Leitung der Weiterbildung: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Wolfgang Schneider; Direktor d. Klinik u. Poliklinik f. Psychotherapeutische Medizin u. Psychosomatik d. Univ. Rostock; Arzt f. Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Psychiatrie, Psychoanalyse, Sozialmedizin, Diplompsychologe, Institut für Psychotherapie, Gesundheitswissenschaften u. Organisationspsychologie (IPGO) Dozenten u. a.: Prof. Dr. Harald J. Freyberger; Direktor d. Universitätsklinik f. Psychiatrie u. Psychotherapie Greifswald/Stralsund; Arzt f. Psychiatrie u. Psychotherapie, Psychoanalyse Prof. Dr. T. Fydrich; Lehrstuhl f. Klinische u. Biologische Psychologie d. Humboldt Universität Berlin Prof. Dr. P. L. Janssen; emeritierter Lehrstuhlinhaber f. Psychosomatik d. Univ. Bochum) Dr. Thomas Klauer; Universitätsklinik f. Psychiatrie u. Psychotherapie Greifswald/Stralsund; Diplompsychologe und Psychologischer Psychotherapeut Jens Parpart; FA f. Allgemeinmedizin, -Betriebsmedizin- , -Psychotherapie-; Praxis Einbeck Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Peschke; Arzt f. Arbeitsmedizin, Psychotherapie; Leiter des betriebsärztlichen Dienstes d. Freien und Hansestadt Hamburg Dr. med. Anne Rose, Fachärztin für Psychosomatische Meidizin und Psychotherapie, Innere Medizin, Berlin Dr. med. Ines Weber-Rolfs, Ärztin f. Neurologie u. Psychotherapie; Praxis in Berlin ______________________________________________________________ Informationen bei: IPGO - Institut für Psychotherapie Gesundheitswissenschaften Organisationsentwicklung (GmbH) Vagel-Grip-Weg 1, 18055 Rostock Tel.: 03 81 - 7 00 70 77; Fax: 03 81 – 7 00 70 76 e-mail: [email protected]; web: http://www.ipgo.de und Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Ich möchte an der ärztlichen Weiterbildung zur Psychotherapie im Fach Arbeits- und Betriebsmedizin teilnehmen: Name, Vorname: …..………………………………………………….. Anschrift: ..…………………………………………………….. Erreichbarkeit (Telefon / Mail) ...……………………………………………………. ___________________________ Ort / Datum _____________________________ Unterschrift Fachgebundene Psychotherapie in der Arbeitsmedizin Die allgemeine Zusatzbezeichnung “Psychotherapie“ ist seit 2005 durch den Zusatztitel „fachgebundene Psychotherapie“ ersetzt worden. Diese Zusatzbezeichnung kann in Ergänzung zu einer Facharztweiterbildung erworben werden. Das Ziel dieser Weiterbildung besteht in der Vermittlung von Kompetenzen zur Vorbeugung, Erkennung und der indikationsbezogenen Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Fachgebietes, die durch psychosoziale Faktoren beeinflusst werden. Die im folgenden angeführten Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung orientieren sich an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg Vorpommern, werden sich jedoch in den verschiedenen Bundesländern nur geringfügig unterscheiden. Jedoch ist zu empfehlen, dass sich Interessenten aus anderen Bundesländern bei ihren Ärztekammern vor Aufnahme der Weiterbildung über die konkreten Weiterbildungsanforderungen informieren, um etwaige Besonderheiten bereits von Beginn der Weiterbildung an berücksichtigen zu können. Nach den Auskünften der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern lassen sich die Leistungen in der fachgebunden Psychotherapie wie bislang für die psychotherapeutischen Leistungen abrechnen; d.h., es werden die gleichen Ziffern im EBM angesetzt. Allerdings darf und kann die Ärztin oder der Arzt nur psychotherapeutische Leistungen in dem Fach erbringen, für das er eine KV-Zulassung aufweist. Dies bedeutet, dass Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner, die eine KVZulassung in einem anderen Fach (z.B. Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) aufweisen, die psychotherapeutischen Leistungen für diese Fächer abrechnen können. Auch hier ist zu empfehlen, dass sich die Interessenten an der Weiterbildung bei ihrer zuständigen KV erkundigen, welche Bedingungen an die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen vorausgesetzt werden. Für Arbeitsmediziner ohne KV-Zulassung besteht somit voraussichtlich nur die Möglichkeit der privatärztlichen Liquidation oder eine im Einzelfall mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Abrechnung soweit möglich. Da die Entwicklungen im Gesundheitssystem insgesamt erheblich im Fluss sind, sind zukünftige Abrechnungsmodalitäten unseres Erachtens aktuell nur schwer zu beurteilen. Letztlich stellt die Qualifizierung von Arbeitsmedizinern im Fach der Psychotherapie angesichts der wachsenden Bedeutung von psychosozialen Themen im Feld der Arbeitsmedizin eine relevante diagnostische und handlungsbezogene Kompetenzerweiterung dar. Entsprechend der Aufgabenstellungen des Arbeitsmediziners werden sowohl individuum-, gruppen- und organisationsbezogene Perspektiven in der Weiterbildung berücksichtigt. Eine durch den Erwerb der Zusatzbezeichnung auch „formal“ erfolgte Qualifizierung zur Handhabung von psychosozialen Fragestellungen wird die Akzeptanz und Attraktivität der Arbeits- und Betriebsmedizin sowohl auf der Ebene der Organisation und des einzelnen Mitarbeiters erhöhen. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung “fachgebundene Psychotherapie in der Arbeitsmedizin“ Die Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie im Fach“ ist die Facharztanerkennung. Die Weiterbildung muss unter Anleitung eines weiterbildungsbefugten Arztes stattfinden. Die Weiterbildung kann entweder in der psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder in der Verhaltenstherapie erfolgen. Die Weiterbildung des IPGO-Institutes weist einen psychodynamischen Schwerpunkt auf; verhaltenstherapeutische Konzepte werden jedoch im Sinne eines integrativen Therapieansatzes soweit als möglich im Rahmen unserer Weiterbildung berücksichtigt. Die Psychotherapieweiterbildung wird so gestaltet, dass diese einerseits den Anforderungen seitens der ärztlichen Weiterbildung gerecht wird und zum anderen spezifische Themen und Interventionen für das Fach der Arbeitsmedizin integriert. Weiterbildungsinhalte: 1. 100 Stunden Theorie 2. 16 Doppelstunden Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung oder Hypnose 3. 20 Doppelstunden Balintgruppe oder fallbezogene Gruppenarbeit 4. 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen 5. 15 Doppelstunden Fallseminar 6. 120 psychotherapeutische Behandlungsstunden unter Supervision 7. 75 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 50 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung Die Weiterbildungszeit – Beginn Oktober 2015 - umfasst drei Jahre mit Ausnahme der Zeit für die supervidierten Behandlungen. Die einzelnen Weiterbildungsbausteine werden in drei Wochenblöcken und an neun Wochenenden (Do. – Sa.; 13 Doppelstunden) - in Berlin und Rostock umgesetzt. Im Rahmen der Weiterbildung besteht die Möglichkeit in der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin an der Universität Rostock zu hospitieren Die Kosten für die Weiterbildung mit Ausnahme der Supervisionskosten betragen insgesamt 9.500,Euro. Soweit die Behandlungsstunden von den Weiterbildungsteilnehmern über die IPGO-Ambulanz abgerechnet werden können, werden 50% dieser Einnahmen an die betreffenden Kandidaten abgeführt. Das IPGO-Institut organisiert die Weiterbildung; das Institut ist als Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz anerkannt und die Mitglieder des Ausbildungsausschusses des IPGO-Institutes sowie weitere kooptierte Dozenten sind seitens der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für die Weiterbildung in Psychotherapie, Psychoanalyse befugt.