Retter-Geschwisterkindes

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Leben gegen Leben?
Die Frage nach der
Präimplantationsdiagnostik (PID)
zur Auswahl eines
„Retter-Geschwisterkindes“
Eine Unterrichtseinheit zur Förderung der Bewertungskompetenz
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
I. Hofeditz & C. Hößle
M 1: Recht auf ein gesundes Kind?
Herr und Frau Rieger sind seit 10 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder. Lukas ist
ein neun Jahre alter, gesunder Junge. Seine kleine Schwester, Julia, ist 7 Jahre alt und
leidet an der Fanconi-Anämie, einer aplastischen Anämie, die neben möglichen weiteren körperlichen Anomalien vor allem durch Knochenmarkversagen gekennzeichnet ist.
Seit der Diagnose der Fanconi-Anämie ihrer Tochter vor zwei Monaten, versuchen Herr
und Frau Rieger vergeblich einen passenden Knochenmarkspender für Julia zu finden,
um ihre Überlebenschance zu vergrößern und sie vor weiterem Leiden zu schützen.
Denn je frühzeitiger die Transplantation nach der Diagnose durchgeführt wird, desto
höher ist die Erfolgswahrscheinlichkeit.
Am geeignetsten sind dabei Spender, die eine perfekte Übereinstimmung des HLA–
Typs (Humaner Leukozytenantigen-Typ) aufzeigen. Familie Rieger wurde darüber aufgeklärt, dass die beste Übereinstimmungswahrscheinlichkeit des HLA-Typs bei passenden Geschwisterkindern aufzufinden wäre. 1 von 4 Kindern, also 25% weisen den identischen HLA-Typ auf. Lukas wurde daraufhin sofort auf eine mögliche Übereinstimmung getestet – er kommt als Spender jedoch nicht in Frage. Die Wahrscheinlichkeit
einen geeigneten fremden Spender zu finden liegt bei ca. 75%; bisher hatte die Familie
jedoch kein Glück.
Bei ihrem behandelnden Arzt Dr. Jürgen Petri wurde Familie Rieger darüber informiert,
dass mittels der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) künstlich befruchtete
Embryonen noch vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten und den
HLA-Typ untersucht werden können. Die PID würde den Riegers somit die Möglichkeit bieten, das 25-prozentige Risiko auszuschließen, dass ein Geschwisterkind erneut
an der Fanconi-Anämie erkrankt. Zusätzlich wäre es möglich, einen geeigneten Embryo
mit identischem HLA-Typ auszuwählen. Das neugeborene Geschwisterkind wäre so als
passender Knochenmark- bzw. Nabelschnurblutspender geeignet.
Das Ehepaar steht nun vor einer schwierigen Entscheidung.
Aufgaben
1 Erläutern Sie, inwiefern das Ehepaar Rieger vor einer schwierigen Entscheidung
steht.
2 Stellen Sie Vermutungen auf, welche Gedanken Herrn und Frau Rieger durch den
Kopf gehen könnten.
II
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
I. Hofeditz & C. Hößle
M2: Die Fanconi-Anämie
Die Fanconi-Anämie zählt zu den genetisch bedingten aplastischen Anämien (aplastisch
= das Fehlen eines Organs betreffend; Anämie = Blutarmut) und wird vor allem durch
Knochenmarkversagen charakterisiert. Zum ersten Mal wurde die Fanconi-Anämie im
Jahre 1927 von dem Schweizer Prof. Guido Fanconi beschrieben.
Bei der Vererbung der genetischen Disposition der Fanconi-Anämie handelt es sich um
eine autosomal rezessive Vererbung. Das
bedeutet, dass die Autosomen Träger der
veränderten Gene sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau und ein Mann, welche
beide Träger der Krankheit sind, ein Kind
mit Fanconi-Anämie bekommen, liegt bei
25%.
Das Krankheitsbild ist schwer greifbar, da es
sich stark heterogen verhält; die Symptome
können von Patient zu Patient stark variieren.
Das charakterisierende Knochenmarkversagen tritt im Schnitt im Alter von 7 Jahren auf.
Bei einem derartigen Versagen, kann das
Knochenmark seiner eigentlichen Aufgabe,
Stammzellen zu produzieren, nicht mehr
nachgehen, was in einer Blutarmut resultiert.
Zudem können neben dem in jedem Fall eintretenden Knochenmarkversagen zahlreiche
verschiedene körperliche Fehlbildungen Teil
Abb. 1: Autosomal rezessive Vererbung
des Krankheitsbildes sein. Zu den am häufigsten auftauchenden Anomalitäten zählen der Kleinwuchs, Störungen der Hautpigmentierung, Fehlbildungen des Ohres oder der oberen Extremitäten. Weiterhin besteht bei
Fanconi-Anämie-Patienten ein stark erhöhtes Krebsrisiko; vor allem das Risiko an Leukämie zu erkranken, kann mit 10-20% als sehr hoch eingestuft werden.
Eine exakte Angabe über das Vorkommen von Menschen, die Träger von FanconiAnämie-Genen sind, sowie über die Häufigkeit der Kinder, die mit Fanconi-Anämie zur
Welt kommen, ist schwer zu treffen. Aktuelle Forschungsergebnisse gehen allerdings
von einer ungefähren Wahrscheinlichkeit von 1/200 aus, wenn es um das Vorkommen
der Fanconi-Anämie-Gen-Trägerschaft geht. Zudem wird geschätzt, dass die Erkrankungsquote der Fanconi-Anämie bei etwa 1 zu 160.000 Neugeborenen liegt.
Die einzig kurative Behandlung der FA wird in der Knochenmarktransplantation
(KMT) bzw. der Nabelschnurbluttransplantation gesehen. Der Erfolg einer kurativen
Behandlung mittels KMT hängt in erster Linie von der Suche nach einem geeigneten
Spender ab. Dabei gilt folgende Faustregel: Je genauer Spender und Empfänger in ihrem HLA-Typ (Humaner Leukozyten Antigen-Typ) übereinstimmen, desto erfolgreicher die Transplantation. Der HLA-Typ gibt, einfach gesprochen, Auskunft über das
Immunsystem jeden Menschen. Vertragen sich die HLA-Typen des Spenders und Empfängers nicht, weil sie extrem unterschiedlich sind, so kann es bei einer Transplantation
zu Komplikationen wie z.B. zu einer Abstoßreaktion kommen.
Als mögliche Spender kommen dabei grundsätzlich entweder verwandte oder unverwandte Spender in Frage. Da bei Geschwisterkindern die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung des HLA-Typs mit 25% am größten ist, werden diese i.d.R. als Spender
favorisiert. Kommen Geschwisterkinder und Familienmitglieder nicht in Frage, kann
III
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
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alternativ nach einem fremden, unverwandten Spender gesucht werden. Laut dem Zentralen Knochenmarkspender Register Deutschland (ZKRD) wird für ca. 75% der deutschen Patienten, die auf eine Knochenmarkspende warten, innerhalb von drei Monaten
ein geeigneter Spender gefunden. Allerdings besteht bei besonders seltenen Gewebemerkmalen oft das Problem, dass die Spendersuche nicht erfolgreich verläuft. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Stammzellspende aus dem Nabelschnurblut eines neugeborenen Geschwisterkindes. Stimmt dieses im HLA-Typ mit dem an der FanconiAnämie erkrankten Geschwisterkindes überein und ist es nicht selbst an der FanconiAnämie erkrankt, können die Stammzellen transplantiert werden. Zudem ist es möglich,
das Nabelschnurblut zunächst einzufrieren, um es zu einem späteren Zeitpunkt als
Stammzellressource zu nutzen.
Aufgaben
1 Erklären Sie die Vererbung der Fanconi-Anämie und erläutern Sie die Erkrankungsquote der Krankheit.
2 Beschreiben Sie das Krankheitsbild der Fanconi-Anämie.
3
a) Eine mögliche Therapieform für die Fanconi-Anämie ist die Knochenmarktransplantation. Nennen Sie Pro- und Kontra-Argumente für eine Knochenmarktransplantation von Geschwisterkindern und von alternativen
Spendern.
b) Eine Alternative zur Knochenmarkspende stellt die Nabelschnurbluttransplantation dar. Welche Argumente sprechen Ihrer Meinung nach für bzw.
gegen eine derartige Transplantation?
IV
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M3: Präimplantationsdiagnostik (PID)
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden künstlich
befruchtete Embryonen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter untersucht und danach – je nach genetischer Disposition –
entweder in die Gebärmutter der Mutter eingepflanzt oder verworfen.
Zu Beginn der PID steht die hormonelle Stimulation der Eierstöcke der Patientin. Eine derartige Follikelstimulation ist notwendig, damit – anders als bei einem normalen Zyklus – mehr
als nur eine Eizelle in den Eierstöcken heranreift. Nach der
Entnahme der ca. 8-12 Eizellen werden diese direkt in ein
Nährmedium überführt und dort mittels des technischen Verfahrens der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) mit den Spermien des
Vaters befruchtet, sodass mehrere Embryonen entstehen.
Für die Gewinnung von Embryozellen für die genetische Diagnostik sind drei mögliche Verfahren etabliert: die Polkörperdiagnostik, die Blastomerenbiopsie und die Blastozystenbiopsie.
Die Polkörperdiagnostik findet eher selten Anwendung, da sie
ausschließlich Auskünfte über die genetische Disposition der
Eizelle gibt, aber nicht über das Genom des Mannes. Die Blastomerenbiopsie ist die am häufigsten ein-gesetzte Methode zur
Zellgewinnung für die PID. In diesem Fall werden dem Embryo am dritten Tag seiner Entwicklung, also ca. im Acht-ZellStadium, ein bis zwei Zellen zur genetischen Diagnostik entnommen. In ebendiesem Stadium wird noch von einer Totipotenz der Zellen ausgegangen, d.h. jede Zelle könnte sich theoretisch noch zu einem eigenständigen Organismus entwickeln.
Aus diesem Grund plädiert die Bundesärztekammer in Abb. 2: Von der IVF bis
Deutschland für eine Zellentnahme nach dem Acht-Zell- zum Acht-Zell-Stadium
Stadium, sodass eine Totipotenz ausgeschlossen werden kann. Schließlich besteht die
Möglichkeit, Zellen mittels der Blastozystenbiopsie zu gewinnen. Auch diese Anwendung ist eher selten, da die Wahrscheinlichkeit, dass ein Embryo unter Kulturbedingungen das Blastozystenstadium (fünfter Tag der Embryonalentwicklung) erreicht, relativ
gering ist.
Die gewonnenen Zellen können durch unterschiedliche diagnostische Verfahren auf
genetische Auffälligkeiten untersucht werden. Die Polymerase Kettenreaktion (PCR)
und die Fluoreszenz In Situ Hybridisierung (FISH) stellen die beiden häufigsten Verfahren dar. Stellt sich bei der PID heraus, dass der Embryo genetische Auffälligkeiten bzw.
nicht die erwünschte genetische Disposition aufweist (z.B. bei der HLA-Typisierung
oder der Geschlechtsbestimmung), so wird er verworfen. Bei keinerlei Auffälligkeiten
bzw. der gewünschten genetischen Disposition wird der Embryo in die Gebärmutter
übertragen.
Die Durchführung der PID ist seit 2011 grundsätzlich in Deutschland erlaubt. Am 7.
Juli 2011 stimmte der Bundestag über den künftigen Stand der PID in Deutschland ab.
Mit einer knappen Mehrheit votierte dieser für eine eingeschränkte Erlaubnis der PID.
Diese Abstimmung führte zum Beschluss des Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz – PräimpG) am 21.11. 2011, welches
das ESchG von 1990 um mehrere Punkte ergänzt. Zur Verdeutlichung der genauen Änderungen soll der folgende Auszug aus dem ESchG dienen:
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ESchG § 3a Präimplantationsdiagnostik; Verordnungsermächtigung
(1) […]
(2) Besteht auf Grund der genetischen Disposition der Frau, von der die Eizelle stammt, oder des
Mannes, von dem die Samenzelle stammt, oder von beiden für deren Nachkommen das hohe
Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit, handelt nicht rechtswidrig, wer zur Herbeiführung einer Schwangerschaft mit schriftlicher Einwilligung der Frau, von der die Eizelle
stammt, nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik
Zellen des Embryos in vitro vor dem intrauterinen Transfer auf die Gefahr dieser Krankheit
genetisch untersucht. Nicht rechtswidrig handelt auch, wer eine Präimplantationsdiagnostik
mit schriftlicher Einwilligung der Frau, von der die Eizelle stammt, zur Feststellung einer
schwerwiegenden Schädigung des Embryos vornimmt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu
einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.
(3) Eine Präimplantationsdiagnostik nach Absatz 2 darf nur
1. nach Aufklärung und Beratung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen
der von der Frau gewünschten genetischen Untersuchung von Zellen der Embryonen,
wobei die Aufklärung vor der Einholung der Einwilligung zu erfolgen hat,
2. nachdem eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission an den zugelassenen
Zentren für Präimplantationsdiagnostik die Einhaltung der Voraussetzungen des Absatzes 2 geprüft und eine zustimmende Bewertung abgegeben hat und
3. durch einen hierfür qualifizierten Arzt in für die Präimplantationsdiagnostik zugelassenen Zentren, die über die für die Durchführung der Maßnahmen der Präimplantationsdiagnostik notwendigen diagnostischen, medizinischen und technischen Möglichkeiten
verfügen, vorgenommen werden. […]
Wie im ESchG beschrieben ist die PID in Deutschland bei einem Risiko auf eine
schwerwiegende Erbkrankheit zulässig. Ein weiterer technisch möglicher Einsatzbereich ist eng mit der Suche eines passenden Embryos als Spender für ein erkranktes Geschwisterkind verbunden. Zur Bestimmung eines passenden Geschwisterkindes wird
das Verfahren der HLA-Typisierung eingesetzt. Unter HLA versteht man das Humane
Leukozytenantigen, welches im Wesentlichen die Immunreaktion des Körpers impliziert. Vertragen sich die HLA-Typen des Spenders und Empfängers nicht, weil sie extrem unterschiedlich sind, so kann es bei einer Transplantation zu Komplikationen wie
z.B. zu einer Abstoßreaktion kommen. Unter Geschwisterkindern ist die Wahrscheinlichkeit, dass die HLA-Typen übereinstimmen bzw. sehr ähnliche Strukturen aufweisen,
am größten. Daher bietet sich die PID als Methode an, um einen Embryo mit möglichst
übereinstimmendem HLA-Typ auszuwählen. Dem erkrankten Geschwisterkind soll
durch eine Stammzellspende (entweder aus dem Nabelschnurblutes kurz nach der Geburt oder durch eine später stattfindende Knochenmarkspende) des Spenderkindes bei
der Therapie der Krankheit geholfen werden.
Die Anwendung der PID zur Erzeugung eines Retter-Geschwisterkindes ist in Deutschland nicht erlaubt. In anderen Ländern, wie z.B. in Belgien, Großbritannien, Frankreich,
Kanada und den USA, findet die HLA-Typisierung gesetzliche Zustimmung. Allerdings
wird das Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Spenders auch in diesen Ländern nur
in Einzelfällen durchgeführt, da es sich immer noch um eine aufwändige Form der Diagnostik handelt.
Aufgaben
1 Erläutern Sie das biologisch-medizinische Verfahren der PID. Fertigen Sie hierzu
ein Flussdiagramm an.
2 Erläutern Sie die Gesetzeslage der PID in Deutschland.
3 Erläutern Sie die HLA-Typisierung als Verfahren zur Erzeugung eines geeigneten
Spenderembryos für ein erkranktes Geschwisterkind und kommentieren Sie die
nationale sowie internationale gesetzliche Lage dieses Verfahrens.
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M4: Dilemma-Diskussion
Abb. 3: Karikatur zur PID
Aufgaben
1 Beschreiben Sie die vorliegende Karikatur.
2 Beurteilen Sie kritisch die Aussagekraft der Karikatur; welche fachlichen Fehler
liegen vor?
3 Beziehen Sie in einer offenen Plenumsdiskussion persönlich Stellung zu der Karikatur.
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M5: Der Gerichtsprozess
Familie Rieger hat sich entschlossen mit ihrem Anliegen, ein HLA-passendes Geschwisterkind mittels PID auszuwählen, vor Gericht zu gehen. Aufgrund des Verbots
der HLA-Typisierung zur Erzeugung eines Retter-Geschwisterkindes in Deutschland,
sieht die Familie keine andere Möglichkeit, um ihrem Kind zu helfen, als dieses Verbot gerichtlich anzufechten.
Aufgaben
Der Gerichtsprozess wird als Rollenspiel von Schülerinnen und Schülern präsentiert.
Die Erarbeitung der Rolle und ihrer Argumente findet in Gruppenarbeit statt.
Einer Gruppe wird eine besondere Rolle zugewiesen, nämlich die der Richter. Die Richter informieren sich über alle Standpunkte der beteiligten Rollen. Während des Rollenspiels sind sie für die Leitung des Gerichtsprozesses zuständig.
1 Finden Sie sich in Ihrer Gruppe zusammen und lesen Sie sich den Standpunkt Ihrer
Rolle durch.
2 Notieren Sie sich als Gruppe Argumente, die für Ihren Standpunkt sprechen. Denken Sie auch darüber nach, wie Sie Argumenten anderer Standpunkte begegnen
könnten. Bereiten Sie Ihre Argumentation so vor, dass Sie sie „vor Gericht“ aussagekräftig präsentieren können.
3 Entscheiden Sie sich innerhalb Ihrer Gruppe, wer Ihre Rolle im Gerichtsprozess
darstellen soll. Die übrigen Mitglieder Ihrer Gruppe fungieren als kritische Beobachter und Argumentesammler während des Gerichtsprozesses.
Beobachter:
Beobachten Sie den Schauspieler aus Ihrer Gruppe und
achten Sie darauf, auf welchem Niveau er argumentiert;
nutzen Sie hierfür den Beobachtungsbogen (M7).
Argumentesammler:
Protokollieren Sie die genannten Argumente des Schauspielers aus Ihrer Gruppe.
VIII
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M6: Rollenkarten
Melanie Rieger (34), Mutter der an Fanconi-Anämie erkrankten Julia: Als Mutter
der erkrankten Julia versucht Melanie Rieger alles, um ihrer Tochter ein möglichst beschwerdefreies, langes Leben zu ermöglichen. Sie ist davon überzeugt, dass ein RetterGeschwisterkind die einzige reelle Chance für Julia ist, die Fanconi-Anämie erfolgreich zu
bekämpfen.
Thomas Rieger (35), Vater der an Fanconi-Anämie erkrankten Julia: Thomas Rieger zweifelte zunächst an der PID, da diese Technik einem Embryo mit der gleichen Krankheit
wie seiner Tochter, das Recht auf Leben verweigert. Dennoch ist ihm das Leben seiner Tochter
Julia wichtiger, da er einen ungeheuren moralischen Druck verspürt, seiner Tochter keine Therapie zu verweigern, welche technisch möglich ist.
Dr. Jürgen Petri (48), behandelnder Arzt der Familie Rieger: Als behandelnder Arzt
kennt Dr. Petri die Situation der Familie Rieger sehr gut; er war derjenige, der ihr die PID als
Möglichkeit vorgeschlagen hat. Dr. Petri ist der Ansicht, dass es keinen Grund gäbe, einer Familie wie den Riegers nicht zu helfen, wenn die technischen Möglichkeiten gegeben sind. Zudem hält er es für unverantwortlich, einer solchen Familie neben den schon bestehenden
Schwierigkeiten zuzumuten, wie Kriminelle in ein anderes Land zu fahren, um die hier verbotene Behandlung, in einem fremden Land mit fremder Sprache durchführen zu lassen.
Dr. Michael Kröhling (52), Moralphilosoph: Als Moralphilosoph kann Dr. Kröhling die
umstrittene Lage der PID gut nachvollziehen. Er ist der Meinung, dass die gezielte Erzeugung
von Geschwisterkindern als Spender aus guten Gründen in Deutschland verboten ist, da es
nicht rechtens ist, ein Neugeborenes zu instrumentalisieren, sodass es regelrecht als „Ersatzteillager“ für ein Geschwisterkind fungiert. Außerdem sei davon auszugehen, dass nur 1 von 4
Embryonen als Spender geeignet wäre. Dr. Kröhling fragt sich daher, ob wir es wirklich verantworten können, 3 Lebewesen zu „verwerfen“, um einem Kind das Leben zu retten.
Claudia Neumann (38), Mutter einer Fanconi-Anämie Patientin und Mitglied des
Vorstandes der Deutschen Fanconi-Anämie-Hilfe e.V.: Durch ihre Arbeit im Vorstand
der Deutschen Fanconi-Anämie-Hilfe e.V. hat Frau Neumann viel Kontakt zu den unterschiedlichsten betroffenen Familien, weshalb sie weiß, dass jede Familie anders mit ihrem Schicksal
umgeht: Einige nehmen das Schicksal an und andere versuchen um jeden Preis diese Krankheit
zu bekämpfen. Solange man sich nicht in der gleichen Situation wie diese Familien befindet,
darf man ihrer Meinung nach nicht über ihre Entscheidung der Familie urteilen.
Beate Bäumling (59), Vorstandsmitglied des Zentralen Knochenmarkspender Registers Deutschland (ZKRD): Frau Bäumling kann die Sorge der Familie Rieger zwar verstehen; dennoch spricht sie sich deutlich gegen die Erlaubnis der HLA-Typisierung mittels PID
aus. Ihrer Meinung nach sei der durchschnittliche Erfolg der Spendersuche von 75% innerhalb
von 3 Monaten als sehr hoch einzuschätzen. Obwohl bisher noch kein passender Spender für
Julia Rieger gefunden wurde, ist Beate Bäumling optimistisch, dass eine Vermittlung eines
nichtverwandten Spenders auch im Falle der Riegers realistisch ist.
Richter: Die Richter sollten über alle Positionen der unterschiedlichen Rollen grundlegend
informiert sein. Sie haben außerdem die Aufgabe, den Gerichtsprozess zu leiten; das heißt, sie
eröffnen die Sitzung, sagen ein paar einleitende Worte und fungieren den ganzen Prozess über
als eine Art Dirigent. So sorgen sie zum Beispiel für Ruhe, unterbrechen Argumentationen in
eleganter Weise, um alle Personen zu Wort kommen zu lassen und fällen letzten Endes das
entscheidende Urteil, welches auf der Überzeugungskraft der Argumentationen der einzelnen
Rollen basieren sollte.
IX
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M7: Beobachtungsbogen für den Gerichtsprozess
Zu beobachtende Rolle/Person: _____________________________________________
Beobachtungsmerkmale
++
Ausprägung
+
0
-
Notizen
--
deutliche und betonte
Aussprache
selbstbewusstes Auftreten
realistische Darstellung
der Rolle
Nennt zwei oder mehr
Argumente
entwickelt spontan neue
Argumente
geht auf Argumente anderer Rollen ein
entkräftet Argumente
anderer Rollen
Spricht ethische Werte an
Nennt mögliche Folgen
Versetzt sich in die Perspektive von anderen
hinein
Weitere Notizen: ________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
X
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M8: Normative und deskriptive Argumente
Normative Argumente entspringen einer moralischen Prämisse und argumentieren
daher angelehnt an einen Wert, welcher durch die Sache berührt wird.
Deskriptive Argumente sind rein beschreibende Argumente und argumentieren somit
rein faktisch und nicht wertbezogen.
Aufgabe
1 Ordnen Sie die im Gerichtsprozess gesammelten Argumente nach zwei Kategorien:
deskriptive und normative Argumente.
Deskriptive Argumente
Normative Argumente
XI
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M9: Utilitaristische und deontologische Argumentationsweise
John Stuart Mill in „Der Utilitarismus“ (1861)
(Vertreter des Utilitarismus; lat. utilitas = Nutzen, Vorteil)
„Nach dem Prinzip des größten Glücks ist, wie oben erklärt, der letzte Zweck, bezüglich
dessen und um dessentwillen alles andere wünschenswert ist (sei dies unser eigenes
Wohl oder das Wohl anderer), ein Leben, das so weit wie möglich frei von Unlust und
in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht so reich wie möglich an Lust ist; […]. Indem dies nach utilitaristischer Auffassung der Endzweck des menschlichen Handelns
ist, ist es notwendigerweise auch die Norm der Moral. Diese kann also definiert werden
als die Gesamtheit der Handlungsregeln und Handlungsvorschriften, durch deren Befolgung ein Leben der angegebenen Art für die gesamte Menschheit im größtmöglichen
Umfange erreichbar ist; und nicht nur für sie, sondern, soweit es die Umstände erlauben, für die gesamte fühlende Natur.“
Immanuel Kant in „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (1785)
(Vertreter der Deontologie; gr. tó déon = das Erforderliche, Gesollte, die Pflicht)
„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines
jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein
allgemeines Gesetz werde.“
Aufgaben
1 Lesen Sie die oben stehenden Zitate ausführlich durch und kennzeichnen Sie folgende Aussagen mit R für richtig bzw. mit F für falsch.
Der Utilitarismus ist nach dem größtmöglichen Nutzen aller Beteiligten
ausgerichtet.
Die Deontologie akzeptiert, die Menschheit als Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zwecks zu verwenden.
Während die Deontologie stets die Folgen, Konsequenzen und den Nutzen
einer möglichen Handlung hinterfragt, bewertet der Utilitarismus eine
Handlung stets um ihrer selbst Willen.
Die Deontologie bewertet Handlungen nach ihrem Eigenwert und stützt
sich dabei auf Verbote, Gesetze oder Prinzipien.
Ein Utilitarist würde die PID grundsätzlich dann befürworten, wenn diese
das Wohl möglichst aller Beteiligten zur Konsequenz hat.
2 Beschreiben Sie mit Ihren eigenen Worten in je 1-2 Sätzen, nach welchen Kriterien
der Utilitarismus bzw. die Deontologie Handlungen bewertet/betrachtet.
3 Ordnen Sie die normativen Argumente aus dem Gerichtsprozess jeweils der utilitaristischen oder der deontologischen Argumentationsform zu.
XII
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M10: Werte- und Konfliktanalyse
Im Gerichtsprozess wurden viele Werte angesprochen, die durch die Durchführung
der PID berührt werden. Im Folgenden sollen Sie über zwei der zentral angesprochenen Werte vertieft nachdenken: Leid/Leidverminderung und Würde des Embryos/Recht auf Leben.
Auszug aus dem Roman „Beim Leben meiner Schwester“ (2005) von Jodi Picoult
„Ich dagegen wurde zu einem ganz bestimmten Zweck geboren. Ich war nicht die Folge
einer billigen Flasche Wein oder einer Vollmondnacht oder eines Augenblicks ungezügelter Leidenschaft. Ich wurde geboren, weil es einem Wissenschaftler gelungen ist, ein
Ei meiner Mutter mit einer Samenzelle meines Vaters zu vereinen, um eine bestimmte
Kombination von kostbarem, genetischem Material zu schaffen. Tatsache ist, als Jesse
mir erzählte, wie Babys gemacht werden, und ich, die große Zweiflerin, zu meinen Eltern marschierte, damit sie mir erzählten, wie es wirklich funktionierte, erfuhr ich mehr,
als ich wissen wollte. Natürlich erzählten sie mir den üblichen Kram – aber sie erklärten mir auch, dass sie sich speziell für mein kleines Embryonen-Ich entschieden hatten,
weil ich meine Schwester Kate retten konnte. ‚Wir haben dich sogar noch mehr geliebt‘,
versicherte meine Mutter mir, ‚weil wir ja genau wussten, was wir bekamen.‘
Aber daraufhin musste ich mir die Frage stellen, was wohl gewesen wäre, wenn Kate
nicht diese Krankheit gehabt hätte. Sehr wahrscheinlich würde ich dann immer noch
sonstwo herumschweben und darauf warten, eine Weile auf Erden verbringen zu können. Auf jeden Fall wäre ich nicht Teil dieser Familie. Denn anders als der Rest der
freien Welt bin ich kein Zufallsprodukt. Und wenn eure Eltern euch aus einem bestimmten Grund bekommen haben, dann ist zu hoffen, dass es den Grund noch gibt. Denn
sobald der sich erledigt hat, seid ihr es auch.“
Aufgaben
1 Lesen Sie den vorliegenden Romanauszug und beschreiben Sie wie die Protagonistin den Grund ihres Seins betrachtet.
2 Erläutern Sie, inwiefern die Textpassage die oben genannten Werte anspricht.
3 Beschreiben Sie, wie das Leben in der fiktiven Welt 1 und 2 (siehe unten) aussehen
würde. Welche Folgen und Auswirkung hätte der beschriebene Stand der Forschung – und im Speziellen der der PID – auf die Werte in der Gesellschaft?
Fiktive Welten
(1) Stellen Sie sich vor, sie würden im Jahre 2090 leben und die Gentechnik wäre vollständig etabliert. Das durchschnittliche Lebensalter der Menschen ist durch die einfache Spenderproduktion mittels der PID extrem angestiegen. Ebenfalls erblich bedingte Krankheiten können dank der PID auf null reduziert werden.
(2) Stellen Sie sich vor, Sie würden im Jahre 2090 leben und die Gentechnik wurde
komplett eingestellt. Sämtliche Wissenschaftler haben Deutschland verlassen und
die PID steht unter strengstem Verbot, sodass jedem Embryo das Recht auf Leben
vorbehaltlos zugesprochen wird.
XIII
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
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M11: Fällen eines persönlichen Urteils
Aufgaben
1 Stellen Sie sich vor, Sie wären Journalist/in einer seriösen Wochenzeitung. In der
Rubrik Wissenschaft & Technik sollen Sie für die nächste Ausgabe der Zeitung einen Artikel mit folgendem Titel verfassen:
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „RetterGeschwisterkindes“.
In den letzten Wochen haben Sie sich ausgiebig mit der Recherche Ihres Artikels
beschäftigt, sodass Sie nun über biologisch-medizinische, rechtliche sowie ethische
Dimensionen der Thematik aufgeklärt sind.
Schreiben Sie den Artikel in Form einer Erörterung nach den oben genannten Kriterien.
XIV
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
I. Hofeditz & C. Hößle
Lösungsvorschläge für die konzipierte Unterrichtseinheit
Lösung (M1)
Aufgabe 1
Die schwierige Situation und Entscheidung des Ehepaars Rieger lässt sich wie folgt
erklären: Einerseits ist Familie Rieger das Verfahren der PID suspekt, da sie es nicht für
gut empfinden, ihren Nachwuchs nach bestimmten Kriterien zu selektieren, bevor der
Embryo überhaupt in die Gebärmutter gepflanzt wird. Außerdem haben Sie ein ungutes
Gefühl dabei, Embryonen, die die gleiche Krankheit wie ihre Tochter haben, zu verwerfen. Auf der anderen Seite möchten sie ihrer kranken Tochter Julia um jeden Preis helfen, die Fanconi-Anämie zu bekämpfen. Sie sehen die PID als eine große Chance für
Julia, der Krankheit entgegenzuarbeiten und möchten ihr nicht zumuten auf weitere unbestimmte Zeit auf einen fremden Knochenmarkspender warten zu müssen.
Aufgabe 2
Diese Aufgabe ist bewusst offen gehalten, um die Kompetenz des Perspektivenwechsels und der Empathie der SuS zu fördern. Mögliche Antworten bezüglich der Gedanken, die Herrn und Frau Rieger durch den Kopf gehen könnten, könnten wie folgt aussehen:
-
-
-
„Meine Kinder sind mir das Wichtigste im Leben. Für die Therapie der Krankheit meiner Tochter würde ich daher alles tun.“
„Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, eine Technik wie die PID,
die zur Heilung meiner Tochter beitragen kann, auszuschlagen, selbst wenn diese ethische Grenzen überschreitet.“
„Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, Embryonen, die bzgl. der
Fanconi-Anämie die gleichen erblichen Anlagen wie meine kranke Tochter tragen, zu verwerfen. Das wäre ja so, als wenn ich meine Tochter ‚verwerfen‘ würde.“
„Ich habe ein ungutes Gefühl dabei, in den Lauf der Natur einzugreifen, indem
ich ein Kind künstlich nach bestimmten Kriterien ‚herstelle‘“.
Lösung (M2)
Aufgabe 1
Die Fanconi-Anämie wird autosomal rezessiv vererbt. Autosomal bedeutet, dass das
betroffene Gen auf den Autosomen liegt. Bei der rezessiven Vererbung müssen beide
Elternteile Träger des betroffenen Gens sein, sodass das Merkmal zum Vorschein
kommen kann und nicht von einem dominanten Allel überdeckt wird. Somit ergibt sich
eine Wahrscheinlichkeit von 25%, dass ein Kind an der Fanconi-Anämie erkrankt, wenn
sowohl Mutter als auch Vater Träger des Fanconi-Anämie-Gens ist.
Durch das geringe Vorkommen der Gen-Trägerschaft von ca. 1/200 ergibt sich bei diesem rezessiven Erbgang eine relativ geringe Erkrankungsquote von ca. 1 zu 160.000
Neugeborenen.
Aufgabe 2
Das Krankheitsbild der Fanconi-Anämie verhält sich stark heterogen. Zwar leidet jeder
Betroffene früher oder später unter dem eintretenden Knochenmarkversagen. AllerXV
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dings können weitere Erscheinungsbilder sehr variabel sein oder auch gar nicht auftreten. Zu den häufigsten körperlichen Anomalien gehören u.a. der Kleinwuchs oder Störungen der Hautpigmentierung.
Aufgabe 3 a+b
Pro-Argument
Knochenmarkspende Beste Übereinstimmungswahrvon Geschwisterkin- scheinlichkeit des HLA-Typs
 höchste Erfolgschance
dern
Knochenmarkspende Eltern begeben sich in keinen
moralischen Konflikt, da sie den
von alternativen
Spender nicht kennen
Spendern
Nabelschnurbluttransplantation
Eine Nabelschnurbluttransplantation gilt als weniger ethisch
umstritten, da das Neugeborene
dadurch nicht zu Schaden
kommt, da es die Nabelschnur
so oder so „nicht mehr braucht“;
Nabelschnurblut kann eingefroren werden, um zu späterem
Zeitpunkt erneut Verwendung
zu finden.
Kontra-Argument
Moralischer Konflikt der
Eltern, da sowohl Spender
als auch Empfänger die
eigenen Kinder sind
Möglicherweise geringere
Übereinstimmung
des
HLA-Typs; bei seltenen
Gewebestrukturen oft lange
Wartezeit
Eine Nabelschnurbluttransplantation kann nur durchgeführt, wenn ein neugeborenes Geschwisterkind erwartet wird. Bei bereits
existierenden Geschwisterkindern, die im HLA-Typ
geeignet wären, kommt nur
eine Knochenmarkspende
in Frage.
Lösung (M3)
Es bietet sich an, die Aufgaben zu M3 als Gruppen-Puzzle lösen zu lassen. Dazu sollte
die Schülergruppe in 3 bzw. 6 Gruppen eingeteilt werden, sodass jeweils eine bzw. jeweils zwei Gruppen je eine der drei Aufgaben bearbeiten und anschließend im Plenum
präsentieren können.
Aufgabe 1
Das Verfahren der PID schließt zahlreiche biologisch-medizinische Methoden ein, die
in folgender Reihenfolge durchgeführt werden:
1. Follikelstimulation (hormonelle Stimulation der Eierstöcke, damit mehrere Eizellen in einem Zyklus heranwachsen)
2. In-Vitro-Fertilisation (IVF) / Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)
(künstliche Befruchtung der Eizellen mit Spermien des Vaters)
3. Polkörperdiagnostik / Blastomerenbiopsie / Blastozytenbiopsie
(Verfahren zur Gewinnung von Embryozellen für die genetische Diagnostik)
4. Polymerase Kettenreaktion (PCR) / Fluoreszenz In Situ Hybridisierung (FISH)
(diagnostische Verfahren zur Untersuchung der Embryozellen auf genetische
Auffälligkeiten)
Nach der Durchführung der genetischen Diagnostik an den Embryos gibt es zwei Möglichkeiten: Einpflanzen der Embryos in die Gebärmutter, wenn sie keine genetischen
Auffälligkeiten bzw. die gewünschte genetische Disposition aufweisen. Oder Verwerfen
der Embryos, wenn diese genetische Auffälligkeiten bzw. nicht die gewünschte genetische Disposition aufweisen.
XVI
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
I. Hofeditz & C. Hößle
Aufgabe 2
Die PID ist in Deutschland gesetzlich seit dem 21.11.2011 erlaubt. Durch die Einführung des Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimpG) wurde das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 um mehrere Punkte erneuert bzw. aktualisiert.
Laut ESchG ist es demnach erlaubt, mit der Einwilligung der Frau eine PID durchzuführen, wenn eine Schwangerschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- bzw.
Fehlgeburt führen würde. Weiterhin darf die PID nur durchgeführt werden, wenn die
Frau vor Einwilligung genauestens über das Verfahren aufgeklärt und beraten wurde
und wenn eine dafür interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission den Intentionen und Gründen zur Durchführung der PID zustimmt. Außerdem ist es lediglich einem
für die PID qualifizierten Arzt erlaubt, die PID in einem der für die PID zugelassenen
Zentren durchzuführen.
Aufgabe 3
Das Verfahren der HLA-Typisierung wird im Laufe der PID zur Bestimmung eines geeigneten Embryos als Spender für ein erkranktes Geschwisterkind angewendet.
Unter HLA versteht man in der Biologie das Humane Leukozyten Antigen. Diese Struktur ist eng verbunden mit der Immunreaktion des Körpers. Daher ist es wichtig, dass die
HLA-Typen von Spendern und Empfängern so ähnlich wie möglich sind, damit es zu
keiner Abstoßreaktion kommt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die HLA-Typen übereinstimmen, ist bei Geschwisterkindern am größten. Dem erkrankten Geschwisterkind soll
durch eine Stammzellspende aus dem Knochenmark oder dem Nabelschnurblut des
Spenderkindes bei der Therapie der Krankheit geholfen werden.
Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie z.B. den USA, Kanada, Belgien, Großbritannien
und Frankreich, ist die PID zur Erzeugung eines Retter-Geschwisterkindes in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt.
Lösung (M4)
Aufgabe 1
Die Karikatur zeigt zwei (wahrscheinlich) künstlich befruchtete Embryonen, welche
sich über Gentests an Embryonen unterhalten. Der linke, etwas kränklich und schwach
aussehende Embryo fragt „Was hältst du denn von diesen Gentests an Embryonen“,
woraufhin der rechte antwortet „Du, ich glaube, um mich muss ich mir da keine Sorgen
machen.“ Der letztere sieht gesünder aus, hat blondes Haar, blaue Augen, und deutlich
muskulöse Oberarme.
Aufgabe 2
In Hinblick auf die fachliche Korrektheit der Karikatur ist zu vermerken, dass die beiden Figuren, wie aus den Sprechblasen hervorgeht, Embryonen darstellen sollen. Das
Erscheinungsbild der beiden widerspricht der fachlichen Beschreibung von Embryonen
jedoch fundamental, da diese noch keine menschlichen Merkmale wie Haare oder derartig erkennbare Muskeln aufweisen.
In Bezug auf die Aussagekraft der Karikatur lässt sich zweifeln, inwiefern diese die PID
(welche durch die „Gentests an Embryonen“ offensichtlich gemeint ist) zu drastisch in
Hinblick auf die ‚Produktion‘ von Designerbabys betrachtet. Zudem implizieren die
Sprechblasen unbewusst, dass menschlichem Leben in diesem Stadium bereits Kognition sowie Emotion zugesprochen wird, was fachlich wiederum nicht korrekt ist.
XVII
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
I. Hofeditz & C. Hößle
Aufgabe 3
Diese Aufgabe soll den SuS vor allem die Chance geben, in einer offenen Plenumsdiskussion ihre Meinungen auszutauschen. Eventuelle Unklarheiten über das Verfahren
können auf diese Weise aufgefangen werden. Zudem haben die SuS durch die offene
Aufgabenstellung die Möglichkeit, frei über die kontroverse Thematik zu diskutieren,
um sich so ein erstes Meinungsbild zu verschaffen.
Die Lehrkraft sollte sich darauf einstellen, dass einige SuS die Karikatur möglicherweise als höchst provokativ betrachten. Mit der Darstellung der rechten Figur mit blondem
Haar und blauen Augen könnten SuS die Karikatur in Bezug auf den Nationalsozialismus analysieren. Eine derartige Interpretation der Karikatur ist keinesfalls falsch, sollte
jedoch im Plenum ausführlich diskutiert werden, um etwaige Missverständnisse zu beseitigen bzw. die PID in Hinblick auf Deutschlands Vergangenheit kritisch zu beleuchten.
Aufgrund der individuellen Meinungen und Standpunkte wird zu dieser Aufgabe kein
Lösungsvorschlag präsentiert.
Lösung (M5 – M7)
Aufgabe 1 – 3
Der Gerichtsprozess soll als Rollenspiel von mehreren SuS vorgespielt werden. Dazu
sollte der Kurs in 7 unterschiedliche Gruppen eingeteilt werden, die mindestens aus je
3 SuS bestehen. Als Team erarbeiten 6 der 7 Gruppen den Standpunkt der zugewiesenen Rolle (siehe Rollenkarten M6). Jede Gruppe entscheidet sich wer von ihnen die
Rolle ‚vor Gericht‘ spielt. Die beiden übrigen Gruppenmitglieder fungieren als Beobachter (siehe Beobachtungsbogen M7) bzw. als Argumentesammler. Die siebte
Gruppe agiert als Richter und muss im Anschluss an den Gerichtsprozess ein begründetes Gerichtsurteil fällen.
Im Folgenden werden mögliche Standpunkte und Argumentationsweisen der in M5 präsentierten Rollen skizziert:
Melanie und Thomas Rieger sowie der behandelnde Arzt Dr. Petri werden die PID
zur Erzeugung eines Retter-Geschwisterkindes für Julia befürworten. Es ist denkbar,
dass sie utilitaristisch argumentieren, dass mit der Anwendung der PID zur HLATypisierung, den meisten Beteiligten der größte Nutzen zukommt. So werden das Leid
von Julia und die Sorge der Eltern um ihre Tochter gemindert. Ein weiteres Argument
könnte die Persönlichkeitsrechte und die Gewissensfreiheit der Eltern ansprechen. So
könnte argumentiert werden, dass Herr und Frau Rieger aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechte eine derartige Entscheidung mit ihrem eigenen Gewissen vereinbaren müssten.
Ebenso könnten finanzielle Aspekte in die Argumentation einfließen. So könnten die
Charaktere es als unzumutbar empfinden, zusätzlich zu den hohen Kosten für eine PID,
Kosten für die Reise und den Aufenthalt in einem fremden Land, in dem die HLATypisierung erlaubt ist, aufzubringen.
Claudia Neumann wird als Vertreterin der Deutschen Fanconi-Anämie-Hilfe e.V. relativ neutral gestimmt sein. Als Mutter einer Fanconi-Anämie Patientin weiß sie um die
Sorgen der Riegers um ihre Tochter. Auf der anderen Seite wird sie sich nicht wohl bei
dem Gedanken fühlen, dass bei der PID Embryonen verworfen werden, die die gleiche
genetische Krankheitsdisposition, nämlich die der Fanconi-Anämie, wir ihr eigenes
Kind.
Die Vertreterin der ZKRD, Beate Bäumling sowie der Moralphilosoph Dr. Michael
Kröhling werden die PID zur Erzeugung eines Retter-Geschwisterkindes für Julia kateXVIII
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
I. Hofeditz & C. Hößle
gorisch ablehnen. Es ist zu vermuten, dass der Moralphilosoph deontologisch argumentiert, indem er von dem Recht auf Leben und der Würde des Menschen als höchstes Gut
und Gesetz ausgeht. Zudem ist es denkbar, dass er die Erzeugung eines RetterGeschwisterkindes als reine Instrumentalisierung betrachtet, welche er nicht gutheißt,
da man menschliches Leben nicht als Mittel zum Zweck missbrauchen dürfe. Auch
Beate Bäumling wird sich gegen das Vorhaben der Familie aussprechen. Mit einer
Spendervermittlungswahrscheinlichkeit von nicht verwandten Spendern von 75% innerhalb von drei Monaten sieht sie keinen Grund, menschliches Leben zu selektieren.
Zudem ist zu vermuten, dass sie anführt, das Verfahren der PID nehme insgesamt wesentlich mehr Zeit in Anspruch, als das Warten auf den richtigen Spender.
Lösung (M8)
Aufgabe 1
Es ist wichtig zu bedenken, dass die folgenden Argumente lediglich als Lösungsbeispiele zu verstehen sind; je nach Lerngruppe können die einzelnen Argumente aus dem Gerichtsprozess mehr oder weniger variieren.
Beispiele für deskriptive Argumente:
- „Bei der PID werden Eizellen künstlich befruchtet.“
- „Da die HLA-Typen von Geschwistern zu einer Wahrscheinlichkeit von 25%
übereinstimmen, werden im Schnitt 3 Embryonen verworfen.“
- „Die Kosten für die PID werden umso teurer, wenn man diese im Ausland
durchführen muss.“
- „Durch einen passenden Embryo kann unsere Tochter Julia vielleicht wieder ein
fast normales Leben führen.“
- …
Beispiele für normative Argumente:
- „Durch die Erzeugung eines Retter-Geschwisterkindes können Julia und ihre
ganze Familie von weiterem Leid verschont werden.“
- „Die PID verweigert genetisch auffälligen Embryonen das Leben.“
- „Durch die PID wird die Würde des Embryos missachtet.“
- „Durch die Erzeugung eines Retter-Geschwisterkindes wird die Würde des
Menschen missachtet, da dieser als Mittel zum Zweck verwendet und somit instrumentalisiert wird.“
- …
Lösung (M9)
Aufgabe 1
Der Utilitarismus ist nach dem größtmöglichen Nutzen aller Beteiligten ausgerichtet.
Die Deontologie akzeptiert, die Menschheit als Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zwecks zu verwenden.
Während die Deontologie stets die Folgen, Konsequenzen und den Nutzen einer
möglichen Handlung hinterfragt, bewertet der Utilitarismus eine Handlung stets
um ihrer selbst willen.
Die Deontologie bewertet Handlungen nach ihrem Eigenwert und stützt sich dabei
auf Verbote, Gesetze oder Prinzipien.
Ein Utilitarist würde die PID grundsätzlich dann befürworten, wenn diese das
Wohl möglichst aller Beteiligten zur Konsequenz hat.
XIX
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Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
I. Hofeditz & C. Hößle
Aufgabe 2
Der Utilitarismus sieht diejenige Handlung als ethisch am vertretbarsten an, welche den
größtmöglichen Gesamtnutzen für alle Beteiligten aufweist; Utilitaristen betrachten
daher vor allem den Nutzen der Handlungsfolgen.
Die Deontologie betrachtet Handlungen als an sich gut oder schlecht, ohne die spezifische Situation oder mögliche Folgen zu berücksichtigen. Deontologen sehen eine Handlung als am ethisch vertretbarsten an, wenn diese sich nach bestimmten Gesetzen, Verboten oder allgemein gültigen Prinzipien richtet.
Aufgabe 3
Die in der Lösung (M7) dargestellten, normativen Argumente lassen sich dem Utilitarismus bzw. der Deontologie wie folgt zuordnen:
Utilitaristische Argumentationsform:
- „Durch die Erzeugung eines Retter- Geschwisterkindes können Julia und ihre
ganze Familie von weiterem Leid verschont werden.“
Deontologische Argumentationsform:
- „Die PID verweigert genetisch auffälligen Embryonen das Leben.“
- „Durch die PID wird die Würde des Embryos missachtet.“
- „Durch die Erzeugung eines Retter-Geschwisterkindes wird die Würde des
Menschen missachtet, da dieser als Mittel zum Zweck verwendet und somit instrumentalisiert wird.“
Lösung (M10)
Aufgabe 1
Die Protagonistin sieht den Grund ihres Seins vor allem auf die Krankheit ihrer Schwester bezogen. Sie zweifelt daran, auf der Welt zu sein, wenn ihre Schwester nicht krank
gewesen wäre. Das bedeutet, dass sie ihr Leben als Mittel zu einem bestimmten Zweck
betrachtet, nämlich dem Zweck ihrer Schwester zu helfen.
Ferner vergleicht sie ihren Grund des Seins mit anderen. So ist sie nicht aus Leidenschaft oder Zufall entstanden, sondern gewollt und bewusst nach bestimmten Kriterien
ausgewählt.
Aufgabe 2
Die Textpassage spricht die Werte Leid/Leidminderung und Würde des Embryos/Recht
auf Leben in vielerlei Hinsicht an.
Wie die Protagonistin beschreibt, wurde sie aus dem Grund geboren, um die Krankheit
ihrer Schwester zu heilen, um so das Leid ihrer Schwester sowie der Eltern zu mindern.
Auf einer höheren Ebene könnte ebenso argumentiert werden, dass die Eltern durch
diese Instrumentalisierung der zweiten Tochter, dieser wiederum Leid zugefügt haben.
Durch den Einsatz der PID zur Diagnostik möglicher Spender-Embryonen für die erkrankte Schwester kann argumentiert werden, dass die Würde des Embryos verletzt
wird, da dieser nicht selbst über sein Schicksal entscheiden kann. Zudem wird denjenigen Embryonen, die nicht als Spender in Frage kommen und daher verworfen werden,
das Recht auf Leben verwehrt.
XX
Leben gegen Leben? Die Frage nach der PID zur Auswahl eines „Retter-Geschwisterkindes“
I. Hofeditz & C. Hößle
Aufgabe 3
Die Fiktive Welt 1 präsentiert ein Leben im Namen der Forschung und Technik. Die
Forschung an Embryonen hat es ermöglicht, die Gesundheit und das Lebensalter der
Menschen zu verbessern bzw. zu erhöhen. Die Menschen müssen sich keine Sorgen
mehr um möglich auftretende Krankheiten machen und müssen aus diesem Grund weniger Leid im Leben ertragen. Durch die längere Lebenserwartung arbeiten sie länger
und bekommen später Kinder.
Es wäre denkbar, dass die Menschen in dieser fiktiven Welt keinen Wert mehr auf eine
gesunde und nachhaltige Lebensführung legen, da sie etwaigen Krankheiten mit der PID
begegnen können. In einer derartig ‚perfekten‘ Welt ist kein Platz für ‚anormale‘ Menschen. Sollten aus irgendeinem Grund nicht für alle Krankheiten oder Behinderungen
Heilungen möglich sein, so ist damit zu rechnen, dass es zu einer starken Diskriminierung der betroffenen Menschen kommt. Denn die Werte in der Gesellschaft haben sich
insofern geändert, dass durch die Technik Krankheiten und Behinderung im Normalfall
nicht mehr akzeptiert werden müssen.
Die Fiktive Welt 2 präsentiert ein Leben im Namen der Natürlichkeit. Durch die Abschaffung der Gentechnik ist die Anzahl der Kranken und Behinderten enorm angestiegen; es besteht ein geringes Heilungsrisiko. Da jedem Embryo das Recht auf Leben gewehrt wird, ist die Kinderlosigkeit bei vielen Paaren, welche Träger von Erbkrankheiten
sind, zum Normalfall geworden. Durch die relativ hohe Anzahl an Kranken und Menschen mit Behinderungen, werden diese nicht mehr von der Seite beäugt, sondern gehören zum selbstverständlichen Gesellschaftsbild.
Die Werte in der Gesellschaft haben sich daher zu einem toleranteren Miteinander entwickelt. Das Leid und der Umgang mit dem Tod sind kein Tabuthema mehr, sondern
Thema öffentlicher Diskussionen.
Lösung (M11)
Aufgabe 1
Diese Aufgabe soll den SuS ermöglichen, die behandelte Thematik dieser Unterrichtseinheit Revue passieren zu lassen. Sie werden dazu aufgefordert, zum einen das Wissen,
welches sie in den letzten Unterrichtsstunden aufgebaut haben, aufzufrischen und zu
wiederholen. Zum anderen sind sie gefragt, ein persönliches Urteil zu fällen und konkret
Stellung zu nehmen.
Aufgrund der individuellen Bearbeitung dieser Aufgabe wird an dieser Stelle kein Lösungsvorschlag präsentiert.
XXI
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