Имам здравословен проблем

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Wie erhalte ich medizinische Hilfe aus dem Bereich der
öffentlichen Krankenversicherung
bei einem zeitweiligen Aufenthalt in Bulgarien?
ICH REISE IN DIE REPUBLIK BULGARIEN. ICH HALTE MICH ZEITWEILIG IM
LANDE AUF
In der Republik Bulgarien erfolgt die öffentliche Krankenversicherung durch einen
Krankenversicherungsfond - die Nationale Krankenversicherungskasse (NKVK) Sie ist
eine öffentliche Institution, welche die Pflichtkrankenversicherung im Lande realisiert und
28 Filialen in den Gebietszentren – Die regionalen Krankenversicherungskassen (RKVK)
- hat.
Wenn ich von meinen Rechten auf die Pflichtkrankenversicherung Gebrauch
machen möchte, muss ich medizinische und zahnmedizinische Hilfe in
Gesundheitseinrichtungen
für
außerkrankenshäusliche
Hilfe
(Arztpraxen),
Gesundheitseinrichtungen für krankenhäusliche Hilfe (Krankenhäuser) und
selbstständigen medizinisch-diagnostische Laboratorien nutzen, die einen Vertrag
mit der Nationalen Krankenversicherungskasse abgeschlossen haben.
Ich bezahle nicht für die mir erwiesene medizinische Leistung aus dem Paket der
NKVK, außer einer Verbrauchergebühr.
ICH MUSS EINE BESCHEINIGUNG MITFÜHREN über das Recht auf Entschädigung in
Naturalien beim zeitweiligen Aufenthalt in Bulgarien. Das kann eine Europäische
Krankenversicherungskarte (EKVK) oder ein Zertifikat über den zeitweiligen Ersatz der
EKVK sein.
Diese Dokumente geben mir das Recht auf dringende und unmittelbar
erforderliche medizinische Hilfe - d.h. jede Hilfe, die der Arzt einschätzt, dass sie, in
Abhängigkeit von meinem Gesundheitszustand und der Dauer meines Aufenthaltes,
nicht bis zu meiner geplanten Rückkehr in das Land, in dem ich wohne, aufschiebbar ist.
Wenn ich keines dieser beiden Dokumente besitze, heißt das nicht, dass mir keine
medizinische Hilfe erwiesen wird. Bei Bedarf können sie zusätzlich von meiner
Versicherung angefordert werden.
Empfehlenswert ist, dass ich eine Kopie der EKVK (oder des Zertifikats über einen
zeitweiligen Ersatz der EKVK) bei mir trage, die ich dem behandelnden Arzt
vorlegen kann.
ICH BENÖTIGE DRINGENDE MEDIZINISCHE HILFE
Ich rufe das Zentrum für dringende medizinische Hilfe (Telefon 150) an oder wende mich
an die naheliegendste Gesundheitseinrichtung. Man untersucht mich und erweist mir
medizinische Hilfe und transportiert mich bei Bedarf in ein Krankenhaus.
ICH
HABE
EIN
GESUNDHEITLICHES
PROBLEM
UNAUFSCHIEBBAREN
an
praktizierenden
CHARAKTERS
Ich
wende
mich
einen
allgemein
Arzt
(APA)
einer
Gesundheitseinrichtung für primäre außerkrankenhäusliche medizinische Hilfe.
Wenn ich ein nachgewiesenes gesundheitliches Problem habe und plane, mich in der
Republik Bulgarien länger als 1 Monat aufzuhalten, ist es empfehlenswert, eine
zeitweilige
Auswahl
eines
APA
einer
Gesundheitseinrichtung
zur
primären
außerkrankenhäuslichen medizinischen Hilfe zu treffen, die einen Vertrag mit der NKVK
geschlossen hat.
Zu diesem Zweck fülle ich ein Registrationsformular aus und
übergebe es dem von mir ausgewählten Arzt.
Eine
Information
über
die
Adressen
der
Gesundheitseinrichtungen
für
außerkrankenhäusliche medizinische Hilfe, welche mit der NKVK einen Vertrag
abgeschlossen haben, in dem ich einen APA auswählen kann, erhalte ich in der
entsprechenden Regionalen Krankenkasse.
Der allgemeinpraktizierende Arzt untersucht mich und verschreibt mir bei Bedarf eine
Heilung. Nach seiner Einschätzung kann er:

ein Medikament für die ambulante Heilung verschreiben, welches
vollständig oder teilweise von der NKVK bezahlt wird;

eine "Überweisung zur Konsultation oder zur Durchführung einer
gemeinsamen Heilung" an einen entsprechenden Facharzt ausstellen;

die Ausführung einer medizinisch-diagnostische Untersuchung mit einer
"Überweisung
zur
Durchführung
einer
medizinisch-diagnostischen
Tätigkeit" verordnen;
2

eine "Überweisung zur Hospitalisierung" ausstellen - im Falle, dass die
Heilung nicht unter den Bedingungen einer außerkrankenhäuslichen
medizinischen Hilfe durchgeführt werden kann.
ICH BENÖTIGE EINE KONSULTATION BEI EINEM FACHARZT
Ich wende mich an eine Gesundheitseinrichtung für primäre außerkrankenhäusliche
medizinische Hilfe. Der allgemeinpraktizierender Arzt untersucht mich und bei Bedarf
überweist er mich zu einer zusätzlichen Konsultation mit einem Facharzt. Zu diesem
Zweck stellt er eine medizinische Überweisung zur Konsultation und Durchführung einer
gemeinsamen Heilung aus. Die Überweisung kann bis zu 30 Kalendertagen ab deren
Ausstellung genutzt werden.
Mit der Überweisung gehe ich in eine Gesundheitseinrichtung mit spezialisierter
außerkrankenhäuslicher medizinischen Hilfe meiner Wahl. Der Facharzt untersucht mich
und bestimmt meine weitere Heilung. Nach seiner Einschätzung kann der Facharzt:

ein Medikament für die ambulatorische Heilung verschreiben, welches
vollständig oder teilweise von der NKVK bezahlt wird;

eine "Überweisung zur Konsultation oder zur Durchführung einer
gemeinsamen Heilung" an einen anderen Facharzt ausstellen;

die
Ausführung
Untersuchung
mit
einer
zusätzlichen
einer
"Überweisung
medizinisch-diagnostische
zur
Durchführung
einer
medizinisch-diagnostischen Tätigkeit" verordnen;

eine "Überweisung zur Hospitalisierung" ausstellen - im Falle, dass die
Heilung nicht unter den Bedingungen einer außerkrankenhäuslichen
medizinischen Hilfe durchgeführt werden kann.
Wenn die Konsultation mit einem Facharzt nicht vom APA oder einem anderen Facharzt
entsprechend der oben geschilderten Reihenfolge verordnet wurde, ich jedoch darauf
bestehe, zahle ich für die mir erwiesene medizinische Hilfe den entsprechenden Preis
der Gesundheitseinrichtung.
ICH BENÖTIGE MEDIKAMENTE FÜR DIE AMBULATORISCHE HEILUNG
Bei den mir verschriebenen Medikamenten für die ambulatorische Heilung, die
vollständig oder teilweise von der NKVK bezahlt werden, stellt der Arzt, wenn sich die
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gestellte Diagnose auf eine nicht chronische Erkrankung bezieht, mir ein
Rezeptformular - Formblatt MGW-NKVK Nr.5 aus. Ich kann diese Medikamente nur in
Apotheken erhalten, die einen Vertrag mit der NKVK abgeschlossen haben. Wenn
das Medikament nicht völlig remboursiert wird, zahle ich den Teil des Wertes, welcher
auch von den versicherten bulgarischen Bürgern gezahlt wird.
Wenn die für die gestellte Diagnose verschriebenen Medikamente nicht von der NKVK
bezahlt werden, stellt mir der Arzt ein Rezeptformular - Formblatt des Ministeriums für
Gesundheitswesen - MGW aus, und ich kann sie in jeder Apotheke kaufen.
Wenn ich chronisch krank bin, mein geplanter Aufenthalt in Bulgarien länger als
ein Monat ist und ich Medikamente für eine ambulatоrische Heilung benötige,
welche von der NKVK bei der entsprechenden Diagnose bezahlt werden, muss ich
mir einen Hausarzt auswählen. Dieser stellt ein "Rezepturbuch für chronisch Kranke"
aus, welches von der RKVK bestätigt werden muss. Ich bekomme die mir
verschriebenen Medikamente in jeder Apotheke, welche einen Vertrag mit der NKVK
abgeschlossen hat, die sich auf dem Territorium des Gebietes befindet, in dem ich einen
Hausarzt ausgewählt habe. Dem Magister-Pharmazeut der Apotheke lege ich beide
Exemplare des Rezepturformulars, das Rezepturbuch, mein Personaldokument und
eine Kopie des Protokolls über die verschriebenen Medikamente - Formular MGWNKVK (in den Fällen, in denen ein Protokoll gefordert wird) vor. Wenn das Medikament
nicht völlig remboursiert wird, zahle ich den Teil des Wertes, welcher auch von den
krankenversicherten bulgarischen Bürgern gezahlt wird.
Von dem von mir ausgewählten allgemeinpraktizierendem Arzt kann ich eine Information
über die Medikamente bekommen, die von der NKVK vollständig oder teilweise bezahlt
werden, sowie auch den Wert, den ich in der Apotheke zuzuzahlen habe.
Wenn die für die gestellte Diagnose verschriebenen Medikamente nicht von der NKVK
bezahlt werden, stellt mir der Arzt ein Rezeptformular - Formblatt des MGW- aus, und
ich kann sie in jeder Apotheke kaufen. Die anfallenden Kosten können von meiner
Versicherung rückerstattet werden.
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BEI
MIR
MÜSSEN
MEDIZINISCH-DIAGNOSTISCHE
UNTERSUCHUNGEN
VORGENOMMEN WERDEN
Ich wende mich an eine Gesundheitseinrichtung für primäre außerkrankenhäusliche
medizinische Hilfe. Der allgemeinpraktizierende Arzt untersucht mich und verordnet mir
die
notwendigen
Untersuchungen
mit
einer
Überweisung
zur
medizinisch-
diagnostischen Untersuchung. Mit der Überweisung gehe ich in das medizinischdiagnostische Laboratorium. Die Überweisung kann bis zu 30 Kalendertagen ab deren
Ausstellung genutzt werden.
Wenn ich nicht über eine vom APA oder einem anderen Facharzt entsprechend der
oben
geschilderten
Reihenfolge
verordnete
Überweisung
zur
medizinisch-
diagnostischen Untersuchung verfüge, ich jedoch darauf bestehe, zahle ich für die
Untersuchungen den entsprechenden Preis der Gesundheitseinrichtung.
ICH BENÖTIGE ZAHNÄRZTLICHE HILFE
Ich kann jeden Zahnarzt besuchen, der einen Vertrag mit der NKVK abgeschlossen hat.
Für die Tätigkeiten, die nicht völlig von der NKVK bezahlt werden, zahle ich die
notwendige Summe zu, welche auch von den krankenversicherten bulgarischen Bürgern
zugezahlt wird.
ICH BENÖTIGE EINE HEILUNG IM KRANKENHAUS
Der allgemeinpraktizierende Arzt, der Facharzt, der Zahnarzt oder der Arzt im Zentrum
für dringende medizinische Hilfe stellt mir eine Überweisung zur Hospitalisierung aus.
Mit der Überweisung werde ich in der Gesundheitseinrichtungen aufgenommen, welche
einen Vertrag mit der NKVK zur Heilung der entsprechenden Krankheit abgeschlossen
hat.
Die
NKVK
bezahlt
die
Diagnostik
und
meine
Heilung
entsprechend
des
Krankheitsbildes.
Bei meiner Aufnahme im Krankenhaus werde ich über meine Erkrankung, die
Maßnahmen, welche im Verlaufe meiner Heilung unternommen werden, sowie über die
Notwendigkeit einer Zuzahlung für bestimmte Verbrauchsmittel informiert, wenn dies
erforderlich ist. Ich unterschreibe eine Erklärung über eine informierte Zustimmung.
Die
Heilung
entsprechend
des
Krankheitsbildes
schließt
auch
bis
zu
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Kontrolluntersuchungen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ein.
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SAUERSTOFFTHERAPIE UND CHEMODIALYSE
Um Zugang zu diesen Arten der medizinischen Hilfe zu bekommen, ist es notwendig,
dass sich entweder ich persönlich oder meine Krankenversicherung mit der
Gesundheitseinrichtung in Verbindung setzt, welche sie zur Verfügung stellt. Nach dem
meine Aufnahme in eine solche Gesundheitseinrichtungen vereinbart und bestätigt wird,
kann ich eine Sauerstofftherapie und Chemodialyse während meines Aufenthaltes in
Bulgarien bekommen.
VERBRAUCHERGEBÜHR BEI MEDIZINISCHER UND ZAHNÄRZTLICHER HILFE
Bei jedem Besuch bei einem APA, einem Facharzt der außerkrankenhäuslichen Hilfe
und einem Zahnarzt bezahle ich eine Verbrauchergebühr in Höhe von 1% des
Minimalgehaltes in Bulgarien.
Wenn ich Untersuchungen im Laboratorium durchführen lasse, die vom APA, Facharzt
oder einem Zahnarztverordnet wurden, bezahle ich:

Den Preis für die Entnahme von biologischen Material (der Betrag darf nicht
höher sein als 2 Leva für einen Besuch des Laboratoriums, unabhängig von der
Anzahl der Untersuchungen)
ODER

Eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1% des Minimalgehaltes in Bulgarien.
Für jeden Tag im Krankenhaus bezahle ich eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2% des
Minimalgehaltes in Bulgarien. Wenn ich mich im Krankenhaus länger als 10 Tage im
Rahmen eines Jahres heile, bezahle ich ab dem zehnten Tag meines Aufenthaltes keine
Verbrauchsgebühr.
Für jede Zahlung der Verbrauchsgebühr oder einer medizinischen Leistung habe
ich ein Finanzdokument über deren Ausführung zu fordern (Kassenbeleg oder
Rechnung)
ZUSATZINFORMATION FÜR BESUCHER DER GEBIRGSKURORTE
Wenn ich die Gebirgskurorte in Bulgarien besuche, ist es empfehlenswert, eine
Gebirgsversicherung für die erste medizinische Hilfe und den Transport entsprechend
den medizinischen Kennziffern bei einem Unfall abzuschließen. Die Versicherung
besteht außerhalb des Versicherungspaketes für die Krankenversicherung.
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WENN ICH MICH LANGFRISTIG IN DER REPUBLIK BULGARIEN AUFHALTE, trage
ich eine Bestätigung über meine Registrierung beim bulgarischen
Krankenversicherungsfond - NKVK bei mir, und namentlich:
♦ Е 101 – über die anzuwendende Gesetzgebung bei entsprechend eines
Arbeitsvertrages arbeitenden oder sich selbstanstellenden Personen, die sich in
Bulgarien niederlassen. Das Formular wird beim Nationalen Versicherungsinstitut
(NOI)- NVI zur Registration und für den Versicherungsbeginn am Arbeitsort in Bulgarien
vorgelegt.
♦ Е 106 - über das Recht auf Vergütung in Naturalien bei Krankheit und Mutterschaft für
Personen, die sich im Lande unterschiedlich vom zuständigen Land aufhalten - Arbeiter,
selbstangestellt Personen und Mitglieder deren Familien, die sie begleiten.
♦ Е 109 – zur Registrierung in der NKVK, von Familienmitgliedern, die in Bulgarien
getrennt von einem Familienmitglied leben, welches in einem anderen Mitgliedsland
arbeitet.
♦ Е 121 – zur Registrierung in der NKVK, von Rentnern und deren Familien.
Nach der Registrierung bei der NKVK/RKVK mit einer der oben aufgezählten
Bestätigungen, habe ich meinen allgemeinpraktizierender Arzt (GP) auszuwählen, um in
die Patientenliste der NKVK aufgenommen zu werden. Danach kann ich wie jede andere
versicherte bulgarische Person medizinische Hilfe erhalten.
Detaillierte Information - unter folgenden Adressen:
Nationale Krankenversicherungskasse
Generaldirektion
www.nhif.bg
++ 359 (2) 965 93 87;
Sofioter Krankenversicherungskasse (SZOK)
e-mail: [email protected]
++ 359 (2) 965 67 76
RKVK - Blagoevgrad:
e-mail: [email protected]
++ 359 (73) 88 300 475
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RKVK - Burgas:
e-mail: [email protected]
++ 359 (56) 80 66 66
RKVK - Varna:
e-mail: [email protected]
++ 359 (52) 68 90 11
RKVK - Veliko Tarnovo:
e-mail: [email protected]
++ 359 (62) 61 12 52
RKVK - Vidin:
e-mail: [email protected]
++ 359 (94) 609 824
RKVK - Vraca:
e-mail: [email protected]
++ 359 (92) 686 124
RKVK - Gabrovo:
e-mail: [email protected]
++ 359 (66) 81 95 26
RKVK - Dobrich:
e-mail: [email protected]
++ 359 (58) 65 45 00
RKVK - Kardjali:
e-mail: [email protected]
++ 359 (361) 63 514
RKVK - Kiustendil:
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e-mail: [email protected]
++ 359 (78) 55 97 05
RKVK - Lovech:
e-mail: [email protected]
++ 359 (68) 68 81 15
RKVK - Montana:
e-mail: [email protected]
++ 359 (96) 39 61 51
RKVK - Pazardjik:
e-mail: [email protected]
++ 359 (34) 40 21 05
RKVK - Pernik:
e-mail: [email protected]
++ 359 (76) 64 92 85
RKVK - Pleven:
e-mail: [email protected]
++ 359 (64) 88 25 77
RKVK - Plovdiv:
e-mail: [email protected]
++ 359 (32) 60 30 60
RKVK - Razgrad:
e-mail: [email protected]
++ 359 (84) 61 15 67
RKVK - Ruse:
e-mail: [email protected]
++ 359 (82) 88 61 73
RKVK - Silistra:
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e-mail: [email protected]
++ 359 (86) 81 21 44
RKVK - Sliven:
e-mail: [email protected]
++ 359 (44) 61 52 05
RKVK - Smolian:
e-mail: [email protected]
++ 359 (301) 670 44
RKVK - Sofioter Gebiet:
e-mail: [email protected]
++ 359 (2) 96 56 943
RKVK - Stara Zagora:
e-mail: [email protected]
++ 359 42 610 977
RKVK - Targovishte:
e-mail: [email protected]
++ 359 (601) 61 104
RKVK - Haskovo:
e-mail: [email protected]
++ 359 (38) 60 73 11
RKVK - Shumen:
e-mail: [email protected]
++ 359 (54) 85 00 70
RKVK - Iambol:
e-mail: [email protected]
++ 359 (46) 68 50 68
10
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