungen der regulierten Marktöffnung
•  Intensiver Wettbewerb auf dem Markt für Ferngespräche
führte zu deutlichen Preissenkungen bis 1999.
•  Die Übernahme der Rechnungserstellung durch die Telekom
erleichtert den call-by-call-Wettbewerb.
•  Hoher tatsächlicher und potenzieller Wettbewerb drängt auch
den früheren Monopolisten Telekom zu Kosteneffizienz,
Innovationen und niedrigeren Preisen.
•  Die neue sektorale Regulierungsbehörde (RegTP)
konkurriert mit der allgemeinen Wettbewerbspolitik, die das
Bundeskartellamt betreibt.
Seite 50
Regulierung und
Deregulierung im Telekomsektor (7)
Seite 51
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