System der Rehabilitation in Deutschland § 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen. Formen der Rehabilitation • Medizinische Rehabilitation Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustandes nach SGB V, VI, VII und IX • Schulische Rehabilitation vorschulische und schulische Ausbildung von behinderten Kindern und Jugendlichen nach SGB VIII • Berufliche Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX • Soziale Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach SGB IX REHABILITATIONSTRÄGER SGB IX § 6 • gesetzliche Rentenversicherung • gesetzliche Krankenkassen • Bundesagentur für Arbeit • gesetzliche Unfallversicherung • Berufsgenossenschaften / Unfallkassen • Sozialhilfe- / Jugendhilfeträger Grundsätze der Rehabilitation • Wiederherstellung körperlicher, psychischer und geistiger Fähigkeiten • Frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfes • Leistungen werden auf den Einzelfall ausgerichtet • Rechtzeitiger Beginn, zügige Durchführung, Kontinuität, Nahtlosigkeit • ambulant vor stationär • Rehabilitation vor Rente • Rehabilitation vor Pflege • Rehabilitation als Hilfe zur Selbsthilfe Ziele: • Sicherung eines Platzes in der Gesellschaft entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten • Teilhabe am Arbeitsleben gemäß der Eignung und den körperlichen und geistigen Voraussetzungen • Führung eines selbstbestimmten Lebens Verwirklichung der Ziele durch: • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation • • • wie z.B. Kurkliniken und Therapiezentren Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie z.B. Berufsfortbildungswerke und Bildungsdienstleister (z.B. IFBR Zwickau GmbH) Einrichtungen der sozialen Rehabilitation wie z.B. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen Einrichtungen der schulischen Rehabilitation wie z.B. Förderschulen und Berufsbildungsbereich der WfbM Vermittlung schwerbehinderter Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt durch: • Integrationsfachdienste (IFD) • Spezielle Bildungsdienstleister (IFBR Zwickau GmbH) • Abteilung Reha / SB der Arbeitsagenturen • Vermittler der ARGEn • Private Arbeitsvermittlungen • Integrationsamt Integrationsfachdienste SGB IX (§§ 102, 109 -115) • • • • sind ambulante professionelle Dienstleister zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen behinderte Arbeitnehmer bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten das gesamte Leistungsspektrum zwischen „Vermittlung“ und „Begleitung“ zur Teilhabe am Arbeitsleben an verstehen sich als vernetzte, flexible und regionale Serviceeinrichtungen zur passgenauen Vermittlung und Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen Zielgruppe des IFD • schwerbehinderte Menschen mit einem • • besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die auf aufwändige, personalintensive und individuelle arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind schwerbehinderte Schulabgänger, die auf die Unterstützung eines IFD angewiesen sind Aufgabenprofil des IFD • Erstellen eines individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und • • • • • • • • • Interessenprofils Unterstützung der BA bei der Berufsorientierung und -beratung in den Schulen Begleitung der betrieblichen Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher Erschließung geeigneter Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Vorbereitung der schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze Begleitung der schwerbehinderten Menschen am konkreten Arbeitsplatz Information und Beratung der Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle Nachbetreuung, Krisenintervention und psychosoziale Betreuung kontinuierlicher Ansprechpartner für Arbeitgeber, u.a. zur Klärung möglicher Leistungen Leistungsklärung in Zusammenarbeit mit den Reha-Tägern und den Integrationsämtern Netzwerk der Integration Therapeuten Arbeitsagentur ARGE WfbM Sozialdienst Ausbilder Bildungsdienstleister Schulen Fachdienste PSD Gerichtlich bestellte Betreuer Integrationsamt IFD SchwerBehindertenvertretung Betreuungsvereine Behindertenverband SHG Reha-Träger Fachdienste Arbeitgeber IHK HWK Betriebsräte Psychologen Mediziner Wege der Arbeitsaufnahme oder Ausbildung für schwerbehinderte Jugendliche… Kontakte zu Betrieben des 1. Arbeitsmarktes; Akquise von Ausbildungsplätzen durch alle Beteiligten der Berufsberatung, –vorbereitung und -ausbildung für Jugendliche Ziel: Ausbildung bzw. Arbeitsaufnahme ausbildende Betriebe des 1. Arbeitsmarktes Berufsbildungswerke Absolventen behindertenspezifischer Schulen; Erschließung leidensgerechter Berufsfelder entsprechend der spezifischen Behinderung Schule berufliche Frühorientierung durch Berufsberatung; Berufsorientierende AG`s; betriebliche Praktika; Zusammenarbeit mit Eltern Absolventen von G-Schulen Austesten der Felder des Arbeitsbereiches; Überprüfung späterer Ausgliederungschancen auf 1. Arbeitsmarkt, Integrationsprojekte oder Integrationsfirmen WfbM Berufsbildungsbereich Pflegedienste/ Physiotherapie/ Logopädie/ Beratungsstellen/ SHG`s etc. Weiterleitung von Eltern, Schülern und behinderten Menschen Auch: Weiterleitung an Regionale Koordinierungsstelle, z.B. zur Berufswegplanung Bildungsdienstleister Berufsvorbereitung Absolventen L-Schulen, Abgänger mit niedrigem Bildungsabschluss, bisher erfolglos Ausbildungsuchende; Eignungsprüfung; Vorstellung von Berufsfeldern; berufliche Orientierung; Aufzeigen von Eingliederungsmöglichkeiten auch ggf. durch überbetriebl. Ausbildung Wege der Arbeitsaufnahme eines schwerbehinderten Menschen… ARGEN Reha-Träger Arbeitsagentur IHK / HWK Kreishandwerkerschaft Integrationshilfen: Begleitung; Beratung; Antragsbewältigung Vermittlungsbeihilfe: Kündigungsschutz; Beseitigung/ Verringerung der Ausgleichsabgabe; Arbeitsassistenz Eignungsfeststellung 1. AM durch Maßnahmen der Berufsvorbereitung; finanzielle Förderung bei Eingliederung; Leistungsmöglichkeiten nach SGB IX, II. III „Testen“ der Leistungsfähigkeit/ Eignung bzw. ob Behinderter Mensch in Unternehmen passt durch betriebliche ; Trainingsmaßnahmen, Probarbeitsverhältnisse, Praktika, berufsbezogene Weiterbildung mit Praxismodulen schwerbehinderter Mensch Integrationsamt Integrationsfachdienst PSD Eingliederung / Ausgliederung WfbM; Unterstützung bei Arbeitsuche und -aufnahme Arbeitgeber Integrationsprojekte Integrationsfirmen Schwerbehindertenvertretungen Betriebsrat Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) • Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet Personen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. • Die Aufgaben der WfbM sind im SGB IX (§ 136) und in der Werkstättenverordnung (WVO) definiert. Ziele der WfbM • Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben einzugliedern, ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. • Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitmarkt. Die WfbM muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsbereich aufnehmen kann, um eine Rehabilitation in Wohnortnähe zu gewährleisten. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, ausgenommen es besteht ein außerordentliches Pflegebedürfnis oder eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung. Den unterschiedlichen Behinderungsarten ist durch ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen und durch entsprechende Gruppenbildung Rechnung zu tragen. Der Besuch einer WfbM ist grundsätzlich freiwillig, es gibt keine Zuweisung oder Arbeitspflicht. In der Regel, sind für behinderte Menschen, bei denen der Besuch einer WfbM in Frage kommt, die Reha - Teams in den Agenturen für Arbeit erste Ansprechpartner. Sie klärt, ob die behinderungsspezifischen Voraussetzungen gegeben sind. Struktur der WfbM Aufnahmeverfahren Fachausschuss Vertreter der WfbM Sozialhilfeträger Arbeitsagentur Berufsbildungsbereich Grund- und Aufbaukurs für jeweils 12 Monate Arbeitsbereich breites Angebot an Arbeits- und Beschäftigungsplätzen orientiert am 1. Arbeitsmarkt Förderbereich gezielte Förderung zur Bewältigung des Alltags