Der deutsche Sozialstaat

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Universität Rostock
Institut für Soziologie und Demographie SS 2007
Seminar: Soziologie des Wohlfahrtsstaates
Leitung: Prof. Dr. Peter A. Berger
Referenten: Stefanie-I. Geisler, Stefanie Hoppe, Alex Matyschiok
Datum: 17.04.2007
Der deutsche Sozialstaat – ein Überblick
Definition Sozialpolitik
Ö Mittel um soziale Benachteiligung und Gegensätze innerhalb der Gesellschaft
auszugleichen und zwar durch politisches Handeln
Ö Unterscheidung in drei Formen der Sozialpolitik:
• emanzipatorische Sozialpolitik (dient der Befreiung unterversorgter
bzw. unterprivilegierter Gesellschaftsmitglieder von Zwängen)
• kompensatorische Sozialpolitik (gleicht Nachteile aus, welche durch
das Wirtschaftssystem verursacht sind)
• kompetitorische Sozialpolitik (am Wettbewerb orientiert)
Definition Sozialstaat
Ö stellt dem System der sozialen Sicherung den institutionellen Rahmen
Ö Sozialstaatlichkeit beinhaltet drei Aspekte:
• Höchstmaß an sozialer Sicherheit für alle Mitglieder der Gesellschaft
(in Bezug auf Wohlstand, Produktivität und Wirtschaftskraft)
• Mindestmaß
an
sozialer
Gerechtigkeit
(Bedarfsund
Leistungsgerechtigkeit)
• Streben nach sozialer Gleichheit (Ausgleich von Einkommens- und
Vermögensunterschieden)
Ö Sozialstaatstypen:
1. liberales Regime (Australien, Kanada, USA)
2. korporatistisches Regime (Deutschland, Österreich, Frankreich)
3. sozialdemokratisches Regime (Dänemark, Schweden, Norwegen)
Ö das deutsche sozialstaatliche Modell wird als „konservativ-korporatistisches
Sicherungssystem“ verstanden und zeichnet sich durch zwei Besonderheiten aus:
• Sozialversicherungsstaat, Finanzierung nur zu einem Drittel aus dem
Staatshaushalt
• Wohlfahrtsverbändestaat, bei dem Ämter und Behörden eher eine
Nebenrolle bei der Erbringung von sozialen Dienstleistungen spielen
Definition Wohlfahrtsstaat
Ö komplexes System der sozialen Sicherung, indem gezielt in Wirtschaftsprozesse
eingegriffen und deren Rahmenbedingungen durch finanz-, steuer- und
strukturpolitische Entscheidungen beeinflusst werden
Ö Wohlfahrtsstaat beinhaltet:
• politischer Reaktionen auf gesellschaftliche Strukturwandel
• staatlichen Interventionen und eigreifen in die gesellschaftliche
Verteilung von Lebenschancen (Einkommen, Gesundheit und Bildung)
• Förderung der Sicherheit der Bevölkerung
Grundlagen/ Merkmale und Kennzeichen des sozialen Sicherungssystems
Ö das soziale Sicherungssystem aufgebaut auf:
• Subsidiaritätsprinzip (wenn Instanzen wie Familie, Verwandtschaft
oder Freunde keine Hilfestellung mehr geben können, dann greift der
Staat als „Ausfallbürge“ ein)
• Solidaritätsprinzip (Einstehen füreinander)
• Äquivalenzprinzip (Kopplung von Leistungen an vorher gezahlte)
• Bedarfsprinzip
Ö zeichnet sich durch verschiedene Strukturmerkmale aus:
• Konstruktion als Pflichtversicherung
• Hoher Stellenwert des Äquivalenzprinzips
• Kopplung des Leistungsbezugs an Erwerbstätigkeit
• Beitragsbemessungsgrenzen
• Beitragsparität von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
• Defizithaftung des Bundes
Organisation/ Merkmale der einzelnen Versicherungszweige
Ö Rentenversicherung
• Finanzierungsart: Umlageverfahren (mit Versicherungspflicht)
• Äquivalenzprinzip wird durch Solidaritätsprinzip abgeschwächt
Ö Ziele der deutschen Rentenversicherung:
• Lebensstandardabsicherung
• Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung
Ö die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird gegliedert in:
1. Arbeiterrentenversicherung (Landesversicherungs- und Sonderanstalten)
2. Angestelltenrentenversicherung (Bundesversicherungsanstalt)
3. Knappschaftliche Rentenversicherung der Bergleute
[seit 2005 sind 1) und 2) „Deutsche Rentenversicherung“]
Ö selbstständige Erwerbstätige haben eigene Trägerschaften:
1. Versicherungen freier Berufe
2. Handwerksversicherung
3. Altershilfe für Landwirte
Ö durch die starke Alterung der Gesellschaft wurde „Riester-Rente“ eingeführt,
d.h. dem einzelnen Bürger wurde mehr Verantwortung für die Alterversorgung
übertragen
Ö Krankenversicherung
• gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
• private Krankenversicherung (PKV)
Ö die gesetzliche Krankenversicherung ist in einzelne Krankenkassen gegliedert:
• Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
• Ersatzkassen wie bspw. die Barmer Ersatzkrankenkasse, TechnikerKrankenkasse, Betriebskranken- und Innungskrankenkassen
Ö Finanzierung der GKV: überwiegend aus Beiträgen der Versicherten,
zunehmend aber aus Zuzahlungen der Patienten
Grundrechte und soziale Sicherheit
Ö Ursprung als Abwehrrechte des Bürgers gegen Beeinträchtigungen und
Gefährdungen der individuellen Freiheit des Einzelnen durch den Staat
Ö Um die Wirksamkeit zu gewährleisten müssen Leistungen regelmäßig an
geänderte Verhältnisse, wie etwa die Preisentwicklung, angepasst werden
Ö Soziale Sicherheit bedeutet, Schutz des einzelnen vor allgemeinen Lebensrisiken
(Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit)
Ö
in Bundesrepublik wurde von Beginn an das Prinzip der „sozialen
Marktwirtschaft“ umgesetzt (= Prinzip der Marktfreiheit und des sozialen
Ausgleichs, sowie Förderung der Verantwortung des Einzelnen gegenüber dem
Ganzen)
Sozialversicherung
Ö kennzeichnend: Solidarprinzip, welches ein Ausgleich durch finanzielle
Umverteilung von den wirtschaftlich Stärkeren zu den Schwächeren vorsieht
Ö die gesetzliche Sozialversicherung umfasst fünf Gebiete:
• gesetzliche Krankenversicherung
• soziale Pflegeversicherung
• gesetzliche Unfallversicherung
• gesetzliche Rentenversicherung
• Arbeitslosenversicherung
Ö eine vollständige Absicherung der Bevölkerung durch die Sozialversicherung ist
nicht möglich
Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
Ö nach der Kompetenzordnung des Grundgesetztes ist der Bund für die öffentliche
Fürsorge und die Sozialversicherung zuständig (Zuständigkeit für die
Gesetzgebung liegt beim Bund)
Ö Traditionelle Aufgaben und Wirkungsfelder der Gemeinden sind soziale Dienste
und Einrichtungen sowie die Jugend- und Sozialhilfe
Ö durch Kompetenzverteilung können sich Konflikte ergeben, wenn staatliche
Leistungen gekürzt werden (z.B. Arbeitslosenhilfe), was die Betroffenen zwingt
auf kommunale Leistungen zurück zu greifen (Sozialhilfe), was stärkere
Belastungen für die Kommunen bedeutet
Ö wichtige Bedeutung im Sozialstaat kommt ebenfalls den Wohlfahrtsverbänden
wie der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz oder der Caritas, zu.
(Teilung nach dem Subsidiaritätsprinzip)
Sozialstaat und Markt
Ö Widerspruch zwischen dem System der sozialen Sicherheit und den
Grundprinzipen der marktwirtschaftlichen Ordnung: soziale Sicherheit
verursacht für die Wirtschaft Kosten in Form von Arbeitgeberanteilen, schränkt
die unternehmerische Dispositionsfreiheit ein und beeinträchtigt so die
Wettbewerbsfähigkeit
Ö aber die soziale Sicherheit erhöht die Produktivität und verbessert den sozialen
Zusammenhalt (positiv für die Stabilisierung der Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnung)
Ö soziale Sicherheit dient der Erreichung gesellschaftspolitischer Ziele wie
Sicherheit, sozialem Frieden und Loyalität welche die Vorraussetzungen für
Produktivität, Wirtschaftswachstum und Wohlstand sind
Literatur: Butterwegge, C. (1999): Wohlfahrtsstaat im Wandel. Probleme und Perspektiven der Sozialpolitik.
Opladen. Leske + Budrich. Pilz, F. (2004): Der Sozialstaat. Ausbau – Kontroversen – Umbau. Bonn.
Bundeszentrale für politische Bildung. Schulte, B. (2000): Das deutsche System der sozialen Sicherheit. Ein
Überblick. In: Allmendinger, J./ Ludwig-Mayerhofer, W. (2000): Soziologie des Sozialstaats. Gesellschaftliche
Grundlagen, historische Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungstendenzen. Weinheim/ München. Juventa
Verlag.
Universität Rostock
Institut für Soziologie und Demographie
Prof. Dr. Peter A. Berger
Seminar „Soziologie des Wohlfahrtsstaates“
Sommersemester 2007
Schulte, Bernd (2000): „Das deutsche System der sozialen Sicherheit. Ein Überblick“,
in: Allmendinger, Jutta; Ludwig- Mayerhofer, Wolfgang (Hrsg.). Soziologie des Sozialstaates. Weinheim/ München, 2000, S. S. 15-38
Zusammenfassung von Stefanie Hoppe
- Der 20. Artikel des deutschen Grundgesetzes besagt, dass die Bundesrepublik ein
demokratischer und sozialer Staat ist. Die Wohlfahrtsstaatlichkeit wurde damit zur Norm
erhoben und gehört zu den unabänderlichen fundamentalen Normen des Staates.
- Dieser ist das Resultat der politisch-ökonomischen Entwicklung die im Laufe der
Industriellen Revolution auch die soziale Frage verstärkt hervorgerufen hat. Den Anfang
bildete die Sozialgesetzgebung Bismarcks aus den 80er Jahren des 19. Jhds.
- Das Ziel der Sozialgesetzgebung in Deutschland ist die Sicherung einer menschenwürdigen
Existenz, die Erreichung sozialer Gleichheit durch Abbau von Wohlstandsdifferenzen,
Wohlstandsmehrung und dessen gerechte Verteilung.
- Das System basiert darauf, bestimmten sozialen Risiken vorzubeugen oder diese durch
Sozialleistungen zu mildern bzw. zu kompensieren. Das Mittel dazu war stets das Recht,
insbesondere das Sozialrecht. In Deutschland herrscht das Sozialstaatsprinzip, dass auf den
sozialen Dimensionen der Grundrechte basiert.
-Funktionsprinzip der Gesellschaft ist, dass der Bürger ein Einkommen als Gegenleistung für
auf dem Markt erbrachte Leistungen erhält nur wenn diese Grundmaxime nicht funktioniert,
obliegt es der sozialen Sicherung ein menschenwürdiges Leben und Chancengleichheit durch
die Bereitstellung eines Existenzminimums, zu gewährleisten. Somit soll zum Schutz des
Einzelnen und zur sozialen Integration in die Gesellschaft beigetragen werden.
1 Sozialstaatsgrundsatz
Im Grundgesetz ist allerdings keine spezifische Sozialverfassung vorgesehen, die
Bestimmung von Inhalten und Zielen des Sozialstaatsprinzips ist vor allem die Aufgabe von
Gesetzgeber und Rechtssprechung gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesem
Prinzip die Aufgabe entnommen erträgliche Lebensbedingungen für Not leidende herbei zu
führen.
1.2 Grundrechte und soziale Sicherheit
- Die Grundrechte haben ihren Ursprung als Abwehrrechte des Bürgers gegen
Beeinträchtigungen und Gefährdungen der individuellen Freiheit des Einzelnen durch den
Staat.
- Ergänzt wurden diese durch eine Teilnahme und Teilhabefunktion innerhalb der
Gesellschaft, durch materielle Zuwendungen seitens des Staates, die aufgrund von
Rechtsansprüchen durchgesetzt werden können und somit ein tätig werden des Staates zur
zwingenden Konsequenz haben.
- Um die Wirksamkeit der Grundsätze zu gewährleisten müssen Leistungen regelmäßig an
geänderte Verhältnisse, wie etwa die Preisentwicklung, angepasst werden. (z.B. Kindergeld
Erhöhung) Allerdings sind in den letzten Jahren Sozialleistungen vom Gesetzgeber
eingeschränkt worden, um Defiziten im Sozialhaushalt entgegen zu wirken und um den
„Faktor Arbeit“ aus Gründen des „Standortwettbewerbs“ von Abgaben zu entlasten, da
Vorleistungen des Einzelnen für spätere Zuwendungen sich Erhöhend auf die Arbeitskosten
auswirken.
1.3 Soziale Sicherheit und Sozialgesetzbuch
Das Sozialgesetzbuch dient dem Zweck den Sozialstaatsgrundsatz auszufüllen. Leitgedanken
hierbei sind soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit.
- Soziale Sicherheit bedeutet, Schutz des einzelnen vor allgemeinen Lebensrisiken resultieren
z.B. aus Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit, durch ein System der Grundund Ausfallsicherung.
- Soziale Gerechtigkeit bedeutet, jedem das Recht und die tatsächliche Möglichkeit auf eine
angemessene wirtschaftliche und kulturelle Lebensgrundlage zu schaffen.
Das Sozialgesetzbuch sorgt somit für die Umsetzung der sozialverfassungsrechtlichen
Vorgaben des Grundgesetzes. z.B. gehört dazu Bildungsförderung, Sozialversicherung und
Schutz vor Risiken bei Mutterschaft, Behinderung oder gesundheitlichen Schäden.
2.Das System der sozialen Sicherheit
2.1 Sozialversicherung
Kernstück des deutschen Sozialsystems ist die soziale Vorsorge in Gestalt der
Sozialversicherung. Kennzeichnend für die Sozialversicherung ist das Solidarprinzip, welches
ein Ausgleich durch finanzielle Umverteilung von den wirtschaftlich Stärkeren zu den
Schwächeren vorsieht.
Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst fünf Gebiete.
Æ
gesetzliche
Krankenversicherung,
soziale
Pflegeversicherung,
gesetzliche
Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung als
Bestandteil des Systems der Arbeitsförderung.
Die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt hauptsächlich durch einkommensbezogene
Beiträge nach dem Umlageverfahren. Æ Rentner erhalten ihre Leistungen nicht aus eigenen
früheren Beiträgen, sondern aus den laufenden Beiträgen der Versicherten.
2.2 Drei Ebenen der Alterssicherung
1. Ebene: Pflichtsysteme alle Arbeitenden zahlen aufgrund gesetzlicher Regelungen
obligatorisch Beiträge in die Rentenversicherung.
2. Ebene: betriebliche Alterssicherung bietet Arbeitnehmern gesetzlichen Schutz für den Fall
der Invalidität und des Alters
3. Ebene: freiwillige Private Vorsorge in Form von Privater Vermögensbildung z.B.
Lebensversicherung
Æ Gesetzliche Rentenversicherung bleibt wichtigste Grundlage der sozialen Sicherheit im
Alter, um einen altersgerechten Lebensstandart zu gewährleisten, jedoch werden 2.+3. Ebene
an Bedeutung gewinnen.
Für die Mindestsicherung tritt die Sozialhilfe in Kraft, wenn Menschen nicht in der Lage sind,
durch z.B. Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie ausreichend an diesen drei Ebenen zu
partizipieren.
Beeinträchtigend auf die Wirksamkeit der Altersicherung wirken sich längere
Ausbildungszeiten, Ausfallzeiten (Arbeitslosigkeit etc.) aus. Zudem verlängert sich durch die
gestiegene Lebenserwartung auch die Bezugsdauer, was sich zunehmend belastend auf die
finanzielle Ausstattung der Rentenkassen auswirkt. (Immer mehr Leistungsempfänger versus
immer weniger Beitragszahler)
2.3 Sicherheit außerhalb der Sozialversicherung
Eine vollständige Absicherung der Bevölkerung durch die Sozialversicherung ist trotz ihres
breiten Wirkungsfeldes nicht möglich. Für Menschen die nicht an der gesetzlichen
Krankenversicherung partizipieren wie z.B. Selbstständige kommt die Private Kranken- und
Pflegeversicherung in Betracht. (Für Beamte gibt es Beihilfen bei sozialen Risiken)
Bei Personenschäden, die dem Staat zugeschrieben werden können (Kriegsereignisse oder
Unfälle bei Dienstpflichten oder Schäden bei staatlich angeordneten Impfungen) greift die sog.
Soziale Entschädigung in Form von Renten oder Heilbehandlungen.
Hinzu kommen Kindergeld, Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld und Ausbildungsförderung
(BAFöG), welche aus Steuermitteln finanziert werden.
- Bei Fehlenden Ansprüchen an die Sozialversicherung und versagender Selbsthilfe greift die
Sozialhilfe als Ausfallsicherung sie wird ebenfalls aus Steuermitteln finanziert und steht
unabhängig von der Staatsangehörigkeit jedem zu, der in Deutschland hilfsbedürftig wird.
3. Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
- Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetztes ist der Bund für die öffentliche Fürsorge
und die Sozialversicherung zuständig.
Æ Die Zuständigkeit für die Gesetzgebung liegt beim Bund. Traditionelle Aufgaben und
Wirkungsfelder der Gemeinden sind soziale Dienste und Einrichtungen sowie die Jugend- und
Sozialhilfe.
Durch die Kompetenzverteilung können sich Konflikte ergeben, wenn staatliche Leistungen
gekürzt werden (z.B. Arbeitslosenhilfe), was die Betroffenen zwingt auf kommunale
Leistungen zurück zu greifen (Sozialhilfe), was stärkere Belastungen für die Kommunen
bedeutet.
- Eine wichtige Bedeutung im Sozialstaat kommt ebenfalls den Wohlfahrtsverbänden wie der
Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz oder der Caritas, zu. Diese teilen sich die
Arbeit nach dem Subsidiaritätsprinzip.
3.1 Sozialstaat und Markt
- Von ökonomischer Seite her betrachtet, scheint sich ein Widerspruch zwischen dem System
der sozialen Sicherheit und den Grundprinzipen der marktwirtschaftlichen Ordnung zu
ergeben.
- Die soziale Sicherheit verursacht für die Wirtschaft Kosten in Form von Arbeitgeberanteilen,
schränkt die unternehmerische Dispositionsfreiheit ein und beeinträchtigt so die
Wettbewerbsfähigkeit.
Auf der anderen Seite erhöht soziale Sicherheit die Produktivität und verbessert den sozialen
Zusammenhalt was sich positiv auf die Stabilisierung der Wirtschafts- und
Gesellschaftsordnung
auswirkt.
Soziale
Sicherheit
dient
der
Erreichung
gesellschaftspolitischer Ziele wie Sicherheit, sozialem Frieden und Loyalität welche die
Vorraussetzungen für Produktivität, Wirtschaftswachstum und Wohlstand sind.
In der Bundesrepublik wurde von Beginn an das Prinzip der „sozialen
Marktwirtschaft“ umgesetzt, welches das Prinzip der Marktfreiheit mit demjenigen des
sozialen Ausgleichs, sowie mit dem der Verantwortung des Einzelnen gegenüber dem Ganzen
verbindet. Ähnliche Modelle haben viele europäische Staaten der Nachkriegszeit, gewiss in
Abwandlungen, entwickelt. Aufgrund aktueller Herausforderungen, wie die Alterung der
Bevölkerung, Veränderungen in der Arbeitswelt, gesellschaftlicher Wandel z.B. im Hinblick
auf die Rolle der Frauen, hebt auch die Europäische Kommission einen Modernisierungs- und
Anpassungsbedarf des sozialen Sicherungssystems hervor. Dies trifft in nicht geringem Maße
auch auf die Bundesrepublik zu.
Universität Rostock - Institut für Soziologie und Demographie
Prof. Dr. Peter A. Berger - Seminar „Soziologie des Wohlfahrtsstaates“ - Sommersemester 2007
Der deutsche Sozialstaat
- ein Überblick ______________________________________________________________________
Text: Christoph Butterwegge „Wohlfahrtsstaat im Wandel: Probleme und Perspektiven der
Sozialpolitik“
Zusammenfassung von Stefanie Geisler
Ö wichtig eine Klärung der Begriffe Sozialpolitik und Wohlfahrtsstaat (Problem hierbei: in
Fachliteratur eine Vielzahl von Auffassungen)
Ö Begriffe wie Sozialpolitik, der Sozialstaat und das System der sozialen Sicherung gehören eng
zusammen, ohne identisch zu sein!
Definition Sozialpolitik
Ö Mittel um soziale Benachteiligung und Gegensätze innerhalb der Gesellschaft auszugleichen und
zwar durch politisches Handeln
Ö Entstehung der Sozialpolitik: Sozialpolitik = Produkt der Moderne (bspw. waren Arme im
Mittelalter eher Objekte karitativer Zuwendung von privaten Einrichtungen wie Orden und
Klöstern)
Ö Sozialpolitik
ist
untrennbar
mit
gesellschaftlichen
Eigentums-,
Produktions-
und
Machtverhältnissen verbunden und soll die Integration bestimmter sozialer Gruppen, Schichten
und Klassen in die „vorherrschende“ soziale und politische Ordnung erleichtern
Ö Butterwegge hält hierzu auch fest: „(…) Sozialpolitik ist Sisyphusarbeit, weil sie ihr eigentliches
Ziel – gleiche Entfaltungsmöglichkeiten für alle Gesellschaftsmitglieder herzustellen – nie
erreicht, aber immer wieder Teilerfolge hinsichtlich der Schaffung sozialer Gerechtigkeit
aufzuweisen hat, die ohne ihre Bemühungen ausbleiben würden (…)“ (Butterwegge, S. 17)
Ö Unterscheidung in drei Formen der Sozialpolitik:
•
emanzipatorische
Sozialpolitik
(dient
der
Befreiung
unterversorgter
bzw.
unterprivilegierter Gesellschaftsmitglieder von Zwängen)
•
kompensatorische
Sozialpolitik
(gleicht
Nachteile
aus,
welche
durch
das
Wirtschaftssystem verursacht sind)
•
kompetitorische Sozialpolitik (am Wettbewerb orientiert)
Ö jeder moderne Nationalstaat betreibt eine Sozialpolitik, aber erst deren Reichweite, Qualität und
Quantität machen ihn zum Sozialstaat
Definition Sozialstaat
Ö stellt dem System der sozialen Sicherung den institutionellen Rahmen (=Kern des Sozialstaates)
Ö Unterscheidung zwischen Wohlfahrts- und Sozialstaat: für die meisten Wissenschaftler ist der
Begriff Sozialstaat eindeutiger gefasst und vermeidet damit Fehldeutungen, wie bspw. in den
Vereinigten Staaten, wo zwischen
•
welfare (= unerwünschter Notwendigkeit) und
•
social security (sozialer Sicherheit) unterschieden wird
Begriffe wie Wohlfahrt werden häufig negativ assoziiert
Ö Sozialstaat sollte immer die Summe seiner sozialen Sicherungssysteme sein, eine Reduktion auf
den reinen institutionellen Kern wäre falsch (bspw. nur auf Versicherungs-, Versorgungs- und
Fürsorgeeinrichtungen)
Ö „(…) In Abgrenzung zum fürsorgenden Wohlfahrtstaat orientiert sich der koorperative Sozialstaat
nicht an einheitlichen, sondern an gleichwertigen Lebensverhältnissen (…)“ (Butterwegge, S. 13)
Ö Sozialstaatlichkeit beinhaltet drei Aspekte:
•
Höchstmaß an sozialer Sicherheit für alle Mitglieder der Gesellschaft (in Bezug auf
Wohlstand, Produktivität und Wirtschaftskraft)
•
Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit (Bedarfs- und Leistungsgerechtigkeit)
•
Streben
nach
sozialer
Gleichheit
(Ausgleich
von
Einkommens-
und
Vermögensunterschieden)
Ö nach Gosta Esping-Andersen werden drei Sozialstaatstypen unterschieden (Vgl. Butterwegge, S.
19):
1. liberale Regime (Australien, Kanada, USA)
2. korporatistische Regime (Deutschland, Österreich, Frankreich)
3. sozialdemokratische Regime (Dänemark, Schweden, Norwegen)
diese Unterscheidung ist jedoch nicht Kritikfrei und viele Wissenschaftler halten die
Dualisierungstendenz aller Regimetypen für den gemeinsamen Kern (d.h. alle drei Typen
durchzieht eine Tendenz zur Dualisierung der Gesellschaften: im liberalen Regime durch die
Herabsetzung sozialer Leistungen; im korporatistischen Regime durch die Segmentierung der
Arbeitsmärkte und daran anschließende Sozialleistungen und im sozialdemokratischen Regime die
unzureichende Armutsversorgung)
Ö das deutsche sozialstaatliche Modell wird als „konservativ-korporatistisches Sicherungssystem“
verstanden und zeichnet sich durch zwei Besonderheiten aus:
•
Sozialversicherungsstaat, Finanzierung nur zu einem Drittel aus dem Staatshaushalt
•
Wohlfahrtsverbändestaat, bei dem Ämter und Behörden eher eine Nebenrolle bei der
Erbringung von sozialen Dienstleistungen spielen
Ö nach OECD-Niveau (Organisation for Economic Cooperation and Development = Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ist Deutschland im europäischen
Leistungsvergleich nur Mittelmaß(!) bei der sozialen Sicherung seiner Bürger [im Vergleich
hierzu: bis Ende der 70er Jahre belegte Deutschland noch führende bis deutlich
überdurchschnittliche Positionen]
Definition Wohlfahrtsstaat
Ö komplexes System der sozialen Sicherung, indem gezielt in Wirtschaftsprozesse eingegriffen und
deren Rahmenbedingungen durch finanz-, steuer- und strukturpolitische Entscheidungen
beeinflusst werden
Ö „(…) demnach avanciert ein Gemeinwesen dadurch zum Wohlfahrtsstaat, dass es die
Verantwortung für die Verteilung von Lebenschancen durch eine gesetzliche Fixierung von
Rechtsansprüchen auf die Zuteilung bestimmter Güter oder Dienste institutionalisiert. (…)“
(Butterwegge, S. 14)
Ö Wohlfahrtsstaat bezeichnet:
•
einen Satz politischer Reaktionen auf gesellschaftliche Strukturwandlungen im Rahmen
der Modernisierung
•
der mit staatlichen Interventionen in die gesellschaftliche Verteilung von Lebenschancen
(Einkommen, Gesundheit, Wohnen und Bildung) eingreift und
•
auf die Förderung der Sicherheit der Bevölkerung abzielt
Unter Sozial- und Wohlfahrtsstaat versteht man demnach:
Ö ein Gemeinwesen, das seine Mitglieder gegen allgemeine Lebensrisiken (Krankheit, Invalidität,
Erwerbslosigkeit, Unterversorgung im Alter u.a.) schützt und davon Betroffenen, Benachteiligten
und Bedürftigen eine ausreichende Unterstützung gewährt
Ö basiert also nicht auf persönlichen, emotionalen oder individuellen Beziehungen und
Entscheidungen, sondern auf einem gesellschaftspolitischen Konsens verschiedener Klassen und
Gesellschaftsschichten
Ö „(…) Sozial- und Wohlfahrtsstaatlichkeit ist (…) ein in Verfassungen, Gesetze und Verodnungen
kodifizierter Vergesellschaftungsmodus, der eine Parteinahme für sozial Schwächere voraussetzt,
Eingriffe in das Wirtschaftsleben bedingt und neben Schutz- auch Gestaltungsaufgaben umfasst
(…)“ (Butterwegge, S. 15)
Text: Frank Pilz „Der Sozialstaat: Ausbau, Kontroversen, Umbau“
Zur Geschichte: Staatsgesetzgebung nach Bismarck
Ö Sozialgesetzgebung in den 1880er Jahren vom Reichstag verabschiedet
Merkmale:
•
Grundgedanke: Berechenbarkeit von sozialen Risiken!
•
Einführung einer reichsweiten Krankenversicherung zunächst für Arbeiter in der
gewerblichen Wirtschaft, dann auch im Transportgewerbe und teilweise in Staatsbetrieben
(damals Zwangsversicherung)
•
Finanzierung der Versicherung aus Beiträgen der versicherten Arbeitnehmer, den
Arbeitgebern und Reichszuschüssen
Ö 1884 kam Unfallversicherung hinzu, finanziert seither allein aus Unternehmerbeiträgen
Ö 1889 wurde für alle Arbeiter, Gehilfen, Gesellen und Lehrlinge die Invaliditäts- und
Altersversicherung eingeführt, finanziert aus Beiträgen der Arbeitnehmern und Arbeitgebern
(jeweils zur Hälfte)
Ö „(…) Das seit der Verabschiedung der Bismarckschen Sozialgesetzgebung vorherrschende
Versicherungsprinzip bzw. (versicherungstechnische) Äquivalenzprinzip verlangt also, dass zur
Sicherung gegen soziale Risiken wie Krankheit, Unfälle, Alter und Arbeitslosigkeit
Beitragszahlungen entrichtet und im Fall des Risikoeintritts dafür Leistungen gewahrt werden.
(…)“ (Pilz, S. 92)
Ö bis zum Ende des Ersten Weltkrieges war die staatliche Sozialpolitik weitgehend auf die
Armenpolitik beschränkt und die Leistungen eher karg
bspw. war 1918 die Unterstützung
der Armen weitgehend Angelegenheit kirchlicher Wohlfahrtsorganisationen, der Kommunen und
des Reichs
Ö 1924 Einführung des sozialstaatlich verbrieften Rechts auf Fürsorge
Ö 1961 wurde dieses Recht durch das Bundessozialhilfegesetz ersetzt
mit diesem sozialen Sicherungsnetz sollen hilfsbedürftige Bürger geschützt werden, falls
staatliche oder private Sicherungssysteme versagen
das materielle Existenzminimum soll gesichert und ein Beitrag zu einem
menschenwürdigen Leben geleistet werden
„(…)Nach dem Fürsorgeprinzip werden also Leistungen wie die Sozialhilfe gewährt, wenn die
Betroffenen sich selbst nicht helfen oder die erforderlichen Leistungen von anderer Seite nicht zur
Verfügung gestellt werden können. Geld- und Sachleistungen werden ohne vorherige
Beitragszahlungen bewilligt, wenn der Betroffene bei Eintritt einer Notlage seine Bedürftigkeit
nachweist. (…)“ (Pilz, S. 94).
Grundlagen und Kennzeichen des sozialen Sicherungssystems
Ö zunächst sollten wichtige soziale Prinzipien, Strukturelemente und der organisatorische Aufbau
geklärt werden (um Verständnis zu erleichtern)
Ö das soziale Sicherungssystem aufgebaut auf (Prinzipien besitzen unterschiedliches Gewicht):
•
Subsidiaritätsprinzip
•
Solidaritätsprinzip
•
Äquivalenzprinzip
•
Bedarfsprinzip
Erklärung Subsidiaritätsprinzip
Ö das Subsidiaritätsprinzip greift, wenn Instanzen wie Familie, Verwandtschaft oder Freunde keine
Hilfestellung mehr geben können
dann greift der Staat als „Ausfallbürge“ ein
erst wenn die individuellen Hilfsquellen erschöpft sind, hat der
übergeordnete Verband das Recht + auch die Pflicht, Hilfe zu leisten
Ö bei Hilfsbedürftigkeit sollen zuerst sozialen Einheiten, wie Wohlfahrtsverbände (bspw. Caritas
oder Arbeiterwohlfahrt) und dann die Bundes- und EU-Ebene die benötigten Leistungen erbringen
Erklärung Solidaritätsprinzip
Ö Solidaritätsprinzip ist auf das Einstehen füreinander ausgelegt, also auf wechselseitige
Hilfsbereitschaft
Ö Bedeutung für die Solidargemeinschaften (bspw. Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung, Rentenversicherung): Umverteilung von Erwerbstätige auf Arbeitslose,
Gesunde auf Kranke und jüngere auf ältere Mitmenschen
Erklärung Äquivalenzprinzip
Ö Kopplung von Leistungen an vorher gezahlte Beiträge (aber: Anwendung nur bedingt, durch die
Berücksichtigung des Solidaritätsprinzips)
Ö Das Äquivalenzprinzip soll demnach sicher stellen, das keine Leistungen von „Nichtberechtigten“
empfangen werden oder dieses zumindest erschwert wird
„ (…) Zwar findet innerhalb der Sicherungssysteme eine erhebliche Umverteilung zwischen
erwerbstätigen und arbeitslosen Menschen, zwischen kranken und gesunden Menschen sowie
zwischen kinderreichen und kinderlosen Familien statt, doch werden diese Umverteilungseffekte
nicht strategisch angestrebt, sondern als Folge der immer mehr alle Berufsgruppen erfassenden
Arbeitslosigkeit angesehen (…)“ (Pilz, S.95).
Ö selbst wenn diese Umverteilungseffekte nicht zufällig auftreten, sondern beispielsweise zwischen
den Geschlechtern oder Arbeitern und Angestellten verteilt sind, werden diese von der
Gesellschaft nicht (!) als moralisch anstößig begriffen
Ö in der Praxis lässt dieses Versicherungsprinzip kleinere Umverteilungsspielräume zu, so werden
heute beispielsweise in der Rentenversicherung Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten
angerechnet, ohne das vorher Beiträge gezahlt wurden
Ö diese Umverteilungsspielräume sind jedoch durch Regelungen begrenzt, beispielsweise durch die
Beitragsbemessungsgrenze (d.h. nur bis zu einer bestimmten monatlichen Bruttoeinkommensgrenze sind Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung zu zahlen,
darüber liegende Einkommen sind abgabenfrei)
Ö die Beitragsbemessungsgrenzen sollen gewährleisten, das die Bereitschaft des „Bezieher hoher
Einkommen“ zum Solidaritätsgedanken nicht überstrapaziert wird
Kritik an diesem Versorgungsprinzip
Ö im Mittelpunkt der Kritik steht die Altersversorgung der Beamten, weil hier unter Umgehung des
Solidaritätsprinzips bestimmte Gruppen von der Finanzierung der sozialen Sicherung freigestellt
werden (während dieses Prinzip für Kriegsopfer unumstritten ist)
Merkmale des deutschen sozialen Sicherungssystems
Ö zeichnet sich durch verschiedene Strukturmerkmale aus:
•
Konstruktion als Pflichtversicherung
•
Hoher Stellenwert des Äquivalenzprinzips
•
Kopplung des Leistungsbezugs an Erwerbstätigkeit
•
Beitragsbemessungsgrenzen
•
Beitragsparität von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
•
Defizithaftung des Bundes
Ö das Absicherungssystem ist als Pflichtversicherung angelegt (= die Konstruktion als
Pflichtversicherung soll sicher stellen, dass diejenigen die Beitragszahlungen geleistet haben auch
entsprechende Leistungen erhalten)
Ö Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben gemeinsam Verantwortung und damit auch Belastungen zu
tragen (Grund: paritätische Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge)
Organisation/ Merkmale der einzelnen Versicherungszweige
Am Beispiel der Rentenversicherung
Ö angewandte Finanzierungsart hier: Umlageverfahren mit Versicherungspflicht!
Ö d.h. die Einnahmen werden von den Beitragszahlern unmittelbar an die Leistungsempfänger
weitergeleitet (umgelegt) und damit zur Deckung der laufenden Ausgaben verwendet
Ö in diesem System überwiegt das Äquivalenzprinzip (ÄP), das jedoch durch das Solidaritätsprinzip
abgeschwächt wird (demnach wird ÄP nicht streng angewendet)
Ö Ziele der deutschen Rentenversicherung:
•
Lebensstandardabsicherung
•
Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung
Ö die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird gegliedert in:
1. Arbeiterrentenversicherung (beinhaltet Landesversicherungsanstalten und Sonderanstalten)
2. Angestelltenrentenversicherung (Bundesversicherungsanstalt)
3. Knappschaftliche Rentenversicherung der Bergleute
seit 2005 sind 1) und 2) unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ zusammengefasst
Ö selbstständige Erwerbstätige haben eigene Trägerschaften:
1. Versicherungen freier Berufe
2. Handwerksversicherung
3. Altershilfe für Landwirte
Ö durch die starke Alterung der Gesellschaft wurde „Riester-Rente“ eingeführt, d.h. dem einzelnen
Bürger wurde mehr Verantwortung für die Alterversorgung übertragen
Am Beispiel der Krankenversicherung
Ö die deutsche Krankenversicherung teilt sich in zwei Versicherungsarten:
•
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer (etwa
90% der Bevölkerung)
•
private Krankenversicherung (PKV)
Ö Zusammensetzung PKV: einige Bevölkerungsteile sind hier teilversichert (bspw. Beamte) andere
voll versichert (aber etwa nur 10% der Bevölkerung)
in PKV herrscht Äquivalenzprinzip!
Ö Zusammensetzung GKV: Studenten, Landwirte, Rentner und Arbeitslose sind bei der GKV
pflichtversichert
Ö keine Versicherungspflicht dagegen: Beamte, Richter und die meisten Selbstständigen
Ö Grundsatz: jedem Versicherten steht unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Beruf eine
umfassende Versorgung zu
Ö die gesetzliche Krankenversicherung ist in einzelne Krankenkassen gegliedert:
•
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
•
Ersatzkassen wie bspw. die Barmer Ersatzkrankenkasse, Techniker-Krankenkasse,
Betriebskranken- und Innungskrankenkassen
Ö diese gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und besitzen eine
Selbstverwaltung
Ö Finanzierung der GKV: überwiegend aus Beiträgen der Versicherten, zunehmend aber aus
Zuzahlungen der Patienten (Beiträge werden hier zur einen Hälfte vom Arbeitgeber und zur
anderen vom Arbeitnehmer entrichtet)
für Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld
zahlt Bundesagentur für Arbeit die Beiträge
tendenziell ist die Beitragsentwicklung steigend
Ö im Gegensatz zur PKV werden in der GKV die Beiträge nicht nach dem Äquivalenzprinzip
risikoabhängig gestaffelt, sondern auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet
Ö Leistungen der GKV:
•
kurative Leistungen (u.a. ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Arzneimittelversorgung, Krankenhausbehandlung)
•
präventive Leistungen (Früherkennung und Verhütung von Krankheiten)
•
Rehabilitationsleistungen (u.a. Therapien)
•
Leistungen zur Familienplanung (u.a. Hilfe bei Empfängnisverhütung, Schwangerschaft
und Mutterschaft oder Schwangerschaftsabbruch)
•
Flankierende Leistungen (u.a. häusliche Krankenpflege, Krankentransporte)
•
andere Leistungen, wie bspw. Geldleistungen (u.a. Krankengeld, Mutterschafts- und
Entbindungsgeld)
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