1. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Markt Winklarn (Bereich südlicher Ortsrand) Änderung Grünland in Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet Markt Winklarn Landkreis Schwandorf Begründung (gemäß § 5 Abs. 5 BauGB) Entwurf 14.12.2010 LÖSCH LANDSCHAFTSARCHITEKTUR SIEGFRIED LÖSCH DIPL.ING. (FH) LANDSCHAFTSARCHITEKT Fuggerstraße 9A D-92224 Amberg Telefon 09621 / 6000-57 Telefax 09621 / 6000-58 : email: [email protected] : 1. Änderung Flächennutzungsplan Markt Winklarn im Bereich südlicher Ortsrand Begründung 1. Anlass und Erfordernis der Planung Der Marktrat der Marktgemeinde Winklarn hat am 09.06.2010 für das Gebiet am südlichen Ortsrand die Ausweisung eines Misch- (MI) und Gewerbegebiets (GE) nach § 6 und § 8 BauNVO beschlossen. Frühere Planungen zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im direkten Anschluss an den Siedlungsbereich sind aufgrund zu hoher Lärmimmissionen, ausgehend von der westlich tangierenden B22, gescheitert. Daher soll nun der Bereich zwischen dem derzeitigen Siedlungsrand und dem Gebäudekomplex einer Gärtnerei als Mischgebiet deklariert werden. Der Bereich südlich bzw. einschließlich der bestehenden Gärtnerei soll als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Hier liegen der Marktgemeinde bereits Anfragen verschiedener Betriebe vor, so dass zur Schaffung des erforderlichen Baurechtes ein Bebauungsplan erstellt werden muss. Dem Vorhaben steht die Darstellung im Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan entgegen. Eine Änderung mit der Darstellung eines Misch- (MI) bzw. Gewerbegebiets (GE) ist daher erforderlich. 2. Darstellung im Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan des Marktes Winklarn vom 23.03.2006 ist ein Teil des Änderungsbereichs im Norden und Westen als Fläche für die Landwirtschaft (‚Wiese + Weide intensiv’ bzw. ‚Streuobstwiese’) dargestellt. Eine Teilfläche im zentralen Bereich des Geltungsbereichs ist bereits dem Gewerbe gewidmet. Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 34.690 m². Die Fläche befindet sich am südlichen Ortsrand von Winklarn. Nordöstlich grenzt der Friedhof als öffentliche Grünfläche an, westlich, im Anschluss an den Friedhof, ist eine schmale Fläche als Sonderkulturnutzung (Garten) deklariert. Grundsätzlich ist der sich nördlich und nordöstlich an das Planungsgebiet angliedernde bestehende Siedlungsbereich als Mischgebiet dargestellt. Östlich, auf der gegenüberliegenden Seite der St 2152 schließen sich verschiedene Kleinflächen mit landwirtschaftlicher Nutzungsdarstellung an sowie im Südosten eine dem örtlichen Steinbruch vorgelagerte Gewerbefläche. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der B22 befinden sich ebenfalls Flächen für die Landwirtschaft (Acker). Um zu den nördlich angrenzenden Flächen einen Übergang zu den Gewerbeflächen zu schaffen, soll der nördliche Teil des Planungsgebiets als Misch-, der südliche Teil als Gewerbegebiet dargestellt werden. 3. Begründung Landesentwicklungsprogramm Das Gemeindegebiet Winklarn zählt zur Gebietskategorie „Ländlicher Teilräume, deren Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll“. Daraus resultierend sind u. a. folgende Ziele bestimmend: • Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen • Einer Abwanderung soll entgegengewirkt werden • Überwindung der vorhandenen Strukturschwäche durch vorrangige Berücksichtigung bei Planungen und Maßnahmen des ländlichen Raumes Seite 2 1. Änderung Flächennutzungsplan Markt Winklarn im Bereich südlicher Ortsrand Begründung In Hinblick auf die Ausweisung von gewerblich nutzbaren Bauflächen ist folgende Aussage des LEP zu beachten (B II – Nachhaltige Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen): „1 [...] Die Anpassung an die durch die EU-Osterweiterung veränderten Marktbedingungen der Unternehmen in den östlichen und nordöstlichen Grenzregionen ist zu erleichtern.“ „1.1.3 Handwerkliche Wirtschaftsstrukturen sollen erhalten und neue Handwerksbetriebe sollen angesiedelt werden […].“ (frei nach 1.2) für den Einzelhandel, sonstige Handelsunternehmen und für produzierendes Gewerbe soll eine verbauchernahe Versorgung angestrebt werden. Es soll die Möglichkeit zur Errichtung und Erweiterung geschaffen werden. „4.1 […] Die wirtschaftliche Entwicklung in den östlichen und nordöstlichen Grenzregionen soll nachhaltig gestärkt werden.“ Weiterhin ist folgende Aussage des LEP zu beachten (B VI – Nachhaltige Siedlungsentwicklung): „1.1 [...] Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig die vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten genutzt und Flächen sparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden. […] Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.“ Regionalplan Der Regionalplan (RP) der Region „Oberpfalz Nord“ weist für den Bereich Südlich von Winklarn keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete aus. Das Gemeindegebiet Winklarn liegt jedoch im Bereich der im Regionalplan ausgewiesenen „für Erholungszwecke besonders geeigneten Gebiete und für Erholungszwecke häufig aufgesuchten Gebiete“ (s. Begründungskarte 4). Das Gebiet ist als Bereich mit „erhöhter Belastbarkeit“ (III) eingestuft. In Hinblick auf die Ausweisung von Bauflächen sind unter anderem folgende Aussage des Regionalplans zu beachten (IV – Gewerbliche Wirtschaft): „1.1 Die regionale Wirtschaftsstruktur soll so verbessert und weiterentwickelt werden, dass die wirtschaftliche Leistungskraft nachhaltig gestärkt wird. Es soll darauf hingewirkt werden, zusätzliche Arbeitsplätze durch Ansiedlung neuer Betriebe und insbesondere durch Stärkung bereits ansässiger Betriebe zur schaffen.“ „1.5 Die Wirtschaftskraft soll nachhaltig gestärkt werden. Auf ein vermehrtes Angebot an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen soll hingewirkt werden. […]“. All diese Ziele sind in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Im Hinblick auf die Forderung nach einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung bzgl. Nachverdichtung im Innenbereich und Nutzung von Baulandreserven ist anzumerken, dass im rechtskräftigen Flächennutzungsplan durchaus noch unbebaute gemischte Bauflächen ausgewiesen sind (ca. 5,7 ha), diese befinden sich jedoch ebenfalls an den Ortsrändern. Die am Westrand von Winklarn gelegene Baufläche (Flur-Nr. 247/248/249) dient als Erweiterung für die im Nordwesten ansässige Firma. Die große Fläche ist jedoch seit Jahren nicht erwerbbar. Die gemischte Baufläche am Ostrand dient als Erweiterung für die ansässige Brauerei. Die wenigen Gewerbeflächen am südlichen Ortsrand sind bereits vollständig durch den örtlichen Steinbruchbetrieb HuberSeite 3 1. Änderung Flächennutzungsplan Markt Winklarn im Bereich südlicher Ortsrand Begründung Rappl belegt. Die beplante Fläche ist bereits stark durch die umgebenden Siedlungsstrukturen sowie durch die vollständige Umgrenzung durch die beiden Hauptverkehrsstraßen beeinflusst, eine Ausweisung von Bauflächen am südlichen Ortsrand ist somit logisch und sinnvoll. Durch die direkte Anbindung des neuen Misch- und Gewerbegebiets an den bestehenden Siedlungskörper im Norden und Osten ist dem Ziel der Vermeidung einer weiteren Zersiedlung der Landschaft daher durchaus Rechnung getragen. Das charakteristische Orts- und Landschaftsbild wird nicht beeinträchtigt. Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild werden durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen und durch die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Baugebietes ausgeglichen. Der Markt Winklarn verfolgt seinerseits ebenfalls das Ziel, Bauflächen nutzbar zu machen, die aufgrund ihrer Voraussetzungen (Lage, Vorbelastungen) für die geplante Nutzungsart besonders geeignet und die geringstmöglichen negativen Auswirkungen auf die Umweltfaktoren nach sich ziehen. Sie wird damit auch ihrer Verpflichtung gemäß § 1 BauGB gerecht, durch vorausschauende Planung ihre nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie trägt dazu bei, Schäden am Orts- und Landschaftsbild abzuwenden. 4. Umweltbericht Im Zuge des Parallelverfahrens erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Misch- und Gewerbegebiet Winklarn“ eine ausführliche Abarbeitung der Umweltprüfung (s. dort), weshalb auf eine Darstellung im Flächennutzungsplan verzichtet wird. Aufgestellt: Amberg, 14.12.2010 LÖSCH-Landschaftsarchitektur Anlagen: 1. FNP-Änderung „Bereich M- und G-Gebiet“ – Vorentwurf M 1:5000 Übersichtslageplan M 1:25000 Seite 4