zwischen - im Enzkreis

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Betriebliches Gesundheitsmanagement
beim Landratsamt Enzkreis
Inhalt
Vorwort
Gesundheitsförderung
Suchtprävention
Eingliederungsmanagement
Schlussbestimmungen/Inkrafttreten/Geltungsdauer
Die Rettungsleitstelle Pforzheim-Enzkreis ist die Einsatzzentrale für alle Einsätze des
Rettungsdienstes. Sie nimmt unter den Rufnummern
110
Polizei
112
Feuerwehr und „Notruf europaweit“
19222
Medizinische Notfälle und Anforderung des Krankentransports
rund um die Uhr alle medizinischen Notrufe entgegen.
Gesundheitsmanagement April 2007
Pforzheim, den 16.04.2007
Vorwort
Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. Schon der Philosoph Arthur
Schopenhauer (1788-1860) beschreibt die Gesundheit als das höchste Gut des Menschen.
Sie zu erhalten und zu fördern ist im Interesse jedes einzelnen und gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb wollen wir gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen für unsere Arbeit schaffen, das Gesundheitsbewusstsein und gesundes Verhalten unserer Belegschaft stärken und damit auch die Arbeitszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit
erhalten und fördern. Wir wollen Sie motivieren, selbst etwas für Ihre Gesundheit zu tun.
Dabei können wir auf bereits Vorhandenes aufbauen. Schwerpunkte bildeten bisher der betriebsärztliche Dienst, der Arbeitsschutz, die Integration von Schwerbehinderten und das
Notfall- und Krisenmanagement. Daneben wurden Aktionen zum Thema Gesundheit, wie der
Gesundheitstag, durchgeführt. Als Teil der Personalentwicklung fasst nun das betriebliche
Gesundheitsmanagement die bisher eher isoliert stehenden Angebote zusammen, stimmt
diese systematisch aufeinander ab und sichert eine strukturierte Vorgehensweise. Außerdem
werden neue Angebote wie das betriebliche Eingliederungsmanagement und die Suchtprävention integriert und mit dem Personalrecht und Personalmanagement verknüpft.
Die besondere Situation der verschiedenen Berufsgruppen, von Frauen und Männern, von
Behinderten und in der persönlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern wird berücksichtigt. Angesichts der demographischen Entwicklung und der länger werdenden Erwerbsphase wollen wir mit entsprechenden Angeboten auch das Leistungspotential der älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
Ein achtsamer Umgang mit dem Körper wird immer wichtiger, um Belastungen und Herausforderungen gesund bewältigen zu können. Bitte tragen Sie durch Ihre aktive Beteiligung und
Ihre Akzeptanz dazu bei, das betriebliche Gesundheitsmanagement erfolgreich zu gestalten.
Es lohnt sich!
Karl Röckinger, Landrat
Gesundheitsmanagement April 2007
-1-
Gesundheitsförderung
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Grundsätzliches/Begriffe
Ausgangslage
Ziele
-
Prävention und Gesundheitsföderung
-
Nutzen für das Landratsamt als Arbeitgeber
Nutzen für Beschäftigte
Umsetzung
-
Selbstverantwortung
-
Führungsaufgabe
-
Arbeitskreis Gesundheitsförderung
-
Koordination
-
Förderung/Maßnahmen/Aktionen
o Analyse
o Prävention von gesundheitlichen Beeinträchtigungen
o Aktionen zur Erweiterung des Gesundheitsbewusstseins
o Aktionen zur Begleitung bei Belastungen
o Integration von bestimmten Zielgruppen
o Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen (Raucher, Ältere, Männer/Frauen)
o Fehlzeitenmanagement
o Information
o Schulung Führungskräfte
Budget
Erfolgskontrolle
Ansprechpartner/Erste Hilfe
Gesundheitsmanagement April 2007
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Gesundheitsförderung
Gesetzliche Grundlagen
EU-Rahmenrichtlinien Arbeitsschutz
Arbeitsschutzgesetz vom 07.08.1996
Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union
Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung u.a.
Grundsätzliches/Begriffe
Gesundheit
1986 wurde der Begriff „Gesundheit“ von der Weltgesundheitsorganisation weitgehend definiert. An diesem Begriff wollen wir uns in diesem Konzept orientieren. Gesundheit ist ein
Zustand vollkommenen, geistigen und seelischen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen
von Krankheit und Gebrechen.
Diese Definition geht von einem Idealzustand von Gesundheit aus, den so jedoch kaum jemand erlebt. Jeder Mensch hat gesunde und kranke Anteile in sich. Wohlbefinden ist immer
ein subjektives Gefühl und das beschreibt jeder für sich selbst. Gesundheit bedeutet so verstanden ein Stadium des Gleichgewichts zwischen die Gesundheit belastenden und gesundheitsfördernden Faktoren (Salutogeneseansatz von Antonovsky). Dabei spielen die geistigen, körperlichen und sozialen Ressourcen des Einzelnen eine wichtige Rolle. Im Mittelpunkt
steht die Frage, was beeinflusst unsere Gesundheit positiv, was können wir als Individuum
dafür tun und weniger die Frage nach Krankheit.
Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung setzt im Vorfeld von Krankheit bzw. bestimmten Gesundheitsrisiken
an und fragt, was erhält mich gesund. Sie ist ein Prozess, der einzelne Gruppen und Organisationen dabei unterstützt, im Rahmen ihrer Lebensweisen und Lebensbedingungen den
größtmöglichen Gesundheitsgewinn zu erzielen(Ottawa-Charta1988).
Betriebliche Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Strategie, um gesundheitliche Beeinträchtigungen
am Arbeitsplatz, einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und psychischen Belastungen vorzubeugen, Gesundheitspotenziale zu stärken und
das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Die Situation des Betriebes wird analysiert
und es werden daraus aufbauend Maßnahmen zur Gesundheitsförderung entwickelt. Nicht
einzelne punktuelle Maßnahmen sind hilfreich, sondern ein Prozess, der auf Dauer angelegt
ist. Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung unterscheidet man zwischen Gesundheitsförderung und Prävention. Bei der Gesundheitsförderung richtet sich der Blick auf die Stärkung der individuellen strukturellen Ressourcen mit dem Ziel die Gesundheit zu stabilisieren.
Prävention hat die Vermeidung von Krankheitsentstehung und die Minimierung von Krankheitsrisiken zum Ziel.
Gesundheitsmanagement April 2007
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Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement im Sinne einer ganzheitlichen Strategie umfasst alle
Maßnahmen, die sowohl zur individuellen Gesundheit als auch zur „gesunden“ Organisation
beitragen.
Ausgangslage
Das betriebliche Gesundheitsmanagement geht über Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie
die individuelle Gesundheitsförderung hinaus. Die Herausforderung besteht darin, vorhandene Kompetenzen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes miteinander zu vernetzen.
Es geht um zwei grundlegende Fragestellungen:
○
Was macht an der Arbeit krank? Welche Risiken und Gesundheitsgefahren entstehen
durch die Beschäftigung?
○
Was erhält Menschen gesund? Welche gesundheitlichen Ressourcen bringt der einzelne Beschäftigte mit und was kann jeder Vorgesetzte für die Gesunderhaltung seiner Beschäftigten tun?
Gesundheit, aber auch Krankheit, stehen in enger Verbindung mit den Aufgaben, den Beziehungen, dem Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen. Dabei können ganz unterschiedliche
Faktoren eine Rolle spielen:
-
-
-
die Tätigkeit selbst und deren körperliche und/oder psychische Anforderung,
z.B. Über-/Unterforderung, mangelnde Identifikation mit dem Arbeitsplatz, fehlende Eigenverantwortung, Arbeitsbelastung
die Gestaltung/Ausstattung des Arbeitsplatzes,
z.B. Lichtverhältnisse, Einstellung PC oder Schreibtischstuhl
Soziale Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten,
z.B. Anerkennung, Motivation, Konflikte
die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeit,
z.B. Termindruck und individuelle Stressfaktoren, wie Zeitmanagement, Selbstorganisation
die Beschäftigten selbst durch mangelndes Gesundheitsverhalten (Ernährung, Bewegung, Sucht, Erholungsphasen/Urlaubsgestaltung usw).
Diese Faktoren wirken sich erst dann gesundheitsschädigend aus, wenn sie dauerhaft auftreten und der Einzelne selbst sie nicht mehr bewältigen kann. Folgen können Magen- und
Darmerkrankungen sowie Herz-/ Kreislauferkrankungen sein, auch psychische Erkrankungen und Suchtprobleme können entstehen. Die Erkrankungen sind meist auf mehrere Ursachen zurückführen und entwickeln sich häufig chronisch. Hier setzt in der betrieblichen Gesundheitsförderung die Prävention an. Es gilt Maßnahmen, die eine gesundheitsförderliche
Arbeitssituation schaffen, mit allen Beteiligten zu entwickeln und durchzuführen.
Gesundheitsmanagement April 2007
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Ziele
Mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement wollen wir im Landratsamt Enzkreis gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz verringern und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen stärken, u. a. durch
- die Förderung eines positiven Betriebsklimas und der Arbeitszufriedenheit
- die Motivation der Beschäftigten zur aktiven Beteiligung an Themen, die einen „gesunden“
Arbeitsplatz betreffen
- die Verbesserung der Kooperation und Kommunikation
- Verstärkung des Engagements der Führungskräfte und direkten Vorgesetzten für die
Gesundheitsförderung der Beschäftigten
- Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit und Motivation.
Was haben die Beschäftigten davon?
- Informationen über gesünderes Verhalten im Beruf und in der Freizeit
- die Möglichkeit den eigenen Gesundheitszustand zu verbessern
- das Angebot an diagnostischen (z.B. Herz Check-up) und gesundheitsfördernden
Maßnahmen (z.B. Rückenschule) in Anspruch zu nehmen
- die Erhaltung und Steigerung von Wohlbefinden und Lebensqualität
- Hilfen im Umgang mit Stress, Konflikten und Belastungen
Was hat das Landratsamt als Arbeitgeber davon?
- Senkung der krankheits- und dienstunfähigkeitsbedingten Kosten
- Erhaltung und Steigerung der Qualität, sowie der Kundenzufriedenheit,
Wettbewerbsfähigkeit und Handlungs- und Innovationsfähigkeit
- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
- Verbessertes Image der Verwaltung
Umsetzung
Alle Beschäftigten, die Mitglieder des Arbeitskreises Gesundheitsförderung, und insbesondere auch die Führungskräfte, sind für die Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung
verantwortlich.
Selbstverantwortung
Es unterliegt der Selbstverantwortung jedes Einzelnen achtsam mit seiner Gesundheit umzugehen und Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung anzunehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen das Konzept durch eigenverantwortliche Mitgestaltung um.
Führungsaufgabe
Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist als Daueraufgabe wahrzunehmen. Führungskräfte haben ein Interesse an gesunden, motivierten und leistungsfähigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern.
Gesundheitsmanagement April 2007
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Führungskräfte fördern die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung, insbesondere durch
-
Anerkennung und Wertschätzung
Interesse und Kontakt
Einbeziehung und Partizipation
Transparenz und Offenheit
gutes Betriebsklima
Abbau von Belastungen.
Arbeitskreis Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Prozess, bei dem ständig zu prüfen ist, ob die ergriffenen Maßnahmen noch ihren gewünschten Erfolg bringen oder Anpassungen erforderlich werden. Maßnahmen müssen ständig aktualisiert werden.
Wir integrieren deshalb als Steuerungsgruppe, den Arbeitskreis Gesundheitsförderung in
unser Haus, der alle Aktivitäten koordiniert und steuert. Er bildet den organisatorischen
Rahmen für eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Der Arbeitskreis Gesundheitsförderung besteht aus folgenden Teilnehmern:
Vertreter/in des Personal- und Organisationsamt, Vertreter/in des Personalrats, Betriebsärztlicher Dienst, Fachkraft für Gesundheitsförderung, Vertreter/in des Gesundheitsamtes, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte/r, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter/in, Vertreter/in der Ersthelfer. Bei Bedarf können an den Sitzungen des
Arbeitskreises Vertreterinnen und Vertreter von folgenden beispielhaft genannten Institutionen beratend teilnehmen: Unfallversicherungsträger, Krankenkassen, Fachbereiche (z.B.
Netzwerk looping, ...).Die aktuelle Besetzung des Arbeitskreises Gesundheitsförderung ist im
Intranet eingestellt.
Der Arbeitskreis trifft sich mindestens einmal jährlich, um die Schwerpunkte für das Jahr zu
ermitteln und Maßnahmen festzulegen.
Koordination
Die Vertretung aus dem Personal- und Organisationsamtes koordiniert den Arbeitskreis, die
Maßnahmen der Gesundheitsförderung, hat die Geschäftsführung und die Budgetverantwortung.
Förderung/Maßnahmen/Aktionen
Der Arbeitskreis unterbreitet Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung. Er fördert
alle Maßnahmen, die der Gesundheit der Mitarbeiter dienen. Hierzu gehören insbesondere
Maßnahmen, die auf die Veränderung gesundheitsschädlicher Arbeitsbedingungen und abläufe und damit auf einen Abbau aller körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen
abzielen.
Gesundheitsmanagement April 2007
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○
Analyse
z.B. durch die Auswertung anonymisierter interner und externer Datenquellen.
Die Daten dienen als Arbeitgrundlage, damit ein gezieltes Angebot erarbeitet
werden kann.
o
Angebote zur Prävention von gesundheitlichen Beeinträchtigungen
z.B. durch Gesundheitskurse, Sehtests, Ausbau des Betriebssports und Angebot neuer Sportarten, Prüfen der Bedingungen am Arbeitsplatz
o
Aktionen zur Erweiterung des Gesundheitsbewusstseins
z.B. jährlicher Gesundheitstag mit Themenschwerpunkt, Vorträge zu Gesundheitsthemen
o
Aktionen zur Begleitung bei Belastungen
z.B. Stressbewältigung, Erlernen des verantwortungsvollen Umgangs mit Konflikten, Zeitmanagement
○
Einrichten von Gesundheitszirkeln
Bei Bedarf analysieren Beschäftigte, der Betriebsarzt und ein Mitglied des
Personalrats mit einem Moderator gesundheitsförderliche und gesundheitsriskante Faktoren und erarbeiten Lösungsvorschläge.
○
Berücksichtigung bestimmter Zielgruppen
Die jeweils besondere Situation von Beschäftigten verschiedener Berufsgruppen, von Frauen und Männern, von Behinderten und in der persönlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigter Kollegen soll berücksichtigt werden. Außerdem
ist angesichts der demographischen Entwicklung und einer länger werdenden
Erwerbsphase das Leistungspotential der älter werdenden Belegschaft entsprechend zu erhalten.
o
Angebote für bestimmte Zielgruppen
z.B. Raucherentwöhnung
○
Fehlzeitenmanagement
Konkrete Strategien zur Reduzierung von Fehlzeiten bei internen Fehlzeitenschwerpunkten werden entwickelt. Die Erhebung, Speicherung, Weiterleitung
und Auswertung der Daten erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form.
o
Information
Informationen zu Gesundheitsfragen, z.B. im Intranet und im „Hausblättle“;
Hinweise auf bestehende Beratungsangebote, z.B Netzwerk looping oder die
Beratungsstellen
o
Schulung der Führungskräfte
Gesundheitsmanagement April 2007
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Budget
Der Enzkreis stellt entsprechende finanzielle Mittel zur Durchführung von Maßnahmen zur
Verfügung. Soweit möglich werden externe Fachleute und Versicherungsträger zur Unterstützung mit einbezogen.
Erfolgskontrolle
Die Erfolgskontrolle erfolgt durch:
○
Gesundheitsbericht
Der betriebsärztliche Dienst erstellt jährlich den Gesundheitsbericht. Er dient als Arbeitsgrundlage für das folgende Jahr, um zielgerichtete Maßnahmen ergreifen zu können.
○
Controlling
Maßnahmen werden durch den Arbeitskreis Gesundheitsförderung einer Bewertung und
Kontrolle unterzogen (Evaluation). Die Fehlzeitenquote ist eine Kennzahl im Controllingbericht.
○
Mitarbeiterbefragung
Mit Hilfe der Mitarbeiterbefragung wird ermittelt inwieweit das Gesundheitsmanagement in
unserem Haus integriert ist.
○
Ideen und Anregungen der Belegschaft
Der Arbeitskreis Gesundheitsförderung bittet jährlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um
Anregungen und Ideen zu Gesundheitsthemen.
Ansprechpartner
Hausinterne Anlaufstellen:
- der Betriebsarzt
- der Personalrat
- das Personal- und Organisationsamt
- die Gleichstellungsbeauftragte
- das Netzwerk looping
- Sicherheitsbeauftragte
- die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. In § 6 Arbeitssicherheitsgesetz sind die Aufgaben definiert.
Externe Partner
- Krankenkassen
- Versicherungsträger
- Externe Beratungsstellen
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Erste Hilfe
Unter Erster Hilfe versteht man die auch durch Laien durchzuführenden Maßnahmen, um
menschliches Leben zu retten und bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis
zum Eintreffen professioneller Hilfe (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) abzuwenden
oder zu mildern.
Im Notfall gilt es
- möglichst schnell einen Notruf abzusetzen
- die Vitalfunktionen des Betroffenen zu prüfen und zu erhalten
- und weitere Erste Hilfe Maßnahmen zu ergreifen.
Ersthelfer/Betriebssanitäter
In unserem Haus haben wir in Erste Hilfe ausgebildete Kolleginnen und Kollegen, die so genannten Ersthelfer. Außerdem verfügen wir über Betriebssanitäter die in der Lage sind erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen durchzuführen. Eine Übersicht mit Notrufnummern, den Betriebssanitätern und den Kolleginnen und Kollegen auf Ihrem Stockwerk, die als Ersthelfer
geschult wurden, befindet sich in jeder Teeküche.
Notrufnummern:
112
Feuerwehr und Notruf europaweit
110
Polizei
Rufnummer:
19222
Medizinische Notfälle und Anforderung des Krankentransports
Die Rettungsleitstelle Pforzheim-Enzkreis ist die Einsatzzentrale für alle Einsätze des Rettungsdienstes in ihrem Rettungsdienstbereich. Sie nimmt unter der Rufnummer 19222 und
den Notrufnummern 110 und 112 rund um die Uhr alle medizinischen Notrufe, sowie Anfragen der Bevölkerung entgegen. Alle Einsätze der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes werden hier über modernste Leitstellentechnik koordiniert.
030/19240
Vergiftungszentrale
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Suchtprävention
Einführung/Ausgangslage
Grundsätzliches
-
Definition Sucht
Illegale Rauschmittel
Legale Rauschmittel
Arzneimittel, Schnüffelstoffe
o Alkohol
o Nikotin
Regelung
Verfahren bei Abhängigkeit
-
Hilfsangebot
Stufenplan, Rückfall, Wiedereinstellung
Verantwortliche/Ansprechpartner
-
Vorgesetzte
Betriebsarzt
Suchtbeauftragte/r
Externe Partner
Schulungen
Gesundheitsmanagement April 2007
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Suchtprävention
Einführung/Ausgangslage und Ziel
Abhängigkeitserkrankungen machen auch vor den Türen einer großen Verwaltung wie dem
Landratsamt Enzkreis nicht Halt. Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht und der Gesundheitsförderung möchten wir Suchterkrankungen vorbeugen und mit bereits Suchtgefährdeten oder
Suchtabhängigen Wege aus der Krankheit finden.
Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch verursacht längerfristig nicht nur gesundheitliche Probleme, sondern führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit.
Suchtgefährdeten und Suchterkrankten hilft man als Kollege und Führungskraft nicht, wenn
man ihr Verhalten am Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum toleriert. Da eine Suchtabhängigkeit in einem über Jahre laufenden Prozess entsteht, kann sich eine problematische
Verknüpfung zwischen dem Betroffenen, den Kollegen und Vorgesetzten ergeben. Kollegen
und Vorgesetzte arbeiten mit dem Betroffenen zusammen, sehen das Problem, sprechen
vielleicht auch mit dem Betroffenen darüber, schützen ihn aber nach außen. Dies führt langfristig zu keiner Veränderung im Verhalten des Gefährdeten oder Abhängigen. Es wird ein
stabiles System entwickelt, das Veränderungen verhindert. Die Ursache des Problems wird
nicht geklärt. Dieses stabile System nennt man Co-Abhängigkeit. Suchtprävention ist eine
Führungsaufgabe. Führungskräfte sollen Orientierung geben, konkret und rechtzeitig intervenieren.
Unser Ziel ist es
- dem Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen
- die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten bzw. wieder
herzustellen
- die Arbeitssicherheit zu erhöhen
- den Gefährdeten bzw. Abhängigen ein frühzeitiges Hilfsangebot zu unterbreiten
- alle Betroffenen gleich zu behandeln
- den möglicherweise gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten.
Grundsätzliches
Definition Sucht:
Unter Sucht versteht man ein bestimmtes Verhaltensmuster, das mit einem unwiderstehlichen, wachsenden Verlangen nach einem bestimmten Gefühls- und Erlebniszustand beschrieben wird.
Grundsätzlich kann jeder Mensch süchtig werden. Da Sucht nicht auf den Umgang mit bestimmten Stoffen beschränkt ist, kann jede Form menschlichen Verhaltens zur Sucht werden
(z.B. Magersucht, Arbeitssucht, Spielsucht…). Abhängigkeit verursacht eine Vielzahl von
körperlichen, seelischen und geistigen Schäden. Dazu kommen soziale Beeinträchtigungen
für den Abhängigen und sein Umfeld.
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Im Folgenden beschäftigt sich das Konzept mit stoffgebundenen Süchten.
Illegale Rauschmittel
Illegale Rauschmittel sind Stoffe, deren Herstellung, Besitz und Handel dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und die sich ohne Erlaubnis im Verkehr befinden, also verboten sind.
Hierzu zählen „weiche Drogen“, wie Haschisch oder Marihuana, und „harte Drogen“, wie
Heroin, Kokain, Ecstasy oder andere illegal produzierte Drogen. Der Konsum illegaler
Rauschmittel führt zu vielfältigen schweren Gesundheitsschädigungen bis hin zum Tod.
Legale Rauschmittel
Legale Rauschmittel sind Stoffe, deren Besitz und Genuss erlaubt ist.
♦
Arzneimittel mit Suchtpotential, Schnüffelstoffe
Medikamente haben ihre Berechtigung, wenn sie aus medizinischen Gründen eingenommen
werden. Von Missbrauch spricht man, wenn Medikamente ohne medizinische Notwendigkeit
oder abweichend von den Dosierungsempfehlungen, zu lange oder in zu hohen Dosen eingenommen werden. Medikamentenmissbrauch führt unter anderem zu chronischen Organschäden, Nervenleiden, depressiven Verstimmungen, Suizidalität.
♦
Alkohol
Der Konsum von Alkohol schränkt die Leistungs-, Konzentrations-, Wahrnehmungs- und
Reaktionsfähigkeit ein. Es besteht erhöhte Unfallgefahr. Folgeerkrankungen bei starkem
Alkoholkonsum sind unter anderen die Schädigung der Leber, des Magens, des Darms, der
Bauchspeicheldrüse, die Herabsetzung der Herzfunktionen, Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems, steigendes Krebsrisiko und vieles mehr. Die gesundheitlichen Folgeschäden können bis zum Tod führen.
♦
Rauchen
Sowohl aktives als auch passives Rauchen gefährdet die Gesundheit in hohem Maße. Rauchen fördert Herz- und Kreislauferkrankungen und chronische Bronchitiden, es kann zu peripheren Durchblutungsstörungen führen und erhöht deutlich das Risiko, einen Herzinfarkt zu
erleiden. Allein etwa 40 Schadstoffe aus dem Tabakrauch gelten als krebserregend.
Regelung
Der Konsum von Suchtmitteln ist beim Landratsamt Enzkreis grundsätzlich nicht erlaubt.
Näheres regelt die Dienstordnung.
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Verfahren bei Abhängigkeit
Soweit zu vermuten ist, dass ein Kollege drogen- oder alkoholabhängig ist bzw. Medikamentenmissbrauch betreibt, kommt der folgende Stufenplan zur Anwendung. Ziel des Verfahrens
ist es, Wege aus der Sucht aufzuzeigen, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Soweit das Hilfsangebot jedoch nicht angenommen wird, werden als Konsequenz personalrechtliche Maßnahmen erforderlich. Im Stufenplan genannte Zeiträume sind Richtwerte, die individuell variieren können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes Gespräch im Rahmen dieses Stufenplans von sämtlichen Teilnehmern vertraulich zu behandeln ist.
Erstes Gespräch
Gibt es Hinweise, dass die Arbeit eines Beschäftigten durch Suchtmittelkonsum beeinflusst
wird und eventuell eine Sucht besteht, so führt der unmittelbare Vorgesetzte ein vertrauliches
Gespräch. Soweit der Beschäftigte hohen Konsum von Suchtmitteln bestätigt, zeigt der Vorgesetzte Wege zur Hilfe auf. Es wird dem Betroffenen empfohlen, sich möglichst umgehend
mit einer Suchtberatungsstelle seiner Wahl in Verbindung zu setzen und einen Nachweis
hierüber vorzulegen. Bestreitet der Betroffene hohen Suchtmittelkonsum, so wird er darauf
hingewiesen, dass er bei weiterem auffälligem Verhalten mit personalrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Der Vorgesetzte nennt in jedem Fall Adressen verschiedener Beratungsstellen und übergibt aktuelles Informationsmaterial. Er informiert seinen Amtsleiter und
notiert sich, dass das Gespräch stattgefunden hat.
Stufe 1
Soweit kein Nachweis über den Besuch einer Suchtberatung vorliegt und das Verhalten des
Betroffenen nach 8 Wochen auf weiteren Suchtmittelkonsum hindeutet, hat der unmittelbare
Vorgesetzte den Amtsleiter und das Personal- und Organisationsamt zu informieren. Es findet ein Gespräch zwischen dem Verantwortlichen für das Personalwesen, einem persönlich
benannten Mitglied des Personalrats, evtl. dem Schwerbehindertenvertreter und dem Betroffenen statt. Der Betroffene kann der Teilnahme des Personalrats bzw. Schwerbehindertenvertreters widersprechen. Auf Wunsch des Betroffenen können zusätzlich Personen seines Vertrauens an dem Gespräch teilnehmen. Der Betroffene wird über dienst- und arbeitsrechtliche Folgen aufgeklärt. Er hat bei jeder Fehlzeit ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei
gefahrengeneigten Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, dass das Personalamt arbeits- und
dienstrechtliche Maßnahmen ergreift, damit der Betroffene sich und andere nicht weiter gefährden kann. Das Gespräch wird mit Unterschrift des Betroffenen und des Vertreters des
Personal- und Organisationsamtes dokumentiert und in der Personalakte verwahrt. Falls der
Betroffene sein Verhalten ändert und weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind, wird die
Gesprächsnotiz nach Ablauf von 3 Jahren vernichtet. Außerdem ist es nach Ablauf dieses
Zeitraums nicht mehr notwendig, dass der Betroffene bei jeder Fehlzeit ein ärztliches Attest
vorlegt.
Der Betroffene wird außerdem in einem weiteren Gespräch mit dem Suchtbeauftragten oder
dem Betriebsarzt zu einer Behandlung aufgefordert. Er erhält Adressen von Suchtberatungsstellen und Fachkliniken. Der Suchtbeauftragte bzw. der Betriebsarzt dokumentiert, dass
dieses Gespräch stattgefunden hat.
Gesundheitsmanagement April 2007
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Stufe 2
Soweit der unmittelbare Vorgesetzte nach weiteren 8 Wochen keine positive Änderung im
Verhalten beobachtet, erfolgt nochmals das Verfahren nach Stufe 1. Zusätzlich wird der Betroffene zu einer betriebsärztlichen Untersuchung mit Beratung verpflichtet. Es ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Untersuchung und Beratung stattgefunden hat.
Stufe 3
Nach weiteren 8 Wochen informiert der unmittelbare Vorgesetzte den Verantwortlichen für
das Personalwesen über das weitere Verhalten des Mitarbeiters. Soweit sich keine positive
Änderung im Verhalten des Betroffenen abzeichnet, wird der Personalrat darüber informiert,
dass sich der Betroffene in Stufe 3 befindet. Sollte der Betroffene nach wie vor sein Suchtproblem abstreiten und auch keine positive Änderung im Verhalten ersichtlich sein, so erhält
er eine schriftliche Ermahnung bzw. bei Beamten eine formlose Rüge, mit dem Hinweis auf
arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen. Der Betroffene wird in diesem Gespräch außerdem aufgefordert, mit dem Suchtbeauftragten oder Betriebsarzt einen Gesprächstermin
zu vereinbaren.
Der Suchtbeauftragte oder der Betriebsarzt informiert den Betroffenen nochmals in einem
persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Suchtbekämpfung macht konkrete Hilfsangebote und fordert den Betroffenen zu einer Behandlung auf. Der Betroffene legt dem
Verantwortlichen für das Personalwesen einen Nachweis vor, dass dieses Gespräch stattgefunden hat.
Stufe 4
Soweit nach weiteren 8 Wochen noch von Suchtmittelmissbrauch auszugehen ist und auch
kein Nachweis vorliegt, dass ein Hilfsangebot angenommen wurde, so wird der Betroffene
unter Androhung der Kündigung abgemahnt. Beamten wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist
disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Der Betroffene erhält nochmals eine Beratung vom
Suchtbeauftragten bzw. vom Betriebsarzt und eine Aufforderung zur Behandlung.
Stufe 5
Sollte nach weiteren 8 Wochen keine positive Verhaltensänderung beobachtet werden und
auch kein Nachweis vorliegen, dass ein Hilfsangebot angenommen wurde, erfolgen die
Maßnahmen nach Stufe 4 mit dem Hinweis, dass nach weiteren 4 Wochen ohne positive
Änderung im Verhalten und ohne Nachweis über eine Therapiemaßnahme die Kündigung
erfolgt bzw. disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden.
Stufe 6
Es erfolgt, soweit keine positive Änderung im Verhalten beobachtet wird und auch kein
Nachweis über die Annahme eines Hilfsangebotes vorliegt, nach Anhörung des Personalrates bei Tarifbeschäftigten eine Kündigung, bei Beamten wird das Verfahren zur Feststellung
der Dienstunfähigkeit eingeleitet.
Gesundheitsmanagement April 2007
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Rückfall
Wird der Beschäftigte während oder nach durchgeführter Therapie rückfällig, setzt das Verfahren in Stufe 1 ein.
Wiedereinstellung
Erfolgt im Zuge dieses Verfahrens eine Entlassung, bemüht sich das Haus bei späterem
Therapieerfolg um eine eventuelle Wiedereinstellung.
Verantwortliche/Ansprechpartner
Die Betroffenen haben die Möglichkeit Informationen über ambulante und stationäre Hilfsangebote oder Selbsthilfegruppen von den folgend genannten Ansprechpartnern zu erhalten.
Vorgesetzten
Betriebsarzt
Suchtbeauftragte/r
Suchtbeauftragte/r ist ein bestimmter Mitarbeiter von Netzwerk looping mit speziellen Fachkenntnissen im Bereich Suchtberatung/Suchtprävention.
Externe Partner, wie etwa Suchtberatungsstellen
Schulungen
Alle Führungskräfte werden im Umgang mit der Suchtproblematik am Arbeitsplatz geschult,
insbesondere auch im Umgang mit Suchtgefährdeten und Abhängigen. Außerdem werden
allen Beschäftigten Informationen und Veranstaltungen zu den Themen Suchtproblematik
am Arbeitsplatz und Suchtprävention angeboten.
Gesundheitsmanagement April 2007
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Dienstvereinbarung zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch
zwischen
dem Landratsamt Enzkreis, vertreten durch den Landrat
und
dem Personalrat des Landratsamtes Enzkreis,
vertreten durch den Vorsitzenden
Geltungsbereich
Diese Dienstvereinbarung gilt für alle tariflich Beschäftigten des Landratsamtes Enzkreis.
Beamte werden, soweit rechtlich möglich, einbezogen.
Ziel
Mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement bietet das Landratsamt Enzkreis für die
Belegschaft Hilfe und Unterstützung an. Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen bereits im
Frühstadium erkannt werden. Das Fortschreiten von Krankheiten soll durch Prävention verringert, aufgehalten oder verhindert werden. Durch das betriebliche Eingliederungsmanagement soll der Arbeitsplatz erhalten bzw. ein alters-, falls erforderlich, behindertengerechter
Arbeitsplatz geschaffen, sowie Dienst- und Berufsunfähigkeit vermieden werden. Es soll erreicht werden, konkret bedrohte Beschäftigungsverhältnisse zu sichern bzw. frühzeitig darauf
hinzuwirken, solche Bedrohungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Dazu werden gemeinsam mit dem Betroffenen Maßnahmen entwickelt, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden
und erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Aufgaben/Zuständigkeiten/Hilfen
Wann setzt das betriebliche Eingliederungsmanagement ein?
Der zuständige Personalsachbearbeiter informiert den Verantwortlichen für das Personalwesen, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei Teilzeitkräften erfolgt die Berechnung analog der Urlaubsberechnung.
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Wie setzt das betriebliche Eingliederungsmanagement ein?
Der Verantwortliche für das Personalwesen nimmt ersten Kontakt mit dem Betroffenen auf
und informiert über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Es wird ein persönliches Gespräch vereinbart, an welchem auch ein Vertreter des Personalrats und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung teilnehmen, soweit der Betroffene dem nicht
widerspricht. Dieses Gespräch dient vor allem dazu, das Verständnis für die Notwendigkeit
von Eingliederungsmaßnahmen zu wecken und Vertrauen zu schaffen. Der Betroffene ist auf
Art und Umfang der erhobenen Daten hinzuweisen. Dies werden in diesem Stadium regelmäßig nur die dem Personal- und Organisationsamt bekannten Fehlzeiten sein. Er wird um
ausdrückliche Zustimmung und Bereitschaft zur Mitwirkung an der Eingliederung gebeten.
Bei diesem Gespräch kann sich auch zeigen, dass eine besondere Hilfestellung nicht nötig
ist, weil nach dem Ausheilen der Krankheit oder Verletzung die Arbeitsfähigkeit wieder voll
hergestellt ist. Der Betroffene hat die Entscheidungsfreiheit, das Angebot anzunehmen oder
abzulehnen.
Soweit der Betroffene vom Angebot derzeit keinen Gebrauch machen möchte, ist dies
schriftlich zu bestätigen. Er ist darauf hinzuweisen, dass das Angebot weiterhin besteht. Der
Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung sind hiervon zu informieren.
Welche Art von Hilfestellung bietet der Arbeitgeber mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement?
Nimmt der Betroffene das Angebot an, sucht man Lösungen, die Arbeitsunfähigkeit möglichst rasch zu überwinden. Der Verantwortliche für das Personalwesen, ein vom Personalrat
benanntes Personalratsmitglied, ggf. die Schwerbehindertenvertretung und der Betroffene
planen gemeinsam die weitere individuelle Vorgehensweise mit dem konkreten Ziel Maßnahmen zur Eingliederung festzulegen. Es ist zu klären, ob es betrieblich beeinflussbare
Faktoren für eine Genesung, Wiedereingliederung oder dauerhafte Stabilisierung der Gesundheit gibt. Soweit erforderlich wird der betriebsärztliche Dienst hinzugezogen.
Zu den weiteren Aufgaben des Arbeitgebers gehört es dann, die geeigneten Leistungen oder
Hilfen einzuleiten und zu koordinieren. Dies können inner- oder außerbetriebliche Maßnahmen sein, zum Beispiel:
○
die ergonomische Umgestaltung des Arbeitsplatzes
○
die stufenweise Wiedereingliederung in den Betrieb
○
außerbetriebliche Unterstützungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Agentur
für Arbeit (soweit Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in
Betracht kommen) und andere Leistungsträger. Bei schwer behinderten Beschäftigten
werden zusätzlich das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste einbezogen.
Sämtliche Rehabilitationsträger sind gesetzlich verpflichtet darauf hinzuwirken, dass
die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der
Frist des § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IX erbracht werden.
Gesundheitsmanagement April 2007
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Allgemeines
Sämtliche Beteiligte behandeln die Angelegenheit vertraulich. Die vereinbarten Eingliederungsmaßnahmen werden schriftlich festgehalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird
das Krankheitsbild nicht benannt. Nach Beendigung der Eingliederungsmaßnahme findet
ein abschließendes Gespräch, der an der Planung der Eingliederungsmaßnahme Beteiligten
und dem Betroffenen statt. Das Ergebnis wird ebenfalls schriftlich festgehalten.
Der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung wachen darüber, dass die nach § 84
Abs. 2 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, verpflichten sich Verwaltung und
Personalrat über die Anpassung dieser Vereinbarung zu verhandeln. Das Gleiche gilt, falls
sich aus den Überlegungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements heraus ein Anpassungsbedarf ergibt.
Inkrafttreten
Die Dienstvereinbarung tritt ab 01.05.2007 in Kraft. Sie wird spätestens nach 3 Jahren auf
Anwendung und Inhalt hin überprüft.
Kündigung
Diese Dienstvereinbarung kann von jeder Seite mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Nachwirkung
Verfahren, die vor Ablauf einer Kündigung dieser Dienstvereinbarung begonnen wurden,
sind weiter nach der gekündigten Regelung zu behandeln.
Pforzheim, den.16.04.2007
Karl Röckinger,
Landrat
Gesundheitsmanagement April 2007
Holger Egger
Vorsitzender des Personalrats
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Schlussbestimmungen
Datenschutz
Informationen und Daten werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes erhoben, zusammengefasst und ausgewertet.
Personalvertretung
Die Beteiligungsrechte des Personalrats bleiben unberührt. Darüber hinaus wird auf der
Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Personalrat in das betriebliche Gesundheitsmanagement eingebunden.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung wird auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ebenfalls eingebunden.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Regelungen der Richtlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im
Landratsamt Enzkreis wird beachtet. Darüber hinaus wird auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die Gleichstellungsbeauftragte mit eingebunden.
Gender Mainstreaming
Das betriebliche Gesundheitsmanagement berücksichtigt eine geschlechtsspezifische differenzierte Sichtweise, wie sie durch die europäische Politik des Gender Mainstreaming formuliert wurde.
Inkrafttreten
Das Konzept betriebliches Gesundheitsmanagement tritt zum 01.05.2007 in Kraft. Es wird
spätestens nach drei Jahren auf Anwendung und Inhalt hin überprüft.
Pforzheim, den 16.04.2007
Karl Röckinger, Landrat
Gesundheitsmanagement April 2007
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Gesundheitsmanagement April 2007
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