1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der

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System der Rehabilitation in
Deutschland
§ 1 SGB IX
Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen
erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die
Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um
ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft zu fördern,
Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen
entgegenzuwirken.
Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter
und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder
Rechnung getragen.
Formen der Rehabilitation
• Medizinische Rehabilitation
Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des
Gesundheitszustandes nach SGB V, VI, VII und IX
• Schulische Rehabilitation
vorschulische und schulische Ausbildung von behinderten Kindern
und Jugendlichen nach SGB VIII
• Berufliche Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX
• Soziale Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach SGB IX
REHABILITATIONSTRÄGER
SGB IX § 6
• gesetzliche Rentenversicherung
• gesetzliche Krankenkassen
• Bundesagentur für Arbeit
• gesetzliche Unfallversicherung
• Berufsgenossenschaften /
Unfallkassen
• Sozialhilfe- / Jugendhilfeträger
Grundsätze der Rehabilitation
• Wiederherstellung körperlicher, psychischer und geistiger Fähigkeiten
• Frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfes
• Leistungen werden auf den Einzelfall ausgerichtet
• Rechtzeitiger Beginn, zügige Durchführung, Kontinuität, Nahtlosigkeit
• ambulant vor stationär
• Rehabilitation vor Rente
• Rehabilitation vor Pflege
• Rehabilitation als Hilfe zur Selbsthilfe
Ziele:
• Sicherung eines Platzes in der Gesellschaft
entsprechend den Neigungen und
Fähigkeiten
• Teilhabe am Arbeitsleben gemäß der
Eignung und den körperlichen und
geistigen Voraussetzungen
• Führung eines selbstbestimmten Lebens
Verwirklichung der Ziele durch:
• Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
•
•
•
wie z.B. Kurkliniken und Therapiezentren
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie
z.B. Berufsfortbildungswerke und
Bildungsdienstleister (z.B. IFBR Zwickau GmbH)
Einrichtungen der sozialen Rehabilitation wie
z.B. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
Einrichtungen der schulischen Rehabilitation wie
z.B. Förderschulen und Berufsbildungsbereich
der WfbM
Vermittlung schwerbehinderter
Menschen auf den ersten
Arbeitsmarkt durch:
• Integrationsfachdienste (IFD)
• Spezielle Bildungsdienstleister (IFBR
Zwickau GmbH)
• Abteilung Reha / SB der Arbeitsagenturen
• Vermittler der ARGEn
• Private Arbeitsvermittlungen
• Integrationsamt
Integrationsfachdienste
SGB IX (§§ 102, 109 -115)
•
•
•
•
sind ambulante professionelle Dienstleister zur Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
unterstützen behinderte Arbeitnehmer bei der
Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst
dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt
bieten das gesamte Leistungsspektrum zwischen
„Vermittlung“ und „Begleitung“ zur Teilhabe am
Arbeitsleben an
verstehen sich als vernetzte, flexible und regionale
Serviceeinrichtungen zur passgenauen Vermittlung und
Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen
Zielgruppe des IFD
• schwerbehinderte Menschen mit einem
•
•
besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender
Betreuung
schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für
behinderte Menschen (WfbM), die auf
aufwändige, personalintensive und individuelle
arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind
schwerbehinderte Schulabgänger, die auf die
Unterstützung eines IFD angewiesen sind
Aufgabenprofil des IFD
• Erstellen eines individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Interessenprofils
Unterstützung der BA bei der Berufsorientierung und -beratung in
den Schulen
Begleitung der betrieblichen Ausbildung schwerbehinderter
Jugendlicher
Erschließung geeigneter Arbeitsplätze auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt
Vorbereitung der schwerbehinderten Menschen auf die
vorgesehenen Arbeitsplätze
Begleitung der schwerbehinderten Menschen am konkreten
Arbeitsplatz
Information und Beratung der Mitarbeiter im Betrieb oder in der
Dienststelle
Nachbetreuung, Krisenintervention und psychosoziale Betreuung
kontinuierlicher Ansprechpartner für Arbeitgeber, u.a. zur Klärung
möglicher Leistungen
Leistungsklärung in Zusammenarbeit mit den Reha-Tägern und den
Integrationsämtern
Netzwerk der Integration
Therapeuten
Arbeitsagentur
ARGE
WfbM
Sozialdienst
Ausbilder
Bildungsdienstleister
Schulen
Fachdienste
PSD
Gerichtlich
bestellte
Betreuer
Integrationsamt
IFD
SchwerBehindertenvertretung
Betreuungsvereine
Behindertenverband
SHG
Reha-Träger
Fachdienste
Arbeitgeber
IHK
HWK
Betriebsräte
Psychologen
Mediziner
Wege der
Arbeitsaufnahme oder
Ausbildung für
schwerbehinderte
Jugendliche…
Kontakte zu Betrieben des 1.
Arbeitsmarktes; Akquise von
Ausbildungsplätzen durch alle
Beteiligten der Berufsberatung,
–vorbereitung und -ausbildung
für Jugendliche
Ziel:
Ausbildung
bzw. Arbeitsaufnahme
ausbildende
Betriebe des 1.
Arbeitsmarktes
Berufsbildungswerke
Absolventen
behindertenspezifischer
Schulen; Erschließung
leidensgerechter
Berufsfelder
entsprechend der
spezifischen
Behinderung
Schule
berufliche Frühorientierung
durch Berufsberatung;
Berufsorientierende AG`s;
betriebliche Praktika;
Zusammenarbeit mit Eltern
Absolventen von G-Schulen
Austesten der Felder des
Arbeitsbereiches;
Überprüfung späterer
Ausgliederungschancen
auf 1. Arbeitsmarkt,
Integrationsprojekte
oder Integrationsfirmen
WfbM
Berufsbildungsbereich
Pflegedienste/
Physiotherapie/
Logopädie/
Beratungsstellen/
SHG`s etc.
Weiterleitung von Eltern, Schülern und
behinderten Menschen
Auch: Weiterleitung an Regionale
Koordinierungsstelle, z.B. zur
Berufswegplanung
Bildungsdienstleister
Berufsvorbereitung
Absolventen L-Schulen,
Abgänger mit
niedrigem
Bildungsabschluss,
bisher erfolglos
Ausbildungsuchende; Eignungsprüfung;
Vorstellung von Berufsfeldern; berufliche
Orientierung; Aufzeigen von
Eingliederungsmöglichkeiten auch ggf.
durch überbetriebl. Ausbildung
Wege der
Arbeitsaufnahme eines
schwerbehinderten
Menschen…
ARGEN
Reha-Träger
Arbeitsagentur
IHK / HWK
Kreishandwerkerschaft
Integrationshilfen:
Begleitung;
Beratung;
Antragsbewältigung
Vermittlungsbeihilfe:
Kündigungsschutz;
Beseitigung/
Verringerung der
Ausgleichsabgabe;
Arbeitsassistenz
Eignungsfeststellung 1. AM durch
Maßnahmen der
Berufsvorbereitung;
finanzielle Förderung bei
Eingliederung;
Leistungsmöglichkeiten nach SGB
IX, II. III
„Testen“ der
Leistungsfähigkeit/ Eignung
bzw. ob
Behinderter Mensch in
Unternehmen passt
durch betriebliche
;
Trainingsmaßnahmen,
Probarbeitsverhältnisse,
Praktika, berufsbezogene
Weiterbildung mit
Praxismodulen
schwerbehinderter
Mensch
Integrationsamt
Integrationsfachdienst
PSD
Eingliederung / Ausgliederung WfbM; Unterstützung
bei Arbeitsuche und -aufnahme
Arbeitgeber
Integrationsprojekte
Integrationsfirmen
Schwerbehindertenvertretungen
Betriebsrat
Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM)
• Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine
überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet Personen, die
wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch
nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene
berufliche Bildung, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit
zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.
• Die Aufgaben der WfbM sind im SGB IX (§ 136) und in
der Werkstättenverordnung (WVO) definiert.
Ziele der WfbM
• Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ins
Arbeitsleben einzugliedern, ihnen die Möglichkeit
zu bieten, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit
zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder
wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit
weiterzuentwickeln.
• Sie fördert den Übergang geeigneter Personen
auf den allgemeinen Arbeitmarkt.
Die WfbM muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie Menschen mit
Behinderungen aus ihrem Einzugsbereich aufnehmen kann, um eine
Rehabilitation in Wohnortnähe zu gewährleisten.
Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Art und Schwere der Behinderung,
ausgenommen es besteht ein außerordentliches Pflegebedürfnis oder eine
erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung.
Den unterschiedlichen Behinderungsarten ist durch ein möglichst breites
Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen und durch entsprechende
Gruppenbildung Rechnung zu tragen.
Der Besuch einer WfbM ist grundsätzlich freiwillig, es gibt keine Zuweisung
oder Arbeitspflicht. In der Regel, sind für behinderte Menschen, bei denen
der Besuch einer WfbM in Frage kommt, die Reha - Teams in den Agenturen
für Arbeit erste Ansprechpartner. Sie klärt, ob die behinderungsspezifischen
Voraussetzungen gegeben sind.
Struktur der WfbM
Aufnahmeverfahren
Fachausschuss
Vertreter der WfbM
Sozialhilfeträger
Arbeitsagentur
Berufsbildungsbereich
Grund- und Aufbaukurs
für
jeweils 12 Monate
Arbeitsbereich
breites Angebot an
Arbeits- und
Beschäftigungsplätzen
orientiert am
1. Arbeitsmarkt
Förderbereich
gezielte Förderung zur
Bewältigung des
Alltags
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