Wie erhalte ich medizinische Hilfe aus dem Bereich der öffentlichen Krankenversicherung bei einem zeitweiligen Aufenthalt in Bulgarien? ICH REISE IN DIE REPUBLIK BULGARIEN. ICH HALTE MICH ZEITWEILIG IM LANDE AUF In der Republik Bulgarien erfolgt die öffentliche Krankenversicherung durch einen Krankenversicherungsfond - die Nationale Krankenversicherungskasse (NKVK) Sie ist eine öffentliche Institution, welche die Pflichtkrankenversicherung im Lande realisiert und 28 Filialen in den Gebietszentren – Die regionalen Krankenversicherungskassen (RKVK) - hat. Wenn ich von meinen Rechten auf die Pflichtkrankenversicherung Gebrauch machen möchte, muss ich medizinische und zahnmedizinische Hilfe in Gesundheitseinrichtungen für außerkrankenshäusliche Hilfe (Arztpraxen), Gesundheitseinrichtungen für krankenhäusliche Hilfe (Krankenhäuser) und selbstständigen medizinisch-diagnostische Laboratorien nutzen, die einen Vertrag mit der Nationalen Krankenversicherungskasse abgeschlossen haben. Ich bezahle nicht für die mir erwiesene medizinische Leistung aus dem Paket der NKVK, außer einer Verbrauchergebühr. ICH MUSS EINE BESCHEINIGUNG MITFÜHREN über das Recht auf Entschädigung in Naturalien beim zeitweiligen Aufenthalt in Bulgarien. Das kann eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder ein Zertifikat über den zeitweiligen Ersatz der EKVK sein. Diese Dokumente geben mir das Recht auf dringende und unmittelbar erforderliche medizinische Hilfe - d.h. jede Hilfe, die der Arzt einschätzt, dass sie, in Abhängigkeit von meinem Gesundheitszustand und der Dauer meines Aufenthaltes, nicht bis zu meiner geplanten Rückkehr in das Land, in dem ich wohne, aufschiebbar ist. Wenn ich keines dieser beiden Dokumente besitze, heißt das nicht, dass mir keine medizinische Hilfe erwiesen wird. Bei Bedarf können sie zusätzlich von meiner Versicherung angefordert werden. Empfehlenswert ist, dass ich eine Kopie der EKVK (oder des Zertifikats über einen zeitweiligen Ersatz der EKVK) bei mir trage, die ich dem behandelnden Arzt vorlegen kann. ICH BENÖTIGE DRINGENDE MEDIZINISCHE HILFE Ich rufe das Zentrum für dringende medizinische Hilfe (Telefon 150) an oder wende mich an die naheliegendste Gesundheitseinrichtung. Man untersucht mich und erweist mir medizinische Hilfe und transportiert mich bei Bedarf in ein Krankenhaus. ICH HABE EIN GESUNDHEITLICHES PROBLEM UNAUFSCHIEBBAREN an praktizierenden CHARAKTERS Ich wende mich einen allgemein Arzt (APA) einer Gesundheitseinrichtung für primäre außerkrankenhäusliche medizinische Hilfe. Wenn ich ein nachgewiesenes gesundheitliches Problem habe und plane, mich in der Republik Bulgarien länger als 1 Monat aufzuhalten, ist es empfehlenswert, eine zeitweilige Auswahl eines APA einer Gesundheitseinrichtung zur primären außerkrankenhäuslichen medizinischen Hilfe zu treffen, die einen Vertrag mit der NKVK geschlossen hat. Zu diesem Zweck fülle ich ein Registrationsformular aus und übergebe es dem von mir ausgewählten Arzt. Eine Information über die Adressen der Gesundheitseinrichtungen für außerkrankenhäusliche medizinische Hilfe, welche mit der NKVK einen Vertrag abgeschlossen haben, in dem ich einen APA auswählen kann, erhalte ich in der entsprechenden Regionalen Krankenkasse. Der allgemeinpraktizierende Arzt untersucht mich und verschreibt mir bei Bedarf eine Heilung. Nach seiner Einschätzung kann er: ein Medikament für die ambulante Heilung verschreiben, welches vollständig oder teilweise von der NKVK bezahlt wird; eine "Überweisung zur Konsultation oder zur Durchführung einer gemeinsamen Heilung" an einen entsprechenden Facharzt ausstellen; die Ausführung einer medizinisch-diagnostische Untersuchung mit einer "Überweisung zur Durchführung einer medizinisch-diagnostischen Tätigkeit" verordnen; 2 eine "Überweisung zur Hospitalisierung" ausstellen - im Falle, dass die Heilung nicht unter den Bedingungen einer außerkrankenhäuslichen medizinischen Hilfe durchgeführt werden kann. ICH BENÖTIGE EINE KONSULTATION BEI EINEM FACHARZT Ich wende mich an eine Gesundheitseinrichtung für primäre außerkrankenhäusliche medizinische Hilfe. Der allgemeinpraktizierender Arzt untersucht mich und bei Bedarf überweist er mich zu einer zusätzlichen Konsultation mit einem Facharzt. Zu diesem Zweck stellt er eine medizinische Überweisung zur Konsultation und Durchführung einer gemeinsamen Heilung aus. Die Überweisung kann bis zu 30 Kalendertagen ab deren Ausstellung genutzt werden. Mit der Überweisung gehe ich in eine Gesundheitseinrichtung mit spezialisierter außerkrankenhäuslicher medizinischen Hilfe meiner Wahl. Der Facharzt untersucht mich und bestimmt meine weitere Heilung. Nach seiner Einschätzung kann der Facharzt: ein Medikament für die ambulatorische Heilung verschreiben, welches vollständig oder teilweise von der NKVK bezahlt wird; eine "Überweisung zur Konsultation oder zur Durchführung einer gemeinsamen Heilung" an einen anderen Facharzt ausstellen; die Ausführung Untersuchung mit einer zusätzlichen einer "Überweisung medizinisch-diagnostische zur Durchführung einer medizinisch-diagnostischen Tätigkeit" verordnen; eine "Überweisung zur Hospitalisierung" ausstellen - im Falle, dass die Heilung nicht unter den Bedingungen einer außerkrankenhäuslichen medizinischen Hilfe durchgeführt werden kann. Wenn die Konsultation mit einem Facharzt nicht vom APA oder einem anderen Facharzt entsprechend der oben geschilderten Reihenfolge verordnet wurde, ich jedoch darauf bestehe, zahle ich für die mir erwiesene medizinische Hilfe den entsprechenden Preis der Gesundheitseinrichtung. ICH BENÖTIGE MEDIKAMENTE FÜR DIE AMBULATORISCHE HEILUNG Bei den mir verschriebenen Medikamenten für die ambulatorische Heilung, die vollständig oder teilweise von der NKVK bezahlt werden, stellt der Arzt, wenn sich die 3 gestellte Diagnose auf eine nicht chronische Erkrankung bezieht, mir ein Rezeptformular - Formblatt MGW-NKVK Nr.5 aus. Ich kann diese Medikamente nur in Apotheken erhalten, die einen Vertrag mit der NKVK abgeschlossen haben. Wenn das Medikament nicht völlig remboursiert wird, zahle ich den Teil des Wertes, welcher auch von den versicherten bulgarischen Bürgern gezahlt wird. Wenn die für die gestellte Diagnose verschriebenen Medikamente nicht von der NKVK bezahlt werden, stellt mir der Arzt ein Rezeptformular - Formblatt des Ministeriums für Gesundheitswesen - MGW aus, und ich kann sie in jeder Apotheke kaufen. Wenn ich chronisch krank bin, mein geplanter Aufenthalt in Bulgarien länger als ein Monat ist und ich Medikamente für eine ambulatоrische Heilung benötige, welche von der NKVK bei der entsprechenden Diagnose bezahlt werden, muss ich mir einen Hausarzt auswählen. Dieser stellt ein "Rezepturbuch für chronisch Kranke" aus, welches von der RKVK bestätigt werden muss. Ich bekomme die mir verschriebenen Medikamente in jeder Apotheke, welche einen Vertrag mit der NKVK abgeschlossen hat, die sich auf dem Territorium des Gebietes befindet, in dem ich einen Hausarzt ausgewählt habe. Dem Magister-Pharmazeut der Apotheke lege ich beide Exemplare des Rezepturformulars, das Rezepturbuch, mein Personaldokument und eine Kopie des Protokolls über die verschriebenen Medikamente - Formular MGWNKVK (in den Fällen, in denen ein Protokoll gefordert wird) vor. Wenn das Medikament nicht völlig remboursiert wird, zahle ich den Teil des Wertes, welcher auch von den krankenversicherten bulgarischen Bürgern gezahlt wird. Von dem von mir ausgewählten allgemeinpraktizierendem Arzt kann ich eine Information über die Medikamente bekommen, die von der NKVK vollständig oder teilweise bezahlt werden, sowie auch den Wert, den ich in der Apotheke zuzuzahlen habe. Wenn die für die gestellte Diagnose verschriebenen Medikamente nicht von der NKVK bezahlt werden, stellt mir der Arzt ein Rezeptformular - Formblatt des MGW- aus, und ich kann sie in jeder Apotheke kaufen. Die anfallenden Kosten können von meiner Versicherung rückerstattet werden. 4 BEI MIR MÜSSEN MEDIZINISCH-DIAGNOSTISCHE UNTERSUCHUNGEN VORGENOMMEN WERDEN Ich wende mich an eine Gesundheitseinrichtung für primäre außerkrankenhäusliche medizinische Hilfe. Der allgemeinpraktizierende Arzt untersucht mich und verordnet mir die notwendigen Untersuchungen mit einer Überweisung zur medizinisch- diagnostischen Untersuchung. Mit der Überweisung gehe ich in das medizinischdiagnostische Laboratorium. Die Überweisung kann bis zu 30 Kalendertagen ab deren Ausstellung genutzt werden. Wenn ich nicht über eine vom APA oder einem anderen Facharzt entsprechend der oben geschilderten Reihenfolge verordnete Überweisung zur medizinisch- diagnostischen Untersuchung verfüge, ich jedoch darauf bestehe, zahle ich für die Untersuchungen den entsprechenden Preis der Gesundheitseinrichtung. ICH BENÖTIGE ZAHNÄRZTLICHE HILFE Ich kann jeden Zahnarzt besuchen, der einen Vertrag mit der NKVK abgeschlossen hat. Für die Tätigkeiten, die nicht völlig von der NKVK bezahlt werden, zahle ich die notwendige Summe zu, welche auch von den krankenversicherten bulgarischen Bürgern zugezahlt wird. ICH BENÖTIGE EINE HEILUNG IM KRANKENHAUS Der allgemeinpraktizierende Arzt, der Facharzt, der Zahnarzt oder der Arzt im Zentrum für dringende medizinische Hilfe stellt mir eine Überweisung zur Hospitalisierung aus. Mit der Überweisung werde ich in der Gesundheitseinrichtungen aufgenommen, welche einen Vertrag mit der NKVK zur Heilung der entsprechenden Krankheit abgeschlossen hat. Die NKVK bezahlt die Diagnostik und meine Heilung entsprechend des Krankheitsbildes. Bei meiner Aufnahme im Krankenhaus werde ich über meine Erkrankung, die Maßnahmen, welche im Verlaufe meiner Heilung unternommen werden, sowie über die Notwendigkeit einer Zuzahlung für bestimmte Verbrauchsmittel informiert, wenn dies erforderlich ist. Ich unterschreibe eine Erklärung über eine informierte Zustimmung. Die Heilung entsprechend des Krankheitsbildes schließt auch bis zu 2 Kontrolluntersuchungen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ein. 5 SAUERSTOFFTHERAPIE UND CHEMODIALYSE Um Zugang zu diesen Arten der medizinischen Hilfe zu bekommen, ist es notwendig, dass sich entweder ich persönlich oder meine Krankenversicherung mit der Gesundheitseinrichtung in Verbindung setzt, welche sie zur Verfügung stellt. Nach dem meine Aufnahme in eine solche Gesundheitseinrichtungen vereinbart und bestätigt wird, kann ich eine Sauerstofftherapie und Chemodialyse während meines Aufenthaltes in Bulgarien bekommen. VERBRAUCHERGEBÜHR BEI MEDIZINISCHER UND ZAHNÄRZTLICHER HILFE Bei jedem Besuch bei einem APA, einem Facharzt der außerkrankenhäuslichen Hilfe und einem Zahnarzt bezahle ich eine Verbrauchergebühr in Höhe von 1% des Minimalgehaltes in Bulgarien. Wenn ich Untersuchungen im Laboratorium durchführen lasse, die vom APA, Facharzt oder einem Zahnarztverordnet wurden, bezahle ich: Den Preis für die Entnahme von biologischen Material (der Betrag darf nicht höher sein als 2 Leva für einen Besuch des Laboratoriums, unabhängig von der Anzahl der Untersuchungen) ODER Eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 1% des Minimalgehaltes in Bulgarien. Für jeden Tag im Krankenhaus bezahle ich eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2% des Minimalgehaltes in Bulgarien. Wenn ich mich im Krankenhaus länger als 10 Tage im Rahmen eines Jahres heile, bezahle ich ab dem zehnten Tag meines Aufenthaltes keine Verbrauchsgebühr. Für jede Zahlung der Verbrauchsgebühr oder einer medizinischen Leistung habe ich ein Finanzdokument über deren Ausführung zu fordern (Kassenbeleg oder Rechnung) ZUSATZINFORMATION FÜR BESUCHER DER GEBIRGSKURORTE Wenn ich die Gebirgskurorte in Bulgarien besuche, ist es empfehlenswert, eine Gebirgsversicherung für die erste medizinische Hilfe und den Transport entsprechend den medizinischen Kennziffern bei einem Unfall abzuschließen. Die Versicherung besteht außerhalb des Versicherungspaketes für die Krankenversicherung. 6 WENN ICH MICH LANGFRISTIG IN DER REPUBLIK BULGARIEN AUFHALTE, trage ich eine Bestätigung über meine Registrierung beim bulgarischen Krankenversicherungsfond - NKVK bei mir, und namentlich: ♦ Е 101 – über die anzuwendende Gesetzgebung bei entsprechend eines Arbeitsvertrages arbeitenden oder sich selbstanstellenden Personen, die sich in Bulgarien niederlassen. Das Formular wird beim Nationalen Versicherungsinstitut (NOI)- NVI zur Registration und für den Versicherungsbeginn am Arbeitsort in Bulgarien vorgelegt. ♦ Е 106 - über das Recht auf Vergütung in Naturalien bei Krankheit und Mutterschaft für Personen, die sich im Lande unterschiedlich vom zuständigen Land aufhalten - Arbeiter, selbstangestellt Personen und Mitglieder deren Familien, die sie begleiten. ♦ Е 109 – zur Registrierung in der NKVK, von Familienmitgliedern, die in Bulgarien getrennt von einem Familienmitglied leben, welches in einem anderen Mitgliedsland arbeitet. ♦ Е 121 – zur Registrierung in der NKVK, von Rentnern und deren Familien. Nach der Registrierung bei der NKVK/RKVK mit einer der oben aufgezählten Bestätigungen, habe ich meinen allgemeinpraktizierender Arzt (GP) auszuwählen, um in die Patientenliste der NKVK aufgenommen zu werden. Danach kann ich wie jede andere versicherte bulgarische Person medizinische Hilfe erhalten. Detaillierte Information - unter folgenden Adressen: Nationale Krankenversicherungskasse Generaldirektion www.nhif.bg ++ 359 (2) 965 93 87; Sofioter Krankenversicherungskasse (SZOK) e-mail: [email protected] ++ 359 (2) 965 67 76 RKVK - Blagoevgrad: e-mail: [email protected] ++ 359 (73) 88 300 475 7 RKVK - Burgas: e-mail: [email protected] ++ 359 (56) 80 66 66 RKVK - Varna: e-mail: [email protected] ++ 359 (52) 68 90 11 RKVK - Veliko Tarnovo: e-mail: [email protected] ++ 359 (62) 61 12 52 RKVK - Vidin: e-mail: [email protected] ++ 359 (94) 609 824 RKVK - Vraca: e-mail: [email protected] ++ 359 (92) 686 124 RKVK - Gabrovo: e-mail: [email protected] ++ 359 (66) 81 95 26 RKVK - Dobrich: e-mail: [email protected] ++ 359 (58) 65 45 00 RKVK - Kardjali: e-mail: [email protected] ++ 359 (361) 63 514 RKVK - Kiustendil: 8 e-mail: [email protected] ++ 359 (78) 55 97 05 RKVK - Lovech: e-mail: [email protected] ++ 359 (68) 68 81 15 RKVK - Montana: e-mail: [email protected] ++ 359 (96) 39 61 51 RKVK - Pazardjik: e-mail: [email protected] ++ 359 (34) 40 21 05 RKVK - Pernik: e-mail: [email protected] ++ 359 (76) 64 92 85 RKVK - Pleven: e-mail: [email protected] ++ 359 (64) 88 25 77 RKVK - Plovdiv: e-mail: [email protected] ++ 359 (32) 60 30 60 RKVK - Razgrad: e-mail: [email protected] ++ 359 (84) 61 15 67 RKVK - Ruse: e-mail: [email protected] ++ 359 (82) 88 61 73 RKVK - Silistra: 9 e-mail: [email protected] ++ 359 (86) 81 21 44 RKVK - Sliven: e-mail: [email protected] ++ 359 (44) 61 52 05 RKVK - Smolian: e-mail: [email protected] ++ 359 (301) 670 44 RKVK - Sofioter Gebiet: e-mail: [email protected] ++ 359 (2) 96 56 943 RKVK - Stara Zagora: e-mail: [email protected] ++ 359 42 610 977 RKVK - Targovishte: e-mail: [email protected] ++ 359 (601) 61 104 RKVK - Haskovo: e-mail: [email protected] ++ 359 (38) 60 73 11 RKVK - Shumen: e-mail: [email protected] ++ 359 (54) 85 00 70 RKVK - Iambol: e-mail: [email protected] ++ 359 (46) 68 50 68 10