Rehabilitation – Chancen und Wege Beiträge der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland zu verschiedenen Themen Zu selten daran gedacht Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation (Teil 7) Ihr Patient ist krank und befürchtet, aus gesundheitlichen Gründen bald nicht mehr arbeiten zu können? Oder er ist nicht mehr in der Lage, die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen auszuüben, will aber noch nicht untätig sein? In diesem Fall ist Ihre Mithilfe erforderlich. Es könnte eine berufliche Rehabilitation angezeigt sein. Diese zielt darauf ab, dass Ihr Patient seinen Arbeitsplatz nicht verliert bzw. dorthin zurückkehrt oder in einer anderen Tätigkeit Fuß fasst. Hinreichend bekannt ist, dass die Deutsche Rentenversicherung Renten zahlt und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringt. Dass sie zu einem der größten Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Rehabilitationsleistungen - zählt, ist der Öffentlichkeit dagegen weitgehend unbekannt. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind ein unverzichtbares Instrument zur dauerhaften Eingliederung von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in das Erwerbsleben. Bei der frühzeitigen Erkennung des Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen nehmen die Ärzte eine Schlüsselstellung ein, da sie erster und wichtiger Ansprechpartner für die Patienten sind. Im Zusammenwirken von Arzt, Patient, RehaTräger und Arbeitgeber kann mit den Instrumenten der beruflichen Rehabilitation eine lange andauernde Arbeitsunfähigkeit verhindert und ein eventueller Arbeitsplatzverlust vermieden werden. Personen, die solche Leistungen beantragen wollen, sollten den Antrag bei den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, weiteren Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung oder einem RehaFachberater stellen. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf diese Leistung. Gemeinsam mit dem Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung werden konkrete berufliche Rehabilitationsleistungen ausgewählt, um den Arbeitsplatz zu erhalten, eine Arbeitsstelle zu erlangen oder über eine berufliche Neuorientierung eine Rückkehr ins Arbeitsleben zu erreichen. Bei der Auswahl der Leistungen werden individuell unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder die bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein. Voraussetzungen Von der gesetzlichen Rentenversicherung werden Leistungen zur Rehabilitation erbracht, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach den Vorschriften des § 10 SGB VI erfüllen Versicherte die persönlichen Voraussetzungen, wenn zum einen ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Und bei denen voraussichtlich - bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann, - bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann, oder - bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 11 SGB VI sind erfüllt, wenn bei Antragstellung die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen wird. Leistungskatalog der beruflichen Rehabilitation Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen ein breites Spektrum von Einzelleistungen und reichen von qualifizierenden Leistungen bis zu Sachleistungen. Sie sind in den §§ 33 und 34 SGB IX aufgeführt. Zu den bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungen gehören: Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes - Beratungs- und Vermittlungsleistungen, - Bewerbungskosten, - Integrationsfachdienst, - Kfz-Hilfe, - Wohnungshilfe. Bildung (Qualifizierungsmaßnahmen) - Integrationsmaßnahmen, - berufliche Anpassung, - Umschulung, - Fortbildung. Leistungen an Arbeitgeber - Probebeschäftigung, - Eingliederungszuschuss, - Arbeitshilfen etc. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland strebt an, die individuellen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben am Wohnort oder in Wohnortnähe des Versicherten zu erbringen. Zu diesem Zweck greift sie auf eine Vielzahl von Leistungserbringern zurück. Dazu gehören Berufsförderungswerke, private Bildungsträger sowie staatliche Fachschulen . Dauer der beruflichen Rehabilitationsleistung Die Dauer der beruflichen Rehabilitationsleistung orientiert sich nach § 37 SGB IX an den allgemein üblichen Zeiten, um das angestrebte Teilhabeziel zu erreichen. Ganztägige berufliche Weiterbildungen sollen nicht länger als zwei Jahre dauern, es sei denn, der Betroffene kann das Rehabilitationsziel nur über eine länger dauernde Weiterbildung erreichen oder die Eingliederungsaussichten allein hiermit wesentlich verbessern. Bei einer ganztägigen beruflichen Rehabilitationsleistung stehen dem Versicherten unterhaltssichernde Leistungen in Form von Übergangsgeld zu. Literatur: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung, Herausgeber Deutsche Rentenversicherung Bund, Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation, Bereich Reha-Wissenschaften, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Korrespondenz Horst Gering Leiter Teilbereich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin Paracelsusstraße 21, 06114 Halle Telefon: 0345 213-1515, Telefax: 0345 213202-1515 E-Mail: [email protected] www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de