Inhaltsverzeichnis

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1
2
Inhaltsverzeichnis
A
Einleitung
B
1.
1.1.
1.2.
2.
2.1.
2.2.
3.
3.1.
3.2.
3.3
Hauptteil
Der Sozialstaat, Definition und geschichtlicher Werdegang
Definition Sozialstaat
Der Weg zum Sozialstaat
Die Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat
Errungenschaften des Sozialstaats
Probleme des Systems Sozialstaat
Lösungsansätze für eine Reform des Sozialstaats
Reform des Sozialstaats unter Beibehaltung bisheriger Strukturen
Die grundlegende Umstrukturierung des Sozialstaats
Fazit
C
Allgemeine Schlußbetrachtung
3
A Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) versteht sich als Sozialstaat. Doch gerade
in den letzten Jahren sind auf diesem Gebiet starke Veränderungen zu bemerken.
Wohl kaum ein anderes politisches Thema beherrschte so ausführlich die
Schlagzeilen in den deutschen Medien. Eine Diskussion um soziale Kürzungen,
„Einschnitte“ in den Sozialstaat oder sogar um den Untergang des Sozialstaats
begann und politische Entscheidungen wurden getroffen. Trotz allem nutzt fast
jeder Bürger ein soziales Sicherungssystem der BRD, sei es nun der Kranke, der
die gesetzliche Krankenversicherung nutzt, der Student, der das Bafög in
Anspruch nimmt oder der Rentner, der durch den sogenannten Generationenvertrag seine Rente bezieht. Meine Hausarbeit wird sich deswegen mit dem
Thema Deutschland als Sozialstaat beschäftigen. Hierin soll der Werdegang
Deutschlands zum Sozialstaat nachgezeichnet werden. Ein weiterer Schwerpunkt
wird die Erörterung sein, welche Vorteile und Probleme damit verbunden sind und
welche Lösungsansätze dafür diskutiert werden. Um zu den dazu nötigen
Ergebnissen zu kommen, werde ich mich dem Thema von verschiedenen Seiten
aus nähern. Um möglichst viel Transparenz in das Thema zu bekommen, soll im
ersten Abschnitt des Hauptteils der Begriff „Sozialstaat“ definiert werden. Nach
dieser Klärung beschäftigt sich die Hausarbeit mit der theoretischen Grundlage
und der geschichtlichen Entwicklung von der Arbeiterbewegung bis zur
Entstehung der BRD. Der zweite Abschnitt wird sich mit der praktischen
Durchführung dieses Theoriegebildes in Deutschland nach dem Zweiten
Weltkrieg und den daraus entstehenden Vor- und Nachteilen sozialstaatlichen
Handelns auseinandersetzen. Im dritten Abschnitt des Hauptteils soll schließlich
eine mögliche Lösung zu den Problemen aufgezeigt und danach eine allgemeine
Bewertung der Situation herausgearbeitet werden.
4
B Hauptteil
1. Der Sozialstaat, Definition und geschichtlicher Werdegang
1.1. Definition Sozialstaat
Um sich dem Thema nähern zu können, muß zuerst eine klare Definition der
Begriffe erfolgen. Da der Begriff Sozialstaat vielseitig verwendet werden kann,
handelt dieser Punkt von der Klärung des benutzten Sozialstaatsbegriffs.
Nach eingehender Studie mehrerer Quellen, kommt man zu dem Ergebnis, daß der
Begriff Sozialstaat ein uneinheitlich definierter und politisch kontrovers
diskutierter Begriff ist. Oftmals wird er auch mit dem englischen Begriff „Welfare
State“ gleichgesetzt. Unterschiedliche Auffassungen lassen sich an verschiedenen
Ausprägungen in anderen Ländern oder auch verschiedenen politischen Richtungen feststellen. Nach Gerhard A. Ritter1 wird zwischen drei wesentlichen
Typen des Wohlfahrtsstaats unterschieden:
a) der „Positive State“. Hier wird das Sozialversicherungswesen betont, d.h. es
beruht auf Individualismus und Schutz korporativer Interessen. Er garantiert nicht
den Besitzersatz für alle Bürger, sondern nur für die versicherten. Arbeitnehmer
ohne feste Anstellung sind somit faktisch ausgeschlossen.
b) der „Social Security State“. Diese Form des Sozialstaats zielt auf eine
Vollbeschäftigung seiner Bürger ab. Deshalb garantiert er auch rechtlich ein
Mindesteinkommen und Chancengleichheit. Man spricht deshalb auch von einer
„modern and noble version of the liberal idea“.
c) der „Social Welfare State“. Im Gegensatz zum „Positive State“ treten
Sozialversicherungen bei dieser Form in den Hintergrund und werden durch
öffentliche soziale Dienste ersetzt. Unterschiede im Lohnniveau sollen verringert
und die Position der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber dauerhaft gestärkt
werden.
Vergleicht man die Theorie mit der Praxis, so stellt man schnell fest, daß die
zuvor eng gezogenen Grenzen leicht verschwimmen. Die BRD müßte zum
1
Vgl. Ritter, Gerhard A.: Der Sozialstaat, Entstehung und Entwicklung im internationalen
Vergleich. München 1989, S. 8.
5
Beispiel als „Positive State“ eingeordnet werden, da der Schwerpunkt der sozialen
Sicherung eindeutig auf dem Sozialversicherungssystem beruht. Trotzdem sind
hier auch die Merkmale der zwei anderen Typen, wie z.B. Chancengleichheit zu
finden. Man muß also zu dem Ergebnis kommen, daß das System Welfare State
eine geringere Bedeutung spielt und das System Sozialstaat zwar ähnliche
Eigenschaften besitzt, jedoch eine Sonderposition einnimmt. Demnach stellt sich
die Frage, was der Sozialstaat wirklich ist. Die Definition, die in dieser Arbeit
angewandt wird, besagt, „daß der moderne Sozialstaat eine zentral gesteuerte und
verordnete Daseinsvorsorge und Daseinsfürsorge für alle Bürger in allen Lebenslagen ist, sich als die erste gesellschaftliche Wirklichkeit der modernen Demokratie enthüllt und sich der ökonomischen Raison eines auf soziale Gerechtigkeit
verpflichteten Wirtschaftsliberalismus bedient.“2
Eng einhergehend mit dem Begriff des Sozialstaats muß an dieser Stelle auch der
Begriff Subsidiarität genannt werden. Der Begriff findet seinen Ursprung in der
katholischen Soziallehre und steht für „eine gegen staatlichen Zentralismus und
Kollektivismus gerichtete Gesellschaftsauffassung, die für die Eigenständigkeit
und
Eigenverantwortung
der
kleineren
Sozialgebilde
eintritt.“3
Das
Subsidiaritätsprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialstaats. Das
bedeutet, daß der Staat die Voraussetzung für Sozialgebilde schaffen und dafür
Sorge tragen muß. Der Staat soll als Unterstützer des Bürgers wirken, wenn dieser
nicht mehr in der Lage ist, sich selbst aus einer sozialen Notlage befreien zu
können. Durch die Bereitstellung von Sozialversicherungen und eines rechtlichen
Anspruchs darauf leistet der Staat seinen Beitrag dazu. Selbstverständlich verlangt
ein solches System auch, daß sich die Bürger als Partizipienten des Staates
untereinander solidarisch erklären. Der Stärkere betrachtet es somit als seine
Aufgabe, dem Schwächeren zu helfen. Eine Umverteilung von Lebensnotwendigem kann also direkt zwischen den Bürgern eintreten oder durch den Staat
geregelt werden. Dies findet sich z.B. wieder in einer unterschiedlichen
Besteuerung von Einkommen und in, nach dem Einkommen gestaffelten, Beiträgen an die Sozialversicherungen.
2
3
Baier, Horst: Ehrlichkeit im Sozialstaat. Zürich 1988, S. 9.
Brockhaus: 21. Band, 19.Auflage. Mannheim 1987, S. 395.
6
1.2. Der Weg zum Sozialstaat in Deutschland
Wer die aktuellen Strukturen des Sozialstaats Deutschland verstehen will, muß
sich natürlich auch die Vergangenheit, also die Entstehung, vergegenwärtigen. Da
auch heute noch Auswirkungen vom Anfang der sozialen Bewegung in
Deutschland vorhanden sind beschäftigt sich dieser Abschnitt deshalb mit der
Entstehungsgeschichte der sozialen Bewegung und der Thematisierung der
sozialen Frage in Deutschland.4
Die Entstehungsgeschichte läßt sich in fünf Abschnitte einstufen. Bis zum 19.
Jahrhundert war Deutschland geprägt von Armenpflege und der allgemeinen
Wohlfahrt, die meist von der Kirche ausging. Der Großteil der Bevölkerung war in
der Landwirtschaft tätig. D.h. es waren rechtlose Bauern, die an ihre Scholle
gebunden waren. Der Grundherr war für ihr Wohlergehen verantwortlich. Durch
die Einfruchtwirtschaft auf den Feldern waren die Erträge nicht sonderlich hoch.
Schlechte Ernten, hervorgerufen z.B. durch ungünstige klimatische Bedingungen,
konnten nicht ausgeglichen werden. Zudem waren die Bauern durch hohe
Abgaben belastet. Das, was übrigblieb, wurde i.d.R. vollständig zum Eigenverzehr
benötigt. Der geringe Teil der Handwerker war in Zünften organisiert, die ihre
Mitglieder untereinander so weit wie möglich sozial absicherten. Ein Zugang
Außenstehender zu jener sozialen Sicherheit blieb verwehrt. Eine wichtige Rolle
spielte deshalb die Kirche, die durch die Einrichtung von Hospitälern eine gewisse
Zahl von durchreisenden und ortsansässigen Armen versorgen konnte.
Als gegen Ende des 18. Jahrhunderts die industrielle Revolution in Europa und
auch in Deutschland einsetzte, geschah ein rasanter gesellschaftlicher Wandel.
Alte gesellschaftliche Strukturen wurden aufgebrochen, die Menschen waren nun
nicht mehr an ihr Land gebunden. Eine Wanderung vom Land in die Stadt begann,
effektivere Landwirtschaft war in der Lage, mehr Menschen zu ernähren, die
Bevölkerung nahm rasch zu. Im gleichen Zug, wie die Industrialisierung
voranschritt, wuchs der Pauperismus (Massenarmut). Die Bevölkerung mußte,
ohne Rücksicht auf Verluste, in den Fabriken ihren Dienst an den Maschinen
verrichten, um überleben zu können. Eine soziale Absicherung stellten höchstens
7
die Kinder dar, die später für die Familie sorgen konnte. Unternehmer mit einer
patriarchalischen sozialen Verpflichtung gegenüber ihren Arbeitnehmern waren
die Ausnahme. Aus diesem Hintergrund heraus wurde zum ersten Mal zwischen
1820 und 1830 die soziale Frage formuliert, die einschneidende Verbesserungen
forderte. Die Politik reagierte sehr zurückhaltend darauf. 1842 wurde erstmals
durch das preußische Armenwesen einheitliche Gesetze geschaffen, die
Gemeinden dazu verpflichtete, neu hinzukommende Personen aufzunehmen und
zu versorgen. Erst als der politische Druck der sozialistische Arbeiterbewegung
größer wurde, verabschiedete Bismarck in den 1880ern die sogenannten
„Sozialistengesetze“. Diese beinhalteten die gesetzliche Krankenversicherung
(1883), die Unfallversicherung (1884) und die Rentenversicherung (1889). Was
zuerst als Entmachtung der Gewerkschaften gedacht war, entpuppte sich als erster
großer Schritt zum Sozialstaat. Zum ersten Mal wurde eine breite Bevölkerungsschicht obligatorisch gegen Lebensrisiken abgesichert. Die Beiträge
wurden von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Staat finanziert. Deutschland
spielte hierbei eine weltweite Vorreiterrolle. Erstaunlich ist auch, daß die soziale
Revolution von oben und nicht von unten bewältigt wurde. Trotzdem blieb die
Inanspruchnahme sozialer Leistungen gesellschaftlich verpönt und war mit
rigiden Bedingungen verknüpft.
An der o.g. Situation änderte sich bis zum Ersten Weltkrieg nicht sehr viel. Einen
entscheidenden Schritt weiter ging jedoch die Weimarer Republik. Beeinflußt
durch die enormen Aufwendungen an die Kriegsversehrten und Witwen und
Waisen, wurden die sozialen Aufgaben des Staates ausgedehnt. Die soziale
Sicherung der Bürger wurde in die Verfassung aufgenommen. 1927 entstand die
Arbeitslosenversicherung, die somit ein weiteres großes Lebensrisiko abdecken
konnte. Nach einer Stabilisierung der Verhältnisse und dem wirtschaftlichen
Aufschwung Mitte der 20er Jahre scheiterte das System jedoch an der
Weltwirtschaftskrise Ende der 20er. Weimar brach unter der sozialen Last, die es
sich aufgebürdet hatte, zusammen.
Während die Gewerkschaften durch die Nationalsozialisten völlig gleichgeschaltet
und entmachtet wurden, blieb der Sozialstaat in seiner wesentlichen Struktur auch
im Dritten Reich bestehen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, daß der
4
Vgl. zu diesem Punkt Ritter, Gerhard A. 1989, S. 29-145.
8
Sozialstaat den ideologischen Zielen der Nationalsozialisten untergeordnet und
hauptsächlich zur Disziplinierung des Volkes vorgesehen war.
2. Die Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat
In diesem Kapitel soll die BRD als Sozialstaat untersucht werden. Dabei wird
auch die praktische Durchführung des Sozialstaates untersucht und hinterfragt. Da
sich besonders in den letzten Jahren die Diskussion um den Sozialstaat erhitzte,
halte ich es für nötig, die Vor- und Nachteile aufzulisten und gegeneinander
abzuwiegen.
Der letzte und entscheidende Schritt zum Sozialstaat vollzog sich nach dem
Zweiten Weltkrieg in der BRD. Die Bundesrepublik knüpfte an Weimarer
Traditionen an, vermied jedoch eine ausführlichen Katalog sozialer Grundrechte
und beschränkt sich auf die Verankerung des Sozialstaatsprinzips im Grundgesetz.
Artikel 20 Absatz 1 besagt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.“5 Diese Aussage wird in Artikel 28 Absatz 1
noch genauer definiert: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den
Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im
Sinne des Grundgesetzes entsprechen.“6 Durch Ausbau und Reform der
Sozialsysteme wurde das System Sozialstaat immer weiter vorangetrieben.
2.1. Errungenschaften des Sozialstaats
Die wohl wichtigste Reform war das Gesetz zur Rentenreform von 1957. Die
Rente wurde dynamisiert. Das heißt, die sehr niedrigen Beiträge der
Rentenversicherung wurden angehoben. Dafür stieg aber auch die Rente. Betrug
die Rente 1948 nur 19% des vorherigen Arbeitslohnes, so stieg sie sofort bei
Arbeitern um 65,3% und bei Angestellten um 71,9% an7. Die Sozialkassen
wurden entlastet und dem Rentner wurde es ermöglicht, seinen bisherigen
5
Grundgesetz. 32.Auflage, München 1994, S. 20.
Grundgesetz, München 1994, S. 22.
7
Ritter, Gerhard A. 1989, S. 157.
6
9
Lebensstandard auch nach seinem Arbeitsleben aufrechtzuerhalten. Durch den
sogenannten Generationenvertrag wurde die Finanzierung der Versicherung der
jungen
Generation
übertragen.
D.h.
die
Altersversorgung
der
jetzigen
Arbeitnehmer wird von der nächsten Arbeitnehmergeneration getragen. Es gelang
eine Anpassung der Rente an den wirtschaftlichen Aufschwung der BRD und an
die Inflation. Somit konnte die Altersarmut entscheidend zurückgedrängt werden.
Aus den schlechten Erfahrungen der Weimarer Zeit wurde die Autonomie der
Tarifparteien gesetzlich garantiert, um das System des sozialen Ausgleichs auf die
Betriebe auszuweiten. Hierzu gehörten auch die Gesetze über die paritätische
Mitbestimmung in der Montanindustrie von 1951 und das Betriebsverfassungsgesetz von 1952. Paritätische Mitbestimmung bedeutet, daß die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Firmen vertreten und stimmberechtigt sind. Diese
Form der Mitbestimmung war bisher einmalig in allen Sozialsystemen. Somit
wurde die Position der Gewerkschaften eindeutig gestärkt. Trotzdem wurde auf
ein Gleichgewicht der verschiedenen Interessensgruppen von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern geachtet.
Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches1975 verfügt die
BRD über einen Katalog sozialer Rechte, so z.B. das Recht auf Bildung,
Arbeitsförderung, Sozialversicherung, Entschädigung bei Gesundheitsschäden
oder Jugend- und Sozialhilfe. Der Bürger hat also einen ausgedehnten
Rechtsanspruch auf ein Grundmaß an sozialer Versorgung.
Durch die Deutsche Einheit stellte sich die BRD einer großen sozialen
Herausforderungen. Da selbst ein Einblick in die momentan erbrachten Leistungen
den Rahmen der Hausarbeit sprengen würde, sei an dieser Stelle nur angemerkt,
daß durch die Übernahme der Sozialleistungen, insbesondere der Rentenzahlungen an die Rentner in Ostdeutschland, ein erheblicher Beitrag zur Sicherung
des sozialen Friedens und eines sozialstaatlichen Lebens geleistet wurde.
1995 kam schließlich die fünfte Säule des Sozialstaats, nämlich die
Pflegeversicherung, hinzu. Mit
ihr gelingt es durch häusliche und stationäre
Pflege die Hilfsbedürftigen, die bisher am Rande der Gesellschaft leben mußten,
in die Solidargemeinschaft zurückzuholen. Zudem wurden durch den Beginn der
verschiedenen Pflegestufen (1.Stufe 1.1.1995, 2.Stufe 1.6. 1996) wiederum andere
Kassen deutlich entlastet.
10
Zusammenfassend kann man also sagen, daß die BRD ihre Bürger durch ein
umfassendes System an sozialen Versicherungen und sozialer Leistungen vor
Beschäftigungs- und Lebensrisiken schützt. Man spricht deswegen auch von
einem „sozialen Netz“, welches den Bürger auffängt. Das System ist auf sozialen
Ausgleich und Chancengleichheit ausgerichtet und trägt somit nicht nur zum
sozialen Frieden in der BRD bei, sondern geht einher mit dem wirtschaftlichen
Aufschwung der BRD und dem breiten Wohlstand.
2.2. Probleme des Systems Sozialstaat
„Man kann keine gute Sozialpolitik treiben, wenn nicht eine starke, gute und
ertragreiche Wirtschaft sowie die finanzielle Unterlage für die Sozialpolitik
vorhanden ist.“8
Dieses Zitat von Konrad Adenauer bringt das wichtigste Problem des Sozialstaats
auf den Punkt. Die Finanzierbarkeit sozialer Leistungen stellt den modernen
Sozialstaat vor enorme Herausforderungen. Betrachtet man sich z.B. nur den
Sozialhaushalt des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung von 1995, so fällt
einem die riesige Summe von 130, Mrd. DM auf.9 Im Vergleich zu
den
Ausgaben, die das gesamte Sozialbudget der BRD aufbringen, erscheint dies
jedoch sehr gering. 1994 betrug das Sozialbudget 1.106 Mrd. DM, was mehr als
ein Drittel des gesamten Staatshaushaltes darstellte. Die beiden größten Posten
stellen die Ausgaben für Alter und Hinterbliebene in Höhe von 407 Mrd. DM und
die Ausgaben für Krankheit, Unfall und Invalidität in Höhe von 357 Mrd. DM.10
Bei den Sozialleistungen pro Kopf
steht die BRD mit ca. 9.150 DM pro
Einwohner und Jahr in Europa an zweiter Stelle hinter Dänemark mit 10.400
DM.11 Nun mag man einwenden, daß Deutschland schließlich eine Menge an
Kapital erwirtschaftet und daß daraus auch mehr an die Bürger weitergeleitet
werden kann. Betrachtet man jedoch den immer weiter harmonisierten
Lebensstandard zu den Nachbarländern Frankreich oder England und deren
8
Konrad Adenauer, in: Henzler, Norbert A./Späth, Lothar: Countdown für Deutschland. Berlin
1995, S. 187.
9
Statistische Bundesamt: Statistisches Jahrbuch. Bonn 1996.
10
Bundesministerium für Arbeit: Sozialbericht. Bonn 1995, S.4-5.
11
Bundesministerium für Arbeit 1995, S.12-13.
11
Sozialausgaben ( Frankreich: 8.220DM/Bürger, England: 5050DM/Bürger), so
stellt sich die Frage, warum gerade in der BRD die Ausgaben so hoch sind.
Hierfür gibt es mehrere Gründe. Der Vorteil des staatlichen Sozialversicherungssystems bedingt nämlich auch Nachteile. Ein wichtiger Grund ist, daß
in der BRD das Sozialprinzip vor dem Individualprinzip bei der Sicherung
Vorrang hat. Das heißt konkret, daß es nicht jedem einzelnen überlassen ist, wo
und wie er sich versichert, sondern daß der Staat stellvertretend für die
Solidargemeinschaft die Aufgabe übernimmt. Das wiederum bedingt einen großen
Verwaltungsapparat, der enorme Kosten aufwirft. Zudem besitzt der Staat eine
Monopolstellung in der Frage der meisten Sozialversicherungen, um eine vollständige Versorgung gewährleisten zu können. Die Logik des Marktes zeigt
jedoch, daß gerade Monopolstellungen und nicht vorhandener Wettbewerb sich
negativ auf die Effizienz der Arbeit auswirken. Auch die Wahrnehmung dieser
Aufgaben durch Beamte, die durch ihre berufliche Sonderstellung die Unabhängigkeit der Bearbeitung sicherstellen sollen, ist äußerst kostspielig. Durch die
gesetzliche Verankerung, die jedem Bürger Sicherheit bietet, wird das Sozialsystem aber auch inflexibel und kann sich nur sehr schwer an rasche
Veränderungen der Rahmenbedingungen einstellen.
Ein weiteres schwerwiegendes Problem ist, daß die soziale Leistung des Staates
abhängig von seiner wirtschaftlichen Potenz ist. Da die Sozialleistung durch eine
gewaltige Umverteilung von Geldern funktioniert, muß das Geld, das ausgegeben
wird, natürlich auch erwirtschaftet werden. Außerdem stell es ein politisches
Problem dar, soziale Leistungen bei schlechter Finanzlage zurückzunehmen.
Somit bewegt man sich schnell in einen Teufelskreis hinein, aus dem man nur
schwer wieder herauskommen kann. Denn eine schwache Wirtschaft bedeutet
weniger Arbeitsplätze, diese bedingen höhere Sozialausgaben, welche sich
wiederum in höheren Steuern niederschlagen, die sich dann wieder negativ auf das
Wirtschaftswachstum auswirken. Da unser marktwirtschaftliches System stark auf
Wachstum ausgerichtet ist und dem internationalen Wettbewerb unterliegt, spielen
gerade Sozialabgaben, die Betriebe zu entrichten haben, eine wichtige Rolle. Denn
durch die sehr gute Qualifikation der Ausbildung, den hohen Lebensstandard und
die hohen Abgaben, werden besonders in Deutschland im internationalen
Vergleich überdurchschnittlich gute Löhne und Gehälter ausgezahlt. Darauf
12
reagiert die Industrie mit einem entsprechend hohen Grad an Automatisierung und
Rationalisierung, was im Endeffekt den Verlust weiterer Arbeitsplätze bedeutet.
Dies erscheint bei der momentan stark ansteigenden Arbeitslosigkeit als sehr
bedenklich.
Ebenfalls ist an dieser Stelle das Problem der Altersstruktur der Bevölkerung
anzusprechen. Da die Rentenversicherung auf dem Generationenvertrag beruht, ist
sie stark abhängig von den demographischen Werten der Altersstruktur. Das Bild
von der Alterspyramide, bei der die junge Bevölkerung den breiten Sockel bildet,
verdreht sich immer mehr zum Alterspilz. Verantwortlich dafür ist der Trend zu
immer kleineren Familien. Durchschnittlich bekommt zur Zeit eine Frau 1,4
Kinder. Die Bevölkerung nimmt ab. Mit andern Worten bedeutet das, daß heute
noch auf einen Rentner drei Beitragszahler kommen. Im Jahr 2040 sagen die
Prognosen
einen
Beitragszahler
auf
einen
Rentner
voraus.12
Der
Generationenvertrag wird demnach in spätestens zwanzig Jahren nicht mehr
praktikabel sein.
Als Fazit kann festgehalten werden, daß sich das Problem der Finanzierbarkeit des
Sozialstaats in absehbarer Zeit drastisch verschärfen wird. Das Erbringen der
sozialen Leistungen kann durch die herkömmlichen Methoden nicht mehr
garantiert werden. Es besteht also ein dringender Handlungsbedarf.
3. Lösungsansätze für eine Reform des Sozialstaats
Wie oben erläutert, steht der deutsche Sozialstaat an einem Wendepunkt. Die
Finanzierung ist nicht mehr gesichert. Unter der großen Anzahl an
Lösungsvorschlägen, lassen sich zwei Richtungen bestimmen. Die eine Richtung
beschäftigt sich mit der Optimierung des bisher vorhandenen Systems, darunter
fallen auch die bisherigen Bemühungen aller Regierungen. Die andere Richtung
versucht neue Wege zu gehen und verbindet eine Reform auch mit einer
grundlegenden Umstrukturierung.
12
Vgl. Becker, Joachim. Der erschöpfte Sozialstaat. Neue Wege zur Gerechtigkeit. Frankfurt a.M.
1994, S. 17.
13
3.1. Reform des Sozialstaats unter Beibehaltung bisheriger Strukturen
Die nun angeführten Reformvorschläge13 konzentrieren sich auf eine Optimierung
des traditionellen Sozialstaats. Sie enthalten vor allem den wirtschaftliche
Aspekte. Im Vordergrund steht eindeutig der Wettbewerbsgedanke. Deswegen
spricht man auch von einer Wettbewerbsstrategie. Das bedeutet vor allem eine
Entstaatlichung
sozialer
Leistungen.
Die
öffentliche
Privatisierung
von
Sozialleistungen, besonders der Arbeitslosenversicherung, soll die Monopolstellung des Staates brechen. Eine privatwirtschaftlich organisierte Vorsorge könnte
so mehr Transparenz, Rationalität und vor allem Konkurrenz verschiedener
Dienstleister hervorbringen, die sich letztenendes kostensparend auswirkten.
Gleichzeitig entstünde eine höhere Rechtfertigung für Kosten, die durch
Staatszuschüsse und Beiträge aufgebracht würden. Eine Entmonopolisierung
verlangt aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit der Bürger, welche
sich mit der Wahl ihrer Versicherungen selbst beschäftigen müßten. Einhergehend
mit der Privatisierung müßten auch in den öffentlichen Behörden Reformen
anstehen. Eine administrative Vernetzung könnte z.B. den aufgeblähten Verwaltungsapparat und somit einen enormen Kostenaufwand reduzieren. Zudem brächte
dies einen Servicevorteil für den Bürger durch kürzere Wege. Eine Form dieser
Vernetzung findet sich heute schon in Münster mit dem Bürgeramt, das die
meisten Angelegenheiten der Bürger an einem Ort durch eine Person regeln kann.
Auch eine Selbstkontrolle der Behörden in Form von Lean-Management und
Budgetierung der Kosten gäbe einen Rahmen vor der die Kosten deckeln könnte.
Durch eine ausgedehnte Sozialplanung würde eine genaue Analyse der Kosten
entstehen und so eine sinnvollere Verteilung der öffentlichen Mittel. In der Praxis
würden z.B. zwei gleiche staatliche Beratungsstellen am selben Ort zusammengeführt und mit dem übrigbleibenden Geld eine andere soziale staatliche
Einrichtung unterstützt werden.
Das Prinzip dieser Reform legt ihren
Schwerpunkt also eindeutig auf Kostenreduzierung und Steigerung der Effizienz,
um somit das vorhandene Geldpotential besser ausschöpfen zu können.
13
Vgl. Schulte, Dieter (Hrsg.): Erneuerung des Sozialstaates. Beiträge zur Reformdiskussion im
Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Gewerkschaften. Köln 1996.
14
3.2. Die grundlegende Umstrukturierung des Sozialstaats
Zu den bisher aufgezeigten Wegen, beschäftigte sich die Politikwissenschaft in
den letzten zehn Jahren auch mit alternativen Lösungsansätzen, welche eine
teilweise oder völlige Umstrukturierung des bisherigen Sozialsystems der BRD
beinhalten. Da auch hier die Auseinandersetzung mit allen Vorschlägen zu
umfangreich wäre, beschränkt sich die Hausarbeit auf einen wesentlichen
Vorschlag, der weitestgehend repräsentativ für solche Denkansätze stehen soll14.
Der Ansatz beschäftigt sich mit dem sogenannten Grundeinkommenskonzept,
besser
bekannt
als
Bürgergeld.
In
diesem
Modell
der
„negativen
Einkommenssteuer“15 steht jedem Bürger ein sogenanntes Grundeinkommen zu.
Die Höhe dieses Grundeinkommens wird kontrovers diskutiert und schwankt
zwischen 800 und 2.000 DM. Da der Betrag von 2.000 DM als zu hoch gegriffen
erscheint, wird für diese Erörterung ein Mittelwert von 1.400 DM zugrundegelegt.
Das Grundeinkommen hat der Bürger zur freien Verfügung. Der Zweck des
Bürgergeldes läßt sich auf zwei Arten begründen. Zum einen soll der Betrag zum
Schutz gegen die Verarmung sein und zum anderen soll er den Bürger von Arbeit
befreien, die ihm nicht zuzumuten ist. Zusätzlich zu dem Betrag kann sich jeder
durch den Beruf Geld zusätzlich verdienen und über eine private Vorsorge seine
Versicherungen aufstocken. Eine private Krankenkasse oder eine hohe Rente
würden nun am zusätzlich verdienten berechnet. Über die Anrechnung des
Bürgergeldes auf die Bezahlung der Arbeit gibt es verschiedene Ansätze. Geht
man von einer „Sockelung“ aus so staffelt sich die Berechnung des Bürgergeldes
dann am jeweiligen Verdienst. Es gibt jedoch auch andere Überlegungen, die
jedem Bürger, egal welchen Einkommens, diesen Betrag garantieren. Durch den
Grundbetrag könnte dem Problem der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden,
da sich ein mancher überlegen würde, kürzer zu arbeiten, was natürlich wieder
Arbeitsplätze freisetzen und somit Sozialausgaben reduzieren würde. Geht man
von einem generellen Anspruch auf das Bürgergeld aus, könnten ganze Behörden
ausgedünnt und somit erneut Kosten reduziert werden. Die Frage der
Finanzierbarkeit eines solchen Modells drängt sich natürlich auf. Betrachtet man
14
Vgl. Heinze, Rolf G./Hornbach, Bodo/ Scherf, Henning (Hrsg.): Sozialstaat 2000. Auf dem Weg
zu neuen Grundlagen der sozialen Sicherung. Bonn 1987, S. 41-45.
15
die enorme Summe, die für ein Bürgergeld aufgewendet werden müßte, so
erscheint sie im ersten Moment erschreckend. Angesichts der immer weiter
steigenden Sozialausgaben, die ja weitestgehend durch ein solches Bürgergeld
gedeckt werden, scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis das vorgestellte
Modell leichter als das bisherige zu finanzieren sein wird.
3.3 Fazit
Alles in allem kann gesagt werden, daß ein dringender Handlungsbedarf zur
Sicherung unseres sozialen Systems besteht. Persönlich bin ich zu dem Ergebnis
gekommen, daß eine Synthese aus beiden Lösungsvorschlägen sinnvoll ist. Auf
der einen Seite muß kurzfristig eine Optimierung des Sozialsystems und eine
zunehmende Entstaatlichung sozialer Maßnahmen durchgeführt werden. Auf
Dauer wird sich ein solche Konzept jedoch nicht durchsetzen. Deswegen sind
alternative Überlegungen, wie z.B. das Bürgergeld, weiter zu forcieren und auf
ihre Durchführbarkeit zu prüfen. Ein zu radikaler Umschwung sollte so weit dies
noch möglich ist, vermieden werden. Bei alledem darf meiner Meinung nach nicht
vergessen werden, daß das System Sozialstaat einen wichtigen Beitrag für den
Erhalt und vor allem für die Weiterentwicklung Deutschlands nach dem Zweiten
Weltkrieg geleistet hat. Dies muß gewürdigt werden und wird nicht umsonst in
vielen Ländern versucht zu kopieren. Deswegen müssen auch die Sozialversicherungen aus dem schlechten Licht gerückt werden, auch wenn eine Reform
dringend ansteht. Trotzdem wird zur Lösung der sozialen Krise viel Phantasie und
Mut aufgebracht werden. Ich halte es deshalb für eine besondere Aufgabe aller
aufgeklärten Bürger den Wert des Sozialstaats zu vermitteln, da wir schließlich
alle von dem System profitieren. Letztendlich mache ich auch selbst von dem
Recht auf Bildung und Chancengleichheit durch meinen kostenlosen Studienplatz
Gebrauch.
C Allgemeine Schlußbetrachtung
15
Heinze, Rolf G./Hornbach, Bodo/ Scherf, Henning (Hrsg.) 1987, S. 41.
16
Aufgrund der vorliegenden Daten kann zusammenfassen gesagt werden, daß die
Bundesrepublik Deutschland ein Sozialstaat ist. Er steht in der Tradition der
Geschichte der Sozialgesetzgebung Bismarcks und der Weimarer Republik. Dies
wurde im ersten Part des Hauptteils unter 1.1. deutlich aufgezeigt. Das soziale
Sicherungssystem der BRD beruht hauptsächlich auf den fünf großen
Sozialversicherungen:
Kranken-,
Unfall-,
Renten-,
Arbeitslosen-
und
Pflegeversicherung, wie in Punkt 1.2. dargelegt wurde. Durch die Übernahme und
Reform der älteren Versicherungssysteme bzw. durch Ergänzungen und durch die
gesetzliche Garantie dieser durch §20 und §28 Grundgesetz bildet die BRD ein in
der Welt einmaliges soziales Sicherungssystem, das dem Bürger einen hohen
Standard an sozialer Sicherheit garantiert, siehe Punkte 2.-2.1.. Mit dem
geschichtlichen Rückblick und der Beschreibung der BRD als Sozialstaat sollte
auch verdeutlicht werden, daß ebenso mit der Entwicklung des Sozialstaates die
Verantwortung der Bürger gegenüber dem System wachsen muß. Doch dieser
Standard führt einige Probleme mit sich. Im Vordergrund steht eindeutig die
immer schwieriger werdende Finanzierbarkeit, wie in Punkt 2.2. diskutiert wurde.
Durch das Finanzierungssystem des Generationenvertrags ist eine andauernde
Kostendeckung nicht mehr gewährleistet. Deshalb muß sich der Staat, die Parteien
und somit jeder Bürger neue Wege der Finanzierung der sozialen Sicherheit
überlegen. Bei den bisherigen Überlegungen spalten sich die Meinungen, erläutert
in Punkt 3.1.und 3.2.. Da eine große Anzahl an Vorschlägen diskutiert wird,
wurde versucht durch die Auswahl zweier gegensätzlicher Auffassung die
Spannbreite der politischen Diskussion zu verdeutlichen.
Diese beiden
Auffassungen Welche Meinung sich letztenendes durchsetzt, kann jeder selbst
mitbestimmen. Bei den Bundestagswahlen 1998 werden mit Sicherheit
entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt.
17
Literaturverzeichnis
Baier, Horst. Ehrlichkeit im Sozialstaat. Zürich 1988.
Becker, Joachim: Der erschöpfte Sozialstaat: Neue Wege zur Gerechtigkeit.
Frankfurt am Main 1994.
Braun, Hans/ Niehaus Mathilde (Hrsg.) Sozialstaat Bundesrepublik Deutschland
auf dem Weg nach Europa. Frankfurt am Main 1990.
Brockhaus Universallexikon: 21.Band, 19.Auflage. Mannheim 1987
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Sozialbericht. Bonn 1995.
Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände: Sozialstaat vor dem Umbau:
Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit sichern. Köln 1994.
Grundgesetz, 32. Auflage. München 1994.
Heinze, Rolf/ Hornbach, Bodo/Scherf, Henning (Hrsg.): Sozialstaat 2000. Auf
dem Weg zu neuen Grundlagen der sozialen Sicherung. Bonn 1987.
Henzler, Norbert/ Späth, Lothar: Countdown für Deutschland. Berlin 1995.
Koslowski, Peter/Kreuzer Phillip/Löw, Reinhard: Chancen und Grenzen des
Sozialstaats. Tübingen 1983.
Oeter, Ferdinand: Der unsoziale Sozialstaat: Notwendige Anpassungen der Politik
an die Lebensverhältnisse in Gegenwart und Zukunft. München 1989.
Schulte, Dieter (Hrsg.): Die Erneuerung des Sozialsttates. Beiträge zur
Reformdiskussion im Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Gewerkschaften.
Köln 1996.
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