Landkreis Uelzen Der Landrat metropolregion hamburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nothmannstr. 34, 29525 Uelzen Tel.: (0581) 973523-0 Merkblatt Bekämpfung des BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) - Untersuchung Grundsätzlich besteht eine Untersuchungspflicht für alle in Deutschland gehaltenen Rinder. Ziel ist ein flächendeckender BHV1-Freiheitsstatus. Die Anerkennung eines anerkannt BHV1-freien Betriebes erfolgt durch mindestens eine Basisuntersuchung sowie durch regelmäßige jährliche Kontrolluntersuchungen. Ein Rinderhalter, dessen Rinderbestand nicht BHV1-frei anerkannt ist, muss seine Rinder in Form einer Basisuntersuchung auf BHV1 untersuchen lassen. Bei Betrieben mit mehr als 30 % Kühen gibt es drei Alternativen. Der Kuhanteil ist über das Bestandsregister in der HITDatenbank einsehbar. Betriebe mit mindestens 30 % Kühen: a) Blutuntersuchung aller weiblichen Rinder > 9 Monaten und aller zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder: Um BHV1-frei anerkannt zu werden, muss im Abstand von 5 – 7 Monaten nach der ersten Basisuntersuchung (s.o.) eine zweite Untersuchung aller Tiere über 9 Monate stattfinden. Ist das Ergebnis beider Untersuchungen negativ und deuten keine Anzeichen auf eine Erkrankung der Tiere hin, so wird der Betrieb BHV1-frei anerkannt. BHV1-freie Betriebe müssen eine jährliche Kontrolluntersuchung durch Blutproben aller Rinder über 24 Monate durchführen lassen, um den Status der BHV1-Freiheit aufrecht zu erhalten. Bei nicht geimpften Rindern ist an Stelle der Blutuntersuchung eine Untersuchung von Einzelmilchproben möglich. 1. Basisuntersuchung aller über 9 Monate alten Tiere im Abstand von 5 – 7 Monaten Ergebnis von beiden Basisuntersuchung 2. Basisuntersuchung aller über 9 Monate alten Tiere anerkannt BHV1-frei jährliche Kontrolluntersuchung aller über 24 Monate alten Tiere MFB-05-614-UE Vers. 1.1 b) Blutproben aller Rinder: Dies ist die schnellste Möglichkeit, den Status als anerkannt BHV1-freier Betrieb zu erreichen. Um durch diese Methode BHV1-frei anerkannt zu werden, muss eine zweimalige Blutuntersuchung aller weiblichen und der zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder im Abstand von 60 Tagen mit negativem Ergebnis durchgeführt werden. BHV1-freie Betriebe müssen eine jährliche Kontrolluntersuchung durch Blutproben aller Rinder über 24 Monate durchführen lassen, um den Status der BHV1-Freiheit aufrecht zu erhalten. Bei nicht geimpften Rindern ist an Stelle der Blutuntersuchung eine Untersuchung von Einzelmilchproben möglich. im Abstand von 60 Tagen 1. Untersuchung aller weiblichen und der zur Zucht vorgesehenen männl. Rinder 2. Untersuchung aller weiblichen und der zur Zucht vorgesehenen männl. Rinder anerkannt BHV1-frei jährliche Kontrolluntersuchung aller über 24 Monate alten Tiere c) Tankmilchuntersuchung: Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Tankmilchuntersuchung. Um durch Tankmilchuntersuchungen BHV1-frei anerkannt zu werden, müssen 3 negative Untersuchungen von Tankmilchproben im Abstand von jeweils 3 Monaten sowie eine negative Blutuntersuchung aller über 9 Monate alten weiblichen nicht laktierenden Rinder und aller Zuchtbullen inkl. der zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder vorliegen. Zur Aufrechterhaltung des Status BHV1-frei muss alle 4 Monate eine Tankmilchuntersuchung durchgeführt werden. Bei geimpften Tieren kann eine Tankmilchuntersuchung problematisch sein, da es zu falsch positiven Ergebnissen für den Gesamtbestand kommen kann (keine Einzeltieruntersuchung). Es empfiehlt sich daher, das Blutuntersuchungsverfahren unter a) oder b) zu wählen. Bei Tankmilchuntersuchungen müssen die Impflinge ausgeschlossen und 1 x jährlich über die Blutuntersuchung getestet werden. Ergebnis von beiden Basisuntersuchungen negativ 3 Monate 1. Tankmilchprobe 3 Monate 2. Tankmilch-probe sowie Blutproben von nicht laktierenden Rindern über 9 Monate 3. Tankmilchprobe anerkannt BHV1-frei alle 4 Monate Tankmilchprobe MFB-05-614-UE Vers. 1.1 Betriebe mit weniger als 30 % Kühen: Für die Anerkennung der BHV1-Freiheit in Betrieben mit weniger als 30 % Kühen muss eine Blutuntersuchung aller Tiere über 9 Monate auf BHV1 erfolgen (s.o.). Ist das Ergebnis dieser Untersuchung negativ und deuten keine Anzeichen auf eine Erkrankung der Tiere hin, so wird der Betrieb BHV1-frei anerkannt. Zur Aufrechterhaltung des Status BHV1-freier Betrieb muss eine jährliche Kontrolluntersuchung durch Blutentnahme aller Rinder über 9 Monate erfolgen. Ergebnis der Basisuntersuchung negativ 1. Basisuntersuchung aller über 9 Monate alten Tiere anerkannt BHV1-frei jährliche Kontrolluntersuchung aller über 9 Monate alten Tiere Bedingung zur Aufrechterhaltung des Status BHV1-frei ist außerdem, ein Zukauf von ausschließlich BHV1-freien Rindern, die von einer amtstierärztlichen Bescheinigung begleitet werden. Befreiung von der Untersuchungspflicht: Eine Befreiung von der Untersuchungspflicht kann durch das Veterinäramt, soweit seuchenhygienische Belange nicht im Wege stehen, nur auf Antrag genehmigt werden. In diesem Fall handelt es sich um reine Mastbetriebe oder getrennte Mastbetriebsabteilungen (Stallhaltungen), die von den Tieren nur direkt zur Schlachtung verlassen werden. Die Ausnahme von der Untersuchungspflicht ist eine Einzelfallentscheidung, die regelmäßig mit einer Impfung des Bestandes gegen BHV1 verbunden ist. Merkblatt „Bekämpfung des Bovines Herpesvirus Typ 1 – Impfung“ Rinder, die aus einem Betrieb stammen, der von der Untersuchungspflicht befreit wurde, dürfen nicht auf die Weide – auch nicht, wenn sie ordnungsgemäß geimpft worden sind. Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einschlägige Rechtsgrundlagen bleiben unberührt. Für Informationen, die über den Inhalt des Merkblattes hinausgehen, wenden Sie sich bitte unter der angegebenen Anschrift an Ihre Veterinärbehörde. MFB-05-614-UE Vers. 1.1