Welche Rechte brauche ich? - Herstellungsrecht / Synch Right - Urheber / Verlag - Leistungsschutzrecht / Master Right - Interpret / Label - Aufführungs- und Vervielfältigunsgrechte - Verwertungsgesellschaft / GEMA / GVL Warner/Chappell Production Music GmbH * Alter Wandrahm 14 * 20457 Hamburg Phone: +49 40 441 802 - 26 * Fax: +49 40 441 802 - 20 Email: [email protected] Sitz & Registerrecht: Hamburg – HRB 12487 * Geschäftsführer: Lars Karlsson * UST ID: DE811202403 Grundlagen für den Rechteerwerb Grundlagen für die Nutzung von Musik in audiovisuellen Produktionen Das deutsche Urheberrechtsschutzgesetz regelt den geistigen und persönlichen Schutz des Urhebers an seinem Werk. Der Urheber hat einzig und allein das Recht über eine Veröffentlichung und Nutzung seiner Werke zu bestimmen. Ebenso sind alle Verwertungsrechte, wie bspw. die Rechte ein Werk öffentlich auf- oder vorzuführen sowie wiederzugeben, ausschließlich dem Urheber vorbehalten. Generell ist es wichtig, zwischen Urheber (Komponist, Texter) und Interpret (Sänger, Musiker, Künstler) zu unterscheiden. Urheber und Interpret sind in den meisten Fällen unterschiedliche Personen. Unabhängig davon, sind die Rechte des Urhebers niemals mit den Rechten des Interpreten gleichzusetzen, auch wenn es sich um ein und dieselbe Person handeln sollte. Für die Verwendung von Musik, bspw. in einem Film oder Werbespot sind also einige Dinge zu beachten. Die Nutzung von Musik in audiovisuellen Produktionen jeglicher Art stellt eine Werkeverbindung dar und ist nach dem Urheberpersönlichkeitsrecht immer und in jedem Fall genehmigungspflichtig. Folgende Rechte sind daher immer zu beachten. Warner/Chappell Production Music GmbH * Alter Wandrahm 14 * 20457 Hamburg Phone: +49 40 441 802 - 26 * Fax: +49 40 441 802 - 20 Email: [email protected] Sitz & Registerrecht: Hamburg – HRB 12487 * Geschäftsführer: Lars Karlsson * UST ID: DE811202403 Synch & Master-Rights Herstellungsrecht / Synch Right – Verlag Der Urheber überträgt u.a. das Nutzungs- Herstellungsrecht (Synch/Synchronization Right) an den ihn vertretenden Verlag. Der Urheber hält sich damit von administrativen Aufgaben und kaufmännischen Angelegenheiten frei und kann sich auf sein kreatives Schaffen konzentrieren. Bei einer Nutzungsanfrage ist der Verlag der Vermittler zwischen dem Urheber und dem Musiknutzer und fragt die Zustimmung des Urhebers zu einer bestimmten Nutzung ab. Wird diese erteilt, kümmert sich der Verlag um die Vergabe und den weiteren Ablauf inkl. der vertraglichen Fixierung der Genehmigung. Leistungsschutzrecht / Master Right – Label Für die Verwendung von Musik in einer audiovisuellen Produktion, wird in den meisten Fällen die Aufnahme eines existierenden Tonträgers genommen. Um diese Aufnahme aber überhaupt verwenden zu dürfen, müssen die Leistungsschutzrechte des Interpreten (Master Right) geklärt werden. Diese werden in den meisten Fällen von einer Schallplattenfirma (Label) wahrgenommen. Daher ist nach der Einholung der Herstellungsrechte auch zwingend die Einholung der Leistungsschutzrechte von Nöten. Eine Ausnahme davon kann nur gemacht werden, wenn eine Neueinspielung des urheberrechtlich geschützten Werkes vorgenommen wird. Hierbei ist aber auch der Unterschied zwischen einem reinen Cover (nicht durch den Urheber genehmigungspflichtig) und einer Bearbeitung (durch den Urheber genehmigungspflichtig) wichtig und es wird eine Klärung mit dem Urheber in jedem Fall empfohlen. Warner/Chappell Production Music GmbH * Alter Wandrahm 14 * 20457 Hamburg Phone: +49 40 441 802 - 26 * Fax: +49 40 441 802 - 20 Email: [email protected] Sitz & Registerrecht: Hamburg – HRB 12487 * Geschäftsführer: Lars Karlsson * UST ID: DE811202403 Rechte der GEMA Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte – GEMA Diese Rechte wurden entweder durch den Urheber direkt oder durch den Verlag an die GEMA übertragen. Dies bedeutet, dass jede Aufführung, öffentliche Zugänglichmachung sowie Vervielfältigung oder Digitalvertrieb immer bei der GEMA zu lizenzieren ist. Die öffentliche Zugänglichmachung bedeutet in diesem Fall, dass sobald Musik oder ein Film mit Musik, einem Kreis von Personen zugänglich gemacht wird, die nicht miteinander eine persönliche, freundschaftliche Beziehung pflegen, eine Lizenzierung durch die GEMA zu erfolgen hat. So sind bspw. auch interne Präsentationen oder Screenings bereits lizenzierungspflichtig, da dies ausschließlich Unternehmenszwecken dient. Nur durch die Kombination der Rechteklärung dieser drei Rechteinhaber ist eine Lizenzierung rechtmäßig und vollständig! Warner/Chappell Production Music GmbH * Alter Wandrahm 14 * 20457 Hamburg Phone: +49 40 441 802 - 26 * Fax: +49 40 441 802 - 20 Email: [email protected] Sitz & Registerrecht: Hamburg – HRB 12487 * Geschäftsführer: Lars Karlsson * UST ID: DE811202403 Production Music Alternative Production Music Eine Ausnahme in Bezug auf die Herstellungs- und Leistungsschutzrechte bilden die Anbieter von Production Music (auch Archiv- oder Library-Musik genannt). Hier werden diese beiden Rechte aus einer Hand vergeben. Weiterhin haben hier die Urheber (und Interpreten) bereits im Vorwege die Nutzungsrechte an den Verlag übertragen, so dass eine u.U. langwierige Rechteklärung, im Vergleich zum traditionellen Verlagsbereich, entfällt. Die Anbieter stellen ihr Repertoire aus allen Genres und Stimmungen über CD, DVD, Festplatten oder Onlineportalen, den Musiknutzern pre-cleared und ohne Beschränkung zur Verfügung und sind daher schnell und kostengünstig. Diese Art der Musik fand in der Vergangenheit vorzugsweise im TV als Hintergrundmusik oder als Austauschmusik ihre Verwendung. Durch geringe Budgets bei den Musiknutzern und die nicht mehr vorhandenen Qualitätsunterschiede in den Produktionen, im Vergleich zur Popmusik aus dem Radio, wird aber auch in Werbung und Kinofilmen Production Music eingesetzt. Weiterhin bieten einige Production Music Firmen, bedingt durch eigene Studios und festangestellte Komponisten, auch individuelle Auftragskompositionen sowie Sender-Jingle Pakete an. Gleich mit den „klassischen“ Verlagen ist aber auch hier die Wahrnehmung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte durch die GEMA. Warner/Chappell Production Music GmbH * Alter Wandrahm 14 * 20457 Hamburg Phone: +49 40 441 802 - 26 * Fax: +49 40 441 802 - 20 Email: [email protected] Sitz & Registerrecht: Hamburg – HRB 12487 * Geschäftsführer: Lars Karlsson * UST ID: DE811202403 Rechtevergabe in Deutschland (vereinfacht!) Urheber Künstler (Komponist, Texter) (Interpret, Musiker, Produzent) Ausschüttung der GEMA Rechte Lizenzentgelte Mitgliedschaft Mitgliedschaft Lizenzentgelte Lizenzgeber für Vervielfältigungs- und Aufführungsrecht L Verlag: Label: Lizenzgeber für Herstellungsrechte (Sync Right) Lizenzgeber für Masterrechte (Master Right) Ausschüttung GEMA: Leistungsschutzrechte Rechte Mitgliedschaft Urheberrechte Ausschüttung der GVL Ausschüttung GVL: Mitgliedschaft Lizenzgeber für Leistungsschutzrechte (Inkasso via GEMA) Anfrage Lizenzvergabe Rechnung Industriekunden/Markenartikler (Auftraggeber der Agenturen und Produzenten) In der Regel keine direkten Kunden von Verlag & Label. Ausnahmen bilden Firmen, die eine an das Marketing angeschlossene, eigene Produktionsabteilung haben. Warner/Chappell Production Music GmbH * Alter Wandrahm 14 * 20457 Hamburg Phone: +49 40 441 802 - 26 * Fax: +49 40 441 802 - 20 Email: [email protected] Sitz & Registerrecht: Hamburg – HRB 12487 * Geschäftsführer: Lars Karlsson * UST ID: DE811202403 Anmeldung Musiknutzer (Agenturen, Produktionsfirmen, Sender etc.) Rechnung Lizenzvergabe Anfrage Rechte aus einer Hand Anmeldung Production-, Library-Music / Archivmusik Noch Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an! Wir stehen Ihnen gerne jederzeit für Beratungen, kostenfreie Musiksuchen und Lizenzangebote zur Verfügung! +49 40 441 802 26 [email protected] www.warnerchappellpm.com Warner/Chappell Production Music GmbH * Alter Wandrahm 14 * 20457 Hamburg Phone: +49 40 441 802 - 26 * Fax: +49 40 441 802 - 20 Email: [email protected] Sitz & Registerrecht: Hamburg – HRB 12487 * Geschäftsführer: Lars Karlsson * UST ID: DE811202403