Öffentliche Ausschreibung für die Bewirtschaftung einer

Werbung
Allgemeine Leistungsbeschreibung zur öffentlichen Ausschreibung mit
öffentlichem Teilnehmerwettbewerb – 2014-25
Bewirtschaftung der Kantine
im Haus der Weiterbildung Steglitz-Zehlendorf, Goethestr. 9-11, 12207 Berlin
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich
Volkshochschule, beabsichtigt ab dem 01.09.2014 die Bewirtschaftung einer Kantine
im Haus der Weiterbildung (Rathaus Lichterfelde), Goethestr, 9-11, 12207 Berlin, zu
vergeben.
Vorbemerkung:
Die Volkshochschule verfügt über ca. 33 Unterrichtsräume, in denen werktags 800
Kursteilnehmer/innen und 80 Dozenten und Mitarbeiter sowie am Wochenende ca.
200 Kursteilnehmer/innen und 20 Dozenten die Volkshochschule nutzen. Das
Gebäude liegt inmitten einer schönen, ruhigen Wohngegend, dennoch gibt es in
unmittelbarer Nähe gute Verkehrsanbindungen. Das Gebäude wird in der
Denkmalliste, als Ensemble, geführt.
Zu den Kantinenräumen gehören neben der unmöblierten Aufwärmküche mit
Ausgabebereich, dem Aufenthalts-/Unterrichtsraum, den Vorrats- und Lagerräumen
auch ein Aufenthaltsraum für das Personal und separate Toilettenkabinen für Damen
und Herren.
Der Aufenthalts-/Unterrichtsraum verfügt über ca. 50 Sitzgelegenheiten sowie ca. 20
im Außenbereich.
Sie haben die Möglichkeit, die Räumlichkeiten nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung, Tel. 030/90299 4518, Herr Mücke, zu besichtigen.
1. Bewirtschaftung und Betrieb der Kantine:
1.Allgemeines
a)
Bei der Bewirtschaftung der Kantine werden zusätzlich folgende Leistungen
des Mieters vorausgesetzt:
1. Konferenzservice – Imbiss- und Getränkeversorgung bei z. B. eigenen
Veranstaltungen der VHS und Sonderveranstaltungen (auch außerhalb der
Öffnungszeiten und bei Bedarf an Wochenenden)
2. „Kundenbriefkasten“ für Anregungen, Kritiken u. ä. der Nutzer
3. Transparente Gestaltung des Angebotes (elektronische Menüpläne,
kostenfreie Flyer)
b)
Bei der Bewirtschaftung der Kantine wird gewünscht, 1x im Quartal eine
Aktionswoche (z. B. Nationale und Internationale Küche) durchzuführen.
2. Bewirtschaftungskosten:
Für die Durchführung des Wirtschaftsbetriebes werden der Mieterin/dem Mieter
folgende Räume zu folgenden Konditionen vermietet:
Küche
ca. 12 qm zu 6,50 €/qm
Ausgabebereich
ca. 7 qm zu 6,50 €/qm
3 Lagerräume
ca. 13 qm zu 2,00 €/qm
Anteilig 50% vom Aufenthalts-/Unterrichtsraum
ca. 85 qm (42,5 qm) zu 6,50 €/qm
Es ist mtl. eine Miete inkl. Betriebskostenpauschale in der Höhe von ca. 600 € zu
bezahlen.
Eingesonderter Personalwaschraum besteht nicht.
Die VHS stellt die Möblierung des Aufenthalts-/Unterrichtsraumes sowie der
Außenanlage.
Der Vermieter stellt für die Küche und Ausgabebereich keine
Ausstattungsgegenstände.
Die Mieterin/der Mieter muss diese Bereiche nach den gängigen Vorschriften
einrichten und für die Anschlüsse sorgen.
Die Kosten für den Strom- und Wasserverbrauch werden mittels Zähler erfasst und
einmal jährlich abgerechnet. Eine mtl. Betriebskostenpauschale wird von der
Mieterin/dem Mieter im Voraus bezahlt.
Für die anfallenden Entsorgungskosten (Abfall, Fettabscheider) und Versicherungen
kommt die Mieterin/der Mieter auf.
3. Herstellung und Ausgabe der Speisen:
Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, an den Werktagen montags – freitags für die
Kursteilnehmer, Dozenten und Mitarbeiter die Leistungen Frühstück und Mittagessen
bereitzustellen. Gemäß vorherigen Absprachen sind auch zu Sonderveranstaltungen
Speisen, Getränke u. a. bereitzustellen.
Folgende Speisen und Getränke sollen im Grundangebot enthalten sein:
Frühstück:
-warme und kalte Getränke
-belegte Brötchen (Brote) in gestaffelten Preisen
-kleinere Mahlzeiten (Bockwurst, Wiener, Toasts, Kuchen)
Mittagessen:
-Montag – Freitag 3 Menüs (Frischversorgung nach Anlieferung),
im täglichen Wechsel in gestaffelten Preisen (Menü I = niedriger
Preis, Menü II = mittlerer Preis, Menü III gehobener Preis.
bis höchstens 5,90 €. Es ist darauf zu achten, dass
abwechslungsreiche und international variierende Mahlzeiten
angeboten werden sowie täglich mindestens eine Mahlzeit, die
ethnisch/religiösen Grundlagen entspricht (ohne
Schweinefleisch, vegetarisch)
-Suppen, Salate und Desserts
-warme und kalte Getränke
Die Mittagessen müssen aus einer Vollküche angeliefert und vor Ort in der
Aufwärmküche mit vorbereiteten Waren zubereitet werden.
Für einen abwechselungsreichen und sinnvoll abgestimmten Speiseplan sind
neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und die aktuellen Ernährungstrends
umzusetzen. Es muss ein gutes, ausreichendes und zugleich dem international
zusammengesetzten Publikum aller Altersklassen und unterschiedlichen
ethnischen/religiösen Hintergründen betreffendes Publikum, preiswertes Essen
angeboten werden.
Die Essenspreise haben deutlich unter den üblichen Gaststättenpreisen zu liegen.
Für die Zusammensetzung und Zubereitung des Kantinenessens sind die Richtlinien
des Bundes (Kantinenrichtlinien) in der jeweiligen Fassung zu beachten.
Die Öffnungszeiten der Kantine werden den schulischen Belangen entsprechend, mit
der Geschäftsführung der VHS festgesetzt und in Absprache mit der Mieterin/der
Mieter vereinbart. Es sind folgende Öffnungszeiten vorgesehen:
Mo – Fr
Sa – So
08:00 – 18:00 Uhr
09:30 – 14:30 Uhr an ca. 30 Wochenenden im Jahr
Die Speisenplanung hat wöchentlich zu erfolgen und ist auf geeignete Art und Weise
den Kursteilnehmern, Dozenten und Mitarbeitern bekannt zu machen.
Ein „Im-Voraus-Bestellsystem“ ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Unter Berücksichtigung dieser Leistungsbeschreibung ist ein Konzept und eine
Menü/Speisekarte für 20 Werktage und Getränkekarte mit Preisen zu erstellen und
zu kalkulieren.
4. Bufettwaren, Preise:
Neben den Leistungen Frühstück und Mittagessen hat die Mieterin/der Mieter als
Pausenversorgung bzw. Imbiss ein ausreichendes Angebot an warmen und kalten
Getränken und Nahrungsmitteln zu führen. Es dürfen dabei nur solche Waren
verkauft werden, die nach Art und Menge für einen alsbaldigen Verzehr oder
Verbrauch durch die Kunden bestimmt sind. Bei Backwaren, Obst und
Molkereiprodukten werden frische Lebensmittel (z. B. Beachtung Verfallsdatum)
vorausgesetzt.
Die erforderlichen Konzessionen für die Bewirtschaftung der Kantine sind auf eigene
Kosten zu beschaffen.
Der Ausschank alkoholischer Getränke und gewerbsmäßige Verkauf von
Tabakerzeugnissen sind nicht gestattet.
5. Benutzung des Aufenthalts-/Unterrichtsraumes:
Der Aufenthalts-/Unterrichtsraum steht den Nutzern, Dozenten und Mitarbeitern der
VHS während der Öffnungszeiten zum Verzehr erworbenen Speisen und Getränken
zur Verfügung.
Im gesamten Gebäude der VHS ist das Rauchen nicht gestattet.
Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, den Aufenthalts-/Unterrichtsraum,
Ausgabebereich und Küche an jedem Arbeitstag gemäß den im Mietvertrag
festgelegten Zeiten offen zu halten sowie den Durchgang zwischen den
Gebäudeteilen.
6. Einrichtung der Kantine:
Der Aufenthalts-/Unterrichtsraum sowie die Außenanlage sind seitens der VHS
komplett möbliert.
Die Mieterin/der Mieter muss die Küche und den Ausgabebereich auf eigene Kosten
und Bedarf einrichten sowie die benötigten Anschlüsse verlegen. Sämtliche für die
Bewirtschaftung benötigten Gegenstände und Geräte sind von der Mieterin/der
Mieter zu stellen.
7. Küchenpersonal:
Das Küchen- und Servicepersonal ist von der Mieterin/dem Mieter einzustellen und
zu entlohnen. Sie/Er ist dafür verantwortlich, dass geltende Gesetze, Verordnungen,
Tarife (Mindestlohn 8,50 €) eingehalten werden.
Die Mitarbeiter/innen sollen motivierte und geschulte Fachkräfte sein, die im Besitz
eines Gesundheitszeugnisses gem. § 43 Abs. 1 i. V.. mit § 42 Abs. 1 des Gesetzes
zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz – IfSG). Das Ausstellungsdatum dieses Zertifikates darf am
Tag der Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein. Gemäß § 77 Abs. 2 IfSG
gilt die Bescheinigung nach den Vorschriften des Bundes-Seuchengesetzes als
Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG.
Die Kosten für die in Rede stehenden Bescheinigungen trägt die Mieterin/der Mieter.
Vorrangig werden Interessenten berücksichtigt, die benachteiligte oder behinderte
Mitarbeiter beschäftigen und Ausbildungsplätze anbieten.
Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, Ausfallzeiten des Küchen- und
Servicepersonals (Urlaub, Krankheit, etc.) durch eine Vertretungsregelung in vollem
Umfang auf ihre/seine Kosten abzusichern.
8. Pflege und Betreuung der Räume:
Die Reinigung des Aufenthalts-/Unterrichtsraumes und Außenbereich sowie die
Pflege der Rabatten übernimmt die Mieterin/der Mieter. Die Flure, Toiletten und der
Aufenthalts-/Unterrichtsraum werden von einer Reinigungsfirma täglich außerhalb
der Öffnungszeiten im Auftrag der VHS gereinigt.
Die Reinigung und Pflege aller gemieteten Kantinenräume, die Gegenstand des
Vertrages sind (Küche, Ausgabebereich und Lagerräume) sowie deren Geräte und
Ausstattungsgegenstände sind Sache des Mieters.
9. Gewerbegenehmigung, Haftpflicht:
Die für den Betrieb der Kantine erforderlichen Genehmigungen
(Gewerbegenehmigung für einen erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb) hat die
Mieterin/der Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen.
Sie/Er ist verpflichtet, die für Betriebe dieser Art erforderliche Haftpflichtversicherung
abzuschließen und der VHS auf Verlangen über Art und Umfang der Versicherung
Auskunft zu geben.
Die Mieterin/der Mieter haftet für Schäden und Nachteile, die der VHS aus dem
Betrieb der Kantine in folge schuldhaftem Verhalten der Mieterin/des Mieters oder
ihrer/seiner Angestellten erwachsen. Sie/Er verpflichtet sich, alle Schäden, die durch
ihn oder durch ihn Beschäftigten im oder am Hause, verursacht werden, auf
ihre/seine Kosten ordnungsgemäß beseitigen zu lassen. Sie/Er haftet ferner für
Schäden, die durch Außerachtlassung der Sicherheitsvorschriften oder
Nichtabsperren der vermieteten Räume oder den Verlust von Schlüsseln und
dergleichen von Dritten verursacht werden.
10. Aufsicht:
Beauftragte der VHS sind berechtigt, jederzeit Qualität und Preiswürdigkeit des
Essens und der übrigen Waren zu überprüfen. Spätestens nach Ablauf von 6
Monaten und nach Ablauf eines Geschäftsjahres ist die Mieterin/der Mieter
verpflichtet, seine Jahresbilanz (Bilanz, Verlust- und Gewinnabrechnung bzw.
Einnahmeüberschussrechnung) offen zu legen.
11. Telefon/Faxeinrichtung:
Die Kosten für einen Telefon/Fax- oder Internetanschluss trägt die Mieterin, der
Mieter.
12. Bewertungsgrundlagen:
1) Bewirtschaftungskonzept:
Ein Bewirtschaftungskonzept ist vorzulegen. Eine Musterspeisekarte über 4 Wochen
sowie eine Getränkekarte mit Preisangaben ist beizufügen.
Wertigkeit 25%
2) Speisenangebot:
Es sollen abwechslungsreiche, international variierende Mahlzeiten angeboten
werden. Es ist darauf zu achten dass mindestens eine Mahlzeit am Tag
ethnisch/religiösen Grundlagen entspricht (ohne Schweinefleisch, vegetarisch).
Wertigkeit 50%
3) Personal:
Vorrangig werden Interessenten berücksichtigt, die benachteiligte oder behinderte
Mitarbeiter beschäftigen und Ausbildungsplätze anbieten.
Wertigkeit 25%
13. Sonstiges:
Zur Sicherung der Vereinbarung wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag
wird über 10 Jahre abgeschlossen mit möglichen Verlängerungsoptionen. Die zu
leistende Miete wird jährlich um den Jahrespreisindex der IHK Berlin erhöht.
Folgende Unterlagen werden gefordert, bzw. sind unterschrieben einzureichen:
1. Eine kurze Darstellung der bisherigen fachlichen Tätigkeiten der letzten 5
Jahre
2. Lebenslauf und eventuelle Referenzen der letzten 5 Jahre
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die/den Bewerber/in zuständigen
Finanzamtes
4. Vorstellung des gastronomischen Konzeptes und einer Musterspeisekarte für
4 Wochen sowie einer Getränkekarte mit Preisangaben
5. Einrichtungskonzept für Küche und Ausgabebereich
6. Finanzierungsnachweis (Einnahmen/Ausgabenplanung)
7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
8. Nachweis, wie viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden und
davon benachteiligte und behinderte Mitarbeiter mit z.B. eine
Trägeranerkennung und Auszubildende sind,
9. Wirt 313 Angebotsblatt
10. Wirt 321 Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG
11. Wirt 322 Eigenerklärung Tariftreue
12. Wirt 323 BVB Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeträge
13. Wirt 324 BVB ILO-Kernarbeitsnormen
14. Wirt 325 BVB Frauenförderung
15. Wirt 326 Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen
16. Wirt 359 Erklärung zur FFV
Interessierte Bewerber/innen werden gebeten, Ihre Bewerbung bis zum 18.08.14 an
das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Weiterbildung und Kultur, Fachbereich
Volkshochschule, BiKu 3, Markgrafenstr. 3, 14163 Berlin, zu richten.
Datum
Unterschrift und Stempel
Herunterladen