Lebensqualität: Aktuelle Standards und Herausforderungen für die Zukunft – Perspektive der Gesundheitspolitik Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender im Gemeinsamen Bundesausschuss Deutscher Kongress für Versorgungsforschung am 09.10.2015 in Berlin Lebensqualität ein Indikator für die Nutzenbewertung? Daten zu patientenrelevanten Endpunkten • Grundsätzlich soll das Dossier ein möglichst vollständiges Bild des Wirkstoffs liefern: (Indikationsabhängig) Daten zur Mortalität, Morbidität (Symptomatik), gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen. • Gesundheitsbezogene Lebensqualität sehr wichtige ergänzende und unterstützende Information zum Verständnis und zur wertenden Einschätzung der Daten zur Mortalität, Morbidität und zu Nebenwirkungen Seite 2 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Endpunkt Lebensqualität • Zur Erfassung der Lebensqualität kann man sich vielerlei Instrumente bedienen. • Frage ist: Was ist sinnvoll im Kontext der Bewertungen des G-BA und insbes. bei Arzneimitteln: • generische oder indikationsbezogene Erfassung? • Einschätzungen durch betroffen Patienten oder durch einschätzende Dritte? Seite 3 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Endpunkt Lebensqualität • Generische Erfassungsinstrumente zur Darstellung des allgemeinen Befindens. • Grundsatzfrage: EQ-5D oder SF36? Fragebögen sind auch ausgerichtet auf das jeweilige Gesundheitssystem. EQ-5D: Sinnvoll bei Systemen mit KostenNutzenbewertung, wie in England. Daher Fragen, aus denen sich kostenauslösende Momente ableiten lassen SF36: Sinnvoll in Systemen wie Deutschland, bei denen Kostenfrage nicht im Vordergrund steht Seite 4 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Endpunkt Lebensqualität • Zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität (HRQL) sind indikationsspezifische Erfassungsinstrumente zu bevorzugen (Sensitivität!). • Zur spezifischen Erfassung von Lebensqualität in einer konkreten Krankheitssituation braucht es validierte Bögen, die auf krankheitsspezifische Elemente eingehen, z. B.: • EORTC bei Krebspatienten, • FACIT F bei Krankheiten mit Müdigkeit So können spezifische Einschränkungen im Feld der Indikation erfasst werden. Seite 5 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Endpunkt Lebensqualität • Einschätzung der Lebensqualität durch betroffene Patienten erforderlich. Wenn Daten gesammelt werden sollten es Angaben der Betroffenen selbst sein, keine Angaben von Dritten, die die Krankheitssituation nicht aus eigenem Erfahren kennen. Für G-BA wichtig im Rahmen der Bewertung ist auch die Information darüber, ob die (Neben-) Wirkung einen Impact auf das Befinden des Patienten hat, der Patient die Veränderung / Wirkung bemerkt (positiv oder negativ) Seite 6 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Daten zu patientenrelevanten Endpunkten – bisherige Beschlüsse 0 25 50 75 Mortalität Morbidität Lebensqualität Nebenwirkungen Stand: 03.04.2014 Seite 7 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken 100 AMNOG international kein Sonderweg Nutzenbewertung patentgeschützter Arzneimittel 1) kein Tabubruch im internationalen Vergleich 2) kein Widerspruch zur arzneimittelrechtlichen Zulassung Zulassung beurteilt - Sicherheit - Wirksamkeit - Qualität AMNOG beurteilt darüber hinaus - Mehrwert gegenüber anderen Therapieoptionen 3) keine rein gesundheitsökonomische Bewertung (wie z. B. in GB) sondern komparatorbasierte Bewertung ohne Kostenobergrenze (vgl. Frankreich, Japan, Spanien, Italien) Seite 8 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken AMNOG gefährdet innovative Arzneimittelversorgung nicht Bei 136 bislang durchgeführten Nutzenbewertungsverfahren gab es lediglich 18 Marktaustritte Wirkstoff Anwendungsgebiet Bemerkung Linagliptin Diabetes mellitus Typ 2 Gliptine in ausreichender Zahl im Markt Lixisenatid Diabetes mellitus Typ 2 Ausreichend Behandlungsalternativen im Markt, auch aus dem Bereich der InkretinMimetika Aliskiren/Amlodipin Essenzielle Hypertonie Ausreichend Behandlungsalternativen im Markt Mikrobielle Collagenase aus Clostridium histolyticum Dupuytren’sche Kontraktur Unzureichende Wirkung Retigabin Epilepsie Zulassung nach Entscheidung G-BA durch EMA wegen schwerwiegender Sicherheitsbedenken drastisch eingeschränkt Perampanel partielle Epilepsie Neues Verfahren durchgeführt, kein ZN nachgew. Linaclotid Mittelschweres bis schweres Reizdarmsyndrom mit Obstipation Vertrieb ab Mai 2014 eingestellt. Ausreichend Behandlungsalternativen im Markt Vildagliptin Diabetes mellitus Typ 2 Vertrieb ab 1. Juli 2014 eingestellt. Gliptine in ausreichender Zahl im Markt Vildagliptin/Metformin Diabetes mellitus Typ 2 Gliptine in ausreichender Zahl im Markt Canagliflozin Diabetes mellitus Typ 2 Ausreichend Behandlungsalternativen im Markt Canagliflozin/Metformin Diabetes mellitus Typ 2 Ausreichend Behandlungsalternativen im Markt Bromfenac Entzündungen des Auges nach Kataraktoperationen Kein Dossier eingereicht Colestilan Hyperphosphatämie Kein Zusatznutzen Lomitapid Hypercholesterinämie Unvollständiges Dossier Lurasidon Schizophrenie Kein Zusatznutzen Pomalidomid (Wirkstärke 1 und 2 mg) Multiples Myelom Erstattungsbetrag nur teilweise vereinbart (Wirkstärke 3 und 4 mg) . Nur Wirkstärke 1 und 2 sind nicht auf Markt. Tafluprost/ Tiomolol Offenwinkelglaukom, erhöhter Augeninnendruck Kein Zusatznutzen Vertrieb wird ab 31. Juli 2015 eingestellt (vor Preisverhandlungen). Insulin degludec Diabetes mellitus Typ 1 + 2 Kein Zusatznutzen. Vertrieb Ende September 2015 eingestellt. Seite 9 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Das AMNOG behindert nicht die Markteinführung Seite 10 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Das AMNOG erfüllt seinen Zweck (Stand 01.10.2015) Höchste Zusatznutzenkategorie je Verfahren nach § 35a SGB V Erheblich Geringerer Nutzen 1 0 Stand: 01.10.2015 insgesamt 136 Bewertungen Festbetrag 4 Nicht quantifizierbar 14 Beträchtlich 29 Erheblich Beträchtlich Gering Kein Zusatznutzen Nicht quantifizierbar Geringerer Nutzen Festbetrag Kein Zusatznutzen 54 Gering 34 bislang 136 Bewertungen Ca. 57 % der Bewertungen erfolgten mit positivem Zusatznutzen besser als internationaler Durchschnitt Seite 11 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Onkologische Wirkstoffe im Verfahren nach § 35a SGB V (Stand 01.10.2015) Ergebnisse (höchste Kategorie) Anzahl Anteil unter bisher abgeschlossenen 8 22% beträchtlich 14 38% gering 10 27% 5 14% 37 100% Nicht quantifizierbar kein Zusatznutzen u.a. weil inhaltlich unvollständig oder kein Dossier eingereicht Gesamtzahl Seite 12 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Ergebnisse der Nutzenbewertungen im Vergleich (Stand 01.10.2015) 40% 38% 40% 27% 35% 30% 25% 25% 27% 73% 22% 21% 20% 14% 15% 10% Alle Bewertungen Onkologika 10% 5% 0% 3% 1% 0% Erheblich 0% Beträchtlich Seite 13 Gering Nicht Quantifizierbar Kein Zusatznutzen Kongress für Versorgungsforschung Festbetrag 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Orphan Drugs und ihr Stellenwert EMA 2012: 96 Zulassungsanträge Davon 19 Orphans (+36%) Von 136 abgeschlossenen Nutzenbewertungen im G-BA waren 26 Orphans (ca. 19 %) Bewertungsergebnis Anzahl Anteil Nicht quantifizierbar 10 38 % Beträchtlich 3 12 % Gering 13 50 % Seite 14 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Gliflozine: Gefährliche Nebenwirkungen? EMA startet Sicherheits-Review-Verfahren für die Wirkstoffgruppe der Gliflozine Avisiertes Verfahrensende: September 2015 Betroffen: Canagliflozin; Dapagliflozin; Empagliflozin Bewertung G-BA: „Kein Zusatznutzen“ wg. ausstehender Langzeitdaten und unsicherem Nutzen-Schaden-Verhältnis Befürchtete Nebenwirkung: Ketonurie und Ketonämie (schwerwiegend und pot. lebensbedrohlich, eigentlich bei Typ-1-Diabetikern) Bisherige Anhaltspunkte (bis 19.5.2015): 101 Fälle weltweit, schwerwiegend. G-BA Beschluss vor diesem Hintergrund: „Langzeitdaten für Empagliflozin zu patientenrelevanten Endpunkten und zum generellen Sicherheitsprofil liegen noch nicht vor. Diese sind aufgrund des chronischen Verlaufes der Erkrankung Diabetes mellitus Typ 2 und der daraus resultierenden Langzeitbehandlung der Patienten dringend erforderlich. Seite 15 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Lebensqualität künftig gleichgewichtig ? Klinische Studien oft zu kurz für LQ Ergebnis LQ-Daten oft schlecht Progressionsfreies Überleben dominiert Morbidität Mortalität Seite 16 Valide Messinstrumente sind komplex Systematische Einplanung in Studiendesign erforderlich Lebensqualität Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Ad 5: Bewertung des Zusatznutzens onkologischer Wirkstoffe und Lebensqualität (bei mehreren Patientengruppen jeweils nur höchste ZN-Kategorie) Wirkstoff Abirateronacetat Cabazitaxel Eribulin Gesamtüberleben 15,8 vs. 11,2 Monate; AD = 4,6 Monate 15,1 vs. 12,7 Monate; AD = 2,4 Monate 1. Datenschnitt signifikant (446 Tage/421 tage vs. 346 Tage/255 Tage; AD = 100 Tage/166 Tage je nach Vergleichstherapie), 2. Datenschnitt nicht signifikant Lebensqualität k. A. (nicht bewertungsrelevant) keine verwertbaren Daten vorgelegt keine Daten vorgelegt Ipilimumab Vandetanib 9,95 Monate vs. 6,44 Monate; AD = 3,51 Monate - fehlende Daten, keine Gesamtaussage möglich - Vemurafenib Tegafur/Gimeracil/Oteracil 9,23 Monate vs. 7,75 Monate; AD = 1,5 Monate - fehlende Daten, keine valide Aussage möglich - Axitinib Crizotinib Decitabin (OD) Brentuximabvedotin (OD) Pixantron Abirateronacetat (nAWG) kein Unterschied kein Unterschied; Cross-over 7,7 Monate vs. 5,0 Monate; AD = 2,7 Monate unzureichende Daten unzureichende Daten 35,3 Monate vs. ; AD = 5,2 Monate Aflibercept Vandetanib (5b) Pertuzumab Bosutinib (OD) Ponatinib (OD) Vismodegib Enzalutamid Pomalidomid (OD) Vemurafenib keine verwertbaren Daten kein Unterschied n. e. vs. 37,6 Monate; unzureichende Daten unzureichende Daten unzureichende Daten 18,4 Monate vs. 13,6 Monate; AD = 4,8 Monate 12,7 Monate vs. 8,1 Monate; AD = 4,6 Monate; Cross-over-Rate: 50% entsprechend der ersten Bewertung kein Unterschied deutliche Verbesserung fehlende Daten, keine valide Aussage möglich keine Daten vorgelegt unzureichende Daten nicht bewertungsrelevant, da unterschiedliche Auffassungen zur klinischen Relevanz keine Daten vorgelegt keine verwertbaren Daten vorgelegt keine verwertbaren Daten vorgelegt keine verwertbaren Daten vorgelegt keine Daten vorgelegt unzureichende Daten keine verwertbaren Daten vorgelegt kein Unterschied entsprechend der ersten Bewertung Ausmaß beträchtlich gering gering (ersetzt durch neuen Beschluss wg. Fristablauf) beträchtlich nicht belegt, Dossier unvollständig beträchtlich nicht belegt, Dossier unvollständig gering beträchtlich gering nicht quantifizierbar nicht belegt beträchtlich gering gering beträchtlich nicht quantifizierbar nicht quantifizierbar gering beträchtlich beträchtlich entsprechend der ersten Bewertung (erneute NB nach Befristung) Regorafenib Dabrafenib Afatinib Ipilimumab (nAWG) Radium-223 Trastuzumab-Emtansin Ruxolitinib (OD) (erneute NB nach Überschreitung der 50 Mio.-Euro-Grenze) 196 Tage vs. 151 Tage; AD = 45 Tage keine aussagekräftigen Daten, Verzerrung durch Cross-over 31,57 Monate vs. 21,13 Monate; AD = 10,44 Monate unzureichende Daten 14,9 Monate vs. 11,3 Monate; AD = 3,6 Monate 30,9 Monate vs. 23,7 Monate; AD = 7,2 Monate Primäranalyse und geplante 3-Jahres-Auswertung: nicht signifikant; 2 post-hoc Interimsanalysen: signifikant; Cross-over unzureichende Daten keine verwertbaren Daten vorgelegt gering nicht belegt signifikante Verbesserung unzureichende Daten unzureichende Daten signifikante Verbesserung signifikante Verbesserung beträchtlich nicht belegt beträchtlich beträchtlich beträchtlich Eribulin (Neubewertung nach Fristablauf) Cabozantinib Obinutuzumab Sipuleucel-T Idelalisib Ibrutinib Ramucirumab beträchtlich gering nicht quantifizierbar nicht quantifizierbar nicht quantifizierbar nicht quantifizierbar gering Seite 17 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Spezifische Erfahrungen aus den bisherigen Nutzenbewertungen Crizotinib Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Crizotinib (…) als beträchtlich ein. Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie handelt es sich (…) um eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens, da (…) eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität erreicht wird, was insgesamt als für die Patientinnen und Patienten spürbare Linderung der Erkrankung zu werten ist. Seite 18 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Spezifische Erfahrungen aus den bisherigen Nutzenbewertungen Ramucirumab (Orphan Drug), Beschluss 16.07.2015 Für Kombinationstherapie: „Die Verbesserung der Lebensqualität ist patientenrelevant und wird trotz der beschriebenen Unsicherheit vor dem Hintergrund der Schwere der Erkrankung für das Ausmaß des Zusatznutzens berücksichtigt.“ „In der Gesamtbetrachtung werden die positiven Effekte zur Mortalität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität unter Berücksichtigung der zum Teil negativen Ergebnisse zu den Nebenwirkungen als eine bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens bewertet. Aus diesen Erwägungen heraus, auf Basis der Angaben im Dossier und der Ergebnisse der Nutzenbewertung, sowie der Stellungnahmen, ist der G-BA zu dem Ergebnis gelangt, das Ausmaß des Zusatznutzens einer Kombination von Ramucirumab und Paclitaxel als gering einzustufen.“ Monotherapie: Daten zu LQ konnten wegen geringer Rücklaufquoten nicht berücksichtig werden Seite 19 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Spezifische Erfahrungen aus den bisherigen Nutzenbewertungen Diabetes (chronische Erkrankungen) Im Bereich Diabetes (chronische Erkrankung) wurde Lebensqualität bisher nicht berücksichtigt, bzw. spielte keine Rolle für Zusatznutzen, da entweder nicht erhoben (z.B. Saxagliptin), keine verwertbaren Daten (z.B. Dulaglutid, Empagliflozin) vorlagen oder kein Unterschied festgestellt werden konnte (z.B. Vildagliptin). Propranolol (nur für Kinder zugelassen) Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in der Studie V00400SB 201 nicht untersucht. Ein Zusatznutzen von Propranolol läßt sich daher für diesen Endpunkt nicht ableiten. Das Nichtvorliegen dieser Daten hat jedoch, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in der Studie mit Säuglingen eine Patientenpopulation untersucht wurde, in der eine solche Erhebung nicht zu erwarten ist, keinen Einfluss auf die Nutzenbewertung von Propranolol. Seite 20 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken Spezifische Erfahrungen aus den bisherigen Nutzenbewertungen Lebensqualität ist auch immer ein Punkt, der in den Beratungsanforderungen Berücksichtigung findet: Standardsatz ist Die Verwendung sowohl eines krankheitsspezifischen als auch eines generischen (z.B. oder manchmal auch: bevorzugt SF-36) Fragebogens zur Erfassung der Lebensqualität wird empfohlen. Seite 21 Kongress für Versorgungsforschung 9. Oktober 2015 | Prof. Josef Hecken