Geld und Spiele Geld (2) Privatgeld, Zentralbankgeld, Konto und Buchen Prof. Klaus Bastian {[email protected]}, Prof. Hans-Ulrich Niemitz {[email protected]} 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 1 Geld und die Banken • • • • • • • • Privatgeld im Kreditgeschäft schöpfen Das zweistufige Bankensystem Zentralbanken emittieren Geld gegen Finanztitel Wechsel und Wertpapierpensionsgeschäfte Buch- oder Giralgeld Geldkredit Wer emittiert elektronisches Geld Geld im Spiel 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 2 Begriffe (Wikipedia) • Eine Zentralbank (Notenbank, oder zentrale Notenbank) ist eine für die Währungspolitik zuständige Institution. • Eine Geschäftsbank ist ein Unternehmen, das monetäre Problemlösungen für den Zahlungs- und Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. • Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 3 Kollateralisieren, Naturalisieren • Naturalisieren heißt, die Naturalproprietas in Naturalbesitz und Naturaleigentum aufzuteilen. Naturaleigentum lässt Naturalbesitz fordern. • Kollateralisieren heißt, die Kollateralproprietas in Kollateralbesitz und Kollateraleigentum aufzuteilen. Kollateraleigentum lässt Kollateralbesitz fordern. • Rechtsgeschäfte tätigen heißt, zu kollateralisieren und/oder zu naturalisieren (auch: zu „nichtkollateralisieren“). Eine Kombination ist möglich! 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 4 Geld • Geldemission (als Gläubiger für die Schuldner Geld als Schuldenzahlungsmittel emittieren) ist das wichtigste Rechtsgeschäft nach Miete und Kredit. Es gelingt durch eine neue Art des Kollateralisierens. Es gibt zwei Varianten. • Immer werden dabei Rechtstitel emittiert und akzeptiert. Beim „Geldemissionsgeschäft“ emittiert der geldemittierende Gläubiger sein Kollateraleigentum als Geld. Dieses Kollateraleigentum kann jederzeit und sofort Kollateralbesitz des Geldemittenten fordern. Der Geldschuldner akzeptiert dieses Geld. Er ist der erste Geldakzeptant und als Schuldner seinem Gläubiger verpflichtet. • Der Verkäufer akzeptiert das Geld des Schuldners. Er ist dem Geldemittenten nicht verpflichtet. 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 5 Geldemission Univers Obj Geldschuldner Nat Bes Nat Eig kredit. Geld (KollateralProprietas) Geldemission/-akzeptanz Koll Bes Kredit Koll Bes Koll Eig Nat Eig NaturalProprietas Nat Bes Geldgläubiger Univers Obj Privat emittiertes Geld kann nur in die Welt kommen, indem sich zweimal auf Universalobjekte bezogen wird. Zum ersten auf das des Gläubigers, zum zweiten auf das des Schuldners! 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 6 Nur Kollateralseite Geldschuldner kredit. Gläubiger-Geld Schuldner-Koll Bes (KollateralProprietas) Geldemission/-akzeptanz Kredit Gläubiger-Koll Bes Schuldner-Koll Eig NaturalProprietas Geldgläubiger Privat emittiertes Geld kann nur in die Welt kommen, indem sich zweimal auf Universalobjekte bezogen wird. Zum ersten auf das des Gläubigers, zum zweiten auf das des Schuldners! 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 7 Zettelbanken (private Geldemission) Geldemission/-akzeptanz kredit. Gläubiger-Geld Geldschuldner Schuldner-Koll Bes Kredit Gläubiger-Koll Bes Geldgläubiger (Bank) Schuldner-Koll Eig Schuldscheinemission/-akzeptanz 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 8 Zentralbank und Geschäftsbank ? Geldemission/-akzeptanz kredit. Zentralb.-Geld Gläubiger-Koll Bes Geldschuldner ? Schuldner-Koll Bes Schuldner-Koll Eig Geschäftsbank Zentralbank Schuldscheinemission/-akzeptanz 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 9 Zentralbanken • • • • Wikipedia: Notenbanken waren ursprünglich Geschäftsbanken, die Banknoten herausgaben. Dies waren Quittungen für Münzgeld, das die Notenbanken in Verwahrung nahmen. Die Quittungen wurden als Zahlungsmittel verwendet. Sie gaben ihren Inhabern das Recht, von einer dazu verpflichteten Bank jederzeit die Herausgabe der entsprechenden Menge Münzgeld zu verlangen. Daraus entwickelte sich das Erfordernis für die Notenbanken, die von ihnen ausgegebenen Banknoten durch Bestände zunächst an Münzen, später an Edelmetallen (Gold, Silber) abzusichern, zu decken (Deckungspflicht). Mit der Zeit überstieg die Menge an Papiergeld die Menge an Münzen und Edelmetallen deutlich (s. Geldschöpfung). Deshalb müssen Notenbanken heute in vielen Ländern Banknoten nicht mehr durch Goldbestände abdecken (Aufhebung der Golddeckungspflicht). Etwa seit Ende des 19. Jahrhunderts gingen die Staaten dazu über, das Recht zur Ausgabe von Banknoten den verschiedenen Notenbanken ihres Landes zu entziehen und einer zentralen Notenbank, der Zentralbank des Landes, zu übertragen. Diese versorgt ihrerseits die Geschäftsbanken über Kredite mit Banknoten. Ein erster Versuch fand schon im 18. Jahrhundert in England und dann in Frankreich statt. 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 10 Zweigliedriges Bankensystem ZBank GBank ZB-Geld Kunde Schuldner GBank Gläubiger S-K-Eig S-K-Eig S-K-Bes • Titel müssen finanzmarkttauglich sein G3-K-Eig G3-K-Bes 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 11 Wechsel (Wikipedia) 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 12 Wechsel (Wikipedia) • Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers (Gläubiger) an den Bezogenen (Schuldner) enthält, an ihn {oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent)} zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Der Wechsel ist eine Urkunde und ein „geborenes Orderpapier“. Er wird daher nur mittels Indossament übertragen. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen entstehen, sind losgelöst von der Forderung aus dem Grundgeschäft, wegen dessen der Wechsel geleistet wird (abstraktes Wertpapier). 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 13 Zentralbankgeld (1) Wechsel ZB-Geld GBank Wechsel ZB-Geld Kunde Schuldner Wechsel Nichtgeld ZB-Geld Lieferant1 Gläubiger1 ZBank Wechsel Nichtgeld Wechsel S-K-Eig S-K-Eig S-K-Bes ZB-Geld Lieferant2 Gläubiger2 ZB-Geld ZB-Geld Wechsel Wechsel GBank Gläubiger3 Wechsel S-K-Eig S-K-Eig G1-K-Eig G1-K-Eig G1-K-Eig G1-K-Bes G2-K-Eig G2-K-Eig Finanzmarkt G2-K-Bes G3-K-Eig indoss. refinanz. G3-K-Bes 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 14 Zentralbankgeld (1) Wechsel ZB-Geld GBank Wechsel ZB-Geld Kunde Schuldner Wechsel Nichtgeld ZB-Geld Lieferant1 Gläubiger1 ZBank Wechsel Nichtgeld Wechsel S-K-Eig S-K-Eig S-K-Bes G1-K-Eig ZB-Geld Lieferant2 Gläubiger2 ZB-Geld ZB-Geld Wechsel Wechsel GBank Gläubiger3 Wechsel S-K-Eig S-K-Eig G1-K-Eig G1-K-Eig indoss. Abkürzungen: GB = Geschäftsbank ZB = Zentralbank S-K-Eig = Schuldnerkollateraleigentum S-K-Bes = Schuldnerkollateralbesitz G1-K-Eig = Gläubiger1kollateraleigentum (1 kann auch 2 oder 3 sein) G1-K-Bes = Gläubiger1kollateralbesitz indoss. = indossieren (Wechsel an Zahlung statt benutzen) refinanz. = refinanzieren 16. 4. 2008 refinanz. G2-K-Eig G2-K-Eig Finanzmarkt G2-K-Bes G3-K-Eig G1-K-Bes Ringvorlesung Studium generale G3-K-Bes Niemitz / Bastian 15 Wertpapierpensionsgeschäft • • • • • Wikipedia Beim Wertpapierpensionsgeschäft handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Besitzer von Wertpapieren (Pensionsgeber) diese an einen Dritten (Pensionsnehmer) für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der Rückkaufverpflichtung veräußert. Der Zeitpunkt der Rückgabe kann von vornherein vereinbart oder später festgelegt werden. Bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer verpflichtet, die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. Bei einem unechten Wertpapierpensionsgeschäft ist der Pensionsnehmer berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. An der Rückkaufverpflichtung des Pensionsgebers ändert dies jedoch nichts. Wertpapierpensionsgeschäfte dienen auch Geschäftsbanken zur Refinanzierung (Offenmarktpolitik). 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 16 Zentralbankgeld (2) Geld Staat StAnl 5 Jahre StAnl privater Gläubiger Geld Staatsanleihe St-K-Eig Geld Geld han.WP GB 1 Jahr han.WP ZB 1 Woche ver.WP Geld handelbares WP ver.WP Geld vertretbares WP ZB-akzept. WP St-K-Eig St-K-Eig St-K-Eig G-K-Eig G-K-Eig G-K-Eig GB-K-Eig GB-K-Eig St-K-Bes G-K-Bes GB = Geschäftsbank ZB = Zentralbank StAnl = Staatsanleihe GB-K-Bes St-K-Eig/Bes = Staatskollateraleigentum/besitz G-K-Eig/Bes = Gläubigerkollateraleigentum/besitz WP = Wertpapier GB-K-Eig/Bes = Gläubiger1kollateraleigentum/besit hand. = handelbar ZB-K-Eig/Bes = Zentralbankkollateraleigentum/besitz ver. = vertretbar ZB-akzept. = ZB-akzeptiert 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale ZB-K-Eig (ZB-K-Prop.) ZB-K-Bes Niemitz / Bastian 17 Zentralbankgeld ohne Proprietas? Geld Staat StAnl 5 Jahre StAnl privater Gläubiger Geld Staatsanleihe St-K-Eig Geld Geld han.WP GB 1 Jahr han.WP ZB 1 Woche ver.WP Geld handelbares WP ver.WP Geld vertretbares WP ZB-akzept. WP St-K-Eig St-K-Eig St-K-Eig G-K-Eig G-K-Eig G-K-Eig GB-K-Eig GB-K-Eig St-K-Bes G-K-Bes GB = Geschäftsbank ZB = Zentralbank StAnl = Staatsanleihe GB-K-Bes St-K-Eig/Bes = Staatskollateraleigentum/besitz G-K-Eig/Bes = Gläubigerkollateraleigentum/besitz WP = Wertpapier GB-K-Eig/Bes = Gläubiger1kollateraleigentum/besit hand. = handelbar ZB-K-Eig/Bes = Zentralbankkollateraleigentum/besitz ver. = vertretbar ZB-akzept. = ZB-akzeptiert 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Ohne Einlösungsverpflichtung Niemitz / Bastian 18 Buchgeld ist Forderung auf Geld • • • Über eine Kettte von Buchgelderzeugungen kann nicht Geld aus dem Nichts geschöpft werden. Buchgeld ist kein Geld sondern nur eine jederzeit einlösbare Forderung auf Geld. Buchgeld – ein Schuldschein! – ist kollateralbesitzgesichert. Das Konto eines Girokontokunden, also eines Gläubigers gegenüber der Bank, sichert nicht, dass immer entsprechend Geld in der Bank vorhanden ist, d.h. sie liquide ist. Das Konto bedeutet nur, dass diese Forderung, also das Buchgeld – wie es sich bei einem Schuldschein gehört –, kollateralbesitzgesichert ist. Die Bank gibt das Geld der Girokontokunden Kreditnehmern. Diese Kredite sind durch den Kollateralbesitz der Bankschuldner abgesichert. Damit ist indirekt – über die Bank vermittelt – das Buchgeld der Girokontokunden durch den Kollateralbesitz des Bankschuldners kollateralbesitzgesichert. 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 19 Aufklärung zum Giralgeld • • • • • Buchgeld („Giralgeld“) ist kein Geld! Vorsicht vor dem falschen Namen. Statt mit Geld zu bezahlen wird verrechnet. Es wird nur gebucht in zwei Bilanzen zum Zwecke der Verrechnung. (Merkregel: Es kann ohne Dokumente zu erzeugen mit Bargeld bezahlt werden. Beim Buchen entstehen in zwei Büchern Dokumente!) Wer Geld auf sein Konto einzahlt, wird damit Geldkreditgläubiger seiner Bank. Er bekommt einen Schuldschein, d.h. Bankkollateraleigentum. Die Sicherheit ist das nicht an Bankschuldner kreditierte Geld und der Bankkollateralbesitz. Die Bank vergibt mit dem Geld ihrer Gläubiger Kredite an ihre Schuldner. Diese müssen kollateralisieren. Die Bank bekommt deren Kollateraleigentum in Form von Schuldscheinen. Die Schuldner behalten den Kollateralbesitz, der der Bank und indirekt ihren Gläubigern als Sicherheit dient. Im Allgemeinen hält die Bank nicht soviel Geld vor, dass sie immer und sofort alle ihre Gläubiger auszahlen kann. Sie versucht den Barbestand möglichst klein zu halten Im Allgemeinen hat die Bank nicht soviel Kollateralbesitz, dass sie jederzeit unmittelbar gegen sich vollstrecken lassen könnte, so dass alle Gläubiger unmittelbar befriedigt werden. Die Sicherheiten ihrer Schuldner (deren Kollateralbesitz) sind indirekt die Sicherheit ihrer Gläubiger, d.h. ihrer Girokontokunden. 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 20 Geldkredit der Geschäftsbanken • Geschäftsbanken treten gegenüber Geldschuldnern als Geldgläubiger auf und lassen sich den Kredit durch Schuldnerkollateralbesitz besichern. • Dabei wird kein neues Geld geschöpft, sondern Geldproprietas, die aus Refinanzierungen bei der Zentralbank oder aus Einlagen von Kunden stammen, in einem Proprietaskredit vergeben. 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 21 Ausgangspunkt: Proprietaskredit Gläubiger Koll Eig (KollateralProprietas ) (NaturalProprietas) Kredit Koll Bes kredit. Proprietas Nat Eig Univers Obj Nat Bes Schuldner Univers Obj 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 22 Geld(proprietas)kredit Geschäftsbank Koll Eig (KollateralProprietas ) Kredit Koll Bes kreditiertes Geld Nat Eig (NaturalProprietas) Nat Bes Schuldner Univers Obj 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 23 Elektronisches Geld • Unseres Wissens wird kein elektronisches Geld emittiert. Erforderlich wären dazu rechtsfähige digitale Umlauftitel. Hierfür gibt es interessante fäschungssichere und anonymisierbare mathematische Objekte aber noch keine (Zentral-) Bank, die diese als Geld emittiert. • Was gemeinhin als ‚digitales Geld‘ verstanden wird, sind Sichtguthaben bei Banken, die elektronisch, d. h. per Karte, über das Internet geund verbucht werden können. Siehe Bemerkungen zu Giral- oder Buchgeld! 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 24 Geld im Spiel • Wir wollen, dass Spieler Geld emittieren, das heißt, sich als Privatbank (oder gar als Zentralbank) im Spiel organisieren. • Voraussetzung ist das Vorhandensein kollateralisierbarer Proprietas, wie in unserer WoW-Erweiterung modelliert und im Naturalkredit erprobt (Kiste). • Erforderlich ist ein Rechtssystem, welches Rechtstitel akzeptieren und die dazu erforderlichen Operationen (Vollstreckung) prozessieren lässt. Hoheitliche Handlungen benötigen Institutionen! • Zentralbanken erfordern einen Wertpapiermarkt 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 25 Geld im Spiel • Brettspiele haben den Vorteil, dass Institutionen und Rechtssysteme von den wenigen Teilnehmern als Regelwerk akzeptiert und durchgesetzt werden können. Das wäre aber ‚nur‘ gespielte Ethik. • Massive Mehrpersonen online Rollenspiele würden wie Gesellschaften wegen der Anonymität der Spieler die genannten Institutionen wirklich benötigen. Diese müssten von den Spielern im Spiel selbst geschaffen und durch legitimiertes Personal betrieben werden. Ist das realistisch? 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 26 Ende 16. 4. 2008 Ringvorlesung Studium generale Niemitz / Bastian 27