grosser rat aargau 05.59

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GROSSER RAT AARGAU
05.59
Interpellation Reto Miloni, Mülligen, vom 1. März 2005 betreffend Auswahl von
Verwaltungsräten für die AEW Energie AG sowie unabhängige Behandlung
statutarischer Geschäfte durch mehr Machtbegrenzung und Transparenz
Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, dem Grossen Rat zu folgenden Fragen Bericht zu
erstatten:
1. Nach welchen Kriterien nominiert der Regierungsrat die einzelnen Verwaltungsräte für
die zu 100% dem Staat Aargau gehörende AEW und deren Präsidenten?
2. Wie stellt er dabei rechtsstaatliche Prinzipien (Gewaltenteilung und politische
Machtaufteilung) sicher, garantiert Willkürfreiheit sowie Kontrolle über staatliche Effizienz
sowie demokratische Beteiligung an zu treffenden Entscheiden ohne ungerechtfertigte
Majorisierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen?
3. Wie genau und nach welchen Kriterien bewertet er dabei
a) fachliche Kompetenz,
b) persönliche Kompetenz,
c) Unabhängigkeit?
4. Ist der Regierungsrat bereit, dafür auf die Hilfe externer, qualifizierter Executive-SearchFirmen abzustellen, um den Fächer, der für ein solches Amt kandidierenden
Bewerberinnen/Bewerber möglichst breit zu halten, Minderheiten nicht a priori
auszuschliessen und die Auswahl nicht zum vornherein auf das Regierung, AEW und
Verwaltung bekannte - oder genehme - Umfeld zu beschränken?
5. Nach welchen Entscheidungsrichtlinien oder Förderkriterien gelangt der Regierungsrat
zu seinem Vorschlag für die Dividendenverwendung? Stützt er sich dabei auf ein Leitbild
ab? Auf welches?
6. Inwiefern sieht der Regierungsrat das Prinzip von "checks and balances" garantiert,
wenn der zuständige Stabsmitarbeiter des eigenen Departements sowohl
Jahresrechnung als auch Protokoll genehmigt und der vom Verwaltungsrat
vorgeschlagenen Dividendenverwendung und der Wahl von Verwaltungsräten ohne
jegliche parlamentarische Einflussmöglichkeit zustimmen darf?
7. Ist es zulässig und mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und minimalstem politischen
Feingefühl vereinbar, wenn ein Regierungsrat - auch bloss interimistisch - das
Unternehmen AEW selber leitet und darüber hinaus gleichzeitig noch in anderen von ihm
kontrollierten Unternehmen aktiv Einfluss oder Einsitz nimmt (AXPO/NOK, EGL)?
8. Inwiefern sieht der Regierungsrat gegenüber der heutigen Praxis und mit Blick auf WOV
Handlungsbedarf, damit das Parlament seiner anvisierten strategischen Funktion
überhaupt gerecht werden kann?
2
Begründung:
Die auch im Geschäftsjahr 2003/2004 wiederum ausgezeichnet operierende und zu 100%
dem Staate Aargau gehörende Unternehmung AEW generiert hervorragende
Unternehmensergebnisse: ein in 5 Jahren mehr als verzehnfachter Gewinn und
Rückstellungen von über CHF 100 Mio. erlauben gemäss GV-Entscheid die Ausschüttung
von CHF 4,5 Mio. ordentlicher Dividende und CHF 20,0 Mio. Sonderdividende. Zusätzlich
soll ein AEW-Bonus im Betrag von CHF 18,0 Mio. an alle Kunden geleistet werden.
Anlässlich der Generalversammlung wurden die gesamten statutarischen Geschäfte der
AEW in knapp einer Viertelstunde diskussionslos behandelt und der abtretende
Verwaltungsratspräsident Christian Speck gab bekannt, dass Regierungsrat Peter C.
Beyeler interimistisch als Vizepräsident die Geschicke des Unternehmens leiten werde.
So erfreulich sich das Unternehmensergebnis der AEW Energie AG präsentiert - das nicht
nur durch operativ erfolgreiche Geschäftstätigkeit sondern auch durch Immobilienverkäufe
der dem Staate Aargau gehörenden Grundstücke und Liegenschaften zu Stande kam - so
unappetitlich ist die Machtfülle im Umfeld des Regierungsrats Beyeler: dass ein ihm direkt
unterstellter Leiter der staatlichen Fachstelle Energie pars pro toto alle statutarischen
Geschäfte und selbst die Wahlen ohne jegliche weitere Diskussion und parlamentarische
Kontrolle abnicken darf, ist als grober Vorstoss gegen das Prinzip jeglicher "checks and
balances" zu werten. Dass der Regierungsrat selber nun noch Verwaltungsratspräsident ad
interim der AEW wird und in weiteren Energiegesellschaften als Verwaltungsrat Einsitz hat,
legt den Begriff "Verfilzung" für den Aargauer Energiesektor und seine Exekutive nah.
Jeder Gesetzgeber wünscht vom Regierungsrat, dass er die Verwaltungsräte der AEW mit
grösster
Umsicht
auswählt
und
zusammenstellt.
Dies
erfordert
detaillierte
Anforderungsprofile an die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats als auch an das
Gesamtgremium. Und es erfordert den Beizug externer Hilfe, um aus einem möglichst
grossen Pool die wirklich besten Kandidatinnen und Kandidaten auswählen zu können.
Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf Transparenz und Aequivalenz in dieser Sache: Die
Grundidee der Gewaltenteilung im engeren Bereich der Behörden scheint bei der AEW und
der Einflussnahme des Regierungsrats nicht gewährleistet, die Funktionsverteilung auf
verschiedene Behörden nicht erfüllt, und die Machtkontrolle kaum vorhanden. Auch das
Zustandekommen von Entscheiden ist für die Öffentlichkeit mangels transparenter
Verfahren nicht nachvollziehbar.
Aus Sicht der Interpellanten bestehen bei der AEW zu wenige Kontrollmechanismen, welche
das übermässige Eingreifen der Exekutivgewalt und bestimmter Gruppierungen in den
Tätigkeitsbereich der AEW hinreichend ausschliessen. Spätestens mit Blick auf WOV ist
diese unbefriedigende Situation zu korrigieren und es besteht dringend Handlungsbedarf.
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Mitunterzeichnet von 8 Ratsmitgliedern
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