Therapeutische Konzeption

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Drehscheibe e.V.
Burgstraße 72
53332 Bornheim
„Intensiv Betreutes Einzelwohnen“
Therapeutische Konzeption
Soziale und berufliche Integration von
Suchtkranken und psychisch oder
körperlich kranken Menschen
Erprobung und Durchführung einer
selbstständigen Lebensweise außerhalb
einer stationären Einrichtung
Inhaltsverzeichnis
1.
Einführung
2.
Zielgruppen
3.
Aufnahmevoraussetzungen
4.
Umfang der Betreuung
5.
Individuelle Betreuungsmaßnahmen
6.
Zielsetzung
7.
Vertragsdauer
8.
Personal und Qualifikation
9.
Finanzierung
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1. Einführung
Das vorliegende Konzept wurde für den Personenkreis der chronisch drogenabhängigen Menschen
mit Mehrfachdiagnosen entwickelt. Des Weiteren sollen mit dem vorliegenden Konzept auch
psychisch- oder körperlich kranke Menschen unterstützt werden, die, der nachfolgend beschriebenen
Hilfe benötigen. Diese Personenkreise wachsen seit Jahren erheblich, so dass es hier zu einer Lücke
in der psychosozialen Versorgung kommt.
Aufgrund der Erfahrung in der Arbeit mit chronisch drogenkranken und psychisch kranken
Menschen ergibt sich die Notwendigkeit, dem betroffenen Personenkreis ein „Intensiv Betreutes
Einzelwohnen“ anzubieten. Hier wird die ihnen die Möglichkeit gegeben, soziale, kognitive und
lebenspraktische Kompetenzen zu erwerben, eigenverantwortlich zu trainieren und zu festigen. Es
ist das Ziel, sowenig Hilfe wie möglich und soviel wie nötig anzubieten, um größtmögliche
Selbstständigkeit in allen Lebensbereichen zu erreichen.
Die Entlassung aus einer vollstationären Einrichtung in die Selbstständigkeit würde ohne stützende
therapeutische Maßnahmen in vielen Fällen eine Überforderung und Gefährdung der Personen
darstellen. Im Suchtbereich soll hiermit Rückfällen vorgebeugt und bei psychisch kranken Menschen
stationäre Aufenthalte vermieden werden.
Das „Betreute Wohnen“ bietet die Möglichkeit der Erprobung und Durchführung einer
selbstständigeren Lebensweise, außerhalb des schützenden Rahmens einer stationären Einrichtung.
Die Beschäftigung im Integrationsbetrieb bietet Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht
vermittelbar sind die Möglichkeit der regelmäßigen Beschäftigung und der Belastungserprobung.
Die Ansiedelung in Bornheim bietet gute Einbindung in die bereits bestehende soziale und
wirtschaftliche Infrastruktur. Wir arbeiten sehr eng mit der soziotherapeutischen Einrichtung „Die
Torburg“ zusammen und können so eine kurzfristige und örtlich nahe gelegene ambulante
Tagesbetreuung gewährleisten.
Behörden, Suchtberatung und mögliche Arbeitsplätze sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut
erreichbar.
Auch gibt es in unmittelbarer Nähe genügend Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung.
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2. Zielgruppen
 Chronisch drogenabhängige Menschen, sowie s.g. Mehrfachdiagnosen die sich schon längere
Zeit in einer stationären therapeutischen Facheinrichtung stabilisiert haben, die jedoch
anschließend für ein Leben in Eigenverantwortung noch adäquate Hilfe benötigen.
 Personen, die chronisch abhängig und sozial entwurzelt sind, seit längerem in unserem Landkreis
leben, bisher von anderen Hilfsorganisationen betreut werden und eine gesellschaftliche
Reintegration anstreben.
 Psychisch kranke Menschen, die durch ihre Erkrankung ambulante Hilfen benötigen, um alleine
bzw. außerhalb eines stationären Rahmens leben zu können.
 Körperlich kranke Menschen, die durch ihre Erkrankung psychosozialer Hilfe bedürfen, um
selbständig leben zu können.
3. Aufnahmevoraussetzungen
Die Personen sollten in der Lage sein, alle lebenspraktischen Tätigkeiten weitgehend selbstständig
oder mit ambulanter Hilfe ausführen zu können.
Der körperliche Entzug muss abgeschlossen sein und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung
vorliegen.
Der Kostenträger muss der Betreuungsform „Betreutes Einzelwohnen“ zugestimmt haben
(Kostenzusage aufgrund des IHP des LVR).
Der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen dem Verein Drehscheibe e.V. und dem
Betreuten muss erfolgt sein.
Für die Aufnahme in den Integrationsbetrieb muss, bei Hartz IV- Empfängern, ein mit der
zuständigen Arge abgestimmter Vertrag vorliegen.
4. Umfang der Betreuung
Der Umfang der Betreuung ist individuell durch die gesundheitliche, soziale oder berufliche
Situation der Betreuten bestimmt. Dieser Bedarf wird aufgrund eines gemeinsam erstellten
individuellen Hilfeplans in einer Hilfeplankonferenz ermittelt. Auf Grundlage des daraufhin
ergangenen Bewilligungsbescheids wird gemeinsam ein wöchentliches Terminraster festgelegt.
Bei chronisch abhängigen Menschen kann selbst nach jahrelanger Abstinenz ein Rückfall nicht
ausgeschlossen werden. Der Rückfall wird im Normalfall nicht zur Vertragsauflösung führen,
sondern unter professioneller Hilfe des Mitarbeiters aufgearbeitet werden.
Im ersten Jahr des „Betreuten Einzelwohnens“ ist mit einem erhöhten Betreuungsaufwand zu
rechnen.
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5. Individuelle Betreuungsmaßnahmen

Wohnungsvermittlung oder -beschaffung

Vermittlung in Tagesstrukturierende Maßnahmen (LT24) in uns bekannten Einrichtungen

Bei individueller Eignung Anstellung im eigenen Integrationsbetrieb

Hilfe zur Sicherung der materiellen Existenz (Kontaktpflege mit dem Arbeitgeber,
Arbeitsamt, Arge, Sozialamt und sonstige Behörden)

Krisenintervention

regelmäßige Beratungsgespräche (Gruppen- oder Einzelgespräche)

Freizeit- und Aktivierungsangebote

Hilfen zur Alltagsstrukturierung und Haushaltsführung

Anleitung zur Gesundheitserhaltung

Vermittlung in eine Selbsthilfegruppe

Anhalten zur fortgesetzten ärztlichen Betreuung

Beratung und Vermittlung bei Problemen am Arbeitsplatz, der beruflichen oder sozialen
Rehabilitation

Beratung des sozialen Umfeldes

Vernetzung und Koordinierung der unterschiedlichen psychosozialen, medizinischen und
institutionellen Hilfsangebote

Herausarbeiten von individuellen Schwierigkeiten und möglichen Lösungen und
Kompetenzen, Aktivierung von Eigenmotivation und Selbsthilfepotentialen

Vermittlung von Krankheitseinsicht, Hilfen zur Krankheits- und Behinderungsverarbeitung
6. Zielsetzung
Ziel ist, den größtmöglichen Rehabilitationsgrad bei einer sozialen Wiedereingliederung auf der
Grundlage einer dauerhaften, zufriedenen und als sinnvoll erlebten (abstinenten) Lebensweise zu
erreichen.
7. Vertragsdauer
Die Dauer des „Betreuten Einzelwohnens“ begründet sich auf der Kostenzusage des LVR. Sie sollte
jedoch mindestens 1 Jahr betragen. Nach Beendigung des Bewilligungszeitraums kann ein neuer
Bedarfsantrag beim LVR gestellt werden. Bei entsprechender Entwicklung und ausreichender
Fähigkeit einer völlig eigenständigen Lebensführung wird eine Vertragsauflösung angestrebt.
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Die Arbeitsverträge der im Integrationsbetrieb auf 1-Euro-Job-Basis angestellten Mitarbeiter können
nur mit Einverständnis der zuständigen Arge aufgelöst werden.
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8. Personal und Qualifikation
Unser Personal besteht aus Fachkräften (Sozialpädagogen, -arbeiter, Ergotherapeuten), die auf eine
jahrelange Erfahrung im Umgang mit suchtkranken und psychisch kranken Menschen zurückblicken
können. Diese Fachkräfte sind entweder fest angestellt oder arbeiten ehrenamtlich.
9. Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt über die Krankenkasse nach § 26 SGB IX oder nach dem SGB XII durch
den Sozialhilfeträger. Der überörtliche Sozialhilfeträger LVR kommt im Falle der Zuständigkeit
lediglich für die Betreuungs- und Verwaltungskosten auf.
Die anfallenden Kosten für Miete und Lebensunterhalt erhält der Betreute aus seinen jeweiligen
Mitteln wie Rente, Arbeitsentgelt oder Sozialhilfe (örtlicher Sozialhilfeträger).
Roland Heise-Hoestermann
Isabelle Stammen
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
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