IPGO - Institut für Psychotherapie Gesundheitswissenschaften und

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Leitung der Weiterbildung:
Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Wolfgang Schneider; Direktor d. Klinik u. Poliklinik f.
Psychotherapeutische Medizin u. Psychosomatik d. Univ. Rostock; Arzt f. Psychosomatische
Medizin u. Psychotherapie, Psychiatrie, Psychoanalyse, Sozialmedizin, Diplompsychologe,
Institut für Psychotherapie, Gesundheitswissenschaften u. Organisationspsychologie (IPGO)
Dozenten u. a.:
Prof. Dr. Harald J. Freyberger; Direktor d. Universitätsklinik f. Psychiatrie u. Psychotherapie
Greifswald/Stralsund; Arzt f. Psychiatrie u. Psychotherapie, Psychoanalyse
Prof. Dr. T. Fydrich; Lehrstuhl f. Klinische u. Biologische Psychologie d. Humboldt
Universität Berlin
Prof. Dr. P. L. Janssen; emeritierter Lehrstuhlinhaber f. Psychosomatik d. Univ. Bochum)
Dr. Thomas Klauer; Universitätsklinik f. Psychiatrie u. Psychotherapie Greifswald/Stralsund;
Diplompsychologe und Psychologischer Psychotherapeut
Jens Parpart; FA f. Allgemeinmedizin, -Betriebsmedizin- , -Psychotherapie-; Praxis Einbeck
Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Peschke; Arzt f. Arbeitsmedizin, Psychotherapie; Leiter des
betriebsärztlichen Dienstes d. Freien und Hansestadt Hamburg
Dr. med. Anne Rose, Fachärztin für Psychosomatische Meidizin und Psychotherapie, Innere
Medizin, Berlin
Dr. med. Ines Weber-Rolfs, Ärztin f. Neurologie u. Psychotherapie; Praxis in Berlin
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Informationen bei:
IPGO - Institut für Psychotherapie Gesundheitswissenschaften
Organisationsentwicklung (GmbH)
Vagel-Grip-Weg 1, 18055 Rostock
Tel.: 03 81 - 7 00 70 77; Fax: 03 81 – 7 00 70 76
e-mail: [email protected]; web: http://www.ipgo.de
und
Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung
Ich möchte an der ärztlichen Weiterbildung zur Psychotherapie im Fach Arbeits- und
Betriebsmedizin teilnehmen:
Name, Vorname:
…..…………………………………………………..
Anschrift:
..……………………………………………………..
Erreichbarkeit
(Telefon / Mail)
...…………………………………………………….
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Ort / Datum
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Unterschrift
Fachgebundene Psychotherapie in der
Arbeitsmedizin
Die allgemeine Zusatzbezeichnung “Psychotherapie“ ist seit 2005 durch den Zusatztitel
„fachgebundene Psychotherapie“ ersetzt worden. Diese Zusatzbezeichnung kann in
Ergänzung zu einer Facharztweiterbildung erworben werden. Das Ziel dieser
Weiterbildung besteht in der Vermittlung von Kompetenzen zur Vorbeugung,
Erkennung und der indikationsbezogenen Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen
Fachgebietes, die durch psychosoziale Faktoren beeinflusst werden.
Die im folgenden angeführten Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung
orientieren sich an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg
Vorpommern, werden sich jedoch in den verschiedenen Bundesländern nur geringfügig
unterscheiden. Jedoch ist zu empfehlen, dass sich Interessenten aus anderen
Bundesländern bei ihren Ärztekammern vor Aufnahme der Weiterbildung über die
konkreten Weiterbildungsanforderungen informieren, um etwaige Besonderheiten
bereits von Beginn der Weiterbildung an berücksichtigen zu können.
Nach den Auskünften der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
lassen sich die Leistungen in der fachgebunden Psychotherapie wie bislang für die
psychotherapeutischen Leistungen abrechnen; d.h., es werden die gleichen Ziffern im
EBM angesetzt. Allerdings darf und kann die Ärztin oder der Arzt nur
psychotherapeutische Leistungen in dem Fach erbringen, für das er eine KV-Zulassung
aufweist. Dies bedeutet, dass Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner, die eine KVZulassung in einem anderen Fach (z.B. Allgemeinmedizin oder Innere Medizin)
aufweisen, die psychotherapeutischen Leistungen für diese Fächer abrechnen können.
Auch hier ist zu empfehlen, dass sich die Interessenten an der Weiterbildung bei ihrer
zuständigen KV erkundigen, welche Bedingungen an die Abrechnung von
psychotherapeutischen Leistungen vorausgesetzt werden.
Für Arbeitsmediziner ohne KV-Zulassung besteht somit voraussichtlich nur die
Möglichkeit der privatärztlichen Liquidation oder eine im Einzelfall mit den
gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Abrechnung soweit möglich. Da die
Entwicklungen im Gesundheitssystem insgesamt erheblich im Fluss sind, sind
zukünftige Abrechnungsmodalitäten unseres Erachtens aktuell nur schwer zu beurteilen.
Letztlich stellt die Qualifizierung von Arbeitsmedizinern im Fach der Psychotherapie
angesichts der wachsenden Bedeutung von psychosozialen Themen im Feld der
Arbeitsmedizin
eine
relevante
diagnostische
und
handlungsbezogene
Kompetenzerweiterung
dar.
Entsprechend
der
Aufgabenstellungen
des
Arbeitsmediziners werden sowohl individuum-, gruppen- und organisationsbezogene
Perspektiven in der Weiterbildung berücksichtigt. Eine durch den Erwerb der
Zusatzbezeichnung auch „formal“ erfolgte Qualifizierung zur Handhabung von
psychosozialen Fragestellungen wird die Akzeptanz und Attraktivität der Arbeits- und
Betriebsmedizin sowohl auf der Ebene der Organisation und des einzelnen Mitarbeiters
erhöhen.
Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung “fachgebundene
Psychotherapie in der Arbeitsmedizin“
Die Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie im Fach“ ist
die Facharztanerkennung. Die Weiterbildung muss unter Anleitung eines
weiterbildungsbefugten Arztes stattfinden. Die Weiterbildung kann entweder in der
psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder in der
Verhaltenstherapie erfolgen.
Die Weiterbildung des IPGO-Institutes weist einen psychodynamischen Schwerpunkt
auf; verhaltenstherapeutische Konzepte werden jedoch im Sinne eines integrativen
Therapieansatzes soweit als möglich im Rahmen unserer Weiterbildung berücksichtigt.
Die Psychotherapieweiterbildung wird so gestaltet, dass diese einerseits den
Anforderungen seitens der ärztlichen Weiterbildung gerecht wird und zum anderen
spezifische Themen und Interventionen für das Fach der Arbeitsmedizin integriert.
Weiterbildungsinhalte:
1. 100 Stunden Theorie
2. 16 Doppelstunden Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung oder Hypnose
3. 20 Doppelstunden Balintgruppe oder fallbezogene Gruppenarbeit
4. 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
5. 15 Doppelstunden Fallseminar
6. 120 psychotherapeutische Behandlungsstunden unter Supervision
7. 75 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 50 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung
Die Weiterbildungszeit – Beginn Oktober 2015 - umfasst drei Jahre mit Ausnahme der
Zeit für die supervidierten Behandlungen. Die einzelnen Weiterbildungsbausteine
werden in drei Wochenblöcken und an neun Wochenenden (Do. – Sa.; 13
Doppelstunden) - in Berlin und Rostock umgesetzt. Im Rahmen der Weiterbildung
besteht die Möglichkeit in der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und
Psychotherapeutische Medizin an der Universität Rostock zu hospitieren
Die Kosten für die Weiterbildung mit Ausnahme der Supervisionskosten betragen
insgesamt
9.500,Euro.
Soweit
die
Behandlungsstunden
von
den
Weiterbildungsteilnehmern über die IPGO-Ambulanz abgerechnet werden können,
werden 50% dieser Einnahmen an die betreffenden Kandidaten abgeführt.
Das IPGO-Institut organisiert die Weiterbildung; das Institut ist als Ausbildungsstätte für
Psychologische Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz anerkannt und
die Mitglieder des Ausbildungsausschusses des IPGO-Institutes sowie weitere kooptierte
Dozenten sind seitens der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für die
Weiterbildung in Psychotherapie, Psychoanalyse befugt.
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