Rehabilitation – Chancen und Wege Zu selten daran gedacht

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Rehabilitation – Chancen und Wege
Beiträge der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zu verschiedenen Themen
Zu selten daran gedacht
Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation (Teil 7)
Ihr Patient ist krank und befürchtet, aus gesundheitlichen Gründen bald nicht mehr arbeiten zu
können? Oder er ist nicht mehr in der Lage, die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen
auszuüben, will aber noch nicht untätig sein? In diesem Fall ist Ihre Mithilfe erforderlich. Es
könnte eine berufliche Rehabilitation angezeigt sein. Diese zielt darauf ab, dass Ihr Patient
seinen Arbeitsplatz nicht verliert bzw. dorthin zurückkehrt oder in einer anderen Tätigkeit Fuß
fasst.
Hinreichend bekannt ist, dass die Deutsche Rentenversicherung Renten zahlt und Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation erbringt. Dass sie zu einem der größten Rehabilitationsträger für
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Rehabilitationsleistungen - zählt, ist der
Öffentlichkeit dagegen weitgehend unbekannt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind ein unverzichtbares Instrument zur dauerhaften
Eingliederung von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in das
Erwerbsleben. Bei der frühzeitigen Erkennung des Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen nehmen die Ärzte eine Schlüsselstellung ein, da sie erster
und wichtiger Ansprechpartner für die Patienten sind. Im Zusammenwirken von Arzt, Patient, RehaTräger und Arbeitgeber kann mit den Instrumenten der beruflichen Rehabilitation eine lange
andauernde Arbeitsunfähigkeit verhindert und ein eventueller Arbeitsplatzverlust vermieden werden.
Personen, die solche Leistungen beantragen wollen, sollten den Antrag bei den Gemeinsamen
Servicestellen für Rehabilitation, den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen
Rentenversicherung, weiteren Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung oder einem RehaFachberater stellen. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf diese
Leistung. Gemeinsam mit dem Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung werden konkrete
berufliche Rehabilitationsleistungen ausgewählt, um den Arbeitsplatz zu erhalten, eine Arbeitsstelle zu
erlangen oder über eine berufliche Neuorientierung eine Rückkehr ins Arbeitsleben zu erreichen. Bei
der Auswahl der Leistungen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder
die bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt
in die Entscheidung mit ein.
Voraussetzungen
Von der gesetzlichen Rentenversicherung werden Leistungen zur Rehabilitation erbracht, wenn die
persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach den Vorschriften des
§ 10 SGB VI erfüllen Versicherte die persönlichen Voraussetzungen, wenn zum einen ihre
Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich
gefährdet oder gemindert ist. Und bei denen voraussichtlich
-
bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
-
bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche
Verschlechterung abgewendet werden kann, oder
-
bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der
Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten
werden kann.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 11 SGB VI sind erfüllt, wenn bei
Antragstellung die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist oder eine Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit bezogen wird.
Leistungskatalog der beruflichen Rehabilitation
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen ein breites Spektrum von Einzelleistungen und
reichen von qualifizierenden Leistungen bis zu Sachleistungen. Sie sind in den §§ 33 und 34 SGB IX
aufgeführt.
Zu den bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland am häufigsten in Anspruch
genommenen Leistungen gehören:
Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes
- Beratungs- und Vermittlungsleistungen,
- Bewerbungskosten,
- Integrationsfachdienst,
- Kfz-Hilfe,
- Wohnungshilfe.
Bildung (Qualifizierungsmaßnahmen)
- Integrationsmaßnahmen,
- berufliche Anpassung,
- Umschulung,
- Fortbildung.
Leistungen an Arbeitgeber
- Probebeschäftigung,
- Eingliederungszuschuss,
- Arbeitshilfen etc.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland strebt an, die individuellen Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben am Wohnort oder in Wohnortnähe des Versicherten zu erbringen. Zu
diesem Zweck greift sie auf eine Vielzahl von Leistungserbringern zurück. Dazu gehören
Berufsförderungswerke, private Bildungsträger sowie staatliche Fachschulen .
Dauer der beruflichen Rehabilitationsleistung
Die Dauer der beruflichen Rehabilitationsleistung orientiert sich nach § 37 SGB IX an den allgemein
üblichen Zeiten, um das angestrebte Teilhabeziel zu erreichen. Ganztägige berufliche Weiterbildungen
sollen nicht länger als zwei Jahre dauern, es sei denn, der Betroffene kann das Rehabilitationsziel nur
über eine länger dauernde Weiterbildung erreichen oder die Eingliederungsaussichten allein hiermit
wesentlich verbessern. Bei einer ganztägigen beruflichen Rehabilitationsleistung stehen dem
Versicherten unterhaltssichernde Leistungen in Form von Übergangsgeld zu.
Literatur:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung,
Herausgeber Deutsche Rentenversicherung Bund, Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation,
Bereich Reha-Wissenschaften, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Korrespondenz
Horst Gering
Leiter Teilbereich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin
Paracelsusstraße 21, 06114 Halle
Telefon: 0345 213-1515,
Telefax: 0345 213202-1515
E-Mail: [email protected]
www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de
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