Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht

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Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht
Mauern
einreißen
Hintergrundinformationen zur missio-Aktion 2014
Aktion zeichen
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Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht
In vielen Ländern der Erde sind Angehörige religiöser
Minderheiten wegen ihres Glaubens Opfer von Diskriminierung und Bedrängnis. Ihre Religionsfreiheit wird
missachtet, da ihre Religionszugehörigkeit als Grund für
Ausgrenzung und Benachteiligungen benützt und politisch instrumentalisiert wird. Verletzung der Religionsfreiheit ist die Verletzung eines Menschenrechts. In der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
ist sie folgendermaßen verankert:
„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit
anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung,
Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen”.
Das Menschenrecht Religionsfreiheit ist kein Exklusivrecht für Christen – dies unterstreichen auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische
Kirche in Deutschland (EKD) in ihrem „Ökumenischen
Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“ aus
dem Jahr 2013: „Religionsfreiheit steht allen Menschen
zu. Wir sind überzeugt, dass Gott alle Menschen mit
einer unverlierbaren und unantastbaren Würde ausgezeichnet hat. In ihr gründet das Recht eines jeden, die
religiöse Wahrheit zu suchen und zu bekennen. Wer den
Menschen dieses Recht bestreitet, stellt sich letztlich gegen Gott selbst” (S.6).
An vielen Orten der Welt wird die Erfahrung gemacht:
Wo die Religionsfreiheit bedroht ist, ist auch die Freiheit
anderer Menschenrechte bedroht. Es steht nicht im Widerspruch zu diesem Engagement der Kirchen für die
religiöse Freiheit aller, wenn wir uns zu unserem Auftrag
bekennen, den christlichen Glaubensgeschwistern, die
Opfer von Bedrängnis werden, besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
missio bringt diese Verbundenheit auf viele Wegen
zum Ausdruck: Mit dem neuen missio-Format „Aktion
Lebenszeichen – Solidarität mit bedrängten Christen“
können Christen Gebetssolidarität üben. Die missio-Projektarbeit unterstützt die Arbeit von Projektpartnern
unter anderem im interreligiösen Dialog. Gesellschaftspolitisch setzt sich missio in Deutschland für bedrängte
religiöse Minderheiten ein – zum Beispiel mit Publikationsreihen wie „Länderberichte Religionsfreiheit“ oder
„Menschenrechtsstudien“.
missio wendet sich in diesem Jahr im Rahmen der jährlichen Aktion zum Monat der Weltmission dem Beispielland Pakistan zu. Ein Problem des Landes: Christen,
gemäßigte Muslime, Hindu und andere religiöse Minderheiten geraten dort durch den Missbrauch der sogenannten Blasphemiegesetze (Gotteslästerungsgesetze,
Info siehe unten) für private, politische und ökonomische Interessen unter starken Druck. missio fordert die
Abschaffung dieser Gesetze, unter der Angehörige aller
Religionen leiden.
Gleichzeitig setzt sich missio für die Freilassung der
Christin Asia Bibi ein, die vor fünf Jahren in Pakistan nach
einem Streit am Arbeitsplatz auf der Grundlage dieser
Blasphemiegesetze verhaftet und im November 2010
zum Tode verurteilt wurde. Ende Mai 2014 ist ein Berufungsverfahren gegen dieses Urteil erneut verschoben
worden.
Mauern einreißen
Mit dieser leicht durchführbaren Aktion (Infos anbei)
möchte missio viele Menschen auf die Bedeutung der
Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht aufmerksam machen. Gleichzeitig möchte missio einladen,
sich für Menschen einzusetzen, die aufgrund ihres Glaubens zu Opfern von Diskriminierung und Gewalt werden.
Was ist das Ziel dieser Aktion?
Wir möchten bis zum 10. Dezember, dem Tag der
Menschenrechte, möglichst viele Unterschriften zur
Freilassung von Asia Bibi und der Abschaffung der
Blasphemiegesetze
in Pakistan sammeln,
die an die Bundesregierung übergeben
werden.
Was ist Blasphemie?
Blasphemie bezeichnet das Verhöhnen oder das Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion. Eine
öffentliche Ärgernis erregende Beschimpfung Gottes
wird als Gotteslästerung bezeichnet.
Blasphemiegesetze in Pakistan
Das pakistanische Strafgesetzbuch sieht – neben
weiteren Tatbeständen – für die Verunglimpfung des
Propheten Mohammed die Todesstrafe, für die Verunglimpfung des Korans lebenslange Haftstrafen vor. Bis
1982 waren dazu allerdings nur neun Fälle vor Gericht
behandelt worden, seit der Verschärfung der Gesetze
dagegen nach Angaben pakistanischer Quellen (Stand
Mitte 2013) rund 1.250 Fälle. Betroffen sind davon etwas mehr als 600 Muslime, rund 460 Ahmadis (eine
Gruppe, die von vielen Muslimen nicht als Muslime anerkannt werden), cirka 160 Christen, knapp 30 Hindu
und andere. Gerichtlich verhängte Todesstrafen sind bisher noch nicht vollstreckt worden. Allerdings kamen seit
1991 rund 50 Personen gewaltsam durch Attentate oder
außergerichtlicher Lynchjustiz zu Tode, nachdem sie aus
dem Gefängnis entlassen oder mit Blasphemievorwürfen
in Verbindung gebracht worden waren.
Die Gesetze zu „religionsbezogenen Vergehen“ – offiziell taucht das Wort Blasphemiegesetz im pakistanischen
Strafgesetzbuch nicht auf – sind ursprünglich 1860 noch
unter britischer Herrschaft in Kraft getreten. Sie wurden
nach der Staatsgründung Pakistans 1947 mit übernommen und mehrmals erweitert. Die fünf umstrittensten
Paragraphen wurden zwischen 1980 und 1986 während
der Militärherrschaft von General Zia-ul-Haq eingeführt.
Heute kann selbst die Kritik an diesen Gesetzen als Vorwand für eine Anklage wegen Gotteslästerung dienen.
Im Alltag wird das Blasphemiegesetz dazu missbraucht,
um im Zuge von Nachbarschaftsfehden, politischen
Querelen oder ökonomischen Streitigkeiten missliebige
Personen und religiöse Minderheiten auszuschalten oder
unter Druck zu setzen. Das Gesetz prägt die politische
Kultur Pakistans und schafft eine Sphäre allgemeinen
Misstrauens und der Einschüchterung. Gerade für Minderheiten und moderate Muslime ist es schwierig, sich
öffentlich zum Blasphemiegesetz zu äußern. Das zeigen
zwei Beispiele: Zwei prominente Politiker in Pakistan
hatten sich für die vor fünf Jahren aufgrund des Blasphemiegesetzes zum Tode verurteilte Asia Bibi eingesetzt.
Der damalige Minister für religiöse Minderheiten in der
Regierung Pakistans, Shabbaz Bhatti, wurde am 2. März
2011 ermordet. Salman Taseer, Gouverneur der Provinz
Punjab, wurde am 4. Januar 2011 von seinem eigenen
Leibwächter erschossen. Seitdem halten sich Politiker
und hohe Angehörige der Justiz zurück.
Das Internationale Katholische Missionswerk missio in
Aachen fordert die Abschaffung des Blasphemiegesetzes.
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missio Aachen startet Petition
gegen Blasphemiegesetze und für Asia Bibi
Am 19. Juni 2014 hat missio Aachen eine Petition gegen
die Blasphemiegesetze in Pakistan und für die zum Tod
verurteilte Christin Asia Bibi gestartet. Dazu wurde am 19.
Juni folgende Pressemitteilung von missio Aachen veröffentlicht:
„Wir bitten die Bundesregierung, alle diplomatischen
Möglichkeiten auszuschöpfen, damit in Pakistan die
Christin Asia Bibi aus dem Gefängnis entlassen wird und
ihre Familie in Sicherheit leben kann.“ Das hat Prälat
Dr. Klaus Krämer, Präsident des Internationalen Katholischen Missionswerkes missio Aachen, gefordert. Genau
vor fünf Jahren am 19. Juni 2009 ist die heute 43-jährige, fünffache Mutter Asia Bibi unter dem Vorwurf der
Gotteslästerung festgenommen und im November 2010
zum Tod verurteilt worden. Grundlage dafür sind die
sogenannten Blasphemiegesetze in Pakistan. „Wir bitten die Bundesregierung außerdem, alle politischen Anstrengungen zu unternehmen, damit in Pakistan dieses
Gesetz abgeschafft wird“, erklärte Prälat Krämer weiter.
Mit diesen beiden Forderungen startet missio Aachen
am 19. Juni eine Petition unter der Überschrift „Reißen
Sie Mauern ein: Freiheit für Asia Bibi“. Die dabei gesammelten Unterschriften werden am 9. Dezember in Berlin
dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte überreicht.
„Asia Bibi steht als Fall für mittlerweile knapp 1.250 ähnliche Anklagen, die sich gleichermaßen gegen Christen,
Muslime, Hindu und weitere religiöse Minderheiten richten. Wenn wir uns für Asia Bibi einsetzen, dann fordern
wir damit selbstverständlich auch die Freiheit für alle, die
von diesem Gesetz in Pakistan betroffen sind, gleichgültig, welcher Religion sie angehören. Das Menschenrecht
auf Religionsfreiheit ist unteilbar“, so missio-Präsident
Krämer.
Der Fall Asia Bibi ist mittlerweile weltweit bekannt. Sie
war während Feldarbeiten mit muslimischen Kolleginnen
in eine Auseinandersetzung verwickelt worden. Dabei soll
sie den Islam herabgewürdigt und den Propheten Mohammed beleidigt haben. Asia Bibi wurde schliesslich
vom zuständigen Gericht nach Artikel 295-C des pakistanischen Strafgesetzbuches zum Tode verurteilt. Seither
wartet sie in ihrer Zelle auf eine Verhandlung vor dem
Obersten Gerichtshof, bei der das gegen sie ergangene
Urteil sowohl bestätigt wie auch verworfen werden kann.
Grundlage für die Anklage und das Todesurteil durch
ein Bezirksgericht in der Provinz Punjab sind die sogenannten Blasphemiegesetze. „Diese Gesetze und ihr
Missbrauch prägen die politische Kultur in Pakistan
spürbar, das gegenseitige Misstrauen ist größer geworden, Minderheiten müssen sich genau überlegen, was
sie in der Öffentlichkeit sagen, das Gesetz verhindert
eine starke Zivilgesellschaft und weitere Demokrati-
TADSCHIKISTAN
Islamabad
Rawalpindi
Lahore
Faisalabad
AFGHANISTAN
Multan
PAKISTAN
INDIEN
Khipro
Tando Allahyar
Karachi
Asia Bibi
Javed Ahmad Ghamedi
sierung des Landes“, erklärte missio-Präsident Prälat
Krämer. „Deshalb müssen auch die Kräfte in Pakistan,
die sich für Reformen einsetzen, gestärkt werden“, so
Krämer weiter. „Es gibt in Pakistan eine Mehrheit unter den Muslimen, die mit den Angehörigen anderer
Religionen in Frieden zusammenleben wollen. Auch
sie leiden unter einer gesellschaftlichen Atmosphäre,
in der Angst und Einschüchterung durch Extremisten
herrscht“, meint Krämer. „Deshalb unterstützen wir die
katholische Kirche in Pakistan im interreligiösen Dialog,
der Bildungsarbeit und der Menschenrechtsarbeit, damit sie sich gemeinsam mit moderaten muslimischen
Kräften in Pakistan für eine gerechte und friedliche Gesellschaft einsetzen können“, erklärt Krämer.
Seit 1982 ist gegen rund 600 Muslime in Pakistan Anklage auf Grundlage der sogenannten Blasphemiegesetze erhoben worden. Diese kennen Straftatbestände
wie die Verunglimpfung des Propheten Mohammed
oder des Korans. Unter den Muslimen gibt es zahlreiche Gegner dieser Gesetze. Auch sie leiden wie Christen, Hindu oder Angehörige anderer Religionen unter
Extremismus. Einer der Kritiker ist der renommierte
muslimische Theologe Javed Ahmad Ghamedi. 2011
äußerte er sich mehrfach im Fernsehen. Den Befürwortern der Gesetze hielt er entgegen, dass der Koran keine Strafe für Blasphemie vorsieht. Zudem kennt seiner
Ansicht nach die etablierte islamische Rechtsprechung
(Fiqh) dafür auch nicht die Todesstrafe. Folge: Auf den
Gelehrten wurde ein Anschlag verübt. Javed Ahmad
Ghamedi musste zeitweise im Ausland leben. Das hinderte ihn nicht, sich weiterhin gegen Gewalt im Namen einer Religion auszusprechen. Einer seiner engsten
Freunde, der Islamwissenschaftler und Psychiater Dr.
Muhammad Farooq, ist in diesem Einsatz am 2. Oktober 2009 im pakistanischen Mardan ermordet worden.
Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit ist unteilbar:
Es gilt für Angehörige aller Religionen. Deshalb ist der
interreligiöse Dialog in Pakistan so wichtig.
Javed Ahmad
Ghamedi
KIRGISTAN
USBEKISTAN
Hintergrundinformationen
Ägypten
Tunesien
Marokko
IRAN
IRAK China
Einwohner:82,1 Millionen Einwohner
Religionszugehörigkeit:
Mali
Niger
AFGHANISTAN
Einwohner:1,3 Milliarden Einwohner
KAIRO
NEPAL
Religionszugehörigkeit:
Libyen
SAUDI ARABIEN
ÄGYPTEN
Christen: 10 %
Katholiken: 0,27%
(ca. 200.000)
ien
TADSCHIKISTAN
TURKMENISTAN
Katholiken: 0,3 %
PEKING
KIRGISTAN
Protestanten: 0,8 %
Muslime: 1,5 %
USBEKISTAN
TURKMENISTAN
IRAN
IRAK
TADSCHIKISTAN
CHINA
AFGHANISTAN
Buddhisten: 7,5 %
NEPAL
Pakistan
Muslime: 90 %
(fast ausschließlich
Sunniten)
OMAN
Sudan
SAUDI ARABIEN
V. A.
EMIRATE
INDIEN
BIRMA
Atheisten, Taoisten,
Andere: 89,9 %
LAOS
OMAN
JEMEN
THAILAND
VIETNAM
JEMEN
KAMBODSCHA
Tschad
Burkina Faso
Die
arabische Republik Ägypten verlangt, dass ihre
Staatsbürger ihre Religionszugehörigkeit im Personalausweis und den Personenstandregistern
Zentralafrikanische veröffentlichen.
Ghana
Republik
Sie ist überKamerun
ein halbes
Jahrhundert von autokratischen Regimen regiert worden, die nur mühsam eine
demokratische Fassade wahren und gleichzeitig die
politische Vorherrschaft der Muslimbruderschaft verhindern. Immer prekär war unter solchen Bedingungen die Lage der rund acht Millionen überwiegend
koptischen Christen. Christen wurden beim Zugang
zu Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung diskriminiert. In Familien- und Erbrecht werden sie bei
strittigen Fragen mit Muslimen benachteiligt.
China erkennt willkürlich fünf religiöse Gemeinschaften an: Buddhisten, Taois, Muslime, Katholiken und
Protestanten, organisiert in sogenannten patriotischen Vereinigungen. Sie sind behördlich registriert,
dem Staat verpflichtet und können öffentlich Gebete
abhalten. Nicht anerkannt sind protestantische Gruppierungen, die sich der staatstragenden Gruppe der
protestantischen Vereinigung nicht anschließen wollen, sowie Katholiken, die das Papst-Amt anerkennen
und sich nicht der patriotischen Vereinigung verpflichtet fühlen. Zwischen dem Vatikan und der Regierung
Chinas bestehen keine diplomatischen Beziehungen.
Tibetischen Buddisten ist es untersagt, sich zum Dalai
Lama zu bekennen.
KIRGISTAN
USBEKISTAN
KIRGISTAN
USBEKISTAN
TURKMENISTAN
IRAN
TURKMENISTAN
TADSCHIKISTAN
AFGHANISTAN
Indonesien
IRAK
NEPAL
KAIRO
ÄGYPTEN
Sudan
Tunesien
SAUDI ARABIEN
Marokko
Einwohner:242,3 Millionen Einwohner
BIRMA
JEMEN
d
ralafrikanische
ublik
Libyen
OMAN
Religionszugehörigkeit:
Laos
IRAN
IRAK
CHINA
NEPAL
CHINA
THAILAND
SAUDI ARABIEN
KAMBODSCHA
Religionszugehörigkeit:
BIRMA
Buddhisten: 67 %
MALAYSIA
Mali
Burkina Faso
OMAN
Hindus: 2 %
Niger
JEMEN
Tschad
Buddhisten: 1 %
JAKARTA
Kamerun
VIETNAM
LAOS
VIENTIANE
THAILAND
Christen: 1,5 %
KAMBODSCHA
INDONESIEN
PAPUANEUGUINEA
Muslime: 87 %
Ghana
AFGHANISTAN
Einwohner:6,3 Millionen Einwohner
VIETNAM
Christen: 9 %
Katholiken: 2%
Protestanten: 7 %
Mauretanien
TADSCHIKISTAN
Zentralafrikanische
Republik
Nach dem Sturz von Präsident Surkano wurde das sogenannte „Anit-Blasphemie-Gesetz“ erlassen, durch das
alle Indonesier verpflichtet wurden, sich für eine der fünf
von der Verfassung anerkannten Religionen – Islam, Hindu, Buddhismus, Katholizismus und Protestantismus – zu
entscheiden. Die indigenen Religionen galten nicht länger als Religionsgemeinschaften. Die sogenannte Pancasila ist die staatliche Doktrin, die zumindest auf dem
Papier die Anerkennung der sprachlichen, religiösen und
kulturellen Vielfalt Indonesiens gewährleisten soll. Doch
die Religionsausübung ist nicht ganz frei. Sich als Atheist
zu bekennen, ist in der Öffentlichkeit Indonesiens nicht
erlaubt. Schikanen und Drohungen treffen nicht allein
Christen, sondern auch Dissidenten vom sunnitischen
Islam, Schiiten und Ahmadiyya.
Animismus und
andere: 31,5 %
MALAYSIA
Das 2002 vom Büro des laotischen Ministerpräsidenten erlassene „Dekret über die Kontrolle und den
Schutz der religiösen Aktivitäten“ enthält viele unklar
und schwammig formulierte Bestimmungen, die der
Regierung weitestgehende Kontrolle der Religionsausübung und der Einmischung in die internen Belange der Religionen ermöglichen. Verboten ist es den
Religionsgemeinschaften, ihre Lehren zu verbreiten
und neue Mitglieder zu gewinnen.
KIRGISTAN
USBEKISTAN
TURKMENISTAN
TADSCHIKISTAN
Myanmar
IRAN
Nigeria
AFGHANISTAN
Einwohner:54 Millionen Einwohner
Einwohner:152 Millionen Einwohner
CHINA
NEPAL
Religionszugehörigkeit:
Religionszugehörigkeit:
NIGER
BANGLADESCH
Christen:INDIEN
4%
Muslime: 48 %
Animismus: 1 %
Andere: 2 %
VIETNAM
Myanmar
Christen: 40 %
LAOS
BENIN
NIGERIA
Abuja
Traditionelle
Religionen: 10 %
Naypyidaw
OMAN
KAMERUN
THAILAND
Buddhisten: 89 %
N
TSCHAD
BIRMA
Muslime: 50 %
KAMBODSCHA
Es gibt eine drastische Verfolgung der muslimischen
Rohingya. Die politischen Veränderungen der vergangenen Jahre in Richtung Demokratie haben sich
auf die Stellung der Christen nur unwesentlich ausgewirkt. Die meisten Christen gehören ethnischen Minderheiten an und leben in Regionen, deren Rohstoffe
interessant sind. Allein deshalb gelten sie als „Gegner“ und werden diskriminiert – auch durch die Regierungsarmee. Doch auch Christen mit birmanischen
Hintergrund (Bahma), werden beobachtet und unter
Druck gesetzt.
Nigeria ist das bevölkerungsreichste Land Afrikas. Der
Norden des Landes wird mehrheitlich von Muslimen
bewohnt, der Süden ist mehrheitlich christlich.
Nigerias Verfassung erkennt die Religionsfreiheit
an. Es gibt keine Staatsreligion. Doch gilt in den zwölf
Bundesstaaten im Norden die Scharia, das „islamische Rechtssystem“. Der Bau von Kirchen ist in diesen
Bundesstaaten sehr schwierig. Internationale Bekanntheit hat die radikal-islamistische Terrorgruppe Boko
Haram aus dem Nordosten des Landes gewonnen,
die aus ganz Nigeria einen islamischen Staat machen
möchte. Ihren Terrorakten sind seit 2009 schätzungsweise 10.000 Menschen zum Opfer gefallen, Christen
wie Muslime.
Pakistan
Vietnam
KIRGISTAN
USBEKISTAN
TURKMENISTAN
Einwohner:180 Millionen Einwohner
Religionszugehörigkeit:
TURKMENISTAN
IRAN
IRAK
Hindus: 1,6 %
Christen: 1,6 %
SAUDI ARABIEN
Muslime:
96,3 %
Einwohner:AFGHANISTAN
86 Millionen Einwohner
KIRGISTAN
IRAK
USBEKISTAN
TADSCHIKISTAN
AFGHANISTAN
IRAN
Religionszugehörigkeit:
CHINA
Pakistan
ISLAMABAD
VAE
OMAN
INDIEN
NEPAL
INDIEN
Buddhisten: 8 %
Katholiken: 6,5 %
JEMEN
CHINA
Atheisten: 82 %
SAUDI ARABIEN
NEPAL
V. A.
EMIRATE
TADSCHIKISTAN
Andere: 89,9 %
BIRMA
HANOI
LAOS
THAILAND
KAMBODSCHA
OMAN
JEMEN
Islam ist Staatsreligion. Die Ahmadiyyas sind eine vom
offiziellen Islam ausgegrenzte muslimische Religionsgemeinschaft mit circa einer Million Mitgliedern.
Neben drei Millionen Hindus leben geschätzte 2,8
Millionen Christens in Pakistan. Neben Parsen, Sikhs
und Anhänger der Bahai Bewegung. Die Religionsund Meinungsfreiheit unterliegt gesetzlichen Schranken, um den Islam zu verteidigen.
Das größte Problem der religiösen Minderheiten in
Pakistan sind die sogenannten Blasphemie-Gesetze.
Sie werden in privaten, politischen und wirtschaftlichen Konflikten missbraucht, um gegnerische Parteien auszuschalten und Minderheiten einzuschüchtern.
Von diesem Gesetzesmissbrauch sind Christen, Muslime, Hindu u.a. gleichermaßen betroffen.
Eine relative Mehrheit der Bevölkerung von rund 40
Millionen ordnet sich Volksreligionen zu, gefolgt von
über 26 Millionen, die keiner Religion angehören.
Buddhisten stellen mit etwa 15 Millionen die drittgrößte Gruppe dar. Christen zählen über sieben Millionen. Die römisch-katholische Kirche bildet darunter
die größte Gruppe mit über sechs Millionen Angehörigen.
Verfassung und Gesetzgebung sehen zwar die Garantie der Religions- und Weltanschauungsfreiheit
vor. In der Praxis werden die Religionsgemeinschaften
in der Ausübung ihrer Religionspraxis behindert, da
die „Verordnung zu Religion und Glauben“ alle religiösen Aktivitäten verbietet, die sich auf die kulturellen
Traditionen des Landes negativ auswirken könnten.
Infos zu den Aktionen unter
www.missio-hilft.de
www.missio-hilft.de/petitionbibi
www.bedraengte-christen.de
Hier können auch Unterschriftenlisten
„Reißen Sie Mauern ein: Freiheit für Asia Bibi“
angefordert und heruntergeladen werden.
Literaturhinweise:
Peter Jacob:
Blasphemie – Vorwürfe und Missbrauch.
Die pakistanischen Blasphemiegesetze und ihre Folgen.
Hrsg. Internationales Katholisches Missionswerk missio Aachen
2012, 68 Seiten, Reihe Menschenrechte Heft 50;
Download unter https://www.missio-hilft.de/media/thema/
menschenrechte/studie/50-pakistan.pdf
Klaus Krämer/Klaus Vellguth (Hg.):
Religionsfreiheit. Grundlagen – Reflexionen – Modelle.
Theologie der Einen Welt, Herder-Verlag, Freiburg 2014;
Für den Schulunterricht:
In der Reihe „Religion erleben” hat missio Unterrichtsmaterialien
zum Thema Religionsfreiheit herausgegeben. Das entsprechende
Heft mit dem Titel „Von Verfolgten, Verfolgern und Versöhnern –
das Menschenrecht auf Religionsfreiheit” ist zu beziehen unter:
[email protected]
Herausgeber
missio
Internationales Katholisches
Missionswerk e. V.
Goethestraße 43
52064 Aachen
Ansprechpartner:
Werner Meyer zum Farwig
Tel. 02 41/75 07-289
www.missio-hilft.de
Spendenkonto:
IBAN DE23 3706 0193 0000 1221 22
BIC GENODID1PAX
Pax-Bank eG
Konto 122 122
BLZ 370 601 93
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