kinder im internet - Initiative IT

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KINDER IM INTERNET
10 GOLDENE REGELN
Vereinbarung
über die Internetnutzung
zwischen
_____________________________
(Kind – Vorname, Name)
und
_____________________________
_____________________________
(Erziehungsberechtigte – beide, Vorname, Name)
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Nutzen und Gefahren bei der Nutzung neuer Medien liegen nahe beieinander. Neben dem Spaßeffekt im Internet zu surfen, kann es aber passieren, dass
man bewusst oder unbewusst zum Opfer oder zum Täter wird. Das will natürlich niemand und am wenigsten möchte ich das. Diese Vereinbarung zwischen
meinen Eltern und mir legt fest, welche Regeln ich zukünftig beim Surfen im
Internet unbedingt beachten muss. Ich möchte damit verhindern, dass meine Eltern und ich in Schwierigkeiten kommen können. Ich habe die Vereinbarung gemeinsam mit meinen Eltern besprochen. Ich bestätige mit meiner
Unterschrift, dass ich mit meinen Eltern die folgenden 10 Regeln für meinen Umgang mit dem Internet aufgestellt habe.
Regel 1
Ich weiß, dass ich meinen Namen, meine Adresse
oder meine Telefonnummer nicht ohne die Zustimmung meiner Eltern auf Interneseiten eingeben darf. Ich werde nicht an Gewinnspielen
teilnehmen, bei Online-Shops bestellen, bei
eBay mitbieten oder Geld für Online-Spiele
ausgeben.
Regel 2
Meine Passwörter müssen sicher gewählt sein. Ich muss meine Passwörter regelmäßig ändern. Meine Passwörter gebe ich niemals an unberechtigte Personen weiter und bewahre sie sicher auf. Nur mit der
Zustimmung meiner Eltern melde ich mich auf Internetportalen an
und wähle dafür ein sicheres Passwort.
Regel 3
In Chats, Foren oder sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook darf
ich außer meinem Namen keine persönlichen Informationen (wie Adresse, Handy- oder Telefonnummer) mitteilen. Am besten wähle ich
mir einen Spitznamen aus, der nicht meinem wirklichen Namen ent3
spricht. Ich schicke Fremden keine Fotos oder Videos von mir
oder anderen. Ich verabrede mich niemals mit einer Person,
die ich über das Internet kennengelernt habe.
Regel 4
Ich achte auf meine Privatsphäre im Netz. Wenn ich
soziale Netzwerke nutze, stelle ich mein Profil so
ein, dass nur meine Freunde sehen können, was ich
ins Netz stelle (poste). Schaffe ich das nicht alleine,
lasse ich mir von meinen Eltern helfen.
Regel 5
Ich gehe verantwortungsvoll mit meinen eigenen Fotos um. Wenn
ich mir unsicher bin, ob ich ein Bild von mir im Internet hochladen soll,
frage ich meine Eltern. Wenn ich Bilder und Videos poste, achte ich darauf, dass die Personen, die darauf zu sehen sind, damit einverstanden
sind.
Regel 6
Ich behandele andere so, wie ich auch gerne behandelt werden möchte, d.h. mit Respekt und gegenseitiger Achtung. Ich beleidige, belästige oder mobbe im Internet niemanden. Wird dies von anderen Nutzern (Usern) nicht beachtet, spreche ich sofort mit meinen Eltern.
Regel 7
Ich gehe nicht auf Seiten, die nicht für mein Alter bestimmt sind oder
mich gefährden können. Wenn ich mir nicht sicher bin, ob eine Seite
für mein Alter geeignet ist, zeige ich sie meinen Eltern. Wenn ich versehentlich auf eine Seite komme, bei der ich bestätigen muss, dass ich
über 18 Jahre alt bin, klicke ich die Seite im Beisein meiner Eltern weg.
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Regel 8
Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen (wie z.B. für Musik, Filme…) nutzen darf. Ich darf weder auf Tauschbörsen, noch auf
anderen Internetseiten (wie z.B. sozialen Netzwerken) Bilder, Videos,
Musik oder Filme hoch- oder herunterladen, ohne vorher meine Eltern zu fragen.
Regel 9
Ich halte mich an die mit meinen Eltern vereinbarte Surfzeit. Diese beträgt pro Tag _________ Minuten.
Regel 10
Ich halte mich an die gemeinsam besprochenen Regeln.
Dieser Vereinbarung gilt ab dem ____. ____.________ und wird bei
Bedarf nach Absprache geändert.
Vorname, Name
(Erziehungsberechtigte/r): _____________________________________
Vorname, Name
(Erziehungsberechtigte/r): _____________________________________
Vorname, Name
(Kind):
_____________________________________
Datum:
_____________________________________
Ort:
_____________________________________
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Erläuterung für die Erziehungsberechtigten Warum diese Vereinbarung für alle Beteiligten wichtig ist:
Das Internet bietet insbesondere für Heranwachsende große Chancen
sich z.B. mit Freunden und anderen im Datennetz auszutauschen, für
ein Referat zu recherchieren oder Videos bei Youtube anzuschauen.
Doch Nutzen und Gefahren liegen sehr nahe beieinander. Schnell trägt
man persönliche Daten in ein Onlineformular ein und läuft Gefahr in
eine „Abofalle“ zu geraten. Mit nur wenigen Klicks werden urheberrechtlich geschützte Inhalte über Tauschbörsen weiterverbreitet. Das
böse Erwachen kommt erst, wenn per Mail oder auf dem Postweg eine
Abmahnung durch seriöse oder unseriöse Anwaltskanzleien/Inkassobüros eintrifft und die Erziehungsberechtigten (über die in der Regel
die Internetverträge laufen) mit Fristsetzung aufgefordert werden,
mehrere hundert Euro zu zahlen. Die Vermittlung von Internetsicherheit und der Erwerb von Medienkompetenz, das Festlegen von klaren
Regeln und die Verwendung von Schutzsoftware verringern das Risiko
unbewusst Opfer oder Täter zu werden. Eine Vereinbarung über die
Internetnutzung hilft dabei, dem Heranwachsenden die wesentlichen,
wichtigen Netzregeln leicht verständlich und altersgerecht zu vermitteln. Folgende Ziele sind mit den Regeln beabsichtigt:
✓ Das Risiko negativer rechtlicher und tatsächlicher Folgen der Internetnutzung soll minimiert werden.
✓ Auf der anderen Seite kann u.a. durch einen solche Vereinbarung
nachgewiesen werden, dass die Erziehungsberechtigten ihren Belehrungspflichten im Hinblick auf ein rechtskonformes Verhalten
des Kindes im Internet nachgekommen sind.
✓Die Erfüllung dieser Belehrungspflichten kann nach dem aktuellen Grundsatzurteil des BGH (Urt. v. 15.11.2012, I ZR 74/12 – Morpheus) dazu führen, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen
ihrer Kinder nicht haftbar gemacht werden können. Sie müssen
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grundsätzlich keine weitergehenden Maßnahmen, wie z.B. eine
regelmäßige Kontrolle der installierten Programme oder der besuchten Webseiten vornehmen. Dies gilt zumindest dann, wenn
die Eltern keine konkreten Hinweise darauf haben, dass das Kind
sich über das Verbot der Nutzung von Tauschbörsen hinwegsetzt.
Die Vereinbarung kann von den Erziehungsberechtigten je nach Alter
des Kindes angepasst und verändert werden.
Welche rechtlichen und tatsächlichen Gefahren sich hinter
den Regelungen der Vereinbarung verbergen können,
wird hier erläutert:
Erläuterung zu Regel 1
Es kommt sehr häufig vor, dass Minderjährige im Internet etwas bestellen oder ihre Daten auf einer scheinbar kostenlosen Webseite angeben. Eine Folge daraus kann sein, dass Eltern eine hohe Rechnung
zugestellt bekommen. Bei sogenannten „Abofallen“ werden oftmals
Beträge von mehreren hundert Euro eingefordert. Die rechtliche Situation sieht in diesen Fällen so aus:
✓ Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Die Vertragserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig, also rechtlich nicht
existent.
✓ Anders sieht es bei Minderjährigen zwischen 7 und 17 Jahren
aus. Sie sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie
grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer Eltern Verträge abschließen können. Diese Zustimmung liegt aber bei Internetgeschäften gerade nicht vor. Der von dem Minderjährigen geschlossene
Vertrag ist daher unwirksam. Eine Ausnahme gilt bei Verträgen,
die der Minderjährige mit seinem Taschengeld erfüllen kann.
Diese kann er auch ohne Einwilligung seiner Eltern abschließen.
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Um Ärger mit dem Verkäufer, bzw. Anbieter zu vermeiden, sollte
das Kind bereits im Vorhinein darüber aufgeklärt werden, dass es
grundsätzlich nur mit Einwilligung seiner Eltern Verträge im Internet schließen darf.
Erläuterung zu Regel 2
Identitätsdiebstahl in sozialen Netzen stellt derzeit ein nicht zu unterschätzendes Problem dar. Kinder oder Jugendliche „erschleichen“ sich
die Zugangsdaten über ein fremdes Facebook-Konto, lesen dort private Nachrichten oder schreiben unter dem Namen des Kontoinhabers beleidigende Äußerungen. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre
stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und einen Straftatbestand
dar und darf nicht toleriert werden. Um ein solches Eindringen in die
Privatsphäre zu erschweren, empfiehlt es sich, ein ausreichend langes
und nicht zu erratendes Passwort zu wählen. Dieses sollte regelmäßig
geändert und möglichst nicht auf dem Computer gespeichert werden
oder für Unbefugte zugänglich sein.
Erläuterung zu Regel 3
Chatforen oder soziale Netzwerke bergen die Gefahr, dass Cyberkriminelle die Anonymität im Internet ausnutzen und versuchen, sich das
Vertrauen des Kindes zu erschleichen. Gerade für Pädophile bietet das
Internet einen vergleichsweise risikoarmen Weg, Kontakt zu Kindern
aufzubauen und sie zur Vornahme bestimmter Handlungen oder zu einem Treffen zu bewegen. Dies muss auf jeden Fall verhindert werden.
Dem Kind muss bewusst gemacht werden, dass jeder sich im Internet
als eine Person ausgeben kann, die er gar nicht ist. Selbst wenn der
Chatpartner noch so nett ist, darf man niemals persönliche Daten wie
den vollen Namen oder seine Adresse preisgeben.
Erläuterung zu Regel 4
Wer bei sozialen Netzwerken nicht die richtigen Profileinstellungen
wählt, dessen Profil kann jedermann aus der ganzen Welt einsehen.
Dies sollte man auch dem Kind bewusst machen. Standardmäßig sind
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die Einstellungen leider so, dass möglichst viel preisgegeben wird.
Man sollte sich als Eltern daher die Zeit nehmen, die Profileinstellungen gemeinsam mit dem Kind zu erstellen.
Erläuterung zu Regel 5
Jeder hat ein Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass ein Foto ohne
Einwilligung des Abgebildeten nicht veröffentlicht werden darf – auch
nicht im Netz. Gerade dort kommt es aber besonders häufig zu Rechtsverstößen. Egal ob Partyfotos oder Urlaubsbilder alles wird z.B. bei
Facebook mit zum Teil ungeahnten Folgen eingestellt. Facebook sichert sich z.B. durch seine AGB sehr umfangreiche Rechte an allen
hochgeladenen Bildern. Zwar können die Fotos theoretisch auch wieder gelöscht werden, allerdings bleiben diese oftmals als „Sicherungskopien“ auf irgendwelchen Servern erhalten. Außerdem werden immer öfter Fälle bekannt, in denen Facebook-Fotos von Jugendlichen
von unbekannten Dritten auf pornographischen Seiten veröffentlicht
wurden. Minderjährige sollten insbesondere mit Strandfotos und anderen freizügigen Bildern äußerst vorsichtig umgehen. Solche Fotos
gehören nicht in soziale Netze.
Erläuterung zu Regel 6
Internetmobbing stellt ein ernstzunehmendes Problem dar. Die Methoden der Mobber sind vielfältig. In sozialen Netzwerken werden
Gruppen gegründet, die z.B. „Alle hassen xxxxx“ heißen, Accounts
werden geknackt oder Beleidigungen und Lästereien gepostet. Die
Betroffenen sind den Attacken oft schutzlos ausgeliefert. Diese verbreiten sich schnell und sind immer gegenwärtig. Das Internet vergisst
nichts! Einmal eingegebene Daten sind per Mausklick nicht wieder zu
löschen. Die Opfer schämen sich, darüber zu reden. Die Täter können
sich meist gar nicht vorstellen, wie schlimm solche Mobbing-Angriffe
für den Betroffenen sind. Im Falle von Internetmobbing sollte man sich
an eine Vertrauensperson (Eltern, Vertrauenslehrer, Nummergegenkummer, Polizei etc.) wenden.
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Erläuterung zu Regel 7
Über herkömmliche Suchmaschinen wie Google kann man bewusst
oder unbewusst durch Unterverlinkungen auf Seiten mit pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten kommen. Vor allem,
wenn die Betreiber der Seiten im Ausland sitzen, werden jugendschutzrechtliche Anforderungen nicht eingehalten. Wer verhindern
will, dass Kinder zufällig darauf geraten, richtet kindgerechte Suchmaschinen wie z.B. www.blindekuh.de als Startseite ein. Jugendgefährdende Angebote werden dort automatisch herausgefiltert.
Erläuterung zu Regel 8
Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen werden u.a. oft von Minderjährigen begangen. Sie wissen meist gar nicht, dass sie in dem Moment, in dem sie z.B. ein Musikalbum über eine Tauschbörse herunterladen, es gleichzeitig selbst allen Mitgliedern der Tauschbörse weltweit anbieten. Das Prinzip einer Tauschbörse basiert auf dem Prinzip
des Nehmens und Gebens. So wird das Kind selbst zum Anbieter einer
urheberrechtlich geschützten Datei. Da dies ohne Einwilligung des
Urhebers geschieht, stellt das Anbieten einer solchen Datei eine Urheberrechtsverletzung dar. Diese Urheberrechtsverletzung wird sehr
häufig abgemahnt, insbesondere wenn es sich um ein aktuelles Album
oder einen aktuellen Film handelt.
Erläuterung zu Regel 9
Je nach Alter des des Kindes oder Heranwachsenden sollten feste PC
-und Internetzeiten vereinbart werden.
Zusammenfassung
✓ Die Vereinbarung legt die wichtigsten 10 Grundregeln für die Erziehungsberechtigten und insbesondere für deren Kinder im Netz
fest.
✓ Die Vermittlung von Internetsicherheit und der Erwerb von Me-
dienkompetenz stellt die Grundvoraussetzung für alle Beteiligten
10
dar. Erziehungsberechtigte sollten gemeinsam mit ihren Kindern
im Umgang mit den neuen Medien voneinander profitieren.
✓ Diese Vereinbarung sollte in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt
werden und im unmittelbaren Umfeld des genutzten Mediums
liegen. Zudem ist es ratsam, dass die Erziehungsberechtigten mit
ihren Kindern in regelmäßigem Austausch stehen.
✓ Sollte es durch das Kind zu Rechtsverletzungen im Internet kom-
men, sprechen Sie mit Ihrem Kind ohne eine Vorverurteilung über
den Vorfall und wie es dazu gekommen ist.
✓ Verbote sind kontraproduktiv: Finden Sie gemeinsam mit Ihrem
Kind eine Lösung und nehmen Sie eine Vorbildfunktion ein.
✓ Abmahnungen sind äußerst ernst zu nehmen und bedürfen der
Beratung durch einen Fachanwalt, der im Medienrecht/Strafrecht
spezialisiert ist.
Glossar
Abofalle: Kostenpflichtige Angebote im Internet, Vorsicht gilt insbesondere bei
Werbung, aber auch bei Serviceangeboten, die eigentlich nicht kostenpflichtig
sind. (s. hierzu auch Artikel auf Wikipedia).
Chat: Zeitgleiche Kommunikation im Internet, mehrere Nutzer schreiben gleichzeitig, dadurch entsteht ein Gespräch.
Passwort: Eine Art „Schlüssel“ für das Internet. Gute Passwörter sind lang und mischen Groß-/Kleinbuchstaben und Ziffern, niemals sprechende Passwörter verwenden.
Posten: Eine Nachricht/Mail/Fotos mehreren Benutzern gleichzeitig im Netz zur Verfügung stellen.
Taschengeld: Höhe des Taschengelds, vgl. hierzu die Tabellen der Jugendämter;
§110 BGB regelt mit dem sogenannten „Taschengeldparagraphen“ Kaufverträge
mit Minderjährigen.
Tauschbörsen: Auch bekannt unter filesharing, hier werden häufig urheberrechtlich
geschützte Dateien ausgetauscht, dies ist strafbar.
User: Bezeichnung für alle, die das Internet nutzen.
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Salfeld Computer GmbH
http://www.salfeld.de
Sicheres Netz hilft e.V.
http://www.sicheres-netz-hilft.de
Auerbach Stiftung
http://www.auerbach-stiftung.de
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