bandenwerbung - Viktoria 06 Neuenhasslau

Werbung
VERTRAG
zwischen
FV Viktoria 06 Neuenhaßlau e.V.
Richard-J. Ruff-Straße 8
63594 Hasselroth
vertreten durch seinen vertretungsberechtigten Vorstand
(nachfolgend Vermieter genannt)
und
Frau / Herr / Firma *
(nachfolgend Mieter genannt)
§1
Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand sieht die unterschiedliche Art und Weise der Nutzung
von Werbeträgern des Vermieters zur Werbung des Mieters vor.
§2
Art der Nutzung
§ 2.1 Bandenwerbung
a)
Der Vermieter gestattet dem Mieter die Nutzung von Banden rund um
das vereinseigene Spielfeld am Sportplatz in Hasselroth - Gondsroth,
Richard- J- Ruff- Strasse, zur Anbringung von Werbetafeln im
Format 3 m x 0,75 m.
b)
Die vom Mieter beabsichtigten Werbemaßnahmen sind in eigener Regie und in fachmännischer Art und Weise anzubringen. Das Aufstellen
der Bandenwerbung kann nach Absprache auch durch den Vermieter
erfolgen.
c) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass von den durch ihn angebrachten Webemaßnahmen keine Gefahren für die das Vereinsgelände betretenden
Personen ausgehen.
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d)
e)
Der Vermieter ist dazu berechtigt einzelnen Werbemaßnahmen des
Mieters zu untersagen, wenn diese den Zwecken und Interessen des
Vermieters widersprechen. Die Wirksamkeit des Vertrages wird da
durch nicht berührt.
Die Anschaffung einer Werbetafel erfolgt durch den Vermieter. Diese
Kosten sowie die Kosten für den Druck der Bandenwerbung über
nimmt der Mieter im vollen Umfang. Die Kosten werden dem Mieter in
Rechnung gestellt.
§ 2.2 Plakatwerbung zu den Heimspielen
Die Normgröße der Werbungsfläche hat ein Format von 95 mm x 55 mm
und wird im 4 Farbdruck hergestellt.
Der Mieter überlässt dem Vermieter für die zu veröffentlichende Werbung ein
entsprechendes PDF- file.
§3
§4
§5
Genehmigung durch Behörden
1.
Ist für die Art und Weise der Nutzung der Werbefläche durch den Mieter
eine behördliche Genehmigung erforderlich, so ist diese vom Mieter
selbst zu beschaffen. Sollten dem Mieter in diesem Zusammenhang
Kosten entstehen, so hat er diese selbst zu tragen. Die Entscheidung
der Behörde hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich nach Bekanntgabe mitzuteilen.
2.
Wird die behördliche Genehmigung endgültig versagt, sind beide Vertragsparteien innerhalb einer Frist von einer Woche nach Mitteilung der
Versagung an den Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Untervermietung
1.
Der Mieter ist zur Untervermietung der sich aus §§ 1 u. 2 ergebenden
Werbeflächen berechtigt.
2.
Im Falle der Untervermietung ist dem Vermieter der vom Mieter geschlossene Untermietvertrag unverzüglich vorzulegen.
Vertragsdauer / Kündigung
a).
Das Mietverhältnis beginnt am
abgeschlossen.
b).
Das Mietverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn
es nicht innerhalb einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt davon unberührt.
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wird für die Dauer von 2 Jahr (en)
c).
§6
Im Falle der Untervermietung ist darauf zu achten, dass der Untermieter
nur bis zum Ende der unter § 5 Nr.1 vereinbarten Vertragslaufzeit gebunden werden darf. Der Untermieter ist über diesen Umstand vom
Mieter zu informieren.
Preise / Miete
Typ
1) Bandenwerbung
2) Plakatwerbung
Preis per Anno *
€ 250,-O
€ 150,-O
Paketlösung:
1) + 2)
€ 400,--
O
* Zutreffendes bitte ankreuzen.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MWSt.
§7
Zahlungshinweise
Per Überweisung auf das Konto
Kreditinstitut:
IBAN:
BIC:
Raiffeisenbank Hasselroth
DE97506636990001800426
GENODEF1RDB
Sollte der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug kommen, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
§8
§9
Kosten des Mietobjekts
a.
Für die Kosten die zur Unterhaltung des Mietobjekts notwendig sind
kommt der Mieter auf.
b.
Bei Erlöschen des Vertragsverhältnisses ist der Mieter zur unverzüglichen Beseitigung der von ihm angebrachten Werbemaßnahme und zur
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Werbefläche verpflichtet.
Formvorschriften / Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können nur schriftlich erfolgen,
mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die
Rechtswirksamkeit des restlichen Vertrages unberührt. Anstatt der unwirksamen Vertragsregelung haben die Parteien eine Regelung zu vereinbaren, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise
am nächsten kommt.
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§ 10 Haftung
Ist dem Vermieter die Erfüllung des Vertrages aus rechtlichen Gründen bzw.
aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) nicht möglich,
so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§ 11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem bzw. über das Vertragsverhältnis
vereinbaren die Parteien das am Sitz des Vereins zuständige örtliche Gericht.
Mit ihren Unterschriften erklären beide Parteien, jeweils eine schriftliche, gegengezeichnete Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben.
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Ort, Datum
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Ort, Datum
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Stempel, Unterschrift
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Stempel, Unterschrift
* unzutreffendes bitte streichen
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