Anforderungsliste zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 30 Gewerbeordnung Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Seiten 4 und 5 1. Schriftlicher Antrag 1 2. Angaben zum Betreiber 2 a) "Amtliches Führungszeugnis", zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (Vordruck BZR 2, Beleg-Art O) b) "Auskunft aus dem Gewerbezentralregister", zu beantragen beim Gewerbe- bzw. Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (Vordruck GZR 3, Beleg-Art 9) c) "Bescheinigung in Steuersachen", zu beantragen beim zuständigen Finanzamt d) Gesellschaftsvertrag/aktueller Handelsregisterauszug [nur bei AG, GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)] 3. Angaben zum Gewerbebetrieb - katasteramtlicher Lageplan des Gebäudes (Kopie ist ausreichend) - Kopien Bauzeichnungen (mit Sicht- und Genehmigungsvermerk der zuständigen Baugenehmigungsbehörde) 3 - Kopie der Baugenehmigung (Textteil) - Belegungsübersicht mit lfd. Numerierung der Räume nach den vorliegenden Plänen – getrennt nach Gebäudeteilen bzw. Geschossen - Erklärung, ob die Privatkrankenanstalt in einem Gebäude untergebracht ist, das auch von anderen Personen bewohnt wird 4 4. Bauliche und technische Einrichtungen - Stellungnahme Vorbeugender Brandschutz (Fluchtwege) 5. Krankenhausbetrieb Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zeitgleich mit der Antragstellung einzureichen. - Darstellung des medizinischen Behandlungskonzeptes 5 - Erklärung, ob in der Privatkrankenanstalt Personen mit ansteckenden Krankheiten oder psychisch Kranke aufgenommen werden sollen 6 - Angaben über die Zahl der Betten 7 - Nachweis über die Dokumentation der Krankenhausleistungen - Vorlage des Hygieneplans nach § 36 IfSG 8 - Nachweis über die technischen Möglichkeiten der Reanimation (Notfallkoffer, Defibrillator, Beatmungsgerät) - Erklärung über die medizinisch-technischen und Laborleistungen (sh. Anlage) - Nachweis über die apparative und personelle Überwachung von Frischoperierten und die Gewähr einer Notfall-Labordiagnostik, sofern in der Privatkrankenanstalt Operationen durchgeführt werden. - Nachweis an die Anbindung an eine vollstationäre Einrichtung, die im Bedarfsfall für eine Krisenintervention zur Verfügung steht, sofern es sich bei der Privatkrankenanstalt um eine Tagesanstalt oder -klinik handelt. 6. Personal Die Angaben können mir (Fachdienst 32/1) nach Erteilung der Konzession, müssen aber vor Inbetriebnahme vollständig vorgelegt werden. - namentliche Übersicht des Personals der Privatkrankenanstalt, detailliert gegliedert nach Anzahl und Qualifikation 9 - Angaben über die ärztliche Leitung einschl. Stellvertretung 10 - Angaben über das ärztliche Personal 11 - Angaben über das pflegerische, therapeutische und medizinisch-technische Personal 12 - Angaben über besonderes Fachpersonal, sofern in der Privatkrankenanstalt Operationen durchgeführt werden 13 - Erklärung über die ärztliche und pflegerische Versorgung (sh. Anlage) und Vorlage der Dienstpläne (Regelung Bereitschaftsdienst/Nacht/Sonn- und Feiertage/ Rufbereitschaft/Zeitpläne) 7. Versorgung/Verpflegung der Patienten - Vorlage der Pläne der für die Speisenversorgung vorgesehenen Räume und Einrichtungen und Erläuterung des vorgesehenen Speiseversorgungskonzeptes - Alternativ: Vorlage des mit dem Eigenbetrieb oder mit einem anderen, fremden Caterer geschlossenen Dienstleistungsvertrages hinsichtlich der Verpflegung der Patienten Seite 2 von 6 Hinweise zu den einzureichenden Antragsunterlagen 1 Es genügt ein formloser, schriftlicher Antrag. Dieser muß sowohl den Namen der Privatkrankenanstalt als auch die Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse und ggf. Internetadresse enthalten. Der Antrag ist vom Betreiber persönlich zu unterschreiben, bei juristischen Personen vom gesetzlichen Vertreter. 2 Zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehle ich, dieses Schreiben bei der Beantragung der Unterlagen zu a) und b) bei den jeweiligen Dienststellen vorzulegen, um sicherzustellen, daß beide Auskünfte direkt vom Bundesamt für Justiz nach hier gesandt werden. Wenn die Privatkrankenanstalt als AG, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) geführt werden soll, wären diese Gesellschaften selbst Antragsteller. Die Unterlagen zu a) – c) sind in einem solchen Fall für jeden Vorstand/Geschäftsführer beizubringen. Sollte die Privatkrankenanstalt nicht als AG, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) geführt werden, sondern als Einzelfirma (natürliche Person, OHG, GbR, KG, o.ä.), ist jedem geschäftsführendem Gesellschafter eine eigene gebührenpflichtige Erlaubnis zu erteilen. 3 Grundrißpläne und Schnitte, dabei Maße der Räume, Fenster und Türen, Zweckbestimmung der Räume (z.B. Krankenzimmer, OP-Saal, Sterilisationsraum, Waschraum, Vorbereitungsraum, Röntgenraum, Aufwachraum, Schwesternzimmer, Stationszimmer, Büro, Aufenthaltsraum für Personal bzw. Besucher, Umkleideraum, WC für Personal bzw. Besucher, Behandlungszimmer, Arztzimmer, Labor, Leichenraum, Lager, Küche, Wäscherei, Heizung usw.), Bettenzahl je Krankenzimmer; behindertengerechte Zimmer sind besonders auszuweisen. 4 Ist die Privatkrankenanstalt in einem Gebäude untergebracht, das auch von anderen Personen bewohnt wird, muß den Grundrißplänen entnommen werden können, in welchen Gebäudeteilen bzw. Geschossen die nicht zur Privatkrankenanstalt gehörenden Personen wohnen. 5 Welche Krankheiten, Leiden oder Körperschäden werden in der Privatkrankenanstalt behandelt (medizinische Indikationsbereiche)? Wie werden diese diagnostiziert und behandelt? Ist für diese Behandlung aus medizinisch-fachlicher Sicht eine stationäre Aufnahme erforderlich? Welche Stationen bzw. Fachbereiche gibt es in der Privatkrankenanstalt? – Nicht konzessionsfähig sind solche Einrichtungen, in denen keine medizinisch indizierten Eingriffe vorgenommen werden (z.B. reine Schönheitsoperationen). 6 Bei Personen mit ansteckenden Krankheiten sind die entsprechenden Krankheitsbilder anzugeben. Wenn in der Privatkrankenanstalt Patienten psychiatrisch behandelt werden, ist ein Konzept für die Behandlung vorzulegen, aus dem sich insbesondere ergeben muß, welche Klientel behandelt werden soll, welche therapeutischen Ziele verfolgt und welche Mittel hierfür eingesetzt werden sollen. Dieses Konzept muß dem Standard der Medizin entsprechen. Seite 3 von 6 7 Ein Krankenhaus ist auf den länger dauernden Aufenthalt der Patienten ausgerichtet und setz daher Räume zur Unterbringung der Patienten zwecks ihrer Heilbehandlung und Pflege voraus sowie die Bereitstellung von Betten. Die Angabe der Bettenzahl ist der Beleg über stationäre Unterbringungsmöglichkeiten. Nicht konzessionsfähig sind daher z.B. Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorgeeinrichtungen gem. § 107 Abs. 2 Nr. 1 a SGB V, Einrichtungen für vor- oder nachstationäre Behandlungen, Tageskliniken, Dialysestationen, Polikliniken, Erholungsheime, Kosmetikzentren, Fitnesszentren oder Heime im Sinne des Heimgesetzes. 8 Im Hygieneplan müssen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt werden. Bei Rückfragen zum Hygieneplan wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen (Fachdienst 53/5 – Infektionsschutz und Ortshygiene, Tel.: 02361 534136). Sowohl die ärztliche als auch die pflegerische Versorgung der Patienten muß – entsprechend dem geplanten Indikationsbereich und dem jeweils geltenden medizinischen Standard – gewährleistet sein. Dies ist dann der Fall, wenn sowohl geeignete Ärzte als auch ausgebildetes Pflege- und Fachpersonal in ausreichender Zahl vorhanden und sowohl der ärztliche Dienst als auch die pflegerische Versorgung rund um die Uhr gewährleistet sind. Maßgeblich sind die Aufgabenstellung der Privatkrankenanstalt, ihre Größe (Bettenzahl) und die Zusammensetzung der Patienten. 9 10 Vorlage der Approbationsurkunde (beglaubigte Kopie) sowie der Zusatzqualifikationen/Gebietsbezeichnungen (jeweils beglaubigte Kopie) sowie des Arbeitsvertrages (Kopie) sowohl für die Leitung als auch für die Stellvertretung. 11 Vorlage der Approbationsurkunden (beglaubigte Kopien) sowie der Zusatzqualifikationen/Gebietsbezeichnungen (jeweils beglaubigte Kopie) sowie der Arbeitsverträge (Kopien) 12 Vorlage der Erlaubnisurkunden (beglaubigte Kopien) sowie der Arbeitsverträge (Kopien) 13 Besondere Anforderungen sind an die personelle Ausstattung dann zu stellen, wenn in der Privatkrankenanstalt Operationen durchgeführt werden sollen. Daher ist anzugeben, für welche operativen Eingriffe welcher Facharzt die fachlich-medizinische Leitung übernimmt. Weiterhin ist bei Vollnarkosen ein Facharzt für Anästhesie erforderlich, der auch die notwendige postoperative Patientenbetreuung sicherstellt. Das Vorhandensein von Fachkrankenschwestern/-pflegern für den OP-Dienst und anderes medizinisch-technische Personal wird ebenfalls geprüft. Auch hier sind die Approbationsurkunden (beglaubigte Kopien) sowie die Arbeitsverträge (Kopien) vorzulegen. Seite 4 von 6 Anlage Erklärung zum Antrag auf Konzessionierung der unten stehenden Privatkrankenanstalt Name und Anschrift der Privatkrankenanstalt Medizinisch-technische Leistungen Sämtliche medizinisch-technische Leistungen werden in der Privatkrankenanstalt erbracht. Folgende medizinisch-technische Leistungen werden extern erbracht: Hierfür besteht eine Kooperationsvereinbarung mit folgender Einrichtung gem. beigefügter Kopie: Seite 5 von 6 Laborleistungen Sämtliche Laborleistungen werden in der Privatkrankenanstalt erbracht. Folgende Laborleistungen werden extern erbracht: Hierfür besteht eine Kooperationsvereinbarung mit folgender Einrichtung gem. beigefügter Kopie: Ärztliche und pflegerische Versorgung Hiermit bestätige ich, daß die ärztliche und pflegerische Patientenversorgung in der Privatkrankenanstalt rund um die Uhr gewährleistet ist. Ort, Datum Unterschrift des Betreibers/des Vertreters der juristischen Person Seite 6 von 6