Gastbeitrag: Science Next Wave, 24. August 2001 Argumente für therapeutisches Klonen *The English version of the article. Heiko Maas, Jurist von Beruf, ist HEIKO MAAS SPD SAAR GERMANY 24 AUGUST 2001 RELATED ARTICLES "Die verfassungsrechtliche Argumentation gegen das therapeutische Klonen halte ich schlichtweg für abstrus." Vorsitzender der SPD-Fraktion im saarländischen Landtag und gleichzeitig Vorsitzender der SPD Saar. Im Frühsommer machte er auf sich aufmerksam, als er sich als einer der ersten prominenten Politiker in Deutschland für die Zulassung therapeutischen Klonens aussprach. In einem Gastbeitrag für Science's Next Wave stellt Heiko Maas seinen Standpunkt ausführlich dar. In der deutschen Öffentlichkeit findet zur Zeit eine grundsätzliche Debatte über Chancen und Risiken der Genforschung statt. Neben der Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID), deren Zulassung ich ausdrücklich befürworte, geht es insbesondere um das sogenannte therapeutische Klonen. Auch hier bin ich nach sorgfältiger Abwägung der wissenschaftlichen, (verfassungs-) rechtlichen und ethischen Aspekte der Auffassung, diese Technologie in Deutschland zuzulassen. Vorbild könnte die Entscheidung des britischen Unterhauses sein. In Großbritannien ist die Forschung an embryonalen Stammzellen in den ersten 14 Tagen ihrer Entwicklung erlaubt. Auf Einladung der britischen Regierung hatte ich vor kurzem die Möglichkeit, mit Vertretern der politischen Parteien und der Regierung in England über diese Frage zu diskutieren. Ich war beeindruckt von der Verantwortung, aber auch der großen Rationalität, mit der in England dieses Thema diskutiert und einer Entscheidung zugeführt wurde. In Deutschland, wo regelrechte Kreuzzüge gegen das therapeutische Klonen vollführt werden, könnten wir uns davon eine Scheibe abschneiden. Wissenschaftlich hat sich mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt, daß dem Arbeiten mit menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung immer größere Bedeutung zukommt. Auch das wahre Potential adulter Stammzellen läßt sich vermutlich nur durch einen Vergleich mit Zellen am anderen Ende des entwicklungsbiologischen Potentialspektrums, also mit pluripotenten Stammzellen ermitteln. Die Möglichkeiten des therapeutischen Klonens machen vielen Millionen schwerstkranker Menschen, z.B. Alzheimer-Patienten, große Hoffnung. Erkrankungen, für die eine Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten dringend erforderlich ist, wie Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes oder Erkrankungen des Nervensystems, etwa der Parkinsonschen Krankheit, könnten wirksamer bekämpft, vielleicht sogar geheilt werden. Schließlich könnten so auch ganze menschliche Organe generiert werden, ohne die bisherigen immunologischen Probleme. Jede Person hat Anrecht darauf, daß ihr unsere Gesellschaft Wege eröffnet, am Fortschritt teil zu haben und ihre Lebensbedingungen zu sichern und zu verbessern. Ich frage mich wirklich, ob ich als Politiker mich irgendwann einmal fragen lassen will, warum habt ihr nichts getan oder warum habt ihr nicht die Möglichkeit in der Forschung genutzt, um mir oder meinen Kindern zu helfen. Es gibt also nicht nur die theoretischen und ethischen Bedenken, sondern es gibt auch Menschen, die Hoffnung haben. Hoffnung, daß ihre Krankheit bekämpft und geheilt wird, und die müssen in dieser Diskussion auch eine Rolle spielen. Die verfassungsrechtliche Argumentation gegen das therapeutische Klonen halte ich schlichtweg für abstrus. Weder aus der Verfassung noch aus dem Embryonenschutzgesetz kann ein eindeutiges Verbot von PID oder dem therapeutischen Klonen abgeleitet werden. Da wird zwar auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hingewiesen, wonach bereits der Embryo als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz des Staates steht. Folglich sei auch das Arbeiten an und der „Verbrauch" von embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hat aber ebenso klargestellt, daß das Recht des Embryos gewissen Schranken unterliegt. So ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das heißt, die Tötung von Föten, also in der Entwicklung bereits weiter fortgeschrittener Embryos, wird insoweit toleriert. Somit kann sich aus diesem Verfassungsrecht und der dazugehörigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aber kein grundsätzliches Argument gegen das Arbeiten mit embryonalen Stammzellen und damit das therapeutische Klonen ergeben. Das Verfassungsrecht ist sozusagen ein stumpfes Schwert im Kreuzzug gegen das therapeutische Klonen. Entscheidend ist also letztlich die ethische Dimension des Themas. Viele sehen bereits im Embryo eine potentielle menschliche Existenz mit eigener Identität und Menschenwürde. Dies ist durchaus begründbar. Von einer „Vernutzung" menschlichen Lebens zu Forschungszwecken wollen diejenigen nichts wissen. Die meisten Anhänger dieser Auffassung haben allerdings nichts gegen Verhütungsmethoden wie der Pille oder der Spirale, die eine Einnistung des befruchteten Eis in die Gebärmutter verhindern, und damit auch zur Abtötung desselben führen. Von ihnen denkt wohl auch niemand ernsthaft daran, entsprechende Medikamente und technische „Einnistungshindernisse" zu verbieten. Wer diese aber akzeptiert oder toleriert, der wird unglaubwürdig, wenn er mit dem therapeutischen Klonen allzu fundamentalistisch das Ende des Abendlandes nahen sieht. Richtig ist, daß hier wesentliche Bereiche des menschlichen Lebens berührt werden. Wer aber eine Forschungsrichtung stoppen will, muß stichhaltig darlegen, warum sie nicht gestattet werden soll. Dies ist im Falle des therapeutischen Klonens für mich nirgendwo erkennbar gelungen. Häufig wird die Frage gestellt, ob nicht etwas aus dem Ruder laufen kann, was nicht mehr korrigierbar ist. Die Schreckensvision vom „Designer-Baby" wäre auch für mich eine. Es muß also enge Grenzen geben, die den Mißbrauch verhindern. Solche Dinge wie Designer-Babies können nicht das Ziel von Forschung sein. Die Frage ist die, ob wir einfach Nein sagen zu all dem, wohlwissend, daß in anderen Ländern munter geforscht wird und damit in Deutschland Grauzonen entstehen, in denen dann auch und trotzdem geforscht wird. Da ist es mir lieber, Ja zu sagen und diesen Prozeß unter engen gesetzlichen Vorgaben zu gestalten. Deshalb brauchen wir ein neues Embryonenschutzgesetz, sonst werden möglicherweise Fakten geschaffen, die wir so nicht wollen. In dem Gesetz muß klar geregelt werden, was zulässig ist und was nicht. Das aktuelle Embryonenschutzgesetz kann die jetzt diskutierten Fragen nicht präzise beantworten. Und es muß nun relativ bald entschieden werden. Man kann nicht mit einer so stark auseinandergehenden Auslegung von Recht und Ethik in die Zukunft gehen. Wesentlich ist allerdings, daß eine derartige Forschung nicht in das Belieben der Wissenschaft, schon gar nicht der Wirtschaft gestellt, sondern an ein strenges Genehmigungsverfahren gekoppelt wird. Das wäre unsere politische Aufgabe und der sollten wir nachkommen. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Forschung hat ihre Grenzen. Reproduktives Klonen lehne auch ich strikt ab. Ebenso wenig halte ich etwas davon, die Befürwortung einer Forschungsrichtung in erster Linie mit der Förderung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland zu begründen.