GROSSER RAT AARGAU 05.59 Interpellation Reto Miloni, Mülligen, vom 1. März 2005 betreffend Auswahl von Verwaltungsräten für die AEW Energie AG sowie unabhängige Behandlung statutarischer Geschäfte durch mehr Machtbegrenzung und Transparenz Text: Der Regierungsrat wird gebeten, dem Grossen Rat zu folgenden Fragen Bericht zu erstatten: 1. Nach welchen Kriterien nominiert der Regierungsrat die einzelnen Verwaltungsräte für die zu 100% dem Staat Aargau gehörende AEW und deren Präsidenten? 2. Wie stellt er dabei rechtsstaatliche Prinzipien (Gewaltenteilung und politische Machtaufteilung) sicher, garantiert Willkürfreiheit sowie Kontrolle über staatliche Effizienz sowie demokratische Beteiligung an zu treffenden Entscheiden ohne ungerechtfertigte Majorisierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen? 3. Wie genau und nach welchen Kriterien bewertet er dabei a) fachliche Kompetenz, b) persönliche Kompetenz, c) Unabhängigkeit? 4. Ist der Regierungsrat bereit, dafür auf die Hilfe externer, qualifizierter Executive-SearchFirmen abzustellen, um den Fächer, der für ein solches Amt kandidierenden Bewerberinnen/Bewerber möglichst breit zu halten, Minderheiten nicht a priori auszuschliessen und die Auswahl nicht zum vornherein auf das Regierung, AEW und Verwaltung bekannte - oder genehme - Umfeld zu beschränken? 5. Nach welchen Entscheidungsrichtlinien oder Förderkriterien gelangt der Regierungsrat zu seinem Vorschlag für die Dividendenverwendung? Stützt er sich dabei auf ein Leitbild ab? Auf welches? 6. Inwiefern sieht der Regierungsrat das Prinzip von "checks and balances" garantiert, wenn der zuständige Stabsmitarbeiter des eigenen Departements sowohl Jahresrechnung als auch Protokoll genehmigt und der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Dividendenverwendung und der Wahl von Verwaltungsräten ohne jegliche parlamentarische Einflussmöglichkeit zustimmen darf? 7. Ist es zulässig und mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und minimalstem politischen Feingefühl vereinbar, wenn ein Regierungsrat - auch bloss interimistisch - das Unternehmen AEW selber leitet und darüber hinaus gleichzeitig noch in anderen von ihm kontrollierten Unternehmen aktiv Einfluss oder Einsitz nimmt (AXPO/NOK, EGL)? 8. Inwiefern sieht der Regierungsrat gegenüber der heutigen Praxis und mit Blick auf WOV Handlungsbedarf, damit das Parlament seiner anvisierten strategischen Funktion überhaupt gerecht werden kann? 2 Begründung: Die auch im Geschäftsjahr 2003/2004 wiederum ausgezeichnet operierende und zu 100% dem Staate Aargau gehörende Unternehmung AEW generiert hervorragende Unternehmensergebnisse: ein in 5 Jahren mehr als verzehnfachter Gewinn und Rückstellungen von über CHF 100 Mio. erlauben gemäss GV-Entscheid die Ausschüttung von CHF 4,5 Mio. ordentlicher Dividende und CHF 20,0 Mio. Sonderdividende. Zusätzlich soll ein AEW-Bonus im Betrag von CHF 18,0 Mio. an alle Kunden geleistet werden. Anlässlich der Generalversammlung wurden die gesamten statutarischen Geschäfte der AEW in knapp einer Viertelstunde diskussionslos behandelt und der abtretende Verwaltungsratspräsident Christian Speck gab bekannt, dass Regierungsrat Peter C. Beyeler interimistisch als Vizepräsident die Geschicke des Unternehmens leiten werde. So erfreulich sich das Unternehmensergebnis der AEW Energie AG präsentiert - das nicht nur durch operativ erfolgreiche Geschäftstätigkeit sondern auch durch Immobilienverkäufe der dem Staate Aargau gehörenden Grundstücke und Liegenschaften zu Stande kam - so unappetitlich ist die Machtfülle im Umfeld des Regierungsrats Beyeler: dass ein ihm direkt unterstellter Leiter der staatlichen Fachstelle Energie pars pro toto alle statutarischen Geschäfte und selbst die Wahlen ohne jegliche weitere Diskussion und parlamentarische Kontrolle abnicken darf, ist als grober Vorstoss gegen das Prinzip jeglicher "checks and balances" zu werten. Dass der Regierungsrat selber nun noch Verwaltungsratspräsident ad interim der AEW wird und in weiteren Energiegesellschaften als Verwaltungsrat Einsitz hat, legt den Begriff "Verfilzung" für den Aargauer Energiesektor und seine Exekutive nah. Jeder Gesetzgeber wünscht vom Regierungsrat, dass er die Verwaltungsräte der AEW mit grösster Umsicht auswählt und zusammenstellt. Dies erfordert detaillierte Anforderungsprofile an die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats als auch an das Gesamtgremium. Und es erfordert den Beizug externer Hilfe, um aus einem möglichst grossen Pool die wirklich besten Kandidatinnen und Kandidaten auswählen zu können. Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf Transparenz und Aequivalenz in dieser Sache: Die Grundidee der Gewaltenteilung im engeren Bereich der Behörden scheint bei der AEW und der Einflussnahme des Regierungsrats nicht gewährleistet, die Funktionsverteilung auf verschiedene Behörden nicht erfüllt, und die Machtkontrolle kaum vorhanden. Auch das Zustandekommen von Entscheiden ist für die Öffentlichkeit mangels transparenter Verfahren nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der Interpellanten bestehen bei der AEW zu wenige Kontrollmechanismen, welche das übermässige Eingreifen der Exekutivgewalt und bestimmter Gruppierungen in den Tätigkeitsbereich der AEW hinreichend ausschliessen. Spätestens mit Blick auf WOV ist diese unbefriedigende Situation zu korrigieren und es besteht dringend Handlungsbedarf. _______________ Mitunterzeichnet von 8 Ratsmitgliedern