Verunreinigung durch Hunde Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Hundebesitzer auf Folgendes hinweisen: Jeder Halter oder Führer eines Hundes ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieser seine Exkremente nicht auf Straßen, Gehwegen, in fremden Gärten, auf Kinderspielplätzen, in privaten Grundstücken oder auf landwirtschaftlichen Flächen hinterlässt. Dennoch abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Gerade Grundstücksbesitzer am Ortsrand klagen immer wieder über Hundekot auf ihren Grundstücken. Sehr ärgerlich ist die Verschmutzung durch Hundekot für die Besitzer landwirtschaftlicher Flächen, da das Futter dann für die eigenen Tiere nicht mehr verwertbar ist. In gegenseitiger Rücksichtnahme bitten wir alle Hundebesitzer verstärkt auf o.g. Ausführungen zu achten. Herzlichen Dank!