Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht Mauern einreißen Hintergrundinformationen zur missio-Aktion 2014 Aktion zeichen Lebens n e ß i e r n i e n r e u Ma Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht In vielen Ländern der Erde sind Angehörige religiöser Minderheiten wegen ihres Glaubens Opfer von Diskriminierung und Bedrängnis. Ihre Religionsfreiheit wird missachtet, da ihre Religionszugehörigkeit als Grund für Ausgrenzung und Benachteiligungen benützt und politisch instrumentalisiert wird. Verletzung der Religionsfreiheit ist die Verletzung eines Menschenrechts. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist sie folgendermaßen verankert: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen”. Das Menschenrecht Religionsfreiheit ist kein Exklusivrecht für Christen – dies unterstreichen auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in ihrem „Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“ aus dem Jahr 2013: „Religionsfreiheit steht allen Menschen zu. Wir sind überzeugt, dass Gott alle Menschen mit einer unverlierbaren und unantastbaren Würde ausgezeichnet hat. In ihr gründet das Recht eines jeden, die religiöse Wahrheit zu suchen und zu bekennen. Wer den Menschen dieses Recht bestreitet, stellt sich letztlich gegen Gott selbst” (S.6). An vielen Orten der Welt wird die Erfahrung gemacht: Wo die Religionsfreiheit bedroht ist, ist auch die Freiheit anderer Menschenrechte bedroht. Es steht nicht im Widerspruch zu diesem Engagement der Kirchen für die religiöse Freiheit aller, wenn wir uns zu unserem Auftrag bekennen, den christlichen Glaubensgeschwistern, die Opfer von Bedrängnis werden, besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. missio bringt diese Verbundenheit auf viele Wegen zum Ausdruck: Mit dem neuen missio-Format „Aktion Lebenszeichen – Solidarität mit bedrängten Christen“ können Christen Gebetssolidarität üben. Die missio-Projektarbeit unterstützt die Arbeit von Projektpartnern unter anderem im interreligiösen Dialog. Gesellschaftspolitisch setzt sich missio in Deutschland für bedrängte religiöse Minderheiten ein – zum Beispiel mit Publikationsreihen wie „Länderberichte Religionsfreiheit“ oder „Menschenrechtsstudien“. missio wendet sich in diesem Jahr im Rahmen der jährlichen Aktion zum Monat der Weltmission dem Beispielland Pakistan zu. Ein Problem des Landes: Christen, gemäßigte Muslime, Hindu und andere religiöse Minderheiten geraten dort durch den Missbrauch der sogenannten Blasphemiegesetze (Gotteslästerungsgesetze, Info siehe unten) für private, politische und ökonomische Interessen unter starken Druck. missio fordert die Abschaffung dieser Gesetze, unter der Angehörige aller Religionen leiden. Gleichzeitig setzt sich missio für die Freilassung der Christin Asia Bibi ein, die vor fünf Jahren in Pakistan nach einem Streit am Arbeitsplatz auf der Grundlage dieser Blasphemiegesetze verhaftet und im November 2010 zum Tode verurteilt wurde. Ende Mai 2014 ist ein Berufungsverfahren gegen dieses Urteil erneut verschoben worden. Mauern einreißen Mit dieser leicht durchführbaren Aktion (Infos anbei) möchte missio viele Menschen auf die Bedeutung der Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht aufmerksam machen. Gleichzeitig möchte missio einladen, sich für Menschen einzusetzen, die aufgrund ihres Glaubens zu Opfern von Diskriminierung und Gewalt werden. Was ist das Ziel dieser Aktion? Wir möchten bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, möglichst viele Unterschriften zur Freilassung von Asia Bibi und der Abschaffung der Blasphemiegesetze in Pakistan sammeln, die an die Bundesregierung übergeben werden. Was ist Blasphemie? Blasphemie bezeichnet das Verhöhnen oder das Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion. Eine öffentliche Ärgernis erregende Beschimpfung Gottes wird als Gotteslästerung bezeichnet. Blasphemiegesetze in Pakistan Das pakistanische Strafgesetzbuch sieht – neben weiteren Tatbeständen – für die Verunglimpfung des Propheten Mohammed die Todesstrafe, für die Verunglimpfung des Korans lebenslange Haftstrafen vor. Bis 1982 waren dazu allerdings nur neun Fälle vor Gericht behandelt worden, seit der Verschärfung der Gesetze dagegen nach Angaben pakistanischer Quellen (Stand Mitte 2013) rund 1.250 Fälle. Betroffen sind davon etwas mehr als 600 Muslime, rund 460 Ahmadis (eine Gruppe, die von vielen Muslimen nicht als Muslime anerkannt werden), cirka 160 Christen, knapp 30 Hindu und andere. Gerichtlich verhängte Todesstrafen sind bisher noch nicht vollstreckt worden. Allerdings kamen seit 1991 rund 50 Personen gewaltsam durch Attentate oder außergerichtlicher Lynchjustiz zu Tode, nachdem sie aus dem Gefängnis entlassen oder mit Blasphemievorwürfen in Verbindung gebracht worden waren. Die Gesetze zu „religionsbezogenen Vergehen“ – offiziell taucht das Wort Blasphemiegesetz im pakistanischen Strafgesetzbuch nicht auf – sind ursprünglich 1860 noch unter britischer Herrschaft in Kraft getreten. Sie wurden nach der Staatsgründung Pakistans 1947 mit übernommen und mehrmals erweitert. Die fünf umstrittensten Paragraphen wurden zwischen 1980 und 1986 während der Militärherrschaft von General Zia-ul-Haq eingeführt. Heute kann selbst die Kritik an diesen Gesetzen als Vorwand für eine Anklage wegen Gotteslästerung dienen. Im Alltag wird das Blasphemiegesetz dazu missbraucht, um im Zuge von Nachbarschaftsfehden, politischen Querelen oder ökonomischen Streitigkeiten missliebige Personen und religiöse Minderheiten auszuschalten oder unter Druck zu setzen. Das Gesetz prägt die politische Kultur Pakistans und schafft eine Sphäre allgemeinen Misstrauens und der Einschüchterung. Gerade für Minderheiten und moderate Muslime ist es schwierig, sich öffentlich zum Blasphemiegesetz zu äußern. Das zeigen zwei Beispiele: Zwei prominente Politiker in Pakistan hatten sich für die vor fünf Jahren aufgrund des Blasphemiegesetzes zum Tode verurteilte Asia Bibi eingesetzt. Der damalige Minister für religiöse Minderheiten in der Regierung Pakistans, Shabbaz Bhatti, wurde am 2. März 2011 ermordet. Salman Taseer, Gouverneur der Provinz Punjab, wurde am 4. Januar 2011 von seinem eigenen Leibwächter erschossen. Seitdem halten sich Politiker und hohe Angehörige der Justiz zurück. Das Internationale Katholische Missionswerk missio in Aachen fordert die Abschaffung des Blasphemiegesetzes. n e ß i e r n i e n r e u Ma missio Aachen startet Petition gegen Blasphemiegesetze und für Asia Bibi Am 19. Juni 2014 hat missio Aachen eine Petition gegen die Blasphemiegesetze in Pakistan und für die zum Tod verurteilte Christin Asia Bibi gestartet. Dazu wurde am 19. Juni folgende Pressemitteilung von missio Aachen veröffentlicht: „Wir bitten die Bundesregierung, alle diplomatischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit in Pakistan die Christin Asia Bibi aus dem Gefängnis entlassen wird und ihre Familie in Sicherheit leben kann.“ Das hat Prälat Dr. Klaus Krämer, Präsident des Internationalen Katholischen Missionswerkes missio Aachen, gefordert. Genau vor fünf Jahren am 19. Juni 2009 ist die heute 43-jährige, fünffache Mutter Asia Bibi unter dem Vorwurf der Gotteslästerung festgenommen und im November 2010 zum Tod verurteilt worden. Grundlage dafür sind die sogenannten Blasphemiegesetze in Pakistan. „Wir bitten die Bundesregierung außerdem, alle politischen Anstrengungen zu unternehmen, damit in Pakistan dieses Gesetz abgeschafft wird“, erklärte Prälat Krämer weiter. Mit diesen beiden Forderungen startet missio Aachen am 19. Juni eine Petition unter der Überschrift „Reißen Sie Mauern ein: Freiheit für Asia Bibi“. Die dabei gesammelten Unterschriften werden am 9. Dezember in Berlin dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte überreicht. „Asia Bibi steht als Fall für mittlerweile knapp 1.250 ähnliche Anklagen, die sich gleichermaßen gegen Christen, Muslime, Hindu und weitere religiöse Minderheiten richten. Wenn wir uns für Asia Bibi einsetzen, dann fordern wir damit selbstverständlich auch die Freiheit für alle, die von diesem Gesetz in Pakistan betroffen sind, gleichgültig, welcher Religion sie angehören. Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit ist unteilbar“, so missio-Präsident Krämer. Der Fall Asia Bibi ist mittlerweile weltweit bekannt. Sie war während Feldarbeiten mit muslimischen Kolleginnen in eine Auseinandersetzung verwickelt worden. Dabei soll sie den Islam herabgewürdigt und den Propheten Mohammed beleidigt haben. Asia Bibi wurde schliesslich vom zuständigen Gericht nach Artikel 295-C des pakistanischen Strafgesetzbuches zum Tode verurteilt. Seither wartet sie in ihrer Zelle auf eine Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof, bei der das gegen sie ergangene Urteil sowohl bestätigt wie auch verworfen werden kann. Grundlage für die Anklage und das Todesurteil durch ein Bezirksgericht in der Provinz Punjab sind die sogenannten Blasphemiegesetze. „Diese Gesetze und ihr Missbrauch prägen die politische Kultur in Pakistan spürbar, das gegenseitige Misstrauen ist größer geworden, Minderheiten müssen sich genau überlegen, was sie in der Öffentlichkeit sagen, das Gesetz verhindert eine starke Zivilgesellschaft und weitere Demokrati- TADSCHIKISTAN Islamabad Rawalpindi Lahore Faisalabad AFGHANISTAN Multan PAKISTAN INDIEN Khipro Tando Allahyar Karachi Asia Bibi Javed Ahmad Ghamedi sierung des Landes“, erklärte missio-Präsident Prälat Krämer. „Deshalb müssen auch die Kräfte in Pakistan, die sich für Reformen einsetzen, gestärkt werden“, so Krämer weiter. „Es gibt in Pakistan eine Mehrheit unter den Muslimen, die mit den Angehörigen anderer Religionen in Frieden zusammenleben wollen. Auch sie leiden unter einer gesellschaftlichen Atmosphäre, in der Angst und Einschüchterung durch Extremisten herrscht“, meint Krämer. „Deshalb unterstützen wir die katholische Kirche in Pakistan im interreligiösen Dialog, der Bildungsarbeit und der Menschenrechtsarbeit, damit sie sich gemeinsam mit moderaten muslimischen Kräften in Pakistan für eine gerechte und friedliche Gesellschaft einsetzen können“, erklärt Krämer. Seit 1982 ist gegen rund 600 Muslime in Pakistan Anklage auf Grundlage der sogenannten Blasphemiegesetze erhoben worden. Diese kennen Straftatbestände wie die Verunglimpfung des Propheten Mohammed oder des Korans. Unter den Muslimen gibt es zahlreiche Gegner dieser Gesetze. Auch sie leiden wie Christen, Hindu oder Angehörige anderer Religionen unter Extremismus. Einer der Kritiker ist der renommierte muslimische Theologe Javed Ahmad Ghamedi. 2011 äußerte er sich mehrfach im Fernsehen. Den Befürwortern der Gesetze hielt er entgegen, dass der Koran keine Strafe für Blasphemie vorsieht. Zudem kennt seiner Ansicht nach die etablierte islamische Rechtsprechung (Fiqh) dafür auch nicht die Todesstrafe. Folge: Auf den Gelehrten wurde ein Anschlag verübt. Javed Ahmad Ghamedi musste zeitweise im Ausland leben. Das hinderte ihn nicht, sich weiterhin gegen Gewalt im Namen einer Religion auszusprechen. Einer seiner engsten Freunde, der Islamwissenschaftler und Psychiater Dr. Muhammad Farooq, ist in diesem Einsatz am 2. Oktober 2009 im pakistanischen Mardan ermordet worden. Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit ist unteilbar: Es gilt für Angehörige aller Religionen. Deshalb ist der interreligiöse Dialog in Pakistan so wichtig. Javed Ahmad Ghamedi KIRGISTAN USBEKISTAN Hintergrundinformationen Ägypten Tunesien Marokko IRAN IRAK China Einwohner:82,1 Millionen Einwohner Religionszugehörigkeit: Mali Niger AFGHANISTAN Einwohner:1,3 Milliarden Einwohner KAIRO NEPAL Religionszugehörigkeit: Libyen SAUDI ARABIEN ÄGYPTEN Christen: 10 % Katholiken: 0,27% (ca. 200.000) ien TADSCHIKISTAN TURKMENISTAN Katholiken: 0,3 % PEKING KIRGISTAN Protestanten: 0,8 % Muslime: 1,5 % USBEKISTAN TURKMENISTAN IRAN IRAK TADSCHIKISTAN CHINA AFGHANISTAN Buddhisten: 7,5 % NEPAL Pakistan Muslime: 90 % (fast ausschließlich Sunniten) OMAN Sudan SAUDI ARABIEN V. A. EMIRATE INDIEN BIRMA Atheisten, Taoisten, Andere: 89,9 % LAOS OMAN JEMEN THAILAND VIETNAM JEMEN KAMBODSCHA Tschad Burkina Faso Die arabische Republik Ägypten verlangt, dass ihre Staatsbürger ihre Religionszugehörigkeit im Personalausweis und den Personenstandregistern Zentralafrikanische veröffentlichen. Ghana Republik Sie ist überKamerun ein halbes Jahrhundert von autokratischen Regimen regiert worden, die nur mühsam eine demokratische Fassade wahren und gleichzeitig die politische Vorherrschaft der Muslimbruderschaft verhindern. Immer prekär war unter solchen Bedingungen die Lage der rund acht Millionen überwiegend koptischen Christen. Christen wurden beim Zugang zu Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung diskriminiert. In Familien- und Erbrecht werden sie bei strittigen Fragen mit Muslimen benachteiligt. China erkennt willkürlich fünf religiöse Gemeinschaften an: Buddhisten, Taois, Muslime, Katholiken und Protestanten, organisiert in sogenannten patriotischen Vereinigungen. Sie sind behördlich registriert, dem Staat verpflichtet und können öffentlich Gebete abhalten. Nicht anerkannt sind protestantische Gruppierungen, die sich der staatstragenden Gruppe der protestantischen Vereinigung nicht anschließen wollen, sowie Katholiken, die das Papst-Amt anerkennen und sich nicht der patriotischen Vereinigung verpflichtet fühlen. Zwischen dem Vatikan und der Regierung Chinas bestehen keine diplomatischen Beziehungen. Tibetischen Buddisten ist es untersagt, sich zum Dalai Lama zu bekennen. KIRGISTAN USBEKISTAN KIRGISTAN USBEKISTAN TURKMENISTAN IRAN TURKMENISTAN TADSCHIKISTAN AFGHANISTAN Indonesien IRAK NEPAL KAIRO ÄGYPTEN Sudan Tunesien SAUDI ARABIEN Marokko Einwohner:242,3 Millionen Einwohner BIRMA JEMEN d ralafrikanische ublik Libyen OMAN Religionszugehörigkeit: Laos IRAN IRAK CHINA NEPAL CHINA THAILAND SAUDI ARABIEN KAMBODSCHA Religionszugehörigkeit: BIRMA Buddhisten: 67 % MALAYSIA Mali Burkina Faso OMAN Hindus: 2 % Niger JEMEN Tschad Buddhisten: 1 % JAKARTA Kamerun VIETNAM LAOS VIENTIANE THAILAND Christen: 1,5 % KAMBODSCHA INDONESIEN PAPUANEUGUINEA Muslime: 87 % Ghana AFGHANISTAN Einwohner:6,3 Millionen Einwohner VIETNAM Christen: 9 % Katholiken: 2% Protestanten: 7 % Mauretanien TADSCHIKISTAN Zentralafrikanische Republik Nach dem Sturz von Präsident Surkano wurde das sogenannte „Anit-Blasphemie-Gesetz“ erlassen, durch das alle Indonesier verpflichtet wurden, sich für eine der fünf von der Verfassung anerkannten Religionen – Islam, Hindu, Buddhismus, Katholizismus und Protestantismus – zu entscheiden. Die indigenen Religionen galten nicht länger als Religionsgemeinschaften. Die sogenannte Pancasila ist die staatliche Doktrin, die zumindest auf dem Papier die Anerkennung der sprachlichen, religiösen und kulturellen Vielfalt Indonesiens gewährleisten soll. Doch die Religionsausübung ist nicht ganz frei. Sich als Atheist zu bekennen, ist in der Öffentlichkeit Indonesiens nicht erlaubt. Schikanen und Drohungen treffen nicht allein Christen, sondern auch Dissidenten vom sunnitischen Islam, Schiiten und Ahmadiyya. Animismus und andere: 31,5 % MALAYSIA Das 2002 vom Büro des laotischen Ministerpräsidenten erlassene „Dekret über die Kontrolle und den Schutz der religiösen Aktivitäten“ enthält viele unklar und schwammig formulierte Bestimmungen, die der Regierung weitestgehende Kontrolle der Religionsausübung und der Einmischung in die internen Belange der Religionen ermöglichen. Verboten ist es den Religionsgemeinschaften, ihre Lehren zu verbreiten und neue Mitglieder zu gewinnen. KIRGISTAN USBEKISTAN TURKMENISTAN TADSCHIKISTAN Myanmar IRAN Nigeria AFGHANISTAN Einwohner:54 Millionen Einwohner Einwohner:152 Millionen Einwohner CHINA NEPAL Religionszugehörigkeit: Religionszugehörigkeit: NIGER BANGLADESCH Christen:INDIEN 4% Muslime: 48 % Animismus: 1 % Andere: 2 % VIETNAM Myanmar Christen: 40 % LAOS BENIN NIGERIA Abuja Traditionelle Religionen: 10 % Naypyidaw OMAN KAMERUN THAILAND Buddhisten: 89 % N TSCHAD BIRMA Muslime: 50 % KAMBODSCHA Es gibt eine drastische Verfolgung der muslimischen Rohingya. Die politischen Veränderungen der vergangenen Jahre in Richtung Demokratie haben sich auf die Stellung der Christen nur unwesentlich ausgewirkt. Die meisten Christen gehören ethnischen Minderheiten an und leben in Regionen, deren Rohstoffe interessant sind. Allein deshalb gelten sie als „Gegner“ und werden diskriminiert – auch durch die Regierungsarmee. Doch auch Christen mit birmanischen Hintergrund (Bahma), werden beobachtet und unter Druck gesetzt. Nigeria ist das bevölkerungsreichste Land Afrikas. Der Norden des Landes wird mehrheitlich von Muslimen bewohnt, der Süden ist mehrheitlich christlich. Nigerias Verfassung erkennt die Religionsfreiheit an. Es gibt keine Staatsreligion. Doch gilt in den zwölf Bundesstaaten im Norden die Scharia, das „islamische Rechtssystem“. Der Bau von Kirchen ist in diesen Bundesstaaten sehr schwierig. Internationale Bekanntheit hat die radikal-islamistische Terrorgruppe Boko Haram aus dem Nordosten des Landes gewonnen, die aus ganz Nigeria einen islamischen Staat machen möchte. Ihren Terrorakten sind seit 2009 schätzungsweise 10.000 Menschen zum Opfer gefallen, Christen wie Muslime. Pakistan Vietnam KIRGISTAN USBEKISTAN TURKMENISTAN Einwohner:180 Millionen Einwohner Religionszugehörigkeit: TURKMENISTAN IRAN IRAK Hindus: 1,6 % Christen: 1,6 % SAUDI ARABIEN Muslime: 96,3 % Einwohner:AFGHANISTAN 86 Millionen Einwohner KIRGISTAN IRAK USBEKISTAN TADSCHIKISTAN AFGHANISTAN IRAN Religionszugehörigkeit: CHINA Pakistan ISLAMABAD VAE OMAN INDIEN NEPAL INDIEN Buddhisten: 8 % Katholiken: 6,5 % JEMEN CHINA Atheisten: 82 % SAUDI ARABIEN NEPAL V. A. EMIRATE TADSCHIKISTAN Andere: 89,9 % BIRMA HANOI LAOS THAILAND KAMBODSCHA OMAN JEMEN Islam ist Staatsreligion. Die Ahmadiyyas sind eine vom offiziellen Islam ausgegrenzte muslimische Religionsgemeinschaft mit circa einer Million Mitgliedern. Neben drei Millionen Hindus leben geschätzte 2,8 Millionen Christens in Pakistan. Neben Parsen, Sikhs und Anhänger der Bahai Bewegung. Die Religionsund Meinungsfreiheit unterliegt gesetzlichen Schranken, um den Islam zu verteidigen. Das größte Problem der religiösen Minderheiten in Pakistan sind die sogenannten Blasphemie-Gesetze. Sie werden in privaten, politischen und wirtschaftlichen Konflikten missbraucht, um gegnerische Parteien auszuschalten und Minderheiten einzuschüchtern. Von diesem Gesetzesmissbrauch sind Christen, Muslime, Hindu u.a. gleichermaßen betroffen. Eine relative Mehrheit der Bevölkerung von rund 40 Millionen ordnet sich Volksreligionen zu, gefolgt von über 26 Millionen, die keiner Religion angehören. Buddhisten stellen mit etwa 15 Millionen die drittgrößte Gruppe dar. Christen zählen über sieben Millionen. Die römisch-katholische Kirche bildet darunter die größte Gruppe mit über sechs Millionen Angehörigen. Verfassung und Gesetzgebung sehen zwar die Garantie der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor. In der Praxis werden die Religionsgemeinschaften in der Ausübung ihrer Religionspraxis behindert, da die „Verordnung zu Religion und Glauben“ alle religiösen Aktivitäten verbietet, die sich auf die kulturellen Traditionen des Landes negativ auswirken könnten. Infos zu den Aktionen unter www.missio-hilft.de www.missio-hilft.de/petitionbibi www.bedraengte-christen.de Hier können auch Unterschriftenlisten „Reißen Sie Mauern ein: Freiheit für Asia Bibi“ angefordert und heruntergeladen werden. Literaturhinweise: Peter Jacob: Blasphemie – Vorwürfe und Missbrauch. Die pakistanischen Blasphemiegesetze und ihre Folgen. Hrsg. Internationales Katholisches Missionswerk missio Aachen 2012, 68 Seiten, Reihe Menschenrechte Heft 50; Download unter https://www.missio-hilft.de/media/thema/ menschenrechte/studie/50-pakistan.pdf Klaus Krämer/Klaus Vellguth (Hg.): Religionsfreiheit. Grundlagen – Reflexionen – Modelle. Theologie der Einen Welt, Herder-Verlag, Freiburg 2014; Für den Schulunterricht: In der Reihe „Religion erleben” hat missio Unterrichtsmaterialien zum Thema Religionsfreiheit herausgegeben. Das entsprechende Heft mit dem Titel „Von Verfolgten, Verfolgern und Versöhnern – das Menschenrecht auf Religionsfreiheit” ist zu beziehen unter: [email protected] Herausgeber missio Internationales Katholisches Missionswerk e. V. Goethestraße 43 52064 Aachen Ansprechpartner: Werner Meyer zum Farwig Tel. 02 41/75 07-289 www.missio-hilft.de Spendenkonto: IBAN DE23 3706 0193 0000 1221 22 BIC GENODID1PAX Pax-Bank eG Konto 122 122 BLZ 370 601 93