DE - Garantieschein

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GARANTIESCHEIN
Verkäufer:
KOVOBEL a. s.
Sitz:
Mostecká 229, 412 01 Litoměřice
Identifikationsnummer : 467 08 723
1.
Mit diesem Garantieschein gewährt der Verkäufer eine Garantie für Defekte, die sich an
der gekauften Ware in der Garantiezeit sichtbar machen und begrenzt die Bedingungen
dieser Garantie.
Die Mängelhaftung und etwaige Reklamationen richten sich nach den allgemein
verbindlichen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik. Durch die Gewährung der
Garantie sind die Rechte des Käufers, die sich an den Kauf der Sachen laut
Sonderrechtsvorschriften binden, nicht berührt.
2.
Garantiezeit:
Die Garantie bezieht sich auf nachweislich offenkundige Warenmängel oder auf
verborgene Mängel, verursacht durch Material- oder Produktionsdefekte. Der Verkäufer
ist dem Käufer für die Warendefekte in einem Zeitraum von 24 Monaten ab dem Tage
der Warenübernahme durch den Käufer verantwortlich. Sollten sich in diesem Zeitraum
an der Ware die angeführten Defekte sichtbar machen, so entfernt der Verkäufer kostenlos
die Warendefekte durch Reparatur oder er tauscht die defekten Teile oder tauscht das
defekte Produkt gegen ein neues aus, es gilt hier aber die Bedingung einer Warenrückgabe
an den Verkäufer.
Die Rechte aus der Mängelhaftung erlöschen, sollten sie in der Garantiezeit nicht geltend
gemacht worden sein.
3.
Bedingungen für die Gültigkeit der Garantie:
 der Verkäufer stellt dem Käufer bei dem Verkauf der Ware einen ordentlichen
Garantieschein mit Datum und Verkaufsstelle, mit Stempel und Unterschrift des
Verkäufers aus. Der Käufer ist verpflichtet den Garantieschein dem Verkäufer bei der
etwaigen Reklamation vorzulegen und deshalb bewahren Sie ihn in eigenem Interesse
sorgfältig auf
 der Käufer muss nach der Warenübernahme dieses unmittelbar kontrollieren und
ordentlich die Ware durchschauen, besonders mit der Zielrichtung auf die Vollständigkeit,
Qualität und etwaige Beschädigung. Die festgestellten offenkundigen Mängel müssen dem
Verkäufer schriftlich spätestens binnen 5 Tagen nach Übernahme der Ware durch den
Käufer gemeldet werden. Die sonstigen (verborgenen) Mängel ist der Käufer verpflichtet
unverzüglich danach zu reklamieren, sobald er sie feststellt
 der Käufer benutzt die Ware zu dem Zweck, zu welchem die Ware bestimmt wurde und
das im Einklang mit der „Pflege – und Instandhaltungsanleitung“
 beim Büromöbel wurde eine fachliche Montage durch den Verkäufer durchgeführt
 die Mängelhaftungsrechte macht der Käufer grundsätzlich beim Verkäufer geltend, bei
dem die Ware gekauft worden ist. Er muss dabei gleichzeitig den ordentlich ausgefüllten
Garantieschein vorlegen.
 das Mängelhaftungsrecht gegenüber dem Verkäufer kann nicht der Nachfolger des
Käufers geltend machen, auf den die Sache vertraglich übertragen worden ist.
4.
Für einen Mangel wird folgendes nicht gehalten:
 bei verchromten Produktteilen können geringe Unebenheiten an der Oberfläche und in
den Schweissnähten die Lichtspalten durch die Vernickelung vorkommen, was ein
natürliches Ergebnis der benutzten technologischen Vorgehensweise ist und es wird also
nicht für einen Funktions-, Material- oder Herstellungsmangel des Produktes gehalten
 bei den Produktteilen aus Holz oder bei deren Lederpolsterung (Naturmaterial) können
geringe Sichtunterschiede in der Struktur und im Design vorkommen, was durch die
Naturbeschaffenheit der benutzten Materialien gegeben ist und es wird also nicht für einen
Funktions-, Material- oder Herstellungsmangel des Produktes gehalten
 geringe technische und ästhetische Produktänderungen gegenüber der Vorlage oder des
Musters, Änderungen der Oberflächenbehandlung und deren Farbtöne an den Produkten,
Änderung der Farbtöne des Beschichtungsmaterials sind ausschliesslich Rechte des
Verkäufers (auch ohne vorherigen Hinweis), und sie werden nicht für einen Funktions-,
Material- oder Herstellungsmangel des Produktes gehalten.
5.
Aus der Garantie sind Mängel oder Minderqualität, verursacht besonders durch:
 Produktbenutzung, die in Widerspruch zu der durch den Verkäufer gelieferten „Pflege –
und Instandhaltungsanleitung“ steht oder durch ungeeignete Benutzung unter Bezugnahme
auf die Gebrauchseigenschaften oder wenn das Produkt in Widerspruch zum Zweck, für
den das Produkt bestimmt ist, benutzt wird
 ungeeignete Lagerung
 fehlerhafte Bedienung oder Instandhaltung
 laienhafte Montage oder Reparaturen
 gewaltsame Beschädigung durch Wirkung von mechanischen, chemischen Einflüssen,
infolge der Wirkung von Naturkatastrophen, Beschädigung bei dem Transport durch den
Käufer
 übliche Alterung der benutzten Materialien sowie der Oberflächenbehandlungen
 laufende Abnutzung
 bei dem Verkauf der benutzten Ware ist der Verkäufer für die Mängel, entstanden durch
die Benutzung oder durch die Abnutzung, nicht verantwortlich
 bei der für einen niedrigeren Preis verkauften Ware ist der Verkäufer für die Mängel
nicht verantwortlich, für die der niedrigere Preis vereinbart wurde
herausgenommen.
6.
Sollte der Warentransport durch den Verkäufer sichergestellt werden, so melden Sie die
etwaigen Mängel, offenkundige Mängel oder Warenbeschädigung sofort nach dem
Abladen dem Verfrachter und folgend dem Verkäufer, bei dem die Ware gekauft worden
ist.
Etwaige Informationen übermitteln wir Ihnen gerne unter der Nummer 00420416/732 568
(571) – Verkaufsabteilung, schriftlich oder persönlich an der Adresse KOVOBEL a.s.,
Mostecká 13, 412 38 Litoměřice, Tschechien.
------------------------------------Datum und Verkaufsstelle
------------------------------------Stempel und Unterschrift des Verkäufers
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