Betriebliches Gesundheitsmanagement beim Landratsamt Enzkreis Inhalt Vorwort Gesundheitsförderung Suchtprävention Eingliederungsmanagement Schlussbestimmungen/Inkrafttreten/Geltungsdauer Die Rettungsleitstelle Pforzheim-Enzkreis ist die Einsatzzentrale für alle Einsätze des Rettungsdienstes. Sie nimmt unter den Rufnummern 110 Polizei 112 Feuerwehr und „Notruf europaweit“ 19222 Medizinische Notfälle und Anforderung des Krankentransports rund um die Uhr alle medizinischen Notrufe entgegen. Gesundheitsmanagement April 2007 Pforzheim, den 16.04.2007 Vorwort Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. Schon der Philosoph Arthur Schopenhauer (1788-1860) beschreibt die Gesundheit als das höchste Gut des Menschen. Sie zu erhalten und zu fördern ist im Interesse jedes einzelnen und gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb wollen wir gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen für unsere Arbeit schaffen, das Gesundheitsbewusstsein und gesundes Verhalten unserer Belegschaft stärken und damit auch die Arbeitszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit erhalten und fördern. Wir wollen Sie motivieren, selbst etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Dabei können wir auf bereits Vorhandenes aufbauen. Schwerpunkte bildeten bisher der betriebsärztliche Dienst, der Arbeitsschutz, die Integration von Schwerbehinderten und das Notfall- und Krisenmanagement. Daneben wurden Aktionen zum Thema Gesundheit, wie der Gesundheitstag, durchgeführt. Als Teil der Personalentwicklung fasst nun das betriebliche Gesundheitsmanagement die bisher eher isoliert stehenden Angebote zusammen, stimmt diese systematisch aufeinander ab und sichert eine strukturierte Vorgehensweise. Außerdem werden neue Angebote wie das betriebliche Eingliederungsmanagement und die Suchtprävention integriert und mit dem Personalrecht und Personalmanagement verknüpft. Die besondere Situation der verschiedenen Berufsgruppen, von Frauen und Männern, von Behinderten und in der persönlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird berücksichtigt. Angesichts der demographischen Entwicklung und der länger werdenden Erwerbsphase wollen wir mit entsprechenden Angeboten auch das Leistungspotential der älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Ein achtsamer Umgang mit dem Körper wird immer wichtiger, um Belastungen und Herausforderungen gesund bewältigen zu können. Bitte tragen Sie durch Ihre aktive Beteiligung und Ihre Akzeptanz dazu bei, das betriebliche Gesundheitsmanagement erfolgreich zu gestalten. Es lohnt sich! Karl Röckinger, Landrat Gesundheitsmanagement April 2007 -1- Gesundheitsförderung Inhalt Gesetzliche Grundlagen Grundsätzliches/Begriffe Ausgangslage Ziele - Prävention und Gesundheitsföderung - Nutzen für das Landratsamt als Arbeitgeber Nutzen für Beschäftigte Umsetzung - Selbstverantwortung - Führungsaufgabe - Arbeitskreis Gesundheitsförderung - Koordination - Förderung/Maßnahmen/Aktionen o Analyse o Prävention von gesundheitlichen Beeinträchtigungen o Aktionen zur Erweiterung des Gesundheitsbewusstseins o Aktionen zur Begleitung bei Belastungen o Integration von bestimmten Zielgruppen o Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen (Raucher, Ältere, Männer/Frauen) o Fehlzeitenmanagement o Information o Schulung Führungskräfte Budget Erfolgskontrolle Ansprechpartner/Erste Hilfe Gesundheitsmanagement April 2007 -2- Gesundheitsförderung Gesetzliche Grundlagen EU-Rahmenrichtlinien Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz vom 07.08.1996 Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union Qualitätskriterien des Europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung u.a. Grundsätzliches/Begriffe Gesundheit 1986 wurde der Begriff „Gesundheit“ von der Weltgesundheitsorganisation weitgehend definiert. An diesem Begriff wollen wir uns in diesem Konzept orientieren. Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen, geistigen und seelischen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Diese Definition geht von einem Idealzustand von Gesundheit aus, den so jedoch kaum jemand erlebt. Jeder Mensch hat gesunde und kranke Anteile in sich. Wohlbefinden ist immer ein subjektives Gefühl und das beschreibt jeder für sich selbst. Gesundheit bedeutet so verstanden ein Stadium des Gleichgewichts zwischen die Gesundheit belastenden und gesundheitsfördernden Faktoren (Salutogeneseansatz von Antonovsky). Dabei spielen die geistigen, körperlichen und sozialen Ressourcen des Einzelnen eine wichtige Rolle. Im Mittelpunkt steht die Frage, was beeinflusst unsere Gesundheit positiv, was können wir als Individuum dafür tun und weniger die Frage nach Krankheit. Gesundheitsförderung Gesundheitsförderung setzt im Vorfeld von Krankheit bzw. bestimmten Gesundheitsrisiken an und fragt, was erhält mich gesund. Sie ist ein Prozess, der einzelne Gruppen und Organisationen dabei unterstützt, im Rahmen ihrer Lebensweisen und Lebensbedingungen den größtmöglichen Gesundheitsgewinn zu erzielen(Ottawa-Charta1988). Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Strategie, um gesundheitliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz, einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und psychischen Belastungen vorzubeugen, Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Die Situation des Betriebes wird analysiert und es werden daraus aufbauend Maßnahmen zur Gesundheitsförderung entwickelt. Nicht einzelne punktuelle Maßnahmen sind hilfreich, sondern ein Prozess, der auf Dauer angelegt ist. Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung unterscheidet man zwischen Gesundheitsförderung und Prävention. Bei der Gesundheitsförderung richtet sich der Blick auf die Stärkung der individuellen strukturellen Ressourcen mit dem Ziel die Gesundheit zu stabilisieren. Prävention hat die Vermeidung von Krankheitsentstehung und die Minimierung von Krankheitsrisiken zum Ziel. Gesundheitsmanagement April 2007 -3- Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement im Sinne einer ganzheitlichen Strategie umfasst alle Maßnahmen, die sowohl zur individuellen Gesundheit als auch zur „gesunden“ Organisation beitragen. Ausgangslage Das betriebliche Gesundheitsmanagement geht über Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie die individuelle Gesundheitsförderung hinaus. Die Herausforderung besteht darin, vorhandene Kompetenzen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes miteinander zu vernetzen. Es geht um zwei grundlegende Fragestellungen: ○ Was macht an der Arbeit krank? Welche Risiken und Gesundheitsgefahren entstehen durch die Beschäftigung? ○ Was erhält Menschen gesund? Welche gesundheitlichen Ressourcen bringt der einzelne Beschäftigte mit und was kann jeder Vorgesetzte für die Gesunderhaltung seiner Beschäftigten tun? Gesundheit, aber auch Krankheit, stehen in enger Verbindung mit den Aufgaben, den Beziehungen, dem Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen. Dabei können ganz unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen: - - - die Tätigkeit selbst und deren körperliche und/oder psychische Anforderung, z.B. Über-/Unterforderung, mangelnde Identifikation mit dem Arbeitsplatz, fehlende Eigenverantwortung, Arbeitsbelastung die Gestaltung/Ausstattung des Arbeitsplatzes, z.B. Lichtverhältnisse, Einstellung PC oder Schreibtischstuhl Soziale Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten, z.B. Anerkennung, Motivation, Konflikte die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeit, z.B. Termindruck und individuelle Stressfaktoren, wie Zeitmanagement, Selbstorganisation die Beschäftigten selbst durch mangelndes Gesundheitsverhalten (Ernährung, Bewegung, Sucht, Erholungsphasen/Urlaubsgestaltung usw). Diese Faktoren wirken sich erst dann gesundheitsschädigend aus, wenn sie dauerhaft auftreten und der Einzelne selbst sie nicht mehr bewältigen kann. Folgen können Magen- und Darmerkrankungen sowie Herz-/ Kreislauferkrankungen sein, auch psychische Erkrankungen und Suchtprobleme können entstehen. Die Erkrankungen sind meist auf mehrere Ursachen zurückführen und entwickeln sich häufig chronisch. Hier setzt in der betrieblichen Gesundheitsförderung die Prävention an. Es gilt Maßnahmen, die eine gesundheitsförderliche Arbeitssituation schaffen, mit allen Beteiligten zu entwickeln und durchzuführen. Gesundheitsmanagement April 2007 -4- Ziele Mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement wollen wir im Landratsamt Enzkreis gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz verringern und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen stärken, u. a. durch - die Förderung eines positiven Betriebsklimas und der Arbeitszufriedenheit - die Motivation der Beschäftigten zur aktiven Beteiligung an Themen, die einen „gesunden“ Arbeitsplatz betreffen - die Verbesserung der Kooperation und Kommunikation - Verstärkung des Engagements der Führungskräfte und direkten Vorgesetzten für die Gesundheitsförderung der Beschäftigten - Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit und Motivation. Was haben die Beschäftigten davon? - Informationen über gesünderes Verhalten im Beruf und in der Freizeit - die Möglichkeit den eigenen Gesundheitszustand zu verbessern - das Angebot an diagnostischen (z.B. Herz Check-up) und gesundheitsfördernden Maßnahmen (z.B. Rückenschule) in Anspruch zu nehmen - die Erhaltung und Steigerung von Wohlbefinden und Lebensqualität - Hilfen im Umgang mit Stress, Konflikten und Belastungen Was hat das Landratsamt als Arbeitgeber davon? - Senkung der krankheits- und dienstunfähigkeitsbedingten Kosten - Erhaltung und Steigerung der Qualität, sowie der Kundenzufriedenheit, Wettbewerbsfähigkeit und Handlungs- und Innovationsfähigkeit - Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber - Verbessertes Image der Verwaltung Umsetzung Alle Beschäftigten, die Mitglieder des Arbeitskreises Gesundheitsförderung, und insbesondere auch die Führungskräfte, sind für die Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung verantwortlich. Selbstverantwortung Es unterliegt der Selbstverantwortung jedes Einzelnen achtsam mit seiner Gesundheit umzugehen und Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung anzunehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen das Konzept durch eigenverantwortliche Mitgestaltung um. Führungsaufgabe Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist als Daueraufgabe wahrzunehmen. Führungskräfte haben ein Interesse an gesunden, motivierten und leistungsfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gesundheitsmanagement April 2007 -5- Führungskräfte fördern die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung, insbesondere durch - Anerkennung und Wertschätzung Interesse und Kontakt Einbeziehung und Partizipation Transparenz und Offenheit gutes Betriebsklima Abbau von Belastungen. Arbeitskreis Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Prozess, bei dem ständig zu prüfen ist, ob die ergriffenen Maßnahmen noch ihren gewünschten Erfolg bringen oder Anpassungen erforderlich werden. Maßnahmen müssen ständig aktualisiert werden. Wir integrieren deshalb als Steuerungsgruppe, den Arbeitskreis Gesundheitsförderung in unser Haus, der alle Aktivitäten koordiniert und steuert. Er bildet den organisatorischen Rahmen für eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit aller Beteiligten. Der Arbeitskreis Gesundheitsförderung besteht aus folgenden Teilnehmern: Vertreter/in des Personal- und Organisationsamt, Vertreter/in des Personalrats, Betriebsärztlicher Dienst, Fachkraft für Gesundheitsförderung, Vertreter/in des Gesundheitsamtes, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte/r, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter/in, Vertreter/in der Ersthelfer. Bei Bedarf können an den Sitzungen des Arbeitskreises Vertreterinnen und Vertreter von folgenden beispielhaft genannten Institutionen beratend teilnehmen: Unfallversicherungsträger, Krankenkassen, Fachbereiche (z.B. Netzwerk looping, ...).Die aktuelle Besetzung des Arbeitskreises Gesundheitsförderung ist im Intranet eingestellt. Der Arbeitskreis trifft sich mindestens einmal jährlich, um die Schwerpunkte für das Jahr zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen. Koordination Die Vertretung aus dem Personal- und Organisationsamtes koordiniert den Arbeitskreis, die Maßnahmen der Gesundheitsförderung, hat die Geschäftsführung und die Budgetverantwortung. Förderung/Maßnahmen/Aktionen Der Arbeitskreis unterbreitet Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung. Er fördert alle Maßnahmen, die der Gesundheit der Mitarbeiter dienen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen, die auf die Veränderung gesundheitsschädlicher Arbeitsbedingungen und abläufe und damit auf einen Abbau aller körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen abzielen. Gesundheitsmanagement April 2007 -6- ○ Analyse z.B. durch die Auswertung anonymisierter interner und externer Datenquellen. Die Daten dienen als Arbeitgrundlage, damit ein gezieltes Angebot erarbeitet werden kann. o Angebote zur Prävention von gesundheitlichen Beeinträchtigungen z.B. durch Gesundheitskurse, Sehtests, Ausbau des Betriebssports und Angebot neuer Sportarten, Prüfen der Bedingungen am Arbeitsplatz o Aktionen zur Erweiterung des Gesundheitsbewusstseins z.B. jährlicher Gesundheitstag mit Themenschwerpunkt, Vorträge zu Gesundheitsthemen o Aktionen zur Begleitung bei Belastungen z.B. Stressbewältigung, Erlernen des verantwortungsvollen Umgangs mit Konflikten, Zeitmanagement ○ Einrichten von Gesundheitszirkeln Bei Bedarf analysieren Beschäftigte, der Betriebsarzt und ein Mitglied des Personalrats mit einem Moderator gesundheitsförderliche und gesundheitsriskante Faktoren und erarbeiten Lösungsvorschläge. ○ Berücksichtigung bestimmter Zielgruppen Die jeweils besondere Situation von Beschäftigten verschiedener Berufsgruppen, von Frauen und Männern, von Behinderten und in der persönlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigter Kollegen soll berücksichtigt werden. Außerdem ist angesichts der demographischen Entwicklung und einer länger werdenden Erwerbsphase das Leistungspotential der älter werdenden Belegschaft entsprechend zu erhalten. o Angebote für bestimmte Zielgruppen z.B. Raucherentwöhnung ○ Fehlzeitenmanagement Konkrete Strategien zur Reduzierung von Fehlzeiten bei internen Fehlzeitenschwerpunkten werden entwickelt. Die Erhebung, Speicherung, Weiterleitung und Auswertung der Daten erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form. o Information Informationen zu Gesundheitsfragen, z.B. im Intranet und im „Hausblättle“; Hinweise auf bestehende Beratungsangebote, z.B Netzwerk looping oder die Beratungsstellen o Schulung der Führungskräfte Gesundheitsmanagement April 2007 -7- Budget Der Enzkreis stellt entsprechende finanzielle Mittel zur Durchführung von Maßnahmen zur Verfügung. Soweit möglich werden externe Fachleute und Versicherungsträger zur Unterstützung mit einbezogen. Erfolgskontrolle Die Erfolgskontrolle erfolgt durch: ○ Gesundheitsbericht Der betriebsärztliche Dienst erstellt jährlich den Gesundheitsbericht. Er dient als Arbeitsgrundlage für das folgende Jahr, um zielgerichtete Maßnahmen ergreifen zu können. ○ Controlling Maßnahmen werden durch den Arbeitskreis Gesundheitsförderung einer Bewertung und Kontrolle unterzogen (Evaluation). Die Fehlzeitenquote ist eine Kennzahl im Controllingbericht. ○ Mitarbeiterbefragung Mit Hilfe der Mitarbeiterbefragung wird ermittelt inwieweit das Gesundheitsmanagement in unserem Haus integriert ist. ○ Ideen und Anregungen der Belegschaft Der Arbeitskreis Gesundheitsförderung bittet jährlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Anregungen und Ideen zu Gesundheitsthemen. Ansprechpartner Hausinterne Anlaufstellen: - der Betriebsarzt - der Personalrat - das Personal- und Organisationsamt - die Gleichstellungsbeauftragte - das Netzwerk looping - Sicherheitsbeauftragte - die Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. In § 6 Arbeitssicherheitsgesetz sind die Aufgaben definiert. Externe Partner - Krankenkassen - Versicherungsträger - Externe Beratungsstellen Gesundheitsmanagement April 2007 -8- Erste Hilfe Unter Erster Hilfe versteht man die auch durch Laien durchzuführenden Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten und bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Im Notfall gilt es - möglichst schnell einen Notruf abzusetzen - die Vitalfunktionen des Betroffenen zu prüfen und zu erhalten - und weitere Erste Hilfe Maßnahmen zu ergreifen. Ersthelfer/Betriebssanitäter In unserem Haus haben wir in Erste Hilfe ausgebildete Kolleginnen und Kollegen, die so genannten Ersthelfer. Außerdem verfügen wir über Betriebssanitäter die in der Lage sind erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen durchzuführen. Eine Übersicht mit Notrufnummern, den Betriebssanitätern und den Kolleginnen und Kollegen auf Ihrem Stockwerk, die als Ersthelfer geschult wurden, befindet sich in jeder Teeküche. Notrufnummern: 112 Feuerwehr und Notruf europaweit 110 Polizei Rufnummer: 19222 Medizinische Notfälle und Anforderung des Krankentransports Die Rettungsleitstelle Pforzheim-Enzkreis ist die Einsatzzentrale für alle Einsätze des Rettungsdienstes in ihrem Rettungsdienstbereich. Sie nimmt unter der Rufnummer 19222 und den Notrufnummern 110 und 112 rund um die Uhr alle medizinischen Notrufe, sowie Anfragen der Bevölkerung entgegen. Alle Einsätze der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes werden hier über modernste Leitstellentechnik koordiniert. 030/19240 Vergiftungszentrale Gesundheitsmanagement April 2007 -9- Suchtprävention Einführung/Ausgangslage Grundsätzliches - Definition Sucht Illegale Rauschmittel Legale Rauschmittel Arzneimittel, Schnüffelstoffe o Alkohol o Nikotin Regelung Verfahren bei Abhängigkeit - Hilfsangebot Stufenplan, Rückfall, Wiedereinstellung Verantwortliche/Ansprechpartner - Vorgesetzte Betriebsarzt Suchtbeauftragte/r Externe Partner Schulungen Gesundheitsmanagement April 2007 - 10 - Suchtprävention Einführung/Ausgangslage und Ziel Abhängigkeitserkrankungen machen auch vor den Türen einer großen Verwaltung wie dem Landratsamt Enzkreis nicht Halt. Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht und der Gesundheitsförderung möchten wir Suchterkrankungen vorbeugen und mit bereits Suchtgefährdeten oder Suchtabhängigen Wege aus der Krankheit finden. Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch verursacht längerfristig nicht nur gesundheitliche Probleme, sondern führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit. Suchtgefährdeten und Suchterkrankten hilft man als Kollege und Führungskraft nicht, wenn man ihr Verhalten am Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum toleriert. Da eine Suchtabhängigkeit in einem über Jahre laufenden Prozess entsteht, kann sich eine problematische Verknüpfung zwischen dem Betroffenen, den Kollegen und Vorgesetzten ergeben. Kollegen und Vorgesetzte arbeiten mit dem Betroffenen zusammen, sehen das Problem, sprechen vielleicht auch mit dem Betroffenen darüber, schützen ihn aber nach außen. Dies führt langfristig zu keiner Veränderung im Verhalten des Gefährdeten oder Abhängigen. Es wird ein stabiles System entwickelt, das Veränderungen verhindert. Die Ursache des Problems wird nicht geklärt. Dieses stabile System nennt man Co-Abhängigkeit. Suchtprävention ist eine Führungsaufgabe. Führungskräfte sollen Orientierung geben, konkret und rechtzeitig intervenieren. Unser Ziel ist es - dem Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen - die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten bzw. wieder herzustellen - die Arbeitssicherheit zu erhöhen - den Gefährdeten bzw. Abhängigen ein frühzeitiges Hilfsangebot zu unterbreiten - alle Betroffenen gleich zu behandeln - den möglicherweise gefährdeten Arbeitsplatz zu erhalten. Grundsätzliches Definition Sucht: Unter Sucht versteht man ein bestimmtes Verhaltensmuster, das mit einem unwiderstehlichen, wachsenden Verlangen nach einem bestimmten Gefühls- und Erlebniszustand beschrieben wird. Grundsätzlich kann jeder Mensch süchtig werden. Da Sucht nicht auf den Umgang mit bestimmten Stoffen beschränkt ist, kann jede Form menschlichen Verhaltens zur Sucht werden (z.B. Magersucht, Arbeitssucht, Spielsucht…). Abhängigkeit verursacht eine Vielzahl von körperlichen, seelischen und geistigen Schäden. Dazu kommen soziale Beeinträchtigungen für den Abhängigen und sein Umfeld. Gesundheitsmanagement April 2007 - 11 - Im Folgenden beschäftigt sich das Konzept mit stoffgebundenen Süchten. Illegale Rauschmittel Illegale Rauschmittel sind Stoffe, deren Herstellung, Besitz und Handel dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und die sich ohne Erlaubnis im Verkehr befinden, also verboten sind. Hierzu zählen „weiche Drogen“, wie Haschisch oder Marihuana, und „harte Drogen“, wie Heroin, Kokain, Ecstasy oder andere illegal produzierte Drogen. Der Konsum illegaler Rauschmittel führt zu vielfältigen schweren Gesundheitsschädigungen bis hin zum Tod. Legale Rauschmittel Legale Rauschmittel sind Stoffe, deren Besitz und Genuss erlaubt ist. ♦ Arzneimittel mit Suchtpotential, Schnüffelstoffe Medikamente haben ihre Berechtigung, wenn sie aus medizinischen Gründen eingenommen werden. Von Missbrauch spricht man, wenn Medikamente ohne medizinische Notwendigkeit oder abweichend von den Dosierungsempfehlungen, zu lange oder in zu hohen Dosen eingenommen werden. Medikamentenmissbrauch führt unter anderem zu chronischen Organschäden, Nervenleiden, depressiven Verstimmungen, Suizidalität. ♦ Alkohol Der Konsum von Alkohol schränkt die Leistungs-, Konzentrations-, Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit ein. Es besteht erhöhte Unfallgefahr. Folgeerkrankungen bei starkem Alkoholkonsum sind unter anderen die Schädigung der Leber, des Magens, des Darms, der Bauchspeicheldrüse, die Herabsetzung der Herzfunktionen, Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems, steigendes Krebsrisiko und vieles mehr. Die gesundheitlichen Folgeschäden können bis zum Tod führen. ♦ Rauchen Sowohl aktives als auch passives Rauchen gefährdet die Gesundheit in hohem Maße. Rauchen fördert Herz- und Kreislauferkrankungen und chronische Bronchitiden, es kann zu peripheren Durchblutungsstörungen führen und erhöht deutlich das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden. Allein etwa 40 Schadstoffe aus dem Tabakrauch gelten als krebserregend. Regelung Der Konsum von Suchtmitteln ist beim Landratsamt Enzkreis grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres regelt die Dienstordnung. Gesundheitsmanagement April 2007 - 12 - Verfahren bei Abhängigkeit Soweit zu vermuten ist, dass ein Kollege drogen- oder alkoholabhängig ist bzw. Medikamentenmissbrauch betreibt, kommt der folgende Stufenplan zur Anwendung. Ziel des Verfahrens ist es, Wege aus der Sucht aufzuzeigen, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Soweit das Hilfsangebot jedoch nicht angenommen wird, werden als Konsequenz personalrechtliche Maßnahmen erforderlich. Im Stufenplan genannte Zeiträume sind Richtwerte, die individuell variieren können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes Gespräch im Rahmen dieses Stufenplans von sämtlichen Teilnehmern vertraulich zu behandeln ist. Erstes Gespräch Gibt es Hinweise, dass die Arbeit eines Beschäftigten durch Suchtmittelkonsum beeinflusst wird und eventuell eine Sucht besteht, so führt der unmittelbare Vorgesetzte ein vertrauliches Gespräch. Soweit der Beschäftigte hohen Konsum von Suchtmitteln bestätigt, zeigt der Vorgesetzte Wege zur Hilfe auf. Es wird dem Betroffenen empfohlen, sich möglichst umgehend mit einer Suchtberatungsstelle seiner Wahl in Verbindung zu setzen und einen Nachweis hierüber vorzulegen. Bestreitet der Betroffene hohen Suchtmittelkonsum, so wird er darauf hingewiesen, dass er bei weiterem auffälligem Verhalten mit personalrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Der Vorgesetzte nennt in jedem Fall Adressen verschiedener Beratungsstellen und übergibt aktuelles Informationsmaterial. Er informiert seinen Amtsleiter und notiert sich, dass das Gespräch stattgefunden hat. Stufe 1 Soweit kein Nachweis über den Besuch einer Suchtberatung vorliegt und das Verhalten des Betroffenen nach 8 Wochen auf weiteren Suchtmittelkonsum hindeutet, hat der unmittelbare Vorgesetzte den Amtsleiter und das Personal- und Organisationsamt zu informieren. Es findet ein Gespräch zwischen dem Verantwortlichen für das Personalwesen, einem persönlich benannten Mitglied des Personalrats, evtl. dem Schwerbehindertenvertreter und dem Betroffenen statt. Der Betroffene kann der Teilnahme des Personalrats bzw. Schwerbehindertenvertreters widersprechen. Auf Wunsch des Betroffenen können zusätzlich Personen seines Vertrauens an dem Gespräch teilnehmen. Der Betroffene wird über dienst- und arbeitsrechtliche Folgen aufgeklärt. Er hat bei jeder Fehlzeit ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei gefahrengeneigten Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, dass das Personalamt arbeits- und dienstrechtliche Maßnahmen ergreift, damit der Betroffene sich und andere nicht weiter gefährden kann. Das Gespräch wird mit Unterschrift des Betroffenen und des Vertreters des Personal- und Organisationsamtes dokumentiert und in der Personalakte verwahrt. Falls der Betroffene sein Verhalten ändert und weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind, wird die Gesprächsnotiz nach Ablauf von 3 Jahren vernichtet. Außerdem ist es nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr notwendig, dass der Betroffene bei jeder Fehlzeit ein ärztliches Attest vorlegt. Der Betroffene wird außerdem in einem weiteren Gespräch mit dem Suchtbeauftragten oder dem Betriebsarzt zu einer Behandlung aufgefordert. Er erhält Adressen von Suchtberatungsstellen und Fachkliniken. Der Suchtbeauftragte bzw. der Betriebsarzt dokumentiert, dass dieses Gespräch stattgefunden hat. Gesundheitsmanagement April 2007 - 13 - Stufe 2 Soweit der unmittelbare Vorgesetzte nach weiteren 8 Wochen keine positive Änderung im Verhalten beobachtet, erfolgt nochmals das Verfahren nach Stufe 1. Zusätzlich wird der Betroffene zu einer betriebsärztlichen Untersuchung mit Beratung verpflichtet. Es ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Untersuchung und Beratung stattgefunden hat. Stufe 3 Nach weiteren 8 Wochen informiert der unmittelbare Vorgesetzte den Verantwortlichen für das Personalwesen über das weitere Verhalten des Mitarbeiters. Soweit sich keine positive Änderung im Verhalten des Betroffenen abzeichnet, wird der Personalrat darüber informiert, dass sich der Betroffene in Stufe 3 befindet. Sollte der Betroffene nach wie vor sein Suchtproblem abstreiten und auch keine positive Änderung im Verhalten ersichtlich sein, so erhält er eine schriftliche Ermahnung bzw. bei Beamten eine formlose Rüge, mit dem Hinweis auf arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen. Der Betroffene wird in diesem Gespräch außerdem aufgefordert, mit dem Suchtbeauftragten oder Betriebsarzt einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Der Suchtbeauftragte oder der Betriebsarzt informiert den Betroffenen nochmals in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Suchtbekämpfung macht konkrete Hilfsangebote und fordert den Betroffenen zu einer Behandlung auf. Der Betroffene legt dem Verantwortlichen für das Personalwesen einen Nachweis vor, dass dieses Gespräch stattgefunden hat. Stufe 4 Soweit nach weiteren 8 Wochen noch von Suchtmittelmissbrauch auszugehen ist und auch kein Nachweis vorliegt, dass ein Hilfsangebot angenommen wurde, so wird der Betroffene unter Androhung der Kündigung abgemahnt. Beamten wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Der Betroffene erhält nochmals eine Beratung vom Suchtbeauftragten bzw. vom Betriebsarzt und eine Aufforderung zur Behandlung. Stufe 5 Sollte nach weiteren 8 Wochen keine positive Verhaltensänderung beobachtet werden und auch kein Nachweis vorliegen, dass ein Hilfsangebot angenommen wurde, erfolgen die Maßnahmen nach Stufe 4 mit dem Hinweis, dass nach weiteren 4 Wochen ohne positive Änderung im Verhalten und ohne Nachweis über eine Therapiemaßnahme die Kündigung erfolgt bzw. disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden. Stufe 6 Es erfolgt, soweit keine positive Änderung im Verhalten beobachtet wird und auch kein Nachweis über die Annahme eines Hilfsangebotes vorliegt, nach Anhörung des Personalrates bei Tarifbeschäftigten eine Kündigung, bei Beamten wird das Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit eingeleitet. Gesundheitsmanagement April 2007 - 14 - Rückfall Wird der Beschäftigte während oder nach durchgeführter Therapie rückfällig, setzt das Verfahren in Stufe 1 ein. Wiedereinstellung Erfolgt im Zuge dieses Verfahrens eine Entlassung, bemüht sich das Haus bei späterem Therapieerfolg um eine eventuelle Wiedereinstellung. Verantwortliche/Ansprechpartner Die Betroffenen haben die Möglichkeit Informationen über ambulante und stationäre Hilfsangebote oder Selbsthilfegruppen von den folgend genannten Ansprechpartnern zu erhalten. Vorgesetzten Betriebsarzt Suchtbeauftragte/r Suchtbeauftragte/r ist ein bestimmter Mitarbeiter von Netzwerk looping mit speziellen Fachkenntnissen im Bereich Suchtberatung/Suchtprävention. Externe Partner, wie etwa Suchtberatungsstellen Schulungen Alle Führungskräfte werden im Umgang mit der Suchtproblematik am Arbeitsplatz geschult, insbesondere auch im Umgang mit Suchtgefährdeten und Abhängigen. Außerdem werden allen Beschäftigten Informationen und Veranstaltungen zu den Themen Suchtproblematik am Arbeitsplatz und Suchtprävention angeboten. Gesundheitsmanagement April 2007 - 15 - Betriebliches Eingliederungsmanagement Dienstvereinbarung zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch zwischen dem Landratsamt Enzkreis, vertreten durch den Landrat und dem Personalrat des Landratsamtes Enzkreis, vertreten durch den Vorsitzenden Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für alle tariflich Beschäftigten des Landratsamtes Enzkreis. Beamte werden, soweit rechtlich möglich, einbezogen. Ziel Mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement bietet das Landratsamt Enzkreis für die Belegschaft Hilfe und Unterstützung an. Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen bereits im Frühstadium erkannt werden. Das Fortschreiten von Krankheiten soll durch Prävention verringert, aufgehalten oder verhindert werden. Durch das betriebliche Eingliederungsmanagement soll der Arbeitsplatz erhalten bzw. ein alters-, falls erforderlich, behindertengerechter Arbeitsplatz geschaffen, sowie Dienst- und Berufsunfähigkeit vermieden werden. Es soll erreicht werden, konkret bedrohte Beschäftigungsverhältnisse zu sichern bzw. frühzeitig darauf hinzuwirken, solche Bedrohungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Dazu werden gemeinsam mit dem Betroffenen Maßnahmen entwickelt, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Aufgaben/Zuständigkeiten/Hilfen Wann setzt das betriebliche Eingliederungsmanagement ein? Der zuständige Personalsachbearbeiter informiert den Verantwortlichen für das Personalwesen, sobald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei Teilzeitkräften erfolgt die Berechnung analog der Urlaubsberechnung. Gesundheitsmanagement April 2007 - 16 - Wie setzt das betriebliche Eingliederungsmanagement ein? Der Verantwortliche für das Personalwesen nimmt ersten Kontakt mit dem Betroffenen auf und informiert über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Es wird ein persönliches Gespräch vereinbart, an welchem auch ein Vertreter des Personalrats und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung teilnehmen, soweit der Betroffene dem nicht widerspricht. Dieses Gespräch dient vor allem dazu, das Verständnis für die Notwendigkeit von Eingliederungsmaßnahmen zu wecken und Vertrauen zu schaffen. Der Betroffene ist auf Art und Umfang der erhobenen Daten hinzuweisen. Dies werden in diesem Stadium regelmäßig nur die dem Personal- und Organisationsamt bekannten Fehlzeiten sein. Er wird um ausdrückliche Zustimmung und Bereitschaft zur Mitwirkung an der Eingliederung gebeten. Bei diesem Gespräch kann sich auch zeigen, dass eine besondere Hilfestellung nicht nötig ist, weil nach dem Ausheilen der Krankheit oder Verletzung die Arbeitsfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Der Betroffene hat die Entscheidungsfreiheit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Soweit der Betroffene vom Angebot derzeit keinen Gebrauch machen möchte, ist dies schriftlich zu bestätigen. Er ist darauf hinzuweisen, dass das Angebot weiterhin besteht. Der Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung sind hiervon zu informieren. Welche Art von Hilfestellung bietet der Arbeitgeber mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement? Nimmt der Betroffene das Angebot an, sucht man Lösungen, die Arbeitsunfähigkeit möglichst rasch zu überwinden. Der Verantwortliche für das Personalwesen, ein vom Personalrat benanntes Personalratsmitglied, ggf. die Schwerbehindertenvertretung und der Betroffene planen gemeinsam die weitere individuelle Vorgehensweise mit dem konkreten Ziel Maßnahmen zur Eingliederung festzulegen. Es ist zu klären, ob es betrieblich beeinflussbare Faktoren für eine Genesung, Wiedereingliederung oder dauerhafte Stabilisierung der Gesundheit gibt. Soweit erforderlich wird der betriebsärztliche Dienst hinzugezogen. Zu den weiteren Aufgaben des Arbeitgebers gehört es dann, die geeigneten Leistungen oder Hilfen einzuleiten und zu koordinieren. Dies können inner- oder außerbetriebliche Maßnahmen sein, zum Beispiel: ○ die ergonomische Umgestaltung des Arbeitsplatzes ○ die stufenweise Wiedereingliederung in den Betrieb ○ außerbetriebliche Unterstützungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit (soweit Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen) und andere Leistungsträger. Bei schwer behinderten Beschäftigten werden zusätzlich das Integrationsamt und die Integrationsfachdienste einbezogen. Sämtliche Rehabilitationsträger sind gesetzlich verpflichtet darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IX erbracht werden. Gesundheitsmanagement April 2007 - 17 - Allgemeines Sämtliche Beteiligte behandeln die Angelegenheit vertraulich. Die vereinbarten Eingliederungsmaßnahmen werden schriftlich festgehalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird das Krankheitsbild nicht benannt. Nach Beendigung der Eingliederungsmaßnahme findet ein abschließendes Gespräch, der an der Planung der Eingliederungsmaßnahme Beteiligten und dem Betroffenen statt. Das Ergebnis wird ebenfalls schriftlich festgehalten. Der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung wachen darüber, dass die nach § 84 Abs. 2 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, verpflichten sich Verwaltung und Personalrat über die Anpassung dieser Vereinbarung zu verhandeln. Das Gleiche gilt, falls sich aus den Überlegungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements heraus ein Anpassungsbedarf ergibt. Inkrafttreten Die Dienstvereinbarung tritt ab 01.05.2007 in Kraft. Sie wird spätestens nach 3 Jahren auf Anwendung und Inhalt hin überprüft. Kündigung Diese Dienstvereinbarung kann von jeder Seite mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Nachwirkung Verfahren, die vor Ablauf einer Kündigung dieser Dienstvereinbarung begonnen wurden, sind weiter nach der gekündigten Regelung zu behandeln. Pforzheim, den.16.04.2007 Karl Röckinger, Landrat Gesundheitsmanagement April 2007 Holger Egger Vorsitzender des Personalrats - 18 - Schlussbestimmungen Datenschutz Informationen und Daten werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes erhoben, zusammengefasst und ausgewertet. Personalvertretung Die Beteiligungsrechte des Personalrats bleiben unberührt. Darüber hinaus wird auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Personalrat in das betriebliche Gesundheitsmanagement eingebunden. Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung wird auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ebenfalls eingebunden. Gleichstellungsbeauftragte Die Regelungen der Richtlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Landratsamt Enzkreis wird beachtet. Darüber hinaus wird auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die Gleichstellungsbeauftragte mit eingebunden. Gender Mainstreaming Das betriebliche Gesundheitsmanagement berücksichtigt eine geschlechtsspezifische differenzierte Sichtweise, wie sie durch die europäische Politik des Gender Mainstreaming formuliert wurde. Inkrafttreten Das Konzept betriebliches Gesundheitsmanagement tritt zum 01.05.2007 in Kraft. Es wird spätestens nach drei Jahren auf Anwendung und Inhalt hin überprüft. Pforzheim, den 16.04.2007 Karl Röckinger, Landrat Gesundheitsmanagement April 2007 - 19 - Gesundheitsmanagement April 2007