Umweltpartnerschaft Brandenburg Freiwillige Vereinbarung zwischen der Wirtschaft und der Landesregierung für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und einen wirkungsvollen zukunftsfähigen Umweltschutz im Land Brandenburg vom ... A. Grundlagen und Ziele Die Umweltpartnerschaft ist eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinbarung zwischen der Landesregie rung Brandenburg und der brandenburgischen Wirtschaft. Sie dient der Gestaltung optimaler Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung nach dem Leitbild der Nachhaltigkeit. Sie ordnet sich ein in die Bemühungen der Landesregierung für mehr Wachstum und Beschäftigung. Die Bilanz der 1999 geschlossenen Umweltpartnerschaft ist für die Landesregierung Brandenburg und die brandenburgische Wirtschaft positiv. Die Umweltpartnerschaft Brandenburg hat sich als zukunftsfähiges Instrument bewährt und erwies sich bisher als eine geeignete Gesprächsplattform zur Entscheidungsfindung. Durch die gemeinsam entwickelten Lösungen wurden die Umwelt und die Wirtschaft entlastet. Die Landesregierung Brandenburg und die brandenburgischen Wirtschaft beschließen daher, die Umweltpartnerschaft Brandenburg weiterzuentwickeln. Mit der Umweltpartnerschaft soll ein hohes Niveau an Ressourcenschonung und Energieeffizienz sowie an Umweltschutz und Beiträgen zum Klimaschutz durch die Wirtschaft und gleichzeitig eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung erreicht werden. Als wesentliche Elemente für einen zukunftsfähigen Umweltschutz gewinnen die Eigenverantwortung der Unternehmen und der partnerschaftliche Dialog zwischen Wirtschaft und Verwaltung weiter an Bedeutung. Mit freiwilligen Leistungen der Unternehmen zur Verbesserung der Umweltsituation trägt die brandenburgische Wirtschaft zur Entlastung der Umwelt, über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinaus, bei. Die Landesregierung Brandenburg erkennt diese Leistungen der Wirtschaft an und gewährt den beteiligten Unternehmen Erleichterungen im Vollzug des Umweltrechts. Die Brandenburgische Landesregierung wird diese Bemühungen durch eine zielgerichtete Vereinfachung des Umweltrechts sowie die Honorierung von freiwilligen Umweltleistungen befördern. Sie wird die Ausgestaltung des Umweltrechts auf Landesebene in enger Kooperation mit den Vertretern 1 der Wirtschaft vornehmen. Dabei wird die Landesregierung über Bundes- und EU-Standard grundsätzlich nicht hinaus gehen. Die Unterzeichner der Umweltpartnerschaft werden den Rechtsetzungsprozess mitgestalten, indem sie sich frühzeitig über Eckpunkte und Anforderungen austauschen. Dies dient auch der fristgerechten Umsetzung von EU- und Bundesgesetzen. Die Landesregierung Brandenburg und die brandenburgische Wirtschaft vereinbaren vor diesem Hintergrund eine Umweltpartnerschaft, die • unter den Partnern Kommunikation sichert und den kritischen Dialog pflegt, • die Eigenverantwortung der Wirtschaft für den Umweltschutz stärkt und anerkennt, • die dem Ziel dient, den betrieblichen Umweltschutz auf breiter Basis weiter zu entwickeln, • den Standort Brandenburg für die Wirtschaft attraktiver macht, und zur Stärkung seiner Wettbewerbsposition beiträgt, • die Rolle der öffentlichen Verwaltung als Partner der Wirtschaft verdeutlicht sowie • zu Vollzugserleichterung und Verwaltungsvereinfachung führt, • zu einem besseren Umgang mit Umweltvorschriften in der Verwaltung führt und • eine Bewusstseinsbildung für Umweltbelange im betrieblichen Handeln erzielt. Die Umweltpartnerschaft wird von den Beteiligten als kontinuierlicher Prozess verstanden. Die Fortentwicklung der Umweltpartnerschaft, die Überprüfung der gegenseitigen Verpflichtungen und der kontinuierliche Dialog werden durch eine Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft gesichert und gefördert. 2 B. Ausgestaltung Die Ausgestaltung der Umweltpartnerschaft erfolgt über eine „Offene Anlage“. Darin werden für einen Rahmen von maximal fünf Jahren gemeinsam vereinbarte, konkrete Leistungen von Wirtschaft und Landesregierung aufgenommen. Dieser Leistungskatalog wird vor Ablauf der vereinbarten Frist bilanziert. Daneben kann die „Offene Anlage“ Einzelaktivitäten, Branchenvereinbarungen und weitere freiwillige Leistungen im Rahmen der Umweltpartnerschaft enthalten. Ein wesentlicher Bestandteil der „Offenen Anlage“ sind die Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug zugunsten von Betrieben, die nach den geprüften Umweltmanagementsystemen EMAS, DIN ISO 14001 bzw. Brandenburger Umweltsiegel im Handwerk / für KMU zertifiziert sind. Die „Offene Anlage“ ist Bestandteil der Umweltpartnerschaft und mit der Unterzeichnung vereinbart. Sie wird regelmäßig und einvernehmlich fortgeschrieben. 3 C. Allgemeine Leistungen der Landesregierung Brandenburg Die Landesregierung Brandenburg erkennt die Anstrengungen der Wirtschaft zur Stärkung des Umweltschutzes an. Sie unterstützt diese Aktivitäten und wird sich weiterhin für eine wirtschaftsfördernde und den Belangen des Umweltschutzes dienende Fortentwicklung der politischen Rahmenbedingungen im partnerschaftlichen Dialog mit der Wirtschaft einsetzen. Sie sieht in der Reduzierung der Regelungsdichte ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg. Die Landesregierung will der Wirtschaft damit bestmögliche Rahmenbedingungen bieten und gleichzeitig die Qualität der brandenburgischen Umwelt für das Gemeinwohl wirksam sichern und weiterentwickeln. Die Landesregierung Brandenburg verpflichtet sich, die Auswirkungen neuer umweltrelevanter Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse auf die Wirtschaft sorgfältig abzuschätzen und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit grundsätzlich keine über Bundes- und EU-Standard hinausgehenden landesrechtlichen Regelungen zu verfolgen. Im Rahmen der nationalen und europäischen Umweltpolitik vertritt die Landesregierung die Ziele der Umweltpartnerschaft Brandenburg im Sinne einer umweltverträglichen und wettbewerbsfähigen Entwicklung der brandenburgischen Wirtschaft. Die Landesregierung Brandenburg wirkt darauf hin, dass brandenburgischen Betrieben, die über ein geprüftes Umweltmanagementsystem verfügen, die rechtlich zulässigen Erleichterungen hinsichtlich der Erfüllung der gesetzgeberischen Vorgaben gewährt werden und wird die Mitarbeiter der Umweltbehörden über mögliche und eingeführte Deregulierungsmaßnahmen umfassend unterrichten und gegebenenfalls zur Umsetzung anweisen. Die Einrichtung und Fortführung betrieblicher Umweltmanagementsysteme, insbesondere eine erfolgreiche Teilnahme am EMAS-System der EU (Öko-Audit), wird als ein wesentliches Element der Umweltpartnerschaft Brandenburg angesehen, da diese Systeme die Gewährleistung und die kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes in allen betrieblichen Bereichen sichern und somit am deutlichsten einer eigenverantwortlichen, nachhaltigen Wirtschaftsweise entsprechen. Die Landesregierung gewährt EMAS-registrierten Organisationen sowie Unternehmen, die nach DIN ISO 14001 zertifiziert sind und die zusätzliche Angaben und Verpflichtungen entsprechend der 4 Offenen Anlage IV dokumentiert haben, Erleichterungen im Verwaltungsvollzug. Die Vollzugserleichterungen sind im Erlass der Landesregie rung (Offene Anlage V) angegeben. Die Landesregierung Brandenburg unterstützt auch weiterhin die mit dem Brandenburger Umweltsiegel im Handwerk / für KMU eingerichteten Umweltmanagementsysteme und wirkt darauf hin, dass diese beim Verwaltungsvollzug im Rahmen von Ermessensentscheidungen erleichternd berücksichtigt werden. Die Landesregierung begrüßt weitere freiwillige Aktivitäten der Wirtschaft wie die Einführung branchenspezifischer und niedrigschwelliger Umweltmanagementsysteme, Maßnahmen für den Klimaund Ressourcenschutz, für die Erhöhung der Energieeffizienz sowie für die Entwicklung innovativer Umweltprodukte und Umwelttechnologien. Die Landesregierung Brandenburg unterstützt u.a. mit der Förderung der Branchen- und Kompetenzfelder Energie - und Umweltwirtschaft die Bemühungen der brandenburgischen Wirtschaft, mit hochwertigen Technologien und Produkten auf dem Gebiet der Umwelttechnik neue nationale und internationale Märke zu erschließen. Die Landesregierung bekennt sich bei der Ausgestaltung und bei der Deregulierung des Umweltrechts zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Partnern der Umweltpartnerschaft Brandenburg. Sie wird über die Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft die Anregungen der Wirtschaft zur Optimierung des Verwaltungsvollzugs aufnehmen und die Partner auf Seiten der Wirtschaft bei der Erarbeitung von entsprechenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften frühzeitig, d.h. spätestens nach Vorlage des Referentenentwurfs, einbeziehen. Die Landesregierung wird kontinuierlich in anderen Bundesländern eingeführte Deregulierungen und Substitutionspotentiale auf deren Anwendbarkeit im Land Brandenburg prüfen und berücksichtigen. 5 D. Allgemeine Leistungen der brandenburgischen Wirtschaft Die brandenburgische Wirtschaft richtet ihre unternehmerischen Aktivitäten an einer nachhaltigen Entwicklung und einem verantwortlichen Handeln für die Umwelt aus. Dies ist für die Wirtschaft ein wichtiges und eigenständiges Ziel verantwortungsbewusster Unternehmenspolitik. Die brandenburgische Wirtschaft ist zur eigenverantwortlichen Weiterentwicklung des betrieblichen Umweltschutzes bereit. Sie sieht insbesondere in freiwilligen Leistungen, wie in Umwelt- und Energie managementsystemen und in der Weiterentwicklung moderner Produkt- sowie Prozesskonzepte dafür geeignete Instrumente. Sie leistet damit wichtige Beiträge zum Klimaschutz, zum Schutz der Umwelt sowie zur Schonung der Ressourcen. Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg werben bei ihren zugehörigen Unternehmen für eine Validierung nach der EMAS–Verordnung bzw. eine Zertifizierung nach DIN ISO 14001 oder eine Überprüfung des betrieblichen Umweltmanagementsystems nach dem Brandenburger Umweltsiegel im Handwerk / für KMU. Ziel ist es, die breite Anwendung von Umweltmanagementsystemen (inklusive Energiemanagementsysteme) ebenso wie die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in den brandenburgischen Unternehmen aktiv zu unterstützen. Über diesbezügliche Aktivitäten wird innerhalb der Ständigen Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft regelmäßig berichtet. Die brandenburgische Wirtschaft begrüßt die neue Vorgehensweise der Landesregierung, die Wirtschaft frühzeitig in Rechtssetzungsprozesse einzubeziehen. Dazu unterbreitet die Wirtschaft der Landesregierung konstruktiv Vorschläge und leistet damit aktiv einen Beitrag zur Gestaltung der umweltpolitischen Rahmenbedingungen im Land Brandenburg. Die brandenburgische Wirtschaft unterstützt die Landesregierung bei der Abschätzung der Folgen, die neue und bestehende Umweltrechtsvorschriften auf die Unternehmen haben. Im Rahmen des kontinuierlichen Dialogs in der Ständigen Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft wird die brandenburgische Wirtschaft eigene Vorschläge zu Bürokratieabbau und Deregulierungen einbringen. Die brandenburgische Wirtschaft wirkt auf eine hohe Breitenwirkung der Umweltpartnerschaft hin. 6 E. Arbeitsgruppe zur Umweltpartnerschaft Brandenburg 1. Die Unterzeichnenden bilden eine Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft mit folgenden Aufgaben: a) Regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Umweltpartnerschaft Brandenburg von allen Unterzeichnenden b) Fortschreibung und Weiterentwicklung der Umweltpartnerschaft c) Erörterung von Vorschlägen der Unterzeichnenden der Umweltpartnerschaft zur Optimierung des umweltrechtlichen Vollzugs d) Unterstützung des kooperativen Dialogs mit den an der Umweltpartnerschaft teilnehmenden Unternehmen e) Führung des Verzeichnisses der Unternehmen, die an der Umweltpartnerschaft teilnehmen f) Führung und Fortschreibung der "Offenen Anlage" g) Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Umweltpartnerschaft. Dokumentation und Veröffentlichung der Aktivitäten und Ergebnisse der Umweltpartnerschaft durch die Unterzeichnenden in ihren Medien 2. Mitglieder der Ständigen Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft sind: a) das für Wirtschaft zuständige Ministerium b) das für Umweltschutz zuständige Ministerium c) Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. d) Industrie- und Handelskammern e) Handwerkskammern 3. Die Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Dazu können im Einzelfall weitere Teilnehmer eingeladen werden. Zu spezifischen Themen können ad hoc-Arbeitsgruppen eingerichtet werden. 4. Die Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft erstellt jährlich eine Bilanz der Umweltvereinbarung und präsentiert diese der Öffentlichkeit. 7 F. Teilnahme an der Umweltpartnerschaft Brandenburg An der Umweltpartnerschaft Brandenburg können Unternehmen teilnehmen, die ihren Sitz oder einen Standort im Land Brandenburg haben und sich zu den Zielen der Umweltpartnerschaft bekennen. Die Erbringung einer der folgenden freiwilligen Leistungen berechtigen zur Teilnahme: 1. Einrichtung und Fortführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS, DIN ISO 14001 oder dem Brandenburger Umweltsiegel im Handwerk / für KMU; 2. Durchführung einer dokumentierten Umweltprüfung; 3. Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes die als Vorstufe für den EMAS-Einstieg dienen; 4. wesentliche Beiträge zur Verbesserung des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes, des Naturschutzes, zum Schutz des Bodens, zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsprinzips, zum integrierten Umweltschutz, zur Ressourcenschonung und zur umweltgerechten Mobilität; 5. wesentliche Beiträge zum Klimaschutz, insbesondere Maßnahmen zur Energie einsparung, zum Einsatz erneuerbarer Energien, zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie zur Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen; 6. Herstellung innovativer Umwelttechnik und -technologie sowie innovativer Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Teilnahme an der Umweltpartnerschaft Brandenburg erfolgt nach erfolgreicher Realisierung einer Maßnahme nach den Punkten 1 oder 2 mit einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Unternehmens und dem positiven Prüfvotum der zuständigen Kammer. Zur Teilnahme nach Erfüllung eines Beitrags nach den Punkten 3 bis 6 ist eine schriftliche Bewerbung mit einer Beschreibung der freiwilligen Leistungen erforderlich. Die Leistungen müssen qualitativ und quantitativ abrechenbar und bewertbar sein. Die Bestätigung erfolgt durch die Ständige Arbeitsgruppe zur Umweltpartnerschaft. Die Teilnahme nach Punkt 1 ist an die Gültigkeitsdauer des Umweltmanagementsystems gebunden. Leistungen nach den Punkten 2 bis 6 berechtigen zu einer auf 3 Jahre befristeten Teilnahme an der Umweltpartnerschaft Brandenburg. 8 Handelt ein Teilnehmer in einer Weise, die den Zielen der Umweltpartnerschaft erkennbar zuwiderläuft, führt dies zum Ausschluss des Teilnehmers. Die Antragsteller erhalten die Teilnahmebestätigung in Form einer Urkunde und das Logo der Umweltpartnerschaft Brandenburg. Das für Umweltschutz zuständige Ministerium führt und aktualisiert das Teilnahmeregister der Umweltpartnerschaft. Die Kammern überwachen die Gültigkeit der Teilnahme an der Umweltpartnerschaft und teilen dem für Umweltschutz zuständigen Ministerium erforderliche Streichungen mit. 9 Offene Anlagen: I.) Leistungen der Landesregierung Brandenburg und Leistungen der brandenburgischen Wirtschaft II.) Ansprechpartner der Umweltpartnerschaft der Ministerien und der Wirtschaft III.) Umweltmanagementsystem Brandenburger Umweltsiegel im Handwerk IV.) Dokumentation Umweltpartnerschaft für Teilnehmer mit DIN ISO 14001-Zertifikat V.) Erlasse der Landesregierung über Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug zugunsten von Betrieben, die erfolgreich am EG-Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Öko-Audit) teilnehmen. 10 Offene Anlage I Leistungen der Landesregierung Brandenburg und der brandenburgischen Wirtschaft bis 2009 1. Leistungen der Landesregierung Die Landesregierung Brandenburg wird durch ein Maßnahmenpaket das politische Gewicht und die Außenwirkung der Umweltpartnerschaft erhöhen. Die Landesregierung wird alle Teilnehmer der Umweltpartnerschaft zu einem jährlichen Erfahrungsaustausch einladen. Die Unterzeichner der Umweltpartnerschaft auf Seiten der Landesregierung werden an diesem Jahrestreffen teilnehmen und bei der Planung ihrer Reisen im Land Brandenburg verstärkt die Umweltpartnerschaft berücksichtigen. Den Teilnehmern der Umweltpartnerschaft wird ein erleichterter Zugang zu den Leitungsebenen der für Umwelt und Wirtschaft zuständigen Ministerien eingeräumt. Die Informationsmaterialien sowie das Logo der Umweltpartnerschaft werden in Kooperation mit der Wirtschaft überarbeitet. - den Katalog der Verwaltungserleichterungen im Erlass des MULV vom 28.08.1998 mit dem Ziel der Erweiterung der Vollzugserleichterungen und einer höheren Verbindlichkeit für die Vollzugsbehörden bis Ende 2005 zu überarbeiten, - eine Initiative im Land zur Gebührenermäßigungen (20 bis 30 %) für EMAS-Organisationen bei umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren bis spätestens 2006 einzubringen, - auf Bundesebene Gesetzesinitiativen einzubringen und zu unterstützen, die Erleichterungen oder Besserstellungen von EMAS-Organisationen zum Ziel haben, - kleine und mittelständische Unternehmen bei Umweltschutzberatungen und bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel des MW zu fördern, - Umweltmanagementsysteme in den Behörden des eigenen Geschäftsbereichs einzuführen, - durch die EMAS-Zertifizierung von mindestens einem Landesbehördenstandort bis 2006 Erfahrungen für den Aufbau von Umweltmanagementsystemen in anderen Einrichtungen und Verwaltungen zur Verfügung zu stellen, - die ausschreibenden Stellen des öffentlichen Auftragswesens, Interessierten und Betroffenen über die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu unterrichten. Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen der brandenburgischen Wirtschaft mit hochwertigen Technologien und Produkten auf dem Gebiet der Umwelttechnik neue nationale und internationale Märkte zu erschließen und die energiepolitischen Ziele der Energiestrategie 2010 zu verwirklichen. 11 Die Landesregierung fördert unter anderem im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel: - die Einführung, Erprobung und Fortführung neuer Umwelttechnologien und –verfahren, - den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Biomasse, - die Optimierung der Restabfallbehandlung einschließlich der Verwertung als Ersatzbrennstoffe, - die Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Effizienz von Unternehmen und - Vorhaben des produktionsintegrierten, vorsorgenden Umweltschutzes zur Erhöhung der Ressourcenproduktivität. 2. Leistungen der Wirtschaft Im Zusammenhang mit der Umweltpartnerschaft verbessert die brandenburgische Wirtschaft den betrieblichen Umweltschutz eigenverantwortlich und kontinuierlich. Die Industrie- und Handelskammern, 12 die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg werden diesen Prozess aktiv und konstruktiv begleiten. 2.1. Ressourcenschonung und nachhaltige Entwicklung der brandenburgischen Wirtschaft Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg werden bei ihren Unternehmen auf eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung hinwirken. Insoweit demonstriert die brandenburgische Wirtschaft ein zeitgemäßes Umweltbewusstsein, das sich nicht auf punktuelle reaktive Umweltschutzmaßnahmen beschränkt, sondern langfristig zur Zukunftssicherung beiträgt. Sie unterstützt insbesondere die Erreichung folgender landespolitischer Ziele: • die Umsetzung der in der Energiestrategie 2010 abgesteckten Ziele, wie den 5%-igen Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch im Jahr 2010, Energiesparmaßnahmen sowie die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung. (Die Handwerkskammern leisten u.a. ihren Beitrag hierzu durch die Ausbildung von Gebäudeenergieberatern), • den sparsamen und effizienten Umgang mit natürlichen Ressourcen, • die Förderung der Kreislaufwirtschaft inklusive der stofflichen und energetischen Verwertung von Abfällen (Die Industrie- und Handelskammern leisten ihren Beitrag hierzu durch die IHKRecyclingbörse). 2.2. Weiterentwicklung des betrieblichen Umweltschutzes Die brandenburgische Wirtschaft unterstützt freiwillige Leistungen in Form von Umweltmanagementund Energiemanagementsystemen. Dazu werden die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg bei ihren zugehörigen Unternehmen darauf hinwirken, sich nach der EMAS–Verordnung validieren zu lassen oder eine Zertifizierung nach DIN ISO 14001 oder dem Umweltsiegel im Handwerk / für KMU anzustreben. Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammer Frankfurt/Oder als EMASRegistrierstellen werden für alle gebührenbewehrten Registrierungstätigkeiten bei Unternehmen, die der KMU-Definition der EU entsprechen, grundsätzlich die untere Grenze des geltenden Gebührenrahmens zum Ansatz bringen. 13 Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg werden weitere Maßnahmen der Wirtschaft, die hohe Umweltstandards garantieren, prüfen. Entsprechen diese Standards den Zielen der Umweltpartnerschaft, wird eine Teilnahme der Unternehmen an der Umweltpartnerschaft empfohlen. Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg unterstützen die Entwicklung innovativer Umwelttechnologien und deren Einsatz. Als geeignetes Marketinginstrument steht den Unternehmen die IHK-UMFIS-Datenbank kostenfrei zur Verfügung. 2.3. Vollzugserleichterungen und Deregulierung Die brandenburgische Wirtschaft wird konkrete Vorschläge zu Vollzugserleichterungen und Deregulierung erarbeiten. Aus der Sicht des Handwerks sollten Umweltrechtsvorschriften stärker als bisher Kleinmengen- bzw. Kleinbetriebsregelungen berücksichtigen. Weiterhin wird die brandenburgische Wirtschaft bei der Überarbeitung des Katalogs vom 28.08.1998 über Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug zugunsten von EMAS-Organisationen mitwirken. Bestehende umweltrechtliche Landesvorschriften werden durch die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg durch Benchmark geprüft. Mit dem Ziel, eventuell vorhandene Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu anderen Bundesländern zu beseitigen, nutzen die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg das Netzwerk der deutschen Kammerorganisation und werten Erfahrungen anderer Bundesländer aus. Der Landesregierung werden Vorschläge zur Minimierung und/oder zum Wegfall von Bestimmungen im Landesumweltrecht unterbreitet. Die brandenburgische Wirtschaft wird im Dialog mit den zuständigen Leitungsebenen des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums Wirtschaftsstandpunkte zu geplanten Rechtsetzungsvorhaben, insbesondere über mögliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung vortragen. 2.4. Wirtschaftsakteure und Umweltverwaltung Zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Umweltverwaltung und Wirtschaftsakteuren unterbreiten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg Vorschläge für einen gemeinsamen Maßnahmeplan 14 der Ständigen Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft. Dieser Maßnahmeplan sollte als wesentliche Zielstellung den Erfahrungsaustausch und die Fortbildung von Wirtschaft und Umweltverwaltung organisieren. Die brandenburgische Wirtschaft wird die Mitarbeiter der Umweltbehörden über Eleme nte, Ablauf und Wirkung der Umweltmanagementsysteme nach der EMAS-Verordnung, nach DIN ISO 14001 und über gesonderte Managementsysteme (Umweltsiegel im Handwerk / für KMU) sowie im wirtschaftsfreundlichen Verwaltungshandeln umfassend unterrichten. Dazu werden die Vollzugsbehörden zu Informationsveranstaltungen der Wirtschaft eingeladen. Zur vorausschauenden Konfliktbewältigung werden die Umweltausschüsse der Industrie- und Handelskammern einen engen Dialog mit den jeweiligen Regionalabteilungen des Landesumweltamtes führen. Mindestens einmal jährlich werden die Leiter der jeweiligen Regionalabteilungen des Landesumweltamtes in die Umweltausschüsse der Industrie- und Handelskammern eingeladen. 2.5. Öffentlichkeitsarbeit und Beratung In den ihnen zur Verfügung stehenden Informationsmedien (Mitgliederzeitschrift, Internet u.ä.) und im Rahmen der Umweltberatung informieren die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg ihre Mitgliedsunternehmen über wesentliche Aspekte des betrieblichen Umweltschutzes, der Umweltpolitik und des Umweltrechts und schaffen damit auch Voraussetzungen für mehr Rechtssicherheit. Zu ausgewählten Rechtsvorschriften werden für die Unternehmen Handlungshilfen (z.B. Merkblätter) erarbeitet, die eine rechtskonforme Umsetzung sichern. Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg werden aktiv zur Verbesserung des Images der Umweltpartnerschaft beitragen, indem sie auf ihren regionalen und überregionalen Veranstaltungen für die Umweltpartnerschaft werben und bei der Planung ihrer Unternehmenskontakte verstärkt auf die Inhalte der Umweltpartnerschaft hinweisen. Die Informationsmaterialien sowie das Logo der Umweltpartnerschaft werden in Kooperation mit der Landesregierung mit dem Ziel überarbeitet, eine neue Broschüre zu veröffentlichen. 15