6_Leitfaden zur Erstellung eines psych. Berichts_06012016.-205

Werbung
Leitfaden zur Erstellung eines internen
psychologischen Berichts
in der medizinischen Rehabilitation
1.
Wozu dient der psychologische Bericht?
Wenn während der Rehabilitation psychodiagnostische, psychologische oder
psychotherapeutische Maßnahmen durchgeführt werden, muss diese Leistung in
einem psychologischen Bericht dokumentiert werden.
Der psychologische Bericht muss rechtzeitig am Ende der Rehabilitation dem
Stationsarzt/der Stationsärztin zur Erstellung des ärztlichen Entlassungsbriefes
vorliegen.
Der Stationsarzt/die Stationsärztin übernimmt die Zusammenfassung des psychologischen Berichts – unter kritischer Berücksichtigung der gesamten sozialmedizinischen Einschätzung – in den ärztlichen Reha-Entlassungsbericht.
In Einzelfällen, z. B. wenn ambulante Psychotherapie oder die Behandlung in einer psychosomatischen Facheinrichtung bei erneuter Antragstellung vorgeschlagen wird, kann zudem der gesamte psychologische Bericht dem ärztlichen Reha-Entlassungsbericht als Anlage beigefügt werden.
Als Bestandteil des ärztlichen Reha-Entlassungsberichtes ist der psychologische
Bericht bzw. die Zusammenfassung für die Deutsche Rentenversicherung Bund
und
den/die
niedergelassene/n
Arzt/Ärztin
oder
Psychotherapeuten/Psychotherapeutin eine wichtige Information über die Behandlung des Patienten/der Patientin in der Rehabilitation. Der Deutschen Rentenversicherung
Bund dient der Bericht u. a. auch als Entscheidungshilfe oder als Grundlage für
Stellungnahmen bei
• der Würdigung der sozialmedizinischen Situation der Patienten
• Rentenantragstellung wegen Erwerbsminderung bzw. erneutem Reha-Antrag
• Beschwerden der Versicherten.
1
2.
Wie sollte der psychologische Bericht aufgebaut sein?
Es empfiehlt sich, den psychologischen Bericht wie folgt zu gliedern:
A Identifikationsteil
B Zuweisung und Fragestellung
C Psychodiagnostik
C1 Befunde der standardisierten Diagnostik
C2 Diagnose
D Epikrise
D1 Zielsetzung
D2 Therapieverlauf / Gesprächsverlauf
D3 Therapieergebnis / Gesprächsergebnis
E Prognose und evtl. weitere Maßnahmen / Empfehlung
F Zusammenfassung
Die Länge des Berichtes richtet sich nach den Gegebenheiten im Einzelfall. In
der Regel sollte er nicht mehr als 1 – 1,5 Seiten lang sein.
A Identifikationsteil
Der Identifikationsteil enthält außer dem Namen auch die Versicherungsnummer
und die BKZ des Rehabilitanden/der Rehabilitandin.
B Zuweisung und Fragestellung
Unter diesem Punkt wird die Art der Kontaktaufnahme (z. B. auf Überweisung
des Arztes/der Ärztin, auf eigenen Wunsch etc.) und der Anlass (Krankheit, Beschwerden, Problemsituation etc.) beschrieben. Zur Fragestellung wird im Allgemeinen die Abklärung der Bedeutung psychischer Faktoren im Krankheitsgeschehen gehören, die für den Rehabilitationsverlauf und für die Prognose von
Bedeutung sind.
C Psychodiagnostik und Befund
Der diagnostische Befund enthält eine Zusammenfassung und Interpretation des
psychodiagnostischen Gespräches und der zusätzlich durchgeführten psychodiagnostischen Untersuchungen (z. B. psychologische Tests). Hierzu gehört ggf.
die Diagnose mit einer Einschätzung zum Ausmaß der Funktionseinschränkung.
Der Befund soll die psychische Situation des Rehabilitanden/der Rehabilitandin
beschreiben und Auskunft darüber geben, inwieweit psychische Faktoren mit
dem aktuellen Krankheitsverlauf in einem Zusammenhang stehen bzw. den
Krankheitsverlauf beeinflussen. Auch das individuelle Konzept des Rehabilitanden/der Rehabilitandin von Gesundheit und Krankheit ist für die sozialmedizinische Beurteilung von Bedeutung. Bestehen Anhaltspunkte für eine manifeste
psychische Störung – ggf. als psychische Komorbidität - so muss die Diagnose
begründet werden (Nennung der Merkmale und Symptome nach ICD-10).
2
Befunde zur psychosozialen Lebenssituation sind in der Regel bereits dem ärztlichen Reha-Entlassungsbericht zu entnehmen. Die Darstellung der biografischen bzw. störungsspezifischen Anamnese muss im psychologischen Bericht
erfolgen.
D Epikrise
Vorbemerkung: Therapeutische Leistungen in der klinischen Psychologie müssen auf die Ziele der Rehabilitation ausgerichtet und in den unter Punkt B und C
gemachten Angaben bzw. Erkenntnissen begründet sein. Der Begriff Psychotherapie kann erst verwendet werden, wenn Methoden wissenschaftlich fundierter
psychotherapeutischer Verfahren angewendet wurden. Psychotherapie muss
ggf. durch eine/n approbierte/n Psychologen/Psychologin (oder aber – im Falle
einer fortgeschrittenen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten unter der Supervision eines Psychotherapeuten) durchgeführt werden. In diesem
Fall ist die Verhaltensanalyse bzw. der psychodynamische Befund zu erheben.
Ansonsten soll die Bezeichnung „diagnostische Gespräche“ oder „psychologische Beratungsgespräche“ gewählt werden und ist die Diagnose allenfalls als
Verdachtsdiagnose zu dokumentieren.
D.1 Zielsetzung
Hier ist kurz anzugeben, mit welcher Zielsetzung welche diagnostischen, psychologischen und therapeutischen Leistungen im Rahmen der psychologischen
Betreuung bei welcher theoretischen Orientierung durchgeführt wurden.
D.2 Therapieverlauf / Gesprächsverlauf
Zum Therapieverlauf gehören auch Angaben über die Bereitschaft und/oder Fähigkeit des Rehabilitanden/der Rehabilitandin zur Mitarbeit. Die eingesetzten
psychotherapeutischen Techniken sind zu bezeichnen.
D.3 Therapieergebnis / Gesprächsergebnis
Unter Therapieergebnis wird eine kurze Mitteilung über die erreichten Veränderungen im Hinblick auf die gesetzten Ziele gewünscht. Dazu gehören die subjektive Einschätzung des Rehabilitanden/der Rehabilitandin und des Psychologen/der Psychologin sowie Angaben über die Objektivierung des Therapieerfolges, sofern solche Methoden benutzt wurden (z. B. Veränderungen in bestimmten Testprofilen, Verschiebungen auf Befindlichkeits-Skalen etc.).
E Prognose und evtl. weitere Maßnahmen / Empfehlungen
In speziellen Fällen werden Aussagen über die zu erwartende Entwicklung der
psychischen bzw. psychosomatischen Situation erforderlich. Sie sind besonders
dann wichtig, wenn z. B. weitergehende ambulante Psychotherapie empfohlen
wird oder wenn bei einer erneuten Antragstellung die Behandlung in einer psychosomatischen Fachklinik erfolgen sollte.
3
F Zusammenfassung
Die Zusammenfassung sollte in wenigen Sätzen die zentralen Aussagen der
Punkte A bis E wiedergeben.
Die Punkte A und B entfallen in der Zusammenfassung, wenn diese Angaben
bereits im ärztlichen Reha-Entlassungsbericht enthalten sind.
Dokumentation
Die Anzahl der durchgeführten Sitzungen mit KTL-Ziffern ist im Bericht zu benennen.
Parallel zu dem psychologischen Bericht sind die psychologischen Leistungen
nach den Vorgaben der KTL zu verschlüsseln und in den ärztlichen Entlassungsbericht zu übernehmen.
Ergänzende Handouts zum Thema
Deutsche Rentenversicherung Bund (2015). Psychologische Aufgaben in der
medizinischen Rehabilitation. Berlin.
Deutsche Rentenversicherung Bund (2015). Kommunikation, Dokumentation und
Aufbewahrung psychologischer Daten in der medizinischen Rehabilitation.
Berlin.
Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.) (2011). Psychische Komorbidität Leitfaden zur Implementierung eines psychodiagnostischen Stufenplans in der
medizinischen Rehabilitation. Berlin.
Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.) (2013). Psychologische Interventionen. Praxisempfehlungen für psychologische Interventionen in der Rehabilitation: Chronische Rückenschmerzen und Koronare Herzerkrankung. Berlin.
können per E-Mail [email protected] angefordert oder im Internet unter:
www.reha-einrichtungen.de heruntergeladen werden.
Ansprechpartnerinnen für Fachfragen sind:
Dr. phil. Ulrike Worringen
Leitende Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin
Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Rehabilitation, Dezernat 8023
Sachgebiet Psychologie und Gesundheitstraining
10704 Berlin
Tel: 030 – 865-82087
E-Mail: [email protected]
4
Dr. Beate Muschalla
stellv. Leitende Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin
Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Rehabilitation, Dezernat 8023
Sachgebiet Psychologie und Gesundheitstraining
10704 Berlin
Tel: 030 – 865-80650
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Psych. Antje Hoppe
Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Rehabilitation, Dezernat 8023
Sachgebiet Psychologie und Gesundheitstraining
10704 Berlin
Tel: 030 – 865-82084
E-Mail: [email protected]
Stand Oktober 2015
5
Herunterladen