Geld und Spiele Geld (2)

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Geld und Spiele
Geld (2)
Privatgeld, Zentralbankgeld, Konto und Buchen
Prof. Klaus Bastian {[email protected]},
Prof. Hans-Ulrich Niemitz {[email protected]}
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
1
Geld und die Banken
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•
•
•
Privatgeld im Kreditgeschäft schöpfen
Das zweistufige Bankensystem
Zentralbanken emittieren Geld gegen Finanztitel
Wechsel und Wertpapierpensionsgeschäfte
Buch- oder Giralgeld
Geldkredit
Wer emittiert elektronisches Geld
Geld im Spiel
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
2
Begriffe (Wikipedia)
• Eine Zentralbank (Notenbank, oder zentrale
Notenbank) ist eine für die Währungspolitik
zuständige Institution.
• Eine Geschäftsbank ist ein Unternehmen, das
monetäre Problemlösungen für den Zahlungs- und
Kredit- und Kapitalverkehr anbietet.
• Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates
Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft.
16. 4. 2008
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Niemitz / Bastian
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Kollateralisieren, Naturalisieren
• Naturalisieren heißt, die Naturalproprietas in
Naturalbesitz und Naturaleigentum aufzuteilen.
Naturaleigentum lässt Naturalbesitz fordern.
• Kollateralisieren heißt, die Kollateralproprietas in
Kollateralbesitz und Kollateraleigentum
aufzuteilen. Kollateraleigentum lässt
Kollateralbesitz fordern.
• Rechtsgeschäfte tätigen heißt, zu kollateralisieren
und/oder zu naturalisieren (auch: zu „nichtkollateralisieren“). Eine Kombination ist möglich!
16. 4. 2008
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4
Geld
• Geldemission (als Gläubiger für die Schuldner Geld als
Schuldenzahlungsmittel emittieren) ist das wichtigste
Rechtsgeschäft nach Miete und Kredit. Es gelingt durch eine
neue Art des Kollateralisierens. Es gibt zwei Varianten.
• Immer werden dabei Rechtstitel emittiert und akzeptiert.
Beim „Geldemissionsgeschäft“ emittiert der geldemittierende
Gläubiger sein Kollateraleigentum als Geld. Dieses
Kollateraleigentum kann jederzeit und sofort Kollateralbesitz
des Geldemittenten fordern. Der Geldschuldner akzeptiert
dieses Geld. Er ist der erste Geldakzeptant und als Schuldner
seinem Gläubiger verpflichtet.
• Der Verkäufer akzeptiert das Geld des Schuldners. Er ist dem
Geldemittenten nicht verpflichtet.
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
5
Geldemission
Univers Obj
Geldschuldner
Nat Bes
Nat Eig
kredit. Geld
(KollateralProprietas) Geldemission/-akzeptanz
Koll Bes
Kredit
Koll Bes
Koll Eig
Nat Eig
NaturalProprietas
Nat Bes
Geldgläubiger
Univers Obj
Privat emittiertes Geld kann nur in die Welt kommen, indem sich zweimal auf Universalobjekte
bezogen wird. Zum ersten auf das des Gläubigers, zum zweiten auf das des Schuldners!
16. 4. 2008
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Nur Kollateralseite
Geldschuldner
kredit. Gläubiger-Geld Schuldner-Koll Bes
(KollateralProprietas) Geldemission/-akzeptanz
Kredit
Gläubiger-Koll Bes Schuldner-Koll Eig
NaturalProprietas
Geldgläubiger
Privat emittiertes Geld kann nur in die Welt kommen, indem sich zweimal auf Universalobjekte
bezogen wird. Zum ersten auf das des Gläubigers, zum zweiten auf das des Schuldners!
16. 4. 2008
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Zettelbanken (private Geldemission)
Geldemission/-akzeptanz
kredit. Gläubiger-Geld
Geldschuldner
Schuldner-Koll Bes
Kredit
Gläubiger-Koll Bes
Geldgläubiger (Bank)
Schuldner-Koll Eig
Schuldscheinemission/-akzeptanz
16. 4. 2008
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Zentralbank und Geschäftsbank ?
Geldemission/-akzeptanz
kredit. Zentralb.-Geld
Gläubiger-Koll Bes
Geldschuldner
?
Schuldner-Koll Bes
Schuldner-Koll Eig
Geschäftsbank
Zentralbank
Schuldscheinemission/-akzeptanz
16. 4. 2008
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Zentralbanken
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•
•
Wikipedia:
Notenbanken waren ursprünglich Geschäftsbanken, die Banknoten herausgaben.
Dies waren Quittungen für Münzgeld, das die Notenbanken in Verwahrung nahmen.
Die Quittungen wurden als Zahlungsmittel verwendet. Sie gaben ihren Inhabern das
Recht, von einer dazu verpflichteten Bank jederzeit die Herausgabe der
entsprechenden Menge Münzgeld zu verlangen.
Daraus entwickelte sich das Erfordernis für die Notenbanken, die von ihnen
ausgegebenen Banknoten durch Bestände zunächst an Münzen, später an
Edelmetallen (Gold, Silber) abzusichern, zu decken (Deckungspflicht). Mit der Zeit
überstieg die Menge an Papiergeld die Menge an Münzen und Edelmetallen deutlich
(s. Geldschöpfung). Deshalb müssen Notenbanken heute in vielen Ländern
Banknoten nicht mehr durch Goldbestände abdecken (Aufhebung der
Golddeckungspflicht).
Etwa seit Ende des 19. Jahrhunderts gingen die Staaten dazu über, das Recht zur
Ausgabe von Banknoten den verschiedenen Notenbanken ihres Landes zu entziehen
und einer zentralen Notenbank, der Zentralbank des Landes, zu übertragen. Diese
versorgt ihrerseits die Geschäftsbanken über Kredite mit Banknoten. Ein erster
Versuch fand schon im 18. Jahrhundert in England und dann in Frankreich statt.
16. 4. 2008
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Zweigliedriges Bankensystem
ZBank
GBank
ZB-Geld
Kunde
Schuldner
GBank
Gläubiger
S-K-Eig
S-K-Eig
S-K-Bes
•
Titel müssen
finanzmarkttauglich
sein
G3-K-Eig
G3-K-Bes
16. 4. 2008
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Wechsel (Wikipedia)
16. 4. 2008
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Niemitz / Bastian
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Wechsel (Wikipedia)
• Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte
Zahlungsanweisung des Ausstellers (Gläubiger) an den
Bezogenen (Schuldner) enthält, an ihn {oder einen Dritten
(Begünstiger, Remittent)} zu einem bestimmten Zeitpunkt an
einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.
Der Wechsel ist eine Urkunde und ein „geborenes
Orderpapier“. Er wird daher nur mittels Indossament
übertragen. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch
Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen,
die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus
einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen
entstehen, sind losgelöst von der Forderung aus dem
Grundgeschäft, wegen dessen der Wechsel geleistet wird
(abstraktes Wertpapier).
16. 4. 2008
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Zentralbankgeld (1)
Wechsel
ZB-Geld
GBank
Wechsel
ZB-Geld
Kunde
Schuldner
Wechsel
Nichtgeld
ZB-Geld
Lieferant1
Gläubiger1
ZBank
Wechsel
Nichtgeld
Wechsel
S-K-Eig
S-K-Eig
S-K-Bes
ZB-Geld
Lieferant2
Gläubiger2
ZB-Geld
ZB-Geld
Wechsel
Wechsel
GBank
Gläubiger3
Wechsel
S-K-Eig
S-K-Eig
G1-K-Eig
G1-K-Eig
G1-K-Eig
G1-K-Bes
G2-K-Eig
G2-K-Eig
Finanzmarkt G2-K-Bes
G3-K-Eig
indoss.
refinanz.
G3-K-Bes
16. 4. 2008
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14
Zentralbankgeld (1)
Wechsel
ZB-Geld
GBank
Wechsel
ZB-Geld
Kunde
Schuldner
Wechsel
Nichtgeld
ZB-Geld
Lieferant1
Gläubiger1
ZBank
Wechsel
Nichtgeld
Wechsel
S-K-Eig
S-K-Eig
S-K-Bes
G1-K-Eig
ZB-Geld
Lieferant2
Gläubiger2
ZB-Geld
ZB-Geld
Wechsel
Wechsel
GBank
Gläubiger3
Wechsel
S-K-Eig
S-K-Eig
G1-K-Eig
G1-K-Eig
indoss.
Abkürzungen:
GB = Geschäftsbank
ZB = Zentralbank
S-K-Eig = Schuldnerkollateraleigentum
S-K-Bes = Schuldnerkollateralbesitz
G1-K-Eig = Gläubiger1kollateraleigentum (1 kann auch 2 oder 3 sein)
G1-K-Bes = Gläubiger1kollateralbesitz
indoss. = indossieren (Wechsel an Zahlung statt benutzen) refinanz. = refinanzieren
16. 4. 2008
refinanz.
G2-K-Eig
G2-K-Eig
Finanzmarkt G2-K-Bes
G3-K-Eig
G1-K-Bes
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G3-K-Bes
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Wertpapierpensionsgeschäft
•
•
•
•
•
Wikipedia
Beim Wertpapierpensionsgeschäft handelt es sich um einen Vertrag, bei
dem der Besitzer von Wertpapieren (Pensionsgeber) diese an einen Dritten
(Pensionsnehmer) für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der
Rückkaufverpflichtung veräußert.
Der Zeitpunkt der Rückgabe kann von vornherein vereinbart oder später
festgelegt werden.
Bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer
verpflichtet, die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. Bei einem unechten
Wertpapierpensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer berechtigt (aber nicht
verpflichtet), die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. An der
Rückkaufverpflichtung des Pensionsgebers ändert dies jedoch nichts.
Wertpapierpensionsgeschäfte dienen auch Geschäftsbanken zur
Refinanzierung (Offenmarktpolitik).
16. 4. 2008
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Niemitz / Bastian
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Zentralbankgeld (2)
Geld
Staat
StAnl
5 Jahre
StAnl
privater
Gläubiger
Geld
Staatsanleihe
St-K-Eig
Geld
Geld
han.WP
GB
1 Jahr
han.WP
ZB
1 Woche
ver.WP
Geld
handelbares WP
ver.WP
Geld
vertretbares WP
ZB-akzept. WP
St-K-Eig
St-K-Eig
St-K-Eig
G-K-Eig
G-K-Eig
G-K-Eig
GB-K-Eig
GB-K-Eig
St-K-Bes
G-K-Bes
GB = Geschäftsbank
ZB = Zentralbank StAnl = Staatsanleihe
GB-K-Bes
St-K-Eig/Bes = Staatskollateraleigentum/besitz
G-K-Eig/Bes = Gläubigerkollateraleigentum/besitz
WP = Wertpapier
GB-K-Eig/Bes = Gläubiger1kollateraleigentum/besit hand. = handelbar
ZB-K-Eig/Bes = Zentralbankkollateraleigentum/besitz ver. = vertretbar
ZB-akzept. = ZB-akzeptiert
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
ZB-K-Eig
(ZB-K-Prop.)
ZB-K-Bes
Niemitz / Bastian
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Zentralbankgeld ohne Proprietas?
Geld
Staat
StAnl
5 Jahre
StAnl
privater
Gläubiger
Geld
Staatsanleihe
St-K-Eig
Geld
Geld
han.WP
GB
1 Jahr
han.WP
ZB
1 Woche
ver.WP
Geld
handelbares WP
ver.WP
Geld
vertretbares WP
ZB-akzept. WP
St-K-Eig
St-K-Eig
St-K-Eig
G-K-Eig
G-K-Eig
G-K-Eig
GB-K-Eig
GB-K-Eig
St-K-Bes
G-K-Bes
GB = Geschäftsbank
ZB = Zentralbank StAnl = Staatsanleihe
GB-K-Bes
St-K-Eig/Bes = Staatskollateraleigentum/besitz
G-K-Eig/Bes = Gläubigerkollateraleigentum/besitz
WP = Wertpapier
GB-K-Eig/Bes = Gläubiger1kollateraleigentum/besit hand. = handelbar
ZB-K-Eig/Bes = Zentralbankkollateraleigentum/besitz ver. = vertretbar
ZB-akzept. = ZB-akzeptiert
16. 4. 2008
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Ohne
Einlösungsverpflichtung
Niemitz / Bastian
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Buchgeld ist Forderung auf Geld
•
•
•
Über eine Kettte von Buchgelderzeugungen kann nicht Geld aus dem
Nichts geschöpft werden. Buchgeld ist kein Geld sondern nur eine
jederzeit einlösbare Forderung auf Geld.
Buchgeld – ein Schuldschein! – ist kollateralbesitzgesichert. Das
Konto eines Girokontokunden, also eines Gläubigers gegenüber der
Bank, sichert nicht, dass immer entsprechend Geld in der Bank
vorhanden ist, d.h. sie liquide ist. Das Konto bedeutet nur, dass diese
Forderung, also das Buchgeld – wie es sich bei einem Schuldschein
gehört –, kollateralbesitzgesichert ist.
Die Bank gibt das Geld der Girokontokunden Kreditnehmern. Diese
Kredite sind durch den Kollateralbesitz der Bankschuldner abgesichert.
Damit ist indirekt – über die Bank vermittelt – das Buchgeld der
Girokontokunden durch den Kollateralbesitz des Bankschuldners
kollateralbesitzgesichert.
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
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Aufklärung zum Giralgeld
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•
•
•
•
Buchgeld („Giralgeld“) ist kein Geld! Vorsicht vor dem falschen Namen. Statt mit
Geld zu bezahlen wird verrechnet. Es wird nur gebucht in zwei Bilanzen zum Zwecke
der Verrechnung. (Merkregel: Es kann ohne Dokumente zu erzeugen mit Bargeld
bezahlt werden. Beim Buchen entstehen in zwei Büchern Dokumente!)
Wer Geld auf sein Konto einzahlt, wird damit Geldkreditgläubiger seiner Bank. Er
bekommt einen Schuldschein, d.h. Bankkollateraleigentum. Die Sicherheit ist das
nicht an Bankschuldner kreditierte Geld und der Bankkollateralbesitz.
Die Bank vergibt mit dem Geld ihrer Gläubiger Kredite an ihre Schuldner. Diese
müssen kollateralisieren. Die Bank bekommt deren Kollateraleigentum in Form von
Schuldscheinen. Die Schuldner behalten den Kollateralbesitz, der der Bank und
indirekt ihren Gläubigern als Sicherheit dient.
Im Allgemeinen hält die Bank nicht soviel Geld vor, dass sie immer und sofort alle
ihre Gläubiger auszahlen kann. Sie versucht den Barbestand möglichst klein zu halten
Im Allgemeinen hat die Bank nicht soviel Kollateralbesitz, dass sie jederzeit
unmittelbar gegen sich vollstrecken lassen könnte, so dass alle Gläubiger unmittelbar
befriedigt werden. Die Sicherheiten ihrer Schuldner (deren Kollateralbesitz) sind
indirekt die Sicherheit ihrer Gläubiger, d.h. ihrer Girokontokunden.
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
20
Geldkredit der Geschäftsbanken
• Geschäftsbanken treten gegenüber Geldschuldnern
als Geldgläubiger auf und lassen sich den Kredit
durch Schuldnerkollateralbesitz besichern.
• Dabei wird kein neues Geld geschöpft, sondern
Geldproprietas, die aus Refinanzierungen bei der
Zentralbank oder aus Einlagen von Kunden
stammen, in einem Proprietaskredit vergeben.
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
21
Ausgangspunkt: Proprietaskredit
Gläubiger
Koll Eig
(KollateralProprietas )
(NaturalProprietas)
Kredit
Koll Bes
kredit. Proprietas
Nat Eig
Univers Obj
Nat Bes
Schuldner
Univers Obj
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
22
Geld(proprietas)kredit
Geschäftsbank
Koll Eig
(KollateralProprietas )
Kredit
Koll Bes
kreditiertes Geld
Nat Eig
(NaturalProprietas)
Nat Bes
Schuldner
Univers Obj
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
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Elektronisches Geld
• Unseres Wissens wird kein elektronisches Geld
emittiert. Erforderlich wären dazu rechtsfähige
digitale Umlauftitel. Hierfür gibt es interessante
fäschungssichere und anonymisierbare
mathematische Objekte aber noch keine (Zentral-)
Bank, die diese als Geld emittiert.
• Was gemeinhin als ‚digitales Geld‘ verstanden
wird, sind Sichtguthaben bei Banken, die
elektronisch, d. h. per Karte, über das Internet geund verbucht werden können.
Siehe Bemerkungen zu Giral- oder Buchgeld!
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
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Geld im Spiel
• Wir wollen, dass Spieler Geld emittieren, das heißt, sich
als Privatbank (oder gar als Zentralbank) im Spiel
organisieren.
• Voraussetzung ist das Vorhandensein kollateralisierbarer
Proprietas, wie in unserer WoW-Erweiterung modelliert
und im Naturalkredit erprobt (Kiste).
• Erforderlich ist ein Rechtssystem, welches Rechtstitel
akzeptieren und die dazu erforderlichen Operationen
(Vollstreckung) prozessieren lässt. Hoheitliche
Handlungen benötigen Institutionen!
• Zentralbanken erfordern einen Wertpapiermarkt
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
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Geld im Spiel
• Brettspiele
haben den Vorteil, dass Institutionen und Rechtssysteme
von den wenigen Teilnehmern als Regelwerk akzeptiert
und durchgesetzt werden können. Das wäre aber ‚nur‘
gespielte Ethik.
• Massive Mehrpersonen online Rollenspiele
würden wie Gesellschaften wegen der Anonymität der
Spieler die genannten Institutionen wirklich benötigen.
Diese müssten von den Spielern im Spiel selbst geschaffen
und durch legitimiertes Personal betrieben werden.
Ist das realistisch?
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
26
Ende
16. 4. 2008
Ringvorlesung Studium generale
Niemitz / Bastian
27
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