Drehscheibe e.V. Burgstraße 72 53332 Bornheim „Intensiv Betreutes Einzelwohnen“ Therapeutische Konzeption Soziale und berufliche Integration von Suchtkranken und psychisch oder körperlich kranken Menschen Erprobung und Durchführung einer selbstständigen Lebensweise außerhalb einer stationären Einrichtung Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Zielgruppen 3. Aufnahmevoraussetzungen 4. Umfang der Betreuung 5. Individuelle Betreuungsmaßnahmen 6. Zielsetzung 7. Vertragsdauer 8. Personal und Qualifikation 9. Finanzierung 2 1. Einführung Das vorliegende Konzept wurde für den Personenkreis der chronisch drogenabhängigen Menschen mit Mehrfachdiagnosen entwickelt. Des Weiteren sollen mit dem vorliegenden Konzept auch psychisch- oder körperlich kranke Menschen unterstützt werden, die, der nachfolgend beschriebenen Hilfe benötigen. Diese Personenkreise wachsen seit Jahren erheblich, so dass es hier zu einer Lücke in der psychosozialen Versorgung kommt. Aufgrund der Erfahrung in der Arbeit mit chronisch drogenkranken und psychisch kranken Menschen ergibt sich die Notwendigkeit, dem betroffenen Personenkreis ein „Intensiv Betreutes Einzelwohnen“ anzubieten. Hier wird die ihnen die Möglichkeit gegeben, soziale, kognitive und lebenspraktische Kompetenzen zu erwerben, eigenverantwortlich zu trainieren und zu festigen. Es ist das Ziel, sowenig Hilfe wie möglich und soviel wie nötig anzubieten, um größtmögliche Selbstständigkeit in allen Lebensbereichen zu erreichen. Die Entlassung aus einer vollstationären Einrichtung in die Selbstständigkeit würde ohne stützende therapeutische Maßnahmen in vielen Fällen eine Überforderung und Gefährdung der Personen darstellen. Im Suchtbereich soll hiermit Rückfällen vorgebeugt und bei psychisch kranken Menschen stationäre Aufenthalte vermieden werden. Das „Betreute Wohnen“ bietet die Möglichkeit der Erprobung und Durchführung einer selbstständigeren Lebensweise, außerhalb des schützenden Rahmens einer stationären Einrichtung. Die Beschäftigung im Integrationsbetrieb bietet Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind die Möglichkeit der regelmäßigen Beschäftigung und der Belastungserprobung. Die Ansiedelung in Bornheim bietet gute Einbindung in die bereits bestehende soziale und wirtschaftliche Infrastruktur. Wir arbeiten sehr eng mit der soziotherapeutischen Einrichtung „Die Torburg“ zusammen und können so eine kurzfristige und örtlich nahe gelegene ambulante Tagesbetreuung gewährleisten. Behörden, Suchtberatung und mögliche Arbeitsplätze sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Auch gibt es in unmittelbarer Nähe genügend Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung. 3 2. Zielgruppen Chronisch drogenabhängige Menschen, sowie s.g. Mehrfachdiagnosen die sich schon längere Zeit in einer stationären therapeutischen Facheinrichtung stabilisiert haben, die jedoch anschließend für ein Leben in Eigenverantwortung noch adäquate Hilfe benötigen. Personen, die chronisch abhängig und sozial entwurzelt sind, seit längerem in unserem Landkreis leben, bisher von anderen Hilfsorganisationen betreut werden und eine gesellschaftliche Reintegration anstreben. Psychisch kranke Menschen, die durch ihre Erkrankung ambulante Hilfen benötigen, um alleine bzw. außerhalb eines stationären Rahmens leben zu können. Körperlich kranke Menschen, die durch ihre Erkrankung psychosozialer Hilfe bedürfen, um selbständig leben zu können. 3. Aufnahmevoraussetzungen Die Personen sollten in der Lage sein, alle lebenspraktischen Tätigkeiten weitgehend selbstständig oder mit ambulanter Hilfe ausführen zu können. Der körperliche Entzug muss abgeschlossen sein und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegen. Der Kostenträger muss der Betreuungsform „Betreutes Einzelwohnen“ zugestimmt haben (Kostenzusage aufgrund des IHP des LVR). Der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen dem Verein Drehscheibe e.V. und dem Betreuten muss erfolgt sein. Für die Aufnahme in den Integrationsbetrieb muss, bei Hartz IV- Empfängern, ein mit der zuständigen Arge abgestimmter Vertrag vorliegen. 4. Umfang der Betreuung Der Umfang der Betreuung ist individuell durch die gesundheitliche, soziale oder berufliche Situation der Betreuten bestimmt. Dieser Bedarf wird aufgrund eines gemeinsam erstellten individuellen Hilfeplans in einer Hilfeplankonferenz ermittelt. Auf Grundlage des daraufhin ergangenen Bewilligungsbescheids wird gemeinsam ein wöchentliches Terminraster festgelegt. Bei chronisch abhängigen Menschen kann selbst nach jahrelanger Abstinenz ein Rückfall nicht ausgeschlossen werden. Der Rückfall wird im Normalfall nicht zur Vertragsauflösung führen, sondern unter professioneller Hilfe des Mitarbeiters aufgearbeitet werden. Im ersten Jahr des „Betreuten Einzelwohnens“ ist mit einem erhöhten Betreuungsaufwand zu rechnen. 4 5. Individuelle Betreuungsmaßnahmen Wohnungsvermittlung oder -beschaffung Vermittlung in Tagesstrukturierende Maßnahmen (LT24) in uns bekannten Einrichtungen Bei individueller Eignung Anstellung im eigenen Integrationsbetrieb Hilfe zur Sicherung der materiellen Existenz (Kontaktpflege mit dem Arbeitgeber, Arbeitsamt, Arge, Sozialamt und sonstige Behörden) Krisenintervention regelmäßige Beratungsgespräche (Gruppen- oder Einzelgespräche) Freizeit- und Aktivierungsangebote Hilfen zur Alltagsstrukturierung und Haushaltsführung Anleitung zur Gesundheitserhaltung Vermittlung in eine Selbsthilfegruppe Anhalten zur fortgesetzten ärztlichen Betreuung Beratung und Vermittlung bei Problemen am Arbeitsplatz, der beruflichen oder sozialen Rehabilitation Beratung des sozialen Umfeldes Vernetzung und Koordinierung der unterschiedlichen psychosozialen, medizinischen und institutionellen Hilfsangebote Herausarbeiten von individuellen Schwierigkeiten und möglichen Lösungen und Kompetenzen, Aktivierung von Eigenmotivation und Selbsthilfepotentialen Vermittlung von Krankheitseinsicht, Hilfen zur Krankheits- und Behinderungsverarbeitung 6. Zielsetzung Ziel ist, den größtmöglichen Rehabilitationsgrad bei einer sozialen Wiedereingliederung auf der Grundlage einer dauerhaften, zufriedenen und als sinnvoll erlebten (abstinenten) Lebensweise zu erreichen. 7. Vertragsdauer Die Dauer des „Betreuten Einzelwohnens“ begründet sich auf der Kostenzusage des LVR. Sie sollte jedoch mindestens 1 Jahr betragen. Nach Beendigung des Bewilligungszeitraums kann ein neuer Bedarfsantrag beim LVR gestellt werden. Bei entsprechender Entwicklung und ausreichender Fähigkeit einer völlig eigenständigen Lebensführung wird eine Vertragsauflösung angestrebt. 5 Die Arbeitsverträge der im Integrationsbetrieb auf 1-Euro-Job-Basis angestellten Mitarbeiter können nur mit Einverständnis der zuständigen Arge aufgelöst werden. 6 8. Personal und Qualifikation Unser Personal besteht aus Fachkräften (Sozialpädagogen, -arbeiter, Ergotherapeuten), die auf eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit suchtkranken und psychisch kranken Menschen zurückblicken können. Diese Fachkräfte sind entweder fest angestellt oder arbeiten ehrenamtlich. 9. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt über die Krankenkasse nach § 26 SGB IX oder nach dem SGB XII durch den Sozialhilfeträger. Der überörtliche Sozialhilfeträger LVR kommt im Falle der Zuständigkeit lediglich für die Betreuungs- und Verwaltungskosten auf. Die anfallenden Kosten für Miete und Lebensunterhalt erhält der Betreute aus seinen jeweiligen Mitteln wie Rente, Arbeitsentgelt oder Sozialhilfe (örtlicher Sozialhilfeträger). Roland Heise-Hoestermann Isabelle Stammen Vorsitzender stellv. Vorsitzende 7