1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

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1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Durch die Auflassung eines ehemaligen Gewerbebetriebs im Ortsteil Antwort, Gemarkung
Mauerkirchen, der Marktgemeinde Bad Endorf konnte die VR-Bank Rosenheim-Chiemsee
eG ein ca. 2.800 m2 großes Grundstück erwerben und will dieses einer Wohnnutzung zuführen. Die Umgebungsbebauung ist teilweise noch von landwirtschaftlichen Strukturen geprägt
und ansonsten vorwiegend mit Wohnhäusern bebaut. Die zukünftige Nutzung des Grundstücks soll sich in die umliegende Bebauung integrieren und die Möglichkeit eröffnen, in einer ehemals landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft „Neues Bauen“ unter Berücksichtigung ländlicher Bautradition umzusetzen. Geplant ist deshalb eine Bebauung mit Einzelhäusern. Um diese Ziele zu sichern, hat die Marktgemeinde Bad Endorf beschlossen, einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Durch Zuschnitt und Größe der geplanten Grundstücksparzellen und deren mögliche Bebaubarkeit soll eine Verdichtung des Baugebiets vermieden werden. Dementsprechend orientiert
sich die vorgeschlagene Parzellierung des Grundstücks in vier Bauparzellen an den Grundstücksgrößen der Umgebungsbebauung. Geplant ist eine offene und aufgelockerte Bauweise, um den ortsplanerischen Strukturen von Antwort und seinem noch teilweise ländlich geprägten Ortsbild Rechnung zu tragen.
Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, mit der Einschränkung
nach § 9 Abs.1 Nr.6 BauGB, dass max. 2 Wohnungen in den Einzelhäusern zulässig sind,
um die zuvor genannten Ziele sicher zu stellen.
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen so ausgewiesen, dass für die
Situierung und Ausrichtung der Baukörper, unter Berücksichtigung der festgesetzten, offenen
Bauweise, einerseits eine gute Belichtung und Besonnung gewährleistet wird und anderseits
ein ortsbildprägendes, bauliches Ensemble entstehen kann.
Die Verkehrserschließung des Baugebiets erfolgt von Norden über die Hirnsberger Straße.
Im Süden und Westen wird das Baugebiet vom Schleifmühlenweg erschlossen.
Die städtebaulichen Kenndaten wie Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl
(GFZ) sind im unteren Bereich der höchstzulässigen Werte nach Baunutzungsverordnung
(BauNV) festgesetzt.
Im Zuge der betriebsbedingten Ausweitung des ehemaligen Gewerbebetriebs wurde der ursprüngliche Geländeverlauf durch massive Abgrabungen und künstliche Geländemodulation
stark verändert. Durch Wiederherstellung des ehemals natürlichen Geländeverlaufs soll die
ursprüngliche Topografie des Ortes wieder hergestellt werden und so zu einer Aufwertung
des Ortsbilds führen.
Um der neu formulierten, ortsgestalterischen Typologie auch mit der Höhenentwicklung der
Gebäude Rechnung zu tragen, ist die Anzahl der Vollgeschosse auf zwei festgesetzt. Die
max. Außenwandhöhe und die Kniestockhöhe sind begrenzt. Die zulässigen Dachformen
und die Dachneigung, sowie die Dachausbildung orientieren sich an den Gestaltungsmerkmalen der teilweise noch ablesbaren, tradierten Bauformen in Antwort.
Flächen für Garagen und Nebengebäude sind gesondert festgesetzt, wobei aus ortsplanerischen und Gestaltungsgründen Nebengebäude nur in baulicher Verbindung mit Garagen/Carports zulässig sind. In Anlehnung an die Hauptgebäude sind Garagen und Nebengebäude mit geneigten Dächern auszubilden.
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2. Vorgaben anderer Planungen
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist genehmigt, wurde bekannt
gemacht und ist in Kraft gesetzt.
Das Bebauungsplangebiet ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Da der Bebauungsplan von den Festsetzungen im Flächennutzungsplan abweicht und der Flächennutzungsplan in diesem Bereich noch nicht geändert werden soll, wird das Verfahren gemäß §
13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt. Nach Abschluss des
Bebauungsplanverfahren wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst (vgl. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Die geordnete, städtebauliche Entwicklung der Marktgemeinde Bad Endorf, im Gemeindeteil
Mauerkirchen, im Ortsteil Antwort ist nicht eingeschränkt, da eine gebietsverträgliche, auf die
Nachbarbebauung eingehende Wohnnutzung ausgewiesen wird.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
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3. Lage und Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Ortsmitte von Antwort, einer von ländlichen
Strukturen geprägte Ortschaft, die zum Gemeindegebiet Mauerkirchen der Marktgemeinde
Bad Endorf gehört.
Die Topografie des Plangebiets beschreibt einen vom Osten nach Westen und von Süden
nach Norden abfallenden und am unteren Schleifmühlenweg auslaufenden Hang mit einem
Höhenunterschied von ca. 4,0 m im Geltungsbereich von Südosten nach Nordwesten. Erhaltenswerte Gehölze sind nur an der nordöstlichen Grenze vorhanden. Darüber hinaus gehende naturräumliche Besonderheiten sind nicht vorhanden.
Im Norden wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans durch die Hirnsberger Straße
(Kreisstraße) begrenzt. Die östliche Grenze bildet der geplante Fußweg, der zur sogenannten „Pestsäule“ führt und die Grundstücksgrenze einer Einzelhausparzelle. Im Süden und
Westen bildet der Schleifmühlenweg die Grenze des Geltungsbereichs.
Lageplan M 1:1000
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4. Infrastruktur
Die Brauch- und Abwasserversorgung, sowie die Energieversorgung für das Baugebiet erfolgt über die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie die Energieversorgungsleitungen in der Hirnsberger Straße und dem Schleifmühlenweg.
Der öffentliche Abwasserkanal und die Quellwasserleitung der Quelle, die im Osten außerhalb des Geltungsbereichs liegt, verlaufen derzeit in Ost-West-Richtung in nicht genau bekannter Lage über das zu beplanende Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs und sind
nicht dinglich gesichert. Beide Leitungen sollen nach Norden in die durch Grundabtretung an
die Marktgemeinde Bad Endorf neu geschaffene 2,0 m breite, öffentliche Trasse für die Sicherung einer öffentlichen Gehwegfläche entlang der Hirnsberger Straße verlegt werden.
Die Abwässer (Schmutzwasser) werden in den gemeindlichen Entwässerungskanal ein- und
zur Kläranlage der Marktgemeinde Bad Endorf abgeleitet.
Das Niederschlagswasser im Plangebiet soll grundsätzlich auf den jeweiligen Grundstücken
durch geeignete bauliche Maßnahmen zur Versickerung und Anreicherung des Grundwassers gebracht werden, soweit dies aufgrund der Hanglage und der Bodenverhältnisse möglich ist.
Die Restmüllentsorgung erfolgt nach den Vorschriften und Regelungen des Landkreises Rosenheim.
5. Grünordnung
Maßnahmen zur Grünordnung und zum Erhalt des Baumbestands
Die grünordnerischen Maßnahmen sollen das bisherige strukturelle Defizit an Durchgrünung
im Plangebiet verbessern. Für jede Grundstücksparzelle sind deshalb mindestens zwei
Großbäume als Pflanzgebot gemäß Artenliste im grünordnerischen Teil des Bebauungsplanes festgesetzt.
Daneben sind die drei Großbäume im Nordosten des Plangebiets als schützeswerter Baumbestand durch Planzeichen und Text festgesetzt.
Die Verwendung von Pflanzen, welche das ländliche Ortsbild von Antwort beeinträchtigen
könnten, werden durch die Negativ-Pflanzliste (Pkt. 3.4. des Bebauungsplans) ausgeschlossen.
Verkehrsflächen und Versickerung von Oberflächenwasser
Die Festsetzung von wasserdurchlässigen Belägen für Garagenvorplätze, Zufahrten und
Stellplätze dient dem Erhalt des ländlichen Siedlungscharakters und kommt der ökologischen Notwendigkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser, das dem Naturkreislauf
wieder zugeführt werden soll, nach.
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6. Denkmalschutz
An der östlichen Grundstücksgrenze, etwa in der Mitte des Verlaufs des Geltungsbereichs,
liegt die sogenannte „Pestsäule“. Diese ist nicht als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Über die historische Bedeutung als überregionales Kulturgut ist nichts verifizierbares
bekannt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll deshalb das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
7. Flächenbilanz
Das Plangebiet teilt sich in folgende Flächen auf:
1.
Bruttobauland
ca. 2.800 m2 =
100,00 %
2.
2.1.
2.2.
Öffentliche Verkehrsflächen
Abtretung für Gehweg im Norden
Umgriff Pestsäule im Osten
ca.
ca.
80 m2 =
20 m2 =
2,85 %
0,72 %
3.
Überbaubare Grundstücksfläche
ca.
544 m2 =
19,43 %
4.
Nicht überbaubare Grundstücksfläche
ca. 2.156 m2 =
77,00 %
Marktgemeinde Bad Endorf,
den ....................................
Rosenheim,
den 02.12.2009
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1. Bürgermeister
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Architekt
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