Allgemeine Leistungsbeschreibung zur öffentlichen Ausschreibung mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb – 2014-25 Bewirtschaftung der Kantine im Haus der Weiterbildung Steglitz-Zehlendorf, Goethestr. 9-11, 12207 Berlin Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Volkshochschule, beabsichtigt ab dem 01.09.2014 die Bewirtschaftung einer Kantine im Haus der Weiterbildung (Rathaus Lichterfelde), Goethestr, 9-11, 12207 Berlin, zu vergeben. Vorbemerkung: Die Volkshochschule verfügt über ca. 33 Unterrichtsräume, in denen werktags 800 Kursteilnehmer/innen und 80 Dozenten und Mitarbeiter sowie am Wochenende ca. 200 Kursteilnehmer/innen und 20 Dozenten die Volkshochschule nutzen. Das Gebäude liegt inmitten einer schönen, ruhigen Wohngegend, dennoch gibt es in unmittelbarer Nähe gute Verkehrsanbindungen. Das Gebäude wird in der Denkmalliste, als Ensemble, geführt. Zu den Kantinenräumen gehören neben der unmöblierten Aufwärmküche mit Ausgabebereich, dem Aufenthalts-/Unterrichtsraum, den Vorrats- und Lagerräumen auch ein Aufenthaltsraum für das Personal und separate Toilettenkabinen für Damen und Herren. Der Aufenthalts-/Unterrichtsraum verfügt über ca. 50 Sitzgelegenheiten sowie ca. 20 im Außenbereich. Sie haben die Möglichkeit, die Räumlichkeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, Tel. 030/90299 4518, Herr Mücke, zu besichtigen. 1. Bewirtschaftung und Betrieb der Kantine: 1.Allgemeines a) Bei der Bewirtschaftung der Kantine werden zusätzlich folgende Leistungen des Mieters vorausgesetzt: 1. Konferenzservice – Imbiss- und Getränkeversorgung bei z. B. eigenen Veranstaltungen der VHS und Sonderveranstaltungen (auch außerhalb der Öffnungszeiten und bei Bedarf an Wochenenden) 2. „Kundenbriefkasten“ für Anregungen, Kritiken u. ä. der Nutzer 3. Transparente Gestaltung des Angebotes (elektronische Menüpläne, kostenfreie Flyer) b) Bei der Bewirtschaftung der Kantine wird gewünscht, 1x im Quartal eine Aktionswoche (z. B. Nationale und Internationale Küche) durchzuführen. 2. Bewirtschaftungskosten: Für die Durchführung des Wirtschaftsbetriebes werden der Mieterin/dem Mieter folgende Räume zu folgenden Konditionen vermietet: Küche ca. 12 qm zu 6,50 €/qm Ausgabebereich ca. 7 qm zu 6,50 €/qm 3 Lagerräume ca. 13 qm zu 2,00 €/qm Anteilig 50% vom Aufenthalts-/Unterrichtsraum ca. 85 qm (42,5 qm) zu 6,50 €/qm Es ist mtl. eine Miete inkl. Betriebskostenpauschale in der Höhe von ca. 600 € zu bezahlen. Eingesonderter Personalwaschraum besteht nicht. Die VHS stellt die Möblierung des Aufenthalts-/Unterrichtsraumes sowie der Außenanlage. Der Vermieter stellt für die Küche und Ausgabebereich keine Ausstattungsgegenstände. Die Mieterin/der Mieter muss diese Bereiche nach den gängigen Vorschriften einrichten und für die Anschlüsse sorgen. Die Kosten für den Strom- und Wasserverbrauch werden mittels Zähler erfasst und einmal jährlich abgerechnet. Eine mtl. Betriebskostenpauschale wird von der Mieterin/dem Mieter im Voraus bezahlt. Für die anfallenden Entsorgungskosten (Abfall, Fettabscheider) und Versicherungen kommt die Mieterin/der Mieter auf. 3. Herstellung und Ausgabe der Speisen: Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, an den Werktagen montags – freitags für die Kursteilnehmer, Dozenten und Mitarbeiter die Leistungen Frühstück und Mittagessen bereitzustellen. Gemäß vorherigen Absprachen sind auch zu Sonderveranstaltungen Speisen, Getränke u. a. bereitzustellen. Folgende Speisen und Getränke sollen im Grundangebot enthalten sein: Frühstück: -warme und kalte Getränke -belegte Brötchen (Brote) in gestaffelten Preisen -kleinere Mahlzeiten (Bockwurst, Wiener, Toasts, Kuchen) Mittagessen: -Montag – Freitag 3 Menüs (Frischversorgung nach Anlieferung), im täglichen Wechsel in gestaffelten Preisen (Menü I = niedriger Preis, Menü II = mittlerer Preis, Menü III gehobener Preis. bis höchstens 5,90 €. Es ist darauf zu achten, dass abwechslungsreiche und international variierende Mahlzeiten angeboten werden sowie täglich mindestens eine Mahlzeit, die ethnisch/religiösen Grundlagen entspricht (ohne Schweinefleisch, vegetarisch) -Suppen, Salate und Desserts -warme und kalte Getränke Die Mittagessen müssen aus einer Vollküche angeliefert und vor Ort in der Aufwärmküche mit vorbereiteten Waren zubereitet werden. Für einen abwechselungsreichen und sinnvoll abgestimmten Speiseplan sind neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und die aktuellen Ernährungstrends umzusetzen. Es muss ein gutes, ausreichendes und zugleich dem international zusammengesetzten Publikum aller Altersklassen und unterschiedlichen ethnischen/religiösen Hintergründen betreffendes Publikum, preiswertes Essen angeboten werden. Die Essenspreise haben deutlich unter den üblichen Gaststättenpreisen zu liegen. Für die Zusammensetzung und Zubereitung des Kantinenessens sind die Richtlinien des Bundes (Kantinenrichtlinien) in der jeweiligen Fassung zu beachten. Die Öffnungszeiten der Kantine werden den schulischen Belangen entsprechend, mit der Geschäftsführung der VHS festgesetzt und in Absprache mit der Mieterin/der Mieter vereinbart. Es sind folgende Öffnungszeiten vorgesehen: Mo – Fr Sa – So 08:00 – 18:00 Uhr 09:30 – 14:30 Uhr an ca. 30 Wochenenden im Jahr Die Speisenplanung hat wöchentlich zu erfolgen und ist auf geeignete Art und Weise den Kursteilnehmern, Dozenten und Mitarbeitern bekannt zu machen. Ein „Im-Voraus-Bestellsystem“ ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung dieser Leistungsbeschreibung ist ein Konzept und eine Menü/Speisekarte für 20 Werktage und Getränkekarte mit Preisen zu erstellen und zu kalkulieren. 4. Bufettwaren, Preise: Neben den Leistungen Frühstück und Mittagessen hat die Mieterin/der Mieter als Pausenversorgung bzw. Imbiss ein ausreichendes Angebot an warmen und kalten Getränken und Nahrungsmitteln zu führen. Es dürfen dabei nur solche Waren verkauft werden, die nach Art und Menge für einen alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch durch die Kunden bestimmt sind. Bei Backwaren, Obst und Molkereiprodukten werden frische Lebensmittel (z. B. Beachtung Verfallsdatum) vorausgesetzt. Die erforderlichen Konzessionen für die Bewirtschaftung der Kantine sind auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Ausschank alkoholischer Getränke und gewerbsmäßige Verkauf von Tabakerzeugnissen sind nicht gestattet. 5. Benutzung des Aufenthalts-/Unterrichtsraumes: Der Aufenthalts-/Unterrichtsraum steht den Nutzern, Dozenten und Mitarbeitern der VHS während der Öffnungszeiten zum Verzehr erworbenen Speisen und Getränken zur Verfügung. Im gesamten Gebäude der VHS ist das Rauchen nicht gestattet. Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, den Aufenthalts-/Unterrichtsraum, Ausgabebereich und Küche an jedem Arbeitstag gemäß den im Mietvertrag festgelegten Zeiten offen zu halten sowie den Durchgang zwischen den Gebäudeteilen. 6. Einrichtung der Kantine: Der Aufenthalts-/Unterrichtsraum sowie die Außenanlage sind seitens der VHS komplett möbliert. Die Mieterin/der Mieter muss die Küche und den Ausgabebereich auf eigene Kosten und Bedarf einrichten sowie die benötigten Anschlüsse verlegen. Sämtliche für die Bewirtschaftung benötigten Gegenstände und Geräte sind von der Mieterin/der Mieter zu stellen. 7. Küchenpersonal: Das Küchen- und Servicepersonal ist von der Mieterin/dem Mieter einzustellen und zu entlohnen. Sie/Er ist dafür verantwortlich, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Tarife (Mindestlohn 8,50 €) eingehalten werden. Die Mitarbeiter/innen sollen motivierte und geschulte Fachkräfte sein, die im Besitz eines Gesundheitszeugnisses gem. § 43 Abs. 1 i. V.. mit § 42 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). Das Ausstellungsdatum dieses Zertifikates darf am Tag der Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein. Gemäß § 77 Abs. 2 IfSG gilt die Bescheinigung nach den Vorschriften des Bundes-Seuchengesetzes als Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Die Kosten für die in Rede stehenden Bescheinigungen trägt die Mieterin/der Mieter. Vorrangig werden Interessenten berücksichtigt, die benachteiligte oder behinderte Mitarbeiter beschäftigen und Ausbildungsplätze anbieten. Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, Ausfallzeiten des Küchen- und Servicepersonals (Urlaub, Krankheit, etc.) durch eine Vertretungsregelung in vollem Umfang auf ihre/seine Kosten abzusichern. 8. Pflege und Betreuung der Räume: Die Reinigung des Aufenthalts-/Unterrichtsraumes und Außenbereich sowie die Pflege der Rabatten übernimmt die Mieterin/der Mieter. Die Flure, Toiletten und der Aufenthalts-/Unterrichtsraum werden von einer Reinigungsfirma täglich außerhalb der Öffnungszeiten im Auftrag der VHS gereinigt. Die Reinigung und Pflege aller gemieteten Kantinenräume, die Gegenstand des Vertrages sind (Küche, Ausgabebereich und Lagerräume) sowie deren Geräte und Ausstattungsgegenstände sind Sache des Mieters. 9. Gewerbegenehmigung, Haftpflicht: Die für den Betrieb der Kantine erforderlichen Genehmigungen (Gewerbegenehmigung für einen erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb) hat die Mieterin/der Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Sie/Er ist verpflichtet, die für Betriebe dieser Art erforderliche Haftpflichtversicherung abzuschließen und der VHS auf Verlangen über Art und Umfang der Versicherung Auskunft zu geben. Die Mieterin/der Mieter haftet für Schäden und Nachteile, die der VHS aus dem Betrieb der Kantine in folge schuldhaftem Verhalten der Mieterin/des Mieters oder ihrer/seiner Angestellten erwachsen. Sie/Er verpflichtet sich, alle Schäden, die durch ihn oder durch ihn Beschäftigten im oder am Hause, verursacht werden, auf ihre/seine Kosten ordnungsgemäß beseitigen zu lassen. Sie/Er haftet ferner für Schäden, die durch Außerachtlassung der Sicherheitsvorschriften oder Nichtabsperren der vermieteten Räume oder den Verlust von Schlüsseln und dergleichen von Dritten verursacht werden. 10. Aufsicht: Beauftragte der VHS sind berechtigt, jederzeit Qualität und Preiswürdigkeit des Essens und der übrigen Waren zu überprüfen. Spätestens nach Ablauf von 6 Monaten und nach Ablauf eines Geschäftsjahres ist die Mieterin/der Mieter verpflichtet, seine Jahresbilanz (Bilanz, Verlust- und Gewinnabrechnung bzw. Einnahmeüberschussrechnung) offen zu legen. 11. Telefon/Faxeinrichtung: Die Kosten für einen Telefon/Fax- oder Internetanschluss trägt die Mieterin, der Mieter. 12. Bewertungsgrundlagen: 1) Bewirtschaftungskonzept: Ein Bewirtschaftungskonzept ist vorzulegen. Eine Musterspeisekarte über 4 Wochen sowie eine Getränkekarte mit Preisangaben ist beizufügen. Wertigkeit 25% 2) Speisenangebot: Es sollen abwechslungsreiche, international variierende Mahlzeiten angeboten werden. Es ist darauf zu achten dass mindestens eine Mahlzeit am Tag ethnisch/religiösen Grundlagen entspricht (ohne Schweinefleisch, vegetarisch). Wertigkeit 50% 3) Personal: Vorrangig werden Interessenten berücksichtigt, die benachteiligte oder behinderte Mitarbeiter beschäftigen und Ausbildungsplätze anbieten. Wertigkeit 25% 13. Sonstiges: Zur Sicherung der Vereinbarung wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag wird über 10 Jahre abgeschlossen mit möglichen Verlängerungsoptionen. Die zu leistende Miete wird jährlich um den Jahrespreisindex der IHK Berlin erhöht. Folgende Unterlagen werden gefordert, bzw. sind unterschrieben einzureichen: 1. Eine kurze Darstellung der bisherigen fachlichen Tätigkeiten der letzten 5 Jahre 2. Lebenslauf und eventuelle Referenzen der letzten 5 Jahre 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die/den Bewerber/in zuständigen Finanzamtes 4. Vorstellung des gastronomischen Konzeptes und einer Musterspeisekarte für 4 Wochen sowie einer Getränkekarte mit Preisangaben 5. Einrichtungskonzept für Küche und Ausgabebereich 6. Finanzierungsnachweis (Einnahmen/Ausgabenplanung) 7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung 8. Nachweis, wie viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden und davon benachteiligte und behinderte Mitarbeiter mit z.B. eine Trägeranerkennung und Auszubildende sind, 9. Wirt 313 Angebotsblatt 10. Wirt 321 Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG 11. Wirt 322 Eigenerklärung Tariftreue 12. Wirt 323 BVB Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeträge 13. Wirt 324 BVB ILO-Kernarbeitsnormen 14. Wirt 325 BVB Frauenförderung 15. Wirt 326 Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen 16. Wirt 359 Erklärung zur FFV Interessierte Bewerber/innen werden gebeten, Ihre Bewerbung bis zum 18.08.14 an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Volkshochschule, BiKu 3, Markgrafenstr. 3, 14163 Berlin, zu richten. Datum Unterschrift und Stempel